I. A B H A N D L U N G E N
Die wirtschaftliche Verantwortung des Forstamtsvorstandes und die wirtsch2ftliche Rechenschaft l Yon V. DIETERICH
Wenn ich als Professor der forstlichen Wirtschaf~slehre vor erfahrenen Praktikern zu reden habe, bin ich mir wohl bewut~t, dai~ meine Ausflihrungen nicht unmittelbar als berufliche Ratsdaliige dienen k~Snnen, ja, dai~ vielleicht sogar der Eindruck entsteht, als ob ida eine ,,Zukunflcsmusik" zum besten geben wolle. Dieses Bewuf~tsein darf mida aber nidat davon abhalten, Grundgedanken und n~ichstliegende Folgerungen zu vertreten, die sida mir einpr~igen, wenn ida versuche, Ergebnisse der Forschungsarbeit an den Eindriicken zu messen, die reich friiher in der Praxis selbst, seit 24 Jahren bei zahlreidaen Waldbereisungen, beim Studium yon Prozeflakten, Gutachten, Erhebungen und anderen Verlautbarungen besch~i~igt hatten. Gem~ii~ der natiirlichen Arbeitsteilung, die nun einmal zwischen Wissensdaai°c und Praxis, Forschung und Verwaltung eingehalten werden mug, kann es meine Aufgabe nlcht sein, bestehende Gesetze, Vorschri~en oder Programme zu erl~iutern; vielmehr m/Schte ida Anregungen vermitteln, so daft Sie selbst priifen k/Snnen, wie herk~Smmlidae oder dienstlich festgelegte Fachgrundsiitze zeitgem~if~ auszulegen bzw. anzuwenden sind, allenfalls, ob sie nicht teilweise einer Revision bediirfen. Ida bin mir auch der Hindernisse bewut~t, die einer Verwirklichung wissenschatilida gefolgerter Verbesserungsvorschl~ige gerade auf meinem Fachgebiet im Wege stehen, der politischen, fiskalisdaen, parlamentarisdaen usf. Aber der Professor ist ja nicht berufen, rich vor allem oder aussdaliefflich als Anwalt jeweiliger Waldbesitzeroder Nutznief~er-Interessen zu bet~itigen. Es kommt vielmehr den langfristigen Belangen der Waldpflege und der Forstwirtsdaaflc zustatten, wenn der Forsdaung auch im forstpolitischen Bereich Ur~befangenheit der Untersuchung und Verlautbarung gewahrt bleibt. Eine Arbeitsteilung ist demgem~iB auch bel Fortbildungskursen geboten; der Professor hat sein Thema anders zu fassen und darzustellen als der Fachvertreter der Verwaltung. Erst vor kurzem war ida wieder einmal veranlatgt, mir hieriiber Gedanken zu madaen, als ich den Vortrag abgedruckt las (1) ~, den Landforstmeister WrrcKrNs vor kurzem in der Vollversammlung des Bundesforstwirtscha~srats iiber forstwirtscha~lidae Redaenschafi gehalten hat. Wil.ClI~NS hat sida in sadalidaer Hinsicht wesentlidaen Leitgedanken des yon mir vertretenen Rechensdaafissystems (2) angeschlossen; aber so nebenbei wird auch da der ,,Theorie ~ eins ausgewischt, weil sie den Verwaltungen nicht unmittelbar die fiir ihre Zwecke erforderliche Hilfe biete; als ob es nicht geniigte, wenn der wissensdaattlidae Fadavertreter die einschl~igigen Grundgedanken mitteilt, um so den zust~indigen Forstbeh/Srden die formale Ausgestaltung i Vortrag, gehalten in einer Versammlung der staatlichen Forstreferenten und Forstamtsvorst~inde Nordwiirttembergs. Die Ziffern () beziehen sich auf die im Literaturnachweis (s. hinten) vorgetragenen Biicher, Abhandlungen usf. und die da zitierten Ver~Sffentlichungen.
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im einzelnen zu erleichtern. Dabei ist dann aber auch auf andere Grundsatzlehren des Faches Rii&sicht zu nehmen, damit die Synthese, um die sich der Forscher bemiiht, auch in der Praxis hergestellt wird. Dazu eben soll dieser Vortrag einen Beitrag leisten. In dieser Hinsicht lassen die Vorschl~ige yon WltCKENS, soweit sie si& auf die Handhabung des Re&enschaftsdienstes beziehen, Bedenken aufkommen. Wenn in der Forstverwaltungslehre und auch nach allgemeinen Grunds~itzen des Verwaltung~rechts eine St~irkung der wirtschaf~!ichen Verantwortung staatlicher Forstamtsvorst~inde zu fordern ist, sbllte eine so wichtige' Dienstaufgabe nicht' in der Hauptsache Oberinstanzen iibertragen, vielmehr so ausgestaltet werden, daf~ jeder Forstamtsleiter auch fiir die Rechenschaft roll und ganz verantwortlich ist - natiirlich unbeschadet der iiberwachenden, regelnden, zusammenfassenden Zust~indigkeit der OberbehSrde. Unterstiitzt durch entsprechend geschultes Biiropersonal, sollte jeder forstliche Betriebsleiter st~indig um eine zusammenfassende wirtschaftliche Rechenschaft bemiiht sein; mit der betriebswirtschaftlichen wird zugleich die forstpolitische und die waldbauliche gefSrdert. Das angezogene Beispiel veranschaulicht die erste - allgemeine - Hauptfrage &s Vortrags: Was versteht man nach Maf~gabe gegenw~irtiger Forstwirtscha~sverh~iltnisse und neuerer Erkennmisse unter der ,,wirtschafdichen Verantwortung" im Sinn einer synthetischen Betrachtung des gesamten Pflichtenkreises der Forstmeister? 1. Die wirtschaftliche V e r a n t w o r t u n g Zum Zweck gegenseitiger Verst~indigung mut~ ich eine begriffliche Zwischenbemerkung vorangehen lassen, zun~ichst iiber den Begriff ,,wirtschaftlich". Darunter verstehen vide nur den profitliche/~ Mai~stab eines m6glichst hohen Einnahmeiiberschusses; aber mir geht es hier urn eine gesamtwirtschaftliche Einstellung, d. h. um die umsichtige, im Forstwesen besonders langfristige Sorge fiir gegenw~irtigen und kiinftigen Einklang yon Bedarf und Deckung (3); dabei gilt selbstverst~indlich das Gebot der Klugheit, m it Verh~iltnism~it~ig geringsten Mitteln dieses Ziel zu erreichen. Vide Forstwirte verwischen aber auch den Unterschied der beiden Begriffe ,,Wirtschaft" und ,,Technik". Man spricht so oft yore ,,Wirtschafter", wenn nut technische Probleme, der waldbaulichen Planung oder Betriebsfiihrung, erSrtert werden; man verweist auf Grundsiitze der Buchenwirtschaft, wenn nur Verjiingungsregeln und dgl. zur Diskussion stehen. Wenn ich hier yon Buchen-Eichen-,,Wirtschaft" usf. rede, so denke ich an gegenw~trtige Nutzholzgewinnung Und zuktinftige Nutzholzproduktion, an dermalige und ktinfLige Kostenbelastung, dazu an alle anderen Funktionen, die der Wald im einzelnen am besten mit Buchen- oder Eichenbestockung zu erfiillen vermag, die zu pflegen dem Forstwirt obliegt. Auch der Begriff ,,Verantwortung" wird oft zu 'eng gefagt, oder ~¢ielmehr es werden nur Teile der Verantwortung, insbesondere beamtenrechtliche Pflichten, Wie etwa die Bemiihung um hSchste ErlSse, Verbilligung der Arbeit, Einhaltung des Haushaltsplans und dgl. ins Auge gefal~t. Daran soll nicht geriittelt werden!-Abet das ist nicht das Kernstiicl( der wir~schafllichenVerantwortung der Forstamtsvorst~inde. Auch die waldbauliche Verantwortung ist m. E. nur als eine sozialSkonomisch, speziell forstwirtschaftlich abgeteitete, nicht als prim{ire zu wLirdigen, auch nicht im Dienst der Gemeindeforsten oder bei der Mitarbeit im Privatwald. Wiewohl die Gemeindevertreter und GemelndeaufsichtsbehSrden gemeindeSkonomische Wiinsche und Bedenken zu den Wirtschafts- und Betriebsplanentwtirfen vorzubringen haben und in wichtigen Stiicken der Forstwirtschaft ihre Selbstverwaltungsbefugnisse ausiiben, ist der Forstmeister kelneswegs nut fachtechnischer Berater, Planer, Betriebsleiter, vielmehr unter:
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steht seine T~itigkeit auch im Gemeindewald wie im Privatwald einer wirtschafllichen Verantwortung - sowohl im langfristigen Interesse der Waldbesitzerfamilien bzw. K6rperschaffen _wie als Besorgtheit um die Waldbelange des gesamten Dienstbereichs. Die Forstmeister sind verantwortlich fiir die nachhaltige, Wahrung, Auswertung und Auswertbarkeit mannigfaltiger Funktionen, die dem Wald und Forstwesen im Dienst des ganzen Volkes obliegen, fiir die Erhaltung und St~irkung vielseitiger Funktionskraft. Neben der holz- und geldwirtschafilichen steht ja die Funktion der Landeskulturpflege und diesoziale Arbeitsfunktion des Waldes und Forstwesens. Ober diese habe ich hier nicht welter zu reden; sie darf nicht blofl unter privatwirtschafflichen und technischen Aspekten (der Rationalisierung) erSrtert werden. Das ist unbedingt sehr wichtig; aber eine sozial/Skonomische Verantwortung erw~ichst zumal staatlichen Forstmeistern schon aus der nat~irlichen Begrenztheit einer Mechanisierung des Nutzungs- und Kulturbetriebs, mit Riicksicht auf Belange der allgemeinen Landes- und Sozialkultur, insbesondere a u f die Beziehungen zur liindlichen, zumal b~iuerlichen Volksarbeit, auf den Arbeits- und Arbeiterbedarf sowie auf die Arbeitsschwierigkeiten der Landwirtschaff. Im Einvernehmen mit der Landwirtschaff sollte es m~glich sein, wenigstens in Agrargebieten dem bedrohlichen Arbeitermangel der Forstbetriebe teilweise zu begegnen. Dem Oberziel der Pflege der nat[irlichen Funktionen des Waldes dient der Forstmeister vor allem im/Sffentlichen Waldbesitz, betreuenderweise und, wenn sich Anst~inde ergeben, berichtenderweise auch im Privatwald. Die Verantwortung der Einheitsforst~imter miiflte auch in dieser I-Iinsicht gekl~irt und gest~irkt werden. Urnfang und Inhalt des Begriffs der wirtschafflichen Verantwortung habe ich versucht, m~Sglichst vollst~indig zu umschreiben. Seine Ganzheit - die Synthese - wird verkannt, wenn einzelne Funktionen yon Waldbesitzvertretern, Politikern, Nutznleflern des Waldes oder yon Forstwirten selbst als allein vordringlich gewiirdigt werden, wie vor allem die Erzielung h6chstm~Sglicher Holz- und Geldrein-Ertr~ige, yon jagdlichen Belangen ganz abgesehen. Bedroht ist durch diese und jene Uberspannung einzelner Funktionen die vornehmste (komplexe) Verantwortung der forstwirtschafflichen Nachhaltigkeit. In der Betriebswirtschaffslehre steht zwar die rohstoffliche und geldwirtschaffliche Funktion voran - aber auch nur vorbehaltlich der Wahrung tibergeordneter Belange der Landeskultur., Die unmittelbar materiellen Zielsetzungen werden den Erfordernissen der Nachhaltigkeit nut gerecht, wenn eine Harmonie der Funktionen nachhaltig gesichert ist. Sie war in der Betriebslehre nicht hinreichend verankert. Zweck der Forsteinrichtung ist es, r~iumtiche und zeitliche Ordnung anzubahnen (4). Aber dem Ziel der r~iumlichen Ordnu,ng wird eine nut betriebstechnische Auslegung gegeben, wenn man sie mit einer, angeblich optimalen Waldaufbauform festlegen wilt. Zu kurz kommt dabei nicht selten das Ordnungserfordernis eines nicht blofl hygienischen,.vielmehr auch wirtschafllichen Schutz- und Trutzverhg~Itnisses der einzelnen Best~inde ganzer Distrikte und Landschaffen untereinander, auch gegenilber dem umgebenden (nichtforstlichen) Gel~inde. So kann schon die gesamte Waldstruktur dem Forstwesen selbst und der Volkswirtschaff, zumal der Landeskultur, eine nati~rliche Sicherung gegeniiber den uniibersehbaren Bewegungsvorg~ingen der langen Zeit vermitteln; ein Stiick Sicherung bietet tier Mischbestand an sich, abet noch wirkungsvoller ist wohl die Zusammensetzung gr~Sf~erer Waldfliicheneinheiten und Waldbesitze aus Best~inden verschiedener Bestockungsart, dazu verschiedenartiger (nicht: kiinstlich glelchgeschalteter) Bestandesform (Aufbauform). In dieser Hinsicht muflte der Grundgedanke der r~umlichen Ordnung ,revidiert, elne, Harmonie zur langDistig zeitlichen (das eben heii~e ich~ Nachhaltigkeit) hergestellt werden. Die ze'Miche Ordnung darf man :nicht als Konservierung heutiger Wirtschaffsbedingungen und Funktionsansprtiche vei'stehen, vielmehr ist sie auszurichten auf ein Unbekannt der kllnffig vordringlich we i-
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denden Funktionen und Bediirfnisse, m. a. W. auf allerleJ., im Schoi~ der Zukunit verborgene Schicksalsschl~ige, die den Wald selbst, die menschliche Wirtscha~ und das ganze Volksleben betreffen. Die zeitliche Ordnung bedarf daher des Schutzes einer vielgestaltigen, standorts- und zustandsgemiif~ abzustufenden, r~iumlichen Ordnung. Diesem wirtschafllichen Raum-Zeitdenken hat sich das betriebstechnische Planen einzufiJgen. Der wirtschafilichen Nachhaltigkeit wiirde nicht gerecht eine Festlegung yon Wirtschafiszielen nut nach heutigen Bedarfs- und Gewinnbelangen, wie etwa die friihere Nadelholzwirtschafi. Diese Beziehungen des wirtscha~lichen Raum-Zeitdenkens zur Betriebstechnik sind verkannt, wenn die Kategorie ,,Wirtschaf~" mii~briiuchlich als technische, statt als die der Technik iibergeordnete, in den Mund genommen wird. In einer gr6t~eren Abhandlung, die als Beitrag zu den Ver/Sffentlichungen der Bayerischen Akademie der Wissenschafien verfagt wurde, habe ich das Raum-Zeitproblem als ein vordringliches der forstlichen Wirtschaitslehre behandelt, unter der Uberschrifi ,Vierdimensionales Denken in der forstwirtschafilichen Planung". Diese bietet ja einen anschaulichen Beitrag zu der heute so viel erSrterten Frage naturhaiten zeitdenkens iiberhaupt. Aber das langfristige Nachhaltigkeitsdenken der Forstwirte geniigt den AnspriJchen vierdimensionaler Betrachtung nicht in allen Stricken. Prolongierungs- und Diskontierungsformeln, zumal der Bodenreinertragslehre, k/Snnten zwar den Anschein erwecken, als ob die Zeitdimension einbezogen ware. Allein da beschr~inkt sich das Zeitrechnen auf die Unterstellung jeweils gegenw~irtiger Wirtschattsgegebenheiten, Ertrags- und Aufwandsziffern, dazu demgem~if~ zurechtgemachter Normaldwaldgebilde, iiber ganze Umtriebszeiten h~nweg, ja gewissermai~en auf ewig, wie zumal in der Faustmann'schen Formel: Die Bewegungsvorg~inge der Zeit, die im Wald wie in der Wirtschafi rich abspielenden, werden tats~ichlich negiert, sowohl regelm~iffige Konjunktur- und Zuwachsschwankungen, wie zumal der allm~hliche Wandel der Bediirfnisse und Erkenntnisse, sowie die immer wieder auftretenden St/Srungen, vor allem Katastrophen, die auf Gro]3fl~ichen der unterstellten NormalwSlder zu gew~irtigen sind. Das Zeitdenken ist nun einmal in der Forstwirtschafi ungleich langfristiger orientiert als in der Gewerbe- und Handelswirtschait. Die Bodenreinertragslehre bekundet mit ihrer bankwirtschaftlichen Einstellung ein nur dreidimensionales Rechnen; auch das ist mit einer raumhatten Naturwidrigkeit belaste~, insoweit Wertvorstellun-gen vom kleinen Raum auf beliebig grof~e und zahtreiche Raumbereiche (derselbeu Holzartenbonidit) angewandt werden, wie nach den Schulregeln der ,,Statik", wenn der Wirtscha~serfolg der Holzarten, Umtriebe usf. prognostiziert wird. Bei sturer Verwendung der ,,klassischen Formeln" mif~achtet man sogar den EinfluB der abgeIaufenen Zeit, d. h. der Vorgeschichte einzelner Best~,inde und Reviere, ihrer friiheren Nutzung und Verfassung. Die Kostenwertsformel, diese allzu bequeme Helferin der Waldwertsch~itzung, l~if~t viele Waldwertrechner, zumal wenn fie ihre Aufgabe am griinen Tisch mit Durchschnittszahlen erledigen, den bisherigen Lebensablauf der einzelnen Best~inde ebenso wie den k(in~igen auflerachtlassen; so kommt es, dat~ mitunter f~ir schlechtwlichsige Waldteile Bestandeswerte errechnet werden, die sie niemals erreichen kSnnen. Andererseits werden Bodenwerte, die far Fichtenbest~inde erster Generation ermlttelt find, auch auf solche zweiter und dritter Generation angewan&, wenn die Mittelh~She auf dieselbe Bonit~it schlief~en l~if~t. Die Statiker des forstlichen Planungsdienstes find allzusehr geneigt, der Kulturkostenersparnis, als einem wesentlichen Gebot forstlicher WirtschafUichkeit, die Nachhaltigkeitspflichten einer soliden, auf unabsehbare Zeit Waldpflege sichernden Wirtschafisplanung zu opfern. Da wlrd die wirtschafiliche Verantwortung des wissenschafilich geschulten Forstwirts und der Waldbesitzer zu leicht genommen. Gerade die Forstwirte miit~ten diesbeziiglichen Vorurteilen vleler Nutznief~er des Waldes entgegentreten.
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Ich beabsichtige nicht, eine Antistatik-Vorlesung zu halten, weder eine gegen statische Betriebssysteme noch gegen statische Rechenkunst gerichtete; aber ich muf~te ein Beispiel falsch orientierter Wirtschaitsverantwortung erw~ihnen. Auch die Forstwirte sollten bestrebt sein - unbeschadet wertvoller Tradition - ihr Wirtschafisdenken zeitgem~ii~ fortzubilden, eben im Sinn naturnahen - synthetischen - Zeit- und Raumdenkens; so wird man hingewiesen auf die langfristige Verschiedenheit der Wirtschafisbedingungen des kleinen und grof~en, des abgerundeten und des zersplitterten Raums der Forstwirtschaitsbetriebe. N u r so erzielt man natiirlichen Einklang waldbaulicher mit wirtschafilicher, im besonderen auch wertender Einstellung zum Wald. Den scheinbar so klaren und einfachen Wertrechnungsformeln fehlt es an einer individuellen Koordinierung waldbaulicher und wirtschafilicher Grunds~itze. Die wirtschafiliche Verantwortung aber gebietet st~indig priifendes Herstellen des Gleichgewichts zwischen naturwissenscha~lich-waldbaulichem und forstpolitisch-betriebswirtschattlichem Planungsdenken. Das ist ja letzlich das Oberziel forstwissenschafllicher Schulung i~berhaupt. Die Folgerungen des bisher Ausgefiihrten lassen sich in wenigen Wirtschaflserfor-
dernissen zusammenfassen: 1. Anzustreben ist - sowohl im Rahmen der einzelnen Forstbetriebe wie ganzer Waldlandschafien - eine standorts- und zustandsgerechte Vielgestaltigkeit des Waldaufbaus im ganzen, der Parzellen bzw. Betrlebs- und Buchungseinheiten im einzelnen urn so peinlicher, je gr~5t~er die Fl~icheneinheiten sind. Das ist die Voraussetzung nachhaltiger Waldgesundheit und vielseitiger Produktionskrait, dazu bestm~Sglicher Erfiillbarkeit sp~iter, heute noch nicht iibersehbarer Anspri~che, die an den Wald yon den Besitzern und yon der Allgemeinheit zu stellen sind3. 2. Dieses wichtige Stiick der wirtschafilichen Verantwortung lenkt die Aufmerksamkeit der planenden Forstwirte auf die in den einzelnen Best~inden sich bietenden M6glichkeiten, nicht aliein hinsichtlich des kiinftigen Bestockungsziels, vielmehr zugleich nach Maf~gabe der Betriebsweise (Nutzungs-Verjiingungs-Pflege-Technik) und -
8 Das ist ja das Endergebnis der wald/Skologischen Betrachtung KARL GAYERS. Die Waldbaulehre ist zu erg~.nzen mit einer ebenso wlrklichkeitsnahen, insbesondere waldnaturnahen, spezifisch forstlichen Wirtschaflslehre, d. h. mit wirtschafiswissenschaftlicher Betrachtung der mannigfaltigen, im Lauf der Zeit sich wandelnden Beziehungen des Waldes zur Menschheit. Der dabei einzunehmende Standpunkt dynamischer Erfassung des Raum-Zeitproblems verweist zwangsl~iufig auf die yon KARL GAVEXvorgezeichnete F~ihrte forstlicher Zielsetzung. Im Entwurf einer ,,Lebensskizze", die K. GAYrR um die Mitre der 80er Jahre des vorigen Jahrhun-. derts niedergeschrieben hatte, bekennt er sich unter Hinweis auf seine Bticher mit den letzten S~itzen als ,entschiedener Feind der Gleichmacherei, der Alleinherrschafl irgendwelcher waldbaulicher Maflregel", under betont, ,,dat~ Mannig[altigkeit das Grund- und Lebenselement des Waldes sei~, dat~ ,,jede konkrete Frage ihre standortsgerechte L~Ssung erheische, wenn eine nachhakige Bewahrung der Produktionskr~fie gesichert sein soll". Zur Wahrung der Produktionskrafi der Waldb~Sden und der Waldgesundheit muff abet noch treten die Sicherung mannigfacher, im Lauf der Zeit immer anspruchsvoller zu beurteilenden Funktionsfiihigkeit der Waldbestockung und der Waldstruktur. Insofern ist die wald~Skologische Einstellung KARL GAYURS welter auszuwerten und zu erg~nzen mit forstwlrtscha~spolitischer und betriebswirtschafilicher Untersuchung der Wirtschafisbedingungeri und m~Sglichen Planungsziele irn einzelnen. Die wirtschafiswissenschaitliche Betrachtung rechtfertigt die Groflziigigkeit der GAY~R'schen-- undogmatischen - Waldbaulehre, die Folgerichtigkeit der Er~Srterung verschiedenartiger Betriebsformen und Kombinationen. Die yon ibm waldiSkologisch empfundene Vorliebe fiir den Femelwald und femelwaldartige Formen weit~ er zu beherrschen; sein Kampf gilt einer einseitig geldwirtschafilichen und gegenwartsbezogenen - also im Grund eben nicht spezifisch forstwirtschafilichen- Einstellung. Unter dem langfristig ausgerichteten Blickpunkt wirtschaitlicher Nachhaltigkeit ist auch das Verh~ilmis der Naturverjlingung (die K. GAYE~ zun~ichst wieder predigen muf~te) zur Kunstverjilngung bzw. iiberhaupt zu angespanntem Einsatz yon Kultur- und Waldpflegearbeit - zeitentwicklungsgem~ifl zu w/irdigen. Aber Leitgrundsatz bleiben die oben zitierten Bekenntnisse KARLGAYEI~S.
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des Ausmai~es der jeweils nutzenden Eingriffe. Die Wahlm~Sglichkelt ist leider off beschr~inkt, a ber meis~tens der Spielraum wohl grSf~er, als es die Befangenheit ill statischen Werts- und System-Vorstellungen zun~ichst.wahrhaben will. Die Wirtschafisverantwortung verlangt eine gr[indliche, immer wieder anzustellende Waldbaudiagnose. Mit dem bloi~en Verschreiben und Bet~itigen zeit- oder gegendiiblicher Rezepte wird der Forstmelster seiner Verantwortung nicht gerecht; die h~ihere Instanz wiirde ihre Verantwortung zu leicht nehmen, wenn sie feste Waldbaurezepte vorschreiben wollte; im Gegenteil, sie hat dar[iber zu wachen, daf~ WahlmSglichkeiten im einzelhen erkundet und ausgen~itzt werden. Die Normalwaldlehre hat diese Wirtschafisverantwortung beeintr~ichtigt. Ich erinnere nur an die, heute wohl iiberholte, abwegige Fragestellung: ,,Welches ist d e r beste Durchforstungsgrad?" Die wirtschattliche Verantwortung stellt vielmehr yon Bestand zu Bestand folgende Fragen: Wie kann bzw. mul~ die Durchforstung in den Dienst der Waldpflege, auch der Pflege vorhandenert Vorrats gestellt werden? Welche vordringlichen Bediirfnisse der Allgemeinheit bzw. der Besitzer k~Snnen - sollten - mit dem einzelnen Durchforstungshieb, unbeschadet nachhaltiger Gesamtnutzung, befriedigt werden? Inwieweit besteht die MSglichkeit, allenfalls st~irker einzugreifen, bestimmte Sorten dabei herauszuholen, oder voriibergehend zuriickzuhalten, den I-Iieb auf ein Mindestmai~ der Waldpflege zun~ichst zu beschr~inken? ~hnlich verh~ilt es sich mit Verjiingungshieben. Schon bei der periodischen Planung, vollends bei der j~ihrlichen, sind waldbauliche Notwendigkeiten mit Nutzungsbediirfnissen mengen- und sortenm~ii~ig abzustimmen. 3. Dazu kommt immer wieder die Rticksichtnahme auf die Gr~SBe der Wirtschaflseinheit. Es zeugte yon Verst~indnislosigkeit, wenn ein Generalforstmeister des Reichsforstamts einmal betonte, die Einheitsforst~imter h~itten ohne R[icksicht auf Parzellenund Besitzgrenzen die yon oben befohlenen oder gutgeheii~enen Waldbauregeln zu handhaben. Vielmehr miissen alle waldbaulichen Mat~nahmen den Bed[irfnissen der WaIdbesizer, der FliichengrSfle des Besitzes und der einzelnen Best~inde so gut wie mSglich ~angepat~t werden. Jeder Gang in Gemeinde- und Privatwaldungen erSffnet ja reizvolle Ausblicke auf MSglichkeiten einer individuellen Waldbehandlung. Das verleiht den Gemeinde- und Privatwaldbezirken eine besondere, erzieherische, ja forstwissenschafiliche Bedeutung. Je peinlicher man bemiiht ist, eigenwirtschafiliche Interessen mit sozialen, insbesondere solchen der Landeskultur, bei nachbarlicher Riicksichtnahme, in Einklang zu bringen, um so mehr gebietet die wirtschai°clicheVerantwortung, bestehende WahlmSglichkeiten zu ntitzen und fiir die Zukuni°c eine Vielgestaltigkeit der Waldstruktur im groi~en anzustreben. 4. So wird als wesentlicher Wirtschafisvorteil ein hohes Maf~ yon ,,Bewegungsfreiheit" erreicht, dazu yon ,,Verfiigbarkeit" der Holzvorr~ite; soweit es in einzelnen Forstbetrieben oder Waldbesitzen daran fehlt, soll die Planung auf Abhilfe sinnen mit der Anbahnung einer in dieser Hinsicht gtinsdgeren Waldstruktur. Weitgehende Selbst~indigkeit der einzelnen Waldbest~inde zu sichern, war schon ein wesentliches Ordnungsziel der sog. ,,Bestandeswirtschafi"; aber es genl.igt nicht an betriebstechnischen Maf~nahmen (wie Loshiebe, Umhauungen, AbtSsung, Traufpflege usf.), vielmehr soll die MSglichkeit verst~irkter oder verzSgernder Zugriffe auf diese und jene Sorten oder auf Holzreserven eben dutch die UngleichfSrmigkeit des Waldaufbaus, im iibrigen durch weit v0rausgreifende Kulturmai~nahmen planm~if~ig vorbereitet werden (5). Mit der Einleitung der Naturverjiingung alleln ist es nicht getan, schon gar nicht mit dichtem Anflug oder Aufschlag nur einer Holzart; weder reine Fichten- noch Tannennoch Forchenverjiingung liefert Waldbest~inde gesicherter, mannigfaltiger Funktionsf~ihigkeit; ohne ktinstliche Nachhilfe oder Vorbereitung ist eine Nachhaltigkeit (im umschriebenen Sinn) wohl nut ausnahmsweise gesichert~ 5. Diese Voraussetzung langfristigen Wirtscha~serfolgs kann man auch mi~t dem Begriff der ,,Umstellbarkeit" kennzeichnen; sie ist weitgehend gew~ihrleistet dutch
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Mischwuchs und Vielartigkeit der Waldstruktur. Die allZu selbstbewuflte Absicht, den W~ildern auf lange Zeit hinaus einheitlich den Stempel gegenw~irtigerBediirfnisse und Erkenntnisse, um nicht zu sagen, ModeStriSmungen, aufzudriicken, widerstrebt den Anspriichen, die ich glaube an die wirtschafflicheVerantwortung der Forstwirte stellen zu miissen. M~Sgenso voriibergehend Vorteile der Betriebvereinfachung und Verbilligung, also vorwiegend geldwirtschaffliche, zu erzielen sein, so ist doch die Sorge um eine sp~itere Zukunff und sind meist auch die landeskulturelIen Belange vernachl~issigt. Diese sind nicht hinreichend gew~ihrleistet, wenn yon Forstwirten, Forstorganisationen und in der Forstliteratur ihre Wahrung nur auflerforstlichen Organen, Verb~inden und Sachwaltern iiberlassen wird. Ihnen gebiihrt ein Mitspracherecht, ebenso wie etwa holzwirtschafflichen, gewerkschafflichen u. a,, irgendwie am Wald interessierten Volks- und Wi'rtschaffsgruppen - hinsichtlich anderer Funktionen. Aber die langfristige Ausrichtung der Waldpflege haben die Forstmeister selbst in der Planung und im Betriebsvollzug unabl~issig zu verantworten. Kulturpolitisches Denken soll die Forstwirte und die Forstwissenschaff allenthalben ebenso beherrschen wie das holzund geldwirtschaffliche. Es geniigt nicht an einer sozusagen ~isthetisch sonnt~iglichen Erbauung.
2. Die forstwirtschaftliche Rechenschaft In der Rechenschaffsablage sollten sich wesentliche Einzelheiten der wirtschafflichen Verantwortung bekunden. Die Rechenschaitbeschr~inkt sich nicht auf den jiihrlichen Holzanfall, auf den Vollzug yon Kultur-Wegbau-Arbeiten usf., auf Einnahmen und Ausgaben; vielmehr sind auch die Verlinderungen nachzuweisen, die sich unter dem Einflufl des Wirtschaffsablaufs am Wald, an seiner Leistungskap~/zit~it und Funktionsf~ihigkeit vollziehen, ebenso die weithinauswirkenden Folgen bisheriger Planung und Wirtschaff, die jeweils mSglichen und femerhin zu erwartenden Leistungen. Vergleiche sind anzustellen nicht 'allein zwischen dem Soll und Ist j~ihrlicher bzw. periodischer Planung, sondern auch zwischen dem friiheren, heutigen und sp~iterhin m~Sglichen Soll. Jede forstwirtschaffliche Rechenschaff hat, ebenso wie die Planung, das einstige Waldbild mit dem gegenwiirtigen und in Zukunff gestaltbaren in Beziehung zu setzen. Insofern lenkt ein vierdimensionales Zeitdenken auch die f0rstlichen Rechenschaften und Wertungen. Als das Hauptstiick der forstwirtschafflichen Rechenschaff betrachte ich das Forsteinrichtungswerk; man benannte es fr~iher mit Recht als ,,Forstwirtschaffsplan". Aber zum Wirtschaflsplan muff es erst noch ausgebaut werden. Sowohl die Zustandsermitflung wie die Ertragsregelung und die Einzelplanung bedarf einer spezifisch wirtschafflichen, d. h. forstpolitisch und betriebswirtschafflich wegweisenden Ausgestaltung, nicht blofl in einzelnen Abschnitten der Niederschriffen zum Forsteinrichtungswerk. Bestandesart und Vorratsqualitlit sowie das besondere Ausmaf~ der Kostenbelastung im einzelnen und demgern~fl die Aufwandsplanung im ganzen miiflten griindlicher erfaflt und dargestellt werden. Der forstliche Wirtschaffsplan sollte zu jederzeitiger Veranschlagung des Reinertrags die naturalwirtschafflichen Unterlagen vermitteln. Die wirtschaffliche Ausgestaltung des Forsteinrichtungswerks glaubte man zu Beginn dieses Jahrhunderts in mehreren I~indern mit der Einf[igung statischei" Formeln der Bodenertragswerte und Weiserprozente vollzogen zu haben. Allein damit ist der Wirtschaffsplanung noch lange nicht der ihr zustehende Vorrang gegenilber den technischen Zielsetzungen errungen; Verlustquellen wurden so zwar aufgedeckt, andererseits wieder Abwegigkeiten verschulde.t. Auch mit ,,marktorientierten" Wertsvergleichen wird man der langfristigen Wirtschaffsverantwortung nicht
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gerecht; das sind nur Behelfe der kurzfristigen Planung. Der ,,Zieldurchmesser" ist kein vierdimensionaler Mai3stab langfristiger Zielsetzung. Solange das Forsteinrichtungswerk nicht als ersch/Spfender Wirtschattsplan im angedeuteten Sinn ausgebaut wird, kann die periodische Rechenscha~ wenigstens in den Niederschriflen (saint Nachweisen) erg~inzt werden; dabei sollten die wesentlichen Wirtschattsprobleme der einzelnen Betriebe er~Srtert werden (etwa Fortschritte der Nutzholzproduktion bzw. Verbesserung der Wertseigenschaf~endes Holzvorrats, Nachholung von Mal~nahmen der Jungwuchspflege und sonstiger Kulturarbeit, Fortschritte der Mischwuchserziehung usf.). Der Zweck der wirtscha~lichen Rechenschait wird um so besser und zuverl~issiger erreicht, je welter zuriJck die Entwicklung des Zustands und Ertrags nachgewiesen werden kann. Monographien, die fiber einzelne Reviere berichten, wie die STEPrtANISfiber den Murgschifferwald (6), EBERHA~,DStiber Langenbrand (3), LEI~I~s fiber das Markgr~ifliche Revier Salem (7) u. a. m/Sgen als Beispiele einer solchen Rechenscha~ dienen, aus jiingster Zeit eine umfangreiche Niederschri~ Von Oberforstmeister MAHLER, Baden-Baden, fiber den Kultur- und Verjiingungsbetrieb im St~idt. Forstamt Baden-Baden (w~ihrend der Jahre t948-1952). Wiewohl die hier angestellte betriebswirtscha~liche Analyse auf 5 Jahre und nut auf einen, allerdings besonders wichtigen Ver~inderungsvorgang beschr~inkt ist, entspricht sie weitgehend den Ansprfichen, die ich hinsichtlich der naturalwirtschattlichen Ausgestaltung solcher Rechenschaf~im ersten Band der Betriebswirtscha~slehre vertreten hatte (3); ja sie geht noch weir hinaus fiber die dort beigebrachten Nachweise. Vielleicht daft man hoffen, daft, wenn die Standortserkundungen vorl~iufig beendigt sind, auch den Unterlagen der Wirtschaflsplanung und der wirtscha~lichen Rechenschaf~ endlich mehr Gewicht beigelegt werden kann. Es ist eine besonders dringliche Teilaufgabe der zeitgem~il3 erforderlichen Intensivierung. Die Mehrkosten sind mit der Nachhaltigkeitspflicht, zumal des Waldbesitzes der ~SffentlichenHand, zu rechtfertigen und beim jetzigen Holzpreisstand als tragbar anzuerkennen. Auch die Finanzminister, die Gemeinde- und Volksvertreter sind im Sinn allgemeiner Verfassungsgrunds~itze an die Nachhaltigkeit der Forstwirtscha~ und an die Wahrung ihrer kulturpoiitischen Funktion gebunden. ~ber die Ergebnisse der Kulturarbeit und Naturverjiingungen, fiber die dadurch herbeigefi]hrte Ver~inderung der Waldbilder sollte periodisch ebenso Rechenscha~ abgelegt werden, wie fiber die Veriinderung des Altersklassengefiiges und des Holzvorrats, auch fiber eingetretene und drohende Wertverluste, z.B. durch Schiilschiiden des Rotwilds, wiederkehrende Frostsch~iden und dgl. Uber einzelne Waldteile k~Snnen Lu~bildsammlungen berichten; abet fiber ganze Betriebklassen l~ii~t sich das nur statistisch und mit schriftlichen Angaben nachweisen. Aber selbst wenn man die Nachweisbarkeit, wie bisher, zu beschr~inken gen&igt ist, w~iren sachliche Verhesserungen schon dadurch zu erzielen, da~ die Ver~inderung des Waldzustandes im wesentlichen ganz wirkllchkeitsgem~igerrant wlrd. Der f~here Kahlschlagbetrieb mit nachfolgender Begr~Jndungyon Reinbest~inden hatte die Kennzelchnung der W~lder schematisiert; man kam aus mit Angaben fiber Holzarten-, Altersklassen- und Bonitiitsverteilung, erg'~nzt mit Bestockungsgradziffern und allenfalls Mittelstammdurchmessern. Wo auch heute noch gleichaltrlge Reinbest~inde fast durchweg vorhanden sind, und Wertholzzucht keine bedeutsame Rolle splelt, mag das nach wie v0r gen/.igen. Aber, da sich fast fiberall eine Umwandlung in stufige, wertvoile Mischbestiinde vollzleht, erfordern die Bewertung und der Erfolgsnachwels vor allem eine Aufgliederung nach Bestandes-(Mischwuchs-)Typen und Angaben fiber Wertholz. Mit jenen Reinbestandsweisern, mit Vorrats- und St~irkeinventuren allein ist es da nicht mehr getan. Die Vorratsschiitzung nach Ertragstafeln und Probefl~ichen verleitet zu naturwidriger (z. B. Reinbest~inde unterstellender) oder unzul~inglidxer, die Vorratsqualit~it zu wenig erfassender Klassifizierung. Darliber helfen auch mathe-
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matisch-statistische Probefl~ichenmethoden nicht hinweg; Vollkiuppungen mit baumweiser Erfassung von St~irke- und G~iteklassen sind nicht zu umgehen. Mit der Beschr~inkung der Aufnahmen auf Holzarten-Altersklassen- und Bonit~itsnachweise allein ist weder der waldbaulichen noch der wirtschaitlichen Rechenschafi gedient. Die auch in anderer Hinsicht so wenig waldnatur- und forstwirtschaffsgem~if~ aufgezogene ,,Einheitsbewertung" und selbst neuere Anweisungen der Waldwertsch~itzung haben lelder der Bequemlichkeit, ja, fast m~ichte man sagen, der Laienhafflgkeit zuweitgehende Opfer gebracht. Verwiesen hatte ich schon auf den watdbauwidrigen MiBklang herkSmmlicher Waldwertrechnung, dieser Sonderaufgabe forstwirtschafflicher Rechenschaff. Man sollte die Formelrechnung ersetzen rnit gutachtlich sch~itzender Erfassung der wesentlichen Merkmale nachhaltiger Leistungsf~ihigkeit, des dariiber hinaus verfiigbaren Holzvorrats, der dem Wald im einzelnen zugefiigten Wertverluste und sonstigen ErfolgsstSrung. Die Waldwertsch~itzung erfordert synthetisches Verst~indnis fiir die Wirtschaitsbedingungen einzelner Best~inde und Betriebe; sie muB in der Hauptsache angesichts der Waldbilder, kann nicht am griinen Tisch mit Hilfe einiger Mittelwerte des Vorrats, Ertrags und Aufwands erledigt werden. Die wirtschaitliche Verantwortung gebietet eine Bewertung nach Mat~gabe der im einzelnen waldbaulich zul~issigen Nutzbarkeit und gebotenen Waldpflege. Da ich im Lauf der letzten Jahre ab und zu mit Streitigkeiten der Waldwertsch~itzung befaflt war, m~ichte ich noch einige Bemerkungen zur Probiematik der Schiitzungsverfahren anfiigen. Die neueste Anweisung der Bonner Forstabteilung (8) hat leider nicht den wlinschenswerten Fortschritt zu waldnaturnaher Bewertung, eher einen Riickschritt zum Schematismus gebracht. Ausgangsstellung des Waldwertschiitzens ist der m~igliche, mit dem/Srtlich gebotenen Ernte- und Waldpflegeeinsatz zu belastende Reinertrag einer tats~ichlich ausgeschiedenen oder eigens zu unterstellenden Betrlebsklasse, allenfalls einzelner Best~inde, nicht aber oder nur ausnahmsweise ein Waldzerschlagungswert; schon dieser Begriff bekundet den Mit~klang zu geordneter Forstwirtschaff und daher seine Unzul~issigkeit als Regelverfahren; man kann ihn nur als einen, neben anderen zu beriicksichtigenden N~iherungs- oder Grenzwert beziehen. Jeder Waldbestand abgesehen yon einzelnen Parzellen alleinigen Besitzes - ist Glied eines Forstwirtschaitsbetriebs oder wird durch das Rechtsgesch~iff, das den Aniafl zur Bewertung gibt, yon einem in einen anderen Betrieb bzw. in eine andere Haushaltseinheit versetzt. Demgem~ifl ist der Wert elnzusch~itzen, der jiingerer Best~inde nicht mit Altersfaktoren, die auf den Abtriebswert bezogen, sondern mit Hilfe yon Alterswertsziffern, die aus Ertragswerten abgeleitet sind (9). Die Abtriebswertmethode rechtfertigt sich allenfalls mit dem besonderen Vorzug einer Arrondierung, wenn der Holzvorrat einer begehrten Nachbarzelle im Groflbetrieb des Kaufliebhabers, verteilt auf viele Best~inde, jederzeit liquidiert werden kann. Abet man miif~te forst- und agrarpolitische Bedenken vorbringen, wenn etwa anl~it~Hch yon Erbauseinandersetzungen und dgl. der Weft b~iuerlichen Kleinbesitzes, zumal eines femelartigen oder zum Femelbetrieb taugenden Zustands, mit Abtriebswerten und dazu noch mit Unterstellung yon Spitzenpreisen veranschlagt wiirde. Gerechterweise und waldbaugem~ifl sind der Waldwertsch~itzung mehrj~ihrige Durchschnittspreise zugrunde zu legen. Man mli£te den Groflwaldbesitz, auch den Forstfiskus, des ,,Bauernlegens" beschuldigen, wenn der oben hervorgehobene, besondere Vorzug dieser Besitzart dazu miflbraucht wiirde, mittleren und gr6fleren Bauernh/ifen waldreicher oder landwit'tschafflich minder ergiebiger Gebiete den da ben~itigten Waldbesitz zu entziehen, ohne dat~ b~iuerlicherseits der Wald ohnehin abestoflen werden will. Ida erw~ihne das als Beispiel der Kollision forstwirtschaffspoiitischer Verantwortung mit einer allzu profitlichen Einstellung betriebswirtschafflichen Denkens, insbesondere hinsichtlich der Waldbewertung und des Verkehrs mit Waldgrundstiicken.
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Im iJbrigen verwe~se ich auf den zweiten Band meiner Betriebswirtscha~slehre; da sind allerlei Hilfsmethoden erSrtert, die dem tats~ichlichen Zustand gerecht werden sollen und die Geldrechnung mSglichst kurzfristig handhaben ('9). Die Verantwortung f~ir Nachhaltigkeit gebietet den Fors~wirten, sich der wirtschaitlichen Folgen jeder Waldwertsch~itzung bewuf~t zu sein, dies zumal den staatlichen, die berufen sind, der nachhaltigen Waldpflege auch aul~erhalb tier Staatsforsten ihre Aufmerksamkeit und beratende Hilfe zu widmen. So wenig fiskalische Belange zu Unter- oder Oberbewertungen verleiten diJrfen, so wenig sollte man dulden, daf~ Wald als Spekulationsobjekt behandelt wird, oder daf~ allzu hohe Waldpreise zu unschonlicher Waldnutzung dr~ingen, oder die Keinertragslage der Waldwirtscha~ i.iberhaupt bzw. der Bauernwirtschaf~ unterhShlen. Die Vorschri~en betr. Grundstiicksverkehr geben ja gewisse, m. E. freilich zu schwache Handhaben, um ein Einschreiten der Forsfiimter gegen Waldgesch~i~e und Waldbewertungen zu erm/Sglichen,' wenn daraus die Gefahr einer Sch~idigung der Privat- oder Gemeindewaldwirtscha~ erwachsen kSnnte. Wenngleich. die Einheitswerte keine zuverl~issigen Mat~st~be, wie der Begriff Vort~iuscht, zu beliebigen Waldbewertungen bilden, so sollten allzu grof~e Differenzen (yon etwa 5-10facher Bewertung) stutzig machen; sie erinnern an die steuerpolitischen, agrar- und forstpolitischen Fo!gen ~berm~if~igerWaldpreise. Die Waldwertsch~tzung best~itigt die Unentbehriichkeit periodischer Wirtscha~spl~ine, als der natiirlichen Grundlage jeder forstlichen Wertung und Begutachtung, insbesondere zur Veranschlagung des Reinertrags und der sonstigen Funktionskra~. Demgem~if~ miif~te auch die Einheitsbewertung gehandhabt werden. Die forstwirtscha~liche Planung beruht auf solcher Rechenschaf~, jede Art yon Rechen~ehaf~ auf einem Vergleich mit der Planung; diese hat ja das Soll nachhaltiger Forstbewirtschaftung zu vermitteln. Die Rechtssicherheit und im besonderen die forstpolitischen Belange gebieten daher ein Mindestmat~ -con Planm~it~igkeitund wirtscha~licheri Ergebnisnachweises, als Grundbedingung geordneter Forstwirtschai~, als eine Verpflichtung, die forstgesetzlich allen Waldbesitzarten, wenn auch graduell abgestu~, auferlegt ~verden sollte. Der staatlichen und berufsstiindischen Betreuung des Privatwaldes, vor allem des Kleinbesitzes, obliegt es; einfachste Formen periodischer Planung und j~ihrlicher Nachweise ausfindig, den Waldbesitzern schmackha~ zu machen. Das Forsteinrichtungswerk soll nicht blof~ Hiebss~itze und Waldbauvorschri~en vermitteln, vielmehr iiberhaupt eine geordnete, der Waldpflege und mannigfachen Funktionen dienende ForstwirtschafL garantieren, soweit irgend mSglich ausgerichtet auf besondere, gegenw~irtigeund kiinflcigzu erwartende Bediirfnisse der Waldbesitzer. Demgem~t~ ist zu entscheiden, ob der Ertrag und Aufwand - im Rahmen des periodischen Planes - mSglichst stetig oder beweglich auf die einzelnen Jahre zt$ verteilen ist. Wenn dem Waldbesitz eine auf~erordentlicheBelastung, zumal anl~ii~lichyon Ubergaben, Erbauseinandersetzungen, Bauprojekten usf. droht, wie of~ im Gemeinde- und Privatwaldbesitz, sollte vom Forsteinrichtungswerk die Finanzierung aus dem Wald selbst vorbereitet werden! Mit Holzreserven und mit Vorwegnahme wesentlichen Betriebsaufwands in Jahren guter ErliSse kann solche Beweglichkeit der Wirtscha~ gefSrdert werden. Der Betriebsaufwand (Werbungskosten, Kultur- und Wegkosten usf.), allenfalls auch der Verwaltungsaufwand kann periodisch mit einer Quote des Hiebssatzes (fro Rohertag) veransehlagt werden; man daft nur den sog. Betriebskoeffizienten (die Betriebsziffer) - i n fro-°/0 ausgedri~ckt- auf die wichtigsten Aufwandsposten umlegen. Auch nichtregelm~if~igerAufwand, insbesondere ffir Wegbau ist in Festmeter der ordentlichen oder aui~erordentlichen Nutzung zu bemessen; so wird zugleich die Kostendeckung geregelt. In Forsteinrichtungswerken oder Betriebsgutachten fiber Gerneinde- und Privatwald mug es so gehandhabt werden. Im Wirtschattsplan staat-
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licher Forstbetriebe abet w~ire dartiber zu befinden, inwieweit Aufwendungen, die den j~ihrlichen 'Holzeinschlag nicht unmittelbar und allein belasten, aus den regelm~it~igen, j~ihrlichen oder periodischen, Ertr~igen des Betriebs selbst oder unter Inanspruchnahme des Gesamtetats, z. B. des Wegbauetats, der Staats~orstverwaltung zu bestreiten sind. In deren Jahresplan erscheinen die Wegbauausgaben als ein den ganzen Forstbesitz regelm~ii~ig belastender Aufwand, der nach Bedarf diesem oder jenem Forstamt, sozusagen als Vorgriff auf sp~itere Jahre, zur Verftigung gestellt wird. Insofern spielen Wegbaukosten im Gesamthaushalt der Staatsforstverwaltung eine andere betriebswirtschaftliche Rolle als beim einzelnen Forstamt, wo sie, wie bei Gemeinden und im Privatwaldbesitz, entweder auf mehrere Jahre umgelegt oder aus Reserven gedeckt werden miit~ten (2). Die periodisch~n Wirtschaftspl~ine der einzelnen Forstbetriebe sollten jedenfalls die naturalwirtschaftlichen Unterlagen zur Reinertragssch~itzung vermitteln, damit die verantwortlichen Betriebsleiter diesbeziigliche Anfragen jederzeit beantworten k~innen, sei es, dal~ es sich urn interne Aufgaben der Bewertung und Rechenschaft handelt, oder um Nachweise, die der Sicherung gesunder Forstwirtschaft gegentiber der allgemeinen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Steuer-Preis-Lohnpolitik dienen sollen. Mit Angaben tiber Hiebss~itze und Einschlagmengen, tiber Einnahmen und Ausgaben allein ist es da nicht getan. Man muf~ den echten Reinertrag nachweisen, dazu etwa vorhandene I]be,rvorr~ite, andererseits vorweggenommene Aufwendungen; diese beiden Wirtschaflsreserven erh~ihen ja den jeweiligen Waldwert der einzelnen Betriebe, d. h. deren Ertragswert. Der Reinertragsnachweis ist fortlaufend mit den j~ihrlichen Angaben zu erg~inzen, nicht etwa blof~ tiber den Kasseniiberschufl, der ja yore l~einertrag oft erheblich abweicht, vielmehr unter' Verantwortung der planm~if~igen Renteneigenschatt aller Einnahmen und Ausgaben bzw. der Verm~gensver~tnderung, die im einzelnen Jahr und im Jahrzehnt eingetreten ist; Dazu soll der Wirtschaftsplan die erforderlichen Unterlagen liefern. Auch in der Gemeinde- und Privatwaldwirtschaft ist dieser Rechenschaitsaufgabe mehr Sorgfalt Zuzuwenden. Reinertragsnachweise aus einer gr/JSeren Zahl typischer Privat- und Gemeindewaldbesitze bilden eine wertvolle Gemeinschaflcshilfe der gesamten Forstwirtschaft. Die jiihrlichen Ergebnisberichte, die tiber Staatsforstbetriebe Zu erstatten sind, gliedern rich bisher in etatsm~it~ig-fiskalische und wirtschaftsstatistische, ferner in natural- und geldwirtschaftliche Nachweise, soweit ~ie nicht, wie in der Holzrechnung und in Kostenverzeichnissen, vereinigt sind. Es sollte m~Sglich sein, alle Rechenschaften unter sich und mit dem Forsteinrichtungswerk zu koordinieren. Im ItI. Band der Forstbetriebswirtschaftslehre '(2) hatte ich versucht, die Grundgedanken des Rechenschaf~ssystems mit Tabellen zu veranschaulichen; ich wollte damit nicht etwa unmittelbar Rechnungsvordrucke vermitteln, vielmehr nut den Zusammenhang zwischen der periodischen und j~ihrlichen, der natural- und geldwirtschaftlichen Rechenschaf~ betorten. E~ kommt mir vor allem auf die Erfassung naturalwirtschaftlicher Erfolgsweiser in der Ertrags- und Aufwandsrechnung an. :Wegen der Langfristigkeit der Rechenschaft muf~ sich die Forstwirtschaft tiberzeitlicher MeBziffern bedienen, insbesondere zur Beantwortung der wichtigen Frage, die sich jeder forstliche Betriebsleiter immer wieder zu stellen veranlaf~t ist: Was kostet der Forstbetrieb, der staatliche und die einzelnen kommunalen, die staatlichen Forstmeistern zur Betreuung anvertraut sind. Was kostet der Betrieb im ganzen, was die Fichten-, die Eichen-, die Bucken-, die Mischbestandswirtschaflc, di'e das einze'lne Forstamt umfaf~t? Dieser zusammenfassende Kostennachweis l~if~t sich am einfachsten, wie oben dargelegt war, in Bruchteilen eines Festmeters nachhaltiger Jahresnutzung veranschlagen; der langfristige Zeitvergleich kann nut so gehar~dhabt werden (3). Die Reinertragstaxe wird erleichtert, wenn schon im periodischen Wirtschaftsplan
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dem ordentlichen Holzertrag und Aufwand ein auflerordentlicher Plan gegentibergestellt wird. Er verftigt tiber etwaige Mehreinschl~ige und regelt die Deckung zus~itzlichen oder vorgreifenden Aufwands, insbesondere ftir Wegbauten. So wird zugleich tiber die Anlage, Erhaltung, FSrderung und Ausntitzung der Wirtschaflsreserven Rechenscha~ abgelegt, vor allem tiber die verftigbaren bzw. anszusparenden Holzreserven und tiber die Aufwandsreserven, d. h. vorwegzunehmenden oder schon vorweggenommenen Aufwand. Die Wirtschattsreserven werden gest~irkt, wenn yon den Holzeinnahmen, die dank konjunkturellem Preisanstieg den Voranschlag tiberschreiten, regelm~it~ig ein bestimmter Bruchteil ftir Aufwandsvorgriffe verwendet wird. Mit dieser Forderung und mit den anderen, weitgehender Deckungsf~ihigkeit und Ubertragbarkeit yon Ausgabepositionen des Forsthaushaltsplans, w~ire eine wesentliche Verbesserung des allzu fiskalisch, zu wenig betriebswirtschattlich ausgestalteten Forstetats vermittelt und einiges yon dem erreicht, was andere Forstwirte mit der Parole ,,Nettoetat" herbeiftihren wollten. Ich mul~ - gleich WILCKENS (1) -- diese Forderung als abwegig, da die Nachhaltigkelt gefiihrdend, ablehnen, jedenfalls insoweit damit die Bindung der Wirtscha~ nut an die veranschlagten Uberschiisse beantragt wtirde. Eine Bindung an Ausgabenvoranschl~ige ist schon aus forstpolitischen Grtinden unumgiingtich, als Sicherung der Nachhaltigkeit des Aufwands. Auf formale Einzelheiten kann ich hier nicht eingehen; der Forsthaushaltsplan ist in die betriebswirtscha~liche Pflichtaufgabe der Forstmeister und Forstreferenten einzubeziehen. Sie daft nicht an die Bearbeiter des gesamten Haushaltsplans der Waldbesitzer abgeschoben werden. Ein Forstsachverst~indiger sollte auch in der obersten Instanz den Forsthaushaltsplan - dem Minister und Parlament gegentiber - zu vertreten haben. Finanzreferenten obliegt nut die Einfiigung des Forstetats, als Ganzes, in den allgemeinen Haushaltsplan. Es geht nicht an, Einnahmen und Ausgaben des Forstetats anderen des Waldbesitzerhaushalts (wie es ott irn Privat- und auch Gemeindebesitz gehandhabt wird) anzuh~ingen, auch nicht, beliebige F_nderungen im einzelnen vorzunehmen. Der Forstetat bildet, wenn auch als Bruttoetat, eine selbst~indige Einheit, ebenso der j~ihrliche Rechenschaitsbericht; er ist yon einem Forstwirt forstwirtschattsgem~t~ zu fertigen. Die wirtschaitliche Verantwortung der Forstmeister wird gest~irkt, wenn sie, wie es nun auch in der badisch-wi~rttembergischen Forstverwaltung angeordnet ist, allj~ihrlich Haushaltsvoranschllige, als Ganzes, vorzulegen haben. Die zur Betreuung yon Gemeindewald berufenen Forstmeister m[it~ten irgendwle auch an der Aufstellung der Forsthaushaltsplane der Gemeinden - bei Veranschlagung der nachhaltsgem~if~ miSglicher Einnahmen und gebotenen Ausgaben - mitwirken. Das sollte, unbeschadet der Selbstverwaltung der Gemeinden, geregelt werden - sowohl im langfristigen Interesse der Gemeinden selbst, wie in Konsequenz der gesetzlich verankerten Nachhaltigkeit und Sachverst~ndigkeit. Die Nachhaltigkeit mtigte auch wertm~if~ig und beziiglich des Aufwands gew~ihrleistet sein. Von Landforstmeister WILCX~NS (1) werden die dargelegten Grunds~itze im wesentlichen anerkannt. Aber hinsichtlich der Zust~indigkeit besteht der schon angedeutete Gegensatz. Meines Erachtens ist der Forstmeister berufen, ebenso wie die Planung auch die Rechenscha~ selbst zu verantworten, sie in seinem Dienstbereich, untersttitzt durch geschultes Personal, zu bearbeiten. Auch tiber die Ergebnisse des K~Srperschaits- und des gr/Sf~eren Privatwaldes mi~t~te eine forstwirtscha~sgerechte Rechenscha~ erstattet werden, [iber K~Srperschaf~swald im Benehmen mit dem zust~indigen staatlichen Forstmeister. Denn die Rechenschattsablage bildet die sichernde Grundlage seiner Verantwortung f/ir die Nachhaltigkeit. Der Forstmeister sollte Bescheid wissen iiber die wirtschafldichen Auswirkungen aller waldbaulichen und sonstigen Betriebsmat~nahmen, die im Staatsforst und in den K/Srperscha~sforsten seines Verantwortungsbereichs ~¢ollzogen werden. Er sollte in der Lage sein, sich selbst diese
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Rechenschafl~ St~indig bei allen Dienstgesch~i~en, zumal bei der ferneren Planung, der j~ihrlichen und periodischen, vor Augen zu halten; nur so vermag er seiner wirtschaf~lichen Verantw0rtung gegenfiber den Waldbesitzern und der Allgemeinheit bestmSglich zu genfigen. Der Wald spielt nun einmal eine Sonderrolle in der gesamten Wirtschait; das Verfassungsgebot ,,Eigentum verpflichtet" stellt an den Waldbesitzer weitergehende Ansprfiche und beschr~inkt mehr als in der sonstigen Wirtscha~ und bei sonstigem Eigentum seine Verffigungsfreiheit. Wie man mechanische oder irlaschinelle Erleichterungshilfen auch zur Dienstarbeit der Rechenschaftsablage den Forstmeistern bieten mug, wie die Rechenschai°c an oberster Stelle zusammenzufassen ist, darfiber habe ich hier nicht zu berichten. Ich m/Schte wfinschen, dag die hier vorgetragenen Grundgedanken einer forstwirtschaftsgeredriten, nicht blog fiskalischen, yon den Forstbetriebsleitern selbst zu verantwortenden Rechenschafl: Beachtung finden. Nut flfichtig kann ich endlich andere Arten der Rechenschatt berfihren, die periodisch oder aus besonderem Anlaf~ fiber den Zustand aller Waldungen, im besonderen auch der Privatwaldungen, zu erstatten sind. Das w~iren vor allem die sog. Forsterhebungen, die bisher regelm~ii~ig yon statistischen Beh/Srden veranstaltet und ausgewertet wurden. Ich mSchte glauben, daft diese Aufgabe, wie es mustergfiltig in Skandinavien gehandhabt wird, in die Hand der obersten Forstbeh6rde, wenn auch vielleicht unter helfender Mitarbeit des Apparats der statistischen Amter zu legen wiire. Die Forsterhebung soll doch nicht blot~ dekorativ zur Erg~inzung der allgemeihen Statistik beitragen, vielmehr als Inventur und Rechenscha& fiber Zustand und Funktionskra~ aller Forsten dienen; auch da mfif~te die Ermittlung yon Holzartenziffern - eine allzu simple Art der Erhebung - ersetzt oder erg~inzt werden mit Nachweisen fiber die Bestandesarten. Unmittelbar zum Arbeitsbereich der Forst~imter geh6ren sodann regelm~igige Besichtigungen der Privatw;ilder. Sie geben Gelegenheit, fiber deren Zustand, zumal fiber Migst~inde zu berichten, so dag yon der oberen ForstbehSrde im Benehmen mit den zust~indigen Verb~inden rechtzeitig Abhilfe elngeleitet werden kann, soweit das Forstamt nicht selbst zum Einschreiten zust~indig ist. Die ForstbehSrden miissen doch wohl auch in dieser Hinsicht eine gewisse Verantwortung fibernehmen und demgem~ig yon Zeit zu Zeit Rechenscha~ ablegen. Es kommt wohl darauf an, fiberhaupt mehr Verst~indnis ffir die Verantwortung atler Waldbesitzer und Forstwirte in weitesten Volkskreisen zu verbreiten. Hinsichtlich der Pflege der Waldtandschaft ist die Mitarbeit der Naturschutzorganisationen dankbar zu begrfigen; Bedenken erweckt aber der Versuch yon Vertretern der J~igervereine, Einflug auf dieses Stfick Landeskulturpo!itik und (wie frfiher) auf das Forstwesen zu gewinnen. Erfreulicherweise sind auch Forstwirte an ffihrender Stelle der Naturschutzorganisation t~itig. 121rtliche Waldbegehungen unter Ffihrung der zust~indigen Forstbeamten sollten nicht blog mit Vertretern der Gemeinden, vielmehr unter Einladung aller Waldfreunde und Interessenten abgehalten werden. Die periodischen Waldbesichtigungen k6nnten so zu einer Redaenscha~sablage fiber die Waldverfassung iiberhaupt ausgebaut werden. Mir schiene das nfitzlicher im Sinn der Waldpflege als die wohlwollenden Gesten, die am ,,Baumtag" dargebracht werden. Denn es gilt doch wohl vor allem, fiber die Dringtichkeit der Waldpflege aufzukl~iren, andererseits fiber die vielen kleineren und grSberen Verst/Sge zu belehren, mit denen viele Nutznieger oder Besucher des Waldes meist fahrl~issig der Waldpflege entgegenwirken, Schliden an den Waldbest~inden, zumal in Kulturen und Verjfingungsbestiinden, auch am stehenden Holzvorrat verursachen. Abhilfe gegen Ordnungswidrlgkeiten sollte schon eine Verstiirkung des Forstschutzdienstes - an Sonn-und Feiertagen unter Heranziehung ausgesuchter Wald-
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arbeiter usf. - vermitteln. Jegliche Wa!darbeit - auch die Rechenschait tiber den Waldzustand - mug intensiviert werden. So sind meine Ausftihrungen, belastet.mit Mehrarbeit,, die alien Forstdienststellen erwachsen, Allein d i e immer wieder geforderte ,,lntensivierung" ist nicht blof~ als Aufruf zur Ertragssteigerung zu verstehen, vielmehr als Anspannung jeglicher Art von.Waldpflege und ibrer langfristigen Sicherung dienenden Berufsarbeit. Man kommt an~ zeitbedingten Verbessermxgen des Forstdienstes nicht vorbei. Die forstliche WirtschaRslehre hat immer wieder auch a u f die nicht unmittelbar in Ertragsziffern faf~baren Vorteile zu verweisen, die der Wald in st~indig zunehmendem Mag der Volkswirtscha~ iiberhaupt und der Volksgesundheit, seinen Besitzern und der Allgemeinheit zu bieten vermag. Das daft man nicht auger acht lassen, wenn yon forstwirtschai°dicher Verantwortung und Rechenschaf~, demgem~if~ y o n Intensivierung der Waldpflege die Rede ist, wenn zu diesem Zweck eine Mehrung auch des Kosteneinsatzes gefordert werden mug.
Literarische Hinweise 1. WILCXeNs: Betriebswirtscha~liche Haushaltsgebarung und Rechnungslegung einer Staatsforstverwaltung. - - Allg. Forst.-Zeitschr. !945, Nr. 15. - - 2. DIrTrRICn: Forstliche Betriebswirtsdla~slehre. III. Band (Erfolgsrechnung). 2. AUfl. Berlin und Hamburg 1948. - - 3. DI~TZRICI-I: Forstliche Betriebswiitschai%lehre. I. Band. 3. Aufl. Berlin und Hamburg 1950. - 4. WAGNZR, CHt.: Die Grundlagen der r~iumlichen Ordnung~ im Walde. 2. Aufl. Tiibingen 1911. - - 5. DI~'rtRICH: BetriebswirtschaRliche - Betriebstechnische Einheiten und Zielsetzungem - Allg. Forst- und Jagd-Zeitung 1954, Nr. 4. - - 6. STEPHANI: Vorschlag zu einer Betriebsstatistik. Hannover 1929. LEn3~R: 150 Jahre Waldaufbau. Heidelberg 1949. - - 7. Richtlinien fiir die Ermittlung und Priifung yon land- und f0rstwirtschaftli&en Einzelgrundstii&en. - Minist. B1. ELF, 1953, Nr. 24. - - 8. DIETrI~ICI-I:Forstliche Betriebswirtschaitslehre. II. Band. 3. Aufl. Berlin 1945.
Versuch zur Kliirung der Frage: Hat der Mond Einfluf~ auf die Keimung und erstj~ihrige Entwicklung von Fichten und Kiefernsaaten ? Yon L. FABr~IClOS
Mit 6 Abbildungen So zweifellos diese Frage in den Forstwirtschaftsbetrieb weger~ der zu w~,ihlenden Saatzeit eingreitt, wenn sie bejaht wird, so sicher ist es auch, dag, wenn sie yon der Forschung verneint wird, sie nicht so bald eine Knderung in den Gebriiuchen herbeiftihren wird, denn ihre Bejahung beruht a u f althergebrachten und weitverbreiteten Meinungen. Solch,e I-Ierkommen und Volksmeinungen sollen auch v0n der Forschung ernst genommen, aber nicht elnfach als das letzte Wort in einer Frage hingenommen werden, denn oR hat der Volksglaube recht gehabt und behalten; sehr oR aber ist er au& irrig gewesen und sitzt trotzdem so fest, weil seine Begriindung auf vorwissensehaftlichem Denken beruht. Darum ist es so wichtig, daf~ solche Fragen frei und unvoreingenommen durch ein unwiderlegbares Verfahren vergleichender Versuche gekl~irt und wenn m~glich entschieden werden.