Abstracts Rechtsmedizin DOI 10.1007/s00194-016-0109-y © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016
95. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin Heidelberg, 30. 08. 2016–03. 09. 2016
95th Annual Congress of the German Society of Legal Medicine Heidelberg, 30. 08. 2016–03. 09. 2016
Inhalt / Content 2
V-001 bis V-098 / V-001 to V-098 Vorträge der 95. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin Abstracts of the 95th Annual Congress of the German Society of Legal Medicine
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P-001 bis P-100 / P001 to P-100 Poster der 95. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin Posters of the 95th Annual Congress of the German Society of Legal Medicine
68 Autorenindex Index of authors
Bei den mit * gekennzeichneten Autoren handelt es sich um die präsentierenden Autoren. Die folgenden Abstracts sind nach der zeitlichen Abfolge des wissenschaftlichen Programms sortiert. Rechtsmedizin
Abstracts
Vorträge V-001 Visualisierung des Blutspurenverteilungsmusters auf militärischer Tarndruckbekleidung mittels optischer Sonderverfahren im Nahinfrarot- (NIR)- und 415 nm- Wellenlängenbereich *M. J. Schwerer1, M. Graw2, M. M. Schulz2 1 ZentrLuRMedLw, FG I4, Fürstenfeldbruck, Deutschland 2 Ludwig-Maximilians-Universität, Rechtsmedizin, München, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Das Blutspurenverteilungsmuster auf der Oberbekleidung am Tatort anwesender Personen kann entscheidend zur Aufdeckung von deren Tatbeteiligung beitragen. Zum Zeitpunkt der Verletzungsbeibringung getragene Tarndruckbekleidung kann naturgemäß die optische Bewertung des Spurenbildes deutlich erschweren. Material und Methode. Auf exemplarischen Kleidungsstücken mit dem in Deutschland verwendeten militärischen Tarndruckmuster einschließlich zugehöriger Unterbekleidung wurden im Labor aus 0,1 ml Vollblut Spurenbilder erzeugt. Diese umfassten sowohl mittel bis grob fleckige Anhaftungen mit der Morphologie sog. projizierter Spuren als auch fein fleckige Antragungen wie bei sog. Schlag-Spritzspuren. Die Blutanhaftungen wurden zunächst bei Normalbeleuchtung (NB) in Augenschein genommen. Anschließend erfolgte zum Vergleich die Bewertung im NIR-Wellenlängenbereich sowie im UV-nahen Bereich (NUV) mit Licht von 415 nm Wellenlänge. Resultate. Ausgehend vom unterschiedlichen Reflexionsverhalten der als Tarndruck aufgebrachten Farbstoffe bei NB bzw. im NIR- und NUV-Wellenlängenbereich konnten Teile der Spurenbilder erst mittels optischer Sonderverfahren erkennbar gemacht werden. Dies galt v. a. für Blut auf bei NB schwarz gefärbten, sich bei Sonderbeleuchtung aufgehellt darstellenden Textilabschnitten. Unterschiede zwischen den textilen Grundmaterialien führten sowohl bei NB als auch im NIR-/NUV-Bereich zu verschieden deutlich sichtbaren Spuren. Auf Gore-Tex stellten sich klein fleckige Blutantragungen im NIR-/NUV-Bereich gegenüber NB noch kontrastärmer dar. Die Auswertbarkeit von Blutantragungen auf der Unterbekleidung war je nach textiler Grundstruktur in den einzelnen optischen Bereichen unterschiedlich. Eine verbesserte Spurenerfassung im NIR-/NUV-Bereich war nur teilweise zu verzeichnen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Beurteilung des Blutspurenverteilungsmusters auf Tarndruckoberbekleidung zur Erfassung potentiell geschehensrelevanter Antragungen muss neben der Inaugenscheinnahme bei NB optische Sonderverfahren im NIR-/NUV-Wellenlängenbereich mit einschließen.
V-002 Das System macht den Unterschied *K. Bauer1, J. Brünig1, R. Müller2, C. Schyma1 1 Universität Bern, Institut für Rechtsmedizin, Bern, Schweiz 2 Kantonspolizei Bern, Kriminaltechnischer Dienst, Bern, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Bei absoluten Nahschüssen wurden Spuren im Waffenlauf nachgewiesen. Dies liess sich experimentell im Verlauf des vom SNF geförderten Forschungsprojektes verifizieren. Die morphologische Ausprägung dieser Spuren variierte bei der Verwendung verschiedener Waffen und Kaliber allerdings erheblich, ohne dass sich eine einfache Gesetzmässigkeit erkennen liess. Deshalb wurde ein experimenteller Vergleich von drei unterschiedlichen Waffensystemen im Kaliber .22 long rifle durchgeführt. Material und Methode. Entsprechend der Dreifachkontrastmethode wurde 5 ml Mischung aus Acrylfarbe, Humanblut und Bariumsulfat in dünne Folienbeutel eingeschweisst, diese auf der Rückseite von einem Vlies aufgeklebt und in einen 12 cm messenden Gelatinewürfel integriert. Die MoRechtsmedizin
delle wurden bei 4 °C mit aufgesetzter Waffenmündung beschossen. Verwendet wurden drei Kleinkaliberwaffen: ein Revolver (4 Zoll-Lauf), eine Pistole Walther (10 cm Lauf) und ein auf 6 Zoll gekürzter Karabiner. Mit jeder Waffe wurden drei Schüsse mit einer standard .22 long rifle sowie drei Schüsse mit einer .22 long rifle high velocity Patrone ausgeführt und mit der Photron SA-X2 mit 20.000 Bildern/s gefilmt. Danach wurden die Waffenläufe endoskopiert und DNA-Abriebe genommen. Resultate. Der Revolver zeigte bei beiden Patronen kaum erkennbare Spuren. Der Karabiner wies bei allen Schüssen unabhängig von der Ladungsstärke über die ganze Lauflänge (15 cm) reichlich Spuren auf, die von der Mündung zum Patronenlager hin abnahmen. In der Walther Pistole fand sich das grösste Spurenaufkommen, das in den meisten Fällen bis ins Patronenlager reichte, unabhängig von der verwendeten Patrone. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Charakteristik der Spuren im Waffenlauf wird durch das Waffensystem beeinflusst. Geschlossene (Karabiner) oder sich langsam öffnende Systeme (Walther-Pistole) führen zu intensiveren und teilweise bis zum Patronenlager reichenden Spuren, während der am Trommelspalt offene Revolver dies nicht erkennen lässt.
V-003 Was treibt die Spuren in den Waffenlauf? *C. Schyma1, J. Brünig1, K. Bauer1, R. Müller2 1 Universität Bern, Institut für Rechtsmedizin, Bern, Schweiz 2 Kantonspolizei Bern, Kriminaltechnischer Dienst, Bern, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Bei Schüssen mit aufgesetzter Waffenmündung gelangen biologische Spuren in den Waffenlauf. Im Rahmen des SNF geförderten Projektes liess sich experimentell zeigen, dass dies auch ohne Projektil durch reine Gasdruckwirkung möglich ist. Daraus ergab sich die Frage, welchen Einfluss die temporäre Wundhöhle auf die Spurenlage im Waffenlauf hat. Material und Methode. Nach der bewährten Dreifachkontrastmethode wurden Acrylfarbe, Humanblut und Bariumsulfat gemischt und 5 ml in dünne Folienbeutel eingeschweisst, diese auf der Rückseite von einem Vlies aufgeklebt und dünn mit Gelatine überschichtet, so dass sich eine weniger als 1 cm dicke „Schwarte“ ergab. An den Rändern des Vlieses wurden Nähte angebracht mit deren Hilfe es möglich war, die Schwarte frei in einem Rahmen aufzuspannen, ohne jegliches Widerlager. Diese Modelle wurden bei 4 °C mit aufgesetzter Waffenmündung beschossen. Verwendet wurden drei Waffen, deren Spurenbild bereits aus Beschüssen von Gelatinewürfeln bekannt war: ein Revolver (6 Zoll-Lauf) mit .38 special Bleirundkopfgeschoss, eine Pistole Walther PP (cal. 7,65 mm) und eine Pistole Beretta 92FS im cal. 9 mm Luger. Mit jeder Waffe wurden sechs Schüsse durchgeführt und mit der Photron SA-X2 mit 50.000 Bildern/s gefilmt. Anschliessend wurden die Waffenläufe endoskopiert und DNA-Abriebe genommen. Resultate. Mit der Pistole Walther PP war es in 4 von 6 Schüssen möglich, Farbantragungen zu generieren, die bis in die hintere Hälfte des Waffenlaufes feststellbar waren. Lediglich in einem Fall konnten keine Antragungen optisch detektiert werden. Alle 6 Schüsse mit der Beretta 92FS führten zu einem feinen Spurenmuster, das mindestens bis zur Hälfte des Waffenlaufes zu verfolgen war. Mit dem langläufigen Revolver wurden in 2 Fällen deutliche Spuren im vorderen Anteil des Laufes beobachtet. 3 Schüsse wiesen nur sehr geringe Spuren im Mündungsbereich auf, 1 Schuss fiel optisch negativ aus. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Für alle drei unterschiedlichen Waffen konnte somit gezeigt werden, dass für die grundsätzliche Entstehung der Spuren im Waffenlauf eine temporäre Wundhöhle nicht erforderlich ist. Inwiefern die üblicherweise vorhandene temporäre Wundhöhle die Spurenlage zusätzlich beeinflusst, ist zu diskutieren.
V-004 Über den Einfluss des Lagerungsalters von handelsüblichen Luminollösungen auf Dauer, Intensität und Nachweisbarkeit von DNA von latenten Blutspuren *A.- K. Kröll1, M. Kettner2, S. Cappel-Hoffmann3, F. Ramsthaler1 1 Universität des Saarlandes, Institut für Rechtsmedizin, Homburg/Saar, Deutschland 2 Universitätsklinikum Frankfurt, Goethe-Universität, Institut für Rechtsmedizin, Frankfurt am Main, Deutschland 3 Universität des Saarlandes, Institut für Rechtsmedizin, Abteilung Molekularbiologie, Homburg/Saar, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Zum Nachweis latenter Blutspuren an mutmaßlichen Tatorten oder an tatrelevanten Gegenständen kommen hochsensitive, häufig für den Gebrauch industriell optimierte, Chemilumineszenz-induzierende Luminol-Fertiglösungen zum Einsatz. Unter praktischen Gesichtspunkten der Kosteneffizienz und Haltbarkeit sowie unter dem Aspekt einer eventuellen negativen Beeinflussung molekularbiologischer Nachweisverfahren durch eine direkte chemische Luminoleinwirkung sollte geprüft werden, ob und in welchem Ausmaß das Fertigungsdatum der verwendeten Substanz eine nachweisbare Rolle spielt. Material und Methode. In verdünnter Form (frisches venöses Blut: Wasser = 1:1000) wurden standardisiert n >/ = 10 Tropfen auf gleichartige glatt oberflächige Fliesen aufgetropft und in 24 stündigen Intervallen mithilfe der (zwischenzeitlich kontinuierlich bei 4 °C gelagerten) Lumineszenz-Lösungen a) BLUESTAR® FORENSIC, b) Luminescene Ultra® auf die Dauer (s) und Intensität (L) ihrer Lumineszenz hin solange getestet, bis mit bloßem Auge (Beobachtungsabstand 100 cm) keine tropfenförmigen Leuchteffekte mehr nachweisbar waren. Die Befunde wurden unter identischen Bedingungen digitalfotografisch erfasst (CanonEOS700D, ISO 400, F5.5; AWB, 20sek). Anhand der digitalen Bilder erfolgte mit Hilfe von Photoshop© (Adobe Systems) eine Auswertung der mittleren bzw. medianen Lumineszenz (L) der Tropfspuren. In einem zweiten Schritt wurden von den besprühten Arealen Abriebspuren genommen und die Nachweisbarkeit von DNA analysiert. Resultate. Die Versuche konnten eine uneingeschränkte Verwendbarkeit der verschiedenen Luminollösungen und Nachweisbarkeit der Blutspuren über die ersten 96 Stunden belegen, ohne dass eine relevante Reduktion der Lumineszenz erkennbar wurde. In den darauf folgenden Tagen 5–8 war eine digitalfotografisch erfassbare und statistisch signifikante Reduktion von Intensität und Dauer der Lumineszenz beobachtbar. Dabei zeigte sich im Vergleich eine etwas längere „Haltbarkeit“ des Produktes Bluestar® bei jedoch schnellerer Abnahme des messbaren Lumineszenzintervalls. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass frisch zubereitete und kontinuierlich gekühlte (4 °C) Luminollösungen über mindestens 3–4 Tage verwendbar sind. In Hinsicht auf die Nachweisbarkeit von DNA ergeben sich für diesen Zeitraum keine zusätzlichen Einschränkungen.
V-005 Vergleichende Untersuchungen von kriminaltechnischen Methoden in Bezug zur anschließenden DNA-analytischen Untersuchung *U.- D. Immel1, L. Habeck2, J. Meinicke3, R. Braune3, R. Lessig1 1 Institut für Rechtsmedizin, Halle an der Saale, Deutschland 2 Martin-Luther-Universität, Halle, Deutschland 3 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, Halle, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Bei der Untersuchung von Kriminalfällen sind sowohl die Auswertung von daktyloskopischen und blutverdächtigen Spuren als auch die DNA- Analyse von großer Bedeutung. Hierbei werden die daktyloskopische Analyse und die Sichtbarmachung von blutverdächtigen Spuren vor der DNA-Analyse angewandt.
Dabei stellt sich die Frage, in wie weit die ausgewählten und angewandten Methoden in der kriminaltechnischen Spurenarbeit Auswirkungen auf die molekulargenetische Analyse hat. Durch die vergleichenden Untersuchungen soll die für eine anschließende DNA-Analyse optimalste Methode ermittelt werden. Material und Methode. Es wurden unterschiedliche Trägermaterialien (Glas, Plastik, Folie und Metall) mit zwei verschiedenen Bedampfungsmethodiken behandelt und anschließend einer molekulargenetischen Analyse unterzogen. Einmal wurde die herkömmlichen CyanacrylatMethode und zum anderen die neuere Cyanacrylat- Methode in Granulatform verwendet. Zudem wurde ein Vergleich von Lumiscene und Luminol, für die Sichtbarmachung von blutverdächtigen Antragungen, durchgeführt. Resultate. Alle Spuren konnten trotz unterschiedlicher Vorbehandlung molekulargenetisch ausgewertet werden. Die Ergebnisse sind abhängig vom Trägermaterial und zeigen Unterschiede bei den gewählten Methoden auf. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Für die unterschiedlichen Trägermaterialien kann nicht eine bestimmte Bedampfungsmethode empfohlen werden. Vielmehr ist die Wahl der Methode abhängig vom Trägermaterial der daktyloskopischen Spur. Lumisscene und Luminol hingegen zeigen keine deutlichen Unterschiede für die Visualisierung von blutverdächtigen Antragungen.
V-006 Eine RNA/DNA Ko-Analyse aus Backspatter asserviert von den Händen von Opfern tödlicher Schussverletzungen mittels der Polyvinylalkoholmethode *M. Grabmüller1, C. Courts1,2, B. Madea1, T. Eichhorst1, C. Schyma3 1 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Bonn, Bonn, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin, Universitätklinikum Schleswig-Holstein, Kiel, Deutschland 3 Institut für Rechtsmedizin, Universität Bern, Bern, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Für die Rekonstruktion eines Tathergangs nach tödlichen Schussverletzungen und die damit im Zusammenhang stehende molekulargenetische Analyse der Nukleinsäuren (DNA und RNA), ist es von erheblicher Bedeutung, welche Methode der Spurensicherung am Tatort erkennungsdienstlich angewandt wurde. Die Spurensicherung an der Hand kann mittels Tape-Lifts (REM-Tabs), Spurensicherungsfolien oder der Polyvinylalkohol-Methode (PVAL) (erstmals beschrieben 1993 von Merkel und Mailänder) durchgeführt werden. Dabei stellt sich die Frage, welches Verfahren die größtmögliche Ausbeute in Hinblick auf biologische Spuren erbringt, was letztlich entscheidend für den Erhalt eines DNA-Profils sein kann. Ziel der hier vorgestellten Studie war, die systematische Ko-Analyse von RNA und DNA aus umschriebenen Blutantragungen, die von Händen von Opfern tödlicher Schussverletzungen asserviert worden waren. Material und Methode. Untersucht wurde das mit der PVAL-Methode an der Hand gesichertes, bis zu 19 Jahre alte biologische Spurenmaterial. Zum Nachweis von Blut wurde mittels quantitativer Reverse Transkriptions-PCR (qRT-PCR) das Expressionsniveau einer blutspezifischen miRNA gemessen. Die DNA-Qualität wurde anhand einer Standard STR-Typisierung untersucht. Resultate. Die Ausbeute und Qualität der aus jeweils denselben Proben ko-extrahierten Nukleinsäuren war sowohl ausreichend für den Erhalt von zur forensischen Identifizierung geeigneter DNA-Profile, als auch für die Detektion blutspezifischer miRNA. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Diese Ergebnisse belegen, dass dieses Verfahren der Spurensicherung an der Hand klare Stärken im Gegensatz zu anderen Methoden aufweist und wichtige Hinweise zur Rekonstruktion des Tathergangs liefern kann.
Rechtsmedizin
Abstracts V-007 Teich, Bach oder Badewanne – welchen Einfluss hat die Art des „Gewässers“ auf die Menge und Qualität der DNA an der Kleidung von Wasserleichen *J. Helmus1, S. Zorell1, T. Bajanowski1, M. Poetsch1 1 Institut für Rechtsmedizin Essen, Essen, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). DNA-Antragungen an der Kleidung von Wasserleichen können wichtige Erkenntnisse für die Ermittlung der Polizei sowohl bei vermutetem suizidalem Geschehen als auch bei Verdacht auf ein Tötungsdelikt liefern. Allerdings ist zunächst anzunehmen, dass das Wasser einen Großteil der DNA „auswäscht“. Dennoch konnte in realen Fällen immer wieder DNA von Tatverdächtigen an der Kleidung von Wasserleichen gefunden werden. Daher sollte in dieser Studie geklärt werden, ob allgemeingültige Aussagen dazu getroffen werden können, unter welchen Bedingungen noch mit ausreichend DNA für eine molekulargenetische Analyse gerechnet werden kann. Material und Methode. Dazu wurden verschiedene Versuchsreihen durchgeführt, bei denen DNA-Antragungen an Stoff von fünf Versuchs personen nicht nur unterschiedlichen Gewässern (Teich, Bach oder Kanal) für verschiedene Zeitabschnitte ausgesetzt wurden, sondern auch höherem Wasserdruck (Wasserhahnstrahl) und Seifenlauge (Badewanne). Resultate. Die Ergebnisse werden vorgestellt. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Und diskutiert Literatur: Helmus J, Bajanowski T, Poetsch M (2016) DNA transfer-a never ending story. A study on scenarios involving a second person as carrier. Int J Legal Med 130(1): 121–125
V-008 Mobile Photogrammetrie – Eine standardisierte und ökonomische Methode zur Ganzkörper 3D Oberflächendokumentation *S. Kottner1, L. Ebert1, G. Ampanozi1, M. Braun2, M. Thali1, D. Gascho1 1 Institut für Rechtsmedizin/Universität Zürich, Forensische Medizin & Bildgebung, Zürich, Schweiz 2 Forensisches Institut Zürich, Zürich, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Postmortale Computertomographie (PMCT) ist mittlerweile eine anerkannte Untersuchungsmethode bei aussergewöhnlichen Todesfällen. Trotz der vielseitigen Verwendbarkeit bei rechtsmedizinischen Untersuchungen können forensisch relevante Farbinformationen von geformten Verletzungen mit Hilfe von CT-Rekonstruktionen nicht dargestellt werden. Daher hat sich die dreidimensionale (3D) Oberflächendokumentation als wertvolle Ergänzung erwiesen. Die meisten kommerziell verfügbaren 3D Digitalisierungssysteme sind kostenintensiv und zeitaufwendig. Aus diesem Grund haben wir ein mobiles Multikamerasystem konstruiert, welches in wenigen Minuten eine Ganzkörper 3D Dokumentation ermöglicht, kostengünstig und einfach zu bedienen ist. Material und Methode. Das Multikamerasystem besteht aus sieben digitalen Spiegelreflex Kameras, die an einem mobilen Rahmen montiert sind. Jede Kamera ist mit einem eigenen Funk-Fernauslöser versehen, der über Knopfdruck das gesamte Kamerasystem zeitgleich auslöst. Über ein modifiziertes Scanprotokoll kann das Kamerasystem in einen automatisierten Ganzkörper CT-Scan integriert werden. Unabhängig von CT-Untersuchungen kann der mobile Aufbau ebenfalls manuell genutzt werden. In Kombination mit Obduktionstischen oder Untersuchungsliegen wird das Kamerasystem manuell entlang des Tisches verfahren während in kurzen aufeinanderfolgenden Abständen Fotos über die Fernauslöser aufgenommen werden. Anschliessend wird mit Hilfe eines Softwareprogramms das 3D Modell berechnet. Resultate. Auf Grundlage der ersten Ergebnisse konnten texturierte 3D Modelle einer Köperseite innerhalb von 13 Minuten erstellt werden. Die Rechtsmedizin
Datenaufnahme an einem Obduktionstisch oder in Kombinationen mit einem Computertomographen dauerte durchschnittlich 3,5 Minuten für jeweils eine Köperseite. Die anschliessende Berechnung eines texturierten 3D Models mit geringer Polygonauflösung nahm 10 Minuten in Anspruch. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Der vorgestellte Kameraaufbau reduziert den zeitlichen Aufwand einer 3D Oberflächendokumentation und standardisiert den Ablauf der Fotoaufnahmen. Zudem eröffnet der geringe zeitliche Aufwand in Verbindung mit den vergleichsweise geringen finanziellen Kosten die Möglichkeit 3D Oberflächendokumentationen häufiger in forensische Untersuchungen zu integrieren. Schlussendlich ist das Kamerasystem nicht nur auf postmortale Untersuchungen beschränkt, sondern kann ebenfalls in klinischen Bereichen Anwendung finden.
V-009 Die fehlerhafte ärztliche Leichenschau – ein Problem des Strafrechts? *M. Parzeller 1, M. A. Rothschild2, C. Prittwitz3, B. Zedler4, M. A. Verhoff5 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin, Frankfurt, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin, Köln, Deutschland 3 Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie, Frankfurt, Deutschland 4 Institut für Rechtsmedizin, Gießen, Deutschland 5 Institut für Rechtsmedizin, Frankfurt, Deutschland
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Die Qualität der ärztlichen Leichenschau steht regelmäßig in der Kritik. Das Übersehen von Tötungsdelikten aufgrund „schlampiger“ Durchführung ist der wohl schwerwiegendste Vorwurf. Teilweise wird von Dritten auf die ärztliche Leichenschau Einfluss genommen. Bemerkenswert erscheint die völlig unangemessen niedrige Vergütung dieser für die Gesellschaft wichtigen Aufgabe. Es wurde eine Recherche zu Fällen in der Rechtspraxis und der Bewertung im aktuellen Schrifttum vorgenommen. Anhand des StGB wurden alle strafrechtlichen Normen, die bei einer fehlerhaften ärztlichen Leichenschau in Frage kommen könnten, wie § 169 StGB (Personenstandsfälschung), Tötungs- und Körperverletzungsdelikte insbesondere §§ 222, 229, 340 StGB, Strafvereitelung (im Amt) nach §§ 258, 258a StGB sowie Urkundenstraftaten (§§ 267, 271, 277, 278, 348 StGB) umfassend geprüft. Eine umfassende Prüfung möglicher Straftaten im Kontext der ärztlichen Leichenschau wird im aktuellen Schrifttum nicht vorgenommen. Teilweise werden die Funktion der ärztlichen Leichenschau und der anwendbaren Vorschriften unterschiedlich gewertet. Bereits bei der Frage, ob es sich beim Leichenschauschein um eine öffentliche Urkunde oder nur ein ärztliches Attest handelt, werden unterschiedliche Ansichten vertreten. Dies ist ggf. auf der Irrtumsebene der einschlägigen Delikte von Belang. Eine uneinheitliche Bewertung wird im Rahmen der mittelbaren Falschbeurkundung vorgenommen. Weitgehende Zustimmung hat die Bewertung als fahrlässige Tötung des AG Wennigsen (NJW 1989, 786 (786 f.)) gefunden, wenn durch die fehlerhafte ärztliche Leichenschau eine CO-Intoxikation übersehen und damit deren weiterhin tödliche Ursache, nämlich eine defekte Heizungsanlage, nicht beseitigt werden kann. Im Rahmen des abschließenden Kongressbeitrags werden die oben genannten Strafnormen einer ausführlichen Prüfung insbesondere zu den Fragen von Vorsatz, Irrtum und Teilnahme unterzogen. Bis auf wenige Ausnahmen spielt das Strafrecht bei Fehlern bei der ärztlichen Leichenschau in der Praxis keine Rolle. Bei der Einzelfallprüfung ist auf Fragen des Vorsatzes, Irrtums oder der Teilnahme einzugehen. Umfassende Schulungen und eine bessere Vergütung der verantwortungsvollen Tätigkeit sind als präventive Maßnahme repressiven Maßnahmen zudem vorzuziehen, um die Zahl fehlerhafter ärztlicher Leichenschauen zu minimieren.
V-010 Elektrische Reizung der quergestreiften Muskulatur – wichtige Aspekte zur Todeszeit und zur Todesursache *N. Beck1 1 Universität Magdeburg, Rechtsmedizin/Ethik-Kommission, Magdeburg, Deutschland Fallbeschreibung. Durch standardisierte elektrische Reizung der quergestreiften Muskulatur können in der frühen postmortalen Phase Hinweise zur Todeszeit und Aspekte zur Todesursache, insbesondere bei Hypothermie und Hyperthermie, gewonnen werden. Material und Methode. Einschätzung wenigstens der Totenstarre, der Totenflecke sowie grundsätzliche Messung der Umgebungs- und Rektaltemperatur sowie elektrische Reizung der Muskulatur (möglichst M. biceps, M. orbicularis oris, M. orbicularis oculi) im Rahmen der Leichenschau bei Nichtvorhandensein von Fäulniszeichen. Resultate. Auch wenn die Rektaltemperatur sowie die Ausprägung von Totenstarre und Totenflecken eine elektrische Reizbarkeit der Skelettmuskulatur grundsätzlich erwarten (bspw. 34 °C) oder nicht erwarten (bspw. 24 °C) lassen, können Beobachtungen bei elektrischer Reizung der Muskulatur sowohl am Kopf (M. orbicularis oculi/oris) als auch an den Armen (M. biceps) in unbedingter Wertung und Wichtung der Befunde Hinweise auf eine Korrektur der Kerntemperatur t0 zum Todeseintritt und die Todesursachen Unterkühlung oder Hyperthermie ergeben. Die elektrische Reizung der Skelettmuskulatur an verschiedenen Positionen (zentral und peripher) sollte bei Nichtvorliegen von fortgeschrittenen Leichenerscheinungen grundsätzlich mit angewendet und diskutiert werden.
V-011 Autolysekriterien zur Liegezeitschätzung B. Madea1, *J. Ortmann1 1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn, Bonn, Deutschland Fallbeschreibung. Für die Schätzung der Liegezeit im früh-postmortalen Intervall eignen sich vor allen Dingen der Abfall der Körperkerntemperatur (Temperatur-Todeszeit-Bezugsnomogram), der Ausprägungsgrad der Leichenerscheinungen, Totenstarre und Totenflecke sowie die supravitalen Reaktionen. Im hier vorzustellenden Fall war es bereits zu einer Angleichung der Körperkerntemperatur an die Umgebungstemperatur gekommen, so dass lediglich eine Mindestliegezeit angegeben werden konnte. Für die kriminalistische Einschätzung des Falles war die Liegezeit von außerordentlicher Bedeutung (Tötung gleich nach Verschwinden der Frau bzw. Tötung erst einige Tage später). Für eine Liegezeitschätzung im später postmortalen Intervall kann indikativ auch die Kalium-Konzentration in Glaskörperflüssigkeit herangezogen werden. Von den zahlreichen, zur Liegezeitschätzung empfohlenen Gleichungen berücksichtigt die von Zilg et al. (2015) auch die Umgebungstemperatur quantitativ. Die Arbeitsgruppe von Wehner et al. hat sich systematisch mit immunhistochemischen Untersuchungen zur Schätzung der Liegezeit beschäftigt (immunhistochemischer Nachweis von Proteinen). Sowohl die Liegezeitschätzung aus der Kalium-Konzentration in Glaskörperflüssigkeit bei Verwendung der Formel von Zilg et al. als auch die immunhistochemische Liegezeitschätzung waren zwanglos mit der Annahme einer Tötung unmittelbar nach Verschwinden vereinbar.
V-012 Post-mortem interval estimation by laser-induced fluorescence of polycrystalline cerebro-spinal fluid films images *M. Garazdiuk1, O. Vanchuliak1 Higher State Educational Establishment of Ukraine „Bukovinian State Medical University“, Forensic Medicine Department, Chernivtsi-city, Ukraine
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Background. The issue of post-mortem interval (PMI) estimation always attracted both foreign and domestic scientists, because it is the one of the main problems in forensic practice. There are many new optical diagnostic methods (photometric, polarization and correlation techniques) of biological tissue structure assessment, which ones are the most perspective in PMI estimation. Development and testing of the two-dimensional Stokes-polarimetric mapping of biological layers autofluorescence to evaluate accuracy of PMI assessment using statistical analysis of postmortem changes dynamics of the coordinate distributions values of polycrystalline films of liquor (PFL) images laser-induced fluorescence polarization intensity (LIFPI). Material and method. Objects of investigation are PFL, taken in 76 corpses with accurately known time of death and 20 healthy volunteers. The cause of the death was cardiovascular accident. Coordinate distributions of LIFPI image values were determined for each sample of PFL in the optical arrangement of the Stokes polarimeter in different spectral bands of optical emission. The value of statistical points 1–4 th order was perfomed for each two-dimensional distribution of PFL images LIFPI values. Statistical processing of the calculated values of set of points that characterize the LIFPI distributions within representative sampling was carry out. The depending on the time change of the most sensitive points of statistical values were built to achieve values stabilization. Results. Statistical points of the 3rd (asymmetry) and 4th (excess) order are the most sensitive PFL optical values to evaluate postmortem changes by short-range fluorescence. Statistical points of the 2rd (dispersion) and 4th order are the most sensitive PFL optical values in case of using mediaand long- wavelength range of fluorescence. Optimal interval in 24 hours and the accuracy of PMI estimation 25 min by short-wavelenght fluorescence for proteins and NADH were found. Optimal interval in 28 hours and the accuracy of the PMI estimation 35 min by media-wavelenght fluorescence for flavines and folioacides and optimal interval in 14 hours and the accuracy of the time PMI estimation 15 min by long-wavelenght fluorescence for porphyrins were defined. Discussion and conclusion. Two-dimensional Stokes-polarimetric mapping distributions LIFPI of PFL images may be used in post-mortem interval estimation
V-013 Bestimmung des postmortalen Intervalls menschlicher Knochen durch Kombination zweier Verfahren: UV-Autofluoreszenz-Test und neue Methode *V. Sterzik1,2, T. Jung2, K. Jellinghaus2, M. Bohnert2 Institut für Rechtsmedizin, Kantonsspital, St. Gallen, Schweiz 2 Institut für Rechtsmedizin, Julius-Maximilians-Universität, Würzburg, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Ziel der Studie war die Entwicklung einer neuen und in der Praxis flexibel anwendbaren Methode zur Unterscheidung von historischen menschlichen Knochen und solchen mit einer forensisch relevanten Liegezeit. Material und Methode. Die optischen Eigenschaften von Querschnitten der Oberschenkelknochen wurden hierfür mit der Kombination zweier Verfahren untersucht: 1.) Modifikation einer bereits etablierten Methode (UV-Autofluoreszenz) und 2.) Neue Methode (490 nm Test). Als Material standen 30 Knochenstücke mit bekannten postmortalen Intervallen zur Verfügung. Diese wurden mit UV-Licht bzw. Licht der Wellenlänge 490 nm beleuchtet. Die hierdurch jeweils erzeugte Autofluoreszenz wurde fotografisch dokumentiert und anschließend mittels Bildbearbeitungs-Software ausgewertet, indem die relative Flächenausdehnung der Autofluoreszenz gemessen wurde. Resultate. Es konnte ein Zusammenhang zwischen dem postmortalen Intervall und der relativen Flächenausdehnung der Autofluoreszenz gezeigt werden. Insbesondere durch Kombination beider Methoden war es möglich, zwischen Knochen mit postmortalem Intervall < 30 Jahre und > 30 Jahre zu unterscheiden. Rechtsmedizin
Abstracts Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die vorgestellte Kombination eines neuen Verfahrens mit der Modifikation einer bereits bekannten Methode eignet sich zur zeitnahen Bestimmung des postmortalen Intervalls menschlicher Oberschenkelknochen. Die Einzelkomponenten sind kostengünstig und portabel, sodass auch ein flexibler Einsatz jenseits von Laborräumlichkeiten möglich ist.
V-014 Laser spectrophotometric methods in biological tissues postmortem changes esnimating for forensic issues solving *V. Bachynskyi1, Y. Sarkisova1 1 Bukovinian State Medical university, Forensic Medicine Department, Chernivtsi-city, Ukraine Background. Physical methods of biological tissues (BT) changes evaluation, which use laser technology to study the dynamics of changes in the biocrystalline structure optical properties intravitality and after death, are very perspective in forensic practice. Description of these properties based on optical phenomena such as static and dynamic scattering, diffraction and interference of optical fields. Polarization methods provide new information about the optical-anisotropic structure of BT. It makes possible to establish a link between BT physiological condition and polarizative- phase images parameters of BT architectonics. To find and develop new diagnostic criteria of lifetime and postmortem changes of biological tissues and fluids estimation to solve issues including setting time of death, hematoma formation time, lifetime formation of injuries, diagnosis of acute myocardial ischemia. Material and method. High accuracy and objectivity of polarization methods was proved by our department staff in the studies, which involve connective tissue, bones, muscles (skeletal and heart muscles), brain tissues and parenchymal organs tissue samples by polarization methods. The value of statistical points of the 1–4 th order was perfomed for each two-dimensional distribution of samples images. Statistical processing of the calculated values of set of points that characterize the azimuth and ellipticity distributions within representative sampling was carry out. The depending on the time change of the most sensitive points of statistical values were built to achieve values stabilization. Our studies of human internal organs hematoma polarization and phase parameters have revealed objective changes of hematoma laser polarimetric images at different intravitality time and time after death. Results. The objective criteria to differentiate intravital and postmortal injuries, applying laser photometry, polarimetry and phasometry of human dermal layer skin slices based on statistical and spatial-frequency analysis laser image were developed. Optical diagnostic criteria of ischemic myocardial damage to human corpse were revealed. In the case of hematoma formation diagnosis an opportunity to perform liquids (liquor,vitreous humor) of the human corpse investigation was identified. Discussion and conclusion. Methods of laser polarimetry are effective for the diagnosis of PMI estimation, lifetime causing of bodily harm prescription and diagnosis.
V-015 Application of MALDI-TOF MS for the identification and characterization of forensically relevant Lucilia sericata and Calliphora vicina larvae *B. K. Zajac1, J. Amendt1, R. Zehner1, M. A. Verhoff1, B. Bettin2, A. Karger2 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Biologie, Frankfurt am Main, Germany 2 Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Institut für molekulare Virologie und Zellbiologie, Labor für Biochemie und Proteomics, Greifswald – Insel Riems, Germany
Rechtsmedizin
Background. Protein profiling by matrix-assisted laser desorption/ionization time of flight mass spectrometry (MALDI-TOF MS) is rapidly evolving as a tool for the identification and characterization of insects and other arthropods for various applications. We present here the application of this technique to two forensically important blow fly species, Calliphora vicina and Lucilia sericata (Diptera: Calliphoridae). Both taxa belong to the typical first colonizers of human corpses. The reliable identification and age estimation of the juvenile stages is a mandatory task for PMImin estimations. Usually, species identification and age estimation of forensically relevant fly species are conducted using either traditional morphological and morphometric methods that often require experience and practical knowledge or by rather expansive and elaborate molecular methods. Here, we present an application that may be capable to solve both issues, species identification and age estimation of the same specimen, simultaneously. Material and method. Specimens of both fly taxa were reared under the same conditions at a constant temperature of 20 °C. Oviposition took place only for a window of time of two hours to ensure that all larval replicates have the same age. Daily samples of larvae were performed every 24 hours. Proof-of-concept studies were performed for both species until day seven of larval development. Results. A reference database was constructed using commercial software (MALDI Biotyper) that allowed the separation of both taxa irrespective of the age of the samples. Evaluation of spectra revealed striking temporal changes of the spectral pattern during larval development, reflecting the development of protein composition of the larvae. Discussion and conclusion. A MALDI-TOF MS -based age estimation was possible, however with reduced precision for the older samples. This is probably due to the observed increase of the variability of spectra with time. Thus, the results show that MALDI-TOF MS is not only a promising tool for the identification but also for the age determination of forensically relevant blow fly larvae.
V-016 Insektenbesiedlung und Verwesung von Schweinekadavern unter verschiedenen Lagerungsbedingungen *J. Amendt1, L. Lutz1,2, G. Moreau2, P. Trageser1, S. Potente1, H. Held1, M. A. Verhoff1, V. Bernhardt1, R. Zehner1 1 Institut für Rechtsmedizin, Frankfurt am Main, Deutschland 2 Université de Moncton, Département de Biologie, Moncton, Kanada Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die meisten forensischen Studien zur Insektensukzession an Aas lassen die Kadaver für Insekten frei zugänglich und setzen sie der Witterung aus. Die Erfahrung zeigt aber, dass Opfer von Tötungen immer wieder zum Zwecke des Transports und der Entsorgung in Gefäßen wie z. B. Koffern gelagert werden, die nur bedingt Insektenbesiedlung zulassen und den Zersetzungsprozess beeinflussen. Eine zeitliche Einschätzung des Geschehens wird dadurch erschwert. Um einen Eindruck über das Ausmaß der Beeinflussung der Insektenbesiedlung und der Verwesung zu erhalten, wurden deshalb Schweinekadaver in drei unterschiedlichen Gefäßtypen an zwei unterschiedlichen Standorten bis zu drei Monate gelagert und nach definierten Zeitabständen die Artenvielfalt der nekrophagen Fauna sowie der Verwesungszustand protokolliert. Material und Methode. Ende Mai 2015 wurden je 15 ca. 30 kg schwere Schweinekadaver zeitgleich in Kanada und Deutschland ausgebracht. Pro Standort verteilten sich die toten Körper auf jeweils fünf Reisekoffer, Mülltonnen und Maischefässer. Insektenbesiedlung und Verwesungszustand der Kadaver wurden in bestimmten Zeitintervallen dokumentiert (10, 25, 45, 70, 100 Tage), die Temperatur innerhalb und außerhalb der Gefäße gemessen. Zum jeweiligen Zeitpunkt wurde an beiden Standorten jeweils ein Koffer, eine Mülltonne und ein Maischefass entnommen und geöffnet. Die Insektenarten und ihre Entwicklungsstadien wurden erfasst, das Verwesungsstadium der Kadaver protokolliert. Es wurde zudem die Insektenfauna auf den Gefäßen regelmäßig abgesammelt und bestimmt.
Resultate. Während der 100 Tage des Experiments wurden mehr als 55.000 Insekten gesammelt, die sich auf ca. 60 Arten verteilten, von denen jedoch nur ein Bruchteil in die Gefäße gelangte. Es zeigte sich, dass Mülltonne, Maischefass und Koffer unterschiedliche Auswirkungen auf die Insektenbesiedlung und Verwesung der in ihnen gelagerten Kadaver hatten. Die schnellste Besiedlung und damit einhergehende Zersetzung der Kadaver war in den mit einem Reißverschluss verschlossenen Koffern festzustellen, fast kein Abbau bis hin zum Fettwachsumbau der toten Körper war in den Maischefässern festzustellen. Die Zusammensetzung der Insektenfauna und die Sukzession variierten nicht nur zwischen den beiden geographisch getrennten Habitaten sondern auch zwischen den verschiedenen Gefäßtypen desselben Standortes. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die vorliegende Studie untersucht erstmals systematisch die Insektenbesiedlung und Verwesung von Kadavern unter unterschiedlichen Lagerungsbedingungen. Während die Maischefässer eine Insektenbesiedlung unterbinden, stellt ein Reisekoffer und auch eine Müll- bzw. Wertstofftonne kein ernsthaftes Hindernis für die Tiere dar. Bereits nach wenigen Tagen zeigte sich eine mit dem starken Insektenbefall einhergehende fortgeschrittene Verwesung der Kadaver in diesen Gefäßtypen. Die Erkenntnisse sind hilfreich bei der Interpretation entsprechend gelagerter Fälle der forensischen Praxis, sollten aber auf weitere Jahreszeiten und Regionen ausgedehnt werden.
V-017 Vergleich der Sukzession forensisch relevanter Insekten auf Schweinekadavern im Laubmischwald und im stadtnahen Wiesengebiet *S. Niederegger1, E. Anton1, G. Mall2 1 Universitätsklinikum Jena, Institut für Rechtsmedizin, Forensische Entomologie, Jena, Deutschland 2 Universitätsklinikum Jena, Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin, Jena, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Für die Leichenliegezeitbestimmung mit Methoden der forensischen Entomologie ist es wichtig, die vorhandenen Insektenpopulationen und ihr Zusammenleben zu kennen. Die Leichenliegezeit kann aber nicht auf Grundlage einzelner Momentaufnahmen bewertet werden, sondern nur mittels langfristiger Versuche. Ziel vorliegender Studie war es daher, durch saisonale Auslege-Experimente mit Schweinekadavern die forensisch relevante Insektendynamik in einem Laubmischwald zu untersuchen und mit einer bereits vorliegenden Studie der Autoren über ein brachliegendes rurales Habitat zu vergleichen. Material und Methode. Über den Zeitraum mehrerer Jahre wurden Schweinekadaver in engmaschigen Käfigen in unterschiedlichen Habitaten ausgelegt. Durch regelmäßige Beobachtungen und Probenentnahmen konnte der Verlauf der Verwesung und die damit zusammenhängende Insektensukzession eingeschätzt und beurteilt werden. Resultate. Neben einer Vielzahl anderer Insekten- bzw. Arthropodenarten konnten im Laubmischwald über 130 Dipteren- und über 65 Käferarten (ohne einen Großteil der Staphylinidae) mit forensischer Relevanz nachgewiesen werden, während im ruralen Gebiet nur ungefähr halb so viele Arten aufgefunden wurden. Einige, hauptsächlich generalistische Arten waren typisch für beide Habitate, insgesamt überwogen aber die Unterschiede in der Zusammensetzung der typischen ‚Necrofauna‘. Zu den auffälligsten Unterschieden gehörten das Fehlen von Nicrophorus-Arten im ruralen Habitat und das fast vollständige Fehlen von Sarcophagidae und Nitidulidae Arten im Laubmischwald. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass sich Insektenpopulationen in unterschiedlichen Habi taten stark unterscheiden können. Dazu kommt die Abhängigkeit von saisonalen, klimatischen und abiotischen Faktoren (z. B. direkte Sonnen einstrahlung). Es ist daher für den forensischen Entomologen oder den Rechtsmediziner – wenn die langfristige Leichenliegezeit erfolgreich eingeschätzt werden soll – wichtig, die Gegebenheiten des Fundorts in die Be-
rechnungen einfließen zu lassen. So können Insekten wertvolle Hinweise zu Liegezeit und Todesumständen liefern.
V-018 Von Schweinen und Menschen – Wachstumsraten der Schmeißfliege Calliphora vicina auf humanen und porcinen Geweben *V. Bernhardt1, C. Schomerus2, M. A. Verhoff1, J. Amendt1 Goethe Universität, Institut für Rechtsmedizin, Frankfurt/Main, Deutschland 2 Goethe Universität, Institut für Anatomie II, Frankfurt/Main, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). In den letzten Jahrzehnten wurden Entwicklungsstudien an forensisch relevanten Dipteren mit Hilfe von nicht-humanem Gewebe (z. B. Hackfleisch oder Leber von Rind/Schwein) als Nährmedium für die heranwachsenden Larven durchgeführt. Die so gewonnenen Entwicklungsdaten werden als Referenz für die Bestimmung des Alters juveniler, nekrophager Insekten herangezogen, die sich an einem menschlichen Leichnam entwickeln, um so das minimale postmortale Intervall abzuschätzen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob diese an nichtmenschlichem Gewebe gewonnenen Daten das Wachstum auf humanem Gewebe angemessen repräsentieren. Material und Methode. Wir untersuchten und verglichen larvale Wachstumsraten und Entwicklungszeiten der forensisch relevanten Schmeißfliege Calliphora vicina (Diptera: Calliphoridae) auf humanem Muskelgewebe (Musculus glutaeus maximus oder Musculus quadriceps femoris) von fünf Körperspendern sowie den beiden Standardnährmedien Lende und Hackfleisch vom Schwein. Alle humanen und porcinen Gewebestudien wurden bei 25 °C durchgeführt und dreimal repliziert. Pro Nährmedientyp wurde das Wachstum von insgesamt 900 Larven untersucht. Die erhobenen Daten wurden mit dem Statistikprogramm SPSS ausgewertet. Da die meisten Datensätze nicht normal verteilt waren, wurde mittels dem Kruskal-Wallis-Test auf signifikante Unterschiede getestet. Resultate. Die larvalen Wachstumsraten innerhalb der humanen und der porcinen Gewebe waren einheitlich, jedoch beobachteten wir eine signifikant (p ≤ 0,05) langsamere Entwicklung auf Schweinelende im Vergleich zum humanen Muskelgewebe. Der Zeitpunkt der ersten Verpuppung unterschied sich hier bis zu 48 h, das Schlüpfen der ersten Fliege bis zu 24 h. Schweinehackfleisch erwies sich dagegen als geeignetes Nahrungsmedium, da es im Vergleich zum Wachstum auf humanem Gewebe bisher zu keinen signifikanten Entwicklungsabweichungen kam. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Ergebnisse zeigen, dass in der forensischen Entomologie die Frage nach dem bestgeeigneten Nährmedium für Entwicklungsstudien bislang vernachlässigt wurde. Während Schweinekadaver, stellvertretend für einen menschlichen Körper, einen adäquaten Ersatz für Sukzessionsstudien darstellen, scheint nicht jedes porcine Gewebe geeignet für Entwicklungsstudien zu sein. Da die Durchführung systematischer Wachstumsstudien auf menschlichem Gewebe aber aus verschiedenen Gründen schwer zu realisieren ist, empfehlen wir die Evaluierung unterschiedlicher tierischer Nahrungssubstrate, um die im Sinne der Eingrenzung eines minimalen postmortalen Intervalls schnellstmögliche Entwicklung der Insekten zu ermöglichen.
V-019 Erweiterung der Referenzdatenmenge für Fordisc® mit gleichzeitiger Untersuchung säkularer Trends geschlechtsdimorpher Merkmale bei amerikanischen Weißen und Deutschen *K. Jellinghaus1, L. Manthey1, M. Bohnert1, R. Jantz2 Universität Würzburg, Institut für Rechtsmedizin, Würzburg, Deutschland 2 University of Tennessee, Department of Anthropology, Knoxville, Vereinigte Staaten von Amerika
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Rechtsmedizin
Abstracts Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Software Fordisc®, die mittels multivariater Analyseverfahren auf Geschlecht, Herkunft und Körperhöhe eines Individuums schließen kann, ist in den USA zur Identifizierung unbekannter Schädel(-teile) weit verbreitet. Zur Schädelmorphometrie moderner deutscher Individuen existieren nur wenige und z. T. veraltete Daten, was die Analysenergebnisse von Fordisc® beim Einsatz in Deutschland einschränkt. Ziel der Studie ist es, Sexualdimorphismen und säkulare Trends an Schädeln deutscher Individuen aus dem 19. und 20. Jahrhundert zu untersuchen und mit den Individuen die deutsche Referenzpopulation für Fordisc® zu erweitern. Material und Methode. Die Daten wurden durch digitale Erfassung gängiger Landmarken mit einem 3D-Scanner und der Software 3skull® an insgesamt 164 Schädeln deutscher Individuen erhoben, wobei mindestens die Herkunft der Schädel bekannt war. Die Vergleichsgruppe bildeten 964 amerikanische weiße Schädel, zu denen ausführliche Daten in Bezug auf das biologische Profil vorlagen. Fordisc® 3.1 wurde bei der Feststellung von Geschlechtsdimorphismen und säkularen Trends eingesetzt, während die Software SAS für die Durchführung einer zweifaktioriellen-ANOVA-Analyse verwendet wurde, um Unterschiede in Bezug auf die Geschlechtsdimorphismen zu testen. Resultate. Es wurden die Merkmale Glabellavorwölbung (GLS), Mastoidhöhe (MDH) und bizygomatische Breite (ZYB) untersucht. Bei allen drei getesteten Merkmalen konnten bei amerikanischen weißen Individuen stärker ausgeprägte Dimorphismen festgestellt werden als bei deutschen Individuen. Die Dimorphismen bei amerikanischen Individuen werden im zeitlichen Verlauf vom späten 19. bis Ende des 20. Jahrhunderts in Bezug auf GLS und MDH stärker, während sie bei deutschen Individuen eine weniger starke Entwicklung zeigen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Ergebnisse verdeutlichen die unbefriedigende Situation bei der Arbeit mit Fordisc® an deutschen und anderen europäischen Individuen. Weiterführende Datenerhebungen an europäischen Individuen für Fordisc® sind in Arbeit und sollen den aktuellen Stand verbessern.
V-020 Beeinflusst Leistungssport die Skelettreifung? Vergleichende Untersuchungen zur Schlüsselbeinossifikation bei Fußballspielern und einer Stichprobe der Normalbevölkerung *R. Schulz1, S. Schmidt1, M. Timme1, V. Vieth2,3, S. Ribbecke4, H. Pfeiffer1, A. Schmeling1 1 Universitätsklinikum Münster, Institut für Rechtsmedizin, Münster, Deutschland 2 Klinikum Ibbenbüren, Klinik für Radiologie, Ibbenbüren, Deutschland 3 Universitätsklinikum Münster, Institut für Klinische Radiologie, Münster, Deutschland 4 Statistik-Service, Berlin, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Das Ossifikationsstadium der medialen Schlüsselbeinenden ist in der forensischen Altersschätzungspraxis wesentlicher Untersuchungsbefund für die Beurteilung der Vollendung des 18. und 21. Lebensjahres. In der Literatur wurde die Frage aufgeworfen, ob junge Leistungssportlerinnen und Leistungssportler ein fortgeschrittenes Skelettalter im Vergleich zu den Populationen der gebräuchlichen Referenzstudien aufweisen. Material und Methode. Anhand der Studienergebnisse magnetresonanztomographischer Untersuchungen der medialen Schlüsselbeinenden an 134 männlichen Studienteilnehmern aus der Normalbevölkerung sowie 150 männlichen Fußballspielern, jeweils im Alter zwischen 18 und 22 Jahren, wird überprüft, ob bei Fußballspielern eine Akzeleration des Reifungsprozesses der medialen Schlüsselbeinepiphyse vorliegt. Resultate. Im Vergleich beider Gruppen fanden sich hinsichtlich des Skelettalters zwischen den Studienteilnehmern aus der Normalbevölkerung und den Fußballspielern keine signifikanten Unterschiede.
Rechtsmedizin
Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Autoren erörtern mögliche Einflussfaktoren auf die Skelettreifung bei Leistungssportlern und diskutieren die Konsequenzen für die forensische Altersdiagnostik.
V-021 MRT-Untersuchung der distalen Radiusepiphyse. Neues Kriterium zum Nachweis der Vollendung des 18. Lebensjahres? *M. Timme1, C. Ottow2, R. Schulz1, H. Pfeiffer1, W. Heindel2, V. Vieth3, A. Schmeling1, S. Schmidt1 1 Universitätsklinikum Münster, Institut für Rechtsmedizin, Münster, Deutschland 2 Universitätsklinikum Münster, Institut für Klinische Radiologie, Münster, Deutschland 3 Klinikum Ibbenbüren, Klinik für Radiologie, Ibbenbüren, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Zur Verbesserung der Aussagesicherheit bei Altersschätzungen ohne gesetzliche Grundlage für Röntgenuntersuchungen ist die Etablierung röntgenstrahlenfreier bildgebender Verfahren wünschenswert. Es wurden bereits erste Studien zur Beurteilung der Ossifikation der distalen Radiusepiphyse mit Hilfe der MRT zur Altersschätzung publiziert. Das Ziel dieser Studie war die Entwicklung eines neuen Kriteriums zum Nachweis der Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hilfe der Magnetresonanztomographie. Material und Methode. Für die Studie wurden 668 MRT-Aufnahmen der distalen Radiusepiphyse von 333 weiblichen und 335 männlichen Personen im Alter von 12 bis 25 Jahren untersucht. Zur Bestimmung des Ossifikationsstadiums wurden die Hauptstadien nach Schmeling et al. sowie die Unterstadien nach Kellinghaus et al. verwendet. Darüber hinaus wurde erstmals das Stadium IV nach Schmeling et al. in die Stadien IVa und IVb unterteilt. Resultate. Jeder/Jedem Teilnehmer/in konnte zweifelsfrei ein Stadium zugeordnet werden. Die statistischen Maßzahlen für die Ossifikationsstadien werden geschlechtergetrennt präsentiert. Die jüngste weibliche Person im Stadium IVb war 16,8 Jahre alt, die jüngste männliche Person im Stadium IVb war 18,6 Jahre alt. Das Stadium V wurde von Frauen frühestens mit 22,3 Jahren und von Männern frühestens mit 23,1 Jahren erreicht. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Durch weitere unabhängige Studien sollte überprüft werden, ob das Stadium IVb als Merkmal zum Nachweis der Vollendung des 18. Lebensjahrs bei männlichen Personen bestätigt werden kann.
V-022 Forensische Altersschätzung über die Bestimmung der DNA-Methylierung in Mundschleimhautabstrichen *F. Mayer1, M. Eipel2,3, T. Arent1, M. R. P. Ferreira4, C. Birkhofer5, U. Gerstenmaier5, I. G. Costa2, W. Wagner2,3 1 Institut für Rechtsmedizin, Düsseldorf, Deutschland 2 Helmholtz-Institut für Biomedizinische Technik, Aachen, Deutschland 3 Institut für Biomedizinische Technik, Aachen, Deutschland 4 5. IZKF Computational Biology Research Group, Aachen, Deutschland 5 Varionostic, Ulm, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Methoden zur „molekularen Altersschätzung“ nutzen v. a. Altersveränderungen von Proteinen und DNA. Eine solche Veränderung ist die DNA-Methylierung (DNAm), die in den letzten Jahren zunehmend auch unter dem Aspekt „forensische Altersschätzung“ beforscht wird. Nachdem bislang überwiegend Blutproben untersucht wurden, überprüften wir folgende Hypothesen: (1) Altersschätzung durch Analyse der DNAm in Mundschleimhautabstrichen (MSA) ist mit ausreichender Präzision möglich. (2) Die Berücksichtigung der zellulären Zusammensetzung erhöht die Präzision der Altersschätzung.
Material und Methode. Aus 105 MSA unterschiedlich alter Personen wurde DNA isoliert und mittels Pyrosequencing der Methylierungsgrad ausgewählter CpG-sites bestimmt. Ein etablierter „age predictor“, ein 3-CpG-Modell, welches ursprünglich für Blutproben entwickelt wurde, wurde an 55 Proben für Mundschleimhautabstriche „trainiert“; 50 Proben dienten als Validierungs-Set. Um dem Einfluss der Zellkomposition der Abstriche zu begegnen, wurde unter Einbeziehung zweier weiterer CpG-Sites eine „Mundschleimhaut-Signatur“ etabliert. Diese wurde mit dem 3-CpG-Modell kombiniert und so ein neues 5-CpG-Modell zur Altersschätzung entwickelt. Resultate. Mit dem 5-CpG-Modell konnte die Präzision der Altersschätzung bei Analyse von MSA gegenüber dem 3-CpG-Modell wesentlich verbessert werden. Es konnte eine Schätzung des chronologischen Alters der Proben im Trainings-Set mit einer MAD von 4,65 Jahren (R² = 0.93) erreicht werden; im Validierungs-Set lag die MAD bei 5,19 Jahren (R² = 0.94). Die Präzision war dabei bei jüngeren Probanden höher als bei älteren. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Wir konnten zeigen, dass die Schätzung des chronologischen Alters einer Person anhand der Analyse der DNAm in MSA möglich ist. Durch die Berücksichtigung der zellulären Komposition der Proben konnte eine Erhöhung der Präzision erreicht werden, welche in Zukunft noch weiter verbessert werden dürfte. Aufgrund der nicht-invasiven Probengewinnung handelt es sich um eine Methode, die bei lebenden Personen in allen Rechtsgebieten angewendet werden kann und die deshalb zumindest als Ergänzung für die rechtsmedizinische Routine in jedem Fall wertvoll ist.
V-023 Die Forensische Laser-Diaphanoskopie (FLD): Eine neue Entwicklung zur Diagnose von Gewaltzeichen in der klinischen Rechtsmedizin *B. Horisberger1, D. Maillefer2, S. Grabherr1 1 Universitätszentrum für Rechtsmedizin Genf und Lausanne, Lausanne, Schweiz 2 HEIG-VD, Yverdon-les-Bains, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die klassische forensische Diaphanoskopie wurde mangels zuverlässiger Methodik zur Diagnosestellung nicht sichtbarer, subkutaner Hämatome beim Lebenden entwickelt und in der klinischen Rechtsmedizin angewandt. Diese Methode ist vor allem bei der Untersuchung von adipösen Opfern wertvoll, oder bei Personen mit dunkler Haut, da bei ihnen Hämatome mit bloβem Auge oft übersehen werden. Die klassische Diaphanoskopie weist allerdings eine große Untersucherabhängigkeit auf, und die Interpretation der Befunde ist subjektiv. Außerdem ist sie bei der Anwendung an stark gekrümmten Oberflächen oder stark pigmentierter Haut häufig limitiert. Dies führte zur Entwicklung einer neuen Methode, der sogenannten „Forensischen Laser-Diaphanoskopie“ (FLD). Material und Methode. Bei der vorgeschlagenen neuen Methode wird ein Laser verwendet, um aus der Ferne lokale Beleuchtungspunkte auf der Haut zu erzeugen. Die Wellenlänge des Lichtstrahls ist ein entscheidender Parameter für die Tiefe seines Eindringens in die Haut. Für jede Position der Beleuchtungspunkte wird durch eine Kamera ein monochromatisches Bild erfasst und an den Computer übertragen. Das Bild wird dann verarbeitet, und der aus dem Lichtstrahl erzeugte Lichthof wird analysiert. Außerdem wird die Absorption von Licht in den darunterliegenden Geweben erfasst. Große Teile der Hautoberfläche können somit durch 2-D-Scanning dokumentiert werden. Resultate. Durch die Kombination der Werte der quantitativen Parameter und deren Koordinaten, wird ein zusammengesetztes Bild geschaffen, welches die mit Blut gefüllten subkutanen Gefäße und alle Blutansammlungen, insbesondere subkutane Hämatome deutlich darstellt. In der Abbildung wird das zusammengesetzte Bild bei der FDL Untersuchung des linken Oberschenkels einer dunkelhäutigen Person dargestellt. Die rechteckige helle Zone entspricht der gescannten Fläche. Die subkutanen Gefäße (G) und mehrere subkutanen Hämatome (H) sind gut zu erkennen (. siehe Abb. 1).
Abb. 1 І V-023 8 Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die FLD weist folgende Vorteile gegenüber den klassischen Diaphanoskopie auf: 55Einfache Bedienung des Gerätes (benutzerfreundlich, nicht-invasiv), 55Objektivierung der Ergebnisse (durch eine praktisch vom Untersucher unabhängige Methode zur rechtsmedizinischen Beweismittelsicherung), 55Unabhängigkeit von der Umgebung (Lichtverhältnisse), 55Unabhängigkeit von der Dicke des subkutanen Gewebes und der Hautpigmentierung, 55Kein Hautkontakt (zur Hygienesteigerung und Möglichkeit der Untersuchung von Schleimhäuten). Die Entwicklung der FLD verspricht somit eine nützliche, nicht-invasive Methode zur Darstellung nicht sichtbarer subkutaner Hämatome in der klinischen Rechtsmedizin, insbesondere bei adipösen und dunkelhäutigen Personen. Literatur: Horisberger B, Krompecher T (1997) Forensic diaphanoscopy: how to investigate invisible subcutaneous hematomas on living subjects. Int J Legal Med 110:73–78
V-024 iGOBSIS-live (Intelligentes Gewaltopfer-Beweissicherungs- und Informationssystem): Vom Prototyp zur realen Praxiserprobung *B. Gahr1, P. Haas2, S. Ritz-Timme1 1 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Düsseldorf, Düsseldorf, Deutschland 2 Fachhochschule Dortmund, Institut für Medizinische Informatik, Dortmund, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Damit in einem bevölkerungsreichen Bundesland wie Nordrhein-Westfalen flächendeckend qualitativ hochwertige Gewaltopferuntersuchungen etabliert werden kann, ist u. a. die Handlungssicherheit der agierenden Ärztinnen und Ärzte unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund wurde GOBSIS entwickelt, eine leicht erlernbare Dokumentationsanwendung mit IT-gestützter Führung durch die Gewaltopferuntersuchung und Einrichtung einer speziellen on-demand-Beratung durch rechtsmedizinisches Fachpersonal, begleitet durch ein Online-Informationsportal. Material und Methode. Nach einer Modellphase wurde die bisherige Dokumentationsanwendung zu „iGOBSIS“ optimiert. Ziel des Projektes „iGOBSIS-live“ ist die Erprobung des Systems in der flächendeckenden Nutzung bei realen Gewaltopferuntersuchungen. Zunächst war ein Konzept zur Ausrollung und Evaluation zu entwickeln. Die Optimierung des Systems sowie die Entwicklung eines Konzepts zur Ausrollung und Evaluation von „iGOBSIS“ erfolgte unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der „GOBSIS“-Modellphase, der Rückmeldungen der Modelleinrichtungen und der technischen Optimierungsmöglichkeiten. Resultate. „iGOBSIS“ bietet im Vergleich zur Vorgängerversion wesentliche Optimierungen. Das entwickelte Konzept zur Ausrollung und Evaluation von „iGOBSIS“ sieht wie folgt aus: In 75 gynäkologischen Kliniken und Praxen des Landes Nordrhein-Westfalen wird „iGOBSIS“ etabliert und das Erreichen der ProRechtsmedizin
Abstracts jektziele im realen („-live“) Praxiseinsatz evaluiert. Die Verbesserung der Handlungssicherheit und die Praxistauglichkeit im medizinischen Alltag sollen hierbei besonders im Fokus stehen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Mit der Optimierung des Systems sowie der Konzeptentwicklung zur Ausrollung und Evaluation von „iGOBSIS“ ist der erste Schritt zur realen Praxiserprobung getan. Nach den Erfahrungen der Modellphase wird speziell zu Beginn der Ausrollung eine engmaschige Betreuung der Projektpartner nötig sein. Das größte Projektrisiko liegt in einer hohen Arbeitsbelastung der klinischen Kolleginnen und Kollegen. Wenn es gelingt, ihnen zu zeigen, dass „iGOBSIS“ die Gewaltopferversorgung effizienter macht, wird die Ausrollung erfolgreich sein.
V-025 Vom zeitlich begrenzten Projekt zur dauerhaften Etablierung – das Klinisch-forensische Netzwerk Steiermark *I. Klasinc1,2, S. Kainz2, J. Höller2, T. Schwark1,2, A. Wieland1,2, E. Scheurer3, R. Riener-Hofer2 1 Medizinische Universität Graz, Institut für Gerichtliche Medízin, Graz, Österreich 2 LBI für Klinisch-Forensische Bildgebung, Graz, Österreich 3 Universität Basel, Institut für Rechtsmedizin, Basel, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Ziel des von Juli 2013 bis November 2014 geförderten Projekts „Klinisch-forensisches Netzwerk Steiermark“ („KfN“) war ein bundeslandweites, flächendeckendes klinisch forensisches Dienstleistungsangebot zu errichten Material und Methode. Durch die Etablierung von regionalen Untersuchungsstellen in Partnerkrankenhäusern wurden in den Projektjahren Strukturen geschaffen, um Opfern von Gewalt einen niederschwelligen, tatzeitnahen Zugang zu einer gerichtsverwertbaren Befunddokumentation und Beweissicherung zu bieten. Um ein standardisiertes Vorgehen mit gerichtsfester Dokumentation und Spurensicherung zu gewährleisten, wurde ein Schulungskonzept für Mitarbeiter der regionalen Untersuchungsstellen entwickelt. Durch eine Hotline, welche durch das ärztliche Projektteam betreut wurde, stand den regionalen Untersuchungsstellen eine rund um die Uhr verfügbare telefonische Betreuung zu Verfügung. Nach Ende der Projektlaufzeit wurde eine Evaluierung durchgeführt. Resultate. Es zeigte sich, dass die Beweismittelspeicherung in den Partnerkrankenhäusern ein Problem darstellte. Das Angebot einer zentralen Speicherung in der Klinisch-forensischen Untersuchungsstelle Graz fand großen Zuspruch und wird seitdem dauerhaft angeboten. Weiters stellte sich heraus, dass die in der forensischen Routine verwendeten Sexual Assault Care Kits zur Anwendung in den regionalen Untersuchungsstellen zu aufwändig sind. Folglich entwickelte das Projektteam ein Set, das den zeitlichen Aufwand reduziert, ohne die Qualität der Befunderhebung zu beeinträchtigen. Im Zuge der Installierung der, nach demKrankenanstalten- und Kuranstaltengesetz seit 2011einzurichtenden Opferschutzgruppen, bot das Projektteam die im KfN entwickelten Schulungen auch in steirischen Krankenhäusern an. Aufgrund des großen Zuspruchs der telefonischen Hotline wurde diese nach Projektlaufzeit aufrecht erhalten. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Wichtigkeit einer flächendeckenden, forensischen Dienstleistung mit dem Angebot einer rechtsmedizinisch fachkompetenten Betreuung wurde bereits im Laufe des Projekts deutlich. Um den erreichten qualitativen Standard zu halten und den diesbezüglichen Ansprüchen gerecht zu bleiben, sind regelmäßige Evaluierungen und Schulungen in Zusammenhang mit dieser Thematik unabdingbar. Das Klinisch-forensisches Netzwerk Steiermark erweckte auch bundesweit großes Interesse, ein Projekt „KfN Österreich“ ist bereits in Planung.
Rechtsmedizin
V-026 Netzwerk ProBeweis – Erkenntnisse aus dem Ausbau der niedersächsischen Versorgungsstruktur für Gewaltbetroffene *T. Germerott1, V. Preuss1, M. Klintschar1, A. Debertin1, J. Butzmann1 1 Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Rechtsmedizin, Hannover, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Für die Versorgung von gewaltbetroffenen Personen in Deutschland besteht vor allem ein Bedarf an niederschwelligen Versorgungsstrukturen, die neben der medizinischen und psychologischen Hilfe auch eine zeitnahe und forensisch verwertbare Befunddokumentation anbieten. Die zentrale Rolle der Rechtsmedizin begründet sich in der im Fachgebiet angesiedelten Expertise in der gerichtsverwertbaren Dokumentation, Spurensicherung und Ereignisrekonstruktion und zeigt sich auch in der steigenden Anzahl von rechtsmedizinischen Untersuchungsstellen. Der notwendigen flächendeckenden Versorgung in Deutschland steht jedoch die überwiegend universitäre Ansiedlung der Institute gegenüber. Material und Methode. Durch das seit Juni 2012 bestehende Netzwerk ProBeweis wurde in Niedersachsen unter Leitung des Institutes für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule eine überregionale Versorgungsstruktur für Betroffene häuslicher oder sexueller Gewalt geschaffen. Die retrospektive Analyse des Untersuchungskollektives 2012 bis 2015 erfolgte unter besonderer Betrachtung der Wohnort-Untersuchungsstellen-Distanz, des geplanten Anzeigeverhaltens und des Auftragsverhalten der Ermittlungsbehörden. Resultate. Durch die Einbindung von Partnerkliniken konnte ein Netzwerk von Untersuchungsstellen in aktuell 20 niedersächsischen Städten aufgebaut werden. Die Distanz zwischen Wohnort und Untersuchungsstelle betrug bei den 360 untersuchten Personen im Mittel ca. 20 km. Im Rahmen der Untersuchung gaben ca. 25 % der Betroffenen an eine Strafanzeige zu planen, bei ca. 50 % war dieses in Überlegung. Soweit eruierbar erfolgte in ca. 30 % der Fälle ein Polizeikontakt. In etwa jedem zehnten Fall wurde seitens der Ermittlungsbehörden ein Gutachten in Auftrag gegeben oder die Dokumentation und/oder Asservate angefordert. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Ergebnisse unterstreichen den Bedarf eines wohnortnahen Angebots einer gerichtsverwertbaren Befunddokumentation, insbesondere in einem Flächenland. Da rechtsmedizinisches Fachwissen hierfür unerlässlich ist, ergibt sich die Möglichkeit das Fachgebiet zu positionieren und stärken.
V-027 Die ärztliche Anzeigepflicht bei minderjährigen Opfern überlebter Gewalt in Österreich *S. Kerbacher1, R. Riener-Hofer1 1 Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung, Graz, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Verschwiegenheitspflicht bildet das Fundament für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten[1]. In gewissen Fällen, insbesondere im Zusammenhang mit Verletzungen infolge körperlicher Gewalt, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass sie durch die Anzeige- und Meldepflicht durchbrochen werden kann. Besondere Regelungen bestehen für minderjährige Opfer überlebter Gewalt. Die Ärzte der seit 2008 betriebenen Klinisch- Forensischen Untersuchungsstelle in Graz sind in der Praxis mit der Frage konfrontiert, ob eine festgestellte Verletzung eine Anzeige- und Meldepflicht nach sich zieht. Material und Methode. Die Unterschiede des § 54 ÄrzteG (Ärztegesetz) sollen veranschaulicht werden: Bei volljährigen Opfern löst nur die Todesfolge bzw. die schwere Körperverletzung eine Anzeigepflicht aus. Besteht bei einem Minderjährigen der Verdacht von Misshandlungen, Quälerei, Vernachlässigungen und sexuellem Missbrauch muss vom Arzt umgehend eine Strafanzeige erstattet werden. Falls der Verdächtige ein naher Angehö-
riger iSd § 166 StGB (Strafgesetzbuch) ist, kann unter der Voraussetzung, dass es das Kindeswohl erfordert, die Anzeige vorerst unterbleiben. Eine Meldung an den Kinder- und Jugendhilfeträger ist jedenfalls zu tätigen. Resultate. Der Vergleich veranschaulicht die grundlegenden Unterschiede der Vorgehensweise bei einem volljährigen Opfer überlebter Gewalt und bei einem minderjährigen Opfer überlebter Gewalt. Darüber hinaus können die Schwächen und Stärken der österreichischen Anzeige- und Meldepflicht beleuchtet werden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Über die Normierung der ärztlichen Melde- und Anzeigepflicht wurde in Österreich in den vergangen Jahren viel diskutiert. Führt die Anzeige- und Meldepflicht auf Seiten der Ärzte tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit und auf Seiten des Opfers zu einem erhöhten Opferschutz? Zur Diskussion gestellt werden soll insbesondere die Möglichkeit des Absehens von einer Strafanzeige bei Minderjährigen, wenn der Verdächtigte ein naher Angehöriger ist. Literatur: Halmich M, Ärztliche Verschwiegenheitspflicht, in DAG 6/2015, 138-141.
V-028 Orientierende Untersuchung selbsthergestellter Alkoholika aus Justizvollzugsanstalten *S. Klückmann1, J. Rohwer1, J. Preuß-Wössner1 1 Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Rechtsmedizin, Kiel, Deutschland
eine ausgeprägte akute Blutstauung aller inneren Organe, punktförmige Einblutungen in die Magenschleimhaut, Magengeschwüre, eine Leberverfettung, eine Fibrose der Bauchspeicheldrüse sowie eine Fettleibigkeit. Aufgrund des Auffindens von Pflanzenmaterial, einer Bong und einer Verpackung „Jamaican Gold Extreme“, in denen neben FDU-PB22 und 5F-AB-PINACA vor allem AB-CHMINACA vorlag, wurden die zunächst unauffällig getesteten Blutproben dem Institut für Rechtsmedizin Freiburg übersandt, die im Herzblut ca. 3,1 ng/ml und im Venenvollblut ca. 5,4 ng/ml AB-CHMINACA nachweisen konnten. Nach histologischem Ausschluss einer Herzmuskelentzündung ist das Rauchen von AB-CHMINACA als todesursächlich anzusehen.
V-030 An Intoxication with Ocfentanil *T. Briellmann1, F. Dussy1, S. Hangartner1, D. Wyler2 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Chemie und Toxikologie, Basel, Switzerland 2 Institut für Rechtsmedizin, Chur, Switzerland
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Case report. A 24 year old man was found dead in his apartment. Nearby a minigrip with a brownish powder was found. For this reason the police suggested a death due to heroin consumption. The forensic autopsy was performed three days after the discovery of the corpse. Forensic toxicological and forensic chemical analysis of post mortem blood, urine, nasal swab and the brownish powder were performed. Urine was analysed by immunoassay (CEDIA) and GC-MS. Analysis of peripheral blood and the nasal swab were performed by LC-MS/MS and GC-MS/ MS (Cannabinoids). The analysis of the brownish powder was performed by GC-MS and by LC-MS/MS. Paracetamol and caffeine, but no heroin, were found in the brownish powder. In addition, ocfentanil was identified. Ocfentanil, citalopram, quetiapine, paracetamol and an indication for cannabis were found in the urine. After isolation of ocfentanil from the powder (School of Life Science, CH-Muttenz) quantification in blood was performed by LC-MS/MS. Peripheral blood results: ocfentanil 9 µg/L, citalopram 130 µg/L, THC 2.8 µg/L. Already in the early 90ies ocfentanil was investigated as a substitute of fentanyl and graded as two to threefold more potent than fentanyl. Therefore, we suggest that death occurred due to an ocfentanil overdose after sniffing the powder.
Fallbeschreibung. Bei Kontrollen in Justizvollzugsanstalten können immer wieder selbsthergestellte Alkoholika sichergestellt werden. Zur Herstellung des Alkohols werden in den Anstalten verschiedene Konstruktionen, Utensilien und Zutaten von den Häftlingen genutzt. Eine Alkoholisierung in Haft durch selbsthergestellte Alkoholika kann u. a. im Rahmen von Schuldunfähigkeitseinlassungen rechtsmedizinisch relevant werden. Im konkreten Fall nahmen Häftlinge nach einem Ausbruchsversuch mit Geiselnahme für sich in Anspruch, nach Genuss selbsthergestellter Alkoholika hochgradig alkoholisiert und damit schuldunfähig gewesen zu sein. Der selbsthergestellte Alkohol soll einen Alkoholgehalt von an die 70 Vol% aufgewiesen haben. Ein vom Gericht als Sachverständiger benannter Brennmeister führte Versuche mit den angegebenen Zutaten und Utensilien durch und erzielte hierbei einen Ethanolgehalt von bis zu 42 Vol%. Ziel der Untersuchung ist es, einen orientierenden Überblick über die Qualität des in Justizvollzugsanstalten mit verschiedenen Zutaten gewonnen Alkohols zu gewinnen. Hierzu wurden aus mehreren Justizvollzugsanstalten zu verschiedenen Zeitpunkten sichergestellte Alkoholika mittels gaschromatographischer Untersuchung auf ihren Gehalt an Ethanol und Begleitstoffen untersucht.
V-031 Tödliche Vergiftung mit einem Propanol-haltigen Desinfektionsmittel
V-029 Herzmuskelentzündung? – Tödliche Intoxikation mit AB-CHMINACA!
*G. Schmitt1, I. Gutmann1, C.- S. Schwarz1, G. Skopp1 1 Rechtsmedizin Heidelberg, Forensische Toxikologie, Heidelberg, Deutschland
*G. Rochholz1, I. Gerling2 Institut für Rechtsmedizin am UKSH, Forensische Toxikologie, Kiel, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin am UKSH, Morphologie, Lübeck, Deutschland
Fallbeschreibung. Wir berichten über den Tod einer Patientin in einer psychiatrischen Einrichtung. Etwa eine Stunde nach dem Mittagessen sei die Patientin leblos auf ihrem Bett vorgefunden worden; die Reanimation verlief erfolglos. In Toilettennähe fand sich eine geleerte 1-Liter-Flasche eines Desinfektionsmittels, das Ethanol, Propan-1-ol und Propan-2ol enthielt. Die Leichenöffnung ergab ein ausgeprägtes hämorrhagisches Lungenödem, ein Hirnödem, Schocknieren sowie Verätzungen an Speise-, Luftröhre und Magen. Körperflüssigkeiten und -gewebe wurden mit positiven Ergebnissen auf alle 3 Alkohole und Aceton untersucht. Im Schenkelvenenblut (SV-Blut) lagen Konzentrationen an Ethanol, Propan-1-ol, Propan-2-ol und Aceton von 0,19 ‰, 1703, 1443 und 146 mg/kg vor. Die Konzentrationen an Olanzapin und Pipamperon wurden zu 229 und 252 ng/mL SV-Blut bestimmt. Symptome einer Vergiftung mit Propanolen sind Blutdruckabfall, Kreislaufkollaps und Atemlähmung. Die Giftigkeit von Propan-1-ol soll zumindest der Toxizität von Ethanol entsprechen;
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Fallbeschreibung. AB-CHMINACA ist ein synthetisches Cannabinoid vom Indazol-Typ, das 16 mal stärker als THC wirkt und neben psychotischen Reaktionen auch Krämpfe auslösen und zum Tode führen kann. Im Juni letzten Jahres wurde es dem BtM-Gesetz unterstellt. Ein 46-jähriger Mann wurde morgens tot von seiner Lebensgefährtin aufgefunden, die ihn nachts gestützt und Richtung Bett geleitet hatte, nachdem er im Türrahmen in sich zusammengesunken war. Danach hätte er geschnarcht. Bei der Obduktion wurden erhebliche Veränderungen der Herzmuskulatur der linken Kammer festgestellt, so dass eine Herzmuskelentzündung in Betracht zu ziehen war. Weiterhin fanden sich ein massives Lungenödem,
Rechtsmedizin
Abstracts Propan-2-ol gilt als doppelt so toxisch. Olanzapin und Pipamperon könnten die Toxizität verstärkt haben. Die im Vergleich zu Propan-2-ol geringe Konzentration an Aceton spricht für eine kurze Überlebenszeit. Der Fall zeigt die Notwendigkeit, bei besonders gefährdeten Patientengruppen den Zugang zu Desinfektionslösungen zu beschränken.
V-032 Tödliche Methamphetaminintoxikation eines Neugeborenen
this may have facilitated the agonal state. The case demonstrates that apparently low levels of volatiles can be life-threatening.
V-034 Rechtsmedizinische Aspekte palliativer Schmerztherapie und Sedierung *H. Brandtner1, T. Keller1, F. Monticelli1 Universität Salzburg, IFFB Gerichtsmedizin, Salzburg, Österreich
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*A. Engel1, K. Schulz2, J. Dinger3, S. Jacobi1, J. Pietsch2, C. Erfurt1 Institut für Rechtsmedizin Dresden, Dresden, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin Dresden, Toxikologie, Dresden, Deutschland 3 Universitätsklinikum Dresden, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Dresden, Deutschland
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Fallbeschreibung. Derzeit ist ein stetig steigender Konsum der zentral wirksamen synthetischen Droge Methamphetamin (MA) in der sächsischen Bevölkerung zu verzeichnen. Damit einhergehend ist auch eine steigende Inzidenz des MA-Gebrauchs von Frauen während der Schwangerschaft und vor der Geburt festzustellen. Da MA vasokonstriktorisch wirkt, kann der Konsum während der Schwangerschaft zu einem verringerten plazentaren Blutfluss und einer Hypoxie des Fetus führen. Bei regelmäßiger MA-Einwirkung während der Schwangerschaft erhöht sich das Risiko für eine Frühgeburt sowie für eine vorzeitige Plazentalösung, zudem werden als Zeichen des fetalen Stresses häufig intrauterine Mekoniumabgänge beobachtet. Es wird ein Fall vorgestellt, bei dem es nach regelmäßigem MA-Konsum während der Schwangerschaft und am Tag der Geburt in der Häuslichkeit zu einer spontanen Geburt unter Wasser in der Badewanne kam. Die Mutter habe das scheinbar leblose Neugeborene ca. 10–15 Minuten im Wasser liegen lassen. Dann habe sie das Kind mit mehreren Handtüchern und einer Rettungsfolie in eine Thermo-Picknicktasche gepackt und anschließend auf dem Dachboden verstaut. Die Befunde der Autopsie und der durchgeführten Untersuchungen, einschließlich der Problematik fehlender Grenzwerte bezüglich toxisch-letaler MA-Konzentrationen für Neugeborene, werden vorgestellt und diskutiert.
V-033 Lethal workplace accident during industrial tank cleaning with „hazard-free“ aqueous solution *K. Mercer-Chalmers-Bender1, J. Froch-Cortis1, M. Jübner1, J. Beike1, M. A. Rothschild1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Cologne, Germany Case report. A 44-year-old male employed to clean a chemical storage tank with a high pressure water flushing and suction vehicle, was found hanging head first and lifeless in the tank hatchway. Classified as non-hazardous, special safety rules did not apply as tank ingress was not required. Measurements taken shortly after victim removal indicated normal atmospheric parameters. Rinse water analysis revealed a mixture of 98 % water; 2 % ethyl acetate, methyl isobutyl ketone, ethanol and toluene. At autopsy a strong solvent-like odour effused from the body. Distinctive petechial conjunctival and eyelid hemorrhage, blood-filled organs and a filled bladder were observed. Despite increased heart muscle (495 g), the blood vessels appeared normal. Tumorous alteration of both kidneys and a 0.5 cm diameter callus were observed in the lateral ventricle. Autopsy results were insufficient for ascertaining certain cause of death. Routine toxicological analysis only detected caffeine in body fluids. GC-FID as well as GC-MS testing for volatiles in heart and femoral vein blood, urine, lung and brain tissue revealed high toluene concentrations. In conjunction with autopsy results, the toxicological findings provide strong evidence that cause of death is linked to toluene intoxication. Together with cardiac tissue status
Rechtsmedizin
Fallbeschreibung. Die Diskussion über Sterbehilfe und medizinische Therapie am Lebensende wurde in Österreich aktuell durch Empfehlungen der Bioethikkommission sowie durch die mediale Berichterstattung zu strafrechtlichen Verfahren gegen Ärzte angeheizt. Auch in Deutschland rückte dieses Thema nicht zuletzt durch mehrere Gesetzesvorschläge in den Fokus des öffentlichen Diskurses. Anhand dreier Kasuistiken, in denen Patienten im Rahmen stationärer bzw. ambulanter palliativer Schmerztherapie mit Morphin verstorben sind, wird die zentrale Rolle der Rechtsmedizin bei der Abgrenzung zwischen Fällen strafbarer sogenannter aktiver Sterbehilfe und medizinisch indizierter palliativer Schmerztherapie dargestellt. Den präsentierten Fällen ist gemeinsam, dass in den postmortalen chemisch-toxikologischen Analysen jeweils laut Literatur bereits komatös-letale Morphin-Konzentrationen festgestellt wurden. Ausgehend von den jeweiligen Grunderkrankungen wird unter Bezug auf den rechtlichen und ethischen Kontext diskutiert, ob bereits ein natürlicher, durch eine palliative Schmerztherapie begleiteter Sterbeprozess begonnen hatte oder durch die Morphingaben eine hiervon unabhängige todesursächliche Kausalkette gesetzt wurde.
V-035 Rechtsmedizinische Bildgebung: Plugin zur Gestensteuerung des medizinischen DICOM-Bildbetrachters OsiriX mit Hilfe des Leap Controllers *L. Ebert1, G. Ampanozi1, M. Thali1, W. Schweitzer1 1 Universität Zürich, Institut für Rechtsmedizin, Zürich, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Mit zunehmender Anwendung kommen postmortale CT (PMCT) Bilder auch bei der rechtsmedizinischen Obduktion selbst zur Betrachtung, welche bekanntlich relativ grosse DICOM-Datenmengen generieren. Bei der Bedienung von DICOM-Visualisierungssoftware auftauchende allfällige Probleme mit Sterilität und Kontamination bei der Benutzung von Steuerungs- Geräten wie Tastatur oder Computermaus können mit Hilfe von Gestensteuerung
Abb. 1 I V-035 8 Gestengesteuerter medizinischer Bildbetrachter im Obduktionssaal
minimiert werden, so dass PMCT-Daten auch im Obduktionssaal betrachtet werden können. Niedrigpreisige Geräte für Gestensteuerung sind mittlerweile im Consumerbereich verfügbar. Wir präsentieren ein Plugin für den medizinischen DICOM-Bildbetrachter OsiriX, welches dem Benutzer erlaubt, medizinische Bilder gestengesteuert zu manipulieren (. Abb. 1). Material und Methode. Als Eingabegerät dient der Leap controller (Leap Motion, Inc., San Francisco, USA). Das Gerät wird auf einer festen Unterlage platziert oder fest montiert und verwendet eine nach oben gerichtete Tiefenkamera (structured light) um die Position und Rotation der Hände sowie einzelner Finger zu vermessen. Die mitgelieferten Treiber erlauben eine Integration des Gerätes in bestehende Software. Resultate. Das präsentierte Plugin für OsiriX erlaubt es, medizinische Bilddaten wie etwa DICOM-Stapel aus PMCT-Untersuchungen mittels verschiedener Fingergesten auch beim Tragen von Obduktionshandschuhen zu verschieben, vergrössern und verkleinern, fenstern und scrollen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Gestensteuerungstechnologie ist in den vergangenen Jahren robuster und besser verfügbar geworden. Wir erwarten daher, dass Gestensteuerung vermehrt in medizinischen Umgebungen wie Obduktions- oder Operationssälen zum Einsatz kommt. In der Rechtsmedizin kann der hier vorgestellte Prototyp einer Gestensteuerung dem Rechtsmediziner berührungslosen Zugriff auf postmortale Bilddaten während der Obduktion erlauben. Für eine breitere Akzeptanz dieser Technologie kann sinnvoll sein, die verwendeten Gesten für bestimmte Aktionen zu standardisieren und die Gestensteuerung durch geeignete Interfaces oder Middleware für verschiedene Softwareprodukte – etwa auch für kommerzielle oder scannerherstellerseitige DICOM-Bildbetrachtungssoftware – verfügbar zu machen.
V-036 Bedeutung der forensisch-klinischen Radiologie – ein Fallbeispiel *S. Gentile1, P. J. Laberke1, M. J. Thali1, W. Schweitzer1 1 Institut für Rechtsmedizin Universität Zürich, Zürich, Schweiz Fallbeschreibung. Wir stellen den Fall einer 40-jährigen Frau vor, der von ihrem Nachbarn mit einem ca. 30 cm langen Rebmesser mehrfache Hiebverletzungen zugefügt worden waren. Hierbei erlitt sie Läsionen unter anderem am Kopf sowie mehrere Rumpfstiche. Anhand der im Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich durchgeführten Zweitbeurteilung der klinischen CT-Bilder konnten die Länge und Ausrichtung der Stichkanäle sowie deren Nähe zu lebenswichtigen Strukturen rekonstruiert werden, was letztlich auch Aussagen zur Lebensgefahr ermöglichte. Diese Kasuistik veranschaulicht, wie genau die Kombination aus forensisch-klinischer Untersuchung und forensisch-radiologischer Zweitbeurteilung rechtsmedizinische, beurteilungsrelevante Informationen liefern kann, die aussagekräftiger sind, als die alleinige körperliche Untersuchung oder Auswertung der klinischen Befund- und Verlaufsberichte.
V-037 Videodokumentation eines Münchhausen-by-proxy-Syndroms *A. Basner1, G. Wiegand2, U. Stephani2, J. Preuß-Wössner1 1 Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Rechtsmedizin, Kiel, Deutschland 2 Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Neuropädiatrie, Kiel, Deutschland Fallbeschreibung. Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom (Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom) ist eine seltene Form der Kindesmisshandlung, bei der es durch eine das Kind betreuende Person (häufig die Mutter) zu einem Erzeugen, Vortäuschen und/oder Aggravieren von Krankheitssymptomen kommt. Die Diagnosestellung ist in den meisten Fällen mit Schwierigkeiten behaftet. Eine detaillierte Betrachtung der Krankengeschichte ist von zentraler Bedeutung. Vorgestellt wird der Fall eines 9 ½ Monate alten männlichen Säuglings einer 19 Jahre alten Mutter, bei dem seit es seit dem 4. Lebensmonat zu anfallsartigen Zuständen mit Atemausfällen kam. Trotz zahlreicher
Untersuchungen durch verschiedene Ärzte und stationäre Aufenthalte in verschiedenen Kliniken konnte keine eindeutige Zuordnung zu einem Krankheitsbild getroffen werden, so dass sich von Seiten der behandelnden Kinderärzte der Verdacht auf das Vorliegen eines Münchhausen-by-proxy-Syndroms ergab. Während eines stationären Aufenthaltes wurde im Rahmen einer Epilepsie-Diagnostik eine verdeckte Videoüberwachung durchgeführt, mittels derer aufgezeichnet werden konnte, wie die Mutter dem Säugling über einen längeren Zeitraum die Atemöffnungen verschloss.
V-038 Zirkumzision und „Beschneidungsgesetz“ im Spiegel der Rechtsmedizin *K. Albrecht1,2, S. Ückert2, M. Klintschar1 1 Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Rechtsmedizin, Hannover, Deutschland 2 Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Urologie und Urologische Onkologie, Hannover, Deutschland Fallbeschreibung. Die Zirkumzision bzw. Beschneidung der penilen Vorhaut gehört zu den häufigsten körperlichen Eingriffen weltweit und wird aus religiös-kulturellen Motiven sowie aus medizinischer Indikation (z. B. Phimose) durchgeführt. In einigen Glaubensgemeinschaften gilt die Beschneidung der Vorhaut als Initiationsritual und wird bereits in den ersten Lebenstagen des neugeborenen Knaben durchgeführt. Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2012, welches die nicht-medizinisch indizierte Beschneidung als Straftat bewertete, trat nach einschlägiger Diskussion im Dezember 2012 das sog. „Beschneidungsgesetz“ (§ 1631d BGB) in Kraft. In einer kasuistischen Darstellung wird der Fall eines 7 Tage alten Säuglings, bei dem eine rituelle Beschneidung durch einen Rabbiner (Mohel) durchgeführt wurde, skizziert. Im Rahmen dieses Eingriffs trat bei dem Kind eine nicht stillbare Blutung auf, welches in Folge eine klinische Versorgung, einschließlich einer operativen Revision, erforderlich werden ließ. In der Präsentation wird eine allgemeine Übersicht über die Zirkumzision gegeben, die aktuelle Rechtslage dargestellt und im Kontext der rechtsmedizinischen Fallbewertung diskutiert.
V-039 Genetische Typisierung von Hunden: Fallbeispiele *N. V. Morf1, A. Sulzer1, A. Kratzer1 1 Institut für Rechtsmedizin Zürich, Universität Zürich, Forensische Genetik, Zürich, Schweiz Fallbeschreibung. Die Nachfrage für tierische DNA-Analysen steigt stetig in der Forensik, speziell auch Anfragen, welche die individuelle Typisierung von Hunden verlangen. Um diesem Bedürfnis nachzukommen, bieten wir seit ca. zwei Jahren Hunde-DNA-Analysen an. DNA-Proben von 174 nicht verwandten Hunden aus der Schweiz wurden gesammelt, um die Merkmalshäufigkeiten von 13 hundespezifischen DNA-Loci zu bestimmen. Diese Merkmalshäufigkeiten können im Einzelfall dazu benutzt werden, um Beweiswerte/Likelihood Ratios zu berechnen. Im Folgenden werden drei Fälle beschrieben, in welchen Hunde individuell typisiert wurden. Im ersten Fall wurde ein Tierarzt beschuldigt, Blut eines parasitenbefallenen Hundes dazu benutzt zu haben, um bei weiteren, eigentlich gesunden Hunden einen Parasitenbefall zu diagnostizieren. Der zweite Fall beschreibt die Auswertung von DNA-Rückständen, welche auf der Kleidung eines sieben jährigen Jungen gesichert wurden, der von einem Hund angegriffen wurde. Im dritten Fall wurde ein Hund dabei beobachtet, wie dieser ein Reh riss. Durch Ermittlungsarbeit von der Polizei konnte eine DNA-Probe des Hundes erhoben werden, der im Verdacht stand, das Reh gewildert zu haben. Diese DNA-Probe wurde daraufhin mit den DNA-Rückständen an den Wundrändern des Rehkadavers verglichen.
Rechtsmedizin
Abstracts V-040 Untersuchung von Cerumenabstrichen als alternative Matrix zum Nachweis eines mittel- bis längerfristig zurück liegenden Drogenkonsums *S. Meier1, M. Schubert-Zsilavecz1, S. W. Tönnes1 Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Frankfurt, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Es wird angenommen, dass Fremdstoffe in den Ohrenschmalz (Cerumen) ausgeschieden werden und sich lipophile Substanzen in der fettreichen Matrix anreichern. Eine Studie soll erste Befunde dazu geben, ob Analysen von leicht zugänglichen Cerumenproben Aufschluss über einen möglichen Drogenkonsum geben können. Ferner sollen Erkenntnisse über das Nachweisfenster gewonnen werden. Material und Methode. Im Rahmen von Sektionen mit Wattestäbchen gewonnene Cerumenproben wurden getrocknet und mittels Ethylacetat extrahiert. Die Extrakte wurden mittels verschiedener chromatographisch-massenspektrometrischer Verfahren analysiert und die Ergebnisse zu Cannabinoiden, Opiaten, Methadon, Amphetaminen und Kokain mit den Daten aus Blut, Urin (Gallenflüssigkeit bei Nichtverfügbarkeit) und Haaren (proximale 2 cm) verglichen. Resultate. Bei Personen mit aktuellem Konsum (Blut oder Urin/Galle positiv) von Methadon (3), Kokain (10) oder Amphetamin (5) war dieses auch im Cerumen nachweisbar, allerdings nur bei 8 von 10 Opiatkonsumenten. Cerumen von 10 Cannabiskonsumenten war immer negativ. Bei Verstorbenen mit länger zurückliegendem Konsum (positiver Befund nur in Haaren) war dieses in 0, 2, 3, 2 und 4 Fällen von Opiaten (4), Methadon (3), Kokain (8), Amphetamin (4) und MDMA (4) nachweisbar. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Mit einer Cerumenanalyse kann, mit Ausnahme von Cannabis, ein aktueller Konsum von Rauschdrogen erfasst werden, jedoch noch nicht in jedem Fall. Das Nachweisfenster ist länger als das von Urin aber kürzer als 2 Monate. Die erhobenen Daten sprechen dafür, dass Cerumen eine geeignete Matrix für den Nachweis einer mittel- bis längerfristig zurückliegende Substanzaufnahme ist und sich möglicherweise für Abstinenz- oder Complianceuntersuchungen eignet.
V-041 Bestimmung „legaler“ und illegaler Drogen im Urin von Inhaftierten in Justizvollzugsanstalten unterschiedlicher Bundesländer *A. Thierauf-Emberger1, F. Franz1, L. Huppertz1, A. Franz1, V. Auwärter1 1 Institut für Rechtsmedizin Freiburg, Forensische Pathologie, Freiburg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Aus Gründen des Selbstund Fremdschutzes erfordert der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt den Verzicht auf Alkohol und Drogen. Trotz des Verbots werden Rauschmittel von Inhaftierten beschafft und konsumiert. Die Verbreitung von „Legal Highs“ und illegalen Rauschmitteln wurde anhand von Urinproben aus verschiedenen Justizvollzugsanstalten untersucht. Die Urinproben stammen teils aus angeordneten Urinkontrollen von Justizvollzugsanstalten in Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz, teils aus freiwilliger Teilnahme im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts in Justizvollzugsanstalten Baden-Württembergs. Die gewonnenen Ergebnisse bieten einen auf beweissicheren Daten beruhenden Einblick in die Prävalenz des Gebrauchs berauschender Mittel in Justizvollzugsanstalten. Material und Methode. Die Urinproben wurden mit akkreditierten Routinemethoden untersucht. Die Analysen auf Opiate, Opioide, Amphetamine, Cocain und synthetische Cannabinoide erfolgten mittels LC-MS/ MS; der Nachweis der THC-Carbonsäure als Abbauprodukt des Cannabiswirkstoffs THC erfolgte mit GC-MS. Resultate. In 28 % der freiwillig abgegebenen Urinproben wurden Drogen oder potentiell missbräuchlich eingenommene Medikamentenwirkstoffe bzw. deren Abbauprodukte nachgewiesen. In Urinproben aus angeordneRechtsmedizin
ten Kontrollen wurden hohe Positivraten für synthetische Cannabinoide (bei Auswertung nach Bundesland zwischen 40 und 90 %) ermittelt. Eine ansteigende Tendenz im Nachweis synthetischer Cannabinoide ist erkennbar. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die bisherigen Kontrollmaßnahmen können die Verfügbarkeit von Drogen in Haftanstalten offenbar nicht umfassend verhindern und führt tendenziell zum Ausweichen auf Drogen, die mit einfachen Tests nicht erfasst werden. Es wird offenbar in zunehmendem Maße insbesondere auf synthetische Cannabionoide als Rauschmittel zurückgegriffen.
V-042 Medizinische Aspekte des Polizeigewahrsams in Europa *S. Heide1, P. Chariot2, P. Green3, J. Fabian1, J. Payne-James4 Institut für Rechtsmedizin, Halle/Saale, Deutschland 2 Department of Forensic Medicine, Bondy, Frankreich 3 Faculty of Forensic Medicine, London, Vereinigtes Königreich 4 Forensic Healthcare Services, Southminster, Vereinigtes Königreich
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Der Polizeigewahrsam stellt weltweit ein hohes Risiko für schwerwiegende Gesundheitsschädigungen und Todesfälle dar. Auch aus europäischen Ländern wurde wiederholt über erhebliche Defizite im Polizeigewahrsam berichtet, welche sich vor allem aus den Berichten des CPT („Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“) ergeben. Da sich aus der spärlichen Literatur auch Hinweise auf deutliche Unterschiede zwischen den europäischen Ländern ergeben, soll zunächst die aktuelle Situation der medizinischen Aspekte des Polizeigewahrsams in Europa analysiert werden. Material und Methode. Für diese Erfassung wurde ein Fragebogen mit 22 Items entwickelt. Dieser Fragebogen wurde ab 2014 an geeignete Ansprechpartner in 49 europäische Länder verschickt. Zum Endpunkt der Befragung im Juli 2015 standen die beantworteten Fragebögen aus 25 europäischen Staaten (51,0 %) zur Verfügung. Dafür waren häufig mehrere Erinnerungsschreiben, die Kontaktierung von geeigneteren Ansprechpartnern oder auch die Nutzung persönlicher Kontakte des Autorenteams erforderlich. Resultate. Deutliche Abweichungen zeigten sich u. a. bei den Anlässen für eine Arztkonsultation sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mediziner. Unterschiede fanden sich auch bei den Regelungen über die Dokumentation und maximale Gewahrsamsdauer sowie beim quantitativen und qualitativen Kontrollmodus. Weitere Differenzen waren bei der Erfassung und Publikation von Todesfällen im Polizeigewahrsam ersichtlich. Schließlich war auch festzustellen, dass in einigen Ländern keine unabhängigen Organisationen für die Untersuchung von Vorwürfen gegen Polizeibeamte existieren. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Es konnte aufgezeigt werden, dass zwischen den einzelnen Ländern erhebliche Unterschiede bestehen. Dabei fanden sich einerseits sehr detaillierte gesetzliche Regelungen und andererseits eher allgemein gehaltene Vorgaben mit empfehlendem Charakter. Für eine Verbesserung der medizinischen Situation des Polizeigewahrsams in Europa wäre eine Strukturierung und Harmonisierung dieser Regelungen anzustreben, wie es auch in den CPT-Standards empfohlen wird. Hilfreich könnte dabei die Erarbeitung einer europaweit verbindlichen Basisregelung durch eine multinationale Expertenkommission sein, die dann durch die nationalen Rahmenbedingungen entsprechend modifiziert werden kann.
V-043 Verteilung von JWH-210, RCS-4 und ∆9-Tetrahydrocannabinol im Schwein nach intravenöser Verabreichung *N. Schäfer1, M. Kettner1, M. Laschke2, J. Schlote1, A. Ewald1, M. Menger2, H. Maurer3, P. Schmidt1 1 Universität des Saarlandes, Institut für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Homburg, Deutschland 2 Universität des Saarlandes, Institut für Klinisch-Experimentelle Chirurgie, Homburg, Deutschland 3 Universität des Saarlandes, Abteilung für Experimentelle und Klinische Toxikologie, Homburg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Synthetische Cannabinoide (SC) gewinnen in der Klinischen und Forensischen Toxikologie zunehmend an Bedeutung. Da weder präklinische Sicherheitsstudien noch kontrollierte Humanstudien zur Bestimmung pharmakokinetischer Daten durchgeführt wurden und nur wenige Daten aus Tierstudien verfügbar sind, steht die Interpretation von Analysenergebnissen in der Klinischen Toxikologie oder in der rechtsmedizinischen Begutachtung, wenn z. B. ein Einnahmezeitpunkt abgeschätzt werden soll, auf einer schmalen Datengrundlage Daher wurde in der folgenden Studie die Verteilung zweier ausgewählter SC, dem 4-ethylnaphthalen-1-yl-(1-pentylindol-3-yl)methanon (JWH-210) und dem 2-(4-methoxyphenyl)-1-(1-pentyl-indol-3-yl)methanon (RCS-4), sowie ∆9-tetrahydrocannabinol (THC) als Referenz im Schwein untersucht. Material und Methode. Schweinen (n = 6 pro Substanz) wurde eine einmalige 200 µg/kg KG Dosis von JWH-210, RCS-4 oder THC in die Vena jugularis verabreicht. Sechs Stunden nach Verabreichung wurden die Tiere durch Eröffnung der Vena cava getötet und relevante Organe, bedeutsame Körperflüssigkeiten wie Gallenflüssigkeit, Gewebe wie Muskulatur und Fettgewebe sowie Proben aus bradytrophen Geweben wie Dura und Glaskörperflüssigkeit entnommen. Nach enzymatischer Hydrolyse und Festphasenextraktion wurden die Extrakte per LC-MS/MS gemessen. Um etwaige Matrixeffekte zu umgehen, wurde zur Quantifizierung der Substanzen das Standardadditionsverfahren angewendet. Resultate. Die Muttersubstanzen wurden in allen untersuchten Proben nachgewiesen mit der Ausnahme, dass THC in Dura und Glaskörperflüssigkeit nicht mehr nachweisbar war. Moderate Konzentrationen wurden im Gehirn, dem Hauptwirkort der Substanzen gefunden. Die höchsten Konzentrationen der Metabolite wurden in Leber, Niere und Gallenflüssigkeit gefunden. Hydroxypentyl-RCS-4 ließ sich ebenfalls in Groß- und Kleinhirn nachweisen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Neben routinemäßig zu analysierenden Organen wie Lunge und Niere, stellen insbesondere Gehirn, Fett- und Muskelgewebe alternative Matrices zur Detektion von (Synthetischen) Cannabinoiden dar, insbesondere, wenn Standardkörperflüssigkeiten und -gewebe nicht mehr verfügbar sind. Gallenflüssigkeit ist am besten geeignet für den Nachweis der Metaboliten.
V-044 Aufklärung des Metabolitenmusters von JWH-210, RCS-4 und THC in Schweineurin mittels LC-HR-MS/MS – werden humane Muster widergespiegelt? *N. Schäfer1, A. Helfer2, M. Kettner1, M. Laschke3, J. Schlote1, A. Ewald1, M. Meyer2,4, M. Menger3, H. Maurer2, P. Schmidt1 1 Universität des Saarlandes, Institut für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Homburg, Deutschland 2 Universität des Saarlandes, Abteilung für Experimentelle und Klinische Toxikologie, Homburg, Deutschland 3 Universität des Saarlandes, Institut für Klinisch-Experimentelle Chirurgie, Homburg, Deutschland 4 Universitätsklinikum Heidelberg, Abteilung für Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie, Heidelberg, Deutschland
Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Aufklärung pharmakokinetischer und pharmakodynamischer Eigenschaften von Synthetischen Cannabinoiden (SC) ist in der Klinischen und Forensischen Toxikologie von großer Relevanz, um z. B. Analysenergebnisse bei Intoxikationen interpretieren zu können. Da weder präklinische Sicherheitsstudien, noch kontrollierte Humanstudien durchgeführt wurden bevor die SC den Drogenmarkt erreichten, ist es notwendig, geeignete Tiermodelle zu etablieren. Schweine, die große Probenvolumina bieten, wurden bereits zur Vorhersage humaner pharmakokinetischer Daten verwendet. In der vorliegenden Studie wurde das Metabolitenmuster der beiden ausgewählten SC 4-ethylnaphthalen-1-yl-(1-pentylindol-3-yl)methanon (JWH-210) und 2-(4-methoxyphenyl)-1-(1-pentyl-indol-3-yl)methanon (RCS-4) und von ∆9-tetrahydrocannabinol (THC) im Schwein ermittelt und mit bereits publizierten Humandaten verglichen. Material und Methode. Nach intravenöser Verabreichung der Substanzen in einer Dosierung von 200 µg/kgKG wurden stündlich Urinproben über einen Zeitraum von 6 Stunden gesammelt und die Proben nach Verdünnung mittels hochauflösender LC-MS/MS untersucht. Resultate. Folgende Stoffwechselwege wurden beobachtet: für JWH210 Hydroxylierung an der Ethyl- oder Pentyl-Seitenkette, sowie Kombinationen beider Reaktionen, gefolgt von Glucuronidierung; für RCS-4 Hydroxylierung an der Methoxyphenyl-Gruppe oder der Pentyl-Seitenkette, gefolgt von Glucuronidierung sowie O-Demethylierung mit anschließender Glucuronidierung oder Sulfatierung; für THC, wie bekannt, THC-Glucuroniderung und 11-Hydroxylierung, gefolgt von Carboxylierung und Glucuronidierung. Im Gegensatz zu THC konnten die Muttersubstanzen der beiden SC im Urin nicht nachgewiesen werden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Ergebnisse zeigen, dass die Analyse des Hydroxypentyl-Glucuronids zur Bestätigung einer JWH-210-Einnahme hilfreich sein könnte. Als Urinmarker für einen RCS4-Konsum lassen sich das Hydroxypentyl-Glucuronid, das Hydroxy-methoxyphenyl-Glucuronid und das O-Demethyl-hydroxy-Sulfat ableiten. Mit wenigen Ausnahmen stimmen die Ergebnisse dieser Schweinestudie gut mit denen aus Studien an humanen Hepatozyten oder aus Fallberichten überein, was darauf schließen lässt, dass das Schwein ein geeignetes Modell zur Metabolismusaufklärung von SC darstellt.
V-045 Einfluss der alkalischen Hydrolyse auf den Abbau der Δ9-THCA A bei der automatisierten Bestimmung von THC, CBN und CBD in Haaren mittels Flüssig-flüssig Extraktion und GC/MS *S. Heinl1, F. Veit1, O. Lerch2, F. Erdmann1 Rechtsmedizin Gießen, Gießen, Deutschland 2 GERSTEL, Mülheim an der Ruhr, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Ziel dieser Studie war die Entwicklung einer vollständig automatisierten Methode zur Bestimmung von THC, CBD und CBN in Haaren. Als Grundlage diente eine validierte manuelle Methode. Ein Autosampler bestückt mit verschiedenen Modulen (Schüttler, Zentrifuge, Verdampfer etc.) wurde für die Applikation verwendet (. Abb. 1). Der von Auwärter et al. festgestellte Abbau von THCA A zu THC [1,2] beim Auflösen von Haarproben unter alkalischen Bedingungen und Wärme sollte näher untersucht werden. Material und Methode. 100 mg gemahlene Haare werden in ein 4 mL Vial eingewogen und mit 50 µL des internen Standards versetzt. Die Haare werden mit 1 M NaOH versetzt und bei 85 °C für 13 min unter Schütteln aufgelöst. Die Analyten werden zweifach mit Hexan/Ethylacetat 9/1 (v/v) extrahiert, die Phasentrennung durch einen Zentrifugationsschritt erreicht und die klare Phase in ein 2 ml Vial überführt. Das Extrakt wird bis zur Trockene eingedampft, mit Derivatisierungsreagenz (MSTFA/Ethylacetat 3/2 (v/v)) aufgefangen und direkt injiziert. Die Trennung der Analyten findet auf einer DB-5-MS Säule (Agilent Technologies) statt, die Detektion mit einem Massenspektrometer im SIM-Modus.
Rechtsmedizin
Abstracts
Abb. 1 І V-045 8 Gerstel Multi Purpose Sampler (MPS) zur automatisierten Flüssig-flüssig Extraktion auf einem GC/MS System Resultate. Die vollständige Automation der Analysenmethode war erfolgreich und die Methode wurde gemäß den GTFCh Richtlinien validiert. Vier Ringversuche nach Vorgaben der GTFCh wurden erfolgreich absolviert.Desweiteren wurde die Bestimmungsgrenze der „Medizinisch-Psychologischen Untersuchung“ (MPU) von 0,02 ng/mg für THC unterschritten (. Tab. 1). Diskussion (und Schlussfolgerungen). Der THCA A Abbau zu THC beim Auflösen der Haare unter alkalischen Bedingungen und Wärme wurde durch Aufarbeitung von mit THCA A (0,1 bis 1,2 ng/mg) gespiktem Leerhaar untersucht. Hierbei stellte sich heraus, dass durchschnittlich etwa 8 % THCA A in THC umgewandelt wurden (. Abb. 2). Auf die Konzentration von CBD und CBN hatte das Vorhandensein von THCA A keinen Einfluss. Tabelle 1: Validierungsdaten der automatisierten Methode THC
CBN
CBD
LOQ [ng/mg]
0,01
0,06
0,03
LOD [ng/mg]
0,003
0,01
0,01
Linearer Bereich [ng/ mg] a
0,01–0,15 0,1–3
0,06–0,15 0,1–3
0,03–0,15 0,1–3
Extraktionseffizienz [%]
102b
107d
120d
103c
147c
102c
4,2
d
5,9
3,0d
3,1c
4,7c
2,5c
6,5 Tagesverschiedene LaborpräszisionRSD(T) [%]
d
5,8
3,0d
3,1c
5,7c
2,8c
-1,5b
1,8d
1,0d
1,0c
-0,6c
3,3c
ExterneKontrolle [ng/mg] 0,271
0,723
0,667
Zulässiger Bereich für die 0,166-0,382 externe Kontrolle [ng/ mg]
0,558-1,110
0,388-0,800
m/z
367, 382, 310
390, 337, 301
Wiederholpräzision RSDr [%]
b
b
Bias [%]
371, 386,303
Die Kalibration war in beiden genannten Bereichen linear b Bestimmt bei 0,02 ng/mg c Bestimmt bei 0,08 ng/mg d Bestimmt bei 0,06 ng/mg a
Rechtsmedizin
Abb. 1 І V-045 8 Hydrolyse von THC acid A zu THC
V-046 Kombination von LC-QTOF-MS- und LC-Triple Quad-Messungen zum sensitiven Nachweis von synthetischen Cannabinoiden *H. Fels1, T. Dame1, H. Sachs1, F. Mußhoff1 1 Forensisch Toxikologisches Centrum München, München, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Aufgrund des stetig wachsenden und sich häufig ändernden Marktes an synthetischen Cannabinoiden ist die Entwicklung und Etablierung aktueller Screeningmethoden notwendig. Aus diesem Grund wurde ein komplexes Screeningverfahren für den Nachweis von synthetischen Cannabinoiden in Serum-, Urin- und Haarproben entwickelt, das ständig aktualisiert werden kann. Material und Methode. Die Probenvorbereitung erfolgt mittels Flüssig-Flüssig-Extraktion für Serum- und enzymatisch hydrolysierte Urinproben bzw. methanolischer Extraktion für Haare. Die Extrakte werden an einem AB Sciex Triple Quad 6500 System im MRM-Modus auf ausgewählte, aktuell auf dem Markt befindliche synthetische Cannabinoide und deren Metaboliten analysiert. Das sehr sensitive Screening umfasst derzeit 60 Wirkstoffe mit zusätzlich 80 Metaboliten und eignet sich insbesondere zur quantitativen Bestimmung in Serum- oder Haarproben. Als Ergänzung dazu wird eine Analyse der Extrakte an einem AB Sciex Triple TOF 5600 System vorgenommen. Folgende Identifizierungskriterien werden herangezogen: akkurate Masse, Retentionszeit, Isotopenverhältnis, Massenspektrum. Dieses Multi-Target-Screening umfasst derzeit mehr als 100 Substanzen zzgl. ihrer Metaboliten und wird stets aktualisiert. Resultate. Die Methoden wurden wie folgt basisvalidiert: Bestimmung der Sensitivitäten über verschiedenste Vertreter der synthetischen Cannabinoide, Interlaborvergleiche, Methodenvergleich im eigenen Haus. Mit Hilfe der entwickelten QTOF-Screeningmethode konnten verschiedenste synthetische Cannabinoide und deren Metaboliten in Serum-, Urin- und Haarproben identifiziert werden. Anhand der durchgeführten Triple Quad MRM-Messungen konnten in einigen untersuchten Proben zusätzliche synthetische Cannabinoide nachgewiesen werden, die im QTOF-Screening aufgrund der geringeren Empfindlichkeit nicht detektiert werden konnten. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Aufgrund der hohen Marktdynamik und der oft in geringen Konzentrationen zu erwartenden synthetischen Cannabinoide bietet eine Kombination der Analysentechniken ein geeignetes Verfahren, um im ersten Schritt aktuelle synthetische Cannabinoide sensitiv nachweisen zu können. Im zweiten Schritt wird das Untersuchungsspektrum deutlich erweitert und ermöglicht u. U. auch einen Nachweis neuer bisher unbekannter Substanzen.
V-047 Influence on the expression of ALDH5A1, AKR7A2, EREG and PEA15 after GHB intake *L.- M. Mehling1, E. Sauer2, A. Spottke3, B. Madea4, C. Courts2, C. Hess1 1 University Hospital Bonn, Institute of Forensic Medicine, Forensic Toxicology, Bonn, Germany 2 University Hospital of Schleswig-Holstein, Forensic Genetics, Kiel, Germany 3 University Hospital Bonn, Department of Neurology, Bonn, Germany 4 University Hospital Bonn, Institute of Forensic Medicine, Bonn, Germany Background. Gamma-hydroxybutyric acid (GHB) is an endogenous substance and its pharmacological effect is agonism of the GABAB receptor, where GHB induces a depressant effect in the central nervous system. Besides its therapeutic application GHB is also used as a date rape drug. However, the detection of GHB ingestion proves to be difficult due to its narrow detection window. The aim of this pilot study was to assess differential gene expressions after GHB intake to identify potential biomarkers for the detection of GHB intake. Material and method. To this aim, alteration in gene expression of ALDH5A1, AKR7A2, EREG and PEA15, was investigated via quantitative PCR (qPCR). Data normalization was based on a previously established and empirically derived normalization strategy. Blood samples of patients (n = 2) therapeutically taking 2.25 g Xyrem® (GHB) and of donors without GHB intake (n = 50) were analyzed and compared. All qPCR experiments were conducted according to the MIQE guidelines. Results. Investigation of suitable reference genes using computational algorithms showed that GeNorm® evaluated PPIB and FPGS as best reference genes. In addition Normfinder® assessed best results for PPIB and Bestkeeper® valued PEX16 with least expected variations. Alterations in gene expression relating to GHB intake are still determined and will soon be presented. Discussion and conclusion. Herein, we first present details on the empirically derived strategy allowing for a robust normalization of qPCR data from the analysis of GHB induced gene expression. We then present our results of the analysis of variance of the expression of ALDH5A1, AKR7A2, EREG and PEA15 in the GHB negative population. Finally, we report our findings on the effect of GHB intake on the expression of these genes and their potential as GHB biomarkers.
V-048 GHB metabolites: GHB-O-β-glucuronide and GHB-4-sulfate – Can they help in the detection of GHB intake? An excretion study *L.- M. Mehling1, T. Piper2, A. Spottke3, B. Madea4, M. Thevis2, C. Hess1 1 University Hospital Bonn, Institute of Forensic Medicine, Forensic Toxicology, Bonn, Germany 2 German Sport University Cologne, Institute of Biochemistry, Center of Preventive Doping Research, Cologne, Germany 3 University Hospital Bonn, Department of Neurology, Bonn, Germany 4 University Hospital Bonn, Institute of Forensic Medicine, Bonn, Germany Background. Because of its small detection window, uncovering drug facilitated sexual assaults with gamma-hydroxybutyric acid (GHB) intake still constitutes a problem. Aim of the experiment was to determine endogenous concentrations of GHB, GHB-O-β-glucuronide (GHB-Gluc) and GHB-4-sulfate (GHB-Sulf) in plasma and urine samples and compare them with concentrations after GHB intake. Generated metabolites might extend the detection window. Material and method. Plasma (n = 50) and urine samples (n = 50) of volunteers were collected and endogenous concentrations of GHB, GHB-Gluc and GHB-Sulf were determined. In addition, plasma and urine samples of patients (n = 2) therapeutically taking 2.25 g Xyrem® (GHB) were collected prior to and at different time-points after the intake up to 72 h. GHB was determined via LC/MS/MS system operated in multiple reaction monitoring mode. GHB-Sulf and GHB-Gluc with their deuterated internal stan-
dards were detected by QTOF mass spectrometry system (QTOF-MS). Both methods were validated according to forensic guidelines. Results. In urine samples endogenous concentrations of GHB-sulf ranged from 0.01 mg/L to 13 mg/L (mean: 1.7 mg/L ± [3SD] 9.0 mg/L; n = 50) and GHB-Gluc concentrations ranged from 0.16 mg/L to 7.1 mg/L (mean: 2.0 mg/L ± [3SD] 4.4 mg/L; n = 50) while GHB concentrations were less than 2 mg/L in all samples. In contrast, after drug administration GHB concentrations increased and were found below the commonly used cutoff-value (10 mg/L) after 6–8 h in both patients. Unfortunately, GHB-Sulf and GHB-Gluc concentrations showed no significant time-depended increase. Discussion and Conclusion. Concentrations of GHB-Sulf and GHB-Gluc seem not to be suitable markers in plasma and urine to extend the detection window after GHB intake.
V-049 Methodenvergleich 7 Tesla – versus 3 Tesla-MRT in der Detektion von Mikroblutungen in der Forensik *P. A. Glemser1,2, A. Krauskopf2, M. Breithaupt2,3, D. Simons1, M. Berger3, H.P. Schlemmer1, K. Yen2 1 Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, Radiologie, Heidelberg, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin, Heidelberg, Deutschland 3 Deutsches Krebsforschungszentrum, Medizinische Physik in der Radiologie, Heidelberg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Der Nachweis von Mikroblutungen in neurotraumatologischen Fällen ist in der Rechtsmedizin höchst relevant. Morphologische (T1w, T2w) und suszeptibilitätsgewichtete (SWI) Sequenzen bei 3 T wurden hierzu bereits verwandt, zeigen aber noch deutliche Einschränkungen in der Detektion kleinster traumatisch bedingter Blutungen (<5 mm). Da das Auflösungsvermögen und die Suszeptibilitätskontraste bei höheren Feldstärken zunehmen, wurde in dieser prospektiven Studie untersucht, ob sich Mikroblutungen (<5 mm) mittels Ultrahochfeld-MRT bei 7 Tesla sicher nachweisen lassen. Material und Methode. Die Studie wurde durch die Ethikkomission der Universität Heidelberg genehmigt. 35 Verstorbene aus dem Sektionsgut der Rechtsmedizin Heidelberg, die ein stumpfes Kopftrauma erlitten hatten, wurden bisher in die Studie eingeschlossen und mittels 7T (Magnetom 7T, Siemens AG, Deutschland) untersucht. Morphologische T1w und T2w und SWI-Sequenzen wurden akquiriert. Die Auswertung der 7T Bilder bzgl. Mikroblutungen erfolgte durch 2 Radiologen. Bei Nachweis von Mikroblutungen im 7T erfolgte eine zusätzliche 3 Tesla-Bildgebung (Biograph 3 T, Siemens AG, Deutschland) mit T1w, T2w, SWI. Die radiologischen Befunde wurden mit dem Goldstandard Obduktion korreliert. Resultate. In allen Fällen konnten größere intrakranielle Blutungen nachgewiesen werden. Die Bildgebung mittels 7T ermöglichte auch die Detektion von Mikroblutungen, die in der anschließenden Obduktion als Kontusionsblutungen <5 mm detektiert wurden. Die vergleichende 3 Tesla-Bildgebung bei Mikroblutungsnachweis im 7T konnte die Mikroblutungen nicht auflösen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Das Ultrahochfeld-MRT mittels 7 Tesla ermöglicht die Auflösung kleinster Mikroblutungen <5 mm, die im gängigen 3 Tesla MRT nicht aufgelöst werden können. Gerade diese subtilen Mikroblutungsbefunde sind für den Rechtmediziner höchst relevant für eine adäquate Rekonstruktion des Traumas. Mit dieser innovativen MRT-Methode steht dem Rechtsmediziner ein umfassendes initiales bildgebendes Blutungsscreening für neurotraumatologische Fälle zur Verfügung.
Rechtsmedizin
Abstracts V-050 Postmortale Darstellung von intra- und extrakraniellen Verletzungen mittels 7T-MRT *A. Krauskopf1, M. Breithaupt1,2, S. Heinze3,4, M. Berger2, P. A. Glemser1,5, S. Prüfer1, D. Simons5, H. P. Schlemmer5, K. Yen1 1 Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin, Heidelberg, Deutschland 2 Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Medizinische Physik in der Radiologie, Heidelberg, Deutschland 3 Universitätsmedizin Mainz, Institut für Rechtsmedizin, Mainz, Deutschland 4 Klinikum Oldenburg, Institut für Klinische und Interventionelle Radiologie, Oldenburg, Deutschland 5 Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Radiologie, Heidelberg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Der Nachweis von traumatischen Blutungen mittels forensischer Bildgebung spielt bereits seit Jahren eine große Rolle (1,2). Ziel dieser laufenden Studie ist es, die Möglichkeiten und Grenzen der Darstellbarkeit von direkten und indirekten Zeichen traumatischer Hirnschädigungen auf Basis der Ultrahochfeld-Magnetresonanztomographie (UHF-MRT) bei einer Grundfeldstärke von 7T im postmortalen Kollektiv zu untersuchen. Aufgrund des höheren Signal-zu-Rausch-Verhältnisses und der erzielbaren höheren räumlichen Auflösung mit steigender Magnetfeldstärke wird einerseits eine hohe Nachweisbarkeit kleinster traumatischer Blutungen (Mikroblutungen) erwartet, andererseits wird im Gegensatz zu klinisch eingesetzten Feldstärken von zusätzlichen Beeinträchtigungen der Bildqualität durch Systemimperfektionen, verstärkt ausgeprägten unerwünschten physikalischen Effekten und Feldinhomogenitäten ausgegangen. Material und Methode. Die Untersuchungen wurden durch die Ethikkommission der Universität Heidelberg genehmigt. Bis jetzt wurden mit einem 7T-MRT (Magnetom 7T, Siemens AG, Deutschland) 30 Verstorbene zwischen 9 und 89 Jahren (4♀, 26♂), welche vorgeschichtlich ein Kopftrauma erlitten hatten, vor der Obduktion untersucht. Dabei wurden unterschiedliche morphologische T1- und T2- sowie suszeptibilitätsgewichtete Aufnahmen mit Submillimeterauflösung angefertigt. Die Aufnahmen wurden durch einen forensischen Radiologen befundet und mit dem Ergebnis der postmortalen rechtsmedizinischen Untersuchung als Goldstandard verglichen. Artefakte oder andere Einschränkungen der Bildqualität wurden im Rahmen der Befundung ebenfalls beschrieben. Resultate. In allen Fällen mit Schädel-Hirn-Verletzungen konnten mit der postmortalen UHF-MRT direkte traumatische Hirnschädigungen sowie Hirnschwellungen und Lufteinschlüsse als Zeichen indirekter Schädigung in sehr guter Übereinstimmung mit den Autopsiebefunden dargestellt werden. In mehreren Fällen konnten Mikroblutungen nachgewiesen werden, welche weder mit klinisch verfügbaren MRT-Feldstärken noch mittels Computertomographie erfassbar sind. Die Darstellung anatomischer Strukturen und traumatologischer sowie pathologischer Begleitbefunde war im Vergleich zu den etablierten klinischen Bildgebungsverfahren insgesamt herausragend. Das Auftreten bekannter Artefakte der postmortalen MRT stellte keinen weiteren Nachteil für die Befundung dar. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die ersten Ergebnisse zeigen, dass die 7T-MRT gut geeignet ist, im postmortalen Setting neurotraumatologische als auch pathologische Befunde zuverlässig zu erheben. Insbesondere die Diagnostik von Mikroblutungen und anderen aufgrund ihrer geringen Größe bislang kaum erfassbaren Befunden erscheint künftig sehr vielversprechend. Literatur: 1. Yen et al., Forensic Sci Int 2007 2. Ros et al., Magn Reson Imaging 1990
Rechtsmedizin
V-051 Post mortem Computertomographie (PMCT) versus Autopsie nach tödlichen Fahrradunfällen *M. Heller1, M. Schmidt- Hansmann1, H. Vogel1, K. Püschel1, A. Heinemann1 Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die postmortale Bildgebung oder virtuelle Autopsie ergänzt zunehmend die klassische forensische Traumatologie wie Autopsie/Obduktion. Für die Subgruppe der tödlich verunglückten Fahrradfahrer gibt es bezüglich der Vorteile des Verfahrens bisher kaum Untersuchungen. Um Daten zur Prävention tödlicher Fahrradunfälle zu erhalten, ist die genaue Kenntnis der Unfallursachen sowie die interdisziplinäre Rekonstruktion von Verletzungsmustern notwendig. Die Studie vergleicht beide Methoden (PMCT und Obduktion) hinsichtlich der Verletzungsschwere anhand der Abbreviated Injury Scale (AIS). Es sollen Aussagen getroffen werden über einen möglichen Mehrwert des bildgebenden Verfahrens bezüglich Verletzungsmustern, Todesursachen und damit auch zur Unfallrekonstruktion. Material und Methode. Von insgesamt 46 Unfallopfern standen die Ergebnisse der Autopsie und der PMCT zur Verfügung. Die CT wurde an einem sog. 16-Zeiler im Ganzkörpermodus durchgeführt mit Schichtdicken von 0,8, 1,0 und 2,0 mm. In 3 Fällen erfolgte zusätzlich eine PMCT-A (Angiographie) in 3 Phasen. Die Analyse der PMCT unter Verwendung von 2- und 3-dimensionalen Bildrekonstruktionen erfolgte mittels des Programms Osirix ® an Apple-Computern. Sie erfasste Verletzungen aller Organsyteme. Der AIS wurde anhand der CT-Daten und der Autopsieergebnisse erstellt und zueinander in Bezug gesetzt bzw. verglichen. Resultate. Bei den Unfallopfern handele es sich um 32 männlichen und 14 weiblichen Individuen, das Alter lag zwischen10–84 Jahren (mittl. Alter 54). Die Altersverteilung zeigt 5 Fälle80. Die Befunde von Autopsie versus PMCT zeigten exemplarisch folgende Ergebnisse: Gesicht 9 vs 13; Aorta 8 vs 3, Wirbelsäule 26 (4 LWS) vs 31 (8 LWS). Die Verletzungsschwere/ mittl. AIS Autopsie vs PMCT lag bei: Gesicht 1,17 vs 1,08; Aorta 0,91 vs 0,41 bei einem generellen AIS > 3. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Der Schwerpunkt der PMCT liegt in der Detektion von knöchernen Verletzungen, insbesondere im Bereich des Gesichtsschädels, der Wirbelsäule, des Beckens und der Extremitäten. Raumforderungen z. B. durch Blutungen dienen als indirekter Hinweis auf Frakturen und Traumen von Weichteilen, parenchymatösen Organen und Gefäßen. Hier besteht eine eindeutige Überlegenheit der Autopsie. So sollten bei tödlichen Fahrradunfällen PMCT und Autopsie komplementär eingesetzt werden. Der Einsatz der AIS als Traumascore erlaubt die standardisierte Auswertung und Quantifizierung der Verletzungsschwere, er trägt so zu einer objektivierten Vergleichbarkeit zwischen Obduktion und PMCT bei.
V-052 Was passierte vor der Überrollung? – Neue Erkenntnisse dank der morphometrischen 3D-Rekonstruktion *U. Buck1, L. Campana1,2, C. Jackowski1, C. Schyma1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin und Bildgebung, Bern, Schweiz 2 Centre Universitaire Romand de Médicine Légale, Lausanne, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Bei Verkehrsunfällen mit Überrollungen ist die Abgrenzung von Überrollungsverletzungen von primär entstandenen Verletzungen entscheidend. Danach stellt sich regelmässig die Frage, welches Ereignis die tödlichen Verletzungen verursachte. Dies kann zum einen durch die Überlagerung von Verletzungen, zum anderen durch konkurrierende Befunde, welche zum Tode geführt haben könnten, eine grosse Herausforderung für den Rechtsmediziner darstellen. Morphometrische 3D-Rekonstruktionen ermöglichen eine disziplin übergreifende Auswertung der vorhandenen Befunde und Spuren und eröffnen damit ganz neue Perspektiven.
Material und Methode. Die morphometrische 3D-Rekonstruktion umfasst die Zuordnung von geformten Verletzungen oder Antragungen, die Ermittlung der Entstehung der Verletzungen sowie die Rekonstruktion des Ereignisses. Dies erfolgt unter Einbezug der mittels forensischer Bildgebung, Photogrammetrie, 3D-Streifenlicht- und Laserscanning erstellten 3D-Modelle der Personen, Kleidung, Fahrzeuge, Örtlichkeiten und relevanten Objekte sowie der festgestellten Spuren und Beschädigungen. Anhand zweier Fallbeispiele werden die Möglichkeiten und Ergebnisse erläutert. Resultate. Im Falle eines suizidalen Brückensprunges auf die Autobahn mit anschliessender Überrollung von zwei Fahrzeugen konnte gezeigt werden, welche Verletzungen beim Sturz entstanden sind, welches der beiden Fahrzeuge welche Verletzungen verursacht hat und in welcher Reihenfolge die Fahrzeuge das Opfer überrollt haben. Weiterhin konnte geklärt werden, ob der Sturz aus der Höhe alleine zum Tode hätte führen müssen. Im zweiten Fall einer Überrollung eines Mannes auf einem Parkplatz mit vorgängiger fraglicher Auseinandersetzung konnte die Entstehung aller Verletzungen geklärt und zugeordnet werden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Möglichkeiten der morphomet rischen Rekonstruktion mittels der 3D-Techniken sind weitreichend und können oft entscheidende neue Erkenntnisse liefern. Aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes der Rekonstruktion ist sie vor allem bei offenen rekonstruktiven Fragestellungen empfehlenswert.
V-053 Obduktionsregister für präklinische Trauma-Todesfälle nach frustraner Reanimation *C. T. Buschmann1, M. Tsokos1, C. Kleber1 1 Institut für Rechtsmedizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Auswertung rechtsmedizinisch obduzierter Traumatodesfälle nach frustraner Reanimation hat Hinweise auf eine mangelnde Invasivität in der Reanimationssituation ergeben. Vor allem die präklinische Situation stellt hierbei einen Brennpunkt, gleichzeitig aber auch einen „blinden Fleck“ in der Gesamtletalität nach Trauma dar, da diese Patienten nicht flächendeckend erfasst werden, wenn ein Krankenhaus nicht lebend erreicht wird. Der Nutzen klinischer Register ist bereits heute unstrittig. Der präklinische Bereich ist somit epidemiologisch relevant, kann aber in klinischen Datenbanken nur ungenügend abgebildet werden. Material und Methode. Eine flächendeckende Erfassung von Traumatodesfällen, die sich trotz Reanimation in der präklinischen Behandlungsphase ereigneten und daher keinen Eingang in klinische Register finden, kann durch die Rechtsmedizin erfolgen, wenn die gerichtliche Sektion angeordnet wurde. Die Obduktion ist der Goldstandard der notfallmedizinischen Qualitätskontrolle im Todesfall. Resultate. Ein Projekt zur anonymisierten Erfassung präklinischer und zuvor frustran reanimierten Traumatoten nach Obduktion wird vorgestellt. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Rechtsmedizin kann durch die Erfassung und Auswertung obduzierter Traumatodesfälle nach frustraner Reanimation einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der präklinischen Versorgung schwerverletzter Patienten leisten.
V-054 GHB-Konzentrationen im Haar bei GHB-abhängigen Patienten *H. Andresen-Streichert1, T. Mrusek2, H. Jungen1, S. Iwersen-Bergmann1, L. Radünz1, D. Rentsch3 1 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Toxikologie, Hamburg, Deutschland 2 Asklepiosklinik Nord, Klinik für Abhängigkeitserkrankungen, Hamburg, Deutschland 3 Universitätsmedizin Rostock, Institut für Rechtsmedizin, Rostock, Deutschland
Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) und ihre Prodrugs Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol werden in Deutschland nicht nur als sog. K.-o.-Tropfen-Substanzen eingesetzt, sondern auch freiwillig mit der Intention einer Rauschwirkung konsumiert. Wissenschaftliche Publikationen beschäftigten sich bisher mit der Bestimmung endogener GHB-Level im Haar und der Möglichkeit eines Nachweises einer einmaligen Aufnahme. Ziel dieser Studie war es, GHB in Haarproben GHB-abhängiger Patienten nachzuweisen und zu prüfen, ob ein Missbrauch (z. B. im Rahmen eines Abstinenzkontrollprogramms) über eine Haaranalyse aufgedeckt werden kann. Material und Methode. Bei 12 GHB- oder GBL-abhängigen Patienten welche zur Entzugsbehandlung stationär aufgenommen worden waren, wurden nach Einwilligung eine Haarprobe entnommen und das Konsumverhalten erfragt. Die Haare wurden nach einem Waschprocedere segmentiert und fein vermahlen. Je nach Menge des Materials wurden 1 bis 14 cm (= Gesamtlänge) untersucht. 5–120 mg Haar wurden mit 100 ng GHB-d6 und 1mL Acetonitril versetzt, im Ultraschallbad behandelt und im Anschluss eingeengt. Die Derivatisierung erfolgte mit MBDSTFA bei 80 °C, die Analyse mittels GC/MS im SIM-Mode (m/z 317, 201 (Qualifier), 275 (Target); ISTD 323 (Qualifier), 281 (Target)). Resultate. Von 4 Personen wurden Konsumeinheiten zwischen „alle 2 Stunden 2 mL“ und „40 mL pro Tag“ angegeben, 8 Patienten waren ebenfalls Dauerkonsumenten, eine genaue Dosisangabe fehlte jedoch. Die Konzentrationen in den insgesamt 91 Segmenten lagen bei 2,6–89,2 ng/mg (Mittelwert = 12,7 ng/mg, Median = 10,7 ng/mg), in zwei Segmenten wurde eine externe Kontamination angenommen (201 und 429 ng/mg). Bei zwei Patienten standen je drei Haarsträhnen (max. 30 cm lang) unterschiedlicher Entnahmestellen am Kopf zur Verfügung. Diese wurden segmentweise (1–6 cm) über die Gesamtlänge analysiert und so ein Konzentrationsprofil über mehrere Monate erstellt. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Aktuell werden GHB Konzentrationen >2 bis 4–5 ng/mg Haar als endogen angesehen. 84 % der untersuchten Segmente lagen bei >5 ng/mg, nur 4 Proben unterhalb von 4 ng/mg. Eine Korrelation zwischen Dosis und Konzentration konnte nicht beurteilt werden, da die Angaben der Patienten zu ungenau waren oder fehlten und teilweise die Segmentierungen es nicht zuließen. Die ersten Ergebnisse zeigen jedoch, dass ein Nachweis einer (erheblichen) GHB-Aufnahme durch eine Haaranalyse belegt werden kann. Ob auch ein gelegentlicher/ sporadischer Konsum Konzentrationen im Haar oberhalb des endogenen Bereiches ergeben, soll zukünftig untersucht werden.
V-055 Untersuchung zum Einfluss des Ernüchterungsmittels „Eezup!“ auf den Blutalkoholkonzentrations-Zeit-Verlauf *C. Wunder1, S. Hain1, A. Paulke1, S. Kölzer1, S. W. Toennes1 Rechtsmedizin Frankfurt, Forensische Toxikologie, Frankfurt, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Das Präparat „Eezup!“ wurde von seiner Herstellerfirma als Ernüchterungsmittel beworben, das nach Einnahme vor und nach dem Trinken eine beschleunigte Alkohol-Elimination bewirken soll. Ferner soll es für einen neutralen Atem sorgen. Im Rahmen einer zweitägigen Cross-over-Pilotstudie mit insgesamt 18 Probanden wurde der Einfluss des Ernüchterungsmittels „Eezup!“ auf die Blutalkoholkonzentration untersucht. Material und Methode. Die Probanden sollten mit Weizenbier innerhalb einer Stunde eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 ‰ erreichen. Am ersten Versuchstag sollte vor dem Trinkbeginn und nach Trinkende „Eezup!“ aufgenommen werden. Am zweiten Versuchstag wurde „Eezup!“ durch ein Placebo ausgetauscht und beide Konditionen bezüglich der Alkoholund Begleitstoffkonzentrationen miteinander verglichen. Die Blutalkoholkonzentrationen wurden in einer Doppelbestimmung mittels Headspace-Gaschromatographie-Flammenionisation bestimmt. Resultate. Die Blutalkoholkonzentrationen (Cmax) der Placebo-Kondition lagen zwischen 0,63–1,00 ‰ (Median 0,85 ‰), die der „Eezup!“-Kondition zwischen 0,62–1,22 ‰ (Median 0,84 ‰). Die Dauer vom TrinkRechtsmedizin
Abstracts anfang bis zum Erreichen der maximalen Blutalkoholkonzentrationen (tmax) betrug bei Applikation des Placebos 1–2,5 Stunden (Median 2,0 Stunden) und nach Verabreichung von „Eezup!“ 1,5–2,5 Stunden (Median 2,0 Stunden). In der Placebo-Kondition lag die AUC zwischen 1,74– 6,18 (Median: 2,93) und in der „Eezup!“-Kondition bei 1,77–6,86 (Median: 3,11) ‰*h. Die durchschnittliche Alkoholelimination wurde bei Aufnahme des Placebos auf 0,16 ± 0,02 ‰ und bei Aufnahme von „Eezup!“ auf 0,17 ± 0,02 ‰ bestimmt. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Auswertung bezüglich des Einflussfaktors „Eezup!“ zeigte keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen für die Parameter Cmax, tmax, AUC und Elimination. Das Mittel „Eezup!“ hatte somit keinen deutlichen Einfluss auf die resorbierte Menge Alkohol und keinen deutlichen Einfluss auf den Konzentrations-Zeit-Verlauf oder die Ausscheidungsrate.
V-056 Der Einfluss kosmetischer Manipulationen auf die Konzentration von Ethylglucuronid in Kopfhaaren *S. Witt1, S. W. Tönnes1, M. Schubert-Zsilavecz1 1 Goethe-Universität, Pharmazeutische Chemie, Frankfurt am Main, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Für Abstinenzkontrollen oder Fragestellungen im Bereich des Familienrechts wird häufig Ethyl glucuronid (EtG) im Kopfhaar als Marker für Alkoholkonsum und -missbrauch bestimmt. Haarmanipulationen sind hierbei sehr kritisch, werden bei der Analyse jedoch nicht immer erfasst. Es wurde eine Studie durchgeführt, um systematisch die Reduktion des EtG-Gehaltes bei verschiedenen Haarbehandlungsverfahren und deren Nachweisbarkeit zu untersuchen. Material und Methode. Es wurden Untersuchungen an anonym gesammelten unbehandelten Haarproben mit einem EtG-Gehalt über 7 pg/ mg durchgeführt. Die geschnittenen Haarproben wurden mit handelsüblichen haarkosmetischen Produkten (Henna, Tönung, Intensivtönung, Permanentfarbe, Blondierung) behandelt und der EtG-Gehalt bestimmt (wässrige Extraktion, Derivatisierung, Gaschromatographie-Tandemmassenspektrometrie im NCI-Modus). Zusätzlich wurden die Haare mittels Fluoreszenzmikroskopie auf Veränderungen untersucht. Resultate. Die 8 unbehandelten Haarproben wiesen EtG-Gehalte von 31,5 (Median, Bereich 13,9–64,7) pg/mg auf. Jede der Behandlungen führte zu einer erheblichen Reduktion des EtG-Gehaltes, mindestens um 15 %. Blondierung und Permanentfarbe wiesen im Vergleich zu den eher schonenderen Techniken Tönung und Intensivtönung signifikant geringere Gehalte auf (nur noch ca. 12 % des Ursprunggehaltes). Die Permanentfärbung führte bei 7 der 8 Haarproben zu einem EtG-Restgehalt von unter 7 pg/mg, in 3 Fällen konnte gar kein EtG mehr nachgewiesen werden (Bestimmungsgrenze < 1 pg/mg). Diskussion (und Schlussfolgerungen). Manipulationen an Haaren haben erheblichen Einfluss auf den EtG-Gehalt. Insbesondere die Verwendung von Wasserstoffperoxid kann dazu führen, dass eine Abstinenz nicht ausgeschlossen werden kann. In allen Fällen führten die Behandlungstechniken aber zu Auffälligkeiten in der fluoreszenzmikroskopischen Untersuchung, so dass derartige Manipulationen von Haaren in der forensisch-toxikologischen Routineanalytik erkannt und bei der Bewertung berücksichtigt werden können.
V-057 Phosphatidylethanol (PEth) als Biomarker für gelegentlichen geringen oder moderaten Alkoholkonsum *R. Boll1, T. Johnson2, T. Kühn2, G. Skopp1 Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin, Forensische Toxikologie, Heidelberg, Deutschland 2 Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg, Deutschland
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Rechtsmedizin
Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Phosphatidylethanol (PEth) bietet die Möglichkeit, den Alkoholkonsum der vergangenen Wochen und Monate quantitativ und objektiv nachzuweisen. Da die für diese Analytik bevorzugen Blutproben häufig von Entzugspatienten oder anderen Personen mit Alkoholproblemen stammen, ist eine Übertragung auf risikoarme Trinker nicht ohne weiteres möglich. Ziel der vorliegenden Machbarkeitsstudie war es, PEth in Erythrozytenproben von gesunden freiwilligen Personen mit gelegentlichem, niedrigem bis moderatem Alkoholkonsum nachzuweisen und mit Angaben zum Alkoholverzehr aus einem validierten Ernährungsfragebogen (EPICFFQ) zu vergleichen. Material und Methode. Erythrozytenproben der Studienteilnehmer (Durchschnittsalter: 34,4 ± 8,3 Jahre; 11 Frauen und 9 Männer) wurden nach unterschiedlicher Aufarbeitung mittels validierter Methoden der forensisch-toxikologischen Routineanalytik aufgearbeitet und per Flüssigchromatographie/Tandemmassenspektrometrie (LC-MS/MS) auf PEth 16:0/18:1 und PEth 18:1/18:1 hin analysiert. Resultate. Als Bestimmungsgrenzen (LOQ) und als Nachweisgrenzen (LOD) konnten Werte von 92,2 ng/mL und 22,4 ng/mL sowie von 26,0 ng/mL und 6,2 ng/mL für die beiden PEth-Komponenten erzielt werden. Diese waren ausreichend, um in den Proben auf risikoarmes Trinken zu schließen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Vorbehaltlich des bisher analysierten kleinen Probenkollektivs scheint PEth als Marker für einen gelegentlichen Alkoholkonsum, auch bei Personen mit einem niedrigen oder moderaten Verzehr, zum analytischen Nachweis geeignet zu sein. Damit ergeben sich neue Anwendungsmöglichkeiten für PEth in größeren epidemiologischen Studienkollektiven, die überwiegend Teilnehmer mit eher moderatem Alkoholverzehr umfassen. Die Autoren werden den Versuchsaufbau, die Ergebnisse der Methodenvalidierung und die Ergebnisse der ersten weiterführenden Messungen vorstellen.
V-058 Tätowierungen und die Identifizierung unbekannter Verstorbener *C. Birngruber1, N. Görner1, F. Ramsthaler2 Rechtsmedizin Gießen, Gießen, Deutschland 2 Rechtsmedizin, Homburg, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Tätowierungen sind zu einem gesellschaftlich ganz überwiegend akzeptierten Massenphänomen geworden, mit dem Tätowierte ihrer Identität und ihrem Wunsch nach Individualität Ausdruck verleihen können. Um Daten zu erheben, inwieweit eine angenommene Zunahme tätowierter Menschen sich im Sektionsgut wiederspiegelt und sich Tätowierungen für die Identifizierung unbekannter Verstorbener nutzen lassen, wurde die im Folgenden vorgestellte Studie durchgeführt. Material und Methode. In einer retrospektiven Studie wurden die Protokolle gerichtlicher Leichenöffnungen am Institut für Rechtsmedizin Gießen zweier Fünf-Jahres-Zeiträume (1990–1994 und 2010–2014) untersucht. Erhoben wurden u. a. Daten zur Häufigkeit tätowierter Verstorbener, deren Geschlecht und Sterbealter sowie zu Art und Lokalisation der Tätowierungen. Resultate. Anfang der 1990 Jahre wiesen 11,4 % der obduzierten Verstorbenen Tätowierungen auf, 20 Jahre später waren es 14,2 %, was einer Zunahme von etwa 25 % entspricht. Insbesondere bei weiblichen Verstorbenen fand sich ein deutlicher Anstieg der Tätowierungshäufigkeit. Verstorbene zwischen 30 und 49 Jahren waren signifikant häufiger tätowiert als Verstorbene aller anderen Altersgruppen und die tätowierten Körperregionen wiesen Geschlechtsunterschiede auf. Etwa die Hälfte aller tätowierten Verstorbenen wies Tätowierungen an Körperregionen auf, die im Alltag zwanglos für Dritte sichtbar sein können. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die sich auch im Sektionsgut wiederspiegelnde Zunahme tätowierter Individuen und die hohe Rate Tätowierter, die Tätowierungen an sichtbaren Körperregionen aufwiesen,
belegen den Wert von Tätowierungen als mögliches Identifizierungsmerkmal. Als Quelle antemortaler Vergleichsbilder kommen Bilder von sozialen Plattformen im Internet ebenso in Betracht wie erkennungsdienstliche Dokumentationen oder Familienfotoalben.
V-059 The use of superimposition method for the person identification: pilot study in ukrainian forensic odontology *M. Goncharuk-Khomyn1 1 Ushgorod National University, IT, Uzhgorod Background. The application of cone-beam computer tomography and its features of specification and objectification provides new possibilities to improve justification of final results after process of person identification due to the dental status changes. The objective of this study was to approbate the method of images superimposition on the results of cone-beam computer tomography and define the precision level of subjects’ identification under the condition of dental status changes. Material and method. CT images in the form of initial DICOM-files, obtained by Planmeca ProMax® 3D and Gendex GXCB-500As were used as the objects of the study. Images were collected at least with 5 year differences from 92 persons due to the protocols and need of dental treatment planning. Image reformats were obtained in the form of Mesh-converted files that are the most adapted for the graphics processing, with reformatting to the voxel relative performance. After correction, positioning and fragmentation of each region of interest each couple of images from the same person were combined in accordance to the voxel registration algorithms and structural surface overlay using relevant guidelines. Color-coding respective areas were highlighted using InsightSNAP, and possibilities of differential quantitative and qualitative analysis provided by MeshValmet software and additional programming modules. Results. The use of superimposition evaluation algorithm not only deploys specific criteria for peer reviewed results verification, but also expands the opportunities to study the effect of total iatrogenic and biological factors on dental status changes after complex dental rehabilitation. Final results of person identification with the use of superimposition principles and voxel registration model among 92 persons establish the level of 97.8 % with the sufficiency limit of 98.8 %. Two person could not be identified due to the presence of metal prosthetic constructions that caused the occurrence of strong artifacts which lowered the sufficiency limit to the 77.9 %. Discussion and conclusion. The principle of image superimposition is a partial representation of the superposition method, which allows to operate the studied area with the possibility of segmental analysis and comparison for discrete visual objectification changes in identification due to the dental status. Such approach provides the possibilities to establish specific criteria during person identification based on superimposition of CT files in the forensic odontology practice.
V-060 Rechtsmedizinische Bildgebung: Verbesserung des Haut- und Weichteiloberflächenkontrasts in der PMCT durch oberflächliche Anwendung von Kontrastmittel *W. Schweitzer1, M. Thali1, D. Gascho1 1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, Forensische Medizin und Bildgebung, Zürich, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die rechtsmedizinische Bildgebung erfolgt am häufigsten mittels postmortaler Computertomographie (PMCT). Obschon diese zwar Skelett und besonders dichte Materialien sowie Luft und Gas besonders gut darstellt und auch von Organen und Weichteilen abgrenzen lässt, besteht oft der Bedarf für bessere Oberflächendarstellung sowohl anatomisch mehrheitlich intakter Haut wie auch offenliegender Weichteile. Nach Abschluss der fotografischen Dokumen-
Abb. 1 I V-060 8 a) Fotografie – Nadeleinstich (Kreis). Aufgeklebte CT-dichte Referenzmarker (+; 1 cm). Region: Brusthaut rechts (mit abgebildet: Mamille). b) PMCT VRT (rot: Haut; blau: CT-dichtere Strukturen; weiss: noch CT-dichtere Strukturen). Einstich durch Konstrastmittel CT-dicht hervorgehoben (Kreis) tation und Spurensicherung an der Hautoberfläche besteht damit grundsätzlich die Möglichkeit der oberflächlichen Kontrastmittelanwendung. Material und Methode. Unterschiedliche Mischverhältnisse und Viskositäten auf Basis von Optiray 350 (350 mg/L Ioversol) (Guerbet, Schweiz) wurden für Kontrastmittelgemische verwendet. Resultate. Es wurde bei der ersten Anwendung oberflächlicher Kontrastverbesserung in einem Fall eines suizidalen Karabinerschusses mit Einschuss im danach aufgerissenen Mundbereich nach dem effektiven Einschuss gesucht; hier wurde zähflüssigeres Kontrastmittel-PEG-Gemisch eingesetzt. In einem zweiten Fall handelte es sich um Erhängen, wobei neben der Strangmarke auch kleinere vorbestehende Hautveränderungen darzustellen waren. Kontrastmittel hier war zunächst mit einer handelsüblichen Sprühflasche (500 ccm, Bürkle, Deutschland) appliziertes Optiray 350 (350 mg/L Ioversol) (Guerbet, Schweiz). In einem dritten Fall wurden Einstichverletzungen der Rumpfhaut untersucht (. s. Abb. 1). Es zeigte sich rasch, dass Kontrastmittel sowohl bei komplexeren Oberflächen die 3D-Struktur sowie auch kleinere Hautdefekte bei ansonsten eher intakter Haut grundsätzlich sehr gut zur Darstellung in der PMCT bringen kann. Die Serie wird insgesamt wenigstens 10 Fälle umfassen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Es spielen Materialeigenschaften der kontrastgebenden Substanz eine grosse Rolle bei der Entwicklung einer universeller brauchbaren Kontrastierungsmöglichkeit. Im Vortrag werden weitere Fallbeispiele und erste Erfahrungen berichtet.
V-061 Lichtenberg-Figuren in der Rechtsmedizin *F. Zack1, F. Stölken1, A. Büttner1 Universitätsmedizin Rostock, Institut für Rechtsmedizin, Rostock, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Blitzbedingte Lichtenberg-Figuren sind Erytheme, die mit Ausnahme der Oberhaut unabhängig von anatomischen Strukturen sind. In der Regel verblassen sie relativ schnell und sind nach 24–72 Stunden nicht mehr nachweisbar. Lichtenberg-Figuren können nach Blitzschlag oder in extrem seltenen Fällen nach einem Hochspannungsunfall bei lebenden oder verstorbenen Opfern auftreten und sind diagnoseführend. Da bei der Untersuchung von Blitzunfällen Lichtenberg-Figuren auch auf verschiedenen Gegenständen festgestellt wurden, ist auch die Inaugenscheinnahme der Umgebung des Unfallortes notwendig. Material und Methode. Blitzbedingte Lichtenberg-Figuren sind Erytheme, die mit Ausnahme der Oberhaut unabhängig von anatomischen Strukturen sind. In der Regel verblassen sie relativ schnell und sind nach 24– 72 Stunden nicht mehr nachweisbar. Lichtenberg-Figuren können nach Blitzschlag oder in extrem seltenen Fällen nach einem Hochspannungsunfall bei lebenden oder verstorbenen Opfern auftreten und sind diagnoseführend. Da bei der Untersuchung von Blitzunfällen Lichtenberg-Figu-
Rechtsmedizin
Abstracts ren auch auf verschiedenen Gegenständen festgestellt wurden, ist auch die Inaugenscheinnahme der Umgebung des Unfallortes notwendig. Resultate. Blitzbedingte Lichtenberg-Figuren sind Erytheme, die mit Ausnahme der Oberhaut unabhängig von anatomischen Strukturen sind. In der Regel verblassen sie relativ schnell und sind nach 24–72 Stunden nicht mehr nachweisbar. Lichtenberg-Figuren können nach Blitzschlag oder in extrem seltenen Fällen nach einem Hochspannungsunfall bei lebenden oder verstorbenen Opfern auftreten und sind diagnoseführend. Da bei der Untersuchung von Blitzunfällen Lichtenberg-Figuren auch auf verschiedenen Gegenständen festgestellt wurden, ist auch die Inaugenscheinnahme der Umgebung des Unfallortes notwendig. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Blitzbedingte Lichtenberg-Figuren sind Erytheme, die mit Ausnahme der Oberhaut unabhängig von anatomischen Strukturen sind. In der Regel verblassen sie relativ schnell und sind nach 24–72 Stunden nicht mehr nachweisbar. Lichtenberg-Figuren können nach Blitzschlag oder in extrem seltenen Fällen nach einem Hochspannungsunfall bei lebenden oder verstorbenen Opfern auftreten und sind diagnoseführend. Da bei der Untersuchung von Blitzunfällen Lichtenberg-Figuren auch auf verschiedenen Gegenständen festgestellt wurden, ist auch die Inaugenscheinnahme der Umgebung des Unfallortes notwendig.
V-062 Rechtsmedizinische Bildgebung: Automatisches Planen von Einstichstellen für robotergestützte postmortale Biopsie *L. Ebert1, M. Fürst2, W. Ptacek2, D. Gascho1, M. Thali1, W. Schweitzer1 Universität Zürich, Institut für Rechtsmedizin, Zürich, Schweiz 2 Austrian Center for Medical Innovation and Technology (ACMIT), Wiener Neustadt, Österreich
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Postmortales CT (PMCT) basiertes robotergestütztes Platzieren von Coaxialnadeln erlaubt das Entnehmen von Flüssigkeits- und Gewebeproben für toxikologische und histologische Untersuchungen. Durch Automatisierung der Nadelplatzierung können Genauigkeit und Geschwindigkeit erhöht werden, was die Standardisierung der Probennahme und dadurch Vergleichbarkeit der Ergeb-
nisse erhöht. Dazu haben wir einen Algorithmus entwickelt welcher zu einem durch den Untersucher definierten Zielpunkt im Körperinneren den optimalen Einstichpunkt auf der Haut findet und dabei unter anderem geometrische Aspekte der Erreichbarkeit sowie Knochenkollisionen mit einbezieht. Material und Methode. Der Algorithmus plant den Einstichpunkt in drei Schritten. Im ersten Schritt werden die PMCT Daten aufbereitet und Haut oberfläche sowie Knochen als Polygonmodelle extrahiert und optimiert. Alle Eckpunkte des Oberflächenmodelles werden als potentielle Einstichpunkte angesehen. Im zweiten Schritt werden alle Eckpunkte entfernt, welche die Anforderungen nach Erreichbarkeit, Knochenkollisionen sowie Kollisionen mit anderen Nadeln nicht erfüllen. Alle übrigen Eckpunkte sind erreichbare Einstichpunkte und werden anhand des Einstichwinkels gewichtet. Im dritten Schritt wird der Einstichpunkt mit der höchsten Gewichtung als Einstichpunkt gewählt und die optimale Rotation des Biopsiemoduls errechnet (. Abb. 1). Um den Algorithmus zu testen, wurden 20 Zielpunkte in Lunge, Leber, Herz und Niere geplant und Einstichpunkte errechnet. Verwendet wurde ein Dell Precision m6800 workstation laptop mit Core i7 Prozessor. Resultate. Der Algorithmus generierte gültige Trajektorien für sämtliche vordefinierte Zielpunkte. In 14 von 20 Fällen benötigt der Algorithmus zwischen 4 und 6 Sekunden für die Berechnung, bei den restlichen 7 Zielpunkten zwischen 10 und 24 Sekunden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). In den meisten Fällen ist der Algorithmus mit 5–6 Sekunden Rechenzeit ausreichend schnell. Dies ist dann der Fall, wenn insbesondere bei den Wegfahrbewegungsbestimmungen des Roboterarmes keine Kollision zwischen dem Biopsiemodul und dem Körper gibt, ansonsten kann die Berechnungszeit wegen der momentan zeitaufwendigeren Kollisionsberechnung auf bis zu 24 Sekunden ansteigen. Insgesamt erlaubt der Algorithmus ein bezüglich Nadelstichplatzierung zuverlässiges Planen von Trajektorien für die robotergestützte postmortale Biopsie.
V-063 Einführung in die postmortale Magnetresonanztomographie im Ultrahochfeld (UHF-PMMR): Erste Erfahrungen, Vorteile und Herausforderungen *M. Breithaupt1,2, M. C. Berger2, A. Krauskopf1, P. A. Glemser1,3, S. Heinze4,5, D. Simons3, H.- P. Schlemmer3, K. Yen1 1 Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin, Heidelberg, Deutschland 2 Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Medizinische Physik in der Radiologie, Heidelberg, Deutschland 3 Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Radiologie, Heidelberg, Deutschland 4 Klinikum Oldenburg, Institut für Klinische und Interventionelle Radiologie, Oldenburg, Deutschland 5 Universitätsmedizin Mainz, Institut für Rechtsmedizin, Mainz, Deutschland
Abb. 1 I V-062 8 Automatisch berechnete mögliche Einstichpunkte für einen gegebenen Zielpunkt. Grau: Nicht gültige Einstichpunkte. Grün: Gültige Einstichpunkte, je dunkler desto ungünstiger der Einstichwinkel. Darüber eingeblendet ein grobes Modell des Biopsiemoduls zur Kollisionsvermeidung Rechtsmedizin
Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die postmortale Magnetresonanztomographie (PMMR) hält zunehmend Einzug in die forensische Rechtsmedizin [1,2]. Die Magnetresonanztomographie (MRT) bietet eine nichtinvasive Möglichkeit, detaillierte Information von Weichteilverletzungen zu visualisieren. Technische Weiterentwicklungen klinischer Tomographen zu Ultrahochfeld (UHF) Systemen erlauben eine schnellere und hoch aufgelöste Bildgebung. Verstärkt hervortretende physikalische Effekte führen jedoch zu neuen Herausforderungen [3]. Diese Studie stellt unsere ersten Erfahrungen mit der UHF-PMMR vor. Material und Methode. Mit Genehmigung der zuständigen Ethikkommission wurde ein Kollektiv von 30 Individuen einer UHF-PMMR-Untersuchung des Kopfes unterzogen. Die Messungen wurden an einem 7 T Tomographen (MAGNETOM 7T; Siemens AG, Erlangen, Deutschland) mit einer 24-Kanal Kopfspule (Nova Medical Inc., Wilmington, Massachusetts, USA) durchgeführt. Zur morphologischen Bildgebung wurden T1-
(MPRAGE), T2- (TSE), T2/T1- (FISP) und suszeptibilitätsgewichtete (SWI) Protokolle mit Submillimeterauflösung und einer Messdauer von jeweils ca. 20 Minuten entwickelt. Die Gesamtmesszeit einer Untersuchung betrug maximal 2 Stunden. Resultate. In allen Fällen war eine UHF-PMMR-Untersuchung durchführbar. Das Signal-Rausch-Verhältnis ist im Vergleich zu in vivo Messungen erhöht. Eine temperatur- und zersetzungsabhängige Ausleuchtung des Untersuchungsbereiches ist zu beobachten. Die Kontraste der FISP- und SWI-Bildgebung wiesen eine hohe Sensitivität gegenüber Blutungen auf (. Abb. 1 a, c). Der postmortal verstärkte Kontrast der SWI wurde durch eine Protokollanpassung kompensiert. In den TSE-Bildern, mit einer Bildauflösung von 100 µm, konnten mikroskopische Weichteilverletzungen nachgewiesen werden (. Abb. 1b, d). Im Gegensatz zu bisherigen Beobachtungen [4], war bei Temperaturen 1-Kontrast mittels MPRAGE darstellbar. Gegenüber der klinischen Bildgebung, profitierte die UHF-PMMR von der Abwesenheit von Bewegung. Andere Artefakte zeigten sich verstärkt. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die UHF-PMMR kann zu einem wertvollen Werkzeug für die Detektion mikroskopischer Weichteilverletzungen werden, welche die konventionelle PMMR oder Autopsie nicht erfassen können. Die hoch aufgelöste Lokalisierung von Läsionen erlaubt eine präzise und zielgerichtete Schnittplanung in der Autopsie und ist komplementär als ergänzender Befund zu werten. Zukünftige Studien müssen die Signifikanz der UHF-PMMR durch eine Korrelation der radiologischen Befunde mit aufbereiteten Feinschnitten und Histologie belegen. Literatur: 1. Ros PR, Li KC, Vo P, et al. (1990) Preautopsy magnetic resonance imaging: Initial experience. Magnetic Resonance Imaging 8:303–308 2. Roberts ISD, Benamore RE, Benbow EW, et al. (2012) Post-mortem imaging as an alternative to autopsy in the diagnosis of adult deaths: a validation study. Lancet 379:136–142 3. Truong TK, Chakeres DW, Beversdorf DQ, et. al. (2006) Effects of static and radio frequency magnetic field inhomogeneity in ultra-high field magnetic resonance imaging. Magnetic Resonance Imaging 25:102–112 4. Ruder TD, Hatch GM, Siegenthaler L, et al. (2012;) The influence of body temperature on image contrast in post mortem MRI. European Journal of Radiology 81:1366–1370
V-064 Detektion frühakuter myokardialer Ischämie mittels quantitativem post-mortalem 3Tesla MRT *W.- D. Zech1,2,3, J. Berge3, M. Warntjes2, C. Jackowski1, A. Persson2 1 Institut für Rechtsmedizin Bern, Bern, Schweiz 2 Center for Medical Image Science and Visualization, Linköping, Schweden 3 Institute of Forensic Medicine, Linköping, Schweden Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Mittels einer spezifischen quantitativen MRT Sequenz können simultan die T1 und T2 Relaxationszeiten und die Protonendichte (PD) myokardialen Gewebes erfasst werden. Eine vorhergehende Studie zeigte, dass die Gewebsveränderungen bei akutem, subakutem und chronischem Herzinfarkt im 3 Tesla (T) MRT spezifische Kombinationen aus quantitativen T1, T2 und PD Werten aufweisen. Die frühakute myokardiale Ischämie wurde bisher im 3T MRT nicht untersucht. Das Ziel dieser Studie war es, die quantitativen T1, T2 und PD Werte frühakuter ischämischer myokardialer Läsionen im 3T MRT zu quantifizieren und mittels Histopathologie zu validieren. Material und Methode. An 50 forensischen Fällen wurde vor der Obduktion eine 3T MRT-Untersuchung mit einer quantitativen Sequenz durchgeführt. An definierten Stellen des linken Ventrikels (Vorderwand, Septum, Seitenwand, Hinterwand) wurden quantitative T1, T2 und PD Werte in synthetisch generierten Kurzachsenbildern des Herzens gemessen. Während der Obduktion wurden Gewebeproben der vermessenen Stellen entnommen und histologisch auf Zeichen frühakuter myokardialer Ischämie untersucht. Die gemessenen quantitativen Werte wurden mit den histopathologischen Befunden korreliert. Resultate. In den histopathologischen Untersuchungen des linken Ventrikels konnten insgesamt 45 frühakute ischämische myokardiale Läsionen nachgewiesen werden. Die erfassten T1, T2 und PD Werte dieser Läsionen unterschieden sich statistisch signifikant von den Werten histologisch unauffälligen Myokards. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Mittels quantitativem postmortalem 3T MRT können frühakute ischämische Läsionen erkannt und von gesundem Herzmuskelgewebe unterschieden werden. Die Resultate bilden die Basis für eine computerunterstützte Erkennung frühakuter myokardialer Ischämie im postmortalen 3T MRT.
V-065 Möglichkeiten der Differenzierung der Fettleber/Leberzirrhose mittels Post mortem Computertomographie (PMCT) *M. Heller1, H. Vogel1, K. Püschel1, A. Heinemann1 1 Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland
Abb. 1 I V-063 8 UHF PMMR Untersuchung nach schwerem Neurotrauma: koronare Schnitte von FISP (a), MPRAGE (b) und SWI (c) Kontrasten sowie ein transversaler Schnitte einer TSE (d) Messung. Die Pfeile markieren verschiedene Läsionen und Blutungen
Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Ziel der Studie ist es die computertomografische Pathomorphologie der Fettleber/Leberzirrhose im Rahmen von Post mortem Untersuchungen (PMCT) zu definieren auch unter Berücksichtigung Zirrhose assoziierter Phänome wie z. B.Aszites, Splenomegalie und Umgehungskreisläufen bei portaler Hypertension. Material und Methode. In die Auswertung kamen 32 Fälle. Alle erhielten eine computertomographische Untersuchnung. Die CT wurde an einem sog. 16-Zeiler im Ganzkörpermodus durchgeführt mit Schichtdicken von 1,0 mm im Abdomen. Die Analyse der PMCT unter Verwendung von 2-dimensionalen Bildrekonstruktionen (transversal, sagittal, koronar, oblique) erfolgte mittels des Programms Osirix® an Apple-Computern. Sie erfasste vorrangig die Pathomorpholgie von Leber und Milz, Aszites, Blutungen und andere Pathologien z. B. Hirn, Lunge, Pankreas und Nieren. Resultate. 32 Fälle kamen zur Auswertung davon 17 Männer (m) und 15 Frauen (w). Das mittlere Alter betrug zum Todeszeitpunkt 58 Jahre (33– 94; m 60; w 55). Es handelte sich CT morphologisch um 22 Fälle von Leberzirrhose, um 8 von Fettlebern, 24 mal fand sich Aszites. Bei 11 war eine TIPS-Prozedur (transjugulärer intrahepatischer portosystemischer Shunt) Rechtsmedizin
Abstracts vorgenommen worden. Bei 2 Fällen fanden sich Zeichen einer Varizen sklerosierung, bei 2 bestand der Verdacht auf eine Pfortaderthrombose, in 4 Fällen wurden Lebertumoren nachgewiesen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die computertomographische Untersuchung der Leber erfordert in der Klinik die Gabe von intravenös applizierten Kontrastmitteln zur Detektion von Tumoren oder Perfusionsausfällen. Dieses diagnostische Hilfsmittel entfällt bei der PMCT. Dichte- und Formänderungen von Leber und Milz lassen sich jedoch nativdiagnostisch sicher bestimmen, mit Einschränkungen lässt sich auch die Binnenstruktur der Leber analysieren. So ist das ausgeprägte Bild einer Leberzirrhose oder Fettleber auch in der PMCT pathognomonisch. Eine Feingewebsanalyse vergleichbar der Histologie ist erwartungsgemäß nicht möglich.
V-066 Evaluation von Kriterien für eine zentral gelegene Lungenembolie in der postmortalen Computertomographie *A. Heinemann1, S. Sharafat1, H. Vogel1 1 Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Es ist bislang nicht evidenzbasiert beschrieben worden, mit welcher diagnostischen Effizienz die postmortale native Multidetektor- Computertomographie (PMCT) die Diagnose einer Lungenembolie unterstützen kann. Gleiches gilt für die postmortale CT- Angiographie (MPMCTA). Es ist generell anerkannt, dass postmortale Sedimentierung und/oder Blutgerinnung erhebliche Störfaktoren bei der Diagnose der Lungenembolie im PMCT sein können. Material und Methode. Es wurden typische postmortale Blutsedimentations- Muster in der Pulmonalarterie in einer PMCT-Längsschnittuntersuchung mit Todesfällen im Intervall der ersten 72 Stunden nach dem Tode untersucht. Hierzu wurden HU- Dichte – orientierte Grenzzonen im Falle inhomogener Pulmonalarterieninhalte klassifiziert. Dann wurden die Kriterien daraufhin angewendet, ob sie in einem Kollektiv bekannter Lungen emboliefälle hilfreich waren, um Indizien für die ante- mortem Embolie im Pulmonalis- Hautpstamm, in der rechten und linken Pulmonalarterie bis zum Beginn der Lobärarterien zu gewinnen. Es wurden schließlich als Embolie- Kriterien evaluiert: a) Vorliegen einer hypodensen Zone innerhalb einer hyperdensen Sedimentations-Schicht mit definierter HU- Dichte-Differenz b) Hypodense Zone liegt Gefäßwand an und c) Hypodense Zone wird von allen Seiten durch Hyperdensität eingeschlossen. Resultate. Die diagnostische Wertigkeit des Kriterienkatalogs wurde in einer Serie von 25 nativen PMCT- Fällen, die durch Sektion/Histologie als Lungenemboliefälle bestätigt waren, untersucht. Die Sensitivität der neu etablierten Kriterien betrug 36 % („Embolie sehr wahrscheinlich “). In weiteren 33 % waren die radiologischen Musterzumindest vereinbar mit einer Embolie. Die Spezifität – getestet an 50 Sektionsfällen ohne Emboliediagnose – belief sich auf ca. 85 %. Zusätzlich waren in einem retrospektiven Kollektiv 4 MPMCTA- Fälle mit bestätigter Lungenembolie untersucht worden. – auch in diesen Fällen stellte das native PMCT zum nachfolgenden Kontrastmitteleinsatz einen wichtigen Bestandteil der Diagnosestellung. In 2 Fällen waren die Befunde dagegen unklar in Abgrenzung von post mortem Blutgerinnung. MPMCTA auf Basis öliger Kontrastmittel kann bei posterior gelegenen Pulmonalgefäßen Füllungsdefekte aufweisen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Es besteht ein nicht unerheblicher prädiktiver Wert des nativen PMCT für die Diagnose der Lungenembolie in zentralen Abschnitten des Gefässes. PMCT und MPMCTA können sich in der Diagnosestellung ergänzen. Die Differenzierung von der postmortalen Gerinnung bleibt eine besondere Herausforderung in den Lobärund Segmentarterien.
Rechtsmedizin
V-067 Zur Hitzeschockproteinexpression bei amphetamin-assoziierten Todesfällen *R. Wagner1, C. Hess1, E. Doberentz1, B. Madea1 1 Institut für Rechtsmedizin, Bonn, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Zu den bekannten Nebenwirkungen von Amphetaminen bzw. Designer-Amphetaminen zählen: Herzrhytmusstörungen, disseminierte intravasale Gerinnung, Rhabdomyolyse, akutes Nierenversagen, Leberschäden und eine fulminante Hyperthermie. Bei chronischem Konsum führt die gesteigerte Sympatikusaktivierung zu einer Hypertonie mit der Folge kardialer Pathomorphologien wie Myokardhypertrophie, Kardiomegalie, kardialer Fibrose und letztendlich einer Herzinsuffizienz. Wie Kokain stehen auch Amphetamine im Verdacht, Koronarspasmen zu induzieren. Nach Karch et al. soll es unter Amphetamineinfluss allerdings seltener zu Myokardinfarkten kommen, da die Amphetamin-/Ecstasy-bedingte Hyperthermie mit der Aktivierung von Hitzeschockproteinen einhergeht, die das Herz vor myokardialem Stress schützen. Material und Methode. Untersucht wurden 20 amphetamin-assoziierte Todesfälle auf die Expression der Hitzeschockproteine 27, 60 und 70. Im Vordergrund der immunhistochemischen Darstellung der Hitzeschockproteine standen die Organe Herz und Nieren. Resultate. Es zeigte sich eine deutlich verstärkte Expression der Hitzeschockproteine 27 und 60 in den Gefäßendothelzellen, Kardiomyozyten, Glomeruli und Tubulusepithelzellen bei Amphetamin-/Ecstasy-assoziierten Todesfällen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Mit unseren immunhistologischen Ergebnissen können wir die Hypothese von Karch et al., dass es unter Hyperthermie zu einer Expression von Hitzeschockproteinen kommt, die sich möglicherweise kardioprotektiv auswirkt, bestätigen.
V-068 Differentielle HSP-Expression an Nierengewebe in Unterkühlungstodesfällen *R. Wagner1, E. Doberentz1, B. Madea1 Institut für Rechtsmedizin, Bonn, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Diagnose eines Unterkühlungstodes fällt leicht, wenn mit Wischnewskiflecken und Kälteerythmen als typische makroskopische Befunde eines Unterkühlungstodes vorhanden sind. Als histologisches Äquivalent eines Unterkühlungstodes gelten eine Nierentubulusverfettung und eine HSP 70-Expression in den Glomeruli und Tubulusepithelzellen der Nieren. In einer vorangehenden Untersuchung konnten wir zudem nachweisen, dass auch in Herz, Lungen, Leber, Gehirn und Hypophysengewebe vermehrt HSP 27 bzw. HSP 60 exprimiert wird. Die Untersuchungen auf die Hitzeschockproteine 27 und 60 sollen auf die Nieren ausgedehnt werden. Material und Methode. An einem Kollektiv von 70 Unterkühlungstodesfällen sowie 53 Fällen einer Kontrollgruppe wurden folgende Färbungen an Nierengewebe durchgeführt: Immunhistochemischer Nachweis der Expression der Hitzeschockproteine 27, 60 und 70 sowie Sudanfärbungen. Resultate. Es zeigte sich eine verstärkt positive Expression von HSP 27 und 60 in den Glomeruli und Tubulusepithelzellen im Gegensatz zur Kontrollgruppe. HSP 70 in beiden Kollektiven negativ. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Für die Diagnostik des Unterkühlungstodes an Nierengewebe stellt neben der klassischen Sudanfärbung der immunhistochemische Nachweis der HSP 27 sowie HSP 60- Expression eine wertvolle Ergänzung dar.
V-069 Manifestationszeit einer HSP-Expression bei thermischer Schädigung *E. Doberentz1, L. Genneper1, R. Wagner1, B. Madea1 1 Universität Bonn, Rechtsmedizin, Bonn, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Hitzeschockproteine (HSP) werden rasch nach exogenem und endogenem Zellstress exprimiert, unterstützten die Proteinfaltung neusynthetisierter Proteine, stabilisieren bzw. degradieren unkorrekt gefaltete oder geschädigte Proteine, werden hinsichtlich ihres Molekulargewichtes eingeteilt und können immunhistochemisch dargestellt werden. Inzwischen liegen aus der eigenen Arbeitsgruppe mehrere Untersuchungen zur HSP-27 und -70 Expression bei Unterkühlung, Brandtodesfällen und SIDS vor. Material und Methode. Bislang gibt es keine sicheren Erkenntnisse zur Manifestationszeit einer HSP-Expression nach Beginn eines Zellstresses bis zu einer positiven immunhistochemischen Anfärbbarkeit. Die Frage der Manifestationszeit wurde anhand zweier Sektionskollektive (1. Brandtodesfälle mit kurzer Überlebenszeit bzw. mit längerer Überlebenszeit, sowie 2. Unterkühlungstodesfälle) überprüft. Untersucht werden jeweils distinkte morphologische Strukturen in Respirationstrakt, Herzmuskel und Nieren. Die HSP-Expression wurde semiquantitativ graduiert. Resultate. Sowohl HSP-27 als auch HSP-70 werden schnell exprimiert. In den Fällen eines kurzen Überlebens nach Hitze- und Brandeinwirkung dominierte die HSP-27-Expression, während HSP-70 sich vor allem bei den Langzeitüberlebenden fand. Die Ergebnisse werden für die verschiedenen morphologischen Strukturen differenziert dargestellt. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Bei Brandtodesfällen gibt es in Abhängigkeit von der Überlebenszeit eine quantitativ veränderte Expression der Hitzeschockproteine. HSP-27 und HSP-70 werden nach Hitzeeinwirkung schnell exprimiert. Sowohl Todesursache als Überlebenszeit weisen jedoch Variationen des Expressionsmusters auf.
V-070 Zur HSP-27 und -70 Expressivität von Lunge, Niere und Herz bei SIDS *E. Doberentz1, S. Führing1, B. Madea11 Universität Bonn, Rechtsmedizin, Bonn, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). In Industrieländern stellt das SIDS nach wie vor die häufigste Todesursache bei Kindern im ersten Lebensjahr dar und ist mit zahlreichen Risikofaktoren assoziiert. Neben der Bauchlage wird als weiterer Risikofaktor die Hyperthermie angesehen. Hitzeschockproteine (HSP) werden rasch nach exogenem und endogenem Zellstress exprimiert. Material und Methode. In Fortführung eigener Untersuchungen sollte an 120 SIDS-Fällen sowie 29 Kontrollfällen untersucht werden, ob eine prämortale Hyperthermie durch einen Anstieg der Hitzeschockprotein expression (HSP27 und HSP70) beim SIDS visualisiert werden kann. Untersucht wurden Niere, Lunge und Herz. Differenziert erfasst wurden morphologische Strukturen: Niere – Glomeruli, Tubuli, Gefäße sowie Bindegewebe; Lungen – Bronchioli, respiratorisches Epithel, Gefäße, Alveolarsepten, peribronchiale Drüsen, peribronchiales Bindegewebe; Herz – Myozyten, Fibrozyten und Gefäße. Der HSP-Expressionsgrad wurde semiquantitativ graduiert. Resultate. Eine HSP-Expression ist sowohl im SIDS-Kollektiv als auch bei den Kontrollfällen selten. Die HSP-Expression zwischen verschiedenen morphologischen Strukturen unterscheidet sich nicht zwischen Studien- und Kontrollkollektiv. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Hypothese einer relevanten prämortalen Hyperthermie mit pathogenetischer Bedeutung für den SIDS kann durch eine immunhistochemische Visualisierung der HSP-Expression nicht gestützt werden.
V-071 Drogeninduzierte Hyperthermie – immunhistochemische Darstellung mittels HSP70 *B. Ondruschka1, F. Rosinsky1, H. Trauer1, E. Schneider2, J. Dreßler1, H. Franke3 Institut für Rechtsmedizin, Leipzig, Deutschland 2 Praxis für Pathologie, Leipzig, Deutschland 3 Rudolf-Boehm-Institut für Pharmakologie und Toxikologie, Leipzig, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die postmortale Diagnose einer letalen Drogenintoxikation ist erst nach toxikologisch-chemischen Untersuchungen und dazu passenden Sektionsbefunden möglich. Der Todesmechanismus ist dabei substanzabhängig und kann neben einer Atemdepression mit zerebraler Hypoxie und Blutdruckentgleisungen auch eine zentrale Hyperthermie sein. In der vorliegenden Studie sollte das Heat Shock Protein 70 (HSP70) auf seine Validität als Marker einer drogeninduzierten Hyperthermie untersucht werden. Material und Methode. Es wurden von 31 letalen Intoxikationen (16 × Methamphetamin – mediane Konzentration 1316 ng/ml, 15 × Morphin – mediane Konzentration 225 ng/ml) und von 29 Kontrollen ohne Substanzmittelbeeinflussung (15 × Herzinfarkt, 14 × Schädel-Hirn-Trauma) Gewebeproben des Hirns, des Herzens und der Niere retrospektiv kollektiviert und nach immunhistochemischer Färbung mit HSP70-Antikörper semiquantitativ nach der von Preuss et al., 2008 vorgeschlagenen Graduierung (Grad 0–3 in Abhängigkeit der Färbereaktion) in jeweils 20 HPF charakterisiert. Resultate. Im Kollektiv war keine Beeinflussung der Färbequalität in Relation zur Leichenliegezeit (10–159 h) festzustellen. Eine Grad-3-Färbung wurde für die Gliazellen im präfrontalen Cortex nur bei Intoxikationen gesehen. In der Perikontusionszone eines Hirntraumas wurde dieser Färbegrad zudem in Neuronen und Kapillargefäßen detektiert. Im Herzmuskel erlaubten die intramuralen Gefäßwände eine Differenzierung zwischen den Gruppen. Das Nierengewebe präsentierte Grad-3-gefärbte Glomeruli nur bei den Vergiftungsfällen. Weiterhin bestand eine positive Korrelation zu einer Färbereaktion der Bowmann’schen Kapseln. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Immunhistochemische Untersuchungen bei Drogentodesfällen können insbesondere zur Detektion des konkreten Todesmechanismus geeignet sein. Sowohl für Methamphetamin als auch für Morphin kommt eine HSP-70-Expression als Zellschutz bei hyperthermem und oxidativem Stress in Betracht. Interessanterweise finden sich auch in traumatisierten Hirnabschnitten nach kurzen Überlebenszeiten stark positive Färbereaktionen.
V-072 Bedeutung von Varianten in Arrhythmie-assoziierten Genen beim ungeklärten Tod im Wasser *I. Tzimas1, J. Zingraf1, T. Bajanowski1, M. Poetsch1 1 Institut für Rechtsmedizin Uniklinikum Essen, Essen, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Ertrinken ist eine der häufigsten akzidentellen Todesursachen weltweit. Viele Fälle ereignen sich jedoch scheinbar ohne ersichtliche Ursache. Da diagnostische Kriterien für Ertrinken nicht zuverlässig und zudem teils nur kurzfristig ausgeprägt sind, wird bei einem großen Teil von im Wasser verstorbenen Personen keine eindeutige Todesursache diagnostiziert. Veränderungen in myokardialen Ionenkanälen, die z. B. eine Ursache für das Long-QT-Syndrom sind, stehen im Verdacht sowohl für Ertrinkungsfälle als auch für plötzliche unerklärte Todesfälle außerhalb des Wassers verantwortlich zu sein. Da in einer Studie an fast 200 im Wasser verstorbenen Personen keine Mutation innerhalb Mutations-Hot-Spots des Gens KCNQ1 gefunden werden konnte, haben wir das Screening auf solche DNA-Varianten ausgeweitet, die bereits in zahlreichen Studien mit QT-Verlängerung und plötzlichem Herztod in Verbindung gebracht wurden.
Rechtsmedizin
Abstracts Material und Methode. In 192 Todesfällen von im Wasser verstorbenen Personen (davon 112 Ertrinkungsfälle) wurden insgesamt 19 Varianten in KCNQ1 (11), NOS1AP (5), KCNH2, KCNE1 und SCN5A (jeweils 1) mittels minisequencing assays untersucht. Allel- und Genotypfrequenzen wurden bestimmt und sowohl mit publizierten Frequenzen als auch mit denen von 290 gesunden Kontrollen verglichen. Resultate. In mehreren Varianten von NOS1AP und KCNQ1 konnten signifikante Unterschiede zwischen den Fällen und den Kontrollgruppen (nach Bonferroni-Korrektur) etabliert werden. Als Beispiel soll hier das C Allel des SNPs rs16847548 (minor allele, NOS1AP) genannt werden, das in Fällen von Ertrinken signifikant häufiger gefunden wurde (p = 0,0001). Diskussion (und Schlussfolgerungen). Varianten in den Genen NOS1AP und KCNQ1, die bisher mit LQTS und mit erhöhtem Risiko für einen plötzlichen Herztod assoziiert wurden, können möglicherweise auch die Gefahr eines Ertrinkens erhöhen. Literatur: 1. Tester DJ, Medeiros-Domingo A, Will ML, Ackermann MJ (2011) Unexplained drownings and the cardiac channelopathies: A molecular autopsy series. Mayo Clin Proc 86:941–947
V-073 Postmortale genetische Analysen bei plötzlichen Todesfällen mittels „Next-Generation Sequencing“ *S. Scheiper1,2, A. Blanco-Verea3, E. Ramos-Luis3, C. Geisen2, M. A. Verhoff1, M. Brion3, S. Kauferstein1 1 Institut für Rechtsmedizin, Frankfurt am Main, Deutschland 2 Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, DRK Blutspendedienst, Abteilung für Molekulare Diagnostik, Frankfurt am Main, Deutschland 3 Xenética de enfermedades cardiovasculares e oftalmolóxicas, Instituto de Investigación Sanitaria de Santiago de Compostela, Complexo Hospitalario Universitario de Santiago de Compostela, Santiago de Compostela (A Coruña), Spanien Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Plötzliche Todesfälle zuvor gesund erscheinender, junger Menschen sind meist ein tragisches Erlebnis für die betroffenen Familien. Ein signifikanter Anteil dieser Todesfälle ist auf Veränderungen kardialer Gene zurückzuführen. Da hereditäre Herzrhythmuserkrankungen meist einen autosomal-dominanten Erbgang aufweisen und somit Verwandte von Verstorbenen mögliche Risikopersonen darstellen, sind postmortale genetische Analysen zur Todesursachenklärung angezeigt und für die Prävention essentiell. Next-Generation Sequencing (NGS) ermöglicht die verhältnismäßig kostengünstige, massive sowie parallele Analyse vieler, einschließlich seltener betroffener Gene. Dies stellt aufgrund der Heterogenität der Erkrankungen einen großen Mehrwert dar. Material und Methode. Für die genetischen Analysen wurde DNA aus Blutproben plötzlicher Todesfälle im Alter von unter 45 Jahren extrahiert und anschließend mithilfe eines definierten Gen-Panels mittels NGS sequenziert. Die resultierenden Daten wurden bioinformatisch analysiert und nachgewiesene Varianten mithilfe gängiger Datenbanken sowie verschiedener in silico-Analysen interpretiert und bewertet. Resultate. Im Rahmen dieser Studie konnten verschiedene Sequenzveränderungen in den untersuchten Genen nachgewiesen werden. Durch die Detektion zahlreicher, noch nicht klassifizierter Varianten war die Ergebnisinterpretation zwar erschwert, jedoch konnte durch den Einsatz dieser Methode in Kombination mit einer adäquaten Beurteilung der Befunde ein wichtiger Beitrag zur Risikoanalyse in den betroffen Familien geleistet werden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Möglichkeit, eine große Anzahl potenziell relevanter Gene parallel und kostengünstig zu sequenzieren, bietet einen enormen Vorteil gegenüber der Sanger-Sequenzierung und erhöht die Sensitivität der genetischen Analysen. Jedoch stellt die große Datenmenge und die hiermit verbundene Interpretation sowie Bewertung der genetischen Testergebnisse eine große Herausforderung dar. Eine Rechtsmedizin
sorgfältige Befundinterpretation ist zur Erkennung und Behandlung dieser lebensgefährlichen Erkrankungen unumgänglich. Für die betroffenen Familien bedeutet das einen großen Fortschritt.
V-074 Nachweis und Lokalisierung der Expression von Natrium-Glukosetransportern im menschlichen Gehirn post mortem *S. Oerter1, S. Grieß-Porsch1, C. Förster2, C. Monoranu3, H. Koepsell4, M. Bohnert1 1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg, Würzburg, Deutschland 2 Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie des Uniklinikums Würzburg, Würzburg, Deutschland 3 Pathologisches Institut der Universität Würzburg, Abteilung für Neuropathologie, Würzburg, Deutschland 4 Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universität Würzburg, Würzburg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Natrium-Glukosetransporter (SGLT) spielen eine wichtige Rolle für die Nährstoffversorgung des Gehirns. SGLTs können Glukose nach einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) unabhängig von dem vorhandenen Glukosegradienten in das geschädigte Gewebe transportieren, um Sekundärschäden zu minimieren, wie im Mausmodell gezeigt werden konnte, wo es nach SHT relativ rasch zu einer verstärkten SGLT-Expression kam. Es ist daher denkbar, dass SGLTs als Parameter zur Eingrenzung der Überlebenszeit nach Trauma herangezogen werden können. Die genaue Lokalisation und Aufgabe von SGLT nach einem SHT ist zurzeit jedoch umstritten. In früheren Arbeiten konnte bereits eine zeitabhängige Expression von SGLT1, SGLT2 und GLUT1 im postmortalen menschlichen Gehirngewebe dargestellt werden. In der Folge sind wir der Frage nachgegangen, ob diese Transporter in menschlichen Hirnkapillaren nachgewiesen werden können. Material und Methode. Untersucht wurden Gewebeproben aus unterschiedlichen Gehirnregionen (Großhirn, Hypothalamus, Kleinhirn, Brücke) von Verstorbenen die wegen eines Schädel-Hirn-Traumas oder Erstickens zur gerichtlichen Obduktion gelangten, sowie von Kontrollfällen ohne Traumatisierung (natürliche Todesursache). Der Nachweis der Glukosetransporter erfolgte für Gewebeproben, sowie für isolierte Hirnkapillaren über Immunoblots und quantitative Real-time-PCR (qPCR). Zur exakten Lokalisierung erfolgten immunhistologische Doppelfärbungen mit den jeweiligen humanen SGLT1-, SGLT2- und GLUT1-Antikörpern sowie Kontrollantikörper gegen die kapillarspezifischen Marker CD34/vWF, den neuronalen Marker NeuN und dem Gliazellmarker GFAP. Resultate. Der Nachweis der Glukosetransporter im menschlichen Gehirngewebe gelang selbst bei einer Postmortalzeit von bis zu 10 Tagen, wobei sich die Expression im zeitlichen Verlauf nach der Traumatisierung zu ändern scheint. In unserem Untersuchungsgut gab es Überlebenszeitspannen von wenigen Minuten bis zu mehreren Tagen. Eine Expression der Glukosetransporter entlang der Hirnkapillaren konnte sowohl immunologisch, als auch in der qPCR dargestellt werden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Ergebnisse bestätigen frühere Arbeiten, wonach Natrium-Glukosetransporter durch charakteristische Expressionsverläufe zur Eingrenzung der Überlebenszeit nach einer Traumatisierung herangezogen werden können. Eine Expression entlang der Hirnkapillaren bestätigt die Annahme, dass Natrium-Glukosetransporter für die Aufrechterhaltung der Nährstoffversorgung nach Traumatisierung eine wichtige Rolle spielen.
V-075 Allelalterationen in STR-Systemen in verschiedenen Tumorgeweben und die Bedeutung für die forensische Abstammungsbegutachtung und Spurenanalytik
V-076 Notfall-Koniotomie mit dem Kugelschreiber – Rechtsmedizinische Betrachtung einer urbanen Legende
*A. E. Klann , L. Hack , L. Döhr , B. Bockholdt , F. Dombrowski , J. Sonke , F. Steinmüller3,4, K.- E. Biebler5, B. Jäger5 1 Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Rechtsmedizin, Forensische Molekulargenetik, Greifswald, Deutschland 2 Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Rechtsmedizin, Greifswald, Deutschland 3 Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Pathologie, Greifswald, Deutschland 4 AGAPLESION Diakonieklinikum Rotenburg gemeinnützige GmbH, Pathologisches Institut, Rotenburg (Wümme), Deutschland 5 Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald, Institut für Mathematik und Informatik, Greifswald, Deutschland 1
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Bei Frauen zählen z. B. Brust-, Lungen- und Darmkrebs, bei Männern Lungen-, Darm- und Prostatakrebs zu den bösartigen Tumorarten, die die meisten Todesfälle verursachen [1]. Erbgutveränderungen wie z. B. Chromosomenbrüche, Alterationen der Chromosomenzahl, Punktmutationen, Insertionen und Deletionen auf der nukleären DNA, können potenziell in Tumorgeweben auftreten. Aus forensischer Sicht sind diesbezüglich Allelalterationen in den Short-tandem-repeat (STR-) Systemen von besonderer Relevanz, da sich hierdurch das individuelle originäre DNA-Profil eines Menschen verändern und dies folglich bei Abstammungsuntersuchungen oder vergleichender Spurenanalytik zu falschen Interpretationen der Ergebnisse führen kann. Material und Methode. Es wurden in Formalin fixierte und in Paraffin eingebettete (FFPE) histologische Präparate von Prostata-, Mamma-und Endometriumtumoren auf Allelalterationen (z. B. [partial] loss of heterozygosity [p] [LOH], microsatellite instability [MSI]) im Vergleich zu dem jeweilig korrespondierenden gesunden Gewebe aus einem Patientenkollektiv zwischen überwiegend 40 und 70 Jahren untersucht. In den Studien wurden 16 autosomale (zzgl. Amelogenin), 12 X-chromosomale und 23 bzw. 27 Y-chromosomale STR-Systeme untersucht. Dabei finden der Investigator ESSplex SE®-Kit und der Investigator Argus X-12 der Firma Qiagen, das PowerPlex® ESX17 und das PowerPlex®Y23 System der Firma Promega und der Yfiler™ Plus PCR Amplification Kit der Firma Applied Biosystems by life technologies zur Genotypisierung Anwendung. Die Ergebnisse der autosomalen Befunde wurden statistisch mit der Software SAS®9.3 ausgewertet. Resultate. In den autosomalen STR-Systemen zeigte sich, dass in den untersuchten Proben [p]LOH vorwiegend in den STR-Systemen SE33, D2S1338, FGA, D16S539 und D12S391 auftraten. Allelneubildungen wurden deutlich seltener nachgewiesen und traten in den STR-Systemen FGA, D3S1358, D10S1248 und D22S1045 auf. Die ersten Ergebnisse der genotypisierten X-chromosomalen STR-Systeme in den Endometriumkarzinomproben deuten eher auf ein Auftreten von Allelzugewinnen und weniger auf Allelverluste hin. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Für die forensische Abstammungsbegutachtung und Spurenanalytik stellt das Wissen um das Auftreten von Allelalteration in Tumorgeweben eine wichtige Grundlage für die Begutachtung dar. Die Möglichkeit der Veränderung des originären DNA-Profils sollte vor allem auch bei der Beurteilung von klassischen Trio- und/ oder Defiziensfällen in der Abstammungsbegutachtung Berücksichtigung finden. Literatur: 1. Krebs in Deutschland 2011/2012, Robert-Koch-Institut (2015), 10. Ausgabe, Zentrum für Krebsregisterdaten, Gesundheitsberichterstattung des Bundes
*C. Braun1, U. Kisser2, A. Huber2, M. Graw1, K. Stelter3 Institut für Rechtsmedizin München, München, Deutschland 2 Klinik und Poliklinik für HNO-Heilkunde LMU, München, Deutschland 3 HNO-Zentrum Mangfall-Inn, Rosenheim, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). In zahlreichen Filmen und TV-Serien mit und ohne medizinischer Thematik wird immer wieder der Einsatz von Kugelschreibern als improvisiertes Instrumentarium für eine lebensrettende Koniotomie dargestellt. Auch in Erste-Hilfe-Kursen und aus eigener Erfahrung in Leichenschaukursen wird diese Möglichkeit immer wieder diskutiert. Es handelt sich dabei um eine Art medizinischer urbaner Legende, zu deren tatsächlichen Erfolgschancen in einer Notfallsituation kaum wissenschaftliche Untersuchungen bekannt sind. Ziel der Studie ist die Überprüfung dieser Legende. Sie untersucht die Möglichkeit einer Notfall-Koniotomie durch medizinische Laien an nicht fixierten kürzlich Verstorbenen mit Hilfe eines Kugelschreibers und ggf. eines Taschenmessers. Material und Methode. Medizinische Laien konnten unter 2 Kugelschreibern und 5 Taschenmessern als Instrumentarium auswählen. An 10 Probanden sollte dann nach kurzer Einführung so schnell wie möglich eine Notfall-Koniotomie durchgeführt werden, wobei zunächst nur der Kugelschreiber eingesetzt werden sollte, um dann bei Misserfolg zusätzlich das Messer zu Hilfe zu nehmen. Ziel war die erfolgreiche Platzierung der Kugelschreiberhülse und die Thoraxhebung bei Mund-zu-Hülse-Beatmung. Resultate. 80 % der Probanden waren in der Lage, die Kugelschreiberhülse in den oberen Atemwegen zu platzieren. In 5 Fällen entsprach die Position einer Koniotomie, in 3 Fällen einer Tracheotomie. Nur in einem Fall gelang die erfolgreiche Positionierung alleine mit dem Kugelschreiber, in allen anderen Fällen wurde zusätzlich das Taschenmesser eingesetzt. Die durchschnittlich benötigte Zeit betrug jedoch 378 (6,3 min). Präsentiert werden des Weiteren die entstandenen Begleitverletzungen, anatomisch bedingte Probleme bei der Positionierung durch einen Laien und die festgestellten Schwierigkeiten bei der Beatmung trotz korrekter Lokalisation. Diskussion (und Schlussfolgerungen). In 7 von 10 Fällen konnte eine Thoraxhebung nach Koniotomie mit Taschenmesser, Kugelschreiber und Mund-zu-Hülse-Beatmung erreicht werden. Dabei zeigte sich, dass die Prozedur für den Laien mit erheblichen Schwierigkeiten und Zeitaufwand verbunden war. Im Ernstfall wären selbst bei erfolgreicher Wiederbelebung deshalb erhebliche neurologische Defizite zu erwarten. Ein Einsatz in der Notfallsituation ist dennoch als Extremmaßnahme denkbar und wurde auch bereits für Einzelfälle berichtet. Eine erfolgreiche Koniotomie nur mit Hilfe eines Kugelschreibers wurde in unserer Studie in einem Fall erfolgreich durchgeführt. Es ist zu diskutieren, ob dies auf ein Körnchen Wahrheit in der Legende hinweist.
V-077 Die kardiovaskuläre Gewebespende in der Rechtsmedizin: Hintergrund, problemorientierte Prozessentwicklung, bisherige Ergebnisse *B. Wulff1, A. Kammal1, M. Kammal1, P. Jahnke1, C. Schröder1, H. Knobl2, A. Heinemann1, K. Püschel1 1 Institut für Rechtsmedizin Hamburg, Hamburg, Deutschland 2 Herz-und Diabeteszentrum, Gewebebank, Bad Oeynhausen, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Herzklappen und Gefäße werden bisher überwiegend bei Multiorganspendern mit Zustimmung zur Gewebespende entnommen. Die Versorgung mit diesen Transplantaten ist allerdings nicht gewährleistet. Im Hamburger Institut wurden Verfahren zur Realisierung dieses Spendesegments unter rechtsmedizinischen Entnahmebedingungen initiiert. Rechtsmedizin
Abstracts Sind von „rechtsmedizinisch“ Verstorbenen gespendete kardiovaskuläre Gewebetransplantate ausreichend sicher in bezug auf die Verkeimung und die Endothelqualität? Kann gewährleistet werden, dass Vorschädigungen an Klappen und Gefäßen ebenso wie Risiken aus der medizinischen und sozialen Vorgeschichte erkannt werden? Material und Methode. Wir stellen die seit Einführung des kardiovaskulären Gewebespendemoduls 2011 realisierten Spenden und die Schnittstelle zur Gewebebank mit ihren Qualitätsanforderungen auch im Hinblick auf die mikrobiologischen Befunde vor. Resultate. Die in ein rechtsmedizinisches Institut eingelieferten nicht natürlich/ungeklärt Verstorbenen weisen bis auf wenige Ausnahmen Ausschlusskriterien für die kardiovaskuläre Gewebespende auf. Im Zeitraum 2011–2015 wurden bei 53 Verstorbenen Gefäß- und Klappenspenden realisiert. Mit zunehmender Erfahrung erhöhte sich die Anzahl der entnommenen Transplantate über die Zeit auf zuletzt 45 in 2015. Die Verkeimungsrate sank nach anfänglichen Problemen auf ein für uns überraschend niedriges Niveau. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Angesichts des Transplantatmangels im kardiovaskulären Indikationsspektrum können rechtsmedizinische Institute relevante Beiträge zur Verbesserung der Versorgung leisten, wenn sie die Kompetenz der Entnehmer in diesem Bereich weiterentwickeln. Voraussetzung dafür ist der Einsatz personeller Ressourcen im Vorfeld und bei der Realisierung der Spenden.
V-078 Die kardiovaskuläre Gewebespende in der Rechtsmedizin – „Hands on“ *C. Schröder1, J. Philipp1, M. Kammal1, B. Wulff1, A. Heinemann1, K. Püschel1, A. L. Kammal1 1 Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Das Hamburger Institut für Rechtsmedizin realisiert als einziges rechtsmedizinisches Institut in Deutschland jährlich bis zu 15 Gefäß- und Herzklappenspenden. Neben dem intensiven Prozessmanagement im Vorfeld, stellt die Entnahme selbst das Team, bestehend aus Ärzten und Präparatoren, immer wieder vor neue Herausforderungen. Entnahmeumgebung im Sektionssaal, eigene Ideen und Flexibilität, Teamfähigkeit sowie Kenntnisse der verschiedensten Präparationstechniken und der Bildgebung ermöglichen erst die zeitnahe Explantation. Material und Methode. Vorgestellt werden die Erfahrungen und praktischen Umsetzungsmöglichkeiten der Gewinnung von 53 Spender aus den Jahren 2011–2015. „Try and Error“ öffnet für die Zukunft die Tür zum optimalen praktischen Prozessablauf. Die ersten Ergebnisse des Projekts zur Verkeimungsrate und Explantation der Aortenbifurkation sollen ebenfalls dargelegt werden. Resultate. In den Jahren der praktischen Durchführung der Gewebespende hat sich gezeigt, dass eine regelmäßige Schulung des Teams durch die Transplantatbanken in Hinblick auf Entnahme und Rekonstruktion unerlässlich sind. Die Modifizierung der Entnahmetechnik und die Anpassung an die eigenen Ressourcen und Vorraussetzungen können die Sterilität und die Qualität der entnommenen Gewebe durchaus positiv beeinflussen. Zudem wurden durch das Team neue Entnahmetechniken entwickelt, die auf die gesteigerte Nachfrage der Allografts reagieren können. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die postmortale Gewebespende in deutschen rechtsmedizinischen Instituten zu etablieren erfordert ein nicht unerhebliches Maß an Organisation, Zeit- und Personalmanagement. Die erzielten positiven Ergebnisse der Etablierung eines festen Teams, die Anpassung der geltenden Entnahmeanweisungen an die Gegebenheiten des Instituts und die Entwicklung neuer Techniken, trägt einen Großteil zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensrettenden Gewebetransplantaten bei.
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V-079 Untersuchung zum postmortalen Auftreten alveolärer Siderophagen *H. Wittig1 1 Institut für Rechtsmedizin, Basel, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Siderophagen (SID) gelten als vitale Reaktion in Blutungen, die bisher nur ab einer Überlebenszeit von mindestens 17 Stunden nachgewiesen werden konnten. Bei histologischer Untersuchung von Lungenschnitten wurde wiederholt festgestellt, dass sich SID in Blutungsbereichen nachweisen liessen, die nicht durch eine längere Überlebenszeit oder durch entsprechende Pathologien erklärbar waren. Anhand einer Nachbeurteilung von histologischen Lungenschnitten mit Verletzungen sollte untersucht werden, ob es einen systematischen Zusammenhang zwischen der postmortalen Liegezeit und dem Nachweis von SID in Lungengewebe gibt. Die Untersuchung wurde semiquantitativ mittels Bildanalyse-Software durchgeführt. Material und Methode. Aus den Obduktionen der Jahre 2011–14 wurden Fälle mit Blutungen im Lungengewebe ausgewählt. Die Kontrollgruppe bestand aus Fällen ohne Lungenverletzung. Lungenabschnitte der Fallgruppe ausserhalb von Blutungen diensten als interne Kontrolle. Ausschlusskriterien waren morphologische Hinweise auf Herzerkrankungen und Fäulnisveränderungen. Von jedem Schnitt wurden jeweils 25 Gesichtsfelder (A-Plan 20 ×/0.45) aus Blutungs- und Kontrollbereichen in Berliner-Blau-Färbung aufgenommen. Ausgewertet wurde mittels semiautomatischem Messprogramm (Zeiss AxioVision® 4.9.1 SE64), eine Bildbearbeitungsmaske wurde spezifisch für SID erstellt. Die Anzahl SID pro Gesichtsfeld (GSF) wurde damit ermittelt und stichprobenartig visuell überprüft. Bei einigen Schnitten versagte die Bearbeitungsmaske. Resultate. Insgesamt standen für die Auswertung 51 Fälle mit über 3400 GSF zur Verfügung. Als Kontrolle dienten 1200 GSF der Fallgruppe (intern) und 18 Kontrollfälle mit über 1100 Gesichtsfeldern. In den Kontrollgruppen fanden sich maximal 3 Siderophagen je Gesichtsfeld, der Cut-off für einen positiven Befund wurde daher auf 5 Zellen/GSF festgelegt. Die Zellzahl der internen Kontrollen wurde als Leerwert vom jeweiligen Fall subtrahiert. In Blutungsbereichen zeigten sich dem gegenüber bis zu 25 Siderophagen/GSF. Bei 11 von 51 Fällen zeigte sich eine Clusterbildung mit einem nahezu linearen Anstieg der Siderophagenzahl in Abhängigkeit von der postmortalen Liegezeit, bis auf einen Fall gab es in dieser Gruppe keine relevante Überlebenszeit. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Es wurde untersucht, ob ein Zusammenhang zwischen der Anzahl von SID in alveolären Blutungen und der postmortalen Liegezeit besteht. Dazu wurden Lungenschnitte semiquantitativ mittels Bildanalyse-Software ausgewertet. Es zeigte sich ein Anstieg von SID in verletzten Lungen, der mit dem Zeitintervall zwischen Ereignis und Obduktion nicht jedoch mit der Überlebenszeit korrelierte. Dies ist ein Hinweis auf eine postmortale Reaktion der Alveolarmakrophagen. Eine mögliche Ursache wäre deren längeres Überleben, das sich durch den einzigartigen Zugang zu Sauerstoff erklären könnte. Somit scheinen SID in der Lunge zur Beurteilung einer Überlebenszeit wahrscheinlich nicht geeignet. Es sollte in einer Folgestudie gezielt die Überlebenszeit von Alveolarmakrophagen weiter untersucht werden.
V-080 Via falsa im und am Herzen durch Platzierung von Sonden- und Kathetern. Befunde in der multiphasischen postmortalen CTAngiographie (MPMCTA) *H. Vogel1, A. Heinemann1, B. Vogel1, M. Heller1, K. Püschel1 1 Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Platzierung von Kathetern beim invasiven Vorgehen kann Ursache von Verletzungen sein; sie am Herzen zu erkennen und sichtbar zu machen, ist eine Herausforderung
für die forensische Radiologie. Die Möglichkeiten von PMCT und MPMCTA beim Nachweis sollen gezeigt werden. Material und Methode. Seit 2014 wurden Untersuchungen an Verstorbenen erfasst nach Plazierung von Mitralclipps und Impellapumpen, nach TAVI, Angiokardiographie, coronarem Stenting und Drainage von Herzbeuteltamponaden. Die Verstorbenen kamen aus Norddeutschland, sie waren in ca 20 Kardiozentren behandelt worden. Das PMCT wurde mit einer Ganzkörperserie (GK: 1 mm Schichtdicke, 1,5 Pitch 180–240 kV, Brillance 16, Philips), ergänzt durch eine Herzserie mit 0,8 mm Schichtdicke), die MPMCTA wurde mit Ganzkörperserien (arteriell, venös und Zirkulationsphase), ergänzt durch Herzserien, durchgeführt. Resultate. Das Vorführen des Katheters mit Kraft („Stochern“) kann zu Verletzungen der Klappen (und des Septum), der Aortenwurzel mit Aorta ascendens, des Myokards führen. Koronararterien können rupturieren bei Sondierung und bei Dilatation. Shunts können bei Dilatation von Klappen entstehen. Die Punktion eines Herzbeutelergusses mit die Platzierung eines Drainagekatheters kann die Herzwand perforieren. Die MPMCTA erlaubt den Nachweis. Der Nachweis einer Via falsa spricht für eine katheterbedingte Verletzung, wenn die Morphologie passt: ein umschriebenes Loch in der Größe des Katheters, Löcher in Richtung des Kathetervorschubs durch Myokard und Epikard, das Fehlen anderer Ursachen (wie Dissektion, Operation oder Trauma), der zeitliche Zusammenhang. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die MPMCTA ist die Methode der Wahl für die gezielte Suche nach einer Via falsa, von Myokardverletzungen und Wand- und Klappenverletzungen bei Verstorbenen, die invasiv am Herzen behandelt oder untersucht wurden. Die Ausweitung der invasiven Kardiologie lässt erwarten, dass der forensische Pathologe mit zunehmender Häufigkeit diese Befunde nachweisen und beurteilen muss.
V-081 Sudan-positive Fettsubstanzeinlagerungen in histologischen Schnittpräparaten von Lungengewebsproben aus Obduktionen nach postmortalem AngioCT *M. J. Schwerer2, D. Beer1, M. Graw1, F. Fischer1 Ludwig-Maximilians-Universität, Rechtsmedizin, München, Deutschland 2 ZentrLuRMedLw, FG I4, Fürstenfeldbruck, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Das postmortale AngioCT mittels arterieller und venöser Perfusion des Leichnams mit lipophilem Kontrastmittel stellt bei einer Vielzahl von Fragestellungen eine gewinnbringende Zusatzuntersuchung zur rechtsmedizinischen Obduktion dar. Material und Methode. Gefrierschnitte aus Lungengewebe von bislang 19 Sektionen nach postmortalem AngioCT im Münchener Institut wurden nach Sudan-Färbung zur Fettsubstanzdarstellung histologisch beurteilt. Vergleichsschnitte mit HE-Färbung wurden mit durchgesehen. Resultate. In 16 von 19 Sektionsfällen war ein positiver Nachweis von Fettsubstanzen im Lungenmaterial zu führen. Die 3 negativen Fälle umfassten jeweils Schnittpräparate mit massiven Ablösungsartefakten des Gewebes bei technisch erschwerter Aufarbeitung. Zwölf der positiven Fälle zeigten einen Nachweis von Lipidtropfen in 5 oder weniger von insgesamt 10 mit dem 10-fach Objektiv ausgewerteten Gesichtsfeldern (GSF). Unter den verbliebenen positiven Fällen zeigten sich Fettsubstanzen in 6 bzw. 8 derartiger Gesichtsfelder bzw. in allen ausgewerteten Gewebsabschnitten (10 GSF). Das Verteilungsmuster der Lipide war überwiegend kleintropfig und diffus mit Lokalisation des Fremdmaterials sowohl intravasal als auch in den Alveolen. Letzteres zeigte sich vorwiegend in Gewebsabschnitten mit flächenhaften Blutaustritten in das Lungengewebe. Herdförmig waren auch felderförmig Lipid-positive Lungenbezirke bzw. konfluierte Fetteinlagerungen nachweisbar. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Das Einbringen lipophilen Kontrastmittels in das Gefäßsystem im Rahmen eines postmortalen AngioCTs führt quasi regelmäßig zum feingeweblichen Nachweis von Fettsubstanzeinlagerungen in das Lungengewebe. Der hierbei artifiziell generierte feingewebliche Befund ist von einer vitalen Fettgewebsembolie morphologisch nicht zu unterscheiden. Der Verdacht auf eine todesursächlich re-
levante Fettembolie muss somit als Kontraindikation für ein postmortales AngioCT gewertet werden, zumindest in Fällen, in denen nicht bereits vor der radiologischen Untersuchung Lungengewebsproben gesichert werden.
V-082 Postmortale Kontrastmittel-Magnetresonanztomographie (PMK-MRT): Machbarkeitsnachweis anhand zweier Fälle *F. Dedouit1, C. Bruguier 1, K. Ducrot1, C. Palmiere 1, M. del Mar Lesta1, S. Grabherr1 1 Universitätszentrum für Rechtsmedizin, Lausanne – Genf, Lausanne, Schweiz Fallbeschreibung. Die Postmortale Multiphasen Computertomographie Angiographie (MPMCTA), ist eine anerkannte Untersuchungsmethode zur Darstellung des Blutgefäβsystems. Um auch die diagnostische Sicherheit der Bildgebung zur Organuntersuchung zu erhöhen, empfiehlt sich die postmortale Magnetresonanztomographie (PMRT). Die Kombination dieser beiden Methoden sollte hier getestet werden. Wir beschreiben zwei Fälle in denen nach einer MPMCTA eine MRT durchgeführt wurde, bevor eine rechtsmedizinische Autopsie erfolgte. Der erste Fall betrifft einen 29-jährigen Mann, der nach einem Sturz aus groβer Höhe verstarb, der zweite eine 81-jährige Frau, welche tot zu Hause aufgefunden wurde. Die MPMCTA zeigte im ersten Fall mehrfache Knochenbrüche mit umliegendem Kontrastmittelaustritt, Leber- und Milzrupturen, eine Ruptur der Bauchaorta und der unteren Hohlvene, sowie eine Blutung mit Hämothorax. Im zweiten Fall konnte die Todesursache auf einen Herzbeutelerguss in Folge einer Aortendissektion zurückgeführt werden. Diese Studie zeigt, dass eine Kombination zwischen MPMCTA und nachfolgender MRT möglich ist, wobei das verwendete Kontrastmittel in beiden radiologischen Modalitäten sichtbar ist, die Blutungsquelle jedoch nur bei laufender Perfusion der Leiche während der MPMCTA.
V-083 Darstellung postmortaler Gefäße mittels MRT: Anwendung eines Schlauch-Schweinebauch-Modells zum Vergleich von MRSequenzen *B. Webb1, T. Widek1, D. Kirchmeyr1, H. Sprenger1, R. Stollberger2,3 1 Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung, Graz, Österreich 2 Institut für Medizintechnik, Technische Universität Graz, Graz, Österreich 3 BioTechMed, Graz, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Minimal-invasive Obduktionstechniken haben zunehmend an Bedeutung gewonnen, um innere und äußere Befunde schon vor einer invasiven Obduktion zu erheben. Derzeit werden bildgebende Verfahren wie Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) zusätzlich zur klassischen Obduktion eingesetzt. Die Kombination aus MRT (guter Weichteilkontrast) und Angiographie (Darstellung der Gefäßmorphologie) – die postmortale MR Angiographie (PMMRA) – könnte eine Möglichkeit zur postmortalen Bildgebung der Koronargefäße bieten. Ziel dieser Studie ist die Untersuchung von ausgewählten MR-Sequenzen zur Darstellung dieser Gefäße. Material und Methode. Um diese ausgewählten MR-Sequenzen untersuchen zu können, wurde ein experimentelles Modell benötigt. Dieses wurde aus kleinen, mit verschiedenen Perfusaten (Mineralöl, Paraffinöl und Paraffinöl/Angiofil®) gefüllten PVC-Schläuchen (Ø: 2, 3 und 4 mm) und Schweinebauch (ca. 18,5 °C) erstellt, um reperfundierte Gefäße im Fettgewebe und Muskel zu simulieren (. Abb. 1). Anhand dieses Modells konnten gefäßähnliche Strukturen im Schweinegewebe simuliert, und die Bildqualität (Signal, Kontrast und Schärfe) von verschiedenen MR-Sequenzen (z. B. STIR, FLASH, SPACE, TrueFISP) bei 3T (Skyra, Siemens AG) evaluiert werden.
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Abstracts
Abb. 1 I V-083 8 Model aus PVC-Schläuchen und Schweinebauch
Abb. 2 I V-083 8 Beispiele der Darstellung von gefäßähnlichen Strukturen im Schweinegewebe bei 18°C. (a) STIR (b) 2D FLASH Resultate. Das erstellte Schweinebauch-Modell war kostengünstig und für die Erforschung potentieller PMMRA-Sequenzen geeignet. Alle untersuchten MR-Sequenzen stellten die Perfusate gut dar. T1-gewichtete Bilder lieferten den besten Kontrast zwischen den hyperintensen Perfusaten und dem umliegenden Gewebe (. Abb. 2), was einerseits visuell, andererseits auch durch die Berechnung des Kontrast-Rausch-Verhältnisses zu erkennen war. Die Anwendung einer blur metric [1] zeigte, dass die Unschärfe bei den SPACE, FLASH und TrueFISP Bilder am geringsten war. Generell zeigte die Evaluierung der Bilderunschärfe, dass diese nicht nur von der nominellen räumlichen Auflösung der Bilder abhängt. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Im Rahmen dieser Studie wurde festgestellt, dass einige klinisch angewandte Sequenzen (z. B. STIR und FLASH) gefäßähnliche Strukturen im Schweinegewebe prinzipiell gut darstellen können, jedoch für die spezifische Anwendung weitere Optimierungsschritte benötigen. Der in dieser ex situ Studie erhaltene Kontrast ermöglichte eine schnelle und eindeutige Unterscheidung zwischen den Schläuchen mit Perfusat und Schweinegewebe (Fett/Muskel), was auf ein hohes Anwendungspotential in der forensischen Bildgebung hindeutet. Literatur: 1. Crété-Roffet F, Dolmiere T, Ladret P, Nicolas M. (2007) The Blur Effect: Perception and Estimation with a New No-Reference Perceptual Blur Metric. SPIE Electronic Imaging Symposium Conf Human Vision and Electronic Imaging. San Jose. p. 64920I-I-11
** Bridgette Webb ist Stipendiatin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (DOC) am Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung.
V-084 Behandlungsfehler-Begutachtung bei Venenthrombose und Lungenembolie in der Gerichtsmedizin *K. Rygol1, T. Kirmes1, M. Wilk1, C. Chowaniec1 1 Institut für Gerichtsmedizin und Toxikologie der Schlesischen Medizinischen Universität, Katowice, IT, Katowice, Polen
Rechtsmedizin
Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Komplexität der Fragestellung an Gerichtsmedizinischen Stellungnahmen zu den häufigsten Fehlerquellen sowie die juristischen Konsequenzen in den Fällen von Thrombose und Lungenembolie wurde herausgearbeitet. Material und Methode. Im Institut für Gerichtsmedizin in Katowice wurden dazu in den Jahren 2004–2014 insgesamt 41 gerichtliche Gutachten – 17 im Strafprozess und 24 im Zivilprozess – zur Frage eines Behandlungsfehlers beim Auftreten einer Lungenembolie erarbeitet. Grundlagen der Begutachtung waren die Fragestellungen der Justiz, die Obduktionsergebnisse, die Auswertung der klinischen Unterlagen und die Ergebnisse der klinischen Konsultationen (Hämatologie, Orthopädie, Innere Medizin, Anästhesie, Neurologie). Resultate. Die Ursachen der Thrombosen bestanden in Operationen der unteren Extremitäten, Immobilisierung nach operativen Eingriffen, Entzündungen der unteren Extremitäten, Metastasen, perinatalen Komplikationen, Sepsis sowie Polytraumata. In 34 von 41 Gutachten musste ein tödliches Ereignis beurteilt werden, wobei in 12 Fällen ein Fehlverhalten festzustellen war. 12 Patienten wurden in einem Kreiskrankenhaus (5 × Behandlungsfehler), 10 Patienten in Provinzkrankenhäusern (3 × Behandlungsfehler), 8 Patienten in einer Spezialklinik (4 × Behandlungsfehler), 7 Patienten in einer Universitätsklinik (kein Behandlungsfehler) therapiert. Bezüglich der Stationen und Fachgebiete ergab sich folgende Verteilung der Behandlungsfehler: Unfallstation (5), Notfallaufnahmestation (4), Innere Medizin (2), Chirurgie (1). Diskussion (und Schlussfolgerungen). Dabei wurde in 8 Fällen keine antithrombotische Behandlung vorgenommen, in 2 Fällen wurde die Thrombose nicht erkannt, in einem Fall die Klinikaufnahme verweigert und in einem Fall während der Operation eine falsche Entscheidung getroffen. Die Fragen der Staatsanwaltschaft bezogen sich auf das korrekte Verhalten des medizinischen Personals und Ärzte während der verschiedenen Interventionen in Ambulanz und Notaufnahmen, ob die diagnostischen Maßnahmen adäquat waren und ob die Eingriffe indiziert und ordnungsgemäß und sorgfältig durchgeführt worden waren. Klinischerseits ist eine schnelle Erkennung von Blutgerinnseln oft nicht möglich, weil sie klinisch stumm sind und das erste Symptom sodann eine Lungenembolie darstellt. Ein weiteres Kriterium stellt die Antikoagulation dar. Kreiskrankenhäuser, Fachkliniken und Notfallabteilungen sind am häufigsten „anfällig für Fehler“.
V-085 Forensische 3D Visualisierung postmortaler CT Bilder mittels „Cinematic Rendering“ *L. C. Ebert1, W. Schweitzer1, D. Gascho1, T. D. Ruder1, P. M. Flach1, S. Stamou1, M. J. Thali1, G. Ampanozi1 1 Institut für Rechtsmedizin, Universität Zürich, Zürich, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Dreidimensionale Rekonstruktionen werden in der rechtsmedizinischen Bildgebung eingesetzt um etwa diagnostisch Konfigurationen, Frakturarten, Verletzungsformen oder Grössenverhältnisse anschaulich darzustellen, und besonders um dann auch medizinischen Laien (Staatsanwälte, Untersuchungsrichter, Polizisten) radiologische Untersuchungsresultate visuell mitzuteilen. Ziel dieser Präsentation ist es, einen neuen Visualisierungsalgorithmus (Cinematic Rendering Technique, CRT), welcher photorealistische 3D Rekonstruktionen generiert, mit der herkömmlichen Technik (Volume Rendering Technique, VRT) zu vergleichen. Die Vor- und Nachteile der neuen Technik werden mit einer Reihe von Beispielen präsentiert. Material und Methode. Verschiedene Befundbeispiele der postmortalen Computertomografie und computertomografischen Angiografie, eingeteilt in Knochen, Weichteile, Organe und Körperhöhlen, werden mit VRT und CRT (Siemens Frontier, syngo.via, Siemens, Erlangen, Deutschland) dargestellt. Die Bildqualität sowie die Vor- und Nachteile jeder Methode, in Bezug auf die forensische Relevanz, werden qualitativ bewertet.
Abb. 1 I V-085 8 Postmortale Computertomografie, 3D Rekonstruktion mit a VRT, b CRT. Femur-Torsionsfraktur. Die verschiedenen Typen von Frakturen erlauben Rückschlüsse auf den Entstehungsmechanismus und mögliche Ereignisrekonstruktionen
Abb. 2 I V-085 8 Postmortale Computertomografie, 3D Rekonstruktion des Brustkorbes mit a VRT, b CRT. Multiple Rippenfrakturen und rechtsseitiger Pneumothorax sind auf beiden Rekonstruktionen feststellbar. CRT bietet eine photorealistischere Ansicht an Resultate. CRT scheint die festgestellten Pathologien plastischer und für Laien visuell verständlicher darzustellen. Grund dafür ist, dass VRT-Renderings oft bezüglich Tiefenausdehnung und Materialreflektivitäten irreführende visuelle Information zu enthalten scheint. So ist etwa bei einer Oberschenkelfraktur (. Abb. 1) die Darstellung der rauhen Muskelansatzstellen der Knochenoberfläche des Trochanter major in bezüglich des Hauptbefundes fast irritierende Weise hyperrealistisch, wogegen die CRT-Rekonstruktion visuelle Relevanz vermittelt. Nachteile gegenüber VRT sind besonders die im Prototypen limitierten Editiermöglichkeiten einzelner Visualisierungsparameter (z. B. limitierte Transferfunktionen, keine Programmiermöglichkeit für eigene Transferfunktionen, nicht definierbarer Fokus für die Aperturblendenoption mit Darstellung von Tiefenschärfe) sowie die deutlich höhere Rechenzeit. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Forensisch relevante Befunde könnten in der rechtsmedizinischen postmortalen computertomografischen Bildgebung mittels CRT visualisiert werden, da diese Methode Vorteile gegenüber der klassischen VRT aufweist. Die festgestellten Limitationen sind durch die Tatsache erklärbar, dass es sich bei der verwendeten Software um einen Prototypen handelt, welcher momentan einen limitierten Funktionsumfang aufweist.
V-086 Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung moderner VRTRekonstruktionen mittels Cinematic Rendering in der Forensik *P. A. Glemser1,2, A. Krauskopf2, K. Yen2, H.-P. Schlemmer1 Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, Radiologie, Heidelberg, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin, Heidelberg, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Programme zur Aufarbeitung radiologischer Daten stehen mannigfaltig zur Verfügung. Dreidimensionale Rekonstruktionen radiologischer Bilddaten haben in der Forensik gerade in der Kommunikation mit Nichtmedizinern (Polizisten, Richter, Staatsanwaltschaft, Angehörige) und in der Befundvisualisierung z. B. vor Gericht einen hohen Stellenwert. Innovative VRT-Prototypenapplikationen wie Cinematic Rendering (Siemens AG, Erlangen, Deutschland) wurden in der Forensik noch nicht evaluiert. In dieser Studie wurden Standard-VRT vs. Cinematic Rendering-VRT hinsichtlich Realitätsnähe, optischem Eindruck und anatomischer Korrektheit evaluiert. Material und Methode. Prospektiv wurden 100 CT-Volumendatensätze mittels der Prototypenapplikation „Cinematic Rendering“ (Syngo.via Frontier, Siemens AG Erlangen, Deutschland) bearbeitet. Aus diesen Fällen wurden ca. 20 Fälle für die Erstellung eines Fragebogens herangezogen. Jeweils 5 Radiologen, Rechtsmediziner und Nichtmediziner evaluierten dann beiden VRT-Arten (Standard-VRT vs. Cinematic-Rendering-VRT), wobei stets zunächst die Standard-VRT-Technik (syngo.via VB 10, Siemens AG Erlangen, Deutschland) gezeigt wurde. Der Fragebogen nutzte eine 5 Punkte Likert-Skala zur statistischen Auswertung. Die Auswertung der anatomischen Korrektheit erfolgte ausschließlich durch die Radiologen unter Zuhilfenahme der axialen CT-Schnittbilder. Resultate. Erste Ergebnisse zeigen, dass Cinematic-Rendering-VRTs der Standard-VRT hinsichtlich Realitätsnahe und optischem Eindruck überlegen ist. Bzgl. der anatomischen Korrektheit zeigt sich in den ersten Ergebnisse keine eindeutige Signifikanz zwischen beiden Verfahren. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Moderne VRT-Applikationen sind den bisherigen Standard-VRTs überlegen und sind in der Visualisierung forensischer Befunde von höchstem Wert. Sie können noch mehr als bisher helfen, medizinischen Laien komplexe radiologische Befunde verständlich näherzubringen und z. B. für Angehörige nur schwer zu ertragende „blutige“ Obduktionsbilder aus dem Gerichtssaal zu verbannen.
V-087 Visualisierung und Rekonstruktion dislozierter knöcherner Verletzungen auf Basis von CT Datensätzen *A. Bornik1, M. Urschler1, A. Krauskopf2, K. Yen1,2 LBI klinisch-forensische Bildgebung, Graz, Österreich 2 Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin, Heidelberg, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Bildgebende Methoden wie Computertomographie haben sich in der Rechtsmedizin besonders bei der Darstellung knöcherner Verletzungen als nützlich erwiesen. Dreidimensionale Darstellungen vermitteln einen guten Überblick und helfen bei rekonstruktiven Fragestellungen. Mit gängigen 3D-Darstellungsechniken kann die räumliche Lage einzelner Datensatzregionen jedoch nicht verändert werden. Bei stark dislozierten Knochenfragmenten sowie Skelettfunden gestalten sich Rekonstruktion, Interpretation sowie die nachvollziehbare Präsentation der Daten schwieriger. Material und Methode. PMCT Datensätze werden mithilfe eines Softwarewerkzeugs 3D visualisiert und interaktiv in sinnvolle Einzelteile zerlegt. Eine Vielzahl von Schnittwerkzeuge ermöglicht das effiziente Eingrenzen einzelner Knochenfragmente. Die Palette umfasst interaktiv platzierte geometrische Primitive, 3D Extrusion von gezeichneten Konturlinien sowie interaktive Segmentierung. Die resultierenden Datensatzteile können unabhängig voneinander positioniert und durch spezielle 3D Visualisierungsalgorithmen visuell akzentuiert dargestellt werden. Knochenfragmente können beliebig zusammengesetzt bzw. die ursprüngliche Lage wiederhergestellt werden. Resultate. Die vorgestellten Methoden werden bei Vorliegen entsprechender Verletzungen und Fragestellungen laufend an Fällen aus der Rechtsmedizin aber auch der Archäologie erprobt und angewandt. So konnte in einem Fall etwa eine tödliche Rückenmarksfraktur durch gleichzeitige Darstellung in natürlicher und unnatürlicher Lage illustriert werden. In einem anderen Fall wurde ein Oberschenkelknochen aus mehreren Fragmenten rekonstruiert. Gemeinsam mit der Lage der korrespondierenden oberflächRechtsmedizin
Abstracts lichen Verletzung konnte so aus der Lage des Messerer Keils die Kraftrichtung exakter ermittelt und illustriert werden. Bei einem Skelettfund aus der Archäologie konnte lose Knochenfragmente virtuell zugeordnet und der vollständige Schädel dargestellt werden. Darüber hinaus konnte so der Verletzungsmechanismus durch eine Stichwaffe geklärt und illustriert werden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). 3D Visualisierungswerkzeuge mit Funktionalität zur Änderung der räumlichen Lage einzelner Datensatzteile sind ein wertvolles und mächtiges Hilfsmittel im Rahmen der computerunterstützten Fallanalyse und Fallillustration. Sie erlauben es, im Bedarfsfall aus Knochenfragmenten die ursprünglichen Strukturen zu rekonstruieren und ermöglichen die genauere Beantwortung rekonstruktiver Fragestellungen. Darüber hinaus wird eine für anatomische Laien verständliche Darstellung von verletzungsbedingten Veränderungen ermöglicht. Literatur: Urschler M, Bornik A, Scheurer E, Yen K, Bischof H, Schmalstieg D (2012) „Forensic-Case Analysis: From 3D Imaging to Interactive Visualization“. IEEE Computer Graph Appl. 32(4):79–87
V-088 WiFaS Wissensbasierte Fallsammlung der forensischen Bildgebung *S. Heinze1,2, S. Schildbach3, D. Labudde3, S. Grabherr4 Johannes Gutenberg Universität, Institut für Rechtsmedizin, Mainz, Deutschland 2 Klinikum Oldenburg, Institut für Klinische und Interventionelle Radiologie, Oldenburg, Deutschland 3 University of Applied Sciences, Forensic Science Investigation Lab, Mittweida, Deutschland 4 Centre Universitaire Romand de Médecine Légale, Lausanne, Schweiz
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Abb. 1 I V-087 8
Resultate. Die Arbeitsgemeinschaft für forensische Bildgebung (AGfB) der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin ist dabei eine Fallsammlung für forensische Bildgebung mit dem Schwerpunkt der Schnittbildgebung zu erstellen, um allen Instituten einen gezielten und nachhaltigen Umgang diesen zunehmend an Bedeutung gewinnenden Techniken, den Befundungen und resultierenden Analysen zu ermöglichen. Seit 2015 werden interessante postmortale Fälle und Fälle aus der klinischen Rechtsmedizin inklusive der grundlegenden Befunde von Mitgliedern der AGfB der DGRM integriert und sowohl radiologisch als auch rechtsmedizinisch kommentiert. Der Benutzer kann sehr gezielt über Metadaten nach vergleichbaren Fällen oder Befunden suchen, sich in den Schnittbildern interessante Befunde anzeigen lassen oder auch Fälle mit typischen Befunden direkt miteinander vergleichen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Damit ist das Datenbanksystem nicht nur als Lernplattform zu nutzen, sondern es bietet die Möglichkeit RechtsmedizinerInnen bei der täglichen Arbeit zu unterstützen. Die Suchfunktionen, Auswertemöglichkeiten und Beispiele der Fälle inklusive der Schnittbilder mit interaktiven Funktionen werden präsentiert, um die Mitglieder der DGRM mit den Anwendungsmöglichkeiten bereits vor dem Start der Datenbank auf der Homepage der DGRM vertraut zu machen.
V-089 3D-Druck-Realmodelle zur Darstellung von Verletzungen des Schädels
Abb. 2 I V-087 8
*C. Richter1, R. Lessig1, M. Pfützner2, D. Stiller1 1 Institut für Rechtsmedizin Halle, Halle/Saale, Deutschland 2 Medizinische Modellbau Manufaktur GmbH, Wildau, Deutschland Fallbeschreibung. Die Identifikation von Tatwerkzeugen und die Rekonstruktion von Ereignisabläufen sind ureigenste Aufgabengebiete der Rechtsmedizin. Während früher die Rechtsmediziner noch auf die Methode „Mazeration und Rekonstruktion der asservierten Präparate“ zurück-
Rechtsmedizin
greifen konnten und teilweise mit den Präparaten in foro aufgetreten sind, besteht heutzutage diese Möglichkeit in der Regel nicht mehr. Durch die Anwendung der postmortalen CT-Diagnostik ergeben sich gute Möglichkeiten zur Dokumentation der Verletzungen. Nachfolgende Einfügungen von möglichen Tatwerkzeugen sind nicht ohne weiteres möglich. Wir haben einerseits auf die klassische Methode der Abdruckformung zurückgegriffen und konnten so in einem Fall mit zahlreichen Schädelimpressionsfrakturen eine Werkzeugzuordnung vornehmen. Zusätzlich ist es uns gelungen mit der Firma Medizinische Modellbau Manufaktur GmbH den Schädel basierend auf den Datensätzen der postmortalen Bildgebung durch ein 3D-Druckverfahren nachzubilden. Gegenüber dem Abdruckverfahren können hierbei auch imprimierte Knochenscherben dargestellt und ggf. der Schädel mittels des Modells rekonstruiert werden. Die Verwendung dieses relativ kostengünstigen Modells zur Prüfung vermeintlicher Tatwerkzeuge und Vergegenwärtigung von Ereignisabläufen, z. B. in einem Ermittlungsverfahren, aber auch insbesondere in der studentischen Ausbildung, werden dargestellt.
V-090 Evaluierung und Validierung von 3D-Messtechniken zur Dokumentation von Körperoberflächen und Tatwerkzeugen in der Rechtsmedizin *U. Buck1, L. Campana1,2, K. Buße1, C. Schyma1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin und Bildgebung, Bern, Schweiz 2 Centre Universitaire Romand de Médicine Légale, Lausanne, Schweiz
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). 3D-Messtechniken gewinnen in vielen Bereichen immer mehr an Bedeutung. Durch neueste Entwicklungen kommen kostengünstigere, benutzerfreundlichere und schnellere Techniken auf den Markt. Welche 3D-Techniken sind für die rechtsmedizinische Anwendung geeignet und wo liegen ihre Vorund Nachteile? In einer breit angelegten Studie werden verschiedene 3D-Messtechniken für die rechtsmedizinischen Anforderungen evaluiert und validiert. High-Tech-Methoden bis zu Low-Budget-Systeme wurden getestet und hinsichtlich Genauigkeit, Geschwindigkeit, Mobilität, Benutzerfreundlichkeit, Kosten, Anwendungsmöglichkeit und ihrer Grenzen verglichen. Material und Methode. Für diese Studie wurden verschiedene kommerzielle Messsysteme getestet und für jedes Messverfahren ein Messsystem ausgewählt, welches aus unserer Sicht für die forensische Anwendung am besten geeignet erscheint bzw. in der Rechtsmedizin bereits etabliert ist. Als Probanden dienten 11 Personen mit unterschiedlichen Berufen und Vorkenntnissen. Von jedem Probanden wurden eine Leiche, eine Verletzung und ein Gesicht eines Lebenden und eine Schuhsohle erfasst. Die Ergebnisse wurden beurteilt und die persönlichen Erfahrungen mittels eines Fragebogens ausgewertet. Zusätzlich wurden Genauigkeitsuntersuchungen durchgeführt. Resultate. Die Ergebnisse zeigten, dass der Kinect für die rechtsmedizinische Anwendung aufgrund seiner Genauigkeit und Auflösung weniger geeignet zu sein scheint. Der Handscanner bzw. die Photogrammetrie ist nicht nur in der Genauigkeit und Farbauflösung, sondern auch in Benutzerfreundlichkeit, Mobilität und Verfügbarkeit deutlich überlegen. Für Spezialanwendungen hat der Streifenlichtscanner jedoch aufgrund der hohen Präzision, des flexiblen Einsatzgebietes und der grossen Zuverlässigkeit trotzdem noch seine Rechtfertigung. Jedoch lohnt sich eine solche Anschaffung nur, wenn ausgebildetes technisches Personal verfügbar ist. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Studie zeigt, dass die getesteten jüngsten 3D-Messsysteme Handscanner und Photogrammetrie für die rechtsmedizinische Befunddokumentation sehr gut geeignet sind und durch ihre moderaten Anschaffungskosten und einfache Bedienung in Zukunft immer mehr Anwendung in der Rechtsmedizin finden könnten. Der Trend dürfte auch im rechtsmedizinischen Alltag von der zweidimensionalen zur dreidimensionalen Befunddokumentation gehen.
V-091 Bootsunfall hinterlässt Spuren *L. Siegenthaler1, S. Axmann1, B. Kneubuehl1,2 Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern, Zentrum für Forensische Physik/Ballistik, Bern, Schweiz 2 bpk consultancy gmbh, Thun, Schweiz
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Fallbeschreibung. Bei einem Motorbootsunfall wurde eine Frau überfahren, wobei der Propeller ihr Schnittverletzungen zufügte, an denen sie kurz darauf verstarb. Der Bootsführer hat seine Fahrt unerkannt fortgesetzt. Ein Bootsführer geriet bald darauf unter Verdacht und der Propeller seines Bootes wurde sichergestellt. Bei der Obduktion der verunfallten Frau wurden neben den tiefen Schnittwunden der Propellerblätter zwei spezifische Verletzungen gefunden. Es handelte sich bei beiden um zwei parallelverlaufende schmale Schürfungen, die jeweils den Anfang einer tiefen Schnittverletzung darstellten. Bei Betrachtung dieser Verletzungen entstand die Idee, diese mit dem sichergestellten Propeller in Beziehung bringen zu können, wozu Verletzungen in einem Simulans produziert wurden. Dazu muss sich entweder der Propeller über das ruhende Simulans oder das Simulans nach hinten bewegen. Es wurde ein Aufbau gewählt, bei dem das Simulans auf einer sich nach hinten drehenden Walze fixiert wurde. Neben dem sichergestellten Propeller wurden mit sieben weiteren „Verletzungen“ in ballistischer Seife produziert, welche ausgemessen und mit denen auf dem Opfer verglichen wurden. Anhand der Spuren konnten die Vergleichspropeller als Verursacher ausgeschlossen werden, der vermutete Tatpropeller kam jedoch als Verursacher in Frage.
V-092 Wenn „eigentlich“ keine andere Bewertung mehr möglich ist – Differentialdiagnostische Überlegungen zum Tod zweier Geschwisterkinder *B. Gahr1, S. Ritz-Timme1 1 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Düsseldorf, Düsseldorf, Deutschland Fallbeschreibung. Es werden die Fälle zweier Geschwisterkinder vorgestellt, die im Alter von 13 bzw. 24 Tagen in einem Abstand von etwa 2,5 Jahren verstarben. Fall 1: Der Junge verstarb in Betreuung der Mutter. Nach einer Mahlzeit und einer kurzen Schlafphase habe er laut geröchelt. Sie habe ihn leblos mit rötlichem Sekret an der Nase vorgefunden. Makroskopisch fanden sich ein massives Lungenödem, subseröse Punktblutungen über den Thoraxorganen und Zeichen einer Rechtsherzbelastung. Fall 2: Das Mädchen verstarb ebenfalls im Beisein der Kindsmutter, nachdem es sich erbrochen und geschüttelt habe. Die Obduktion ergab ein Ödem und ein Emphysem der Lungen sowie subseröse Punktblutungen an den Brustorganen. Histologisch fiel in beiden Fällen eine massive Lungenstauung mit Ausfüllung der Alveolen mit Blut auf, wobei dieser Befund jeweils nahezu identisch ausgeprägt war. Toxikologisch wurde nur Fall 2 untersucht, hier fanden sich keine Auffälligkeiten. Die Bewertung und Bearbeitung der Fälle durch Rechtsmediziner, Pathologen, Polizei und Staatsanwaltschaft wird dargestellt und kritisch diskutiert.
V-093 Auf den Spuren von Old Shatterhand – Forensische Untersuchungen an den Gebeinen von Karl May *B. Ondruschka1, J. Edelmann1, R. Harder2, J. Dreßler1, C. Hädrich1 Institut für Rechtsmedizin, Leipzig, Deutschland 2 Karl-May-Museum, Karl-May-Stiftung, Radebeul, Deutschland
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Rechtsmedizin
Abstracts Fallbeschreibung. Karl May zählt seit mehr als 100 Jahren zu den meistgelesenen Schriftstellern der Welt. Mit Ausnahme autobiographischer Mitteilungen existieren wenig gesicherte Erkenntnisse über Mays Krankheitsanamnese. Auch die Todesursache konnte von der Forschung bisher nicht geklärt werden, die Darstellungen variieren zwischen seriösen Forschungsansätzen und Spekulationen. Anlässlich einer Restauration seines Grabmals bestand die Möglichkeit, den Sarg und die sterblichen Überreste von Karl May direkt in der Gruft zu begutachten. Mit der Untersuchung wurde das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig beauftragt. Nach über 102 Jahren Liegezeit gelang eine Identifizierung mittels Superimposition des Schädels mit einem Porträtfoto des sächsischen Dichters. Es fanden sich keine traumatischen oder krankhaften Knochenveränderungen. In den Proben konnten Radium und auffällig hohe Schwermetallkonzentrationen nachgewiesen werden. Reste der Bekleidung und Sargbeigaben wiesen auf eine ungestörte Bestattung und Totenruhe hin. Die Ergebnisse der forensischen Untersuchungen werden präsentiert und im Kontext der historischen Quellen zum Gesundheitszustand des Schriftstellers diskutiert.
1,395 mg/dl am Tag vor dem Tod. Postmortale Untersuchungen in der Notaufnahme ergaben: BZK 2,367 mg/dl, HbA1c 6,8 %, pH 6,663, Ketonkörper im Urin positiv. Obduktionsbefunde und Untersuchungsergebnisse. 166 cm Körperlänge bei 70 kg Körpergewicht. Makroskopisch keine todesursächliche Erkrankung. Rechtsherzblut: BZK 1,694 mg/dl, HbA1c 7,6 %, 1,5-AG (Anhydroglucitol) 5,4 mg/ml, C-Peptid 0,04 ng/ml, sehr stark erhöhte Ketonkörper sowie Pankreasenzyme, Autoantikörper in Beziehung zu Pankreasinseln negativ. Liquor: ZK 874 mg/dl, 1,5-AG 3,6 mg/ml. Histologie: keine Pankreasinseln, bzw. nur höchst vereinzelt angedeutet erkennbar, Infiltration durch Entzündungszellen zwischen den Azini/Läppchen, seltene Insulin-positive Zellen im exokrinen Bereich. Diskussion. Die Diagnose der Todesursache beim unerwarteten Tod junger Menschen (ohne morphologisches Korrelat) ist nicht einfach. Dieser Fall zeigt, dass eine extreme postmortale Hyperglykämie und sonstige biochemische und immunhistochemische Merkmale den diabetischen Status direkt vor dem Tod reflektieren. Die Todesursache des jungen Mannes wurde als fulminanter Typ 1 Diabetes festgestellt. Postmortale diabetische Untersuchungen sollten beim unerwarteten Tod von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen stets durchgeführt werden.
V-094 Tötungsdelikte statt SIDS – spurenfreies tödliches Knebeln von drei Säuglingen durch die Mutter
V-096 „Ich sehe was, was Du nicht siehst …“ Aufdeckung eines Tötungsdeliktes im Rahmen der Kremationsleichenschau
*R. Dettmeyer1, G. Lasczkowski1 1 Institut für Rechtsmedizin, Giessen, Deutschland Einleitung. Spurenfreie Tötungsdelikte an Säuglingen sind beschrieben. Entscheidend für die Beweisführung sind rechtsmedizinische Aspekte und kriminalistische Ermittlungen. Fallberichte. 2004 wurde nach Angaben der Mutter ihre 16 Tage alte Tochter leblos gefunden, 2006 ihr 6 Wochen alter Sohn, 2009 der 13 Wochen alte Sohn. Alle Säuglinge waren eheliche Kinder biologisch identischer Eltern. Autoptisch in einem Fall diskrete Befunde nahe der Atemöffnungen (bei Renanimation). Procedere. Trotz der statistischen Unwahrscheinlichkeit von 3 SIDS-Fällen wurden, jeweils ergebnislos verlaufend, zahlreiche weitere Untersuchungen durchgeführt. Daten der Opfer wurden mit Daten zu „klassischen“ SIDS-Fällen verglichen. Der Mutter wurde vorgehalten, dass bei jedem Säugling etwas geschehen sein müsse, was von ihr verschwiegen werde. Nachdem der Ehemann sich dem Verdacht gegen seine Frau tendenziell anschloss, legte diese ein Geständnis ab. Rechtliche Wertung. Das LG verurteilte die Mutter wegen dreifachen Totschlags. Nach Revision der StA erfolgte wegen des letzten Säuglings eine Verurteilung wegen Mordes, da die Mutter den am Bett des Säuglings wachenden Vater gezielt von dort weggelockt und dann die Tat begangen habe. Schlussfolgerungen. Die zu empfehlende rechtsmedizinisch-gutachterliche Herangehensweise bei V. a. zwei- bzw. mehrfachen angeblichen plötzlichen Säuglingstod wird dargelegt.
V-095 Postmortale Diagnose des fulminanten Typ 1 Diabetes mellitus -eine Kasuistik *S. Miyaishi1, T. Takata1,2, K. Taniguchi1, M. Miura1, T. Kitao1,2, K. Püeschel3 1 Universität Okayama, Institut für Rechtsmedizin, Okayama, Japan 2 Ehime Präfektelle Universtät, Fachbereich Gesundheitswissenschaften, Matsuyama, Japan 3 Universität Hamburg, Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland Falldarstellung. Ein 20-jähriger Mann ohne diabetische Anamnese, der seit 8 Tagen vor dem Tod unter hohem Fieber, Nausea und Bauchschmerzen litt, wurde zu Hause tot aufgefunden. Der Blutzucker (BZK) lag bei
Rechtsmedizin
*M. Böhm1, R. Lessig1, M. Weber1, U.- D. Immel1 1 Instiut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Halle, Halle (Saale), Deutschland Fallbeschreibung. Der Leichnam eines 75 Jahre alt gewordenen Mannes wurde im Rahmen der Zweitleichenschau nicht zur Kremation freigegeben, da der dringende Verdacht auf fremde Gewalteinwirkung bestand. Trotz sofortiger polizeilicher Meldung verfügte die Bereitschaftsstaatsanwaltschaft aufgrund fehlender Auffälligkeiten bei der Erstleichenschau die „normale Abarbeitung“ des Sachverhaltes. Erst durch die Erstbefragung initiierte Bedenken der Tochter des Verstorbenen führten zur Veranlassung einer gerichtlichen Sektion. Durch die Obduktion sowie weiterführende molekulargenetische Untersuchungen konnte zum einen eine todesursächliche Gewalteinwirkung gegen den Hals belegt werden. Zum anderen wurde am angefertigten Halshautabrieb DNA des Schwiegersohnes nachgewiesen. Somit war eine rechtskräftige Verurteilung möglich. Dieser und vergleichbare Sektionsfälle zeigen, dass im Rahmen der Erstleichenschau der augenscheinliche Hauptbefund massiver sog. Erstickungsblutungen offensichtlich nicht erkannt oder diesem keine entsprechende Bedeutung beigemessen wird. Selbst mit dem „Kontrollinstrument“ der Zweitleichenschau können mögliche Straftaten jedoch unentdeckt bleiben, wird seitens der Staatsanwaltschaft auf eine Sektion verzichtet.
V-097 „Thorax-Magen“ oder Spannungspneumothorax? – Rekonstruktion eines unerwarteten Säuglingstodes *L. Küppers1, B. Gahr1, J. Aissa2, S. Ritz-Timme1 1 Universitätsklinikum Düsseldorf, Institut für Rechtsmedizin, Düsseldorf, Deutschland 2 Universitätsklinikum Düsseldorf, Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Düsseldorf, Deutschland Fallbeschreibung. Ein 10 Monate alter, weiblicher Säugling wurde nach einem Bagatelltrauma des Kopfes zur stationären Überwachung in eine Klinik aufgenommen. Beim Füttern erbrach das Kind plötzlich schwall artig und wurde kurze Zeit später reanimationspflichtig. Während der
55-minütigen Reanimation wurde ein Röntgenbild des Thorax gefertigt, auf dem sich eine Mediastinalverlagerung nach rechts bei Verdacht auf Spannungspneumothorax zeigte. Über die unverzüglich in die linke Brusthöhle gelegte Thoraxdrainage entleerten sich 150–200 ml eines mageninhaltähnlichen Sekretes. Die Reanimation verlief frustran. Bei der Obduktion zeigten sich eine Perforation des Magens, rahmiges Sekret in der Bauchhöhle sowie ein 2 × 2,5 cm großer Defekt in der linken Zerchfellkuppel. In der linken Brusthöhle konnten, bei regelhaft liegender Thoraxdrainage, keinerlei Rückstände eines mageninhaltähnlichen Sekrets festgestellt werden. Zur Rekonstruktion der Ereignisse und Klärung des Todesfalls war die interdisziplinäre Diskussion der klinischen und postmortalen Befunde unabdingbar. Diese Diskussion und ihre Ergebnisse werden dargestellt, außerdem wird ein Überblick über die Literatur zu unerwarteten Todesfällen von Säuglingen bei Zwerchfellhernien gegeben.
V-098 Nicht daran gedacht – Letale unfallbedingte mehrzeitige Milzruptur als Beispiel für eine überholende Kausalität durch Feststellung von Behandlungsfehlern durch mehrere Beteiligte *S. Hartwig1, M. Peters1, H. Martin2, J. Seifert3 1 Institut für Rechtsmedizin der Charité, Berlin, Deutschland 2 Institut für Neuropathologie der Charité, Berlin, Deutschland 3 Unfallkrankenhaus Berlin, Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Berlin, Deutschland Fallbeschreibung. Ein 71 Jahre alter Mann erlitt als PKW-Fahrer einen schweren Unfall mit erkennbarem Anpralltrauma am linken seitlichen Thorax. Die Erstversorgung erfolgte durch einen Notarzt vor Ort. Der scheinbar leicht verletzte Patient wurde mittels RTW ohne Arztbegleitung in eine Klinik verbracht und zunächst unfallchirurgisch und später geriatrisch betreut. Im Behandlungsverlauf traten bis zum Versterben 22 Tage nach dem Unfall wiederholt versteckte Blutungen und Schmerzen auf, die auf ein seit Jahren bestehendes Tumorleiden zurückgeführt wurden. Nach primärer Konstatierung eines natürlichen Todes wurde der Leichnam später wegen eines seitens der Ermittlungsbehörden gemutmaßten Zusammenhanges des Todes mit dem zeitnah erlittenen Verkehrsunfall beschlagnahmt. Bei einer rechtsmedizinischen Obduktion wurde eine letale Blutung in die Bauchhöhle bei mehrzeitiger Milzruptur festgestellt. Die gutachterliche Auswertung der im Nachhinein beschlagnahmten Behandlungsunterlagen durch rechtsmedizinische und unfallchirurgische Sachverständige führte zur Bejahung von Behandlungsfehlern durch mehrere beteiligte Ärzte, da die Milzläsion erkennbar war und kausal hätte behandelt werden können. Die makro- und mikromorphologischen Befunde, Ergebnisse der pmCT, Ermittlungsergebnisse, gutachterlichen und juristischen Probleme werden vorgestellt.
Poster P-001 Immunhistochemische Untersuchungen zur Todeszeit bestimmung – weitere Konfirmationsstudien zur Validität *J. Ortmann1, E. Doberentz1, B. Madea1 1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn, Bonn, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Zur Erweiterung des Methodenspektrums zur Todeszeitbestimmung wurden von Wehner et al. immunhistochemische Untersuchungen zur Anfärbbarkeit verschiedener Proteine empfohlen. Den Untersuchungen liegt folgende Hypothese zugrunde: Nach Todeseintritt unterliegen Proteine einer Degradation und es kommt zu einem Verlust der Anfärbbarkeit von Proteinen. In systematischen Untersuchungen konnten Wehner et al. nachweisen, dass Calcitonin durchgängig 4 Tage, Thyreoglobulin bis 5 Tage, Glucagon bis 6 Tage und Insulin bis 12 Tage postmortem darstellbar sind. Nach 12 Tagen sind Calcitonin, Thyreoglobulin, nach 13 Tagen Glucagon und nach 29 Tagen Insulin nicht mehr nachweisbar. Material und Methode. An einem Untersuchungskollektiv von 114 Fällen mit bekannter Todeszeit (Leichenliegezeit zwischen wenigen Stunden und bis zu 30 Tagen) wurden die Ergebnisse von Wehner et al. zur immunhistochemischen Anfärbbarkeit von Insulin, Glucagon, Thyreoglobulin und Calcitonin in Pankreas und Schilddrüse überprüft. Einbezogen in die Untersuchungen wurden verschiedene Leichenfundortszenarien bei unterschiedlichen Umgebungstemperaturen. Resultate. Die bislang publizierten Untersuchungen zur Todeszeitbestimmung anhand immunhistochemischer Kriterien konnten bestätigt werden. Zwar erlauben die Untersuchungen nur eine relativ weitmaschige Eingrenzung des postmortalen Intervalls, in entsprechend gelagerten Fällen (z. B. mehr oder weniger als 6 Tage tot, 3 oder 5 Tage tot) können die Untersuchungen jedoch für die Ermittlungen relevante Resultate liefern. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Immunhistochemische Verfahren stellen eine wertvolle Ergänzung des Methodenrepertroirs zur Todeszeitbestimmung dar. Ein Desiderat für weiterführende Untersuchungen ist die Präzisierung des Todeszeitschätzung durch die Berücksichtigung der Millieubedingungen (Lagerungstemperatur).
P-002 Tödliche Überdosierungen mit Psychopharmaka und illegalen Drogen – Auswertung der rechtsmedizinisch erfassten Fälle verschiedener Einrichtungen in Bratislava (Slowakei) *J. Sidlo1, L. Niznansky1, P. Ocko2, H. Sidlova3, R. Kuruc2, J. Sikuta2 1 Comenius Universität, Institut fuer Rechtsmedizin, Bratislava, Slowakei 2 Gesundheitsamt, Institute für Rechtsmedizin, Bratislava, Slowakei 3 Slowakische Gesundheits-Universität, Institute für Pathologie, Bratislava, Slowakei Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Gebrauch und Missbrauch von Psychopharmaka und illegalen Drogen stellen ein ernstes gesundheitliches und soziales Problem dar. Die Analyse von Drogentodesfällen ist einer der Indikatoren für die Schwere des Drogenproblems. Die ermittelten Daten dienen als Grundlage für die Schaffung von Anti-Drogen-Maßnahmen und Strategien, nicht nur auf regionaler, sondern auch auf nationaler und internationaler Ebene. Material und Methode. Anhand einer retrospektiven Analyse der Todesfälle in Zusammenhang mit der Aufnahme von Psychopharmaka und illegalen Drogen wurden alle im Zeitraum von 2001 bis 2014 in Bratislava rechtsmedizinisch in verschiedenen Einrichtungen untersuchten Fälle ausgewertet, bei denen eine forensische Obduktion und eine toxikologische Untersuchung durchgeführt wurde. Die statistischen Analysen erfolgten mit der SPSS-Software.
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Abstracts Resultate. Die Kriterien erfüllen 259 Fälle entsprechend 1,9 % aller Autopsien. 61 % der Todesfälle mit psychotropen Substanzen standen im Zusammenhang mit der Aufnahme illegaler Drogen, 39 % der Fälle mit der Aufnahme von Psychopharmaka. 66 % der Toten waren Männer. Die Altersgruppe bis 34 Jahre repräsentierte 71 % der Fälle, bei denen illegale Drogen, und 20 % der Fälle, bei denen Psychopharmaka nachgewiesen wurden. Die am häufigsten nachgewiesenen Stoffe in der Gruppe der Fälle mit illegalen Drogen waren Opiate und Opioide, in der Gruppe mit Psychopharmaka dominierten Benzodiazepine. In fast 49 % der Fälle mit illegalen Drogen erfolgte eine per se problematische parenterale Verabreichung. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Studie deckte auf, dass ein relativ hoher Anteil der durch psychotrope Substanzen verursachten Todesfälle auf die Aufnahme von Psychopharmaka zurückzuführen ist. Dieser Fakt weist auf die Notwendigkeit hin, erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich der Indikation zur Behandlung und der Kontrolle von Präskription auf die psychiatrisch behandelten Patienten zu lenken, insbesondere auf diejenigen mit einem bestehenden Suizid-Risiko. In Bezug auf Überdosierungen illegaler Drogen hat Bratislava und sein Umkreis eine niedrige Mortalitätsrate im Vergleich zu anderen europäischen Metropolen.
P-003 Carboxyhemoglobin levels in STERNAL BONE marrow and blood In CASES OF fatal carbon monoxide intoxications *A. Tetiuev1, E. Danchenko1 Vitebsk State Medical University, IT, Vitebsk, Belarus
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Background. The goal of the study was to compare results of carboxyhemoglobin (COHb) determination in sternal bone marrow and in blood in cases of fatal carbon monoxide intoxication. Material and method. The study was carried out on 35 corpses. Samples of sternal bone marrow and blood were investigated for COHb by spectrophotometry. Results. It was found that the absence of COHb in blood corresponded to negative result of its determination in bone marrow. When blood COHb concentration was 51 to 93 %, the bone marrow concentration was 27 to 81 %. No significant correlation between blood and bone marrow COHb concentrations was found. Generally, blood levels of COHb were 23 % higher than bone marrow levels. COHb levels in the bone marrow of more than 40 % corresponded to toxic concentrations of COHb in blood. Discussion and conclusion. A significant variability of COHb levels in blood and sternal bone marrow samples was found with a direct correlation between the blood level of COHb and magnitude of spread between COHb levels in blood and sternal marrow.
P-004 Todesfälle im Sektionsgut der Würzburger Rechtsmedizin in Verbindung mit dem Konsum synthetischer Cannabinoide *B. Babel1, V. Auwärter2, M. Bohnert1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg, Würzburg, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg, Freiburg, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Seit dem Jahr 2008 sind in Deutschland synthetische Cannabinoide auf dem Drogenmarkt vertreten. Inzwischen liegen einzelne Berichte sowohl über gefährliche Vergiftungen als auch über Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum dieser Substanzen vor. Neben den bisher als Todesursache infrage kommenden Substanzgruppen kommt somit auch der Klasse der Cannabinoid-Rezeptor-Agonisten eine Bedeutung für leichentoxikologische Untersuchungen zu.
Rechtsmedizin
Ziel unserer Auswertung ist es, die Anzahl der entsprechenden Todesfälle, ihren Anteil an der Gesamtzahl der Drogentodesfälle und die jeweils aufgenommenen Substanzen zu ermitteln. Material und Methode. Untersuchungsgegenstand sind die toxikologischen Befunde des Sektionsgutes der Würzburger Rechtsmedizin. Diese werden auf einen Nachweis synthetischer Cannabinoide geprüft. Resultate. Der erste mit der Einnahme von synthetischen Cannabinoiden verbundene Todesfall trat in Unterfranken 2014 auf. 2015 stieg die Anzahl auf 5 Fälle. Im ersten Quartal 2016 waren bisher 2 Verdachtsfälle zu verzeichnen. Der Anteil an den Drogentodesfällen stieg von 10 % (2014) auf 25 % (2015) und bisher 40 % für die ersten Monate des Jahres 2016. Als Substanzen wurden 5F-PB-22, MDMB-CHMICA, NE-CHMIMO, 5F-ADB und ADB-CHMINACA nachgewiesen, wobei zum Teil auch weitere Noxen wie Psychopharmaka festgestellt wurden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Ergebnisse zeigen, dass in unserem Einzugsgebiet synthetische Cannabinoide eine erhebliche Bedeutung im Bereich der Drogentodesfälle haben, die weiter zunimmt. Im Vordergrund stand bis zur Unterstellung unter das BtMG die Substanz MDMB-CHMICA, deren Konsum auch häufig zu klinischen Notfällen geführt hat. Die diesjährigen Fälle betreffen Intoxikationen mit dem strukturverwandten Cannabinoid 5F-ADB.
P-005 Nachweis von Cyanid in Leichenblut nach „Derivatisierung“ mit Phthaldialdehyd und 1-Adamantylamin mittels GC/MS unter Verwendung von C13N15- als internem Standard *D. Rentsch1, T. Ruß2, R. Kegler1, A. Büttner1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Rostock, Deutschland 2 Universität Tübingen, Fachbereich Chemie, Tübingen, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Bestimmung von Cyanid hat eine hohe Relevanz in der Forensischen Toxikologie (Suizide mit KCN, Fremdbeibringung, Rauchgasvergiftung). Cyanid bildet mit aromatischen o-Dialdehyden und primären Aminen spontan 1-nitrilsubstituierte Isoindole. Davon ausgehend entwickelten wir eine neue GC/MS-Methode mit interner Standardisierung, in der Cyanid nach Mikrodiffusion als Blausäure freigesetzt und nach „Derivatisierung“ als 1-Adamantyl-2-yl-2Hisoindol-1-carbonitril mit GC/MS an einer Normalsäule (VF-5ms) sicher identifiziert und quantifiziert wird. Die Methode sollte an Leichenmaterial getestet werden. Material und Methode. In einem GC/MS-Vial wird Eisenpulver (20 mg) und 0,2mL Leichenblut bzw. heparinisiertes Vollblut (Validierung, Kalibrierung) vorgelegt und der interne Standard zugegeben (KC13N15; 0,5 µg/ mL bez. auf das Ion). Nach einer Equilibrierungsphase (1 h) wird 0,1mL 10 %-ige H2SO4 zugegeben und ein federloses Insert, das 50 µL einer methanolischen Lösung aus Phthaldialdehyd (1 µM) und 1-Adamantylamin (5 µM) enthält, eingesetzt. Nach Verschluss und einstündiger Inkubation (Freisetzung der HCN) erfolgt die Messung direkt aus der organischen Phase im GC/MS-SIM. Resultate. Das „Cyanidderivat“ wurde zunächst synthetisiert und NMR-spektroskopisch (1H, 13C, 13C-DEPT) bzw. EI-massenspektrometrisch charakterisiert. Nach Aufbau einer SIM-Methode wurde mit o. g. Vorschrift validiert (Arbeitsbereich: 0,1–10 µg/mL; BG<0,05 µg/mL). Die Methode wurde bisher an femoralem Leichenblut von Brandopfern (n = 24; [CN-] 0,11–1,60 µg/mL) und einem Suizidfall mit Kaliumcyanid (6,97 µg/mL) angewendet. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Wegen völliger Abwesenheit von Interferenzen, stellt die vorgestellte GC/MS-Methode ein robustes, selektives und sensitives Verfahren zur Bestimmung von Cyanid in der komplexen Matrix Leichenblut dar. Da kein Säulenumbau oder spezielles Equipment erforderlich ist, wäre sie auch in anderen forensischen Laboren leicht zu adaptieren.
P-006 1,2-Dimethylimidazole-4-sulfonyl chloride (DMISC), a novel derivatization strategy for the analysis of propofol by LCESIMS/MS *A. Maas1, C. Maier2, B. Madea1, C. Hess1 1 Institut für Rechtsmedizin Bonn, Forensische Toxikologie, Bonn, Germany 2 Universitätsklinikum Bergmannsheil, Bochum, Germany Background. Analysis of the anaesthetic agent propofol in biological samples by LC-MS/MS is a great challenge due to weak fragmentation and poor ionization efficacy of propofol resulting in weak signal intensities. Improvements of the ionization and fragmentation efficacy of this narcotic agent can be achieved by conversion of propofol into its DMIS-derivative by a derivatization reaction using 1,2dimethylimidazole-4-sulfonyl chloride (DMISC). Aim of the study is to examine this derivatization reaction in terms of selectivity, linearity, limit of detection and its applicability for biological samples. Material and method. For sample preparation, 100 µl urine/serum was fortified with 10 µl of thymol (1 µg/ml) as internal standard followed by the addition of 100 µl of sodium bicarbonate buffer (pH 10.5). After addition of 100 µl of 25 mg/ml DMISC in acetone, vials were vortexed and allowed to react for 10 min at 60 °C. Subsequently, the reaction mixtures were cooled to room temperature and extracted twice with 1 ml of n-hexane. The combined organic extracts were evaporated to dryness under N2 and redissolved in 100 µl of mobile phase A for analysis by LC-ESI-MS/MS. Propofol-DMIS and thymolDMIS were detected in positive ionization mode. Results. Selectivity was evaluated by analyzing six different blank serum and blank urine samples. No interfering peaks at the retention time of propofol-DMIS and thymol-DMIS, respectively, were observed. The seven-point calibration curves (2.5–250 ng/ml) showed good linearity (r2 > 0.99) of the ratios of the analyte to internal standard. The limit of detection for the propofol-DMIS derivative was 2.0 ng/ml. Applicability of the method was confirmed by a human urine sample collected after propofol-induced sedation. Discussion and conclusion. This derivatization method represents a novel strategy for improving the detectability of propofol and other phenolic compounds by enhancing ionization efficiancy and providing a sufficient number of diagnostic fragments. To confirm the reliability of the method completely, a full validation, including futher parameters like for instance matrix effects, accuracy and precision, is required and is part of further investigations.
P-007 The meaning of blood ketone bodies in forensic autopsy cases *S.- I. Kubo1, N. Ikematsu1, M. Kashiwagi1, K. Hara1, A. Matsusue1, B. Waters1, M. Takayama1 1 Department of Forensic Medicine, Fukuoka University, Fukuoka, Japan Background. In the toxicological analysis of forensic autopsy cases, when the concentration of blood acetone is high in the analysis of volatiles, we then measure and confirm the concentration of b-hydroxybutyrate (3HBA). In this report, we investigated the meaning of the concentration of blood ketone bodies in forensic autopsy cases. Materials and methods. Of 353 forensic autopsy cases over 4 years, 64 cases exhibited an acetone concentration of 10 µg/ml or greater. These 64 cases were quantitatively analyzed for 3HBA with 3HBA-d4 as the internal standard. Results and discussion. There was no significant difference or correlation between the concentration of acetone, the concentration of 3HBA, the total concentration of both 3HBA and acetone, or level of HbA1c with age, gender, survival duration, postmortem duration, or cause of death. It was revealed that 3HBA was stable in postmortem specimens for at least 7 months. This meant that in cadavers with advanced decomposition, total ketone body levels could be measured as the total concentration of 3HBA and acetone. In ketosis cases, the level of 3HBA was generally found to be significantly higher than acetone.
Discussion and conclusion. However, out of 22 cases where the total ketone body level was greater than 3000 µmol/l, there were three cases in which the acetone to 3HBA ratio exceeded 50 %. In these cases, we thought it possible that the acetone was generated from acetoacetate postmortem, since the generation of acetone from acetoacetate is a non-enzymatic process, while the formation of 3HBA is enzymatic. We also considered that the acetoacetate level might be high in the cases with very high acetone concentrations.
P-008 Postmortale Bildung von freien Aminosäuren in Glaskörperflüssigkeit bei unterschiedlichen Lagerungsbedingungen *K. Sydow1, B. Madea1, F. Mußhoff1, C. Heß1 1 Rechtsmedizin Bonn, Toxikologie, Bonn, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). In vorrangegangen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen dem Postmortem-Intervall und der Konzentration freier Aminosäuren in Glaskörperflüssigkeit gezeigt werden. Um diesen Zusammenhang genauer zu untersuchen wurden Glaskörperflüssigkeitsproben bei unterschiedlichen Temperaturen gelagert und auf freie Aminosäuren untersucht. Material und Methode. Es wurden insgesamt 10 Proben Glaskörperflüssigkeit des rechten Auges im Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn gesammelt und bei unterschiedlichen Temperaturen (0 °C, 10 °C, 20 °C, 30 °C, 40 °C) gelagert. Die Proben wurden 7 Tage bei der jeweiligen Temperatur gelagert und zu unterschiedlichen Zeitpunkten (0 h, 6 h, 12 h, 1d, 2d, 3d, 4d, 5d, 6d, 7d) mittels LCMS/MS untersucht. Zur Aufarbeitung wurden 10 µl Glaskörperflüssigkeit verwendet. Die verwendete Methode umfasst folgende Aminosäuren: Alanin, Asparagin, Asparaginsäure, AABA, Glutamin, Glutaminsäure, GABA, Histidin, Isoleucin, Leucin, Ornithin, Phenylalanin, Tryptophan, Tyrosin, Valin. Resultate. Für alle Aminosäuren wurde bei steigender Lagerungszeit (bis zu 7 Tage) auch ein korrespondierender Anstieg der jeweiligen Aminosäure-Konzentration beobachtet. Eine Temperaturabhängigkeit des Proteinabbaus und ein davon abhängiger Anstieg der Aminosäurekonzentrationen war zu beobachten. Ein sehr deutlicher Anstieg der Konzentration konnte bei Asparaginsäure beobachtet werden. Der Korrelationskoeffizient einer polinomialen Regression lag bei R = 0,98. Mathematische Modelle mit Einschluss mehrerer Aminosäuren und der Temperatur zur Korrelation des Postmortem-Intervalls wurden verglichen und werden diskutiert. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Diese In vitro-Untersuchungen konnten zeigen, dass ein zeit- und temperaturabhängiger Zusammenhang zwischen ansteigenden Aminosäure-Konzentrationen in der Glaskörperflüssigkeit besteht. Die nach dem Eintritt des Todes weiter fortschreitenden proteolytischen Degradationsvorgänge in der Glaskörperflüssigkeit, sind wie hier bestätigt werden konnte, temperaturabhängig. Literatur: James RA, Hoadley PA, Sampson BG (1997). Determination of postmortem interval by sampling vitreous humour. Am. J. forensic Med. Pathol. Off. Publ. Natl. Assoc. Med. Exam. 18:158–162
P-009 Nachweis des Glukosesensors SGLT3 im menschlichen Gewebe post mortem *S. Oerter1, L. Morschek1, C. Monoranu2, C. Förster3, M. Bohnert1 1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg, Würzburg, Deutschland 2 Pathologisches Institut der Universität Würzburg, Abteilung für Neuropathologie, Würzburg, Deutschland 3 Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie des Uniklinikums Würzburg, Würzburg, Deutschland
Rechtsmedizin
Abstracts Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Glukoseversorgung spielt eine wichtige Rolle bei der Ernährung aller Gewebe. Glukosetransporter wie GLUT1 sowie die Natrium-abhängigen Glukosetransporter SGLT1 und SGLT2 sind im Menschen inzwischen gut charakterisiert. Das Augenmerk dieser Arbeit liegt auf dem Natrium-Glukosetransporter SGLT3, dessen Funktion als Glukosesensor identifiziert wurde. Die genaue Lokalisation und Verteilung dieses Sensors und seine Aufgaben im Menschen wurden bisher jedoch nicht detailliert untersucht. Ziel dieser Studie war das systematische Screening der Expression von SGLT3 in verschiedenen menschlichen Organen post mortem, um so weitere Hinweise auf seine Funktion zu erlangen und gegebenenfalls seine Eignung als postmortaler Parameter für den Funktionszustand des jeweiligen Organs zu untersuchen. Material und Methode. Untersucht wurden Gewebeproben unterschiedlicher Organe von Verstorbenen, die zur gerichtlich angeordneten Obduktion ins Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg gelangten. Die Probenentnahme umfasst 24 Regionen, hierbei wurden verschiedene Regionen des zentralen Nervensystems, die Skelettmuskulatur, die Schilddrüse, sowie alle Organe im Brust- und Bauchbereich (Herz-Kreislauf-System, Atemtrakt, Verdauungsapparat, Urogenitaltrakt, lymphatische Organe) getestet. Der Nachweis der SGLT3-Expression erfolgte mittels quantitativer Real-Time PCR und immunhistologischen Färbungen mit spezifischen Antikörpern gegen SGLT3, sowie Kontrollfärbung der Endothelzellen. Resultate. Eine wichtige Erkenntnis für weitere Arbeiten im Bereich der rechtsmedizinischen Forschung ist die hohe Autolyse- und Fäulnisresistenz von Proteinen und mRNA. Auch in Gewebeproben mit leichter Autolyse- bzw. Fäulnisveränderung sowie von Verstorbenen mit einer Postmortalzeit von bis zu 5 Tagen konnte ein Nachweis der Genexpression und Proteinsynthese erfolgen. Hierbei zeigten die Kontrollfärbungen der Endothelzellen ein typisches Färbeverhalten, wobei keine signifikanten Unterschiede in Abhängigkeit der Postmortalzeit nachgewiesen werden konnten. Ergebnisse von bereits veröffentlichten Studien konnten bei der Untersuchung von postmortalem menschlichem Organgewebe (u. a. Proben des Verdauungsapparats und des Urogenitaltrakts) bestätigt werden. Ergänzend konnte eine SGLT3 Expression in bisher mäßig charakterisierten Geweben wie beispielsweise dem Großhirn nachgewiesen werden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die ersten Ergebnisse lassen annehmen, dass der Glukosesensor SGLT3 im menschlichen Körper eine wichtige Rolle darstellt. Vergleiche mit bisher veröffentlichten Studien in Tiermodellen zeigen ein vergleichbares Expressionsmuster von SGLT3 in unterschiedlichen Organen und bestätigen die Annahme, dass SGLT3 als Glukosesensor für die Aufrechterhaltung der Nährstoffversorgung in menschlichem Gewebe benötigt wird. Weitere Untersuchungen sind nötig, um diese Hypothese zu bestätigen und seine Aufgabe während Störungen der Glukose-Versorgung, etwa bei Diabetes mellitus oder nach Traumatisierung von Geweben zu charakterisieren.
P-010 Zur HSP-Expression der Hypophyse bei Unterkühlungstodesfällen *R. Wagner1, B. Madea1, E. Doberentz1 1 Institut für Rechtsmedizin, Bonn, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Hypophyse stellt als Bindeglied zwischen Hypothalamus und endokrinen Drüsen eine wichtige Funktion in der Temperaturregulation des Körpers dar. Die Ausschüttung von Schilddrüsenhormonen führt über die Erhöhung des Grundumsatzes zu einer gesteigerten Wärmeproduktion. In einer vorangehenden Studie von Doberentz et. al konnten keine signifikanten Unterschiede in der ACTH-Ausschüttung an Hypophysengewebe von Unterkühlungstodesfällen im Vergleich zu einem Kontrollkollektiv detektiert werden. Ebenso erbrachte die Anfärbung von Leukozyten keine Gruppendifferenzen. An Nieren-, Gehirn-, Herz- und Lungengewebe konnten bei Hypothermiefällen verstärkte Expressionen der Hitzeschockproteine 27 und Rechtsmedizin
60 detektiert werden. In Leber-, Lungen- und Hirngewebe wies bei den Unterkühlungsfällen vor allem das Gefäßendothel eine stark positive Reaktion auf. Material und Methode. Es sollte untersucht werden, ob es auch an Hypophysen von Unterkühlungstodesfällen zu einer HSP-Expression kommt. Untersucht wurden 20 Hypophysen von Unterkühlungstodesfällen sowie 40 Fällen einer Kontrollgruppe. Folgende Färbungen wurden durchgeführt: Immunhistochemischer Nachweis der Expression der Hitzeschockproteine 27,60 und 70. Zusätzlich erfolgten Sudan-, Eisen und LCA-Färbungen. Resultate. Es zeigte sich ein deutlich verstärktes Expressionsmuster der Hitzeschockproteine 27 und 60 sowohl im Gewebe des Hypophysenvorderlappens als auch des Hypophysenhinterlappens bei Unterkühlungstodesfällen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Für die Diagnostik des Unterkühlungstodes stellt der immunhistochemische Nachweis der HSP 27 sowie HSP 60- Expression eine wertvolle Ergänzung dar.
P-011 Waterhouse – Friderichsen Syndrom: Todesfälle bei Säuglingen und Kindern *H. Jung1, B. E. Tudosa1, L. Chinezu1, E. Heintschel von Heinegg2, K.- D. Müller2, K. Trübner3 1 Universität Tirgu Mures, Institut für Rechtsmedizin, Tirgu Mures, Rumänien 2 Universitätsklinikum Essen, Institut für Mikrobiologie, Essen, Deutschland 3 Universitätsklinikum Essen, Institut für Rechtsmedizin, Essen, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Eine massive Nebennierenblutung ist eine ungewöhnliche Feststellung bei der Autopsie,die pathognomonisch für das Waterhouse-Friederichsen-Syndrom ist (WFS – zum ersten Mal als klinische Einheit im Jahr 1911 beschrieben) und in der Regel mit einer fulminanten Meningococcemia verbunden. Material und Methode. Ziel unserer Untersuchung war die Analyse der tödlichen WFS bei Säuglingen und Kindern (0–2 Jahre alt). Dazu wurde eine retrospektive Studie über forensische Obduktionen in der Region Mures in den Jahren 2011–2015 durchgeführt, wobei die Überprüfung der Obduktionsprotokolle, der klinischen Dokumentation und die Interpretation von mikroskopischen Befunde eingeschlossen war. Resultate. Während des Untersuchungszeitraums von fünf Jahren, wurden 133 Fälle in der Altersgruppe 0–2 Jahre untersucht, wobei in 5 Fällen (3,76 %) ein Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom auftrat. Das männliches Geschlecht war in 4 Fällen betroffen (80 %) und die durchschnittliche jährliche Inzidenz von tödlichen WFS betrug 5,88 % ooo in Bezug auf die Bevölkerung in unserer Region von der gleichen Altersgruppe. Ein schlechter sozioökonomischer Status wurde in 4 von 5 Fällen (80 %) beschrieben. Die Zeit vom Beginn der Symptome bis zum Tod variierte von 45 Minuten bis zu 72 Stunden. Alle Kinder hatten vorher eine Form einer Atemwegsinfektion. Der typische Hautausschlag wurde in vier Fällen beschrieben, während die interne Prüfung jeweils in vier Fällen auch ein Hirnödem und eine interstitielle Pneumonie offenbarte. Nebennieren-Nekrosen wurden in zwei Fällen und im Gegensatz zu anderen Berichten in der Literatur fanden wir keine myokardiale inflammatorische Beteiligung in unseren Fälle. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Ergänzt wird diese Studie durch einen Fallbericht eines 15jährigen Mädchens aus dem Institut für Rechtsmedizin Essen mit foudroyantem Verlauf einer Meningokokkensepsis, einer bilateralen Nebennierenrindenblutung, histologisch nachweisbaren Schockzeichen und einer Myokarditis sowie einem mikrobiologischem Nachweis von Meningokokken im Blut.
P-012 Expression of RNA binding motif protein 3 (RBM3) in Substantia Nigra might be utilized to distinguish neck compression deaths from other deaths *K. Nishi1, S. Furukawa1, S. Morita1, M. Hitosugi1, L. Eberle2 1 Shiga University of Medical Science, Legal Medicine, Otsu, Shiga, Japan 2 Ludwig-Maximilians-Universität, Munich, Germany Background. Determination of hypoxic/ischemic death such as hanging and strangulation death is difficult duties for forensic pathologists without external and internal findings of the neck, since few pathological finding was detectable in the brain tissues regions. In our previous study we examine the expression of hypoxic inducing factor 1 α (HIF1α) in cells of the substania nigra (SNr) region. Although we could detect the expression of HIF1α only in cytoplasm of the cells existing surrounding of the SNr cells with many pigments, expression pattern was coincided with length of the agonal duration of each individual and not coincided with death manner. Material and method. In the present study we examined the expression of RNA binding motif protein 3 (RBM3; hypoxic related antigen) in the SNr cells. Results. The expression intensities and frequency of positive cells by anti RBM3 antibody were different among the death situations. RBM3 was able to be detected in the nuclei of the SNr cells intensively from acute hanging and strangulation deaths, moderately or weakly from hypothermic, acute CO intoxication and food aspiration death, very weakly, feeble or no from other deaths such as acute brain injuries and deaths by cardiac infarction, bronchopneumonia, cirrhosis and delayed deaths after suicide hanging or neck compression. Discussion and conclusion. The results reveal that the expression of RBM3 in the nuclei in the SNr cells, that are easily detected at autopsy, may be an utilizable indicator to recognize the existing marks of hypoxic/ischemic situation due to neck compression in the mid-brain. RBM3 may work to prevent neural damage. With regard to lower expression of RBM3 in deaths by CO intoxication, this may be related to acute SNr cells death due to mitochondrial dysfunction, since CO is able quickly and easily to bind to iron-rich cells such as those in the SNr and globus pallidus.
P-013 Diffuse axonal injury – clinical-pathological correlation *N. Davceva1, A. Dwork1 1 University St. Cyril and Methodius Skopje, IT, Skopje, Macedonia Background. Diffuse axonal injury (DAI) is a distinct clinicopathological entity that can cause serious impairment of the brain function and sometimes can be found as a concrete cause of death. It has been discussed from a point of its biomechanical importance, and also from the point of certain criteria for the pathological diagnosis of DAI. But, since the time when DAI was initially described, there are few if any discussions about the clinical-pathological correlation in DAI. This paper is an attempt for that. Two crucial questions to be answered are: 1.Is the impairment of the consciousness (state of comma) a constant element that joins DAI, as classically outlined? 2. Is DAI a significant factor in contributing to the fatal outcome in the early post injury period (24 hours post injury). Material and method. For the purpose of certain pathological diagnosis of DAI, 63 cases with closed head injuries have been subjected to the complete forensic-neuropathological examination, involving immunohistochemistry with antibody against β-APP. In the pathological diagnosis of DAI strict criteria have been followed: widespread and diffuse presence of damaged axons, with a typical traumatic appearance and distribution, in at least three different brain regions, of which at least one located above and one below the tentorium. Then, retrograde analysis of the clinical parameters has been performed in order to perceive some clinical-pathological correlation. As two most reliable parameters of the impairment of the
brain function have been analyzed: the impairment of the consciousness and the time of survival. Results. Comparing two groups, the one with DAI and the other without DAI, and using appropriate statistical evaluation, our results show that DAI is not a significant contributing factor to the lethal outcome in the early post injury period (24 hours), but undoubtedly is a contributing factor for the severe impairment of the brain function indicated through the status of the consciousness.
P-014 Immunhistochemische Diagnostik der lymphozytären Myokarditis im Erwachsenenalter *P. Ehlers1, E. Doberentz1, B. Madea1 1 Universität Bonn, Rechtsmedizin, Bonn, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Diagnostik einer todesursächlichen Myokarditis im Erwachsenenalter erfolgt im HE-Schnitt anhand der Kriterien lymphomonozytäres Infiltrat, Myozytolyse und Nekrose. In der Diagnostik einer Myokarditis anhand von Endomyokard-Biopsien bei Lebenden werden auch immunhistoschemische Färbungen zur Quantifizierung interstitieller Leukozyten, Lymphozyten und Makrophagen als Entscheidungsgrundlagen für die Diagnose einer Myokarditis herangezogen. In der vorliegenden Untersuchung werden immunhistoschemische Färbungen mit den HE-Färbungen anhand der DALLAS-Kriterien verglichen. Material und Methode. Myokardproben von 36 Erwachsenen mit und ohne Myokarditis wurden nach HE sowie immunhistoschemisch zur Darstellung von T-Lymphozyten, Makrophagen und Leukozyten gefärbt. Pro Fall lagen 8 Probeentnahmestellen vor. Die Quantifizierung der immunhistochemisch dargestellten Leukozyten, T-Lymphozyten und Makrophagen erfolgte wie kürzlich beschrieben: pro Präparat wurden 10 beliebig ausgewählte Stellen á 1 mm² untersucht. Dies ist gleichzusetzen mit einer myokardialen Gesamtfläche von 80 mm² pro Fall und Färbung. Resultate. Die Zellzahlen schwanken von Probeentnahmestelle zu Probeentnahmestelle sowie von Gesichtsfeld zu Gesichtsfeld. Die Diagnose einer Myokarditis lässt sich am besten im HE-gefärbten Präparat darstellen. Für die Diagnose einer todesursächlichen Myokarditis sind nach wie vor die Dallas-Kriterien von ausschlaggebender Relevanz. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Es liegt keine strikte Korrelation von im HE-Schnitt nachgewiesener Myokarditis mit immunhistochemisch quantifizierten Zellzahlen vor.Die Ursachen hierfür werden diskutiert. Literatur: Grasmeyer S, Oswald S, Madea B (2016) Quantification of leucocytes, T-lymphocytes and macrophages in autoptical endomyocardial tissue from 56 normal human hearts during the first year of life. For Sci Int 262:108–112
P-015 Insuline-like growth factor-1 for the postmortem diagnosis of myocardial INFARCTION *M. Bisharyan1, P. Khachatryan1 1 Republican Scientific-Practical Center of Forensic Medicine, IT, Yerevan, Armenia Background. Sudden deaths most often have a cardiovascular cause. Over the last years, low circulating insulin-like growth factor-1 (IGF) levels have been correlated with an increased risk for cardiovascular diseases. The aim of this study was to reveal the possible role of the IGF in sudden cardiac death due to ischemic heart disease and compare the results with histological changes for forensic practice. Material and method. A total of 60 hearts of the 53 males and 7 females, aged 30–60 were studied, mean postmortem interval was 4.65 ± 0.49 hours. Blood serum from the left ventricle and femoral vein, pericardial and cere-
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Abstracts brospinal fluids were collected. Cases were assigned into three groups: the first group included 20 cases of blunt head trauma, the second and the third – each 20 cases without and with necrotic changes visible by naked eye. IGF levels were measured by ELISA. Histological studies with hematoxylin-eosin and acridine orange for fluorescent microscopy in formalin-fixed and paraplast embedded sections were performed. Statistically significant correlations were determined between different variables, non parametric test was used to compare groups. Results. In the first group the structure of myocardium was normal in all parts. An intense green fluorescence endowed cardiomyocytes and stromal cells. In the second group the myocardium was changed. In the slides with acridine orange green and green-yellow fluorescence alternated with adjacent intense red-orange or red fluorescence. In the third group foci of necrosis in myocardium were found with an intense homogeneous orange-red fluorescence on the background of diffuse green fluorescence. IGF levels in the blood serum from left ventricle and femoral vein in the control (I) group were 187–328 ng/ml. In early ischemic changes in myocardium and during necrosis lower amount of IGF in the blood was revealed (87.2 ± 0.2 ng/ml). The pericardial IGF level was increased in acute coronary insufficiency cases, whereas the plasma IGF level was rather decreased. Markedly reduced IGF was established (4.7 ± 0.2 ng/ml) in the cerebrospinal fluid versus control (43.17 ± 0.2 ng/ml). Discussion and conclusion. In sudden cardiac death for early ischemic damages evaluation fluorescent microscopy should be performed. IGF levels are decreased in the serum during myocardial infarction and increased in pericardial fluid.
P-016 Significance of clock gene expression in acute cardiac death *T. Ishikawa1,2, N. Tani1,2, J.- H. Chen1,2, T. Michiue1,2, S. Oritani1 1 Osaka City University Medical School, Department of Legal Medicine, Osaka, Japan 2 Forensic autopsy section, Medico-legal Consultation and Postmortem Investigation Support Center (MLCPI-SC), Osaka, Japan Background. We examined the circadian expression of clock genes after sudden cardiac death to investigate the correlation between clock gene expression and catecholamine levels. Material and method. Subjects (n = 35) included patients with acute ischemic heart disease (AIHD), acute myocardial infarction (AMI), and recurrent myocardial infarction (RMI). The mRNA expression levels of the clock genes Bmal1, Per2, and others were analyzed in heart tissue samples at the time of death. Right-ventricular heart blood catecholamine (adrenaline, Adr; noradrenaline, Nad; and dopamine) levels were simultaneously determined. Results. AIHD: Bmal1 exhibited trimodal expression that was temporally distributed, whereas Per2 exhibited trimodal expression in the antiphase to Bmal1. Per2 expression correlated with changes in Adr and Nad levels. AMI: Bmal1 exhibited trimodal expression, whereas Per2 exhibited bimodal expression. Bmal1 expression correlated with changes in Adr and Nad levels. RMI: Bmal1 exhibited unimodal expression, whereas Per2 exhibited unimodal expression in the antiphase to Bmal1. Catecholamine levels did not correlate with clock gene expression. Discussion and conclusion. These results suggested that catecholamine levels decreased in AIHD and increased in AMI because of increased Bmal1 expression. Therefore, Bmal1 and Per2 expressions modulate and suppress catecholamine levels, respectively. Consequently, we speculate that blood catecholamine levels strongly influence the pathological condition of AMI. In contrast, we postulate that patients may die of AIHD or RMI if Bmal1 is unable to control blood catecholamine levels, resulting in an absence of catecholamine production or a different pathological condition such as arrhythmia, causing death before catecholamine is produced. Rechtsmedizin
P-017 Vergleichende makro und mikromorphologische Untersuchungen von Kardiomyopathien jung verstorbener Drogenkonsumenten *W. Roehr1, H. J. Bratzke2, M. A. Verhoff2, S. Kauferstein1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Biologie, Frankfurt, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin Frankfurt am Main, Forensische Medizin, Frankfurt, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Kardiomyopathien sind eine heterogene Gruppe von Herzmuskelerkrankungen, gekennzeichnet durch von der Norm abweichende myokardiale Strukturen, Durchblutungsstörungen und einen anormalen Beladungszustand des Herzens. Hierdurch bedingt kann es in vielen Fällen zu einer Hypertrophie (HCM) oder Dilatation (DCM) der Herzkammern kommen. Ein Zusammenhang zwischen chronischem BTM-Konsum und der Entwicklung einer Kardiomyopathie konnte in zahlreichen Studien nachgewiesen werden. Ziel dieser Arbeit war es zu untersuchen, ob bei verstorbenen BTM-Konsumenten (Weckmittel und Opiate) autoptisch festgestellte Anhaltspunkte für das Vorliegen einer HCM oder DCM mikroskopisch nachweisbar waren, und welche empirischen Messgrößen als verlässliche Marker zur Detektion dieser Erkrankungen herangezogen werden können. Material und Methode. Grundlage für die Auswahl des Untersuchungsmaterials waren 2137 Obduktionsprotokolle aus den Jahren 2012 bis 2014. Einschlusskriterien der Fallgruppe waren eine makroskopisch beschriebene HCM oder DCM, sowie der Nachweis eines regelmäßigen BTM-Konsums anhand der toxikologischen Untersuchungen und ein Alter von unter 45 Jahren. In die Kontrollgruppe wurden Verstorbene bis 45 Jahre ohne bekannte degenerative Erkrankung des Herzmuskels aufgenommen, die Opfer eines Unfalls waren und nachweislich keine Betäubungsmittel konsumierten. Für die Studie erhoben wurden die Ergebnisse der Sektion, empirische Messgrößen wie das kritische und das relative Herzgewicht, das Herzgewicht nach Zschoch, die Ventrikeldicke und eine histologische Untersuchung des Herzens. Ausschlusskriterien waren eine Arteriosklerose, weitere Organbefunde welche eine schädigende Wirkung auf das Herzen haben können und starke Fäulnisveränderungen. Resultate. Von den 13 Verstorbenen der Fallgruppe (11 Männer und 2 Frauen) konnten die autoptisch beschriebenen makroskopischen Auffälligkeiten am Herzen in 11 Fällen durch die histologische Untersuchung bestätigt werden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Messgrößen wie das kritische und relative Herzgewicht, das Herzgewicht nach Zschoch und die Ventrikeldicke stellten richtungsweisende Parameter dar, konnten jedoch nicht einzeln als verlässliche Prädiktoren für den Nachweis einer Kardiomyopathie herangezogen werden. In der Kontrollgruppe von 10 Verstorbenen (8 Männer und 2 Frauen) fanden sich keinerlei Auffälligkeiten
P-018 (Un-)erwartete kardiopathologische Befundsituation beim Todesfall einer 37jährigen Frau nach zentraler Ischämie im Rahmen einer Mitralklappenplastik *M. J. Schwerer1, M. Graw2 1 ZentrLuRMedLw, FG I4, Fürstenfeldbruck, Deutschland 2 Ludwig-Maximilians-Universität München, Rechtsmedizin, München, Deutschland Hintergrund. Schädigungen der Herzklappen mit der Notwendigkeit eines Klappenersatzes sind im jüngeren Lebensalter vergleichsweise seltene kardiochirurgische Indikationen. Fallbericht. Der Todesfall einer 37 Jahre alt gewordenen Frau ca. 2 Wochen nach einer Mitralklappenplastik gelangte in der Münchener Rechtsmedizin zur Begutachtung. Im Rahmen des Klappenersatzes sei es ausweislich der Krankenblattunterlagen zu einer zerebralen Ischämie mit
intravitalem Hirntod gekommen. Der Tod trat unter Palliativbehandlung bei Herzleistungsschwäche und einer Pneumonie ein. An wesentlichen Vorerkrankungen seien lediglich ein M. Addison sowie ein Z. n. Tonsillitis mitgeteilt gewesen. Die Obduktion und die feingeweblichen Aufarbeitungen dokumentierten neben der Pneumonie und ischämischen bzw. resorptiven Hirnveränderungen eine rheumatische Myokarditis. Deren Ausprägungsgrad stellte sich zwanglos geeignet dar, eine höhergradige Herzleistungsschwäche sowie eine Arrhythmieneigung zu bedingen. In situ verbliebene Reste der körpereigenen Mitralklappe boten das Bild einer rheumatischen Klappenendokarditis. Schlussfolgerung. Am vorliegenden Fall sollen die klassischen Befunde der rheumatischen Herzschädigung summiert dargestellt werden. Über mögliche arztrechtliche Konsequenzen des geschilderten Krankheitsverlaufes wird zu diskutieren sein.
P-019 Fibromuskuläre Dysplasie der AV-Knotenarterie – ein Todesfall *J. Lang1, C. Birngruber1, R. Dettmeyer1 1 Institut für Rechtsmedizin, Gießen, Deutschland Fallbeschreibung. Stenosierende fibromuskuläre Dysplasien von todesursächlicher Relevanz sind in der forensischen Literatur nur kasuistisch beschrieben. Betroffen ist dann in erster Linie die AV-Knoten-Arterie, kombiniert mit histopathologischen Veränderungen des kardialen Reizleitungssystems (Sinusknoten, AV-Knoten). Ein 29 Jahre alt gewordener Mann wehrte sich nach abgeschlossenem Asylverfahren heftig gegen seine Rückführung und wurde im Flughafengebäude auf einem Stuhl fixiert. Bei heftiger Gegenwehr sei der Mann plötzlich zusammengesunken und habe reglos auf dem Stuhl gesessen. Eine zeitnah begonnene Reanimation sei erfolglos verlaufen. Während bei der Obduktion makroskopisch keine überzeugende Todesursache gefunden werden konnte, ergab die mikroskopische Untersuchung von Serienschnitten der AV-Knotenarterie umschrieben den Befund einer sog. fibromuskulären Dysplasie mit fokal hochgradiger Stenose der Gefäßlichtung. Bei entsprechender Vorgeschichte (erhebliche Stresssituation, Erregungszustand) und makroskopisch fehlender Todesursache sollte an die fibromuskuläre Dysplasie gedacht werden. Zum Nachweis dieser Todesursache muss die AV-Knotenarterie während der Obduktion präpariert und anschließend segmental in Stufenschnitten aufgearbeitet werden. Parallel ist eine Entnahme auch des Sinusknotens zu empfehlen.
P-020 The influence of circadian rhythm on thrombus formation, infection and intoxication *T. Kondo1, M. Nosaka1, A. KImura1, Y. Ishida1, T. Kawaguchi1, H. Yamamoto1, M. Kawaguchi1 1 Wakayama Medical University, Forensic Medicine, Wakayama, Japan Background. In forensic practices, it is one of the most important matters to diagnose the cause of death. Recently, it is reported that clock gene-dependent circadian rhythm is closely associated with several diseases. In the present study, we examined the effect of circadian rhythm on thrombus formation, infection and intoxication. Material and method. Mice: Specific pathogen-free 8- to 10-week-old male BALB/c mice were obtained from SLC (Shizuoka, Japan).Thrombus model: After deep anesthesia, a 1-cm incision was made along the abdominal midline, and the inferior vena cava (IVC) was exposed and ligated. This operation was carried out at AM 7:00 or PM0:00. Sepsis model: Cecal-ligation and puncture (CLP) surgery was performed to induce sepsis. After making incision to the lower left abdomen, cecum was exposed, ligated tightly and punctured through once with a 20-gauge needle. This operation was performed at AM8:00 or PM8:00. Chemical-induced renal injury:
mice were given a single intraperitoneal injection of cisplatin (15 mg/kg) or subcutaneous injection of NaAsO2 (12.5 mg/kg) at AM8:00 or PM8:00. All animal experiments were approved by the Committee on Animal Care and Use of Wakayama Medical University. Results. Thrombus model: In both group, venous thrombi were developed. However, thrombus size was significantly larger in mice ligated at PM0:00 than in one ligated at AM7:00. Sepsis model: All of mice operated at PM8:00 succumbed to sepsis within 5 days. On the contrary, 80 % of mice operated at AM8:00 survived at 5 days after CLP operation. Chemical-induced renal injury: When mice were given cisplatin, blood urea nitrogen (BUN) and creatinine (Cre) were significantly higher at day 5 and 6 in mice give at AM8:00 than in one given at PM8:00. When mice were given arsenite, there was no difference in BUN levels between both groups. However, Cre was significantly elevated at 6 and 10 hours in n mice give at AM8:00 than in one given at PM8:00. Discussion and conclusion. Our observations implied that circadian rhythm would be closely involved in the magnitude of thrombus formation, infection, and intoxication. Thus, it is necessary to consider the state of circadian rhythm in diagnosing the cause of death.
P-021 Taxin-Nachweis trotz Detoxikationsmaßnahmen bei suizidaler Eibenvergiftung *M. Hohner1, W. Bicker2, T. Grobosch3, W. Grellner1 1 Universitätsmedizin Göttingen, Abteilung Rechtsmedizin, Göttingen, Deutschland 2 FTC-Forensisch-Toxikologisches Labor BgmbH, Wien, Österreich 3 Labor Berlin, Charité Vivantes GmbH, Laboratoriumsmedizin & Toxikologie, Berlin, Deutschland Fallbeschreibung. Der Substanz-Nachweis nach Eibenvergiftungen ist analytisch anspruchsvoll, insbesondere nach Detoxikationsmaßnahmen. Ein 40 Jahre alt gewordener Mann hatte selbst den Rettungsdienst informiert mit dem Hinweis, er habe Eibennadeln konsumiert. Bei Eintreffen des Notarztes war er asystol und wurde unter Reanimation zur Klinik gebracht. Der Mann verstarb trotz intensivmedizinischer Maßnahmen (externer Schrittmacher, Dialyse, Aktivkohle) etwa 10 Stunden nach Einlieferung in die Klinik. Die Obduktion erbrachte Intoxikationszeichen sowie pflanzliche Nadeln im Mageninhalt. Unerwartet war dagegen der Nachweis von 4,5 L blutiger Flüssigkeit in der Bauchhöhle bei frischer Perforation der V. cava inferior, wobei diese iatrogene Verletzung bei nur spärlichen Verblutungszeichen als potenziell konkurrierende Todesursache zunächst nicht eingeschätzt werden konnte. Die Krankenunterlagen wurden auf eine überholende Kausalität überprüft. Toxikologische Untersuchungen wurden beauftragt. Trotz 10-stündiger Überlebenszeit und Dialyse konnten im Herzblut, Femoralblut und Serum mehrere Taxoide (Taxol A und B, 10-DAT, BAC III, 10-DAB III, 3,5-DMP) quantitativ und mehrere Taxine ((Iso-)Taxin B, MAT, MHT, MHDAT, MHTAT, TAT) qualitativ mittels LC-MS/MS bestimmt werden. Daneben wurde der Nachweis in weiteren Asservaten geführt. Die Verteilungsprofile werden dargestellt.
P-022 Suizidale Aufnahme von zerkleinerten Eibennadeln *R. Pircher1, S. Pollak1, S. Vogt1, M. Große Perdekamp1 1 Institut für Rechtsmedizin Freiburg, Freiburg, Deutschland Fallbeschreibung. Eine 31-jährige Physiotherapeutin wurde von ihrem Lebensgefährten im Badezimmer ihrer Wohnung leblos aufgefunden. In der Wohnung waren einige Zettel mit handschriftlichen Abschiedsnotizen verteilt. Die vollständig bekleidete Verstorbene lag in Rechtsseitenla-
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Abstracts ge auf dem Badezimmerboden und war mit einem Badetuch zugedeckt. Der Kopf war auf ein Kissen gebettet. Neben ihr wurden ein Trinkglas, ein Kunststoffbecher mit darin befindlichem Esslöffel und eine leere Weinflasche aufgefunden. Am Rand des Bechers und an dem Löffel hafteten kleine, grüne, pflanzenartige Partikel. Der Leichenschauarzt vermutete eine Medikamentenintoxikation als Todesursache. In der Wohnung konnten allerdings keine leeren Medikamentenverpackungen aufgefunden werden. Der Magen enthielt 300 g, offenbar vor der Aufnahme akribisch zerkleinerte Eibennadeln sowie vereinzelte gelbe Eibenblüten. Auch der Darminhalt war bis in das Colon transversum mit Eibennadelfragmenten durchmischt. Die Sektionsbefunde und die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchungen werden vorgestellt.
P-023 Toxikologische Analysen im Fall einer tödlichen Vergiftung mit Nerium oleander *J. Sikuta1, L. Niznansky2, P. Ocko1, R. Kuruc1, J. Sidlo2 1 Gesundheitsamt, Institut für Rechtsmedizin, Bratislava, Slowakei 2 Comenius Universität, Institut für Rechtsmedizin, Bratislava, Slowakei Fallbeschreibung. Oleanderbüsche sind extrem giftig. Alle Pflanzenteile enthalten stark wirksame Glykoside wie Neriin, Neriantin und Oleandrin, die auf das Herz-Kreislauf-, das Nerven- und das Verdauungssystem wirken und u. a. zu Schläfrigkeit, Zittern, Krämpfen, Erbrechen, Durchfall, Herzrhythmusstörungen, Koma und sogar zum Tod führen können. Eine 59-jährige Frau wurde ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem sie zuvor vermutlich 10 Blüten von Nerium oleander sowie Antidepressiva aufgenommen hatte. Trotz sofort eingeleiteter Entgiftungsbehandlung verstarb sie zwei Stunden später. Bei der Obduktion wurden Pflanzenreste (Blätter) im Dünndarm nachgewiesen. Weiterhin fanden sich eine Fettleber, Hirnschwellung und eine milde Atherosklerose. Chemisch-toxikologische Analysen von bei der Obduktion asservierten Blutproben, Mageninhalt, Gehirn, Leber und Niere wurden durchgeführt. Bei den parallel dazu durchgeführten Analysen von Pflanzenteilen von Nerium oleander wurden insgesamt 20 Substanzen extrahiert, von denen einige in Proben von Gehirn, Leber und Niere nachgewiesen wurden. In den Blutproben und im Mageninhalt fanden sie sich nicht. Im vorliegenden Fall wurden erstmals Inhaltsstoffe von Nerium oleander in Gehirn und Niere nachgewiesen. Deren starke Giftigkeit macht es erforderlich, die toxikologische Analytik auf deren Identifizierung und Quantifizierung auszurichten.
P-024 Suicides under the influence of novel psychoactive substances („legal highs“) *R. Skowronek1, E. Pieprzyca1, J. Kulikowska1, C. Chowaniec1 1 Institut für Gerichtsmedizin und Toxikologie der Schlesischen Medizinischen Universität, Katowice, IT, Katowice, Poland Case report. The presence of novel psychoactive substances on the drug market of little known or even unknown properties is a challenge not only for law enforcement, but also for clinicians (psychiatrists, toxicologists) and experts in forensic medicine and forensic toxicology. In current practice of the Chair and Department of Forensic Medicine and Forensic Toxicology in Katowice there are already several cases of suicides of young people who were under the influence of chemical substances belonging to the novel psychoactive substances (NSP), popularly termed as „legal highs“. The victims were 16–40-year-old. The most common method of suicide among our cases was: hanging, fall from height and self-cuts with external bleeding (exsanguination). In some cases, fatal poisonings with novel psychoactive substances can be considered as the intentional poisonings. The most common groups of novel psychoactive substances were:
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synthetic cathinones and synthetic cannabinoids. Our results show that the full toxicological studies should be ordered in each case of suicide of young people. Such results may be useful not only for legal authorities, but also for child and adolescent psychiatrists and psychologists, who work with abusers and addicts.
P-025 Tod durch Furanyl-Fentanyl? *K. Blümke-Anbau1, I. Weiß1, R. Lessig2, M. Weber2, D. Stiller2 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Halle (Saale), Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin, Halle (Saale), Deutschland Fallbeschreibung. Der Konsum neuer psychoaktiver Substanzen tritt immer mehr in den Vordergrund. In unserem Einzugsgebiet gab es sehr aktuell einen Todesfall, welcher mit dem Konsum von Furanyl-Fentanyl im Zusammenhang steht. Der Verstorbene sei tot in seiner Wohnung auf dem Bett in Rückenlage liegend aufgefunden worden. Bei der Untersuchung der Wohnung fanden sich eine zusammengerollte 20-Euro-Banknote, eine Glasdose und ein Plastiktütchen mit weißlicher kristalliner Substanz. In der Plastiktüte ein Etikett mit „FU-F Furanyl-Fentanyl“ und einer chemischen Strukturformel. Nach Angaben der Mutter habe der Verstorbene bis vor kurzem Drogen konsumiert und eine Therapie beendet. Polizeilicherseits lagen keine Erkenntnisse hinsichtlich eines Btm-Konsums vor. Mittels GC-MS konnte die kristalline Substanz als Furanyl-Fentanyl identifiziert werden. Weiterhin wurden Urin, Herzblut und Oberschenkelvenenblut untersucht. Der Konsum von anderen BTM und Pharmaka wurden durch Analysen ausgeschlossen. Furanyl-Fentanyl ist eine recht neue psychoaktive Substanz, die opioid wirkt und als legaler Fentanyl Ersatz verkauft wird. Es ist vermutlich etwa ¼ so potent wie Fentanyl, da aber wissenschaftliche Studien dazu fehlen, kann dies nicht sicher beurteilt werden. Berichte zu Todesfällen unter dem Einfluss von Furanyl-Fentanyl existieren nur wenige bis gar keine.
P-026 2 Fallbeispiele von letalen Intoxikationen mit Prothipendyl -Schwierigkeit fehlender Referenzkonzentrationen *C. Heß1, J. Kaudewitz1, B. Madea1 Institut für Rechtsmedizin Bonn, Bonn, Deutschland
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Fallbeschreibung. Prothipendyl (Dominalâ) wird zur Dämpfung bei psychomotorischen Erregungszuständen eingesetzt. Über (letale) Intoxikationen ist vergleichsweise wenig bekannt. Fall 1: Eine Frau sei nach PsychKG auf einer gestützten Station untergebracht worden und leblos im Bett aufgefunden worden. Chemisch-toxikologische Untersuchungen ergaben folgende Befunde: Femoralvenenblut: u. a. Prothipendyl 351 ng/ml und Olanzapin 160 ng/ml. Laut Medikationsplan hätte sie lediglich eine Dominal®-Tablette am Vortag erhalten sollen. Fall 2: Eine 48jährige Frau sei tot in ihrer Wohnung aufgefunden worden. Chemisch-toxikologische Untersuchungen ergaben u. a. folgende Befunde: Femoralvenenblut: Prothipendyl 3120 ng/ml, Promethazin 658 ng/ ml. Der Hersteller bietet Plasmakonzentrationen im Konzentrationsbereich 5–10 ng/ml liegen (cmax, Einmalgabe). Im Fall 1 sind die ermittelten Konzentrationen durch die Arzneimitteltherapie nicht zu erklären und könnten gegebenenfalls den Tod erklären. Im Fall 2 ist von einer Prothipendyl-Überdosierung mit suizidalem Hintergrund auszugehen. Toxi sche Wirkungen nach Prothipendyl-Einnahme sind Bewusstseinsstörungen, Benommenheit, Angststörungen, Halluzinationen bis zum Koma. Es kann u. a. zu Hypotonie und Krämpfen kommen. Eine Publikation von
Prothipendyl-Analyseergebnissen würde die toxikologische Kenntnis über diesen Wirkstoff enorm fördern.
P-027 „Es stinkt!“ – Lösungsmittelvergiftung am Arbeitsplatz? *K. Schulz1, U. Schmidt1, C. Erfurt1 1 Institut für Rechtsmedizin Dresden, Dresden, Deutschland Fallbeschreibung. Ein 53jähriger Mann brach auf seiner Arbeitsstätte (Werkhalle im Fahrzeugbau) zusammen. Die am Ereignisort begonnene und im Herzzentrum Dresden fortgeführte Reanimation blieb erfolglos. Zur Vorgeschichte ist bekannt, dass der Verstorbene seit Jahren an starken Rückenschmerzen litt und regelmäßig Schmerzmittel einnahm. Außerdem sei er starker Raucher gewesen. Gegenüber seiner Ehefrau habe er geäußert, dass er wiederholt in Bereichen hätte arbeiten müssen, in denen es erheblich „gestunken“ habe und es ihm deshalb auch in der Vergangenheit bei der Arbeit „schlecht geworden“ sei. Aufgrund des Verdachtes eines tödlichen Arbeitsunfalls wurde eine Obduktion mit toxikologisch-chemischer Untersuchung gerichtlich angeordnet. Bei der toxikologisch-chemischen Untersuchung wurde ein lösungsmittelverdächtiger Peak im Venenblut, Herzblut, Urin sowie rechter und linker Lunge detektiert. Die Befunde der Obduktion und der toxikologisch-chemischen Untersuchung werden vorgestellt.
P-028 Postmortale Bildgebung im Fall einer tödlichen Intoxikation mit Ameisensäure *F. Berger1, A. E. Steuer2, K. Rentsch3, D. Gascho1, S. Stamou1, S. Schärli1, M. J. Thali1, T. Krämer2, P. M. Flach1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin und Bildgebung, Zürich, Schweiz 2 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Pharmakologie und Toxikologie, Zürich, Schweiz 3 Universität Basel, Klinische Pharmakologie und Toxikologie, Basel, Schweiz Fallbeschreibung. Wenngleich tödliche Intoxikationen (insbesondere durch die Einnahme von Alkohol und Benzodiazepinen) in der rechtsmedizinischen Praxis keine Seltenheit sind, handelt es sich bei Todesfällen durch Säureeinnahme in oder ohne Kombination mit anderen Substanzen um eine Rarität. Entsprechend wird der Fall einer 25-jährigen Frau dargestellt, die Suizid durch Schlucken von Ameisensäure in Kombination mit der Einnahme von Diphenhydramin und Alkohol begangen hat. Vor der rechtsmedizinischen Obduktion wurden eine postmortale Computertomografie (PMCT) und Magnetresonanz (PMMR) durchgeführt, welche unter anderem schwere Schäden im Magen, in der linken Brustwand und an Teilen der Leber feststellen konnten. Weiterhin konnten bildgeberisch in der linken Brusthöhle ein Flüssigkeit-Flüssigkeit-Spiegel (entsprechend einerseits einer fettäquivalenten Flüssigkeit und andererseits einem nekrotischen Pleuraerguss) nachgewiesen werden. Diese Kasuistik veranschaulicht, dass kombinierte postmortale Schnittbildverfahren die Obduktion schwer geschädigter und komplexer Körperregionen unterstützen sowie im Gegensatz zu einer alleinigen Obduktion mit toxikologischen Analysen zusätzliche Informationen liefern können.
P-029 Ein seltener Todesfall nach Viperbiss *V. Klevno1, M. Kislov1 1 Institut für Rechtsmedizin der Moskauer Region, IT, Moskau, Russische Föderation
Fallbeschreibung. Tödliche Schlangenbisse sind in der rechtsmedizinischen Praxis sehr selten. Herr G. wurde mit Schmerzen in der Hand und in schlechtem Allgemein- und Gesundheitszustand ins Krankenhaus eingeliefert. Nach eigenen Angaben habe er ca. 1 Stunde zuvor zwei Schlangenbisse erlitten. Es wurde eine Hyperämie der Haut sowie Zyanose im Lippen-Nasen-Bereich und den Akren diagnostiziert. Außerdem habe eine Tachypnoe und Tachykardie bestanden. Es wurden weiterhin Brechattacken sowie Durchfall als Anzeichen einer Intoxikation festgestellt. Der Tod trat 4 Stunden nach Einlieferung in das Krankenhaus ein. Bei der äußeren Besichtigung wurden zwei Paar punktuelle Wunden an der Rückseite der linken Hand mit Einblutungen und Weichteilschwellung festgestellt. Im Rahmen der Sektion wurden subendokardiale Blutungen, Schockzeichen der Lunge und der Nieren sowie ein Hirnödem diagnostiziert. Für weitere Analysen wurde Material für histologische, biochemische sowie toxikologisch-chemische Untersuchungen entnommen. Im Ergebnis dieser Expertisen wurde ein prolongierter anaphylaktischer Schock nach Schlangenbissen im Bereich der linken Hand als Todesursache diagnostiziert. Im vorliegenden Fall konnte somit durch die Sektionsbefunde, die mitgeteilte klinische Symptomatik sowie die laborchemischen Veränderungen der tödliche Biss einer Viper bestätigt werden.
P-030 Sturz aus der Höhe nach Erhängen *P. Markwerth1, B. Madea1, E. Doberentz1 1 Institut für Rechtsmedizin Bonn, Bonn, Deutschland Einleitung. Die kriminalistisch „richtige“ Einordnung von Todesfällen (Unfall, Suizid, Tötung) kann schwierig sein, insbesondere wenn die „Umstände“ des Falles mehrdeutig sind. Dazu zählt auch die Auffindung des Leichnams bzw. Angaben zur „Bergung“ des Leichnams nach Auffindung. Über einen derartigen Fall soll kurz berichtet werden. Vorgeschichte. Ein 33-jähriger Mann wurde tot im Eingangsbereich eines Hauses liegend aufgefunden. Sein Bruder gab an, dass er den Verstorbenen am Morgen erhängt im Treppenhaus vorgefunden habe. Beim Versuch ihn loszuschneiden sei sein Bruder abgestürzt und durch den Spalt in der Mitte zwischen den Treppengeländern drei Stockwerke in die Tiefe gefallen. Er sei hinter der Eingangstür zum Liegen gekommen. Da der Leichnam keine ausgeprägten Verletzungen aufwies und der Spalt nur wenig breiter war als der Leichnam war ein Tötungsdelikt nicht sicher auszuschließen. Sektionsergebnis. Bei der Sektion zeigte sich eine zirkulär um den Hals verlaufende, nach hinten oben ansteigende Schnürfurche, welche deutliche Übereinstimmungen mit dem vorgefundenen Stoffgürtel aufwies. Am rechten Unterschenkel konnten Abschürfungen der Oberhaut festgestellt werden. Es zeigten sich Frakturen beider Kehlkopfoberhörner und eine Quetsch-Riss-Wunde am Hinterkopf, welche post mortem entstanden war. Anhaltspunkte für Gewalteinwirkung Dritter fanden sich nicht.
P-031 Suizid durch Sprung ins Wasser von einer hohen Brücke *C. Marks1, E. Dietz1, B. Wulff1, A. Heinemann1, K. Püschel1 1 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland Fallbeschreibung. Ein 35-jähriger Mann stürzte sich von der Köhlbrandbrücke (Durchfahrtshöhe bis 53 m). Die junge Ehefrau war sehr überrascht von dem Suizid und äußerte ein großes Interesse an der Klärung der Frage, ob noch ein Ertrinken stattfand („Hat er denn noch sehr leiden müssen?“). Toxikologische Untersuchungen waren negativ, Computertomographie und Obduktion ergaben folgende Befunde: 55Nur geringfügige äußere Verletzungen Rechtsmedizin
Abstracts 55Brustkorbniederbruch mit Frakturen aller 24 Rippen, Durchspießung von Rippen- und Lungenfell 55Hämatopneumothorax bds., Blut in peripheren Luftwegen 55Diffuses Weichteilemphysem im vorderen Mediastinum und in der Brustwand 55Vorderer Beckenringbruch bds. mit Hüftgelenksbeteiligung, hinterer Beckenringbruch links
Anhaltspunkte für ein Ertrinken fanden sich nicht.
Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass der Verstorbene rasch das Bewusstsein verlor und seinem Polytrauma erlag, ohne noch einen „Todeskampf “ im Wasser auszufechten. Die Familie zeigte sich erleichtert, da der Verstorbene nicht ertrunken ist und bewertete dies als sehr hilfreich für ihre Trauerarbeit. Die Auswertung weiterer Fälle soll zeigen, inwieweit nach Sturz ins Wasser aus großer Höhe Zeichen eines Polytraumas und/oder Ertrinkungsbefunde erhoben werden.
P-032 A rare case of suicide by ligature strangulation *A. Bondarev1, A. Pascari1, A. Pădure1 1 Department of Legal Medicine SUMPh Nicolae Testemitanu, IT, Chisinau, Moldova Case report. Death by asphyxiation is common in forensic practice. There are three kinds of asphyxia due to strangulation: hanging, ligature and manual strangulation. Ligature strangulation is rarely documented as suicidal cause of death. According to the Center of Legal Medicine in Chisinau, in the years between 2011–2015 ligature strangulation was the cause of death in only one suicide case. The body of a 29 year-old-man was found dead in his own garage. During autopsy classic signs of asphyxia and specific signs of ligature strangulation were detected. There were two tight parallel plastic lock-ties around the neck. After their removal two prominent and deep ligature marks were observed, which completely encircled the neck in a horizontal plane. No injuries or signs of struggle and self-defense were observed. Of special interest was an arrow drawing on his pants, pointing to the right pocket. There, a small sheet of paper was removed containing a suicide statement. A graphological analysis confirmed that the statement was indeed written by himself. Based on the results of criminal and forensic investigations, the manner of death was reported as suicide. The man could have tightened both lock-ties simultaneously. Alternatively, taking into account that some individuals remain conscious for seconds after ligature strangulation, he could have tightened them one after another.
P-033 Diseases as risk factor of suicides *A. Maltsev1, V. Zykov1 1 Department of Forensic Medicine and the Medical Right of Kirov, IT, Kirov, Russian Rederation Background. The diseases which were followed by severe pain or feeling of depression can be motives of suicides. The role of diseases as important risk factors of suicide behavior is the main goal of study. Material and method. Relatives of persons who have committed a suicide have been interrogated. 850 questionnaires, the data of 686 male and 164 female, have been studied. Motives of suicides and diseases of those who have committed suicide were studied. Sociological and statistical methods of research are used. Results. Persons who have committed suicide had one or several diseases in 51.5 % of cases during lifetime. Diseases became motive of suicides in 21.6 % of male and 34.4 % of female cases. The most often reasons of suicide behavior were the following diseases: blood circulatory system diseases Rechtsmedizin
(27.13 %), oncology diseases (26.4 %), diseases of respiratory system (7 %), diseases of endocrine system (7 %). Among the diseases of blood circulatory system were males-30 %, females-20.5 % and cerebrovascular accidents were prevailed. Among the oncological diseases were males-27.8 %, females-23 %, as motive of suicides at men the throat cancer prevailed, women had prevalence of cancer of uterus. The share of the diseases of respiratory system which have been motives of suicides had males 5.5 %, at females – 10.2 %. From diseases of endocrine system motives of suicides had been males 3.3 %, females – 15.4 % and more often were complication of diabetes. Discussion and conclusion. Results of research are important for development of preventive actions of suicides.
P-034 Homizid und Canizid mit analogem Tötungsmuster und finaler Enthauptung *K. Zindler1, W. Grellner1 1 Universitätsmedizin Göttingen, Abteilung Rechtsmedizin, Göttingen, Deutschland Fallbeschreibung. Tötungen von Menschen unter Einbeziehung von Tieren sind in der rechtsmedizinischen Literatur nur selten beschrieben. Im vorliegenden Fall wurden der enthauptete Leichnam einer Frau sowie der dekapitierte und kastrierte Kadaver eines Hundes aufgefunden. Ferner wiesen beide Körper weitere scharfe Gewalteinwirkungen auf. Die mutmaßliche Tatwaffe war ein Fleischermesser. Die Obduktion der Frau erbrachte 6 Stichverletzungen am Rumpf (u. a. mit Eröffnung der rechten Herzkammer), ausgeprägte Abwehrverletzungen und einen Zustand nach Enthauptung unterhalb des 4. HWK. Todesursächlich war ein hochgradiger Blutverlust mit begleitender Herzbeuteltamponade. Die Obduktion des Hundes erbrachte zusätzlich 6 Stich-/ Schnittverletzungen des Rumpfes mit multiplen Klingenbewegungen im Körperinneren. Todesursächlich war ein Verbluten. Enthauptungen im Rahmen von Tötungsdelikten sind selten und die Einbeziehung von Tieren in die Tat ist nur wenig beschrieben. Hervorzuheben sind insbesondere das annähernd gleiche Tatmuster sowie die mit einer übersteigerten Tötungshandlung in Einklang zu bringenden Befunde. Als Täter wurde ein bereits seit längerem psychisch auffälliger Sohn der Familie ermittelt. Dieser war wegen Schuldunfähigkeit bei Schizophrenie vom Vorwurf des Totschlags freizusprechen. Es erfolgte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
P-035 Tödliche Komplikation durch Fehllage einer Magensonde – ein Fallbericht *B. Roesler1, L. Hagemeier2, J. Roesler3, T. Germerott1 1 Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Rechtsmedizin, Hannover, Deutschland 2 Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Rechtsmedizin, Oldenburg, Deutschland 3 KRH Klinikum Siloah-Oststadt-Heidehaus, Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Hannover, Deutschland Einleitung. Die Anlage von Magensonden zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken ist gängige medizinische Praxis. Schwerwiegende Komplikationen wie tracheobronchiale Lage mit Lungenverletzung treten sehr selten auf (2 %). Kasuistik. Beim Wechsel der Magensonde bei einer intensivpflichtigen, 56-jährigen Frau wurde die neue Sonde in das Tracheobronchialsystem eingebracht und das Lungengewebe verletzt. Über die Sonde wurde Ernährungsflüssigkeit verabreicht, bei einer späteren Röntgenaufnahme wurde die Fehllage nicht erkannt. Die Patientin verstarb am Folgetag bei konsekutiver Verschlechterung der respiratorischen Situation.
Sektionsbefunde. Bei der Obduktion fanden sich eine Verletzung des linken Lungenunterlappens mit Verbindung zum Bronchialsystem, 600 ml Ernährungsflüssigkeit in der linken Brusthöhle, Zeichen eines Acute Respiratory Distress Syndrome und einer Pneumonie. Die Magensonde war bereits vor der Obduktion entfernt worden. Juristische Wertung. Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Schlussfolgerung. Der vorliegende Fall unterstreicht die Bedeutung der radiologischen Lagekontrolle von Magensonden nach Anlage respektive Wechsel, insbesondere bei bewusstseinseingetrübten und/oder intubierten Patienten.
P-036 Chorionkarzinom als seltene Ursache eines unerwarteten Todes eines 33 jährigen Mannes *P. Markwerth1, B. Madea1, G. Kristiansen2, E. Doberentz1 1 Institut für Rechtsmedizin Bonn, Bonn, Deutschland 2 Institut für Pathologie UK Bonn, Bonn, Deutschland Einleitung. Tumorerkrankungen sind nur selten Ursache eines unerwarteten Todes, da sich das Ableben in der Regel durch Primärtumor, Metastasen, Tumoranämie und -kachexie lange zuvor abzeichnet. Im Folgenden soll ein Fall geschildert werden, in dem ein Mann unerwartet an einem Chorionkarzinom verstarb. Vorgeschichte. Ein 33 jähriger Mann wurde tot in seinem Bett aufgefunden. Er sei kurz zuvor kränklich gewesen, Vorerkrankungen waren jedoch keine bekannt. Sektionsergebnisse. Es zeigte sich eine ausgeprägte Anämie mit fast völligem Fehlen der Totenflecken; etwa 150 ml blutige Flüssigkeit im Magen und Teerstuhl im Kolon. In beiden Lungen konnten bis zu 6 cm durchmessende Gewebsneubildungen von läppchenartiger Struktur gefunden werden. Solche fanden sich ebenfalls in den regionalen LK, sowie abgekapselt im Großhirn. Die histologische Diagnostik ergab ein wenig differenziertes Chorionkarzinom mit ausgeprägten hämorrhagischen Nekrosen. Todesursächlich war somit das Tumorleiden, welches in der Folge zu der Anämie und der GI-Blutung geführt hat. Schlussfolgerungen. Das Chorionkarzinom ist eine seltene Erkrankung aus der Gruppe der Keimzelltumoren, die beim Mann in der Regel im Hoden auftritt und sich durch einen äußerst aggressiven, destruierenden Verlauf auszeichnet. Vereinzelt kann es auch außerhalb des Hodens vorkommen wie z. B. in den Epiphysen oder dem Mediastinum.
P-037 An autopsy case of a giant intracranial arteriovenous malformation *S.- I. Kubo1, M. Takayama1, M. Kashiwagi1, K. Hara1, A. Matsusue1, B. Waters1, N. Ikematsu1 1 Department of Forensic Medicine, Fukuoka University, Fukuoka, Japan Background. Case report: A man in his late thirties was found in a supine position in the hallway of his house. Past history: He had been diagnosed with epilepsy 20 years ago. Since stopping treatment, the epileptic events occurred more frequently and his condition deteriorated in the past 2 year. Material and method. Chief autopsy findings: Discoloration, excoriation, swelling, subcutaneous and muscle hemorrhages were found on the left side. A fracture from the left parietal bone to the anterior cranial fossa was also observed. A subdural hemorrhage (hematoma) spanned a wide range. A subarachnoid hemorrhage was also observed in the left parietal region. His brain weighed 1603 g, was edematous, and showed right uncal herniation. Results. However, an enlarged blood vessel was observed in the subcutaneous scalp. In the right cerebral hemisphere, a thick, enlarged blood vessel was running from the sagittal sinus. On the bottom of the frontal lobe,
an egg-sized tumorous lesion of blood vessels was found. This vascular lesion was formed between the sagittal sinus and the right anterior cerebral artery. Pathologically, veins and arteries were found together, and thus it was diagnosed as an arteriovenous malformation (AVM). Discussion and conclusion. It is possible an epileptic seizure was the cause of the fall on floor. It was considered that AVM on his brain was the focal lesion of the epileptic seizures.
P-038 Die Übersetzung des Lehrbuchs für Gerichtsmedizin von Professor Eduard Hoffmann durchgeführt von Kasaner Professor Ivan Gvozdev im Jahre 1878 *V. Spiridonov1 1 Regionales Büro für die Rechtsmedizin Tatarstan, IT, Kazan, Russische Föderation Fallbeschreibung. Einer der größten Gerichtsmediziner Europas war Eduard Hoffmann (1837–1897), der im Jahre 1837 in Prag geboren wurde und auch dort an der Medizinischen Fakultät der Universität studierte. Er arbeitete als Professor für Gerichtsmedizin an den Universitäten in Prag, Innsbruck und Wien. Hoffmann ist der Autor des bekannten und größten zweibändigen Handbuch der Gerichtsmedizin, das mehrfach aufgelegt und in viele Sprachen übersetzt wurde.Der Hauptvorteil des Lehrbuchs, das ein Handbuch für Gerichtsmediziner und Juristen geworden war, bestand in seiner Klarheit und seinem reichen kasuistischen Material. In Russland gab es keine eigenen Lehrbücher über Gerichtsmedizin. Der Professor an der Universität von Kasan Ivan Gvozdev beschloss, diese Lücke zu füllen, und ließ das Lehrbuch von Studenten übersetzen. Im Jahr 1878 wurde zum ersten Mal das Lehrbuch von Hoffmann unter der Redaktion von I. Gvozdev in Kasan mit großem Erfolg veröffentlicht. Viel später wurden weitere Übersetzungen ins Russische von Prof. Stolz und Prof. Sorokin getätigt. Viele Generationen von russischen Studenten aus verschiedenen Ländern lernten nach dem Lehrbuch von E. Hoffmann, das zu Recht als Klassiker der Gerichtsmedizin in Russland gilt. Diese Übersetzung des Lehrbuchs von E. Hoffmann bestätigt die guten beruflichen Kontakte im 19. Jahrhundert zwischen den Gerichtsmedizinern Europas und Russlands.
P-039 Projektvorstellung „Mehr Sicherheit im Straßenverkehr“ Entwicklung von Überprüfungs-, Ermittlungs- und Analysestandards *K. Zindler1, T. Goldmann2, M. Klintschar3, H. Andresen-Streichert4, W. Grellner1 1 Universitätsmedizin Göttingen, Abteilung Rechtsmedizin, Göttingen, Deutschland 2 Staatsanwaltschaft Bückeburg, Bückeburg, Deutschland 3 Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Rechtsmedizin, Hannover, Deutschland 4 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin, Hamburg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die juristische Beurteilung einer durch andere berauschende Mittel bedingten Fahrunsicherheit gestaltet sich bei fehlenden Fahrauffälligkeiten und/oder unzureichender Dokumentation des psychophysischen Leistungsbildes schwierig. Eine vorfallsnahe und adäquate psychophysische Leistungstestung hingegen erlaubt dem Sachverständigen eine bessere Einschätzung der Fahrsicherheit eines Beschuldigten/Angeklagten. Ziel des Projektes war die Entwicklung/Erprobung eines Standards, welcher die sichere Einschätzung einer Fahrunsicherheit auch ohne Fahrauffälligkeiten begründen kann. Material und Methode. 11 Monate lang wurde im Einzugsgebiet einer niedersächsischen Polizeiinspektion (ca. 160.000 Einwohner; Teilabschnitt BAB Rechtsmedizin
Abstracts 2) einer von drei Schulungsstandards zur Bewertung potenziell intoxikierter Fahrzeugführer angewandt: Standarderfassungsbogen der niedersächsischen Polizei (SEB); Standard-Test-Verfahren (STV); Standardisierter-Fahrtüchtigkeits-Test (SFT). Alle Fälle gingen an die Staatsanwaltschaft und bei relevantem Substanznachweis wurden rechtsmedizinische Gutachten eingeholt. Es erfolgte eine Auswertung u. a. hinsichtlich der Anzahl der fortgeführten Ermittlungsverfahren sowie der abschließenden juristischen Würdigung. Resultate. Ermittlungsverfahren: n = 121 (m = 114; w = 7). Durchschnittsalter: 31,2 Jahre. Anklageerhebung: n = 61; Verurteilungsquote (zum Zeitpunkt Projektbericht): 100 % (n = 19). Keine Anklage: n = 60 (Abgabe an Bußgeldstelle: n = 41; Verfahren eingestellt: n = 12; direkte Abgabe an Fahrerlaubnisbehörde: n = 7). Vertretbare Feststellungen der Fahruntüchtigkeit: SEB: 36,1 %; STV: 66 %; SFT: 81,8 %. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Eine absolute Fahrunsicherheit bei „Drogenfahrten“ existiert derzeit nicht. Somit stehen bei der juristischen Bewertung substanzbedingte Ausfallerscheinungen und/oder Fahrauffälligkeiten im Vordergrund. Die Rechtsprechung erlaubt die Verurteilung von „Trunkenheitsfahrten“ auch in Abwesenheit von Fahrfehlern, wenn das psychophysische Erscheinungsbild zum Vorfallszeitpunkt genügend Anhaltspunkte für eine die Fahrsicherheit beeinträchtigende Substanzwirkung bietet. Diese Erkenntnis hat noch keinen umfassenden Einzug in Ermittlungsbehörden und Gerichte gefunden. Das Projekt hat ergeben, dass dem SFT ein sehr hoher Beweiswert zugemessen werden kann. Das STV ist grundsätzlich geeignet, eine Fahrunsicherheit zu erkennen. Die ausschließliche Nutzung von SEB führte mehrfach zu keinen oder unbefriedigenden Feststellungen.
P-040 Development of a HPLC-QTOF-MS method for the determination of GHB-O-β-glucuronide and GHB-4-sulfate in plasma and urine and validation with special focus on long-term stability *L.- M. Mehling1, T. Piper2, J. Dib2, D. S. Pedersen3, B. Madea4, C. Hess1, M. Thevis2 1 University Hospital Bonn, Institute of Forensic Medicine, Forensic Toxicology, Bonn, Germany 2 German Sport University Cologne, Institute of Biochemistry, Center of Preventive Doping Research, Cologne, Germany 3 University of Copenhagen, Faculty of Health and Medical Science, Department of Drug Design and Pharmacology, Copenhagen, Denmark 4 University Hospital Bonn, Institute of Forensic Medicine, Bonn, Germany Background. Gamma-hydroxybutyric acid (GHB) is a relevant molecule in forensic cases; it is used as a so called knock-out drug in drug facilitated sexual assaults. Crime detection continues to be a problem in these cases, because of its narrow detection window. Generated metabolites might to extend the detection window. Material and method. Therefore, a method was developed and validated to determine GHB-4-sulfate (GHB-Sulf) and GHB-β-O-glucuronide (GHB-Gluc) in plasma and urine samples according to forensic guidelines. For this purpose, GHB-sulfate and its deuterated internal standard GHB-sulfate-d6 were synthesized in house; GHB-Gluc-d4 served as internal standard for the glucuronated GHB. Compounds were separated by a HYPERCARB column and detected by QTOF mass spectrometry system (QTOF-MS) after protein precipitation of 100 µl plasma or urine, respectively. Results. Calibration curves were linear over the entire range of calibration (plasma: GHB-Gluc: 0.01–0.5 mg/L; urine: GHB-Sulf: 0.01–1 mg/L and GHB-Gluc: 0.25–20 mg/L) with 1/x weighting and low quantification limits could be achieved (LOQ (Gluc): 8.2 ng/ml; LOQ (Sulf): 6.3 ng/ ml). Accuracy, inter-day and intra-day precision fulfilled the criteria of forensic guidelines in plasma and urine, respectively. Furthermore, stability was given under different temperature conditions (room temperature, 4 °C, -20 °C) up to four weeks. Discussion and conclusion. A validated method according to forensic guidelines was developed for the determination of the GHB metabolites, Rechtsmedizin
GHB-glucuronide and GHB-sulfate in plasma and urine. Satisfactory results were found for long-term stability for both compounds in spiked samples as well as in real specimens.
P-041 Überwachung der Levamisol-Konzentrationen im Blut von Verkehrsteilnehmern nach Cocain-Konsum M. Dziadosz1, M. Klintschar1, *J. Teske1 1 Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Rechtsmedizin, Hannover, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Levamisol ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Imidazothiazole mit antihelminthischen und immunstimulierenden Eigenschaften. Der Wirkstoff findet heute noch Anwendung als Wurmmittel in der Tiermedizin. Trotz zahlreicher gefährlicher Nebenwirkungen wird Levamisol seit einiger Zeit auch als Cocain-Streckmittel verwendet. Ziel dieser Arbeit war die Untersuchung der Levamisol-Prävalenz auf der Basis der Analyse der im Straßenverkehr gesicherten Blutproben. Material und Methode. Für die Studie wurden Cocain positive Proben mit einer Benzoylecgonin-Konzentration > 1 ng/mL verwendet. Diese Blutproben (n > 130) wurden mittels Festphasenextraktion aufgearbeitet und mittels Flüssigchromatographie-Tandem-Massenspektrometrie untersucht. Die Berechnung der Levamisol-Konzentrationen erfolgte auf der Basis einer validierten Methode in einem Kalibrationsbereich von 1–100 ng/mL. Die Untersuchungen erfolgten parallel zu den routinemäßig durchgeführten Bestätigungsanalysen auf Cocain mit einer auf Levamisol erweiterten Methode. Resultate. Die ermittelte Levamisol-Prävalenz in Niedersachsen (Juli– September 2014) lag bei 83 %. Die nachgewiesen Konzentrationen bewegten sich im Bereich von 0,14 bis 231 ng/mL. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die ermittelte Levamisol-Prävalenz ist mit den Ergebnissen von Studien aus den Vereinigten Staaten von Amerika vergleichbar. Da Levamisol die Ursache für zahlreiche unerwünschte Nebenwirkungen sein kann (Verwirrung, Ermüdung, Schwindel), sollten bei problematischen Fällen entsprechende Wirkstoff-Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung des therapeutischen Konzentrationsbereiches von Levamisol, wie auch der nachgewiesenen Levamisol-Konzentrationen und entsprechenden Abbauzeiten ist zu diskutieren ob das Cocain-Streckmittel als relevant für forensische Begutachtungen gesehen werden kann.
P-042 Transkutane Cannabinoid-Aufnahme mit hanfhaltiger Salbe? *C. Heß1, B. Madea1 1 Universität Bonn, Institut für Pharmazie, Pharmazeutische Pharmazie, Bonn, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Bei einem verkehrsauffälligen Kraftfahrer mit drogenbedingten Leistungseinbußen und überhöhter Geschwindigkeit ergaben chemisch-toxikologische Untersuchungen folgende Befunde: THC 7,3 ng/ml, 11-Hydroxy-THC 3,5 ng/ml, THCCOOH 44,6 ng/ml. In der Hauptverhandlung behauptete der Angeklagte, dass die ermittelten Cannabinoid-Werte auf den Gebrauch einer hanfhaltigen Salbe zurückzuführen seien, die er aufgrund von Prellungen und Schürfungen über einen Zeitraum von mehreren Tagen vor dem Vorfall benutzt habe. Bei den genannten Produkten handelte es sich neben Hanf ölen um die Salbe Extra konpná mast 100 (Firma Sativa Medical, Tschechische Republik). Alle Produkte zeigten auf der Packungsbeilage Symbole, die auf ein Fehlen von THC schließen ließen. Material und Methode. Drei Mitarbeiter des Institutes trugen sich diese Salbe über einen Zeitraum von 3 Tagen alle 2 Stunden (insgesamt 10 ×) großflächig auf die Haut auf (jeweils Nacken, Arme/Beine oder Oberkör-
per). Beginnend kurz nach der ersten Auftragung wurden von diesen Probanden in regelmäßigen Abständen bis zu 15 Stunden nach den letzten Auftragungen Blut- und Urinproben abgenommen und gaschromatographisch/massenspektrometrisch auf THC und seine Stoffwechselprodukte untersucht (LoD (THC) = 0,40 ng/ml; LoD (THCCOOH) = 1,6 ng/ml). Resultate. THC konnte in allen Produkten selbst nachgewiesen werden. Alle vermessenen Blut- und Urinprobenuntersuchungen der Versuchsteilnehmer nach Auftragung der Salbe verliefen aber negativ. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Insofern konnten die ermittelten Cannabinoid-Konzentrationen des Beschuldigten nicht durch die Auftragung der Salbe, wohl aber durch die orale Aufnahme der Öle erklärt werden.
P-043 Pharmakologische Daten synthetischer Cannabinoide – Rezeptoraffinitäten an CB-Rezeptoren und funktionelle Assays *C. Heß1, C. Schoeder2, B. Madea1, C. Müller2 1 Institut für Rechtsmedizin Bonn, Forensische Toxikologie, Bonn, Deutschland 2 Universität Bonn, Institut für Pharmazie, Pharmazeutische Pharmazie, Bonn, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die zunehmende Zahl synthetischer Cannabinoide erfordert pharmakologische Informationen über immer neue Substanzen, um Ergebnisse toxikologischer Analysen aussagekräftiger zu machen. Eine Möglichkeit der Abschätzung der pharmakologischen Potenz bietet der Vergleich der Bindungsaffinität zu CB1 Rezeptoren mit der von Tetrahydrocannabinol (Ki (CB1) ~ 40,7 nM) und der in vitro Nachweis eines Agonismus an CB1 Rezeptoren. Material und Methode. Es wurden Rezeptoraffinitäten und Aktivitätspotentiale an CB1 für bislang 67 synthetische Cannabinoide untersucht. Humane CB1 and CB2 Rezeptor Ki-Werte wurden mittels Radioligandbindungsstudien vs. [3H]CP55,940 (0,1 nM) in Membranpräparationen (Chinese Hamster ovary (CHO) – Zellen) ermittelt, die stabil den Rezeptor exprimieren. Für die Berechnung wurde die Cheng-Prusoff Gleichung und ein KD-Wert von 2,4 nM ([3H]CP55,940 an hCB1) und 0,7 nM ([3H] CP55,940 an hCB2) herangezogen. Zusätzlich wurde die Inhibierung der
Adenylatcyclase-Aktivität in CHO Zellen mittels eines kompetitiven Bindungsassays für cAMP bestimmt. Resultate. Die meisten Substanzen sind volle Agonisten an Cannabinoid-Rezeptoren. Einige ausgewählte Substanzen mit hohen Affinitäten zu CB1 sind BB-22 (Ki (CB1) = 0,217 ± 0,56 nM), EAM-2201 (Ki (CB1) = 0,380 ± 0,111 nM), 5F-PB-22 (Ki (CB1) = 0,468 ± 0,069 nM), FUBPB-22 (Ki (CB1) = 0,386 ± 0,117 nM), 5F-AKB48 (Ki (CB1) = 2,07 ± 0,71 nM), ADBICA (Ki (CB1) = 1,87 ± 0,20 nM), AB-FUBINACA (Ki (CB1) = 6,91 ± 3,42 nM), 5F-MN18 (Ki (CB1) = 1,65 ± 0,26 nM), NNEI (Ki (CB1) = 1,82 ± 0,35 nM), 5F-NNEI (Ki (CB1) = 3,69 ± 1,97 nM), THJ2201 (Ki (CB1) = 1,34 ± 0,54 nM), NM2201 (Ki (CB1) = 0,332 ± 0,107 nM), 5F-SDB005 (Ki (CB1) = 2,58 ± 1,09 nM), FUB-AKB-48 (Ki (CB1) = 1,06 ± 0,29 nM), MA-CHMINACA (Ki (CB1) = 0,339 ± 0,072 nM), MAB-CHMINACA (Ki (CB1) = 0,333 ± 0,059 nM), MDMB-FUBINACA (Ki (CB1) = 0,0985 ± 0,0291 nM), MDMB-CHMINACA (Ki (CB1) = 0,222 ± 0,034 nM), APICA (Ki (CB1) = 6,52 ± 3,73 nM) und 5F-AMB (Ki (CB1) = 1,13 ± 0,48 nM). Weitere neuere Substanzen werden bis zur Tagung untersucht. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die präsentierten Daten sollten in die Interpretation analytischer Befunde synthetische Cannabinoide mit einbezogen werden.
P-044 Synthetische Cannabinoide in Haarproben – Analytik und Bewertung der Befunde *M. Neukamm1, F. Franz1, H. Jechle1, V. Angerer1, V. Auwärter1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Freiburg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Synthetische Cannabinoide (SC) sind zurzeit in Deutschland eine stark vertretene Wirkstoffklasse aus der Gruppe der neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) und gewinnen zunehmend an Bedeutung bei der Drogenabstinenzkontrolle. Die Analyse von Haarproben eröffnet hier die Möglichkeit ein längeres retrospektives Zeitfenster abzudecken. Ziel dieser Studie ist, die Prävalenz verschiedener synthetischer Cannabinoide in Haarproben zu untersuchen.
Abb. 1 I P-044 8 Erstes Auftreten und relative Häufigkeit verschiedener synthetischer Cannabinoide in authentischen positiven Serum- und Haarproben Rechtsmedizin
Abstracts Material und Methode. Eine Analysenmethode zur Untersuchung von Haarproben auf synthetische Cannabinoide mittels Flüssigchromatographie-Tandemmassenspektrometrie (LC-MS/MS) wurde auf Basis einer bestehenden Methode [1] weiterentwickelt. Die Methode wurde nach den Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) validiert und umfasst aktuell 97 Substanzen. Die Prävalenz der erfassten synthetischen Cannabinoide in über 150 authentischen Haarproben wurde den entsprechenden Daten von ca. 3800 untersuchten Serumproben gegenübergestellt. Resultate. Etwa 70 % der untersuchten Haarproben waren positiv auf synthetische Cannabinoide. In über 80 % der positiven Haarproben wurden mehrere – in einen Fall 27 verschiedene – synthetische Cannabinoide nachgewiesen. Die höchste nachgewiesene Konzentration betrug ca. 5700 pg/mg JWH-210. Der Zeitraum des ersten Auftretens eines synthetischen Cannabinoids ist bei Haarproben und Serumproben vergleichbar, jedoch waren infolge des längeren Nachweisfensters bei Haaranalysen synthetische Cannabinoide noch nachweisbar, die im Serum bereits nicht mehr auftraten (. siehe Abb. 1). Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Vielzahl an Befunden mit mehreren synthetischen Cannabinoiden in einer Haarprobe kann auf den Umgang mit Räuchermischungen, die mehrere Wirkstoffe enthalten, oder einen länger anhaltenden Missbrauch (mit Wechsel der konsumierten Produkte) zurückgeführt werden. Auch ohne (aktiven) Konsum gelangen synthetische Cannabinoide durch Umgang mit Produkten und mit Seitenstromrauch auf exponierte Haare und können in der Folge permanent in das Haar eingelagert werden [2]. Bei der Bewertung analytischer Befunde muss daher beachtet werden, dass ein positiver Befund nicht zwingend einen Konsum beweist, sondern lediglich einen Kontakt mit Produkten, die synthetische Cannabinoide enthalten. Negative Befunde können dagegen als Abstinenzbeleg gewertet werden, sodass der Einsatz der Haaranalytik zur Abstinenzkontrolle auch für synthetische Cannabinoide sinnvoll sein kann. Literatur: 1. Hutter M, Kneisel S, Auwärter V, Neukamm MA (2012) Determination of 22 synthetic cannabinoids in human hair by liquid chromatography-tandem mass spectrometry. J Chromatogr B Analyt Technol Biomed Life Sci 903:95–101 2. Hutter M, Moosmann B, Auwärter V, Neukamm MA (2015) Hair analysis for JWH-018, JWH-122, and JWH-210 after passive in vivo exposure to synthetic cannabinoid smoke. Forensic Toxicology 33:69–76
P-045 Intoxikation mit dem synthetischen cathinone α-PVP (α-pyrrolidinovalerophenone) *E. Piepryza1, M. Korczyńska1, J. Kulikowska1, J. Nowicka1, R. Skowronek1, M. Szczepański1, C. Chowaniec1 1 Institut für Gerichtsmedizin und Toxikologie der Schlesischen Medizinischen Universität, Katowice, IT, Katowice, Polen Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Zahl neu entdeckter psychoaktiver Substanzen (NPS) auf dem Drogenmarkt wächst in den letzten Jahren rasant. Es werden immer wieder neue Stoffe synthetisiert, um das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Eine große Gruppe der neuen psychoaktiven Substanzen, die auf den polnischen Drogenmarkt gebracht werden, bilden synthetische Cathinone. Cathinon und seine Derivate sind eng verwandt mit der Familie der Phenethylamine und Amphetamine. α-PVP (α-pyrrolidinopentiophenone, α-pyrrolidinovalerophenone) ist eine der häufigsten Cathinone, die in Jahren 2013–2015 auf dem polnischen Markt erhältlich war. Material und Methode. Berichtet wird über 17 Todesfälle (darunter 4 Suizide) durch α-PVP Einnahme. Biologisches Material wurde in jedem Fall einem űblichen „general unknown“-Screening unterzogen. Die verschiedenen Konsumformen (nasal, oral, intravenös, rektal, usw.) unterscheiden sich in Hinsicht auf Dosierung, Zeit bis zum Wirkungseintritt und Wirkungsdauer. Die Wirkung hält 6–8 Stunden an.
Rechtsmedizin
Resultate. Bei den chemisch-toxikologischen Untersuchungen wurde α-PVP im Blut in Konzentrationen von 0,02–1,60 µg/ml gefunden. Neben α-PVP wurden auch unter anderem Amphetamin, Methamphetamin, Ketamin, Methadon, Pentedron, Desoxypipradrol, 3-Methylmethcathinone nachgewiesen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Unsere Untersuchungen zeigen die zunehmende Bedeutung der neu entdeckten psychoaktiven Substanzen. Im Juli 2015 wurde α-PVP von der polnischen Regierung für illegal erklärt. Um mögliche Kontrollen zu umgehen, werden Cathinon-Derivate häufig unter verschiedenen Markennamen als „Pflanzennahrung“, „Badesalz“ oder „Forschungschemikalie“ vermarktet, oftmals mit dem aufgedruckten Warnhinweis, dass sie „nicht für den menschlichen Verzehr“ bestimmt sind. Oft wird der genaue Inhalt dieser Produkte nicht angegeben. Einige Straßenbezeichnungen für α-PVP sind flakka und gravel. α-PVP erscheint entweder als weißes fein- bis grobkristallines Pulver, als gepresste Tablette oder in Kapselform. Berichte von Konsumenten im Internet zeigen, dass eine typische Dosis von α-PVP 25– 400 mg beträgt.
P-046 Neue Methoden der 3D Tatortdokumentation im Lichte der österreichischen Rechtsordnung N. Paulus1, A. Bornik1, *R. Riener-Hofer1 1 Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung, Graz, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). In den letzten Jahren sind vermehrt kostengünstige Sensoren zur dreidimensionalen Erfassung der Umgebung auf den Markt gekommen. Diese können auch zur Dokumentation von Örtlichkeiten, Gegenständen und Personen im Rahmen der Strafverfolgung verwendet werden. Derzeit kommen zumeist kostenintensive Technologien zum Einsatz. Geringe Anschaffungskosten erlauben eine Erweiterung des Anwendungsspektrums auf polizeiliche Dokumentationsszenarien auch in Routinefällen. Für die praktische Anwendung dieser 3D Dokumentationswerkzeuge ist im Vorfeld eine Erhebung der (grund)rechtlichen Rahmenbedingungen von größter Bedeutung. Material und Methode. Das Ziel des vom LBI CFI in Graz im Rahmen des Sicherheitsforschungs-Förderprogramms KIRAS des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie initiierten und geleiteten Projektes CSISmartScan3D ist die Erforschung von Technologien zur interaktiven dreidimensionalen Dokumentation von Tat- und Unfallorten auf Basis kostengünstiger 3D Sensoren. Am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Karl-Franzens-Universität Graz wurde im Rahmen dieses Projektes eine Diplomarbeit[1] verfasst, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen der in Rede stehenden, neuen Technologien beleuchtet. Resultate. 3D-Aufnahmesysteme tragen zu einfacheren, rascheren und billigeren Verfahren bei. Sie vereinen Prozessökonomie mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz und dienen als hinreichendes Surrogat für die ermangelnde Mitwirkung der Prozessbeteiligten an den Erhebungen. Bei hinreichenden Verdachtsmomenten steht die (grund)rechtliche Zulässigkeit von 3D Aufnahmen zwecks Sicherung von Beweismaterialien außer Frage. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Unter Betrachtung aller rechtlichen Aspekte ist die Anwendung von 3D-Aufnahmesystemen zur Dokumentation als Grundlage für den virtuellen Lokalaugenschein empfehlenswert. Eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den praktischen Einsatz ist zu erwarten. Literatur: 1. Paulus N, (2015) Der virtuelle Lokalaugenschein und seine strafrechtlichen und strafprozessualen Schranken, Diplomarbeit an der Karl-Franzens-Universität Graz
P-047 Post-mortem CT of pelvic and acetabular fractures after road accidents in relation to different types of impact and involved vehicles *W.- D. Zech1, L. Kara2, N. Schwendener1, C. Jackowski1 1 Institut für Rechtsmedizin Bern, Bern, Switzerland 2 Triemlispital, Zürich, Switzerland Background. Road accidents often result in pelvic and acetabular fractures with varying severity according to different fracture patterns as regarded by the AO comprehensive classifications. The purpose of this study was to determine the different fracture patterns of pelvic and acetabular fractures in post-mortem CT in relation to different types of impact and involved vehicles including overrun of pedestrians. Material and method. 173 native post-mortem CT scans of traffic accident victims were evaluated regarding pelvic and acetabular fractures. The types of traffic accidents were also assessed. Only human vs. vehicle types of accident with pelvic fractures (n = 47) were included leading to four groups (I-IV): I – pedestrian overrun (n = 10); II – pedestrian hit but not overrun (n = 17); III – bicyclist vs. car (n = 10); IV – motorcycle vs. car (n = 10). Fractures were classified according to the AO (61 and 62) comprehensive classification. AO Categories A and B (no indication for immediate treatment) were compared with category C (immediate clinical treatment indicated). Results. According to the AO classification 24 of 47 victims presented with class C (unstable) fractures. In detail group I presented the highest rate of class C fractures (8 of 10). There were decreasing rates of class C fractures in group II (10 of 17), III (4 of 10) and IV (2 of 10). Discussion and conclusion. Overrun victims show the highest risk of presenting pelvic and acetabular fractures with indication of immediate treatment followed in a decreasing manner by the groups II, III and IV. By knowledge of the distribution and patterns of pelvic and acetabular fractures with respect to the type of accident the radiologist may support the emergency physician in prioritizing trauma patients and their therapeutic needs.
P-048 Phosphatidylethanol (PEth) im Transplantationssetting – der objektive Nachweis eines Alkoholkonsums wird weiter verbessert *H. Andresen-Streichert1, Y. Beres2, A. Müller1, A. Schröck3, W. Weinmann3, G. Skopp4, S. Pischke2, B. Nashan2, M. Sterneck5 1 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Toxikologie, Hamburg, Deutschland 2 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Universitäres TransplantationsCentrum, Hamburg, Deutschland 3 Universität Bern, Medizinische Fakultät, Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin, Bern, Schweiz 4 Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin, Heidelberg, Deutschland 5 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Klinik und Poliklinik für Hepatobiliäre Chirurgie und Transplantationsmedizin, Hamburg, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Der direkte Alkoholkonsummarker Phosphatidylethanol (PEth) ermöglicht den Nachweis einer Ethanolaufnahme über bis zu 12 Tage im Blut und kann somit das diagnostische Fenster im Vergleich zu Ethylglucuronid im Urin deutlich erweitern. Bisherige Studien beschäftigten sich vorwiegend mit der Gruppe alkoholkranker Personen. Erstmals wurde PEth in dieser Studie bei Patienten mit ethyltoxischer Zirrhose prä und post Lebertransplantation eingesetzt. Ziel dieser Untersuchung war es, PEth mit den Biomarkern Urin-Ethylglucuronid, Ethanol, Carbohydrate-Defizientes Transferrin (CDT) und Haar-Ethylglucuronid zu vergleichen.
Material und Methode. Es wurden prospektiv alle Patienten mit ethyltoxischer Zirrhose eingeschlossen, die sich in der Lebertransplantations-Ambulanz des UKE zwischen 10/2015 und 02/2016 vor geplanter Lebertransplantation (LTx) oder zur Jahreskontrolle nach LTx vorstellten. Sie erhielten einen standardisierten Fragebogen zum Alkoholkonsum und es wurden die Marker Ethanol (EtOH) und CDT im Serum, PEth im Blut, sowie EtG im Haar (hEtG) und im Urin (uEtG) bestimmt. Es wurden 51 Patienten prä LTx und 61 Patienten post LTx (61 % bzw. 62 % Männer, mediane Zeit post LTx 6 J) eingeschlossen. Es lagen Blutproben von 100 %, Urinproben von 96 %, Haarproben von 68 % und ein ausgefüllter Fragebogen von 86 % der Patienten vor. Resultate. Ein Alkoholkonsum wurde im Fragebogen von 20 % der Patienten prä und 19 % post LTx angegeben. Mittels Biomarker wurde ein Alkoholkonsum bei 25 % (28/112) der Patienten nachgewiesen (25 % prä LTx; 25 % post LTx). Dabei waren PEth in 71 % (20/28), EtOH in 14 % (4/28), CDT in 14 % (4/28), uEtG in 52 % (11/21) und hEtG in 89 % (16/18) positiv. Alle Patienten mit erhöhtem EtOH oder CDT-Wert waren auch PEth positiv. Ferner waren 10/11 (91 %) Patienten mit einer uEtG-Konzentration >0,5 mg/L auch für PEth positiv. Umgekehrt gelang aber nur bei 50 % der PEth positiven Patienten ein Alkoholnachweis mittels uEtG. Dagegen waren 38 % (6/16) der Patienten mit positivem hEtG nicht PEth positiv. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Von 11 Patienten mit zugegebenem Alkoholkonsum innerhalb der letzten Woche waren alle PEth positiv (100 %), aber nur 7 uEtG positiv (64 %). Die Bestimmung von PEth erlaubte häufiger den Nachweis eines Alkoholkonsums prä und post Transplantation als die kombinierte Bestimmung von EtOH, CDT und uEtG. Die Bestimmung von EtG im Haar brachte zusätzliche Informationen gegenüber allen anderen Biomarkern, die nur einen kurzfristigeren Alkoholkonsum anzeigen können.
P-049 Alkohol im Kuchen und dies nicht gekennzeichnet? *K. Blümke-Anbau1, R. Lessig2, I. Weiß1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Halle (Saale), Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin, Halle (Saale), Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Wir erhielten den Auftrag Törtchen auf Alkohol zu untersuchen. Diese waren einzeln verpackt und wurden regelmäßig als Nachmittagssnack an Patienten in der Klinik verteilt. Laut Inhaltsliste ist kein Alkohol enthalten. Es konnte jedoch bei einer Patientin der Psychiatrie Atemalkohol festgestellt werden (0,20 ‰). Testpersonen wiesen ebenfalls eine erhöhte Atemalkoholkonzentration auf. Ziel war es herauszufinden, ob auch andere Hersteller regelmäßig keine korrekten Angaben zu ihren Inhaltsstoffen machen. Material und Methode. Wir haben 10 verschiedene Kuchen unterschiedlicher Hersteller untersucht, welche als einzeln abgepackte Varianten verkauft werden. Die Bestimmung der Alkoholkonzentration erfolgte mittels Headspace-Gaschromatographie an einer gepackten Säule. Resultate. Kuchen eines italienischen Herstellers enthielten im Durchschnitt ca. 6 bis 7 ‰ Ethanol. Dies war auf der Verpackung nicht gekennzeichnet. Deutsche Hersteller weisen in ihrer Zutatenliste darauf hin, das Ethanol als Konservierungsmittel enthalten ist. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Eine entsprechende genaue Auflistung aller Zutaten ist enorm wichtig. Nicht nur Kinder nehmen diese Lebensmittel zu sich, sondern auch trockene Alkoholiker. Ebenso kann der Genuss dieser Ethanol enthaltenden Kuchen in Verbindung mit der Einnahme von Medikamenten, wie es z. B. bei uns in der Psychiatrie geschehen ist, zu unvorhergesehenen Reaktionen oder Nebenwirkungen führen.
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Abstracts P-050 Anwendung einer Mikro-Methode zur gaschromatographischen Bestimmung der Blutalkoholkonzentration *J. Teske1, J. Münchhoff1, M. Dziadosz1, M. Klintschar1 Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Rechtsmedizin, Hannover, Deutschland
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Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). BAK-Bestimmungen können nach den aktuellen Richtlinien mit zwei differenten GC-Verfahren mittels Headspace-Technik durchgeführt werden. Typischerweise werden dabei 100–200 µl Serum pro Aufarbeitung eingesetzt. In der vorliegenden Arbeit sind die Ergebnisse eines validierten Verfahrens beschrieben, welches mit einem Volumen von 20 µl Serum arbeitet. Auf der Basis dieser Methode können Proben, bei denen nur wenig Material zur Verfügung steht, bearbeitet werden. Darüber hinaus ergeben sich Möglichkeiten zur Untersuchung alternativer Materialien wie z. B. Kapillarblut. Material und Methode. 20 µl Serum werden mit 200 µl t-Butanol-Lösung (0,05 g/l) in ein 1.5 ml Vial verbracht, thermostatisiert und anschließend an einem Agilent 7890A GC-System unter Verwendung eines MultiPurpose Samplers (MPS, Gerstel) mittels Headspace-Spritzendosierung untersucht. In dem GC wird die Probe auf 2 Säulen gesplittet (DB 1701 und Varian CP-Sil 8). Resultate. Im Rahmen der Untersuchungen erfolgte eine Optimierung der apparativen Parameter für die Probenaufgabe. Bei der anschließenden Validierung nach den Richtlinien der GTFCH wurden die Vorgaben erfüllt. Die Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenzen nach DIN 32645 liegen bei 0,02 bzw. 0,06 g/l. Vergleichsanalysen mit dem Standardverfahren zur BAK-Bestimmung aus einem Trinkversuch zeigen, dass die Methode zur Routinebestimmung eingesetzt werden kann. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Auf dem 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag wurde empfohlen, die Entwicklung wenig invasiver „moderner Messmethoden“ zur Bestimmung der BAK zu fördern. Diesbezüglich wurde der Einsatz der 1H-NMR Spektroskopie bei einem Probenbedarf von 20 µl diskutiert [1]. Die mit der 1H-NMR Spektroskopie, als einer apparativ aufwändigen und kostenintensiven Technik, gegebenen Möglichkeiten z. B. Kapillarblut zu untersuchen, lassen sich ebenso mittels gaschromatographischer Techniken umsetzen. Die Sensitivität der Headspace-GC ist prinzipiell geeignet, Blutalkoholmessungen bei einem Volumen in der Größenordnung von 10 µl pro Einzelmessung durchzuführen. Nach den vorliegenden Validierungsdaten und den Erfahrungen ist das hier vorgestellte Verfahren geeignet, unter Routinebedingungen Serumproben bei geringem Probenbedarf auf Blutalkohol zu untersuchen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien sind dazu 4 Einzelaufarbeitungen nötig, so dass insgesamt ein Probenbedarf von 80 µl Serum besteht. Literatur: 1. Zailer E, Diehl BWK (2016) Alternative determination of blood alcohol concentration by 1H NMR spectroscopy, Journal of Pharmaceutical and Biomedical Analysis, 119:59–64
P-051 Eine Leiche im Kofferraum … *R. Bayer1, B. Ondruschka1, T. Gärtner2, J. Dreßler1 Institut für Rechtsmedizin, Leipzig, Deutschland 2 Ingenieurbüro Fürbeth & Ammer, Chemnitz, Deutschland
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Fallbeschreibung. Einem Autofahrer bot sich nach einem vermeintlichen nächtlichen Wildunfall auf der Autobahn ein kurioses Bild. Nach frontalem Anprall und Gefahrenbremsung verlies der Fahrer seinen PKW zur Nachschau. An der Kollisionsstelle war kein Wildtier festzustellen. Aufgrund seiner Aufregung und der Dunkelheit entging ihm während der Unfallsicherung zunächst, dass die Heckscheibe seines Fahrzeugs zerstört war. Mit dem Öffnen des Kofferraums und dem automatischen Einschalten des Lichtes offenbarte sich ihm ein erschreckender Anblick.
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Bei der Inaugenscheinnahme vor Ort wurde ein für PKW-Fußgänger-Kollisionen typisches Beschädigungsmuster an der rechten Fahrzeugfront festgestellt. Im Kofferraum wurde eine polytraumatisierte und stark deformierte männliche Leiche festgestellt. Neben der Hypothese eines zufällig entdeckten Transports zum „Leichendumping“ wurde ein abrupter Bremsvorgang nach Erfassen einer stehenden Person mit passivem Abwurf direkt durch die Heckfensterscheibe in Erwägung gezogen. Ausgehend von den Sektionsbefunden sowie der unfallanalytischen Beurteilung soll die Wichtigkeit einer interaktiven Zusammenarbeit zwischen Rechtsmedizinern und technischen Sachverständigen zur Verkehrsunfallanalytik erneut unterstrichen und der beschriebene Fall detailgetreu rekonstruiert werden.
P-052 Radiologic Identification with body modification *S. Schärli1, F. Berger1, M. Thali1, D. Gascho1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin und Bildgebung, Zürich, Schweiz Fallbeschreibung. Die Identifikation von Verstorbenen ist eine der Hauptaufgaben in der Rechtsmedizin und je nach Zustand eines Leichnams ist diese visuell nicht mehr möglich. In diesen Fällen eignen sich unterschiedliche Methoden wie der Abgleich mittels Zahnstatus, Daktyloskopie oder DNA. In den letzten Jahren hat auch die forensische Radiologie immer mehr an Bedeutung gewonnen, insbesondere die postmortale Computertomographie. Radiologische Identifikationen anhand von Zähnen, Zahnimplantaten, markanten anatomischen Strukturen oder medizinischen Implantaten sind bereits eine gängige Methode in vielen Rechtsmedizinischen Instituten. Jedoch können auch nicht-medizinische Implantate für einen Vergleich herangezogen werden. Der präsentierte Fall zeigt die radiologische Identifikation anhand eines subdermalen Implantates aus Silikon und dessen Eigenschaften in unterschiedlichen radiologischen Verfahren. Diese Art des Körperschmucks erfreut sich, neben anderen Formen wie Tätowierungen oder Piercings, immer mehr an Beliebtheit und diese Implantate zeigen Eigenheiten bezüglich deren Form, Grösse und Material. Darüber hinaus ist diese Form des Körperschmuckes unabhängig vom Fäulnisgrad.
P-053 Forensic identification of soft tissue remains – 3 Methods to distinguish between human and non-human *S. Schärli1, N. Morf2, M. Thali1, D. Gascho1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin und Bildgebung, Zürich, Schweiz 2 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Genetik, Zürich, Schweiz Fallbeschreibung. Gelegentlich wird zur genaueren Bestimmung von aufgefundenen Überresten die Rechtsmedizin hinzugezogen, um einen menschlichen Ursprung auszuschliessen. Je nach Beschaffenheit und Grösse bieten knöcherne Überreste meist genügend Merkmale für eine visuelle Differenzierung durch eine Fachperson. Allerdings ist die klare Bestimmung von Weichteilüberresten als nicht-menschlich rein visuell nicht immer einfach. Im präsentierten Fall wurden in einem See treibende Weichteilüberreste von der Wasserrettung gefunden und einem Tierpathologen übergeben. Dieser konnte einen menschlichen Ursprung nicht mit absoluter Gewissheit ausschliessen, somit wurde die Rechtsmedizin hinzugezogen. Für die genaue Bestimmung wurden 3 Methoden durchgeführt und miteinander verglichen: erstens radiologische Untersuchungen (Computer Tomographie und Magnet Resonanz Tomographie), zweitens ein immunchromatographischer Schnelltest und drittens eine DNA Analyse. Der präsentierte Fall zeigt, dass vor allem der immunchromatographische Schnelltest eine einfache, günstige und schnelle Methode zur
Differenzierung zwischen menschlichen und nicht-menschlichen Überresten darstellt. Die DNA Analyse konnte die Überreste eindeutig einer Spezies zuordnen.
P-054 Eingrenzung des postmortalen Intervalls bei einem Skelettfund mit Hilfe von ADD (Accumulated Degree Days) *K. Kyselicová1, D. Drozdová2, J. Šikuta3, R. Kuruc3, N. Moravanský3,4 1 Comenius Universitat, Department fur Molekularbiologie, Bratislava, Slowakei 2 Comenius Universität, Department für Ökologie der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Bratislava, Slowakei 3 Institut für Rechtsmedizin, Amt für die Aufsicht über die Gesundheitsfürsorge, Bratislava, Slowakei 4 Institut für forensisch-medizinische Expertisen s. r. o. (forensic.sk), Bratislava, Slowakei Fallbeschreibung. Im Oktober 2015 wurden in einem Waldstück in der Nähe von Modra (Slowakei) die Überreste einer männlichen Person mittleren Alters aufgefunden. Da es sich um einen zum größten Teil skelettierten Fund mit nur geringem Anteil an natürlich mumifizierten Weichteilen handelte, wurden die Überreste zur anthropologischen Analyse weitergegeben. Im Rahmen der Identifizierung wurde die postmortale Liegezeit des unbekannten Mannes auf Grund der Einstufung der Skelettierungsund Mumifizierungserscheinungen und der so genannten „Accumulated Degree Days“ (ADD), wobei die Durchschnittstemperaturen des konkreten Liegeplatzes einbezogen werden, auf 4 Monate ± 22 Tage eingegrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Methode von Megyesi und Coautoren (2005), bei der die Liegezeit auf Grund von Durchschnittstemperaturen über 0 °C und der davon abhängigen bakteriellen Aktivität berechnet wird. Nach der erfolgreichen Identifizierung wurde festgestellt, dass der Zeitraum, in dem der Mann zuletzt gesichtet wurde, dem berechneten PMI näherungsweise entspricht – mit einem Unterschied von nur wenigen Tagen. In Zukunft wollen wir diese Methode auch bei anderen Skelettfunden anwenden und die Übereinstimmung der berechneten Liegezeit zur der ermittelten Todeszeit statistisch überprüfen.
P-055 The power of PMCT – detailed imaging of foreign bodies *D. Gascho1, S. Gentile1, S. Bolliger1, M. Thali1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin und Bildgebung, Zürich, Schweiz Fallbeschreibung. Die postmortale Computer Tomographie (PMCT) hat sich in der Rechtsmedizin über die letzten Jahre als wertvolle Unterstützung zu einer Obduktion oder sogar als Ersatz für eine Obduktion etabliert. Eine der Stärken der PMCT liegt in der Erfassung von metallischen Fremdkörpern. Der dreidimensionale PMCT Datensatz erlaubt es, einen erfassten Fremdkörper virtuell zu drehen und zu wenden oder auch dreidimensional zu rekonstruieren, wodurch die Grösse und die Form genau bestimmt werden können. Dies ermöglicht auch den Vergleich mit antemortalen Datensätzen für eine radiologische Identifikation eines Verstorbenen. Zwei präsentierte Fälle zeigen, wie präzise sich kleinste metallische Fremdkörper in der PMCT darstellen lassen. Moderne Computer Tomographen ermöglichen Schnittbilder mit Schichtdicken im Sub-Millimeter-Bereich, die präzise Darstellung von dichteren Materialien ist jedoch durch die Houndsfield-Skala begrenzt. Eine Abhilfe für diese Limitation bietet die „Extended CT Scale“ Technik, die es ermöglicht, bereits kleinste Tiefenunterschiede einer Oberfläche eines metallischen Fremdkörpers darzustellen, wie zum Beispiel die Prägung einer inkorporierten Münze in einem Leichnam.
P-056 Irreführende Befunde an der Kopfhaut von Säuglingen *D. Geisenberger1, M. Große Perdekamp1, S. Pollak1 1 Institut für Rechtsmedizin, Freiburg, Deutschland Fallbeschreibung. Die Differenzierung zwischen akzidentell entstandenen und misshandlungsbedingten Verletzungen bei Säuglingen oder Kleinkindern gehört zu den wichtigsten Aufgaben der (klinischen) Rechtsmedizin. Besonders im Säuglingsalter wird eine Diskrepanz zwischen äußerer Befundarmut und schweren inneren Verletzungen beobachtet. Beschrieben wird ein tödliches Schädel-Hirntrauma eines 26 Tage alt gewordenen Säuglings, dessen behaarte Kopfhaut äußerlich keinerlei Verletzungszeichen aufwies. In einem weiteren Fall erlitt ein 5 Monate alter Säugling misshandlungsbedingte tödliche Kopfverletzungen mit multiplen Schädelbrüchen. Als einziges äußeres Korrelat zeigte sich eine nur undeutlich erkennbare, zart-livide Hautverfärbung in der linken Schläfenregion. Andererseits können Artefakte das Vorliegen von Kopfhauthämatomen vortäuschen. Dies wird am Beispiel eines 4 Wochen alten Säuglings gezeigt, der unter dem Verdacht einer körperlichen Misshandlung rechtsmedizinisch untersucht wurde. Die bläuliche Hautverfärbung in der Parietalregion stammte von einer nicht farbechten Kopfbedeckung.
P-057 Kindliche Knochenbrüche – Eine rechtsmedizinische Herausforderung *M. Todt1, G. Schroeder1, A. S. Debertin1 1 Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Rechtsmedizin, Hannover, Deutschland Fallbeschreibung. Einleitung: Frakturen im Kindesalter stellen regelmäßig eine diagnostische Herausforderung dar. Seit Etablierung der Kinderschutzambulanz in Niedersachsen steigt die Anzahl konsiliarischer Untersuchungen zur Mitbeurteilung von kindlichen Knochenbrüchen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung stetig an. Ergebnisse. Die vorgestellten Fallbeispiele veranschaulichen, wie bedeutsam eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten, Radiologen, Labormedizinern, Humangenetikern und der Rechtsmedizin ist. Dabei kommt der rechtsmedizinischen Expertise und ihren biomechanisch-rekonstruktiven Überlegungen eine herausragende Rolle zu. Bei den vorgestellten Fallbeispielen konnte der durch die behandelnden Ärzte geäußerte Verdacht auf eine Kindesmisshandlung durch die Rechtsmedizin entkräftet werden. Schlussfolgerung. Entgegen der weitläufigen Meinung, dass insbesondere Brüche der langen Röhrenknochen eine außerordentlich gewalttätige Misshandlung reflektieren, zeigt die Erfahrung in der interdisziplinären Zusammenarbeit, dass auch bei der Interpretation von Frakturen im Kindesalter äußerste Vorsicht geboten ist und zahlreiche Differenzialdiagnosen ausgeschlossen werden müssen.
P-058 Zur Frage der Handlungsfähigkeit bei einer Rückenmarkverletzung *M. Kislov1, V. Klevno1 1 Institut für Rechtsmedizin der Moskauer Region, IT, Moskau, Russische Föderation Fallbeschreibung. Bei der Rekonstruktion von Tatabläufen sind Aussagen zur Handlungsfähigkeit bei schweren Körperverletzungen nicht einfach. Hier kann eine Kasuistik wertvolle Hinweise liefern. Der Betroffene wurde in einem Hausmeisterraum seiner Arbeitsstätte mit zwei Hautwunden am Hals tot aufgefunden. In einer Wunde an der rechten Halsseite steckte eine Schraube. In der zweiten Wunde vorne am Rechtsmedizin
Abstracts Hals war eine abgebrochene Messerklinge von 4 cm Länge zu sehen. Zudem wies er am Hals eine zirkuläre Strangmarke auf. Die Messerklinge hatte die Halsgefäße nicht verletzt, jedoch zu einer Einengung des Rückenmarkkanals geführt. Die Schraube hatte den Schildknorpel verletzt und steckte im 4. Halswirbelkörper fest. Auch hier waren keine großen Halsgefäße verletzt worden. Die Strangmarke war deutlich unterblutet. Nach den Obduktionsergebnissen wurde die Strangulation als todesursächlich angesehen. Die Rekonstruktion des Tatgeschehens ergab, dass der Geschädigte sich zuerst die beiden Verletzungen mit der Schraube und der Messerklinge beigebracht haben musste. Trotz der deutlichen Einklemmung des Rückenmarkstranges war er offensichtlich noch in der Lage gewesen, sich zu strangulieren. Seine Handlungsfähigkeit war demnach auch nach der Beibringung der Halsverletzung, die zu der Rückenmarkverletzung geführt hatte, noch gegeben gewesen.
Fall 2: Schwer verletzte Gravida in der 20. SSW bei polizeilicher Wohnungsnachschau. Am Folgetag Entbindung des toten Kindes per Sectio. Obduktionsbefunde waren u. a. eine Zertrümmerung der Plazenta sowie eine Schädelzertrümmerung des Föten mit Enthirnung. Schockzeichnung der Nieren als Zeichen intakter Zirkulation zum Verletzungszeitpunkt. Bewertung: Nicht-natürlicher Tod. Kein Nachweis vorbestehender Schäden oder Fehlbildungen. Fazit. Diese konkreten Einzelbeispiele dokumentieren das Spektrum der Beurteilungsergebnisse derartiger Fälle zwischen der unzweifelhaften Entlastung des Beschuldigten und dem Ausschluss alternativer, natürlicher Todesursachen.
P-059 Das Verletzungspotential eines Angriffs mit einem stumpfen Besteckmesser
*A.- K. Kröll1, N. Schäfer2, C. Wetter1, P. Schmidt1 1 Universität des Saarlandes, Institut für Rechtsmedizin, Homburg/Saar, Deutschland 2 Universität des Saarlandes, Institut für Rechtsmedizin, Toxikologie, Homburg/Saar, Deutschland
J. Adamec1, M. Graw1, *C. Braun1 Institut für Rechtsmedizin, München, Deutschland
P-061 Todbringendes Teekränzchen – Kasuistik eines berufsspezifischen Suizids
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Fallbeschreibung. In einem Wohnheim kam es im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung zweier Bewohner zu einem Angriff, der als ein Stichvorgang mit einem üblichen Besteckmesser gegen die Bauchregion einer auf dem unteren Teil eines Doppelbetts liegenden Person beschrieben wurde. Die Spitze des angeblichen Tatmessers war abgerundet und stumpf, die Bewegungsmöglichkeiten des Angreifers durch die obere Liegefläche des Doppelbetts eingeschränkt. Zum Zweck der Einschätzung des mit dem geschilderten Angriff einhergehenden Verletzungsrisikos wurden Versuche durchgeführt, mit Nachbau der räumlichen Situation und Stichvorgängen auf den Bauch eines PMHS unter Verwendung des sichergestellten Messers. Die Entstehung einer tiefen Stichverletzung erwies sich selbst unter den gegebenen Umständen als möglich. Aufgrund des hohen Perforationswiderstandes der Haut und des zur Entstehung einer Stichwunde daher erforderlichen hochgradigen Körpereinsatzes beim Stichvorgang ist eine Steuerung der Verletzungstiefe unmöglich. Die Entstehung einer perforierenden Verletzung setzt eine hohe Geschwindigkeit der Stichbewegung voraus, für eine (quasi-)statische Erzeugung einer Stichwunde mit dem Besteckmesser reicht die Kraft eines Arms nicht aus.
P-060 Stumpfe Gewalteinwirkung gegen den graviden Uterus – zwei Fälle aus dem Untersuchungsgut der Rechtsmedizin München im Jahr 2015 *M. J. Schwerer1, M. Graw2, F. Fischer2 1 ZentrLuRMedLw, FG I4, Fürstenfeldbruck, Deutschland 2 Ludwig-Maximilians-Universität München, Rechtsmedizin, München, Deutschland Fallbeschreibung. Hintergrund: Die rechtsmedizinische Bewertung stumpfer Gewalteinwirkung gegen den schwangeren Uterus umfasst insbesondere die Zusammenhangsklärung zwischen angeschuldigtem Ereignis und eingetretenem intrauterinem Fruchttod. Fall 1: Behauptung einer Körperverletzung in der 25. SSW. Aborteinleitung am Folgetag bei intrauterinem Fruchttod. Sofortige Formalinfixierung von Kind und Plazenta. Führende Obduktionsbefunde waren ein völlig erweichtes Gehirn sowie breiig zerfallende Bauchorgane. Keine morphologischen Stigmata stattgehabter Gewalteinwirkung. Bewertung: Intrauteriner Fruchttod vor deutlich mehr als 24 Stunden. Keine pathologisch-anatomisch feststellbare Abortursache.
Rechtsmedizin
Fallbeschreibung. Berufsspezifische oder soziokulturell geprägte Suizide zeichnen sich nicht selten durch eine charakteristische Vorgehensweise und Auswahl an Hilfsmitteln aus. Kenntnisse über den Beruf des Verstorbenen können in der rechtsmedizinischen Interpretation zunächst unklarer Obduktionsbefunde, z. B. bei fortgeschrittener Fäulnis, richtungweisende Denkanstöße geben. Berichtet wird über den Todesfall eines 36 Jahre alt gewordenen Gärtners, der fäulnisverändert in seiner Wohnung im Bett liegend aufgefunden wurde. Neben dem Bett stand ein mit Tee gefüllter Becher. Bei der Obduktion wurden aus Magen und Dünndarm nadelartige Pflanzenreste asserviert. Die Passage bis in den Dünndarm ließ auf eine bereits stattgefundene Resorption der pflanzlichen Inhaltsstoffe schließen. Mittels chemisch-toxikologischer Untersuchungen mit Nachweis von eibenspezifischen Phytotoxinen konnte eine Aufnahme von Eibennadeln nachgewiesen werden. In Zusammenschau mit späteren Erkenntnissen zum biographischen Hintergrund und zur Krankenvorgeschichte erwies sich ein initial ermittlungsseitig als natürlicher Tod eingeschätzter Sterbefall als Suizid mit berufsspezifischer Tönung. Der hier vorgestellte Fall zeigt, dass auch bei fortgeschrittener Fäulnis eine chemisch-toxikologische Untersuchung auf eibenspezifische Phytotoxine erfolgversprechend ist.
P-062 Postmortale ärztliche Schweigepflicht – Ein finanzielles Risiko? Rechtsprechung des OLG Koblenz (Beschl. v. 23. 10. 2015 – 12 W 538/15) *M. Parzeller1, B. Zedler2, H. Gaede3, M. A. Verhoff4 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin, Frankfurt, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin, Gießen, Deutschland 3 Rechtsanwaltskanzlei Gaede & Gaede, Wächtersbach, Deutschland 4 Institut für Rechtsmedizin, Frankfurt, Deutschland Fallbeschreibung. Ärzte haben nach dem Tod des Patienten die ärztliche Schweigepflicht einzuhalten. Diese postmortale ärztliche Schweigepflicht ist z. B. in § 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB und in § 9 Abs. 1 S. 1 MBO normiert. Nach § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO und nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO stehen dem Arzt Zeugnisverweigerungsrechte zur Verfügung, wenn nicht vom Patienten zu Lebzeiten oder nach dem Tod mutmaßlich eine Entbindung vorliegt. Vor dem OLG Koblenz wurde einem Arzt als vorgeladenem Zeugen zum Verhängnis, dass er sich auf die ärztliche Schweigepflicht berufen hat. Der Einzelrichter des OLG ging, anders als die Einzelrichterin der Vorinstanz, vom mutmaßlichen Willen der Erblasserin zur Offenbarung aus. Dies sei von Seiten des Arztes unzureichend geprüft worden. Der
Arzt sei deshalb von seiner Schweigepflicht entbunden, so dass der Arzt zu Unrecht von einem Zeugnisverweigerungsrecht ausgegangen sei. Da das Verhalten des Arztes von Seiten des OLG als unrechtmäßig gewertet wurde, legt es dem Arzt die Kosten für den Zwischenstreit aus dem Beschwerdewert (9552 Euro) auf. Der Beschluss wird anhand der Judikatur und dem Schrifttum zur mutmaßlichen Einwilligung eines Verstorbenen gewürdigt und die Gefahren hinsichtlich der Kosten für konkrete Einzelfälle erörtert.
P-063 Studie zum Einsatz von Forensigraphie im Rahmen polizeilicher Untersuchungen von Gewaltdelikten in Österreich *R. Riener-Hofer1, J. Höller1, S. Kainz1, T. Schwark1, A. Bornik1 1 Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung, Graz, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Forschungsschwerpunkt des Ludwig Boltzmann Instituts für Klinisch-Forensische Bildgebung (LBI-CFI) ist der Einsatz von Bildgebung im Rahmen rechtsmedizinischer Untersuchungen von Opfern überlebter Gewalt. Die klinisch-forensische Bildgebung stellt einen Teilbereich der Forensigraphie [1] dar. Unter sie sind sämtliche in der Forensik eingesetzten bildgebenden Verfahren zu subsumieren. Mit der vorliegenden Studie wurde der Einsatz forensischer Bildgebung in der österreichischen Polizeiarbeit untersucht. Ziel war es, mit Hilfe der Ergebnisse einen Überblick über die, die polizeiliche Tätigkeit unterstützenden, Bildgebungsverfahren zu gewinnen um zukünftige Forschungsaufgaben praxisrelevant gestalten zu können. Material und Methode. Mit Hilfe eines über das Bundesministerium für Inneres ausgesendeten Online-Fragebogens wurden in der Tatortarbeit tätige Exekutivbeamte um Informationen zu jenen forensischen bildgebenden Techniken und Verfahren gebeten, die in ihrer Organisationseinheit im Rahmen kriminaltechnischer Ermittlungen eingesetzt werden. Die Studie wurde anonym durchgeführt. Die aus der Befragung gewonnenen Daten wurden durch das LBI CFI wissenschaftlich ausgewertet. Resultate. Wie aus den Ergebnissen der Befragung ersichtlich, wird forensische Bildgebung im Rahmen der Polizeiarbeit in Österreich vor allem zur Tatortdokumentation und Tatortrekonstruktion eingesetzt und ist durch den Einsatz klassischer Methoden geprägt. Die am häufigsten in kriminaltechnischen Ermittlungen eingesetzten Verfahren sind die Fotografie und die Videotechnik. Vermehrt werden dafür Tablet- und Handykameras verwendet. Klar zu erkennen und wenig verwunderlich ist die Tatsache, dass das analoge Verfahren von dem digitalen abgelöst wurde. Sechs Prozent der Befragten gaben an 3D-Oberflächenaufnahmen anzufertigen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Von den im Rahmen der Strafverfolgung tätigen Ermittlungsbehörden scheinen von der Handhabung her vertraute Verfahren bevorzugt zu werden. Sie sollen zum einen unkompliziert anzuwenden sein und zum anderen hinsichtlich der Anschaffungskosten so kostengünstig sein, dass eine weite Verbreitung leicht möglich ist. Literatur: 1. Riener-Hofer R, (2013), Bildgebung und Forensik: Forensigraphie, in Kriminalistik – Österreich 11:701–705.
P-064 Interesse wecken und Nachwuchs entdecken: Youth Meets Science! am LBI CFI H. Sprenger1, *I. Klasinc1,2, S. Kainz1, B. Neumayer1, R. Riener-Hofer1 1 Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung, Graz, Österreich 2 Medizinische Universität Graz, Institut für Gerichtliche Medizin, Graz, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Ein in den Medien häufig kommuniziertes und über Leistungsvereinbarungen feststellbares Problem in Österreich ist der dramatische Mangel an gerichtsmedizinischem Nachwuchs [1], wodurch neben der Routinetätigkeit insbesondere auch
Lehre und Forschung auf diesem Gebiet zu kurz kommen. Um diesem Problem schon früh entgegenzutreten, hat das Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung (LBI CFI) die Aktion Youth Meets Science! ins Leben gerufen. Hierbei wird Jugendlichen die gerichtsmedizinische Forschung des LBI CFI anschaulich erklärt, um so gerichtsmedizinisch relevante Berufe in den Fokus rücken zu können. Material und Methode. Schulklassen mit einer Schüleranzahl von bis zu 25 Jugendlichen im Alter von 10–18 Jahren besuchen für durchschnittlich 3 Stunden das LBI CFI. Diese Zeit wird genutzt, um die Werdegänge einzelner Mitarbeiter vorzustellen und die Schüler so bei ihrer Berufsorientierung zu unterstützen. Im Laufe eines Besuches werden Berufe aus den Bereichen Gerichtsmedizin, Informatik/Softwareentwicklung, MR-Physik, Forensische Wissenschaften, Radiologietechnologie und der Rechtswissenschaften vorgestellt. Darüber hinaus werden anhand von praktischen Beispielen klinisch-forensische Untersuchungen, sowie Spurenanalyse und Bildgebung erläutert. Resultate. Das Angebot wurde in den letzten Monaten von insgesamt 5 Schulen in Form von 6 Besuchen in Anspruch genommen. Rund 85 Schülerinnen und Schüler konnten so Einblick in forensische Themen und die dazugehörenden Berufsbilder bekommen [2]. Die Nachfrage ist auch nach fast einem Jahr gleichbleibend groß, im Schnitt kommen 3 Schulklassen pro Semester ans LBI CFI. Auch das mediale Echo war beträchtlich: 3 regionale bzw. nationale Printmedien, sowie ein regionaler Radiosender und, besonders erwähnenswert, ein nationaler TV-Sender haben über Youth Meets Science! berichtet [3, 4]. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Am Thema Forensik und Gerichtsmedizin besteht seitens der Jugendlichen ein großes Interesse. Dies wird auch von öffentlicher Seite erkannt, was sich durch die Bewilligung des am LBI CFI initiierten und geleiteten Projektes ForensiKids im Rahmen des FFG-Förderprogramms Talente regional des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zeigt. Literatur: 1. http://www.wissenschaftsrat.ac.at/news/Endbericht%20Gerichtsmedizin_ inkl%20Deckblatt.pdf 2. http://cfi.lbg.ac.at/de/tags/besuche 3. http://steiermark.orf.at/news/stories/2731581/ 4. https://www.youtube.com/watch?v=iptJm_frf_E&feature=youtu.be
P-065 Todesfälle nach Bolzenschuss in den Regionen Leipzig und Chemnitz 1980–2015 *K. Heil1, S. Schulz1, S. Morgenthal2 1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig, Leipzig, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Jena, Jena, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Bolzenschussapparate kommen vor allem bei der Betäubung von Schlachttieren zum Einsatz. Beim Menschen treten Todesfälle durch Bolzenschuss zumeist im Kontext von Suiziden auf. In der Literatur sind hingegen Fälle von erweiterten Suiziden oder Unfällen kaum beschrieben. Material und Methode. Aus den Archiven des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Leipzig, des Institutes für gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig und des Bezirksinstitutes für gerichtliche Medizin Karl-Marx-Stadt wurden für den Zeitraum von 1980 bis 2015 alle Todesfälle in Verbindung mit Bolzenschuss recherchiert und ausgewertet. Neben dem Geschlecht und Beruf des Verstorbenen galt besonderes Augenmerk der Anzahl und Lokalisation der Bolzenschüsse, der Todesursache, der Überlebenszeit und der Klassifizierung in Suizid, Tötung oder Unfall. Resultate. Im untersuchten Zeitraum fanden sich 31 Todesfälle in Verbindung mit Bolzenschuss, wobei knapp die Hälfte der Fälle in den 80er Jahren auftrat. 94 % der Verstorbenen waren männlich. Mehrheitlich handelte es sich um Suizide, wobei der Bolzenschuss meist gegen die rechte Schläfe oder gegen die Stirn abgegeben wurde. In zwei Fällen wurde die Suizidmethode mit Erhängen kombiniert. Bei den beiden weiblichen Rechtsmedizin
Abstracts Verstorbenen handelte es sich um Opfer einer Tötung bzw. eines sog. erweiterten Suizides. Unter den Todesfällen fanden sich auch 2 Tötungen, ein erweiterter Suizid sowie 2 Unfälle. In 4 Fällen lagen jeweils 2 Bolzenschussverletzungen vor. In 54 % der Fälle ist von einem raschen Todeseintritt infolge der Kopfverletzungen auszugehen, in 45 % der Fälle wurde der Bolzenschuss mindestens 1 bis zu 36 Tage überlebt. Soweit dokumentiert, handelte es sich bei den Suizidenten meist um Fleischer bzw. Hausschlachter. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Todesfälle infolge von Bolzenschuss treten nur sporadisch auf und meist als von Männern verübte Suizide, wobei es sich um eine unsichere Suizidmethode handelt.
P-066 Penetrating gunshot wounds in postmortem magnetic resonance imaging *D. Gascho1, S. Eggert1, S. Bolliger1, M. Thali1, P. M. Flach1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin und Bildgebung, Zürich, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die forensische Radiologie, vor allem die postmortale Computer Tomographie (PMCT), ist weltweit auf dem Vormarsch. Der Vorteil einer postmortalen Magnetresonanz Tomographie (PMMR) im Vergleich zur PMCT liegt besonders in der Darstellung von Weichteilstrukturen, Veränderungen im Parenchym, Weichteilläsionen und Blutungen. In Bezug auf die Detektion von Schusswunden und Schussverlauf bringt die PMMR detaillierte Informationen. Auf Grund der magnetischen Feldstärke wird die PMMR in Fällen von Steckschüssen sehr zurückhaltend angewendet. Die Gründe dafür sind meist die Befürchtung einer potentiellen Gefährdung durch die magnetische Anziehungskraft, Erwärmung von ferromagnetischen Materialien, sowie den Suszeptibilitätsartefakten von metallischen Gegenständen auf den Bildern. Diese Studie untersucht diese Befürchtungen anhand von Phantomversuchen und im Vergleich zu forensischen Fällen. Material und Methode. Diverse in Gelatine eingelegte Projektile wurden in Bezug auf thermische Effekte, Suszeptibilitätsartefakte und Dislokation in einem 3 Tesla Magnetresonanz Tomographen untersucht und mit realen forensischen Fällen verglichen. Neben einem Spezialtemperaturmessgerät wurden Kontrollaufnahmen zur genauen Positionsbestimmung der Projektile mit einem Computer Tomographen durchgeführt. Resultate. Weder eine Erwärmung von nicht-ferromagnetischen noch von ferromagnetischen Projektilen konnte festgestellt werden. Bezüglich des Ausmasses von Suszeptibilitätsartefakten konnte ein erheblicher Unterschied zwischen den beiden Kategorien festgestellt werden. Ein äusserst strittiger Punkt ist die potentielle Dislokation von ferromagnetischen Projektilen in der PMMR. Es zeigte sich, dass die Grösse und die Form, sowie die Lage im Körper einen grossen Einfluss auf die magnetische Anziehungskraft haben. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die PMMR erlaubt eine hochwertige Darstellung von Steckschussfällen, sofern es sich um ein nicht-ferromagnetisches Projektil handelt. Im Umgang mit ferromagnetischen Projektilen ist eine gewisse Risikoabschätzung notwendig und eine PMCT Untersuchung vor und nach einer PMMR Untersuchung sehr empfehlenswert. Unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterscheidung zwischen ferromagnetischen und nicht-ferromagnetischen Projektilen im Körper als Abklärung vor einer PMMR Untersuchung werden anhand der Literatur diskutiert.
P-067 Seltener Fall einer tödlichen Verletzung durch eine Pistole mit begrenzter traumatischer Wirkung *M. Furman1, A. S. Semenov1 1 Büro für gerichtsmedizinische Expertisen, IT, Vladimir Oblast, Russische Föderation
Rechtsmedizin
Fallbeschreibung. Die Praxis der medizinisch-kriminalistischen Abteilung zeigt, dass neben Schussverletzungen aus standardmäßigen Waffen auch tödliche Verletzungen bei Schüssen aus Handfeuerwaffen mit begrenzter traumatischer Wirkung möglich sind. Die Befunde der rechtsmedizinischen Untersuchung der Leiche S. belegten den Todeseintritt als Resultat eines Schusses aus einer Waffe mit begrenzter traumatischer Wirkung, welche mit einem Gummiprojektil geladen war. Der anfängliche Verdacht des Todeseintritts infolge eines stumpfen Kopftraumas nach einem Sturz, welcher zur Untersuchung des Falles führte, wurde ausgeschlossen. In der rechtsmedizinisch-ballistischen Expertise wurde festgestellt, dass das Projektil, welches aus der rechten Hirnhälfte des S. Entnommen wurde, Teil einer Patrone traumatischer Einwirkung PP-45 RUBBER war und der Schuss aus einer Pistole der Marke MP-80–13 T, welche ebenfalls der ballistischen Expertise zugeführt wurde, erfolgte. Dieser Fall zeigt, dass auch bei Verwendung von Handfeuerwaffen mit begrenzter traumatischer Wirkung bei aufgesetzten Schüssen oder aus kurzer Distanz in den Kopf zum Tod des Geschädigten führen kann. Dieser Fall ist weiterhin interessant auch deshalb, 55weil zunächst eine falsche Einschätzung der Schussverletzung des Kopfes als Sturzfolge erfolgte, 55die Pistole zunächst versteckt wurde, der Todeseintritt des Geschädigten S. erst zwei Tage nach der Verletzung eintrat.
P-068 Überlebter Suizidversuch nach Schrotschusswaffengebrauch *D. Brackrock1, A. Busemann2, W. Keßler2, A. Schreiber2, K.- P. Philipp1, B. Bockholdt1 1 Institut für Rechtsmedizin Greifswald, Universitätsmedizin Greifswald, Greifswald, Deutschland 2 Klinik und Poliklinik für Allgemeine Chirurgie, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie, Universitätsmedizin Greifswald, Greifswald, Deutschland Fallbeschreibung. Eine junge, kreislaufstabile Frau wurde mit einer Schussverletzung der Brust- und Bauchregion in die Notaufnahme eingeliefert. Zum Sachverhalt war zunächst nur bekannt, dass es sich um einen Suizidversuch handeln solle und ein Familienmitglied Jäger sei. Eine CT-Untersuchung ergab einliegende Projektile u. a. im Lumen des absteigenden Dickdarmes und der vorderen seitlichen linken Brustkorbwand. Weiterhin wurden Blutansammlungen in beiden Brusthöhlen, eine Perforation des Zwerchfelles und der Milz und Rippenbrüche links diagnostiziert. Die Einschussöffnung der linken Brust auf Höhe der Brustwarze wies eine Schmauchhöhle und lachsrot verfärbte Muskulatur auf. Eine größere, unregelmäßig begrenzte Hautdurchtrennung mit geschürften Wundrändern zeigte sich am Unterrand der linken Brust mit Einbeziehung des linken Oberbauches. In dieser Wunde fand sich die leere Patronenhülse einer Schrotschusswaffe einliegend. Aus den betreffenden Körperhöhlen konnten einzelne Schrotkörner geborgen werden. Die Befunde sprachen für einen absoluten Nahschuss unter Verwendung einer doppelläufigen Waffe mit entsprechender Munition. Durch die Polizei wurde schließlich bekannt, dass die Betroffene selbst den Rettungsdienst informierte. Vor Ort wurde eine Doppelbockflinte aufgefunden, ein Abschiedsbrief wurde sichergestellt. Diese Brust- und Bauchtraumatisation wurde überlebt.
P-069 Vom Knalldruck zum Gehörschaden *S. Axmann1, M. Glardon1, B. Kneubuehl1,2 1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern, Zentrum für Forensische Physik/Ballistik, Bern, Schweiz 2 bpk consultancy gmbh, Thun, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Bei der Verwendung von Schusswaffen kommt es infolge der Schussentwicklung zu einer akusti-
wirkung zu einem bleibenden Gehörschaden führen können. Ob für die irreversible Schädigung des Gehörs jedoch eine einmalige Schussabgabe ausreicht oder mehrere Schüsse hintereinander erforderlich sind, ist neben der Distanz auch von der Ausrichtung zur Waffe abhängig. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Bei entsprechendem Verhältnis zwischen Schalldruckpegel und Wirkzeit kann die einmalige Schussabgabe zur dauerhaften Schädigung des Gehörs führen, wobei der Schalldruckpegel im hinteren Bereich der Waffe um bis zu 7 dB-SPL (Dezibel-Sound Pressure Level) geringer als seitlich der Laufmündung ist. Das Abklingen des Schalldruckpegels um 6 dB-SPL entspricht einer Halbierung des Schalldrucks. Literatur: 1. Pfander F (1975) Das Knalltrauma, Analyse, Vorbeugung, Diagnose, Behand-lung, Prognose und Begutachtung. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg New York 2. Wurster W (2013) Knalltrauma Entstehung, Erstmaßnahmen und Behandlung. PVT – Polizei Verkehr + Technik 1/13:09–15
Abb. 1 I P-069 8 Schallsignatur einer Pistole vom Kaliber 9 mm Luger
P-070 Multidisziplinäre Rekonstruktion eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes im Rahmen eines suizidalen Erschießens *M. M. Schulz1, J. Adamec1, M. Graw1, O. Peschel1, M. J. Schwerer2, D. Stiefel3, F. Fischer1 1 Institut für Rechtsmedizin, München, Deutschland 2 Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe, Fürstenfeldbruck, Deutschland 3 Bayerisches Landeskriminalamt, Sachgebiet 207 – Waffen, München, Deutschland
Abb. 2 I P-069 8 Schallsignatur eines Revolvers vom Kaliber 44 Remington Magnum schen Einwirkung, durch welche das Gehör irreversibel geschädigt werden kann. Dieses akustische Ereignis wird bei Schusswaffen durch den Mündungsknall, welcher infolge der dem Geschoss beim Verlassen des Waffenlaufs nachströmen Gase entsteht, verursacht. Die akustische Belastung kann beim Schusswaffengebrauch im behördlichen Einsatz sowie beim Gebrauch von Schreckschusswaffen im Rahmen festlicher Veranstaltungen unter Betrachtung gesundheitlicher Aspekte von Bedeutung sein. Material und Methode. Unter Verwendung von Kondensatormikrofonen wurden die Knallsignaturen einer Pistole im Kaliber 9 mm Luger (. s. Abb. 1) und eines Revolvers im Kaliber 44 Rem. Mag. (. s. Abb. 2) für unterschiedliche Positionierungen zum Mikrofon aufgezeichnet und für die Bestimmung des Schalldruckpegels und der Wirkzeit des akustischen Ereignisses ausgewertet. Diese zwei physikalischen Kenngrößen beschreiben das Knallereignis und sind für die Bestimmung des Gefahrenpotenzials im Hinblick auf die Entstehung von Gehörschäden maßgebend, weil sich daraus die Anzahl der Knallereignisse ergibt, nach deren Einwirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit ein bleibender Gehörschaden entsteht [1, 2]. Der zulässige Schalldruckpegel ist von der Wirkzeit abhängig. Die Bestimmung des Gefahrenpotenzials für das Gehör basiert auf der Arbeit von Dr. med. Friedrich Pfander und dem von ihm entwickelten „Grenzpegeldiagramm zur Hörschädenvermeidung bei Knallbelastung“, dem sogenannten Pfander-Diagramm [1]. Resultate. Bei einer Distanz vom einem Meter zur Schusswaffe konnten seitlich der Laufmündung Knalldruckpegel gemessen und mittlere Wirkzeiten bestimmt werden, die nach Pfander bereits nach einmaliger Ein-
Fallbeschreibung. Im Angesicht einer bevorstehenden Zwangsräumung seiner Wohnung drohte ein 38 Jahre alter Mann, sich mit seiner Pistole (Glock 19, Kal. 9 mm) selbst zu erschießen. Nach Aussage von zwei Polizeibeamten habe sich der Mann vom Bett erhoben und stehend von unten in den Kopf geschossen; danach habe er die Waffe auf die Beamten gerichtet, weshalb einer der Polizisten einen Schuss auf den Mann abgefeuert habe. Die Beamten hätten anschließend die Wohnung verlassen und im Flur einen weiteren Schuss gehört. Eine widerspruchsfreie Rekonstruktion des Ablaufs des Vorfalls erschien initial nicht möglich, da sich bei der Obduktion des Leichnams nur ein Mundboden-Schädel-Durchschuss und ein Steckschuss im rechten Oberschenkel ergaben. Darüber hinaus gingen die Beamten des Erkennungsdienstes und des BLKA anhand der Tatortspuren davon aus, dass sich der Suizident am Boden sitzend von unten in den Kopf geschossen habe. Letztlich konnte unter Einbeziehung der Blutspurenmuster-Verteilungsanalyse in die multidisziplinäre Rekonstruktion das Geschehen rekonstruiert und sämtliche Befunde bzw. Spuren plausibel erklärt werden.
P-071 Rechtsmedizinische Bildgebung: möglicher XOR-Fehlschluss bei kombiniertem Foramen sternale und transsternalem Messerstich *W. Schweitzer1, S. Stamou1, G. Ampanozi1, L. Ebert1, M. Thali1 1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, Forensische Medizin und Bildgebung, Zürich, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Rechtsmedizin bietet ein Minenfeld möglicher Befundkombinationen. Insbesondere wurden praktizierende Rechtsmediziner in den letzten Jahren wiederholt von Anthropologen gewarnt, sie mögen bei perforierten Brustbeinen nicht aufgrund eines penetrierenden Defekts automatisch auf eine traumatische Ursache schließen, wo doch (vorbestehende) Foramina sternalia (sing: Foramen sternale) nicht sehr selten seien. Dadurch prägt sich eine Entweder-Oder-Logik (XOR) ein. Rechtsmedizin
Abstracts Material und Methode. Ein erwachsener Mann wurde mit 24 scharfen, überwiegend als Stich vorliegenden Verletzungen ins nächste Krankenhaus zur weiteren Untersuchung und Behandlung gebracht; dort unter anderem zu tiefe Blutdruckwerte. Im Rahmen der Abklärungen wurden CT-Aufnahmen angefertigt. Der klinische Radiologe beschrieb dort eine das Brustbein durchdringende Messerstichverletzung. Auch da aufgrund dieser Beschreibung im Zusammengang mit den ansonsten eher oberflächlichen Stichverletzungen die Frage der Richtigkeit dieses Befunds zu überprüfen sei, unterzog der Fallverantwortliche für die rechtsmedizinische Begutachtung die klinischen CT-Bilder einer rechtsmedizinischen Zweitbetrachtung („review“). Der Verletzte wurde im weiteren Verlauf behandelt und dürfte sich von den Verletzungen mittlerweile erholt haben. Resultate. Das Brustbein des Mannes wies einen in den CT-Bildern erkennbaren, etwa 1 cm messenden Defekt am Übergang des mittleren zum unteren Drittel auf. Dessen dextrokraniale Zirkumferenz wies eine abgerundet erscheinende Corticalisumfassung auf, wogegen die sinistrocaudale Zirkumferenz abgesetzt teilfragmentiert erschien, nebenliegend im Weichteilgewebe eckig oder spitz aussehende Knochenfragmente. Der Abstand der am tiefsten erkennbaren Veränderung im Zusammenhang mit der Verletzung und dem Epikard betrug etwa 1,5 cm (CT-Aufnahme in Rückenlage). Kein Hämoperikard, kein Pneumothorax. Der Befund wurde mit dem erstbefundenen Radiologen besprochen, der diesen darauf bestätigte. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Offenbar lag hier eine die (innere) linksfusswärtsgerichtete Zirkumferenz eines (vorbestehenden) Foramen sternale verletzende Messerstichverletzung des Brustbeins vor, wobei die Messerspitze bis hinter das Brustbein – aber nicht viel tiefer – in den Körper eindrang. Der in der Literatur bemerkenswerteste Fall einer tödlichen Brustbeinforamendurchstichverletzung geschah bei einer Akupunktur.
P-072 Rippenverletzungen durch scharfe Gewalt: Multimodale morphologische Analyse mittels Mikro-CT, REM und Makrofotografie *L. Komo1, M. Grassberger1,2 1 Universität Wien, Department für Anthropologie, Wien, Österreich 2 Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische Universität Wien, Forensische Kinder- und Jugenduntersuchungsstelle, Wien, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die meisten tödlichen Stich-/Schnittverletzungen treten im Rumpfbereich auf und werden durch Messer verursacht. Die von Messerklingen herbeigeführten Kerbmarken an Knochen können morphometrisch analysiert werden, um ggf. eine Zu-
Abb. 1 I P-072 8 Exemplarischer Ausschnitt einer Rekonstruktion der Mikro-CT-Aufnahme einer mazerierten Schweinerippe mit Kerbmarke aus dem Softwareprogramm Amira. Die abgebildete Kerbmarke wurde mit einem Steakmesser (Klingendicke 0,95–1,30 mm) gesetzt und Längenmessung [mm] an vier verschiedenen Stellen unterzogen Rechtsmedizin
ordnung der „Tatwaffen“ zu den jeweiligen Verletzungsmorphologien zu ermöglichen. Geometrische Morphometrie wurde in diesem Zusammenhang bisher nur von Kieser et al. [1] zur Analyse von mit Schraubenziehern zugefügten Hautverletzungen eingesetzt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, mittels verschiedener bildgebender Verfahren Messerklingenspuren an Knochen einer detaillierten morphologischen Analyse zu unterziehen. Material und Methode. Mithilfe von 12 Versuchsmessern (Küchen-, J agd-, Klapp- und Sektionsmesser sowie eine Schere) und einer eigens für diese Arbeit konstruierten Fallvorrichtung, welche eine reproduzierbare Stichserie gewährleisten soll, wurden an unbehandelten Schweinerippen Stich-/Schnittverletzungen gesetzt. Die experimentell erzeugten Verletzungen wurden im Anschluss mittels drei bildgebender Verfahren (Mikro-CT, Makrofotografie und REM) morphologisch erfasst und mit unterschiedlicher morphometrischer Software (Amira, tps und Morpheus) ausgewertet. Dabei wurden beständige, gemeinsame Merkmale und individuelle Besonderheiten der unterschiedlichen Messertypen registriert und quantifiziert. Resultate. Lediglich ein gezahntes Messer hinterließ eine einseitige Rille am Kerbboden, die auf einen Wellenschliff der Klinge hinwies. Anhand der mittels Amira vermessenen Distanzen zwischen den Wänden der Kerbmarken (. Abb. 1), die der Dicke der Messerklingen entsprechen, konnte mit einer Abweichung von max. ±0,35 mm auf die jeweilige Klingendicke geschlossen und die Verletzungen den Messern zugeordnet werden. Bei neuerlicher Analyse nach Mazeration ergab sich ein Schrumpfungsfaktor von bis zu 8,6 %. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Vor- und Nachteile der einzelnen bildgebenden Verfahren und der verwendeten Software für die morphometrische Analyse der Messerstichverletzungen an Rippen werden diskutiert. Dabei stehen die konkreten Charakterisierungen von Klingen- und Einstichgestalt mittels der Software tps im Vordergrund. Außerdem finden die Kerbwinkel, die nur mittels der Querschnitte von Mikro-CT-Scans detektier- und ausmessbar sind, besondere Berücksichtigung. Literatur: 1. Kieser J, Bernal V, Gonzalez P, Birch W, Turmaine M, Ichim I (2008) Analysis of experimental cranial skin wounding from screwdriver trauma. Int J Legal Med 122(3):179–187
P-073 Differenzialdiagnostik von Verletzungen mit stumpfen Gegenständen mit begrenzter Fläche des einwirkenden Gegenstandes auf den Kopf anhand von Röntgenbildern des Schädels *W. V. Smirnov1 1 Büro für gerichtsmedizinische Expertisen, IT, Vladimir Oblast, Russische Föderation Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die rechtsmedizinische Praxis zeigt, dass in einer hohen Zahl der Gewalteinwirkungen auf den Kopf ein Schädel-Hirn-Trauma entsteht und die Geschädigten stationär behandelt werden müssen. Die medizinische Behandlung schließt regelmäßig eine Röntgenuntersuchung des Schädels ein. Diese Untersuchung besitzt diagnostische Möglichkeiten, welche für die Anwendung in der Rechtsmedizin geeignet sind. Material und Methode. Weil wir in der zur Verfügung stehenden Literatur keine differenzialdiagnostischen Zeichen von Schädelverletzungen nach Einwirkung stumpfer Gegenstände mit begrenzter Einwirkungsfläche und breiter Einwirkungsfläche bei lebenden Personen mit Röntgenuntersuchungen fanden, untersuchten wir 415 Fälle. Von diesen wurden in 303 Fällen die Verletzungen mit verschiedenen stumpfen Gegenständen mit begrenzter Einwirkungsfläche und in 112 Fällen einer Einwirkung einer breiten Einwirkungsfläche (meistens in Verbindung mit Sturz aus dem Stand) festgestellt. Resultate. Die Analyse der Röntgenaufnahmen der Schädel zeigte, dass bei Einwirkung einer begrenzten Gegenstandsfläche wichtige morpholo-
gische Hinweise auf dieses Trauma gefunden werden können. Als Beispiele werden einige Fälle aus der rechtsmedizinischen Praxis vorgestellt.
P-074 Über die Frakturentstehung des Zungenbeins und der Kehlkopfknorpel bei verschiedenen Gewalteinwirkungen *M. Furman1 1 Büro für gerichtsmedizinische Expertisen, IT, Vladimir Oblast, Russische Föderation Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Brüche des Zungenbeins sowie der Kehlkopfknorpel sind in der rechtsmedizinischen Praxis überwiegend mit Strangulationsasphyxie verbunden. Andererseits entstehen solche Brüche auch bei anderen Arten einer mechanischen Gewalteinwirkung auf den Hals und angrenzende Teile des Körpers. Material und Methode. Wir analysierten das Material der medizinisch-kriminalistischen Abteilung des Büros für Rechtsmedizin der Stadt Wladimir der letzten acht Jahre, von 2004–2011. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 208 Expertisen der Untersuchung der Halsorgane bei verschiedenen Arten äußerer Gewalteinwirkung durchgeführt. Resultate. Die Arten der Asphyxie teilten sich folgenderweise auf: 1. Asphyxie beim Erhängen: 7 2. Asphyxie beim Erwürgen: 43 3. Asphyxie beim Erdrosseln: 29 4. stumpfes Halstrauma bei Schlägen: 34 5. kombinierte Verletzungen: 8 6. Verletzungen des Kehlkopfes bei verschiedenen Arten äußerer Gewalteinwirkung (Sturz aus der Höhe, Stich-Schnittverletzungen, Verkehrsunfälle, Epilepsie): 14 7. Verletzungen des Kehlkopfes bei anderen Arten der Asphyxie (Ertrinken in Gewässern, in der Wanne, im Brunnen, Kompression des Thorax und Bauches) 8. Verletzungen bei der Sektion: 15 9. unbekannter Mechanismus (Fäulnis der Leiche, bei welcher die Todesursache nicht festgestellt werden konnte): 9 10. fehlende Verletzungen des Kehlkopfes 42 Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Resultate unserer Beobachtungen in Verbindung mit den Bewertungen anderer Autoren erlaubt es uns die Untersuchungen zur Feststellung der Bruchmechanismen des Zungenbeins sowie der Kehlkopfknorpel in allen Fällen dieser Verletzungen zu empfehlen. Besonders wichtig ist die Feststellung der Bruchmechanismen bei der Untersuchung von Leichen mit fehlenden oder stark veränderten Weichteilen (Verkohlung, Fäulnis, usw.), wenn die gutachterliche Bewertung überwiegend auf den Resultaten der Untersuchung der Halsorgane beruht.
P-075 Erfahrungen bei der Untersuchung von Strangulationsmarken in der medizinisch-kriminalistischen Abteilung des Gebietsbüros für Rechtsmedizin der Stadt Wladimir *M. Furman1, A. S. Semenov1 1 Büro für gerichtsmedizinische Expertisen, IT, Vladimir Oblast, Russische Föderation Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Hauptmerkmal beim Erhängen oder Erdrosseln ist die Strangulationsmarke – lokales Merkmal der Einwirkung einer Schlinge auf den Hals der Leiche, welche im Einzelnen eine Bestimmung der Gruppenzugehörigkeit und selten auch eine Identifikation des Strangwerkzeuges erlaubt. Die Ausprägung der Strangmarke ist beim Erhängen ebenso wie beim Erdrosseln abhängig vom Material der Schlinge, der Zeitdauer und der Kraft der Einwirkung sowie anderen Faktoren – Position der Leiche, Körpergewicht u. Ä. abhängig.
Zu den Untersuchungsmethoden, welche in den medizinisch-kriminalistischen Abteilungen des Büros für Rechtsmedizin durchgeführt werden gehört auch die Untersuchung von Strangmarken oder ihrer Fragmente, welche bei der Obduktion von den Rechtsmedizinern allgemeinen Profils asserviert worden sind. Material und Methode. Ausgehend davon analysierten wir die rechtsmedizinischen Gutachten zu Strangmarken und Schlingen in der medizinisch-kriminalistischen Abteilung des rechtsmedizinischen Büros des Gebietes Wladimir in einem Zeitraum von drei Jahren (2010–2012, 25 Fälle). Resultate. Allgemeingültig ist in der medizinisch-kriminalistischen Abteilung zunächst eine Beschreibung mit nachfolgendem Trocknen und Wiederherstellen in einer Alkohol-Essiglösung. Andererseits zeigt unsere Erfahrung, dass die nach dieser Methode wiederhergestellte Strangmarke oft kaum bemerkbar und wenig informativ im Vergleich zur primären Ausbildung an der Leiche ist. Gleichzeitig gibt uns die Untersuchung von maßstabsgerechten Farbfotografien der Strangmarke am Hals der Geschädigten die Möglichkeit wichtige Informationen über ihre Morphologie und Größe zu erhalten. Die Aufbewahrung der Strangmarke in schwacher 2 %-iger Formalinlösung führt nicht zur Veränderung ihrer Maße. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Daraus wurde eine Arbeitsanweisung für die Rechtsmediziner allgemeinen Profils bei der Untersuchung von mechanischer Asphyxie, in Form maßstabsgerechter fotografischer Dokumentation der Strangmarken am Hals der Geschädigten und nachfolgender Asservierung für die medizinisch-kriminalistische Untersuchung in 2 %iger Formalinlösung erstellt. Andererseits zeigte sich, dass bei fäulnisveränderten Leichen die Entnahme der Strangmarke und strangmarkenverdächtiger Hautanteile nach der fotografischen Dokumentation die Trocknung für die Wiederherstellung in Alkohol-Essiglösung zu besseren Ergebnissen führte.
P-076 Rechtsmedizinische Diagnostik von Verletzungen durch Gegenstände mit gleichzeitig stechenden und stechend-schneidenden Eigenschaften *M. Furman1 1 Büro für gerichtsmedizinische Expertisen, IT, Vladimir Oblast, Russische Föderation Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Unter den, auf den Menschen einwirkenden mechanischen Verletzungen sind sehr häufig Stich-Schnittverletzungen, deren Eigenschaften ausreichend bekannt sind. Andererseits können Stich-Schnittverletzungen außer mit den typischen Werkzeugen – wie Messer, auch mit anderen Gegenständen mit ähnlichen Eigenschaften, zum Beispiel Scheren, welche weit verbreitet sind, zugefügt werden. Verletzungen, welche durch Scheren verursacht worden sind, sind jedoch nicht ausreichend untersucht und in der Literatur beschrieben worden. Es gibt auch keine eindeutige Meinung über den Verletzungsmechanismus und Eigenschaften dieser Werkzeuge. Einige Autoren halten sie für Stichwerkzeuge, andere für Stich-Schnittwerkzeuge. Material und Methode. Zur Lösung dieses Problems haben wir 928 Experimente in 6 Serien durchgeführt und 43 Fälle aus der täglichen Praxis, in denen Scheren als Tatwerkzeuge in Betracht kamen, analysiert. Resultate. In den Experimenten wurden neue und gebrauchte Scheren, insgesamt 15 Scheren in 8 verschiedenen Arten verwendet. Dabei wurde festgestellt, dass bei, durch Scheren zugefügten Verletzungen in Abhängigkeit von der Stellung der Schneiden fünf verschiedene Verletzungsarten entstehen können. a) Verletzungen mit einer einzelnen Schneide b) Verletzungen mit geschlossenen Schneiden c) Verletzungen mit geöffneten Schneiden d) Verletzungen mit sich überkreuzenden Schneiden e) Schnittverletzungen durch die Schneiden Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Analyse der experimentellen Untersuchungen und des rechtsmedizinischen Materials zeigten, dass bei umfassender Untersuchung von Scherenverletzungen mit rationalen MeRechtsmedizin
Abstracts thoden Angaben erhalten werden können, welche nicht nur den Fakt der Verwendung einer Schere, den Mechanismus der Einwirkung und der detaillierten Charakteristik belegen.
P-077 Strommarken – Reprise eines alten, aber stets aktuellen Problemfeldes – Aspekte einer morphologischen Analyse *G. Kernbach-Wighton1, K. Wagner1, B. Madea1 1 Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Bonn, Forensische Medizin, Bonn, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Basierend auf früheren Untersuchungen zu Morphologie und Formkonstanz von Strommarken wurden ergänzende Versuche durchgeführt. Strommarken können vor Allem hinsichtlich ihrer Zuordnung zu bestimmten Elektroden erhebliche Probleme bergen. Material und Methode. Die Versuche wurden an ca. 40 × 40 mm messenden Lappen frischer ungebrühter porciner Haut durchgeführt (Flanken u. Bauch einjähriger Haus-schweine). Stromquelle war das Haushaltsnetz (230 V, 50 Hz Wechselstrom). Es wurden insgesamt 110 Läufe dokumentiert. Die Elektroden bestanden Kupfer, Messing, Stahl, Aluminium in verschiedenen Größen und Formen. Als Auflagefläche/„indifferente Elektrode“ diente eine mit Alu-Folie bezogene Glasplatte, mit tropfnassem Zellstoff belegt (0,9 %ige NaCl-Lösg.). Das Auflagegewicht der Elektroden bewegte sich zwischen 65 und 80 g bei Widerständen von 700–1500 Ω. Variiert wurden Elektroden, Expositions-zeiten und zudem die Auflagefläche. Die Auswertung erfolgte makroskopisch und nach Metallfärbungen. Resultate. In Fortführung der früheren Ergebnisse wurde deutlich, dass ein weites Spektrum der durch eine Elektrode produzierten Strommarken existiert und die Stromflusszeit entscheidend die Intensität einer Strommarke beeinflusst, wobei allerdings keine strenge Abhängigkeit besteht. So waren weder die Umgrenzung der Marken, weiterhin auch Formung und Intensität praktisch nie mit der erforderlichen Sicherheit der jeweils verwendeten Elektrode zuzuordnen. Eine Variation der Auflagefläche (indiff. Elektrode) von konkav über plan zu konvex trug zu einer weiteren Vergrößerung des Spektrums bei. Zudem können vor Allem bei großflächigen Elektroden randständige Mikrostrommarken auftreten, die die Morphe erheblich alterieren können. Hierbei entwickeln sich fokale Nekrosen offenbar von peripher nach zentral, wobei auch Schrumpfungseffekte (Wasserverlust) auftreten können. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Auch konstante Versuchsbedingungen führten nicht zu identischen Strommarken. Es scheint eine Randbetonung zu dominieren, und längere Stromflusszeiten führten fast regelmäßig zu erheblichem Flüssigkeitsverlust. Das Metall der Elektrode scheint keinen Einfluss auf die Morphologie einer Marke zu haben. Ebenso führte eine Reduktion des Aufliegegewichts von 65–80 g auf 5 g zu einer ausgesprochenen Polymorphie der Strommarken (z. B. geknüllte Alu-Folie als Elektrode). – Die Untersuchungsresultate werden referiert und an Beispielen erläutert, um einen Anhalt für eine morphologisch basierte Zuordnung von Marke zu Elektrode zu belegen.
P-078 Organisation und Umfang der Arbeit in Russland am Beispiel des Gebietes Wladimir *A. S. Semenov1 1 Büro für gerichtsmedizinische Expertisen, IT, Vladimir Oblast, Russische Föderation Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). In der russischen Föderation sind die rechtsmedizinischen Abteilungen Teil der staatlichen Gesundheitseinrichtungen und bestehen aus ca. 85 Regionalbüros der Gebiete, Kreise und autonomen Republiken. Sie werden vom „russischen Zentrum der rechtsmedizinischen Expertise“ geleitet. Der rechtsmedizi-
Rechtsmedizin
nische Dienst besteht aus etwa 1150 städtischen und Kreisabteilungen sowie aus Lehrstühlen und Kursen der Rechtsmedizin an den medizinischen Universitäten des Landes. Zur jetzigen Zeit arbeiten in der Rechtsmedizin Russlands ungefähr 18.000 Personen, von denen ca. 3700 Personen als Ärzte und Laborwissenschaftler in den angeschlossenen Abteilungen tätig sind. Material und Methode. Jedes Büro der Rechtsmedizin in Russland, eingeschlossen Moskau, Sankt Petersburg und andere Großstädte besteht aus einer Reihe Abteilungen und Unterabteilungen. Üblicherweise sind das: 55rechtsmedizinische Expertise von Leichen 55rechtsmedizinische Expertise lebender Personen (Geschädigte, Beschuldigte u. a. Personen) 55Abteilung für schwierige und Kommissionsexpertisen 55Abteilung für gegenständliche Beweise 55forensische Toxikologie 55forensisch-biologische Abteilung mit DNA-Untersuchungen 55medizinisch-kriminalistische Abteilung 55forensische Histologie 55organisations-methodische Abteilung Resultate. Im Gebietsbüro für rechtsmedizinische Expertisen Wladimir sind 44 Ärzte als Rechtsmediziner tätig. Von den 44 Ärzten sind 4 promoviert und 28 Experten der höchsten Kategorie. Weiterhin arbeiten 121 Personen im mittleren und unteren medizinischen Personal. Dieses Kollektiv ermöglicht die rechtsmedizinische Versorgung der Stadt Wladimir und 15 Kreise des Gebietes mit ca. 1,5 Millionen Einwohnern. Im Jahr 2015 wurden im Gebiet Wladimir 10.604 Obduktionen durchgeführt, von denen 1928 eines gewaltsamen Todes starben. Weiterhin wurden 11.341 lebende Personen körperlich untersucht, von denen 623 Personen einen schweren Gesundheitsschaden erlitten. Außerdem erfolgte bei 556 Personen eine Sexualexpertise. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Im Poster wird detailliert auf die Arbeit und die Zahlen aller Laborunterabteilungen des Gebietsbüros für Rechtsmedizin Wladimir sowie auf die juristischen Aspekte der rechtsmedizinischen Expertise in Russland eingegangen.
P-079 Sektionen von Asylbewerbern 2014 bis 2015, Todesursachen und Begleiterkrankungen *S. Gleich1, N. Ackermann2, M. J. Schwerer3, O. Domingo4, M. Graw4, J. Schöpfer4 1 Referat für Gesundheit und Umwelt LH München, München, Deutschland 2 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Oberschleißheim, Deutschland 3 Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe, Fürstenfeldbruck, Deutschland 4 Universität München, Institut für Rechtsmedizin, München, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). In Deutschland ist eine deutliche Zunahme an Asylsuchenden zu verzeichnen: 2014 202.834, 2015 477.000 Personen. In der medizinischen Fachliteratur zeigt sich eine überdurchschnittlich hohe Prävalenz für Infektionskrankheiten bei diesem Personenkreis. Erstmalig wurden im Institut auch Asylbewerber in nennenswertem Umfang obduziert. Ziel dieser Arbeit war die systematische Aufarbeitung aller im Rahmen der Obduktionen bei dieser Gruppe in den Jahren 2014 und 2015 erhobenen Befunde wie Todesart, Todesursache, Übereinstimmung der inneren und äußeren Leichenschau, bestehende Grunderkrankungen, infektiöse und parasitäre Erkrankungen. Material und Methode. Es wurden die erhobenen makromorphologischen Befunde und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten ausgewertet. Die Blutproben der Verstorbenen wurden auf Alkohol, Drogen und Medikamente analysiert und die parenchymatösen Organe histologisch aufgearbeitet. Resultate. 20 Asylbewerber wurden obduziert, davon 18 Männer. Das durchschnittliche Alter betrug 26 Jahre, Herkunftsländer waren v. a. Syrien, Afghanistan und Eritrea. Todesursachen waren U nfallereignisse
(10 Ertrinkungsunfälle, 1 Verkehrsunfall), Suizide (2), Tötungsdelikte (1), Drogenintoxikationen (1), Tuberkulose (2), Pneumonie (1) und Herz-Kreislauferkrankungen (2). Die Häufigkeiten für Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, blutübertragbare Viruserkrankungen sowie Wurmerkrankungen werden dargestellt. Es ergaben sich in knapp der Hälfte der Fälle trotz jungem Alter Hinweise auf innere Erkrankungen. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Erstmals kann ein fachlicher Überblick über Sektionen bei Asylbewerbern, über Todesursachen und bestehende Begleiterkrankungen gegeben werden. Die Indikationen zur Sektion unterscheiden sich nicht vom bisherigen Sektionsgut. In Anbetracht der Prävalenz an Infektionserkrankungen ist im Sektionssaal aus Gründen des Arbeitsschutzes ein angepasstes Hygienemanagement umzusetzen.
P-080 Die Krematoriumsleichenschau als Qualitätsmarker der obligatorischen ärztlichen Leichenschau *D. Brackrock1, K.- P. Philipp1, B. Bockholdt1 1 Institut für Rechtsmedizin Greifswald, Universitätsmedizin Greifswald, Greifswald, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Durch die Fachärzte des Institutes für Rechtsmedizin Greifswald werden jährlich in den zuständigen Krematorien etwa 8000 zweite Leichenschauen vor der Feuerbestattung durchgeführt. Ergeben sich Unklarheiten in der Todesbescheinigung oder ungeklärte Befunde am Leichnam, so muss die Einäscherung zunächst angehalten und entweder eine telefonische Rücksprache mit dem Leichenschauarzt gehalten oder der Sterbefall der Polizei angezeigt werden. Ein Teil dieser Sterbefälle wird zu einer gerichtlichen Sektion angeordnet. In diesem Zusammenhang war es insbesondere interessant zu wissen, inwiefern sich Unterschiede zwischen den Angaben der Todesbescheinigung und dem Sektionsergebnis hinsichtlich Todesart und Todesursache ergeben. Material und Methode. Relevante Daten der angehaltenen Sterbefälle werden in einer Datenbank registriert. Für den Zeitraum 2011 bis 2015 wurde eine retrospektive Analyse der Anzahl der jährlich angehaltenen Verstorbenen und der angeordneten Sektionen, des Sterbeortes, der in der Todesbescheinigung angegebenen unmittelbaren Todesursache sowie der in der Sektion festgestellten Todesursache und Todesart durchgeführt. Resultate. Insgesamt wurden jährlich 3 % der in der Krematoriumsleichenschau untersuchten Verstorbenen angehalten. Von den bei der Polizei angezeigten Sterbefällen wurde in ca. 20 % der Fälle eine gerichtliche Sektion angeordnet. Hier ergab sich in rund 38 % der Fälle eine Übereinstimmung zwischen der in der Todesbescheinigung genannten unmittelbaren Todesursache und der durch die Sektion festgestellten Todesursache. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Qualität der obligatorischen ärztlichen Leichenschau bleibt weiterhin verbesserungswürdig. Ein Teil der im Rahmen der zweiten Leichenschau festgestellten Unklarheiten kann bereits durch telefonische Rückfragen unsererseits beseitigt werden, hier sind immer wieder Unsicherheiten bei den Ärzten feststellbar. Deshalb sind auch in Zukunft fortwährende, intensive Schulungsmaßnahmen von klinisch tätigen und niedergelassenen Ärzten zur Problematik der Leichenschau erforderlich, um den ärztlichen Kollegen die große Verantwortung der exakt durchgeführten ärztlichen Leichenschau aufzuzeigen. Dies fördert extrem die Vernetzung der Rechtsmedizin mit anderen ärztlichen Disziplinen in unserem Einzugsgebiet.
P-081 Leichenschau und demographischer Wandel – Qualität der Leichenschau bei Verstorbenen ab dem 65. Lebensjahr *T. Germerott1, S. Bielfeld2 1 Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Rechtsmedizin, Hannover, Deutschland 2 Polizeidirektion Hannover, Hannover, Deutschland
Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die ärztliche Leichenschau ist kontinuierlicher Kritik ausgesetzt. Im Fokus stehen vor allem die unzureichende Qualität und Aussagekraft der Leichenschaudiagnosen. Begründet wird dieses unter anderem durch die unzureichende Qualifikation und fehlende Routine der Ärzteschaft sowie bestehende Interessenskonflikte. Nicht außer Acht zu lassen ist jedoch auch, dass die Leichenschau lediglich eine äußere Besichtigung des Leichnams und somit per se in ihrer Aussagekraft limitiert ist. Gerade bei älteren Verstorbenen dürfte aufgrund von gehäuft vorliegender Multimorbidität die Rate fehlerhafter Diagnosen erhöht sein. Material und Methode. Die Obduktionsfälle von Verstorbenen ab dem 65. Lebensjahr wurden retrospektiv für das Jahr 2014 ausgewertet. Die in der Todesbescheinigung angegebene Todesart und Todesursache wurden, unter Einbeziehung des Tätigkeitsfeldes des Leichenschauarztes und des Leichenschauortes, mit den Obduktionsbefunden verglichen und die Obduktionsgründe ausgewertet. Resultate. In den 224 ausgewerteten Fällen wurde in 52,6 % der Fälle die Obduktion aufgrund eines Verdachts auf ein ärztliches bzw. pflegerisches Fehlverhalten angeordnet. Auffallend war der hohe Anteil (77,9 %) an gemäß Todesbescheinigung ungeklärten Todesfällen. Die Auswertung ergab weiter, dass in 29,7 % der als nicht natürlich bescheinigten Todesfälle ein natürliches und bei 15,2 % der vermeintlich natürlich Verstorbenen ein nicht natürliches Geschehen vorlag. Die Übereinstimmungsrate der Todesursachen belief sich auf 49,3 %, wobei sich die höchste Rate im Setting Krankenhaus fand. Insgesamt sank mit zunehmendem Lebensalter der Anteil der Fälle, in denen eine ungeklärte Todesart und/oder Todesursache angegeben war bzw. Eintragungen der Todesursache fehlten. Damit einhergehend stieg jedoch der Anteil fehlerhafter Benennungen der Todesart und Todesursache anlässlich der Leichenschau an. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die ärztliche Leichenschau erfüllt derzeit nicht die angedachten Qualitätsansprüche im Hinblick auf die korrekte Festlegung der Todesart und Todesursache. Zwar finden sich in den Todesbescheinigungen mit zunehmendem Lebensalter häufiger konkrete Angaben zur Todesart und Todesursache, jedoch scheint die äußere Leichenschau bei älteren Verstorbenen und gehäuft auftretender Multimorbidität selbst bei korrekter und gewissenhafter Durchführung von begrenzter Aussagekraft.
P-082 Zur Phänomenologie der Obduktionen des Instituts für Rechtsmedizin Dresden im Jahr 2014 *U. Flössel1, A. Jordan1, M. Lohr1, M. Teubert1, C. Erfurt1 1 TU Dresden, Medizinische Fakultät, Institut für Rechtsmedizin, Dresden, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Im Institut für Rechtsmedizin Dresden werden Verstorbene aus dem gesamten ehemaligen Direktionsbezirk Dresden obduziert. Dieser umfasst 4 Landkreise und die kreisfreie Stadt Dresden auf einer Fläche von ca. 8000 km² mit knapp 1,6 Millionen Einwohnern (Stand 2014). 2014 verstarben im Direktionsbezirk 18.971 Personen [1]. Die Zahl der rechtsmedizinischen Obduktionen am Dresdener Institut betrug 355 (1,87 %). Material und Methode. Es wurden sämtliche im Institut für Rechtsmedizin Dresden erstellten Obduktionsscheine des Jahres 2014 erfasst. Es ergaben sich 352 Datensätze mit folgenden Variablen: Geschlecht, Alter, Grundleiden, Folgeerkrankung, Todesursache (jeweils mit ICD10-Code) sowie Todesart und den Todesumständen bei nichtnatürlichem Tod (ebenfalls mit ICD10-Code). Es erfolgte die deskriptive statistische Auswertung der einzelnen Variablen. Zusätzlich wurden die Ergebnisse dieser Analyse der Todesursachenstatistik des Freistaates Sachsen vergleichend gegenübergestellt. Dazu werden durch das Statistische Landesamt Sachsen jährlich umfangreiche Untersuchungen veröffentlicht. Resultate. Im Jahr 2014 wurden im Institut für Rechtsmedizin Dresden 219 männliche Verstorbene im Alter von 0 bis 91 Jahren (Mittelwert: 54,5 Jahre) und 133 weibliche Verstorbene zwischen 0 und 95 Jahren (MitRechtsmedizin
Abstracts telwert: 61,7 Jahre) obduziert. In 129 Fällen handelte es sich um einen natürlichen Tod, in 166 Fällen um einen nichtnatürlichen Tod. Bei den übrigen 57 Verstorbenen konnte die Todesart nicht zweifelsfrei klassifiziert werden. In der Gruppe der natürlichen Todesursachen dominieren Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems. Bei den nichtnatürlichen Todesfällen stehen schwere Mehrfachverletzungen (Polytrauma) im Vordergrund. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die übrigen Ergebnisse der Analysen sowie der Vergleich mit den Daten der sächsischen Gesamtbevölkerung werden in Form eines Posters anschaulich präsentiert und diskutiert. Literatur: 1. Statistisches Landesamt Sachsen, Kamenz, Oktober 2015
P-083 Der neue § 217 StGB – Zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (BT-Drs. 18/5373 vom 1. 7. 2015) *M. Parzeller 1, B. Zedler2, M. A. Verhoff3 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin, Frankfurt, Deutschland 2 Institut für Rechtsmedizin, Gießen, Deutschland 3 Institut für Rechtsmedizin, Frankfurt, Deutschland Am 10. 12. 2015 trat das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in Form des § 217 StGB in Kraft, nachdem vorherige Versuche einer gesetzlichen Regelung nicht umgesetzt worden waren. Ein Antrag auf Außervollzugsetzung des § 217 StGB im Wege der einstweiligen Anordnung wurde vom Bundesverfassungsgericht negativ beschieden und die Kläger auf die Hauptsacheentscheidung verwiesen. Die Kenntnis dieser Norm ist für Rechtsmediziner relevant. § 217 StGB sieht u. a. eine Strafbarkeit für die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung eines anderen durch die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung einer Gelegenheit vor. Es erfolgt eine Erläuterung und kritische Analyse dieser Norm anhand der Gesetzesmaterialien und der einschlägigen juristischen Literatur. Bei § 217 StGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt mit einer inhaltlichen Nähe zur Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB). Grundsätzlich hält der Gesetzgeber an der Straffreiheit der Teilnahme an einem eigenverantwortlichen Suizids fest. In einer geschäftsmäßigen Förderung sieht er aber eine Gefahr der „Normalisierung“ und dass der Suizid als „normale Therapieoption“ mit der Folge der „sozialen Gebotenheit der Selbsttötung“ gewertet werde. Weiterhin wird eine negative Beeinflussung Suizidwilliger durch professionelle Sterbehelfer gesehen, die eine autonome Entscheidung des Suizidwilligen durch ihre „spezifischen Eigeninteressen“ unterlaufen. Kritikpunkte an der neuen gesetzlichen Lösung können sich aus einem Vorrang anderer gesetzlicher Möglichkeiten anstatt des StGB (Ultima ratio), dem weiten Begriff der Geschäftsmäßigkeit und der Abgrenzung zu rein altruistischer Beihilfe zum Suizid, den fehlenden gesundheitspolitischen Voraussetzungen (Versorgungsprobleme bei der Behandlung der Depression und bei der Palliativmedizin), einer Gefahr des Wechsels zu härteren Suizidform sowie beim ärztlich begleiteten Suizid und bei einer Garantenstellung des Suizidhelfers etc. ergeben. Es wird sich zukünftig erweisen, ob die Intention des Gesetzgebers, „eine Kultur der Würde auch am Ende des Lebens“ zu schaffen, nicht z. B. durch härtere Suizidformen ins Gegenteil verkehrt wird. Ob ein gesetzgeberischer Paternalismus das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie des Einzelnen zur Beendigung eines quälenden Sterbeprozesses stärker einschränkt als „spezifische Eigeninteressen“ von Sterbehilfeorganisationen wird zu diskutieren sein.
P-084 Evaluierung von möglichen Einflussfaktoren auf das Abbauverhalten von artifiziellen Hämatomen mittels 3T MRT *K. Ogris1, T. Widek2, E. Hassler3, P. P. Torreiter4, A. Petrovic5, E. Scheurer6 1 Medizinische Universität Graz, Institut für Gerichtliche Medizin, Graz, Österreich 2 Ludwig Boltzmann Institut, Klinisch-Forensische Bildgebung, Graz, Österreich 3 Medizinische Universität Graz, Universitätsklinik für Radiologie, Graz, Österreich 4 Medizinische Universität Graz, Graz, Österreich 5 Technische Universität Graz, Institut für Medizintechnik, Graz, Österreich 6 Universität Basel – Gesundheitsdepartement Kanton Basel-Stadt, Institut für Rechtsmedizin, Basel, Schweiz Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Frage nach dem Entstehungszeitpunkt von Hämatomen stellt nach wie vor eine forensische Herausforderung dar. Der derzeitige Standard bei lebenden Personen besteht in einer visuellen Beurteilung der Hämatomverfärbungen, anhand derer das Alter abgeschätzt wird. Die Genauigkeit dieser Methode ist allerdings aufgrund der interindividuellen Variabilität eingeschränkt [1]. Erste Studienergebnisse zeigten, dass das MRT genutzt werden kann, um objektive Informationen über Hämatome zu erhalten, um dadurch deren Alter zu bestimmen. Das Ziel dieser Studie war die Untersuchung unterschiedlicher potentieller Einflussfaktoren in Bezug auf das Abbauverhalten von Hämatomen mittels MRT. Material und Methode. Bei 30 Probanden, wurden 4 ml Eigenblut in das Unterhautfettgewebe des Oberschenkels injiziert. Eine MRT wurde vor und direkt nach der Injektion sowie nach 3, 24, 72 168 und 336 h an einem 3T MRT (Tim Trio, Siemens) durchgeführt. Unter Verwendung einer Multifunktionsspule wurden folgende Sequenzen angewandt: PDw TSE SPAIR, PDw TSE WS und STIR in axialer und obliquer Orientierung. In den Bilddaten wurden Signalintensitäten im Hämatom sowie im Fett- und Muskelgewebe gemessen und daraus der Michelson Kontrast berechnet.
Abb. 1 I P-084 8 Exemplarische Darstellung eines Hämatoms im zeitlichen Verlauf mittels MRT (oblique Orientierung) Rechtsmedizin
Abb. 2 I P-084 8 Mono-exponentieller Fit der gemittelten Michelson Konstrast Koeffizienten: Hämatom gg. Unterhautfettgewerbe im zeitlichen Verlauf gruppiert nach dem BMI (PDw TSE SPAIR) Die statistische Analyse untersuchte die Signalintensitäten und deren Beeinflussung durch potentielle Einflussfaktoren im zeitlichen Verlauf. Resultate. In der PDw SPAIR Sequenz waren die Hämatome am besten detektierbar und über die Zeit auch am längsten nachweisbar (. Abb. 1). Das Kontrastverhalten der Hämatome gegenüber dem Fett- und Muskelgewebe zeigte über den gesamten Zeitverlauf eine relativ breite Streuung. Mögliche Einflussfaktoren (Geschlecht, Alter, Fettläppchenarchitektur, Fettschichtdicke) auf den Hämatomabbau waren nicht signifikant. Einzig die Unterteilung im Hinblick auf den BMI (normalgewichtig/übergewichtig) zeigte statistisch signifikante Unterschiede (. Abb. 2). Diskussion (und Schlussfolgerungen). Bei der Evaluierung von potentiellen Einflussfaktoren auf das Abbauverhalten von Hämatomen über die Untersuchungsdauer von 2 Wochen, konnte allein der BMI als ein statistisch signifikanter Faktor identifiziert werden. Obwohl diese Studienergebnisse darauf hindeuten, dass Übergewichtigkeit als Einflussfaktor in die Altersbestimmung von Hämatomen einzubeziehen ist, wird zur Erhärtung dieser Resultate noch ein höheres Probandenkollektiv angestrebt. Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich hierbei um artifizielle Hämatome handelt, ohne Einwirkung von stumpfer Gewalt, und sich der Abbau von realen Hämatomen möglicherweise unterscheiden könnte. Literatur: 1. Hughes et al. (2004) J Clin Forensic Med. 11(5):257-259
P-085 Erkennung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Misshandlungsverdacht – Ergebnisse einer Umfrage an Wiener Kliniken *P. Hofer1, M. Grassberger2,3 1 Ludwig-Maximilians-Universität, Institut für Rechtsmedizin, München, Deutschland 2 Medizinische Universität Wien, Forensische Kinder- und Jugenduntersuchungsstelle – FOKUS, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Wien, Österreich 3 Universität Wien, Department für Anthropologie, Wien, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Während in Deutschland an vielen Instituten für Rechtsmedizin eigene Gewaltopfer- und Kinderschutzambulanzen zur Verfügung stehen, haben sich in Österreich, abgesehen von einer klinisch-forensischen Untersuchungsstelle der Gerichtsmedizin in Graz, noch keine derartigen Einrichtungen etabliert. Anhand der vorliegenden Umfrage sollte erhoben werden, ob an Kliniken für Kinder- und Jugendheilkunde in Wien Bedarf für derartige Einrichtungen bestehen. Material und Methode. Im Rahmen fachspezifischer Fortbildungen wurden an den Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde vier großer
Wiener Krankenhäuser Fragebögen an Fortbildungsteilnehmer verteilt. Anhand der Fragebögen wurde u. a. erhoben, wie sicher sich das Personal beim Thema „Misshandlung und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ fühlt und welche zusätzlichen Maßnahmen für die diesbezügliche Arbeit als wünschenswert erachtet werden. Alle Fragebögen wurden vor der jeweiligen Veranstaltung ausgefüllt, um Beeinflussungen durch Erkenntnisgewinn zu vermeiden. Resultate. Es wurden 109 Fragebögen ausgewertet. Die Auswertung zeigte, dass das Thema Kindesmisshandlung sowohl während der Ausbildung als auch im Rahmen des Studiums kaum präsent ist und sich teils große Unsicherheiten im Erkennen verschiedener Formen der Misshandlung zeigten. Während sich z. B. bei Vernachlässigung lediglich 19,4 % unsicher zeigten, war dieser Anteil bei körperlicher Misshandlung (30,8 %) bzw. sexuellem Missbrauch (46,3 %) deutlich höher. Zudem sprachen sich 95,3 % der Befragten für die Möglichkeit eines niederschwelligen rechtsmedizinischen Konsils aus, ebenfalls 95,3 % wünschen sich standardisierte Checklisten für den Routineeinsatz bei Misshandlungsverdacht. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Ergebnisse der Befragung zeigen deutlich, dass eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen, mit Kindesmisshandlung potentiell befassten Berufsgruppen gewünscht wird. Ein standardisiertes Vorgehen sowie einheitliche Checklisten zur besseren Dokumentation sollten erarbeitet werden. Dem Thema Kindesmisshandlung sollte folglich sowohl im Studium als auch in der fachlichen Ausbildung ein größerer Stellenwert eingeräumt werden, da hier derzeit offenbar große Unsicherheiten bestehen. Die Einrichtung einer zentralen, klinisch-forensischen Untersuchungsstelle in Wien könnte für eine primäre niederschwellige Untersuchung und Dokumentation etabliert werden.
P-086 Die Normierung von Opferschutzgruppen in der österreichischen Rechtsordnung und ihre Umsetzung in der Praxis S. Grassegger1, S. Kainz1, *R. Riener-Hofer1 1 Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung, Graz, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Als körperliche oder physische Gewalt bezeichnet man alle Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit. Resultat der Übergriffe ist immer eine Verletzung der körperlichen Integrität des Opfers. Ärzte und Diplomkrankenpflegepersonal sind zur Anzeige verpflichtet, wenn der Verdacht besteht, dass eine schwere Verletzung oder der Tod eines Menschen durch eine gerichtlich strafbare Handlung verursacht wurde. Seit 1999 ist die Einrichtung von Kinderschutzgruppen im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) verankert, 2011 folgte die Normierung von Opferschutzgruppen für volljährige Opfer. [1] Material und Methode. Die vorliegende Untersuchung basiert auf einer Masterarbeit, welche im Rahmen des Studienganges Krankenhausmanagement-Vertiefung aus Management im Gesundheitswesen an der Donau Universität Krems verfasst wurde. Unter Einbeziehung der relevanten Bestimmungen in den Landesgesetzen wird im Folgenden der Umsetzungsstand in den Bundesländern beleuchtet. Resultate. Obwohl bereits seit fünf Jahren für die Spitäler die Verpflichtung besteht, interdisziplinäre Opferschutzgruppen (zusammengesetzt aus Vertretern der Medizin, Pflege und Psychologie) einzurichten, sind österreichweit bei weitem noch nicht alle Krankenhäuser dieser Vorgabe nachgekommen. Das gewonnene Ergebnis zeigt jedoch, dass die Umsetzungsbestrebungen in den Ländern schon weit gediehen sind. Die österreichweite Vorreiterrolle von Wien verdient besondere Erwähnung. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Derzeit gibt es noch keine „flächendeckende“ Versorgung mit Opferschutzgruppen für erwachsene Opfer von Gewalt in den österreichischen Krankenanstalten. Ein österreichweites Bemühen, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, ist aber eindeutig sichtbar. Aufgabe dieser Opferschutzgruppen ist insbesondere die Früherkennung von häuslicher Gewalt, aber auch die Sensibilisierung der in Betracht kommenden mit Gewalt konfrontierten BerufsgrupRechtsmedizin
Abstracts pen. Ein durch die gesetzlichen Regelungen geschaffener Nebeneffekt, der im Kampf gegen häusliche Gewalt mehr als wünschenswert ist! Literatur: 1. § 8e Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz idF BGBl I 69/2011.
P-087 Studie zur Relevanz der Klinisch-Forensischen Untersuchungsstelle Graz für das strafprozessuale Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft *R. Riener-Hofer1, A. Brantner1, S. Kerbacher1, S. Kainz1 1 Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung, Graz, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Seit 2008 bietet das Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung in Graz durch die in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz geführten Klinisch-Forensischen Untersuchungsstelle [1] – niederschwellig und für das Opfer kostenfrei – tatzeit- und tatortnahe Untersuchungen an. Welche Bedeutung hat dieses Dienstleistungsangebot für die Entscheidung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren? Diese Frage soll im Rahmen der vorliegenden Forschungsarbeit geklärt werden. Material und Methode. Die retrospektive Studie wurde in Kooperation mit der Oberstaatsanwaltschaft Graz und dem Oberlandesgericht Graz durchgeführt. Mit Hilfe der Datenbank des LBI CFI wurden durch den öffentlichen Ankläger angeordnete Untersuchungsfälle aus den Jahren 2011 bis inklusive 2013 ermittelt. Die betreffenden Akten wurden bei der Staatsanwaltschaft Graz bzw. im Landesgericht für Strafsachen Graz ausgehoben und gesichtet. Anhand der so gewonnenen Daten konnte der Einfluss der aus der klinisch-forensischen Dienstleistung gewonnenen Ergebnisse auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Resultate. Das gewonnene Ergebnis gibt in anonymer Form Aufschluss über den bestehenden Zusammenhang zwischen der im Rahmen von tatzeit- und tatortnahen klinisch-forensischen Untersuchungen gewonnenen Befunde und Spuren und der Anklageentscheidung durch die Staatsanwaltschaft. Es hat sich gezeigt, dass die Einbeziehung der klinisch-forensischen Expertise sowohl für die Anklageerhebung als auch die Einstellung des Verfahrens von Relevanz ist. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die besondere Bedeutung des Dienstleistungsangebotes der Klinisch-Forensischen Untersuchungsstelle Graz für die staatsanwaltliche Entscheidungsfindung liegt in der dadurch ermöglichten Tatzeitnähe der Untersuchungen. Das an der Schnittstelle von Medizin und Recht angesiedelte klinisch-forensische Angebot unterstützt auf diese Weise das staatsanwaltliche Verfahren und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit. Literatur: 1. http://cfi.lbg.ac.at/de/klinisch-forensische-untersuchungsstelle/allgemeine-informationen.
P-088 Die Entwicklung der Untersuchungsanlässe der rechtsmedizinischen Gewaltopferambulanz des Institutes für Rechtsmedizin Greifswald im Zeitraum 2010 bis 2016 *D. Brackrock1, K.- P. Philipp1, B. Bockholdt1 1 Institut für Rechtsmedizin Greifswald, Universitätsmedizin Greifswald, Greifswald, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Seit 2010 bietet das Institut für Rechtsmedizin Greifswald Betroffenen von fremder Gewalt die Möglichkeit, sich in der Gewaltopferambulanz zum Zwecke einer vollständigen, gerichtsverwertbaren Dokumentation der Verletzungen und ggf. einer Spurensicherung vorzustellen. Das niederschwellige Angebot soll sich vor allem an Opfer von Gewalt richten, die zunächst keine Strafanzeige anstreben, was überwiegend Fälle häuslicher Gewalt betrifft. Die GeRechtsmedizin
waltopferambulanz ist deshalb fest im Hilfenetzwerk Mecklenburg-Vorpommerns integriert. Den Betroffenen wird so die Möglichkeit gegeben, im Falle eines späteren Strafverfahrens auf Grundlage der erhobenen Daten ein forensisch verwertbares Gutachten auf eigenen Wunsch und nach Vorlage einer ärztlichen Schweigepflichtsentbindung erstellen zu lassen. Interessant war für uns zu wissen, inwiefern sich im zeitlichen Verlauf der Anlass der Untersuchung entwickelt hat. Material und Methode. Alle Betroffenen, die sich in der Gewaltopferambulanz vorstellen, werden in einer Datenbank registriert. Es wurde eine retrospektive Analyse aller registrierter Fälle durchgeführt, wobei die Kriterien Alters- und Geschlechtsverteilung, Art der erfahrenen Gewalt sowie die primären Zuweiser untersucht wurden. Von Interesse war insbesondere, aus welchem Grund sich die Betroffenen bei uns vorstellten. Resultate. Im Gesamtuntersuchungszeitraum wurden insgesamt 452 Betroffene im Rahmen der Gewaltopferambulanz des Institutes untersucht. Sowohl hinsichtlich der Untersuchungszahlen als auch des Anteiles weiblicher Betroffener konnte ein kontinuierlicher Anstieg von 2010 bis 2016 beobachtet werden. Besonders hoch ist der Anteil weiblicher Betroffener in den Altersgruppen von 26–35 Jahren und bei den über 50-Jährigen. Im Vergleich dazu treten Fälle häuslicher Gewalt im Untersuchungskollektiv zunehmend in den Vordergrund und stellen bereits 28 % der körperlichen Untersuchungen im Jahr 2016. Die Gruppe der Körperverletzungen bleibt weiterhin präsent. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die hier vorgestellten Ergebnisse sind aus unserer Sicht der Effekt unserer kontinuierlichen Bemühungen, alle Berufsgruppen, die mit Opfern fremder Gewalt zusammenarbeiten bzw. in deren medizinische Versorgung eingebunden sind, intensiv zu schulen und für das Thema „häusliche Gewalt“ zu sensibilisieren. Somit zeigt sich schon, dass die Gewaltopferambulanz sehr positiv in unserem ländlichen Einzugsgebiet angenommen wird. Auch in Zukunft werden wir deshalb dieses Angebot trotz enger personaler Ressourcen für alle Opfer von Gewalt offen zu halten.
P-089 Modellprojekt FOKUS – Eine Forensische Untersuchungsstelle an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Wien *M. Grassberger1, E. Theuer1, D. Thurn-Valsassina1, S. Völkl-Kernstock2, A. Grundner1, M. Kletecka-Pulker3, S. Greber-Platzer1 1 Medizinische Universität Wien, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Wien, Österreich 2 Medizinische Universität Wien, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Wien, Österreich 3 Medizinische Universität Wien, Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Wien, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Bislang gab es in Österreich nur die in Krankenhäusern eingerichteten Kinderschutzgruppen, die als interdisziplinäre Teams bei Verdacht auf Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung hinsichtlich Meldung an die Polizei und Jugendamt zusammentreten. Nach einer Vorbereitungszeit von 7 Monaten zur Erarbeitung von standardisierten Unterlagen und Durchführung von Schulungen sowie Informationsveranstaltungen wurde Im Juli 2015 die offizielle Etablierung der Forensischen Kinder- und Jugenduntersuchungsstelle (FOKUS) an der Universitätsklinik f. Kinder- und Jugendheilkunde der Med Uni Wien gestartet. FOKUS besteht aus einem interdisziplinären Team von 2 Kinderärztinnen, einer klinischen Psychologin und einem Rechtsmediziner und unterstützt vor allem die die Kinderschutzgruppen der Wiener Krankenhäuser bei der tatzeitnahen Abklärung und forensischen Dokumentation von möglichen Misshandlungsfällen. Material und Methode. Nach Fortbildungsmaßnahmen zu den verschiedenen Aspekten der Kindesmisshandlung wurden modulare Checklisten für alle involvierten medizinischen Fachrichtungen entwickelt, um durch einheitliche Handlungs- und Dokumentationsrichtlinien ein standardisiertes Vorgehen im Verdachtsfall zu gewährleisten. Allen Wiener Spitalseinrichtungen mit kinderheilkundlichem Hintergrund, öffentlichen
Einrichtungen, der Exekutive und der Staatsanwaltschaft wurde Unterstützung bei der interdisziplinären Misshandlungsdiagnostik angeboten. Die bearbeiteten Fälle wurden für den Zeitraum Juli 2015 bis März 2016 analysiert. Resultate. Von Juli 2015 bis März 2016 wurden an FOKUS insgesamt 59 PatientInnen im Alter von 8 Tagen bis 17 Jahren gemeldet. Mehrheitlich handelte es sich dabei um die Altersgruppe der 0 bis 5-Jährigen (44 %). 57,6 % der vorgestellten Patienten war weiblich. Seitens der Zuweiser wurde überwiegend um Unterstützung bei der Abklärung von sexuellem Missbrauch ersucht (57,6 %). Weiterhin wurden Fälle körperlicher Misshandlung (23,7 %), V. a. Münchhausen Syndrom-by-proxy (11,8 %), nichtakzidentelle Kopfverletzungen (5 %) und ein Fall mit V. a. Vernachlässigung vorgestellt. Bei der Abklärung erwiesen sich die modularen Checklisten als sehr hilfreich. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die durch FOKUS initiierten Interventionen umfassten hauptsächlich körperliche u. psychologische Untersuchungen, forensische Fotodokumentation und Spurensicherung sowie Koordination von Konsilen in den Fächern Kindergynäkologie und -urologie, Radiologie, Dermatologie, Ophthalmologie, Kinderchirurgie, Labor- und Blutgerinnungsdiagnostik sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die zeitlich aufwendigen Dokumentations- und Konsiliarmaßnahmen sowie die objektive Vorgehensweise stellten sich seit Projektbeginn als sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden, gesetzlich verankerten Kinderschutzgruppen heraus.
P-090 Netzwerk ProBeweis – Fragebogen-Auswertung: Bewertung des Projektangebotes durch untersuchte Personen *T. Germerott1, A. Debertin1, M. Klintschar1, J. Butzmann1 1 Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Rechtsmedizin, Hannover, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Das Netzwerk ProBeweis bietet Betroffenen häuslicher und/oder sexueller Gewalt eine gerichtsfeste Dokumentation und Spurensicherung bereits vor der Entscheidung über die Erstattung einer Strafanzeige. Für eine möglichst wohnortnahe Versorgungsstruktur ist die Einbindung von Partnerkliniken im Flächenland Niedersachsen von herausragender Bedeutung. Die Evaluation der ersten Projektphase im Jahr 2014 ergab, dass seitens der Ärzteschaft in den Partnerkliniken die Implementierung von Netzwerk ProBeweis als sehr positiv beurteilt wurde. Von besonderer Bedeutung ist jedoch auch wie das Projektangebot und die Projektumsetzung von den untersuchten Personen wahrgenommen wird. Material und Methode. Im Zuge der Evaluation wurde ein Fragebogen für Betroffene erstellt, der seit Mitte 2014 jedem Untersuchungskit beigelegt sind. Neben Fragen zu der Wahrnehmung der Untersuchungssituation (z. B. Wartezeit, Verlauf der Untersuchung) wurde auch abgefragt wie die Betroffenen von dem Projektangebot erfahren haben. Die Antworten der anonym zurück übersandten Fragebogen wurden deskriptiv statistisch ausgewertet. Resultate. Insgesamt wurden 29 Fragebogen ausgefüllt und übersandt. Der erste Kontakt, die Informationen über die Untersuchung und der Ablauf wurden durchgehend positiv beurteilt. Die Wartezeit wurde in 22 Fällen als zufriedenstellend eingestuft. Gemäß den Antworten auf den Fragebogen nahmen sich die Ärzte in allen Fällen ausreichend Zeit für die Untersuchung, zudem fühlten sich die untersuchten Personen Ernst genommen. Der überwiegende Anteil (n = 18) war zum Zeitpunkt der Untersuchung bezüglich der Erstattung einer Strafanzeige noch unentschlossen, acht Personen planten eine Strafanzeige. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Auswertung der Fragebogen zeigt, dass seitens der untersuchten Personen die bereits etablierten Projektstrukturen positiv bewertet werden. Besonders hervorzuheben ist die positive Beurteilung der Ärztinnen und Ärzte, da gerade die Untersuchung von Gewaltbetroffenen einer besonderen Sensibilität und Empathie bedarf. Lediglich die Wartezeit wurde in einzelnen Fällen kritisiert.
Diese ist jedoch je nach Patientenaufkommen, insbesondere nachts und an den Wochenenden, kaum zu beeinflussen. Insgesamt ergänzt die vorliegende Auswertung die positiven Ergebnisse der vorausgegangenen Projekt-Evaluation.
P-091 Forensische Altersdiagnostik am Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung in Graz – ein Überblick über die Jahre 2010 bis 2015 *I. Klasinc1,2, T. Widek2, K. Baron2, T. Schwark1,2 1 Medizinische Universität Graz, Institut für Gerichtliche Medizin, Graz, Österreich 2 LBI für Klinisch-Forensische Bildgebung, Graz, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die Zahl der Asylbewerber in Europa stieg im dritten Quartal 2015 gegenüber dem gleichen Quartal des Jahres 2014 um mehr als 150 %. Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung stieg auch die Zahl derer, die angaben, zum Zeitpunkt der Einreise minderjährig und unbegleitet zu sein, ohne dies mit entsprechenden Dokumenten belegen zu können. Im folgenden Beitrag soll neben einem allgemeinen Überblick über die forensische Altersfeststellung unter anderem dargelegt werden, inwieweit die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen an unserem Institut mit dem angegebenen Alter der Asylwerber korrelieren. Material und Methode. Seit 2010 ist in Österreich der Einsatz von Röntgenstrahlung im Rahmen der multifaktoriellen Altersdiagnostik in Asylverfahren zulässig. Das LBI CFI untersuchte in den letzten Jahren ca. 2000 Asylbewerber, bei denen Zweifel hinsichtlich der angegebenen Minderjährigkeit bestanden. Entsprechend den Empfehlungen der AGFAD wird das höchstmögliche Mindestalter mittels eines multifaktoriellen Verfahrens ermittelt. Dieses besteht aus einer körperlichen Untersuchung inklusive der Erhebung medizinischer und/oder sozioökonomischer Einflussfaktoren sowie aus der Erstellung und Begutachtung eines Handröntgens und eines Orthopantomogramms. Zusätzlich wird bei Personen mit abgeschlossener epiphysealer Verknöcherung des Handskeletts ein CT der medialen Epiphysen der Schlüsselbeine angefertigt. Resultate. In 1749 ausgewerteten Fällen gaben ca. 96 % der Personen an, zum Untersuchungszeitpunkt minderjährig zu sein. 4 % der Untersuchten erklärten, volljährig, jedoch zum Zeitpunkt des Asylantrages minderjährig gewesen zu sein. Die gutachterliche Bewertung ergab, dass in ca. 40 % der Fälle das 18. Lebensjahr zum Untersuchungszeitpunkt noch nicht zwingend vollendet war. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Tatsache, dass doch ein beträchtlicher Anteil der Asylwerber, bei denen Zweifel an deren Minderjährigkeit bestanden, zum Asylantragszeitpunkt entsprechend den Ergebnissen der forensischen Altersfeststellung minderjährig waren und die sich daraus für sie ergebenden rechtlichen und inhaltlichen Konsequenzen für die Antragsteller zeigt die Bedeutung der forensischen Altersdiagnostik in der Praxis.
P-092 Molekulare Altersbestimmung durch Analyse des DNA-Methylierungsmusters in Speichel *B. Tosun1, *K. Schulze Johann1, H. Holtkötter1, K. Schwender1, A. Glaub1, S. Banken1, M. Schürenkamp1, U. Sibbing1, H. Pfeiffer1, *M. Vennemann1 1 Westfälische Wilhelms-Universität, Institut für Rechtsmedizin, Münster, Deutschland Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Im Zuge der in letzter Zeit vielseitig untersuchten DNA-Methylierung konnte festgestellt werden, dass sich die Methylierung spezifischer CpG-Positionen in Abhängigkeit des chronologischen Alters ändert. Durch die Analyse der Methylierungsstatus dieser CpG-Stellen soll eine möglichst genaue Bestimmung des in-
Rechtsmedizin
Abstracts dividuellen Alters ermöglicht werden. Bisherige Studien beschränkten die Analyse der Methylierunsgsstatus auf Blut- und Gewebeproben, wohingegen das Ziel der hier vorgestellten Studie die Entwicklung einer Methode zur Altersbestimmung an Speichelproben war. Material und Methode. DNA wurde mittels Maxwell® 16 Forensic Instrument (Promega) aus Speichelproben extrahiert und anschließend mit Hilfe des EZ DNA Methylation™ Kit (Zymo Research) bisulfitkonvertiert. Durch die Bisulfitkonvertierung werden alle nicht-methylierten Cytosine zu Uracilen und somit in der anschließenden PCR zu Thyminen umgewandelt. Alle methylierten Cytosine bleiben bei Bisulfitkonvertierung unbeeinflusst. Durch anschließende Sequenzierung der Amplifikate kann der Methylierungsstatus der CpG-Stellen analysiert werden. Resultate. Es wurden erfolgreiche Analyseassays für altersabhängig methylierte CpG-Stellen im Speichel entwickelt. Die Analyseergebnisse sowie die Korrelationen der einzelnen Marker mit dem chronologischen Alter werden vorgestellt und kritisch diskutiert. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Analyse von DNA-Methylierungsmustern stellt eine vielversprechende Ergänzung bisheriger Verfahren zur Altersbestimmung dar. Eine Weiterentwicklung der hier vorgestellten Assays und ihrer biostatistischen Bewertung sollte Gegenstand zukünftiger Studien sein, um die Präzision der molekularen Altersvorhersage weiter zu verbessern.
P-093 Fortschritte bei der automatisierten Altersschätzung Jugendlicher aus MRT Daten der linken Hand *A. Bornik1,3, D. Stern1,2, M. Urschler1,2 1 Ludwig Boltzmann GesmbH, Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch Forensische Bildgebung, Graz, Österreich 2 Technische Universität Graz, Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen, Graz, Österreich 3 Medizinische Universität Graz, Institut für Gerichtliche Medizin, Graz, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Ein wichtiges Forschungsthema in der Biologie und auch in der Rechtsmedizin ist die Altersschätzung von Individuen. Medizinisch aber auch forensisch wird sie häufig eingesetzt, in letzterem Anwendungsgebiet vor allem bei jugendlichen Asylwerbern ohne valide Identifikationsdokumente. Seit kurzem wird verstärkt an radiologischen Methoden auf der Basis der Magnetresonanztomografie (MRT) geforscht, welche frei von ionisierender Strahlung ist. Hier gab es auch bereits erste Ergebnisse bei der automatisierten Altersschätzung mithilfe von Verfahren des maschinellen Lernens [1]. Material und Methode. Die bestehende Methodik zur automatischen Altersschätzung anhand von MRT Aufnahmen der Hände [1] wurde verfeinert, und aktuelle technische Entwicklungen im Bereich des maschinellen Lernens, Deep Learning Ansätze auf der Basis neuronaler Netze, wurden für die automatische Altersschätzung evaluiert und mit dem state of the art auf Basis von Random Forests [1] verglichen. Das grundlegende Problem, dass neuronale Netze eine hohe Anzahl von Trainingsbeispielen benötigen um die zu lernende nichtlineare Regressionsfunktion für das biologische Alter abzubilden, konnte durch Vervielfältigung der Trainingsdaten mittels synthetischer Veränderungen umgangen werden. Resultate. Auf einem Datensatz mit 240 MRT Aufnahmen der linken Hände von Probanden mit bekanntem chronologischen Alter zwischen 13 und 23 Jahren wurde eine herkömmliche Schätzung des biologischen Alters mittels der Atlasmethode nach Greulich-Pyle [2] durchgeführt. Quantitative Resultate der neuen Software zeigten eine Genauigkeit der Altersschätzung von 0.36+/–0.3 Jahren, wenn das Modell auf Basis des biologischen Alters erstellt und für die Vorhersage des biologischen Alters in einer achtfachen Kreuzvalidierung herangezogen wurde. Bei Erstellung des Modells mittels chronologischem Alter konnte eine Vorhersagegenauigkeit von 0.56+/–0.44 Jahren erreicht werden. Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Fortschritte bei der automatischen Altersschätzungssoftware aus 3D MRT Daten konnten gezeigt werRechtsmedizin
den, welche bisherige Ergebnisse verbessern. Der Einsatz und die weitere Untersuchung von Deep Learning Verfahren für die automatische Altersschätzung stellt einen wichtigen nächsten technischen Schritt dar um die anatomischen Änderungen während der Knochenreifung bei männlichen Jugendlichen beschreiben zu können.
P-094 Rechtliche Rahmenbedingungen der forensischen Altersdiagnostik im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht *S. Kerbacher1, M. Pfeifer1, M. Urschler1, R. Riener-Hofer1 1 Ludwig Boltzmann Institut, Klinisch-forensische Bildgebung, Graz, Österreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Die forensische Altersdiagnostik gewinnt in Zeiten, in denen das Asylrecht auch von unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern (UMA) vermehrt in Anspruch genommen wird, für die Gerichtsmedizin zunehmend an Relevanz. Die multifaktorielle Untersuchungsmethodik zur Altersdiagnose, welche ihre rechtliche Normierung gemäß den methodischen Vorgaben der AGFAD der DGRM erfährt, wird derzeit insbesondere im Rahmen des österreichischen Asylund Fremdenrechts bei zweifelhafter Minderjährigkeit von Amts wegen angeordnet werden. Material und Methode. Im Rahmen des vom Ludwig Boltzmann Institut für Klinisch-Forensische Bildgebung in Graz initiierten und geleiteten Projektes FAME wird eine vollautomatische Magnetresonanztomographie-basierte Altersschätzung von Jugendlichen als Alternative zur radiologischen Röntgenuntersuchung für die vom Gesetz geforderte multifaktorielle Untersuchungsmethodik erstellt. Für die diesbezüglichen wissenschaftlichen Entwicklungstendenzen ist es unumgänglich, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Resultate. Das im Asylverfahren zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) kann in Zweifelsfällen einer Minderjährigkeit eine multifaktorielle Untersuchung zur Altersdiagnose anordnen. Diese Verwaltungsmaßnahme bedarf der Mitwirkung des Asylwerbers. Mit Zwang kann sie gegen den Willen des Untersuchenden niemals durchgesetzt werden. Eine Weigerung kann im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden. Stellt auch das Untersuchungsgutachten noch weiterhin einen Zweifelsfall dar, gilt der Grundsatz“in dubio pro minor (sic!)“ („Im Zweifel für den Minderjährigen“). Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die forensische Altersdiagnostik haben sich in Österreich durch das Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz 2012, welches seit 1. Jänner 2014 in Kraft ist, geändert.
P-095 Differentiating males from female using second and fourth finger length values with blood testosterone level *T. Ishikawa2,1, K. Miyamoto1, S. Oritani2, T. Michiue2,1, J.- H. Chen2,1, N. Tani2,1 1 Forensic autopsy section, Medico-legal Consultation and Postmortem Investigation Support Center (MLCPI-SC), Osaka, Japan 2 Osaka City University Medical School, Department of Legal Medicine, Osaka, Japan Background. Postmortem imaging has recently been useful in identifying decreased individuals. The practical uses of imaging various bones to estimate the sex, height, and weight of the decreased are being investigated. The length of the index and ring fingers differ between males and females during growth because of the influence of testosterone. However, this determination is subjective, which makes it difficult to apply as an accurate verification method. To address this, we investigated the use of sex-based differences in the length of the index and ring finger using computed tomography (CT).
Material and method. We analyzed CT data from 205 individuals (102 males and 103 females; age range: 20–95 years, mean age: 57 years). CT scans were performed using a multi-slice ECLOS-16 (Hitachi Medical Corporation), and image analysis was performed using the volume analyzer Synapse Vincent (Fujifilm Medical Systems). We measured the „maximum length,“ which comprised the length from the bottom to the tips of the left and right index and ring finger phalanges (distal, middle, and proximal phalanges), measured in the longitudinal direction. Results. The maximum phalanx lengths for the left and right index and ring fingers correlated strongly with sex (r = 0.85–0.90, p < 0.001). Calculation of male to female differences in the index and ring finger lengths (maximum ring finger phalanx length – maximum index finger phalanx length) indicated that males (–0.2–13.8, median 7.2) had longer phalanges than females (0.0-13.2, median 5.6). Measurement of the blood testosterone levels in each for males and females with clear sex differences indicated that the males had significantly higher testosterone levels than females. Discussion and conclusion. These results indicate that measuring the phalanges using CT data could be used as an objective index to determine the sex of decreased individuals. Furthermore, higher testosterone levels were detected in subjects with longer ring and index finger lengths.
P-096 Analyse des DNA-Methylierungsmusters zur Bestimmung forensisch relevanter Körperflüssigkeiten *H. Holtkötter1, K. Schulze Johann1, K. Schwender1, U. Sibbing1, M. Schürenkamp1, S. Banken1, M. Vennemann1, H. Pfeiffer1, L. Dennany2 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Molekulargenetik, Münster, Deutschland 2 University of Strathclyde, Glasgow, Vereinigtes Königreich Einleitung (mit Fragestellung und Zielsetzung). Eine Form der epigenetischen Veränderung, die in Zusammenhang mit Zelldifferenzierung und Zellproliferation steht, ist die DNA-Methylierung. Es wird angenommen, dass DNA-Methylierung gewebespezifisch ist und sogenannte DNA-Methylierungsmuster daher als Marker für die Identifikation von Geweben und Körperflüssigkeiten genutzt werden können. Diese DNA-Methylierungsmuster werden „tissue-specific differentially methylated regions“ (tDMRs) genannt und weisen je nach Gewebetyp unterschiedliche Methylierungsgrade auf. Der Vorteil von Methylierungsstudien gegenüber konventionellen Methoden zur Identifikation von Körperflüssigkeiten ist, dass die Analyse von tDMRs DNA-basierend und somit kompatibel mit gängigen forensischen Methoden wie der DNA-Extraktion und der PCR ist. Daher ist zu erwarten, dass Methylierungsstudien schon bald eine wertvolle Methode zur Bestimmung forensisch relevanter Körperflüssigkeiten darstellen werden. Material und Methode. Ziel dieser Studie war die Validierung von 13 Markern zur Identifikation von Blut, Menstruationsblut, Sperma und Speichel. Dazu wurde DNA mit Hilfe des Maxwell® 16 Forensic Instrument (Promega) extrahiert und anschließend einer Bisulfitkonvertierung unterzogen (EZ DNA Methylation™ Kit, Zymo Research). Die Bisulfitkonvertierung gilt als Goldstandard zur Bestimmung des Methylierungsgrades, da diese eine einfache und kosteneffiziente Methode darstellt. Hierbei werden alle nicht-methylierten Cytosine zu Uracilen und in der anschließenden PCR zu Thyminen umgewandelt, während methylierte Cytosine resistent gegenüber der Bisulfitbehandlung sind und unverändert bleiben. Durch die anschließende Minisequenzierung mittels SNaPshot™-Technologie (Thermo Fisher Scientific) kann so der Status von umgewandelten bzw. unveränderten Cytosinen und damit der Methylierungsgrad bestimmt werden. Resultate. Es konnten Marker identifiziert und in einem Multiplex-Assay kombiniert werden, die zur Identifikation von Sperma dienen. Darüber hinaus war es möglich, Speichel mittels zweier Marker deutlich von anderen Körperflüssigkeiten abzugrenzen, ebenso Blut von Speichel und Sperma. Die Abgrenzung von Blut gegenüber Menstruationsblut gestaltet sich im Gegensatz dazu als Herausforderung und weitere Marker müssen validiert werden.
Diskussion (und Schlussfolgerungen). Die Analyse von DNA-Methylierungsmustern mittels der untersuchten Marker liefert vielversprechende erste Ergebnisse und weitere Validierungsstudien erscheinen sinnvoll, um den Nutzen dieser Marker zu optimieren und weitere Marker zu etablieren. Insbesondere die Unterscheidung von Blut und Menstruationsblut gestaltete sich als besonders schwierig und die Validierung weiterer Marker ist daher unabdinglich. Literatur: An, Ja Hyun, Choi, Ajin, Shin, Kyoung-Jin, Yang, WooIck, and Lee, HwanYoung. „DNA Methylation-Specific Multiplex Assays for Body Fluid Identification. Int J Legal Med 127:35–43 Jong-Lyul Park, Oh-Hyung Kwon, Jong Hwan Kim, Hyang-Sook Yoo, Han-Chul Lee, Kwang-Man Woo, Seon-Young Kim, Seung-Hwan Lee, Yong Sung Kim (2014), Identification of body fluid-specific DNA methylation markers for use in forensic science, Forensic Sci Int Genet, 13:147–153
P-097 Expression of Sstr4 in mouse thymus and spleen after chronic stress treatment *Y. Abe1, K. Abe1, T. Murase1, T. Umehara1, T. Yamamoto1, K. Ikematsu1 1 Nagasaki University, Nagasaki, Japan Background. Death from overwork has been a very serious social problem in Japan. There is no method to prove chronic stress to reveal the death from overwork in forensic practice. Although stress induces glucocorticoid (GC), GC is produced during agonal stage. We reported the Somatostatin receptor 4 (Sstr4) increased after GC treatment in pituitary adenoma. And we demonstrated the mRNA expression increased in chronic stress mouse pituitary. In this study, we investigated its mRNA expression in spleen and thymus. Material and method. 8-week old male mice were employed. They were divided into 4 groups. One group was stressed by restricted once a day for 1 week as chronic stress. The other group was stressed only once as single stress. And no restriction mice were employed as control groups for once or 1 week. Following euthanasia at 60min after the final treatment, spleen and thymus were collected. Real-time PCR was performed about Sstr4 following RNA extraction. We used 18 ribosomal protein (18Rps) as an internal control. Results. There was no significant difference of Sstr4 with single and chronic treatment between the stress treatment and control in spleen. On the other hand, in thymus, Sstr4 showed the significantly increase after the chronic treatment but not with the single. Discussion and conclusion. We revealed the expression of Sstr4 mRNA significantly increase in mouse thymus after chronic stress in this study as similar as pituitary. We considered that Sstr4 might increase expression induced by chronic stress. Therefore, we concluded that the evaluation of Sstr4 mRNA might be useful to diagnose the chronic stress in thymus and pituitary for forensic practice.
P-098 The Profile and Chronological Expression of mRNA with murine wounded Skin *H. Watanabe1, A. Koide1, Y. Abe1, T. Murase1, T. Umehara1, T. Yamamoto1, K. Ikematsu1 1 Nagasaki University, Nagasaki, Japan Background. In forensic practice, it is important to estimate the wound ages. We focused on biological dynamics of wound healing, and tried to compile the chronological gene expression profile in murine wounded skin with next-generation sequencer (NGS). Herein we report that expressions of many genes fluctuated in the progress of murine wound healing, and we confirmed the chronological changes of 3mRNA expressions. Material and method. 6-week old male BALB/c were employed. The dorsal wounds were created on anesthetized mice with 4 mm diameter biopsy Rechtsmedizin
Abstracts
Fig. 1 I P-098 8
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Fig. 2 I P-098 8
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punch. The mice were euthanized with isoflurane at 1-, 3-, 5-, 7-, 9- and 0-day as a control after punching. The skin was exfoliated and excised around wound edges. After total RNAs extraction, Next-generation sequencing and Real-time PCR was performed. The mRNAs we focused on were Tumor necrosis factor-α (Tnf-α), Interleukin-4 (Il4), Interleukin-10 (Il10). We employed 18S rRNA as an internal control. Results. NGS analysis revealed that 1476 mRNAs were increased 2-fold and 1382 were decreased by half between 3-day and control significantly. At time-course investigation, Il4 elevated significantly only in 1-day about 28 times (. Fig. 1). Il10 had a significant difference only in 1-day about 5times (. Fig. 2). Tnf-α significant increased in 1-day compared with control and decreased gradually to baseline on 9-day. Discussion and conclusion. During wound healing, the expressions of various mRNAs changed drastically with NGS analysis. In this study, we focused on Tnf-α because of the result. As Tnf-α is one of the inflammatory cytokines, we speculated that anti-inflammatory cytokines, such as Il4 and Il10, might change along time-course. These mRNAs increased apparently only on 1-day. Thus, we hypothesized that the protein expression might increase. Therefore, Il4 and Il10 proteins might be a noble bio-marker that indicates the early phase of wound age.
P-99 The Chronological Expression of Tnf-α, Il-4, Il-10 and Tsc22d3mRNA with Murine Close Wound
Rechtsmedizin
*A. Koide1, Y. Abe1, *T. Murase1, T. Umehara1, T. Yamamoto1, K. Ikematsu1 1 Nagasaki University, Nagasaki, Japan Background. In forensic practice, detecting the wound age is crucial. Wounds are usually classified into two groups, open and close (e. g. stab and bruise). However mouse model with open wounds have been widely used for studies of wound age estimation, we wondered whether the results could be adapted for hematoma at forensic practice. So, we intended to establish mouse model with close wounds in this study, and evaluated the time-course expressions of several mRNAs with close wounds, and compared with those of open wounds. Material and method. 6-week old male BALB/c were employed. They were divided into two groups, one was treated with biopsy punch for open wounds, and the other with mousetrap-like striker for close. They were euthanized at 1-, 3-, 5-, 7- and 0-day as a control after wounding, and the wounded skins were collected. Real-time PCR and statistical analysis was performed after RNA extraction. The mRNAs we focused on
were Tumor Necrosis Factor-α (Tnf-α), TSC22 Domain Family, Member 3 (Tsc22d3), Interleukin-4 (Il-4), Interleukin-10 (Il-10) and 18S rRNA as an internal control. Results. Tnf-α had significant increase during 1- to 3-day (. Fig. 1). Its chronological pattern was similar between the both treatments. Il-4 had no significant difference with close wound, on the other hands, it elevated on 1-day significantly only in the open treatment. Il-10 increased on 1-day and decreased gradually to 5-day in close wound (. Fig. 2), but with open wound, it had a significant peak only on 1-day. Tsc22d3 had significant decrease during 1- to 7-day, and compared to open wound, the expression pattern and quantity were similar. Discussion and conclusion. We speculated that the course of close wound healing is different from that of open, because the close wounds have no disconnection of tissue. Actually, our results showed that the time-course expressions of Il-4 and Il-10 in close wounds had different patterns compared to the open wounds. Therefore, as there might be differences between the types of wounds, we must establish novel estimation methods for close wound.
P-100 Eine kritische Analyse des Gesetzes gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz – AntiDopG – BGBl. I S. 2210) *M. Parzeller 1 1 Institut für Rechtsmedizin, Forensische Medizin, Frankfurt, Deutschland Während andere europäische Länder bereits eigenständige Anti-Doping-Gesetze haben, trat in Deutschland erst am 1. 1. 2016 ein eigenständiges AntiDopG in Kraft. Der Beitrag stellt das Gesetz (Entwürfe siehe [1,2]) anhand der Gesetzesbegründung und -entwicklung (Referentenentwurf vom Nov. 2014; BR-Drs. 126/15 vom 27. 3. 2015, BT-Drs. 18/6677 vom 11. 11. 2015) vor.
Dabei werden der Schutzzweck des Gesetzes, die Intention des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der Bedeutung des Sports für die Gesellschaft und dessen Bedrohung durch Doping sowie die Verbots- und Strafnormen erörtert. Die gesetzlichen Neuerungen insbesondere die weiteren Modifikationen durch die Beschlussempfehlung des Sportausschusses (BTDrs. 18/6677) werden kurz erläutert und kritisch analysiert. Die Schutzgüter, wie Integrität des Sports, Chancengleichheit und Fairness sind zu unbestimmt. Relevante Neuerungen sind u. a. die Überführung der Verbots- und Strafnormen zu Doping im Sport aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) in das neue AntiDopG. Die Verbots- und Straftatbestände werden zudem auf neue Tatbegehungsweisen, wie Herstellen, Handeltreiben, usw. ausgeweitet. Dopingmethoden werden ausdrücklich in den neuen Verbots- und Strafnormen genannt. Ebenfalls ist ein strafbewehrtes Selbstdopingverbot vorgesehen, wenn das Doping ohne medizinische Indikation zur Vorteilsverschaffung in einem Wettbewerb des organisierten Sports erfolgt. Eine „Kriminalisierung des reinen Amateursports“ ist nicht beabsichtigt. Selbst bei dem Erwerb und Besitz von Dopingmitteln geringer Menge soll nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen eine Strafbarkeit in Betracht kommen. Daneben sieht das Gesetz u. a. noch Strafschärfungen mit Verbrechenstatbeständen vor, die auch als Vortaten im Sinne der strafbaren Geldwäsche geeignet sind. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf Verboten und Strafen. Präventive Aspekte, die in den internationalen Übereinkommen (z. B. UNESCO-Übereinkommen) genannt werden, enthält das Gesetz nicht. Die Verweisung auf und die Anwendung der Verbotslisten (Anlage I des UNESCO-Übereinkommens, faktisch WADA-Verbotsliste) bleibt, wie bereits bei den Regelungen im AMG, unübersichtlich. Literatur: 1. Parzeller M, Prittwitz C (2015) Die Würfel sind gefallen!? Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport. StoffR: 2–19. 2. Parzeller M (2015) Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport – der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung. Rechtsmedizin: 416.
Rechtsmedizin
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis A Abe, K. P-098 Abe, Y. P-098, P-099, P-100 Ackermann, N. P-079 Adamec, J. P-059, P-070 Aissa, J. V-097 Albrecht, K. V-038 Amendt, J. V-015, V-016, V-018 Ampanozi, G. V-008, V-035, V-085, P-071 Andresen-Streichert, H. V-054, P-039, P-048 Angerer, V. P-044 Anton, E. V-017 Arent, T. V-022 Auwärter, V. V-041, P-004, P-044 Axmann, S. V-091, P-069
B Babel, B. P-004 Bachynskyi, V. V-014 Bajanowski, T. V-007, V-072 Banken, S. P-093, P-097 Baron, K. P-091 Basner, A. V-037 Bauer, K. V-002, V-003 Bayer, R. P-051 Beck, N. V-010 Beer, D. V-081 Beike, J. V-033 Beres, Y. P-048 Berge, J. V-064 Berger, F. P-028, P-052 Berger, M. V-049, V-050 Berger, M. C. V-063 Bernhardt, V. V-016, V-018 Bettin, B. V-015 Bicker, W. P-021 Biebler, K.-E. V-075 Bielfeld, S. P-081 Birkhofer, C. V-022 Birngruber, C. V-058, P-019 Bisharyan, M. P-015 Blanco-Verea, A. V-073 Blümke-Anbau, K. P-025, P-049 Bockholdt, B. V-075, P-068, P-080, P-088 Böhm, M. V-096 Bohnert, M. V-013, V-019, V-074, P-004, P-009 Boll, R. V-057 Bolliger, S. P-055, P-066 Bondarev, A. P-032 Bornik, A. V-087, P-046, P-063, P-094 Brackrock, D. P-068, P-080, P-088 Brandtner, H. V-034 Brantner, A. P-087 Bratzke, H. J. P-017 Braun, C. V-076,P-059 Braun, M. V-008 Braune, R. V-005 Breithaupt, M. V-049, V-050, V-063 Briellmann, T. V-030 Rechtsmedizin
Brion, M. Bruguier, C. Brünig, J. Buck, U. Buschmann, C. Busemann, A. Buße, K. Büttner, A. Butzmann, J.
V-073 V-082 V-002, V-003 V-052, V-090 V-053 P-068 V-090 V-061, P-005 V-026, P-090
C Campana, L. Cappel-Hoffmann, S. Chariot, P. Chen, J. Chinezu, L. Chowaniec, C. Costa, I. Courts, C.
V-052, V-090, n/a V-004 V-042 P-016, P-096 P-011 V-084, P-024, P-045 V-022 V-006, V-047
F Fabian, J. Fels, H. Ferreira, M. Fischer, F. Flach, P. M. Flössel, U. Förster, C. Franke, H. Franz, A. Franz, F. Froch-Cortis, J. Führing, S. Furman, M. Fürst, M. Furukawa, S. Fabian, J. Fels, H.
V-042 V-046 V-022 V-081,P-060, P-070 V-085, P-028, P-066 P-082 V-074, P-009 V-071 V-041 V-041, P-044 V-033 V-070 P-067, P-074, P-075, P-076 V-062 P-012 V-042 V-046
G D Dame, T. V-046 Danchenko, E. P-003 Davceva, N. P-013 Debertin, A. V-026, P-057, P-090 Dedouit, F. V-082 del Mar Lesta, M. V-082 Dennany, L. P-097 Dettmeyer, R. V-094, P-019 Dib, J. P-040 Dietz, E. P-031 Dinger, J. V-032 Doberentz, E. V-067, V-068, V-069, V-070, P-001, P-010, P-014, P-030, P-036 Döhr, L. V-075 Dombrowski, F. V-075 Domingo, O. P-079 Dreßler, J. V-071,V-093, P-051 Drozdová, D. P-054 Ducrot, K. V-082 Dussy, F. V-030 Dwork, A. P-013 Dziadosz, M. P-041, P-050
E Eberle, L. P-012 Ebert, L. V-008, V-035, V-062, V-085, P-071 Edelmann, J. V-093 Eggert, S. P-066 Ehlers, P. P-014 Eichhorst, T. V-006 Eipel, M. V-022 Engel, A. V-032 Erdmann, F. V-045 Erfurt, C. V-032, P-027, P-082 Ewald, A. V-043, V-044
Gaede, H. P-062 Gahr, B. V-024, V-092, V-097 Garazdiuk, M. V-012 Gärtner, T. P-051 Gascho, D. V-008, V-060, V-062, V-085, P-028, P-052, P-053, P-055, P-066, Geisen, C. V-073 Geisenberger, D. P-056 Genneper, L. V-069 Gentile, S. V-036, P-055 Gerling, I. V-029 Germerott, T. V-026, P-035, P-081, P-090 Gerstenmaier, U. V-022 Glardon, M. P-069 Glaub, A. P-093 Gleich, S. P-079 Glemser, P. A. V-049, V-050, V-063, V-086 Goldmann, T. P-039 Goncharuk-Khomyn, M. V-059 Görner, N. V-058 Grabherr, S. V-088, V-023,V-082 Grabmüller, M. V-006 Grassberger, M. P-072, P-085, P-089 Grassegger, S. P-086 Graw, M. V-001, V-076, V-081, P-018, P-059, P-060, P-070, P-079 Greber-Platzer, S. P-089 Green, P. V-042 Grellner, W. P-021, P-034, P-039 Grieß-Porsch, S. V-074 Grobosch, T. P-021 Große Perdekamp, M. P-022, P-056 Grundner, A. P-089 Gutmann, I. V-031 Gaede, H. P-062 Gahr, B. V-024, V-092, V-097
H
K
Haas, P. V-024 Habeck, L. V-005 Hack, L. V-075 Hädrich, C. V-093 Hagemeier, L. P-035 Hain, S. V-055 Hangartner, S. V-030 Hara, K. P-007, P-037 Harder, R. V-093 Hartwig, S. V-098 Hassler, E. P-084 Heide, S. V-042 Heil, K. P-065 Heindel, W. V-021 Heinemann, A. V-051, V-065, V-066, V-077, V-078, V-080, P-031 Heinl, S. V-045 Heintschel von Heinegg, E. P-011 Heinze, S. V-050, V-063, V-088 Held, H. V-016 Helfer, A. V-044 Heller, M. V-051, V-065, V-080 Helmus, J. V-007 Hess, C. V-047, V-048, V-067, P-006, P-008, P-026, P-040,P-042, P-043 Hitosugi, M. P-012 Hofer, P. P-085 Hohner, M. P-021 Höller, J. V-025, P-063 Holtkötter, H. P-093, P-097 Horisberger, B. V-023 Huber, A. V-076 Huppertz, L. V-041 Haas, P. V-024
Kainz, S. V-025, P-063, P-064, P-086, P-087 Kammal, A. V-077, V-078 Kammal, M. V-077, V-078 Kara, L. P-047 Karger, A. V-015 Kashiwagi, M. P-007, P-037 Kaudewitz, J. P-026 Kauferstein, S. V-073, P-017 Kawaguchi, M. P-020 Kawaguchi, T. P-020 Kegler, R. P-005 Keller, T. V-034 Kerbacher, S. V-027, P-087, P-095 Kernbach-Wighton, G. P-077 Keßler, W. P-068 Kettner, M. V-004, V-043, V-044 Khachatryan, P. P-015 KImura, A. P-020 Kirchmeyr, D. V-083 Kirmes, T. V-084 Kislov, M. P-029, P-058 Kisser, U. V-076 Kitao, T. V-095 Klann, A. V-075 Klasinc, I. V-025, P-064, P-091 Kleber, C. V-053 Kletecka-Pulker, M. P-089 Klevno, V. P-029, P-058 Klintschar, M. V-026, V-038, P-039, P-041, P-050, P-090 Klückmann, S. V-028 Kneubuehl, B. V-091, P-069 Knobl, H. V-077 Koepsell, H. V-074 Koide, A. P-099, P-100 Kölzer, S. V-055 Komo, L. P-072 Kondo, T. P-020 Korczyńska, M. P-045 Kottner, S. V-008 Krämer, T. P-028 Kratzer, A. V-039 Krauskopf, A. V-049, V-050, V-063, V-086, V-087 Kristiansen, G. P-036 Kröll, A. V-004, P-061 Kubo, S. P-007, P-037 Kühn, T. V-057 Kulikowska, J. P-024, P-045 Küppers, L. V-097 Kuruc, R. P-002, P-023, P-054 Kyselicová, K. P-054 Kainz, S. V-025, P-063, P-064, P-086, P-087
I Ikematsu, K. P-098, P-099, P-100 Ikematsu, N. P-007, P-037 Immel, U.-D. V-005, V-096 Ishida, Y. P-020 Ishikawa, T. P-016, P-096 Iwersen-Bergmann, S. V-054 Ikematsu, K. P-098, P-099, P-100
J Jackowski, C. Jacobi, S. Jäger, B. Jahnke, P. Jantz, R. Jechle, H. Jellinghaus, K. Johnson, T. Jordan, A. Jübner, M. Jung, H. Jung, T. Jungen, H.
V-052, V-064, P-047 V-032 V-075 V-077 V-019 P-044 V-013, V-019 V-057 P-082 V-033 P-011 V-013 V-054
L Laberke, P. J. Labudde, D. Lang, J. Laschke, M. Lasczkowski, G. Lerch, O.
V-036 V-088 P-019 V-043, V-044 V-094 V-045
Lessig, R. V-005, V-089, V-096, P-025, P-049 Lohr, M. P-082 Lutz, L. V-016
M Maas, A. P-006 Madea, B. V-006, V-011, V-047, V-048, V-067, V-068, V-069, V-070, P-001, P-006, P-008, P-010, P-014, P-026, P-030, P-036, P-040, P-042, P-043, P-077 Maier, C. P-006 Maillefer, D. V-023 Mall, G. V-017 Maltsev, A. P-033 Manthey, L. V-019 Marks, C. P-031 Markwerth, P. P-030, P-036 Martin, H. V-098 Matsusue, A. P-007, P-037 Maurer, H. V-043, V-044 Mayer, F. V-022 Mehling, L. V-047, V-048, P-040 Meier, S. V-040 Meinicke, J. V-005 Menger, M. V-043, V-044 Mercer-ChalmersBender, K. V-033 Meyer, M. V-044 Michiue, T. P-016, P-096 Miura, M. V-095 Miyaishi, S. V-095 Miyamoto, K. P-096 Monoranu, C. V-074, P-009 Monticelli, F. V-034 Moravanský, N. P-054 Moreau, G. V-016 Morf, N. V-039, P-053 Morgenthal, S. P-065 Morita, S. P-012 Morschek, L. P-009 Mrusek, T. V-054 Müller, A. P-048 Müller, C. P-043 Müller, K.-D. P-011 Müller, R. V-002, V-003 Münchhoff, J. P-050 Murase, T. P-098, P-099, P-100 Mußhoff, F. V-046, P-008
N Nashan, B. Neukamm, M. Neumayer, B. Niederegger, S. Nishi, K. Niznansky, L. Nosaka, M. Nowicka, J.
P-048 P-044 P-064 V-017 P-012 P-002, P-023 P-020 P-045
Rechtsmedizin
Autorenverzeichnis O Ocko, P. Oerter, S. Ogris, K. Ondruschka, B. Oritani, S. Ortmann, J. Ottow, C.
P-002, P-023 V-074, P-009 P-084 V-071,V-093, P-051 P-016, P-096 V-011, P-001 V-021
P Pădure, A. P-032 Palmiere, C. V-082 Parzeller, M. V-009, P-062, P-083, P-101 Pascari, A. P-032 Paulke, A. V-055 Paulus, N. P-046 Payne-James, J. V-042 Pedersen, D. P-040 Persson, A. V-064 Peschel, O. P-070 Peters, M. V-098 Petrovic, A. P-084 Pfeifer, M. P-095 Pfeiffer, H. V-021, V-020, P-092, P-093, P-097 Pfützner, M. V-089 Philipp, J. V-078 Philipp, K. P-080, P-088 Philipp, K.-P. P-068 Piepryza, E. P-024, P-045 Pietsch, J. V-032 Piper, T. V-048, P-040 Pircher, R. P-022 Pischke, S. P-048 Poetsch, M. V-007, V-072 Pollak, S. P-022, P-056 Potente, S. V-016 Preuss, V. V-026 Preuß-Wössner, J. V-028, V-037 Prittwitz, C. V-009 Prüfer, S. V-050 Ptacek, W. V-062 Püeschel, K. V-095 Püschel, K. V-051, V-065, V-077, V-078, V-080, P-031
R Radünz, L. V-054 Ramos-Luis, E. V-073 Ramsthaler, F. V-004, V-058 Rentsch, D. V-054, P-005 Rentsch, K. P-028 Ribbecke, S. V-020 Richter, C. V-089 Riener-Hofer, R. V-027, V-025, P-046, P-063, P-064, P-086, P-087, P-095 Ritz-Timme, S. V-024, V-092, V-097 Rochholz, G. V-029 Roehr, W. P-017 Roesler, B. P-035 Roesler, J. P-035 Rohwer, J. V-028 Rosinsky, F. V-071 Rothschild, M. A. V-009, V-033
Rechtsmedizin
Ruder, T. D. Ruß, T. Rygol, K.
V-085 P-005 V-084
S Sachs, H. V-046 Sarkisova, Y. V-014 Sauer, E. V-047 Schäfer, N. V-043, V-044, P-061 Schärli, S. P-028, P-052, P-053 Scheiper, S. V-073 Scheurer, E. V-025, P-084 Schildbach, S. V-088 Schlemmer, H.-P. V-049, V-050, V-063, V-086 Schlote, J. V-043, V-044 Schmeling, A. V-020, V-021, P-092 Schmidt- Hansmann, M. V-051 Schmidt, P. V-043, V-044, P-061 Schmidt, S. V-020, V-021, P-092 Schmidt, U. P-027 Schmitt, G. V-031 Schneider, E. V-071 Schoeder, C. P-043 Schomerus, C. V-018 Schöpfer, J. P-079 Schreiber, A. P-068 Schröck, A. P-048 Schröder, C. V-077, V-078 Schroeder, G. P-057 Schubert-Zsilavecz, M. V-040, V-056 Schulz, K. P-027, V-032 Schulz, M. M. V-001, P-070 Schulz, R. V-020, V-021, P-092 Schulz, S. P-065 Schulze Johann, K. P-093, P-097 Schürenkamp, M. P-093, P-097 Schwark, T. V-025, P-063, P-091 Schwarz, C. V-031 Schweitzer, W. V-035,V-036, V-060, V-062, V-085, P-071 Schwendener, N. P-047 Schwender, K. P-093, P-097 Schwerer, M. J. V-001, V-081,P-018, P-060, P-070, P-079 Schyma, C. V-002, V-003, V-006, V-052,V-090 Seifert, J. V-098 Semenov, A. P-067, P-075, P-078 Sharafat, S. V-066 Sibbing, U. P-093, P-097 Sidlo, J. P-002, P-023 Sidlova, H. P-002 Siegenthaler, L. V-091 Šikuta, J. P-002, P-023, P-054 Simons, D. V-049, V-050, V-063 Skopp, G. V-031, P-048, V-057 Skowronek, R. P-024, P-045 Smirnov, W. P-073 Sonke, J. V-075 Spiridonov, V. P-038 Spottke, A. V-047, V-048 Sprenger, H. V-083, P-064 Stamou, S. V-085, P-028, P-071 Steinmüller, F. V-075 Stelter, K. V-076 Stephani, U. V-037
Stern, D. Sterneck, M. Sterzik, V. Steuer, A. Stiefel, D. Stiller, D. Stölken, F. Stollberger, R. Sulzer, A. Sydow, K. Szczepański, M.
P-094 P-048 V-013 P-028 P-070 V-089, P-025 V-061 V-083 V-039 P-008 P-045
T Takata, T. V-095 Takayama, M. P-007, P-037 Tani, N. P-016, P-096 Taniguchi, K. V-095 Teske, J. P-041, P-050 Tetiuev, A. P-003 Teubert, M. P-082 Thali, M. V-008, V-035, V-036, V-060, V-062, V-085, P-028,P-052, P-053, P-055, P-066, P-071 Theuer, E. P-089 Thevis, M. V-048, P-040 Thierauf-Emberger, A. V-041 Thurn-Valsassina, D. P-089 Timme, M. V-020, V-021 Todt, M. P-057 Tönnes, S. W. V-040, V-055, V-056 Torreiter, P. P. P-084 Tosun, B. P-093 Trageser, P. V-016 Trauer, H. V-071 Trübner, K. P-011 Tsokos, M. V-053 Tudosa, B. P-011 Tzimas, I. V-072
U Ückert, S. Umehara, T. Urschler, M.
V-038 P-098, P-099, P-100 V-087, P-094, P-095
V Vanchuliak, O. V-012 Veit, F. V-045 Vennemann, M. P-093, P-097 Verhoff, M. A. V-009, V-015, V-016, V-018, V-073, P-017, P-062, P-083 Vieth, V. V-020, V-021 Vogel, B. V-080 Vogel, H. V-051, V-065, V-066, V-080 Vogt, S. P-022 Völkl-Kernstock, S. P-089
W Wagner, K. Wagner, R. Wagner, W. Warntjes, M. Watanabe, H.
P-077 V-067, V-069, V-068, P-010 V-022 V-064 P-099
Waters, B. Webb, B. Weber, M. Weinmann, W. Weiß, I. Wetter, C. Widek, T. Wiegand, G. Wieland, A. Wilk, M. Witt, S. Wittig, H. Wittschieber, D. Wulff, B. Wunder, C. Wyler, D. Wagner, K. Wagner, R.
P-007, P-037 V-083 V-096, P-025 P-048 P-025, P-049 P-061 V-083, P-084, P-091 V-037 V-025 V-084 V-056 V-079 P-092 V-077, V-078, P-031 V-055 V-030 P-077 V-067, V-069, V-068, P-010
Y Yamamoto, H. P-020 Yamamoto, T. P-098, P-099, P-100 Yen, K. V-049, V-050, V-086, V-087, V-063
Z Zack, F. Zajac, B. Zech, W. Zedler, B. Zehner, R. Zindler, K. Zingraf, J. Zorell, S. Zykov, V.
V-061 V-015 V-064, P-047 V-009, P-062, P-083 V-015, V-016 P-034, P-039 V-072 V-007 P-033
Rechtsmedizin