Berufspolitik BvDU Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. Urologe 2018 · 57:487–512 https://doi.org/10.1007/s00120-018-0630-6 © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2018
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Die nächste GroKo ist gestartet 6 Fragen an Dr. med. Andreas Hübner MFA: Musterfortbildungscurriculum „Urologie“ der BÄK Geändertes Mutterschutzgesetz ASV-Informationskampagne erfreut sich intensiver Nachfrage Umfassende Beratungs- und Abrechnungsdienstleistungen Zertifizierte Impfkurse 2018 Neue Leiterin der Geschäftsstelle von BvDU/SgDU EU-Datenschutz-Grundverordnung – KBV erarbeitet Praxisinformation Nachlese zum 3. Urologischen Frühjahrsforum in Leipzig Neue Leitlinie „Phimose und Paraphimose“ Transplantationsmedizin: Weitere Fachgesellschaften fordern Widerspruchslösung Experten kritisieren fehlende unabhängige Finanzierung klinischer Studien Krankenkassen erzielten 2017 Überschuss von rund drei Milliarden Euro
EDITORIAL
Die nächste GroKo ist gestartet In den Sondierungsgesprächen von Union und SPD im Januar 2018 wurden lediglich vage Ziele in der Gesundheitspolitik skizziert. Hier standen die Parität der Finanzierung der Zusatzbeiträge und der gleichberechtigte Zugang zur medizinischen Versorgung im Vordergrund. Nach dem SPD-Sonderparteitag wurden dann wesentliche Änderungswünsche in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Diese hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun in einer GroKo umzusetzen. Man darf gespannt sein. Mit ihm bekommen wir einen profunden Kenner der Gesundheitspolitik in die Führung des BMG: ein kritischer Kopf, der mit konstruktiven Vorschlägen schon im Bundesfachausschuss „Gesundheit und Pflege“ der CDU in 2015 den Reformbedarf skizzierte. Parität ist ein Rückschritt für den Bundesgesundheitsminister. In der Tat! Das „Häppchen“ Wettbewerb unter den Kassen und der Rest von einer Selbstbeteiligung der Versicherten in der GKV sind mit den derzeitigen Plänen der Großen Koalition erst einmal vom Tisch – ein Fehler, wenn wir den künftigen Herausforderungen der Demografie unserer Gesellschaft begegnen wollen. Das macht es für den Gesund-
Redaktion W. Bühmann (V. i.S. d. P.) Keitumer Süderstr.33 c 25980 Sylt OT Keitum
heitsminister im Sinne nachhaltiger Reformen unseres Gesundheitssystems nicht leichter. Es wird sich zeigen, wie ein Bundesgesundheitsminister der Union den Koalitionsvertrag – ein Kompromisspapier – umsetzt. Während Martin Schulz die Rentenversicherung und die Kindergärten für die tragenden Säulen der Gesellschaft hielt, favorisiert Jens Spahn nicht staatliche Einrichtungen, sondern steht für die Familie, den leistungsbereiten Bürger, den Mittelstand und die Selbstständigen. Daran werden wir den Minister und die Union künftig messen, diese Unterschiede in der Regierungsarbeit auch herauszuarbeiten. Driften wir ab in immer mehr Staatsmedizin, in weitere Eingriffe in die Selbstverwaltungen hin zu einer Einheitskasse (Bürgerversicherung)? Oder erhalten wir uns den Wettbewerb im dualen Versicherungssystem? Wir sollten dem Bundesgesundheitsminister Unterstützung signalisieren, um z. B. die Situation bei den Wartezeiten der gesetzlich Versicherten zu verbessern. Wir haben schon vor Monaten darauf hingewiesen, die strukturellen Fehlsteuerungen im System, wie z. B. die Budgetierung, aufzuheben. Unser Vorschlag aus dem Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) war, zunächst einmal die Budgetierung der grundversorgenden Haus – und Fachärzte aufzuheben. Dies wäre ein erster und sicherlich effizienter Weg, den Zugang zum Haus- und Facharzt zu erweitern. Solange den Vertragsärzten 20 % der Leistungen nicht vergütet werden, braucht man sich nicht zu wundern, dass es teilweise lange Wartezeiten gibt. Die langfristige Abschaffung der Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung ist die wesentliche Voraussetzung für einen ungehinderten Zugang zur vertragsärztlichen, wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung – ein richtiges Signal für die nachkommenden Ärztegenerationen, in die Niederlassung zu gehen. Kontraproduktiv ist hingegen die Forderung, das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich Versicherte von derzeit 20 Wochenstunden auf 25 (Regierungspläne) oder sogar 30 (Krankenkassen) Wochenstunden auszudehnen. Die durchschnittlichen Sprechstundenzeiten belaufen sich sowieso schon auf 35 Wochenstunden. Hinzu kommt aufgrund der ausufernden Bürokratie der stetig wachsende Aufwand für Verwaltungs- und Administrationsaufgaben in unseren Praxen. Die Zeiten für Haus- und Heimbesuche finden hier noch gar keine Berücksichtigung. Alles in allem arbeiten Vertragsärzte schon jetzt durchschnittlich weit über 50 Wochenstunden! Viele kleine Schritte auf dem Weg zu einer verbesserten Versorgung soll es in der aktuellen Legislaturperiode geben. Gleichzeitig setzt man auf Kontinuität. Projekte der Vergangenheit sollen fortgeführt werden. Eine Dauerbaustelle ist die intersektorale Versorgung. Hier werden wir uns als Berufsverband auch weiterhin einbringen. Um Schnittstellen zur verringern, muss die Vergütung endlich sektorenübergreifend harmonisiert werden. In der ambulanten Versorgung benötigen wir als Fachärzte ferner den Verbotsvorbehalt, wie er in den Kliniken bereits üblich ist. Schritte auf diesem Wege sind u. a. einheitliche Vergütungen für vergleichbare ambulante und stationäre Leistungen. Dies umzusetzen, ist klassische Aufgabe der Selbstverwaltung und nicht die Der Urologe 4 · 2018
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Berufspolitik BvDU einer politisch fokussierten Bund-Länder- Arbeitsgruppe. Staatliche Planung hat uns bekanntermaßen bisher wenig geholfen. Neben der Behebung der Systemfehler im Kollektivvertrag brauchen wir mehr integrierte Versorgung, sonst kommt die sektorenübergreifende Versorgung nicht weiter. Wir können uns eine neue Vergütungssystematik grundsätzlich durchaus vorstellen. Hierbei sehen wir nicht nur den Abbau der Budgetierung als elementar an, sondern beurteilen auch die Quartalslogik als eine Fehlkonstruktion und damit als eine weitere Ursache für Fehlversorgung. Längst überfällig an der Schnittstelle „ambulant-stationär“ ist die Notfallversorgung. Im Vordergrund sehen wir den Patienten und nicht den Sektor. Man kann nur hoffen, dass der Vorschlag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Marburger Bund sich in dem Gutachten des Sachverständigenrates der Gesundheitsweisen wiederfindet und vom künftigen Gesetzgeber aufgegriffen wird. Wir brauchen ein Portal in der Notfallversorgung, dessen Steuerung der Vertragsarzt übernimmt, denn dieser ist näher am Patienten. Jetzt zum stationären Sektor: das DRG-System ist u. a. mitverantwortlich für die Kritik an der Krankenhausversorgung. Nach 14 Jahren bedarf es einer grundlegenden Veränderung. Mangels Investitionsleistungen der Länder ist es zu Fehlanreizen im stationären Bereich gekommen:Mengenausweitung lukrativer Leistungen und – Abbau von Pflegepersonal. Deshalb ist der geplante Schritt, die Kosten für das Pflegepersonal künftig aus dem DRG-Katalog herauszurechnen, ein diskutabler Ansatz. Ferner sollten über einen Strukturfond von Bund und Ländern die stationären Kapazitäten abgebaut werden. „Ambulant vor stationär“ gewinnt wohl wieder an Bedeutung. Was immer noch fehlt, ist die Investitionskostenregelung der Bundesländer – von einer Erhöhung keine Spur. Eine stärkere Vernetzung der Krankenhäuser und der Spezialzentren macht Sinn, um eine optimale Abdeckung der Grund- und Regelversorgung als auch die Behandlung von schweren und komplexen Fällen sicherzustellen. Dies mitzugestalten, wird die Aufgabe für fachärztliche Berufsverbände sein, somit auch für den BvDU, der Kliniker und Vertragsärzte vertritt. „Wir gestalten den Weg in die Gigabite-Gesellschaft mit höchster Priorität“ (Kapitel IV des Koalitionsvertrages) – ein deutliches „Weiter so!“ beim Thema Digitalisierung. Mit der Telematik-Infrastruktur hinken wir deutlich hinterher, die elektronische Patientenakte ist wie vieles noch immer Zukunftsmusik. Das erleben wir täglich an der Schnittstelle „ambulant–stationär“. Für Jens Spahn ist das Amt des Bundesgesundheitsministers eine Herkulesaufgabe, an der er sich abarbeiten, aber auch bewähren kann – schauen wir mal, wie er das Gesundheitsministerium aufstellt. Den neuen Staatssekretären kommt hier eine nicht unbedeutende Rolle zu. Das BMG unter Hermann Gröhe hat den Koalitionsvertrag still und leise, aber konsequent, abgeleistet. Wie ein Jens Spahn mit seiner Führung im BMG den Koalitionsvertrag mit Leben füllen wird, bleibt abzuwarten. Wird es nur ein „Weiterplätschern“ in vielen Bereichen und Fortführen laufender Projekte oder auch ein aktives Gestalten der Gesundheitspolitik in Anbetracht der Herausforderungen einer alternden Gesellschaft?
Dr. Axel Schroeder Präsident
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INTERVIEWREIHE
6 Fragen an Dr. med. Andreas Hübner
Sie arbeiten aktiv in den Gremien der Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. und des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e. V. oder vertreten die Urologie darüber hinaus auf nationaler und internationaler Ebene: Zahlreiche Urologinnen und Urologen engagieren sich ehrenamtlich für ihr Fachgebiet. Darunter ist auch Dr. Andreas Hübner, niedergelassener Urologe in Rostock und Vorsitzender des BDULandesverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Warum haben Sie sich einst für die Urologie entschieden? Die Urologie ist ein Fach zwischen Tradition und Innovation. Als ich mich vor gut 30 Jahren für dieses Gebiet entschied, sah ich vor allem die neuen Möglichkeiten in Diagnostik und Therapie, die der technischen Fortschritt mit sich brachte. Neben den konservativen Behandlungsmethoden entwickelten sich neue operative endourologische und laparoskopische urologische Therapien. Die Urologie bietet zudem große Überschneidungen mit anderen Fachgebieten wie Chirurgie, Innere Medizin, Radiologie und Mikrobiologie. Das erschien mir sehr reizvoll. Was hat Sie in die Verbands-/Gremienarbeit auf Ihrem Fachgebiet geführt? Ausschlaggebend waren meine Erfahrungen als Ärztlicher Leiter in einem Zentrum für Onkologie und Urologie in Rostock. Ich sah es als dringend notwendig an, fachliche Kompetenz in gesundheitspolitische Entscheidungen einzubringen. Die alltäglichen Probleme im Gesundheitswesen können nur gemeinsam mit den gesellschaftlichen Verantwortungsträgern gemeistert werden. Mir war es von Anfang an wichtig, Brücken zu bauen. Zudem möchte ich mit meiner Verbands tätigkeit unter den Fachkollegen in den stationären und ambulanten Einrichtungen integrierend wirken. Gemeinsam lässt sich viel erreichen. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer in Mecklenburg-Vorpommern, die unsere Arbeit sehr unterstützen.
Was sind aktuell die inhaltlichen Schwerpunkte, an denen Sie mitarbeiten? Die größte Herausforderung ist die demografische Entwicklung der Bevölkerung. Gerade in unserem Bundesland steigt die Überalterung durch den Wegzug junger und den Zuzug älterer Menschen rasch. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen für die ärztliche Versorgung. Es gilt, ein wachsendes Missverhältnis zwischen dem ärztlichen Angebot und der medizinischen Nachfrage zu verhindern. Vor allem im ländlichen Bereich ist über neue Versorgungsstrukturen und innovative Konzepte nachzudenken. Vor diesem Hintergrund unternimmt der Berufsverband große Anstrengungen zur Aufklärung der Bevölkerung (u. a. Unterstützung für Selbsthilfegruppen) und zur Aus- und Weiterbildung der Fachärzte. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir qualitativ gut ausgerüstete Arztpraxen und zwei Universitätskliniken mit einem breitgefächerten Angebot. Wir können den gesamten Fortbildungskatalog für das urologische Fachgebiet abbilden und bemühen uns, die besten der gut ausgebildeten Ärzte im Land zu behalten. Daneben engagieren wir uns im Landesverband auch für bundespolitische Themen, unterstützen beispielsweise die Initiative gegen die Bürgerversicherung oder die Forderung nach Aufhebung der Budgetierung. Welches sind die langfristigen Ziele Ihres berufspolitischen Engagements? Die Zahl der Menschen im höheren Lebensalter wird größer und damit auch die Zahl der onkologischen Patienten im Bereich der Urologie. Das geht bekanntlich mit wachsenden personellen Anforderungen und höheren Kosten im Gesundheitswesen einher. Dafür müssen Lösungen erarbeitet werden. Woher nehmen Sie die Kraft für Patienten und Ehrenamt? Ich habe mein Zeitmanagement gut strukturiert und weiß eine sehr gut funktionierende Versorgung unserer Patienten jederzeit gewährleistet. Dafür sorgt ein hochqualifiziertes Team an Mitarbeitern, dem ich sehr danke. Auch im Landesverband schätze ich die Teamarbeit, stehen viele Berufskollegen an meiner Seite. Ruhe und Kraft finde ich natürlich zuerst in der Familie.
terstützung und Entlastung von Fachärztinnen/Fachärzten für Urologie durch MFA bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von diagnostischen Maßnahmen und Messungen im Rahmen der Behandlung. MFA führen delegierbare Tätigkeiten sowohl bei selbstständigen Hausbesuchen als auch bei der Anwendung von Geräten in der Arztpraxis durch. Das 100-stündige Curriculum besteht aus zehn Modulen, die auf spezifische Krankheitsbilder und die Arzneimittel-, Hilfsmittel- und Wundversorgung hin ausgerichtet sind. Die Module 1 und 2 sind die für alle Curricula gleichbleibenden Module „Kommunikation“ und „Motivation“, das Modul 10 entspricht den Inhalten des Mustercurriculums „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ (24 Stunden). Zusätzlich sind 15 dokumentierte Anwendungen in einer ambulanten urologischen Versorgungseinrichtung nachzuweisen. Der Kurs schließt mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle ab. Das Curriculum kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden. Es kann darüber hinaus für Kurse der Nichtärztlichen Praxisassistenten Verwendung finden. Das Curriculum wurde von der Sächsischen Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Deutschen Urologen und seinem Landesverband Sachsen erarbeitet. Es ist mit dem Verband medizinischer Fachberufe abgestimmt. Das Curriculum steht demnächst allen Interessenten unter auf der Homepage der Bundesärztekammer zum Herunterladen zur Verfügung.
Quelle: Rundschreiben der Bundesärztekammer an die Landes ärztekammern vom 06.03.2018
Womit beschäftigen Sie sich, wenn Sie nicht in der Praxis aktiv sind? Ich interessiere mich für Kunst, besuche gern Ausstellungen und betätige mich im Kunstverein der Rostocker Kunsthalle, dem größten zeitgenössischen Ausstellungshaus in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kunsthalle hat in der Region eine große Tradition und besitzt eine umfangreiche Sammlung von Künstlern der Moderne und aus den Ostsee-Anrainerstaaten.
Geändertes Mutterschutzgesetz
MFA: Musterfortbildungs curriculum „Urologie“ der BÄK
Verpflichtend: aktuelle Gefährdungsbeurteilung
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 16.02.2018 das Fortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/ innen „Urologie“ beschlossen und empfiehlt es allen Landesärztekammern und Berufsverbänden zur einheitlichen Anwendung. Vor dem Hintergrund der epidemiologischen und demografischen Entwicklung erlangt die Behandlung urologischer Krankheitsbilder zunehmend Bedeutung. Ziel des Curriculums ist deshalb die Un-
Neue Pflichten für Praxisinhaber Seit dem 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz in Kraft. Dessen Neuregelungen sind natürlich auch für Sie als Praxisinhaber und Arbeitgeber relevant. Als wichtigste Änderung wurde die schon im Arbeitsschutzgesetz enthaltene Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen nun auch explizit in das Mutterschutzgesetz (MuSchG) aufgenommen.
Diese Beurteilungs-Dokumentationen müssen generell für jeden Arbeitsplatz vorliegen und jedem Mitarbeiter bekannt sein. Sobald eine Arbeitnehmerin der Praxis schwanger wird, ist der Praxischef nun laut neuem Mutterschutzgesetz verpflichtet, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vornehmen – andernfalls droht ab 2019 ein Bußgeld. Zu berücksichtigen ist dabei ein Katalog unzulässiger Tätigkeiten (§ 11 MuSchG) wie Blutabnahme, Verbandswechsel, schweres Heben oder Umlagern von Patienten. Gegebenfalls ist eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes, ein Arbeitsplatzwechsel oder ein, auch teilweises, Beschäftigungsverbot zu prüfen. Der Urologe 4 · 2018
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Berufspolitik BvDU Ruhezeiten müssen vom Arbeitgeber ebenfalls gewährt werden. Teilzeitbeschäftigte dürfen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als ihre wöchentlich vereinbarte Stundenzahl arbeiten. Änderungen gibt es auch bei der Nachtarbeit, die unter Umständen neuerdings bis 22 Uhr erlaubt ist. Außerdem gelten längere Schutzfristen nach Fehlgeburten oder Geburten von behinderten Kindern.
Ob Ärztin, MFA oder Reinigungskraft: Schutz gilt für alle Eingeschlossen in das geänderte Gesetz sind seit Jahresbeginn alle werdenden Mütter in einer Praxis – auch Praktikantinnen, Famulantinnen, Medizinische Fachangestellte (MFA), weibliche Auszubildende, angestellte Fachärztinnen, Ärztinnen in Weiterbildung oder weibliche Reinigungskräfte. Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz können mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der Gesetzestext kann auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesehen werden. In seinem Portal „Gesetze im Internet“ stellt das BMJV das Bundesrecht in aktueller Fassung bereit. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/
Bettina-Cathrin Wahlers Sabine Martina Glimm DGU/BvDU Pressestelle
ASV-Informationskampagne erfreut sich intensiver Nachfrage Die vom Berufsverband in Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Gesellschaft initiierte bundesweite ASV-Informationsreihe erfreut sich einer regen Nachfrage. Nach der zentralen Auftaktveranstaltung Mitte Februar in Berlin wurde auch auf den ersten Regionalveranstaltungen in Gießen, Erlangen und Hannover lebhaft über das Thema ASV in der Urologie diskutiert. Auf dem Programm jeder Regionalveranstaltung stehen jeweils eine Einführung in die ASV mit allen formalen Teilnahmevoraussetzungen, Abrechnungsmodalitäten, Entscheidungshilfen und wichtigen Details zur urolo8 Dr. Axel Schroeder stellt die gischen ASV sowie eine Diskusurologische ASV vor sion über die Chancen sowie die Vor- und Nachteile der ASV in der Urologie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten bei der Umsetzung. Ergänzt wird das Programm durch jeweils CME-zertifizierte Fortbildungsmodule zu neuesten Entwicklungen in der UroOnkologie sowie Aktuellem aus der medikamentösen Tumortherapie durch hochkarätige Referenten der wissenschaftlichen Gesellschaft.
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8 Lebhaftes Interesse an der zentralen Auftaktveranstaltung zur ASV in Berlin
8 Expertenrunde zu Erwartungen bei der ASV (v. l. n. r.: Lars F. Lindemann, Jens-Peter Zacharias, Dr. Thomas Speck, Dr. Holger Uhthoff)
Mit der ASV-Informationsreihe ermöglicht der Berufsverband eine fundierte Entscheidung über die Teilnahme an der ASV als zukunftsweisendes Versorgungsangebot. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Servicegesellschaft der Deutschen Urologen mbH (SgDU). Die kommenden Regionalveranstaltungen für 2018 im Überblick:
ASV-Informationsveranstaltungen 2018 09.06.2018
Köln
16.06.2018
Stuttgart
15.09.2018
Leipzig
06.10.2018
Karlsruhe
20.10.2018
Erfurt
27.10.2018
Hamburg
03.11.2018
Dortmund
Weitere Termine für das Jahr 2019 sind bereits in Planung Anmeldung und weitere Informationen unter: sgdu-mbh.de/asv-urologie
Umfassende Beratungs- und Abrechnungsdienstleistungen
derieren und den Parteien etwas Zeit für die Entscheidung zu geben. Längere Verzögerungen sind aber sehr unüblich, weil es inhaltlich keine kritischen Voraussetzungen für die ASV-Teilnahme gibt.
Was ist das Ziel der ASV-Beratung?
Wie hoch ist der Aufwand für die Administration der ASV?
Unser Ziel ist, dass Sie so rasch wie möglich Patienten im Rahmen der ASV betreuen und extrabudgetär abrechnen können. Dafür organisieren wir für Sie den kompletten Prozess der Teilnahmeanzeige. Wir informieren jedes Mitglied Ihres ASV-Teams über die benötigten Dokumente, unterstützen durch Muster und Vorformulierungen und behalten den Überblick über den aktuellen Stand.
Sobald die ASV-Nummer vergeben wurde – einen formalen Zulassungszeitpunkt gibt es in der ASV nicht –, beschränkt sich die regelmäßige Administration auf a) die Dokumentation der ASV-Leistungen, b) die Abrechnung gegenüber den Krankenkassen und c) die Meldung von Änderungen in der Zusammensetzung des ASV-Teams an den Erweiterten Landesausschuss.
Der Anspruch des Beratungsangebots der Sanakey Consult GmbH ist, Sie soweit möglich von organisatorischen Aufgaben zu entlasten. Natürlich braucht der Prozess Ihre Zuarbeit – Sie müssen Nachweise über Ihre Qualifikationen erbringen, müssen sich zu den Bedingungen des Kooperationsvertrages äußern, Kollegen für das ASV-Team kontaktieren und auf die Einbindung in das Beratungsprojekt vorbereiten, Unterschriften leisten etc. Sie können sich aber ganz auf uns verlassen: Wir sagen Ihnen in jedem Fall – und immer rechtzeitig –, was von Ihnen benötigt wird, wir unterstützen Sie bei der Erbringung der Zuarbeiten, und wir kommunizieren auch mit Ihrem Team, um Ihre Arbeit möglichst gering zu halten. Vor allem aber übernehmen wir das Management des Prozesses und informieren Sie regelmäßig über Status und Fortschritt.
Dies sind Prozesse, die für die Praxis neu sind, die technische Unterstützung erfordern und von den beteiligten Personen erlernt werden müssen. Der nötige Aufwand, um die Praxis in diesen Stand zu versetzen, besteht zum einen aus Lizenzgebühren für das Upgrade der Praxissoftware (die Softwarehäuser verlangen in der Regel eine zusätzliche Gebühr, um die ASV-Dokumentation zu erlauben), und zum anderen etwas Zeit, um den Umgang mit der Software und die Abrechnung über das Online-Tool ASV-Splitter, der von Sanakey Consult GmbH empfohlen wird, zu erlernen. Ein halbtägiger Workshop mit der Praxis sollte dafür ausreichend sein. Von da an gibt es keinen nennenswerten weiteren administrativen Aufwand, denn die Abrechnung mit den Kassen ist über den ASV-Splitter weitestgehend automatisiert. Es kann im Laufe der Zeit ab und zu notwendig sein, mit dem ELA in Kontakt zu treten. Das ist die Ausnahme und im Aufwand zu vernachlässigen. Durch die angemessene Vorbereitung der Zulassung im Rahmen des Beratungsprojekts sollten die Rückfragen grundsätzlich bereits adressiert und gelöst sein.
Wie gründe ich ein ASV-Team?
Wie erfolgt die Abrechnung?
Der formale Teil der Antwort zu dieser Frage besteht aus Kooperationsvertrag und unterschriebenem Antragsformular. Das ASV-Team besteht aus den Personen, die Kooperationsvertrag und ELA-Antrag (Erweiterter Landes-Ausschuss) gemeinsam mit Ihnen unterzeichnen. Darum kümmern wir uns, und bis dahin ist das ASV-Team informell längst „gegründet“. Der informelle Prozess besteht aus der Identifikation der passenden Personen in Ihrem Umfeld, die Ansprache und Überzeugung, die Gewinnung für das Projekt, die Einbindung in das Beratungsprojekt und den Antragsprozess und die Erklärung der Aspekte im täglichen Umgang mit Patienten und Kollegen, die sich ändern werden, sobald die ASV aktiv ist. Diesen Prozess müssen Sie begleiten, aber auch hier reicht es, wenn Sie uns als Ansprechpartner in einem regelmäßigen Dialog zur Verfügung stehen, und wenn Sie uns bei den gemeinsam identifizierten Partnern jeweils vorstellen und einen direkten Zugang verschaffen.
Für die Abrechnung Ihrer ASV-Leistungen bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit an. Sie rechnen Ihre ASV-Leistungen schnell und unkompliziert selbstständig gegenüber den Krankenkassen ab. Die Sanakey Contract GmbH stellt ASV-Ärzten über das Sanakey-Portal dafür ein funktionales Abrechnungstool, den SpiFa-ASV-Splitter zur Verfügung. Mit wenigen Klicks wird die Abrechnung durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt prinzipiell in drei Schritten: 1. Sie dokumentieren Ihre ASV-Patienten mit speziellen EBM-Ziffern, die mit Ihrer ASV-Nummer kombiniert sind. Darum müssen Sie sich nicht kümmern, denn das mach Ihr Arztinformationssystem automatisch, wenn es auf die ASV-Dokumentation eingerichtet ist. Ergebnis: Die KVDT-Datei, die Sie zur Abrechnung mit der KV generieren, enthält auch die ASV-Abrechnungsinformationen. 2. Sie laden die KVDT-Datei online in den „ASV-Splitter“, ein weiteres Angebot des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschland e. V. Diese Online-Software liest aus der Datei alle Forderungen an alle Kassen aus und übernimmt die Rechnungsstellung an die Krankenkassen für Sie. 3. Sie erhalten die Vergütung für Ihre ASV-Leistungen direkt von den jeweiligen Krankenkassen.
Welche Aufgaben kommen auf mich im Antragsprozess zu?
Wie lange dauert der Prozess vom Aufbau ASV-Team bis hin zur Zulassung? Wir rechnen im Durchschnitt mit ca. 3–4 Monaten. Die tatsächliche Zeit ist schwer abzuschätzen, weil sie vor allem von der Größe des Teams und den Antwortzeiten aller Team-Mitglieder im Prozess abhängt. In vielen Fällen reicht es, wenn wir nachhaken und gute Beziehungen zum Praxispersonal aufbauen, an zentralen Stellen der Kooperation, vor allem dem Vertrag zwischen der ambulanten und der stationären Seite, kann es aber auch nötig sein, den Prozess zu mo-
Für die Nutzung des SpiFa-ASV-Splitters fallen keine fixen laufenden Kosten an, Sie zahlen ausschließlich einen Anteil von 2,50 % (inkl. USt.) am ASV-Abrechnungsvolumen. Zudem ist keine zusätzliche Hard- oder Software notwendig, aufwendige Einrichtungs- & InstalDer Urologe 4 · 2018
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ASV-Abrechnung Selbstständige Abrechnung der ASV-Leistungen
Der einfache Weg in die ASV Sie wollen auch ein ASV-Team gründen und leiten? Wir begleiten Sie, steuern den Prozess und übernehmen die Verantwortung.
Abrechnung auf Basis des KVDT-Datensatzes der Kassenärztlichen Vereinigung • Sanakey-Plattform ermöglicht selbstständige Abrechnung gegenüber den Kostenträgern (www.sanakey-portal.de)
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ASV-GoLive
ASV-Zulassung Aufbau des ASV-Teams Koordination aller Zuarbeiten
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• Wir übernehmen die Gesamtverantwortung. Deshalb werden 50% der Vergütung erst nach erfolgreicher Zulassung fällig. • Jeder Partner im ASV-Team hat einen eigenen Vertrag. Wir kümmern uns um die Koordination.
Initiale Begleitung des ASVTeams von der Arbeitsaufnahme bis zur Abrechnung • Einrichtung der Abrechnungsumgebung • Initiale Prüfung der Zertifikate (Antrag, Installation und Bezahlung des Zertifikats)
Antrag beim eLA • Die Vergütung für jeden Partner wird auf den individuellen Nutzen der ASV angepasst.
• Unterstützung bei der Abrechnung, Nutzung sowie Problembewältigung
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• Testabrechnung gegenüber den Annahmestellen der Krankenkassen • Begleitung der ersten Live-Abrechnung
Jetzt Angebot anfordern! Kontaktieren Sie uns: Tel: +49(0)30 – 310 078 900 Fax: +49(0)30 – 310 078 905 Mail:
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Sanakey GmbH | Kantstraße 44/45 | 10625 Berlin | www.sanakey.de
BERUFSVERBAND DER DEUTSCHEN UROLOGEN E. V.
lationsarbeiten entfallen, eine Internetverbindung und ein Webbrowser reichen vollkommen aus.
Zertifizierte Impfkurse 2018
Welche Kosten kommen auf mich zu? Die ASV-Beratung erfolgt über die Sanakey Consult GmbH als ein Tochterunternehmen des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa). In dieser Funktion hat sie keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern muss lediglich kostendeckend arbeiten. Um herauszufinden, wie hoch die Kosten sind, gibt es vor Beginn eines Projekts eine Abstimmung zwischen uns und Ihnen, der Initiatorin eines ASVProjekts: (1) Abstimmung über den Gesamtaufwand: Wie groß soll das Team werden? Wie viele Vorarbeiten gibt es schon? Können und wollen Sie sich selbst einbringen? Haben Sie Mitarbeiter/-innen, die den Prozess aktiv unterstützen können? Je nach Antwort(en) fällt das Gesamtvolumen höher oder niedriger aus. Am Ende dieses Schrittes einigen wir uns auf ein Komplettbudget für das Beratungsprojekt. Vorher starten wir nicht. (2) Abstimmung über die Aufteilung des Aufwands auf die Fachrichtungen, Praxen und Ärzte. Wir schlagen vor, dass jede Praxis einen Anteil am Beratungsvolumen übernimmt, denn alle haben etwas davon, wenn es ein ASV-Netz gibt. Manche Praxen haben einen hohen finanziellen Vorteil, bei anderen besteht der Vorteil vielleicht nur darin, genannt und integriert zu werden, um dem Risiko zu begegnen, Patienten zu verlieren die man sonst gehalten hätte. Um diesen Unterschieden gerecht zu werden, zahlt jede Praxis einen Anteil, der dem Nutzen der ASV entspricht. Wie hoch dieser Anteil ist, wie sich also das Gesamtvolumen verteilt, auch darüber muss zunächst Einigkeit zwischen Initiator/-in und uns erzielt werden.
Zertifizierter Impfkursus in Offenburg | 07.06.2018 | 09.00 Uhr – 18.00 Uhr Messe Offenburg-Ortenau, Schutterwälder Straße 3, 77656 Offenburg im Rahmen des „SWDGU-Kongress“
Schließlich gilt: 50 % aller Kosten sind erfolgsbasiert und werden erst dann in Rechnung gestellt, wenn der Antrag erfolgreich war und die ASV-Nummer verteilt ist.
Neue Leiterin der Geschäftsstelle von BvDU/SgDU
Zertifizierter Impfkursus in Rosenheim | 14.06.2018 | 09.00 Uhr – 18.00 Uhr Veranstaltungs- & Kongress GmbH Rosenheim, Kufsteiner Straße 4, 83022 Rosenheim im Rahmen des „Bayerisch-Österreichischen Urologenkongress“ Zertifizierter Impfkursus in Rheinsberg | 21.06.2018 | 09.00 Uhr – 18.00 Uhr Maritim Hotel Rheinsberg, Hafendorfstraße 1, 16831 Rheinsberg im Rahmen des „Nordkongress“ Zertifizierter Impfkursus in Dresden | 26.09.2018 | 09.00 Uhr – 18.00 Uhr Messe Dresden, Messering 6, 01067 Dresden im Rahmen des „DGU-Kongress“
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.sgdu-mbh.de/veranstaltungen
Wer unterstützt mich bei Fragen und Problemen? Dr. Felix Cornelius felix.cornelius@ sanakey-consult.de
©©privat
Sonja Froschauer sonja.froschauer@ sanakey-consult.de
Sanakey Consult GmbH Kantstr. 44-45 | 10625 Berlin Tel: +49(0)30 – 310 078 900 Fax: +49(0)30 – 310 078 905 Mail:
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Anfang März hat Frau Ines Wels als neue Leiterin der Geschäftsstelle von BvDU/SgDU ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist in dieser Funktion erste Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Mitgliederbetreuung des Berufsverbands sowie für den allgemeinen Geschäftsbetrieb von BvDU/SgDU. Frau Ines Wels war zuvor über mehrere Jahre beim Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) und der SanakeyGruppe in ähnlicher Position tätig, so dass Berufsverband und 8 Ines Wels Servicegesellschaft mit ihr eine kompetente und engagierte Mitarbeiterin für die Geschäftsstelle in Berlin gewinnen konnten. Sie folgt auf dieser Position Frau Ulla Rose nach, die den Verband auf eigenen Wunsch verlassen hat, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu widmen.
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Berufspolitik BvDU Seit Jahresanfang bietet der Berufsverband mit der „PraxisApp Urologie“ exklusiv für Mitglieder des BvDU neue Möglichkeiten der direkten Kommunikation mit ihren Patienten an: von der Erinnerung an Termine und Therapien über die Nachsorge nach ambulanten Eingriffen bis hin zur Online-Video-Sprechstunde. Das bietet die „PraxisApp Urologie“: 55 Einzel- und GruppenNachrichten von Arzt zu Patient/Eltern (one-way) 55 Termin-Erinnerung 55 Therapie-Erinnerung 55 Medien-Center mit ausgesuchten Infomaterialien zu urologischen Themen, welche individuell an Patienten verschickt werden können 55 Online-Video-Sprechstunde (OVS) 55 News-Feed mit aktuellen Meldungen aus der Urologie
Belastungen leider nicht verhindern, aber wir werden die Praxen bei der Umsetzung mit konkreten Informationen unterstützen.“
Die „PraxisApp Urologie“ ist als kostenpflichtiger Service ausschließlich für Mitglieder des Berufsverbandes verfügbar. Für Fragen, Preise und weitere Informationen wenden Sie sich bitte unmittelbar an unseren Projektpartner „Monks–Ärzte im Netz“: www.monks-aerzte-im-netz.de/praxisapp Die Anmeldung für BvDU-Mitglieder erfolgt direkt bei unserem Projektpartner.
Die internen Verarbeitungsvorgänge von Patientendaten müssen auch auf ihre datenschutzrechtliche Konformität überprüft werden. Dazu ist eine Bestandsaufnahme erforderlich, welche Daten in der Praxis auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Diese werden in einem Verzeichnis für Verarbeitungsvorgänge aufgelistet. Dazu gehören die Patienten- und Personalakten sowie die Software für die Buchhaltung und gegebenenfalls die Terminverwaltung. Zudem ist mit der EU-DSGVO vorgeschrieben, dass Einwilligungen der Patienten zur Weitergabe ihrer Daten, zum Beispiel an private Abrechnungszentren, auch Widerrufsmöglichkeiten enthalten müssen. Dies ist heute schon gängige Praxis.
EU-DatenschutzGrundverordnung – KBV erarbeitet Praxisinformation
Datenschutzbeauftragten benennen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ab 25. Mai geltendes nationales Recht. Für Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet das vor allem, dass sie die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen müssen. Viele Vorgaben werden jedoch schon jetzt in den Praxen berücksichtigt. Ziel der EU-DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO) ist es, personenbezogene Daten in allen gesellschaftlichen Bereichen – ausgenommen ist die Privatsphäre – zu schützen. Zudem geht es um die weitgehende Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechts. „Damit sind auch die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten von den schärferen Regelungen zum Datenschutz betroffen“, stellte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen dar. „Wir können die damit verbundenen zusätzlichen
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Patienten über Datenschutz informieren Für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet die neue Verordnung, dass sie nunmehr die Einhaltung des Datenschutzes in der Praxis nachweisen müssen. Dieses Datenschutzmanagement beinhaltet unter anderem die Information der Patienten darüber, wie der Schutz ihrer Daten gewährleistet wird. Die wichtigsten Fakten zur Datensicherheit sollten leicht verständlich und transparent in der Praxis dokumentiert werden – beispielsweise in einem Aushang. Dazu gehören Informationen zur Dauer der Speicherung sowie zum Zweck der Verarbeitung.
Datenschutzrichtlinie für die Praxis Darüber hinaus muss jede Praxis nunmehr ihre eigene Datenschutzrichtlinie formulieren. Darin regeln Praxisinhaber, wie sie und ihr Praxisteam die Vorgaben des Datenschutzes einhalten. Es werden die Verantwortlichkeiten beispielsweise bei Datenschutzvorfällen benannt. Außerdem sollen in der Richtlinie die Zugriffsrechte auf die Daten sowie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten dargestellt werden.
Verzeichnis für Verarbeitungsvorgänge
Sind in einer Praxis mindestens zehn Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Dies kann ein entsprechend geschulter Mitarbeiter oder auch ein extern Beauftragter sein. Nicht in Frage kommt dafür der Praxisinhaber, denn er kann und darf sich nicht selbst kontrollieren. Zwar werden die in der DSGVO enthaltenen Vorgaben teilweise bereits in Praxen berücksichtigt, doch neu ist nun, dass deren Einhaltung durch die Landesdatenschutzbeauftragten auch stichprobenartig kontrolliert wird. Bei Verstößen drohen Schadensersatzforderungen sowie Geldbußen – im Extremfall bis zu 20 Millionen Euro. Auch Schadensersatzforderungen zum Beispiel von Patienten sind möglich.
Praxisinformation erläutert Details Die KBV erarbeitet derzeit eine Praxisinformation, in der detailliert und praktisch beschrieben wird, wie Ärzte und Psychotherapeuten vorgehen müssen, um die neuen Vorgaben korrekt umsetzen zu können. Deren Veröffentlichung ist für Anfang April geplant. Zudem werden Muster für einen Aushang entwickelt, mit dem die Patienten über
die Sicherung der Daten informiert werden sollen. Die Bundesärztekammer und die KBV haben zudem die „Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ überarbeitet und um die neuen Vorgaben ergänzt. Eine Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt sowie im Internet ist in Kürze vorgesehen.
Hintergrund: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung Im Datenschutzrecht hat mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem neugefassten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Neustrukturierung des Datenschutzrechts stattgefunden. Die EU-DSGVO ist bereits im Mai 2016 in Kraft getreten und wird nun ab 25. Mai 2018 angewendet. Deutschland gehört zu den wenigen EU-Ländern, die ihr Bundesdatenschutzgesetz bereits entsprechend angepasst haben. Ziele sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz sowie der freie Verkehr personenbezogener Daten. Zudem geht es um die weitgehende Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechts. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche, in denen mit personenbezogenen Daten umgegangen wird – so auch Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten. Ausgenommen ist lediglich der private Bereich. Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) | www.kbv.de | (01.03.2018 – Praxisnachrichten)
Die SgDU Servicegesellschaft der Deutschen Urologen mbH ist eine 100 %ige Tochter des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e. V. In dieser Gesellschaft sind sämtliche Beratungs-, Service- und Vertragsdienstleistungen des Berufsverbandes gebündelt. Das Angebot der Servicegesellschaft für die Verbandsmitglieder umfasst neben dem Sponsoring beispielsweise verschiedenste Fort- und Weiterbildungen, ein professionelles Veranstaltungsmanagement sowie attraktive Rabattverträge. Ein besonderer Schwerpunkt der SgDU ist das Management von (Selektiv-)Verträgen sowie von Abrechnungsdienstleistungen für interessierte urologische Fachärzte und Fachärztinnen.
Nachlese zum 3. Urologischen Frühjahrsforum in Leipzig Sorgfältig ausgewählte, aktuelle wissenschaftliche sowie berufsund standespolitisch relevante Themen aus allen Bereichen der Urologie authentisch und praxisnah präsentiert – mit diesem Konzept wurde auch das diesjährige 3. Urologische Frühjahrsforum in Leipzig ein voller Erfolg. In diesem Jahr war die Veranstaltung mit 15 CME-Punkten zertifiziert, was ein weiterer Ausdruck des qualitativ hochwertigen Programms ist. Über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Regionen der Republik nutzten daher auch den ansprechenden Rahmen der zweitägigen Veranstaltung am 2. und 3. März für den regen kolle8 Dr. Axel Schroeder formuliert die gialen Austausch. standespolitischen Erwartungen an Das Frühjahrsforum hat als die neue Bundesregierung wichtige Fortbildungsveranstaltung zu aktuellen Entwicklungen in der Urologie seinen festen Platz im Veranstaltungskalender gefunden. Auch im kommenden Jahr wird es wieder ein interessantes Programm mit attraktiven Vorträgen in der dann vierten Auflage des Frühjahrsforums in Leipzig geben.
8 150 Besucher verfolgten über 2 Tage interessiert die hochkarätigen Fachvorträge
Weitergehende Informationen zur SgDU finden Sie im Internet unter: www.sgdu-mbh.de Kontakt: SgDU Servicegesellschaft der Deutschen Urologen mbH Geschäftsstelle Nestorstr. 8/9 (1. Hof) 10709 Berlin Tel.: 030 | 887 22 55 – 1 FAX: 030 | 887 22 55 – 9
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Berufspolitik BvDU 9. Urologisches Sommerforum (Kampen/Sylt) | 22. bis 25. Mai 2018 In Kampen auf Sylt präsentiert der Berufsverband vom 22. bis 25. Mai 2018 zum neunten Mal das Urologische Sommerforum. In einer Kooperation mit dem NordOstsee Prostatanetz und der GeSRU garantiert der BvDU ein spannendes Programm mit einem Mix aus Wissenschaft und Berufspolitik. Ein besonderes Highlight stellt der Andrologie-Workshop am Kongressfreitag dar, der unter der Leitung von Frau Prof. Kliesch angeboten wird. Frühzeitige Anmeldung ist angeraten, denn die Plätze sind begrenzt. Das 9. Urologische Sommerforum wird in dieser Form die letzte Veranstaltung sein, die in Kampen auf Sylt stattfindet. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Servicegesellschaft unter: www.sgdu-mbh.de/urologisches-sommerforum oder
QR-Code „Urologisches Sommerforum“ Ab 2019 verlässt das Sommerforum seinen traditionellen Standort auf Sylt. Die dann bereits zehnte Auflage der Veranstaltung wird mit einem angepassten Format im „Empire Riverside Hotel“ in Hamburg Ende Mai 2019 stattfinden. Die Planungen hierfür haben begonnen und die Gespräche mit regionalen Kooperationspartnern sowie urologischen Netzwerken versprechen auch am neuen Standort eine interessante und erfolgreiche Fortsetzung des Sommerforums an der Waterkant.
3. Urologisches Herbstforum (Stuttgart) | 16. und 17. November 2018 In diesem Jahr findet zusätzlich zum Frühjahrs- und Sommerforum auch wieder ein Urologisches Herbstforum statt. Zum 3. Urologische Herbstforum laden wir Sie am 16. und 17. November 2018 ins Hotel „Le Méridien“ in Stuttgart ein. Die bewährten Programmstrukturen der beiden Schwesternveranstaltungen im Frühjahr und Sommer werden hierbei aufgegriffen und um ein attraktives MFA-Fortbildungsmodul ergänzt. Die organisatorischen und programmtechnischen Planungen laufen auf Hochtouren. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Servicegesellschaft unter: www.sgdu-mbh.de/urologisches-herbstforum oder
Neue Leitlinie „Phimose und Paraphimose“ Kürzlich wurde die neue AWMF-Leitlinie zur „Phimose und Paraphimose“ vorgestellt. Gerne geben wir Ihnen hier zu Ihrer Information eine Zusammenfassung mit den 18 Empfehlungen; die Langversion finden Sie unter: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/006-052.html S2k Leitlinie „Phimose und Paraphimose“ AWMF-Register Nr. 006/052 Klasse: S2k Stand 15.09.2017 Herausgegeben von Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) Projektleitung Prof. Dr. med. Dr. h. c. Maximilian Stehr; Methodische Begleitung Dr. biol. hum. Anja Moß; Cnopf ’sche Kinderklinik, Abteilung für Kinderchirurgie und Kinderurologie, Diakonie Neuendettelsau, St.-Johannis-Mühlgasse 19, 90419 Nürnberg; andrea.sussbauer@ diakonieneuendettelsau.deS2k-Leitlinie 006-052 „Phimose und Paraphimose“ aktueller Stand: 09/2017 Beteiligte Fachgesellschaften und ihre Mandatsträger: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) (federführend): Prof. Dr. Stehr, Prof. Dr. Tillig Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU): Prof. Dr. Goepel, Prof. Dr. Becht Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ): Prof. Dr. Weber Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): Dr. Kupferschmid Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM): Prof. Dr. Franz Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland: Frau Krüger-Degenkolbe Betroffenen-Selbsthifegruppe MOGIS: Herr Schiering (nicht abstimmungsberechtigt)
Empfehlung 1 Die Pathologie kann nicht über das Vorliegen einer Enge per se definiert werden, sondern nur durch das Vorliegen meist sekundärer Störungen (z. B. rezidivierende Balanophostitiden(N48.-)) oder Beschwerden mit Krankheitswert. (starker Konsens)
Empfehlung 2 Die Anamnese soll Fragen nach Vorerkrankungen wie Harntransportstörunge (R39.-), Harnwegsinfekten (N39.0), Paraphimose (N47.-) oder lokalen Entzündungen (Balanoposthitis (N48.-)) umfassen. Erfragt werden klinische Symptome wie Schmerzen, die Richtung des Harnstrahles oder eine störende Ballonierung der Vorhaut bei der Miktion. (starker Konsens)
Empfehlung 3 QR-Code „Urologisches Herbstforum“
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Der Urologe 4 · 2018
Bei der klinischen Untersuchung soll ein narbiger Schnürring von einem narbenfreien engen Präputium unterschieden werden. Diese Unterscheidung beeinflusst die Notwendigkeit und die Art einer Behandlung. (starker Konsens)
Empfehlung 4
Empfehlung 13
Eine Therapie der primären oder sekundären Phimose sollte nur dann erfolgen, wenn die Patienten Beschwerden haben oder solche unmittelbar zu erwarten sind, beispielsweise Miktionsbeschwerden (R39.-), Kohabitationsbeschwerden (N48.-) oder eine Paraphimose. (starker Konsens)
Bei kongenitalen Fehlbildungen des Penis soll keine Zirkumzision (außer im Rahmen der Korrekturoperation) durchgeführt werden. (starker Konsens)
Empfehlung 5
Vor durchgeführter Zirkumzision soll darüber aufgeklärt werden, dass auch unter optimalen Bedingungen mit einer Komplikationsrate von etwa 5 %, in der Neugeborenenperiode u. U. auch mit einer höheren Rate (z. B. durch die Ausbildung einer Meatusstenose) zu rechnen ist. (starker Konsens)
Im Säuglingsalter besteht keine medizinische Indikation zur Therapie einer Vorhautenge. In einigen ausgewählten Fällen kann bei Säuglingen mit assoziierter Uropathologie eine Zirkumzision sinnvoll sein (s. u.). (starker Konsens)
Empfehlung 6
Empfehlung 14
Empfehlung 15
Bei klinischer Beschwerdefreiheit sollen Vorhautverklebungen oder Smegmaretentionszysten keine Indikationen zur (konservativen oder operativen) Behandlung sein. (starker Konsens)
Vor durchgeführter Zirkumzision soll darüber aufgeklärt werden, dass durch den bei der Beschneidung resultierenden Hautverlust es zu einem Sensibilitätsverlust kommen kann, der wiederum möglicherweise das spätere Sexualleben beeinflusst. (starker Konsens)
Empfehlung 7
Empfehlung 16
Ein Lichen sclerosus et atrophicans soll immer behandelt werden. Alternativ zur radikalen Zirkumzision kann eine Therapie mit Clobetasolpropionat 0,05 % versucht werden. (starker Konsens)
Die Aufklärung sollte behutsam erfolgen, damit eine mögliche Verstärkung noch ungelöster entwicklungsbedingter psychosexueller Konflikte der Jungen vermieden wird. Bei Auftreten vermehrter Ängste und Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit der erfolgten Zirkumzision sollten den betroffenen Kindern und ggf. auch den Eltern entsprechende Behandlungsangebote unterbreitet werden. (starker Konsens)
Empfehlung 8 Bei Jungen, die rezidivierende Harnwegsinfekte und eine höhergradige angeborene Anomalie des harnableitenden Systems aufweisen, kann die Zirkumzision als prophylaktische Maßnahme sinnvoll sein. (starker Konsens)
Empfehlung 9 Vor einer operativen Therapie (Zirkumzision) soll zunächst eine topische Behandlung der Vorhaut mit einer steroidhaltigen Salbe oder Creme vorgenommen werden. (starker Konsens)
Empfehlung 10 Erst nach erfolgloser konservativer Therapie soll bei Fortbestehen der Phimose und der Beschwerden die Zirkumzision durchgeführt werden. (starker Konsens)
Empfehlung 11
Empfehlung 17 In West-Europa soll die (Routine-)Zirkumzision nicht als präventive Maßnahme zur Infektionsverhütung sexuell übertragbarer Krankheiten durchgeführt werden. Dies gilt aus epidemiologischen Überlegungen sowie im Hinblick auf die Übertragungsmechanismen auch für die Übertragung von HIV. (starker Konsens)
Empfehlung 18 Die (Routine-)Zirkumzision soll nicht als präventive Maßnahme im Hinblick auf die Entwicklung eines Peniskarzinoms durchgeführt werden. (starker Konsens)
Wolfgang Bühmann Redaktion
Mögliche psychische Folgeschäden durch wiederholte Manipulation am äußeren Genitale (z. B. durch das Auftragen von Salben oder Cremes) sollten durch eine altersgemäße Selbstbehandlung oder die Behandlung durch den Vater minimiert werden. (starker Konsens)
Empfehlung 12 Die Operation soll in Allgemeinanästhesie erfolgen, ergänzt durch regionalanästhetische Verfahren (Peniswurzelblock, zirkuläre Infiltration, alternativ Kaudalblock), da nicht-invasive analgetische Maßnahmen wie z. B. die Anwendung lokalanästhetischer Salben (z. B. EMLA®) zur Schmerzbekämpfung nicht ausreichend sind. (starker Konsens) Der Urologe 4 · 2018
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Berufspolitik BvDU
Transplantationsmedizin: Weitere Experten kritisieren fehlende Fachgesellschaften fordern unabhängige Finanzierung Widerspruchslösung klinischer Studien Berlin – Immer mehr medizinische Fachgesellschaften verlangen die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende. Diese sei „dringend zu fordern“ teilten jetzt die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) und die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) mit. Auch die Deutsche Gesellschaft für Urologie hatte eine entsprechende Änderung im Transplantationsrecht angemahnt. „In keinem anderen hochentwickelten Land werden so wenige Organe gespendet. Deutschland ist in Sachen Organspende und Transplantation unter den Eurotransplant-Ländern trauriges Schlusslicht“, kritisierten DTG und DGfN. Bezogen auf je eine Million Bürger habe die Rate an Organspendern in Deutschland nur 9,3 betragen. Zum Vergleich: In Kroatien lag sie bei 31,8, in Belgien bei 30,6, in Österreich bei 23,5, in den Niederlanden bei 14,3. „Diese unglaublich niedrige Spendezahl hat fatale Folgen für die Menschen auf der Warteliste: Sie warteten bei uns im Durchschnitt fünf bis zehn Jahre auf eine Niere, in Österreich hingegen nur 18 Monate, in Spanien sogar nur zwölf Monate“, kritisierten die Fachgesellschaften. Die langen Wartezeiten bedingten immer kränkere Patienten zum Zeitpunkt der Transplantation, was sich trotz hoher Versorgungsqualität auch auf die Behandlungsergebnisse in Deutschland auswirke. In Deutschland gilt seit dem 1. November 2012 die sogenannte Entscheidungslösung, die die 1997 eingeführte erweiterte Zustimmungslösung ablöste. Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder alle zwei bis fünf Jahre anschreiben und ergebnisoffen über die Organspende informieren. Die Menschen sollen so zu einer Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende angeregt werden. „Unser System ermöglicht den Menschen, die Auseinandersetzung mit dem schwierigen Thema des eigenen Ablebens und der eigenen Positionierung zur Organspende weiter zu vertagen“, erklärte Mark Dominik Alscher, Präsident der DGfN. Bei der Widerspruchslösung wird jeder Bürger angeschrieben und nach seiner Entscheidung gefragt. Wer nicht antwortet, gilt als Organspender. Spanien, Italien, Norwegen, Schweden, Luxemburg oder Österreich arbeiten seit Längerem nach diesem Prinzip, Frankreich hat es 2017 eingeführt – und die Niederlande im Augenblick. Das häufige Argument gegen die Widerspruchslösung, diese sei eine Bevormundung der Gesellschaft, lassen DTG und DGfN nicht gelten: „Bevormundung ist, wenn jemand anders eine Entscheidung für einen trifft. Die Widerspruchslösung lässt aber jedem Bürger seine volle Entscheidungsfreiheit. Letztlich sollte uns auch die Tatsache, dass gerade viele als besonders liberal geltende Länder wie Schweden, Frankreich, Belgien oder jetzt die Niederlande die Widerspruchslösung bereits eingeführt haben, Sicherheit dahingehend geben, dass damit keinesfalls demokratische und menschenrechtliche Grundsätze verletzt werden“, sagte Christian Hugo, Generalsekretär der DTG. Allerdings löse die Widerspruchslösung allein nicht alle Probleme, sie müsse von einem umfassenden Maßnahmenpaket begleitet werden, erklärte der DTG-Präsident, Bernhard Banas. So gelte es unter anderem, Defizite bei der Erkennung von potenziellen Organspendern und bundesweit uneinheitliche Regelungen für Transplantationsbeauftragte abzubauen, so seine Forderung.
© hil/aerzteblatt.de
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Der Urologe 4 · 2018
Berlin – Arzneimittelexperten haben den fehlenden politischen Willen kritisiert, mehr unabhängig von der pharmazeutischen Industrie finanzierte klinische Studien zu ermöglichen. „Mir ist nicht verständlich, dass es in Deutschland keine unabhängige Studienfinanzierung gibt“, sagte der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Jürgen Windeler, in Berlin. Unabhängig bedeute in diesem Zusammenhang, dass nicht die Industrie definiere, was zu untersuchen sei. „Am Geld kann es nicht liegen“, fuhr Windeler fort. „Denn wie der Innovationsfonds gezeigt hat, ist Geld da.“ Es sei politisch nicht gewollt. Das sei der eigentliche Grund. Zudem gebe es in Deutschland im Bereich der klinischen Studien ein Kulturproblem. „Wir stellen nicht die richtigen Fragen“, so Windeler. „Offensichtlich haben wir kein Interesse daran, diesen Fragen auf den Grund zu gehen.“
Kritik am Einsatz der Fachgesellschaften In diesem Zusammenhang kritisierte Windeler auch, dass sich die Fachgesellschaften nicht genügend dafür einsetzten, dass unabhängige klinische Studien durchgeführt werden. „Ich habe mit einigen Fachgesellschaften gesprochen und angeboten, dass ich mich für eine Finanzierung einsetze, wenn sie mir ein konkretes Studienkonzept vorlegen“, sagte Windeler. „Ich habe bis heute keine Antwort bekommen.“ Deshalb müsse man nach anderen Wegen suchen. Ein möglicher Weg sei die Einrichtung eines Fonds, wie Beispiele aus anderen Ländern zeigten. „Die Frage ist dann, wer in diesen Fonds einzahlt“, sagte Windeler. In Italien hätten Pharmaunternehmen zum Beispiel fünf Prozent ihres Marketingbudgets in einen solchen Fonds einzahlen müssen. Allerdings ruhe dieses Programm derzeit. „Anderswo wird er mit Steuermitteln gefüllt“, so Windeler. Letztlich müsse man die Systeme austarieren.
Design klinischer Studien ist oft mangelhaft Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Wolf-Dieter Ludwig, verwies auf das Gutachten „Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie“, das er zusammen mit anderen Experten im Jahr 2010 für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verfasst hatte. „Damals haben wir schon darauf hingewiesen, dass es zahlreiche Mängel im Design klinischer Studien gibt“, sagte er. Zum Beispiel würden ältere Patienten oder Patienten mit Komorbiditäten aus den Studien ausgeschlossen, es würden häufig keine patientenrelevanten Endpunkte gewählt, und mitunter fehlten auch Angaben zur medianen Dauer der Nachbeobachtung. „Diese Mängel existieren auch heute noch“, sagte Ludwig. „Es fehlt der politische Wille, offene Fragen zum Zeitpunkt der Zulassung durch weitere klinische Studien zu beantworten.“ Hierfür seien unabhängig finanzierte klinische Studien von großer Bedeutung. „Gerade in der jetzigen Situation sei es besonders wichtig, dass nach einer Zulassung weitere Evidenz generiert wird“, betonte Ludwig. Der Grund dafür sei die Zunahme an beschleunigten Zulassungen. Seien im Jahr 2011 noch fünf Prozent der neuen Arzneimittel mit einer beschleunigten Zulassung auf den Markt gekommen, seien es im Jahr 2016 schon etwa ein Drittel gewesen.
„Die Evidenz für Nutzen und Risiken ist dabei deutlich geringer als bei einer regulären Zulassung“, erklärte Ludwig. „Ich möchte als Arzt aber, dass meine Informationen für Patienten auf guter Evidenz basieren und sie dadurch in die Lage versetzen, sich an der Therapieentscheidung zu beteiligen.“ Seit 2011 gebe es in der Onkologie mehr als 60 neue Wirkstoffe für circa 22 Indikationen, berichtete der AkdÄ-Vorsitzende. Bei einigen Indikationen wurden in den vergangenen fünf Jahren mehr als fünf neue Wirkstoffe zugelassen. „Wie soll der Arzt nun beispielsweise beantworten, in welcher Sequenz oder in welcher Kombination und wie lange er diese Wirkstoffe einsetzt?“, fragte Ludwig. „Dafür fehlen uns die Daten. Manchmal umfassen die Zulassungsdaten nur Phase2-Studien. Anhand derartiger Studien können wir Nutzen und Risiken neuer Arzneimittel häufig nicht vernünftig bewerten.“ Zugleich gingen die Preise für onkologische Arzneimittel durch die Decke. „Wir bezahlen heute für Kombinationstherapien, beispielsweise zur Behandlung eines Patienten mit malignem Melanom, mitunter mehr als 200.000 Euro Jahrestherapiekosten, ohne zu wissen, wann und wie wir diese Kombinationen am besten einsetzen“, sagte Ludwig.
AWMF: Politik muss Rahmenbedingungen verbessern Die unabhängige Finanzierung von klinischen Studien nach der Zulassung neuer Arzneimittel sei absolut unzureichend in Deutschland, betonte er und kritisierte ebenfalls die Fachgesellschaften. „Viele Fachgesellschaften haben in entscheidenden Fragen zu wenige Impulse gegeben, um vernünftige Studien zu initiieren.“ Dabei hätten sie die Verpflichtung, Lücken in der Evidenz – auch im Rahmen der Erstellung von Leitlinien – zu erkennen und zu überlegen, wie man die noch offenen Fragen rasch beantworten könne. Dieser Verpflichtung kämen sie aber zu wenig nach. Die Kritik an den Fachgesellschaften hält der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Rolf Kreienberg, für „nicht ganz fair“, wie er dem Deutschen Ärzteblatt erklärte. Denn sie berücksichtige die Rahmenbedingungen nicht, die die Fachgesellschaften nur bedingt oder gar nicht beeinflussen könnten. Zudem hätten die Fachgesellschaften in den vergangenen Jahren „enorme Anstrengungen“ unternommen, um die Forschungslage zu verbessern. Die Rahmenbedingungen zu verbessern, sei Aufgabe der Politik, so Kreienberg. Zunächst müssten dafür ausreichend öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, um industrieunabhängige, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Studien durchführen zu können. Zudem bräuchten die klinischen Forscher Zeit für diese Studien, die sie bei der aktuellen Arbeitsverdichtung nicht hätten. „Und drittens müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen vereinfacht werden“, betont der AWMF-Präsident. Dazu gehörten die Fokussierung auf Qualität und Bürokratieabbau: von der Überarbeitung der internationalen Richtlinie zur Planung, Durchführung und Dokumentation klinischer Studien bis zur bundesweiten Akkreditierung bestimmter Forschungsmethoden statt einzelner Studien.
Gremium soll offene Fragen identifizieren Um künftig mehr Evidenz nach der Zulassung neuer Arzneimittel zu erhalten, schlug Ludwig vor, beim Gemeinsamen Bundesausschuss ein Gremium anzusiedeln, das die Fragen identifiziert, die nach der frühen Nutzenbewertung noch unbeantwortet seien und durch weitere klinische Studien geklärt werden müssten. An der Finanzierung dieser Studien sollten sich dann neben den pharmazeutischen Unternehmern auch die Krankenkassen beteiligen.
„Es ist erstaunlich, dass es keine unabhängige Forschungsförderung in Deutschland gibt“, meinte auch Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg. In Deutschland gebe es zwei Systeme: die gewinnorientierten pharmazeutischen Hersteller auf der einen und das solidarisch finanzierte GKV-System auf der anderen Seite. „Die Interessen dieser beiden Systeme müssen ausgeglichen werden“, so Mohrmann. Es sei nachvollziehbar, dass Pharmafirmen kein Interesse daran hätten, Studien zu bezahlen, die den eigenen Umsatz vielleicht gefährden, zum Beispiel im Bereich von Therapieoptimierungsstudien. Man brauche also einen anderen Mechanismus. Es sei nur die Frage, ob ein solcher Mechanismus politisch gewollt sei.
© fos/aerzteblatt.de
Krankenkassen erzielten 2017 Überschuss von rund drei Milliarden Euro Berlin – Die Krankenkassen haben im vergangenen Jahr einen Überschuss von rund drei Milliarden Euro erzielt. Das hat der GKV-Spitzenverband bekanntgegeben. Als Grund für die guten Zahlen nennt der Kassenverband eine anhaltend starke Konjunktur, relativ hohe Tariflohnsteigerungen und die große Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Dennoch warnt der Kassenverband davor, die Zahlen überzuinterpretieren. „Die Rücklagen der Krankenkassen sind zwar auf den ersten Blick insgesamt sehr hoch, entsprechen aber tatsächlich nur rund einer Monatsausgabe“, erklärte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung würden die Bäume nicht in den Himmel wachsen.
Strukturelle Reformen gefordert „Strukturelle Reformen, beispielsweise im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln, sind unverzichtbar“, sagte Lanz. Der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) zufolge sind die Rücklagen und Reserven der 110 Krankenkassen mit dem neuen Überschuss auf 19 Milliarden Euro gewachsen. Zusammen mit den von Fachleuten auf neun Milliarden Euro kalkulierten Rücklagen im staatlichen Gesundheitsfonds ergebe sich damit eine Gesamtreserve im Gesundheitssystem von 28 Milliarden Euro, wie es hieß. Im Vergleich der Kassenarten melden demnach die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) laut einer FAZ-Umfrage mit 1,45 Milliarden Euro den höchsten Überschuss, die Ersatzkassen kamen auf 1,2 Milliarden Euro. Die Betriebskrankenkassen weiteten ihr Plus demnach auf 295 Millionen Euro aus, die Knappschaft auf 102 Millionen Euro. Die Innungskassen drehten das Vorjahresminus in einen Überschuss von 174 Millionen Euro. Deutschlands größte Krankenkasse, die TK, nannte laut FAZ einen Gewinn von 561 Millionen Euro. Die Nummer zwei am Markt, die Barmer, kommt demnach auf 213 Millionen Euro, die DAK als drittgrößte Kasse auf 263 Millionen Euro.
© may/afp/aerzteblatt.de Der Urologe 4 · 2018
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9. Urologisches Sommerforum Sylt Kampen, 22. – 25. Mai 2018
BvDU Berufsverband der Deutschen Urologen e.V.
PROGRAMM | DIENSTAG, 22. MAI 2018
AK Kinder-Urologie / Varia / Uro-Geriatrie 09:00 – 09:15
Begrüßung Axel Schroeder, Neumünster
AK Kinder-Urologie Moderation: Annette Schröder, Mainz; Raimund Stein, Mannheim 09:15 – 09:35
Hodenhochstand nach dem 12. Lebensmonat – welche Diagnostik, welche Therapie? Annette Schröder, Mainz
09:35 – 10:15
Die konservative Therapie des vesikorenalen Reflux – wie lange, welche Untersuchungen? + Kindliche HWI‘s – wann und wie lange Antibiose? Iris Rübben, Essen
10:15 – 10:35
Akutes Skrotum – was sollte ich wissen? Nina Huck, Mannheim
10:35 – 11:00
Kaffeepause
11:00 – 11:20
Hypospadiekorrektur in 2018 Raimund Stein, Mannheim
Moderation: Axel Schroeder, Neumünster; Wolfgang Bühmann, Sylt 11:20 – 11:40
Uro-Derma-Quiz – »Blickdiagnosen« für den Urologen Norbert Buhles, Sylt
11:40 – 12:00
»Sylter Reha-Philosophie« – von Kohärenzfaktoren, salziger Luft und anderen Ansichten Norbert Buhles, Sylt
12:00 – 12:20
Was muss der Urologe in der Praxis über die aktuellen Basics der Notfallmedizin wissen? Oliver Hautmann, Ludwigsburg
12:20 – 12:55
SYMPOSIUM Bladder-Pain-Syndrom / Interstitielle Zystitis Erkennen, sichern, therapieren Andreas Wiedemann, Witten
4
PROGRAMM | DIENSTAG, 22. MAI 2018
5
12:55 – 13:15
Neue Medien in der Urologischen Praxis – Kommunikation im Umbruch Julian Struck, Lübeck
13:15 – 14:00
Mittagspause
14:00 – 14:30
Aktuelle Entwicklungen und Innovationen der operativen BPS-Therapie – Quo vadis TUR-P? Thorsten Bach, Harburg
14:30 – 14:50
HPV-Impfung als primäre Krebsprävention Monika Schmidmayr, München
14:50 – 15:10
HPV-Impfung für Jungs – wie wird sie zur Erfolgsgeschichte? Wolfgang Bühmann, Sylt
15:10 – 15:30
Kaffeepause
15:30 – 16:45
Uro-Geriatrie 2018 – Neues aus der Wittener Werkstatt Andreas Wiedemann, Witten
16:45
Lernerfolgskontrolle
Die SgDU ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V., die vielfältige Beratungs-, Dienst- und Serviceleistungen im Gesundheitswesen anbietet. Gerne berät und unterstützt die SgDU auch Sie in der Planung und Umsetzung Ihrer Projekte. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen:
[email protected] www.sgdu-mbh.de
PROGRAMM | MITTWOCH, 23. MAI 2018
Urolithiasis, Varia, Sonographie Moderation: Björn Volkmer, Kassel 09:00 – 09:30
Indikationsstellung und Therapie der Urolithiasis Jens Cordes, Lübeck
09:30 – 09:50
Metaphylaxe Melanie Homburger, Kassel
09:50 – 10:30
Harnsteintherapie: Wohin zwingt die Ökonomie die Medizin? Björn Volkmer, Kassel
10:30 – 10:50
Kaffeepause
10:50 - 11:20
Evaluation des urologischen Selektivvertrags in Baden-Württemberg Michael Rug, Karlsruhe
11:20 – 12:10
»Rechtsecke« Fehler und wie gehen wir damit um? Interaktive Fallvorstellung Thomas Enzmann, Brandenburg; RA Oliver Pramann, Hannover
12:10 – 13:00
»Deutschland misshandelt seine Kinder« Michael Tsokos, Berlin
13:00 – 14:00
Mittagspause
14:00 – 14:30
Der urologische Belegarzt – endlich ein Erfolgsmodell auch in Deutschland? Andreas W. Schneider, Winsen/Luhe
14:30 – 17:00
SEMINAR Gesetzliche Grundlagen der Medizin-Produktaufbereitung und Update RiLiBÄK in der urologischen Praxis/Klinik Sulafah El-Khadra, Berlin; Peter Kollenbach, Kassel
17:00
Lernerfolgskontrolle
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PROGRAMM | DONNERSTAG, 24. MAI 2018
Onkologie, Varia Moderation: Thomas Enzmann, Brandenburg; Jens Cordes, Lübeck AK Onkologie 09:00 – 09:05
Begrüßung Thomas Enzmann, Brandenburg; Jens Cordes, Lübeck
09:05 – 09:25
Diagnose Peniskarzinom – Empfehlung in Diagnostik und Therapie Chris Protzel, Schwerin
09:25 – 09:45
Metastasiertes Nierenzellkarzinom – Sequenzüberlegungen 2018 Markus A. Kuczyk, Hannover
09:45 – 10:05
PSA-basierte Früherkennung: Fluch oder Segen? Eine Zeitreise Paolo Fornara, Halle
10:05 – 10:25
Prostatakarzinom: Was gibt es praxisrelevantes Neues in 2018? Kurt Miller, Berlin
10:25 – 10:40
Kaffeepause
10:40 – 11:00
Leitlinienkonforme Behandlung des nicht muskelinvasiven Harnblasenkarzinoms Hubert Kübler, Würzburg
11:00 – 11:40
Harnblasenkarzinom-Zentrum: Pro/Contra Pro: Stefan Hautmann, Lüdenscheid Contra: Björn Volkmer, Kassel
11:40 – 12:00
SYMPOSIUM »Interstitielle Zystitis – eine Praxisbesonderheit« RA Thomas Girr, Salzhausen
12:00 – 12:20
Aktuelle Rechtsprechung – Fallstricke und Auswege Claus Fischer, Bayreuth
12:20 – 12:40
Transplantation des Gesichts, der Gebärmutter, … zur Zukunft der Transplantationsmedizin Paolo Fornara, Halle
7
12:40 – 13:00
Männergesundheit 2018 Lothar Weißbach, Berlin
13:00 – 14:00
Mittagspause
14:00 – 14:30
Der Ultraschall – mein urologisches Stethoskop?! Thomas Enzmann, Brandenburg
14:45 – 17:00
SEMINAR Sonographie – praktische Übung Thomas Enzmann, Brandenburg
17:00
Lernerfolgskontrolle
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Stand: 05.02.2018 / Änderungen vorbehalten!
PROGRAMM | DONNERSTAG, 24. MAI 2018
PROGRAMM | FREITAG, 25. MAI 2018
Andrologie-Seminar Moderation: Sabine Kliesch, Münster; Wolfgang Bühmann, Sylt 10:00 – 10:30
Klinische und Operative Andrologie – Aktuelles und Neues 2017/2018 Sabine Kliesch, Münster
10:30 – 10:50
Gesundes Altern der Gonaden: was verändert sich für den Mann? Jann-F. Cremers, Münster
10:50 – 11:10
S2k Leitlinie zur Fertilitätsprotektion – für Sie zusammengefasst Claudia Krallmann, Münster
11:10 – 11:30
Apps in der Andrologie (Spermienanalyse, Hodentumor): »useful or useless?« Maria Schubert, Münster
11:30 – 12:00
Warum Jugendandrologie? Julia Rohayem, Münster
12:00 – 12:45
Mittagspause
Moderation: Jann-F. Cremers, Münster 12:45 – 13:10
IPP – wann (und wie) operieren? Alexander Sahi, Münster
13:10 – 13:30
Praxisrelevante Aspekte der EAU Guideline Männlicher Hypogonadismus 2017 Johannes Golsong, Münster
13:30 – 14:00
Neue Therapieoptionen endokriner Störungen des Mannes: mehr als »nur« Testosteron Sabine Kliesch, Münster
14:00
Lernerfolgskontrolle, Abschied
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VERANSTALTUNGSTAGE Dienstag, 22.05. – Freitag, 25.05.2018 9:00 – 17:00 Uhr VERANSTALTUNGSORT UND INSULARE ZIMMERVERMITTLUNG Tourismus-Service Kampen im »Kaamp-Hüs« Hauptstraße 12 25999 Kampen / Sylt Tel. 046 51.46 98-0 Mo – Fr 9:00 – 16:00 Uhr Oder jederzeit online buchbar über www.kampen.de VERANSTALTER UND ORGANISATION Servicegesellschaft der Deutschen Urologen mbH Nestorstraße 8–9 (1. Hof) 10709 Berlin Tel. 030.887 22 55-1 Fax 030.887 22 55-9 E-Mail
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BvDU Berufsverband der Deutschen Urologen e.V.
Eine Veranstaltung aus der Reihe
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TAXISERVICE »Filippo‘s Taxi« Bahnstraße 8 25980 Sylt / OT Tinnum Tel. 046 51.77 88
Der Urologe 4 · 2018
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Berufspolitik BvDU
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Der Urologe 4 · 2018
Der Urologe 4 · 2018
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Berufspolitik BvDU
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Name
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Niedergelassene(r) Ärztin/Arzt Einzelpraxis
Berufsübungsgemeinschaft
MVZ
angestellt
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Klinik
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