Mitteilungen der DGRh Mitgliederversammlung der DGRh Herausgegeben im Auftrag des Vorstandes Z Rheumatol 2008 · 67:619–626 DOI 10.1007/s00393-008-0405-3 © Springer Medizin Verlag 2008 Korrespondenzadressen Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V., Geschäftsstelle Luisenstraße 41, 10117 Berlin Tel. 030 / 24 04 84 70, Fax 030 / 24 04 84 79
[email protected] | http://www.dgrh.de Präsident Prof. Dr. rer. nat. Andreas Radbruch Deutsches Rheuma-Forschungszentrum Charitéplatz 1, 10117 Berlin Tel. 030 / 28 46 06 01, Fax 030 / 28 46 06 03
[email protected] Generalsekretär Prof. Dr. med. Ekkehard Genth Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. Luisenstraße 41, 10117 Berlin Tel. 030 / 24 04 84 70, Fax 030 / 24 04 84 79
[email protected] Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Regionaler Kooperativer Rheumazentren: Prof. Dr. med. Matthias Schneider Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf Tel. 0211 / 811 78 17, Fax 0211 / 811 64 55
[email protected]üsseldorf.de Sprecher des Kompetenznetzes Rheuma: Prof. Dr. med. Ulf Müller-Ladner Kerckhoff-Klinik Benekestr. 2-8, 61231 Bad Nauheim Tel. 06032 / 996 2101, Fax 06032 / 996 2104
[email protected] Redaktion Kongresse, Veranstaltungen, Informationen, Personalia Dr. rer. nat. Cornelia Rufenach Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. Luisenstr. 41, 10117 Berlin Tel. 030 / 24 04 84 71, Fax 030 / 24 04 84 79
[email protected]
An der diesjährigen Mitglieder- Immunologenkongress hin, der versammlung der Deutschen vom 13. bis 16.09.2009 in Berlin Gesellschaft für Rheumatolo- stattfindet. gie (DGRh) im Hotel Maritim in Die ersten Start-Up Projekte, Berlin am 25. 9. 2008 nahmen ca. die von der DGRh seit 2006 220 Mitglieder teil. Das ausführ- gefördert wurden, sind mit vielliche Protokoll der Mitgliederver- versprechenden Ergebnissen sammlung kann auf der DGRh- abgeschlossen in einer BroschüWebseite im Mitgliederbereich re veröffentlicht worden, die bei eingesehen werden. der DGRh-Geschäftsstelle bezoDie Tagesordnung wurde gen werden kann. Die DGRh ohne Änderungen angenom- konnte erfolgreich Gelder für men. eine weitere Start-Up Förderung von der Firma Wyeth BioPhar1. Bericht des Präsidenten ma einwerben. Diese Förderung soll nach dem gleichen Muster Die Versammlung gedachte zuerst wie die erste Runde durchgeder verstorbenen Mitglieder Prof. führt werden, indem innovaPhilip Wood, Prof. Jan de Blécourt tive Forschungsansätze junger und Dr. Jost Bauer-Tertius mit Wissenschaftler mit Aussicht auf einer Schweigeminute. Anschlussförderung bei der DFG Der Präsident berichtete gefördert werden. Die Ausschreieinleitend über die Kongress- bung wurde veröffentlicht und planung der DGRh. Der dies- die Deadline ist der 30.11.2008, jährige Kongress in Berlin ist Förderbeginn ist 2009. mit über 1.850 Teilnehmern der Für die später anstehenden bestbesuchte DGRh-Kongress Wahlen stellt der Präsident den in der DGRh-Geschichte. Der Mitgliedern die Wahlvorschläge 37. DGRh-Kongress wird vom des Vorstandes und Beirats vor. 23. bis 26.09.2009 in Köln statt- Als 1. Vizepräsidenten wird Prof. finden unter der Leitung von PD Jürgen Braun aus Herne vorgeAndrea Rubbert-Roth, gemein- schlagen. Der Vorstand schlägt sam mit Prof. Gerd Horneff von der Mitgliederversammlung vor, der Gesellschaft für Kinder- und bei der Wahl des Beirats auf die Jugendrheumatologie (GKJR) Vertretung wichtiger Kompeund Prof. Wolfram Neumann tenzen im Beirat zu achten. Hiervon der Assoziation Rheumaor- zu zählen klinische Rheumatolothopädie (ARO). 2010 wird der gie, Orthopädie, Kinder- und Kongress vom 16. bis 19.09.2010 Jugendrheumatologie, Immuin Hamburg unter der Präsident- nologie, Epidemiologie, Osteoschaft von Prof. Wolfgang Rüther logie, Rehabilitation und Sozialstattfinden. Für 2011 wurde medizin. Für die beiden letztgeMünchen als Kongressstadt nannten Bereiche ist bisher kein ausgewählt unter der Leitung von Vertreter im Beirat, sodass der Prof. Hendrik Schulze-Koops Vorstand Prof. Georg Schett aus und für 2013 Heidelberg / Mann- Erlangen für den Bereich Osteoheim unter der Leitung von Prof. logie und Prof. Wilfried Mau aus Hanns-Martin Lorenz. Für das Halle für den Bereich SozialmeJahr 2012 wird der Ort vom noch dizin vorschlägt. zu wählenden zukünftigen Präsidenten abhängig sein und wahrscheinlich im Ruhrgebiet stattfinden. Der Präsident weist außerdem auf den 2. Europäischen Zeitschrift für Rheumatologie 7 · 2008 |
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2. Bericht des Generalsekretärs Der Generalsekretär berichtete, dass die Mitgliederzahl weiter steigt und unter Berücksichtigung von 31 Neumitgliedern, 4 Kündigungen und 3 Verstorbenen jetzt auf 1348 angewachsen ist. Die Entwicklung über die letzten Jahre zeigt einen durchschnittlichen Zuwachs um 30 bis 35 Mitglieder pro Jahr. Aktuell hat die DGRh 23 korporative, davon 12 fördernde Mitglieder. Herr Genth berichtet über die Arbeit der Kommissionen der DGRh an Hand nachfolgender Tabellen (. Tab.) sowie über die Beschlüsse der Kommissionsworkshops vom Januar 2008. Die Rheumakademie als wichtiges Instrument der Fachentwicklung in der Rheumatologie hat unter der Geschäftsführung von Andreas Heinrich ihre Aktivitäten und Strukturen verstärkt sowohl im Bereich Veranstaltungsmanagement als auch in der Entwicklung und Durchführung zielgruppenspezifischer Weiterund Fortbildungsprogramme. Gesellschafter der Rheumaakademie sind zur Zeit die DGRh mit 65%, BDRh mit 25% und VRA mit 10%. Die wissenschaftliche Leitung obliegt Prof. Erika GromnicaIhle. Weitere Mitglieder sind Prof. Genth, Prof. Wollenhaupt, PD Dr. Kern und Dr. Edelmann. Folgende Formate gibt es momentan im Kursangebot: Hausarztfortbildung, Kurse Rheumafachassistenz und Rheumapflege, Weiterbildungskurse, klinische Immunologie. In Vorbereitung sind die Formate: Fortbildung interdisziplinäre Rheumatologie, Rheumaorthopädie und Kurs Klinische Studien. Im Rahmen der Weiterbildungskurse entwickeln zwei Arbeitsgruppen jeweils zu Labormedizinischer Diagnostik und Kapillarmikroskopie entsprechende Kursinhalte, die auf dem diesjährigen Kongress erstmals durchgeführt wurden. Die Geschäftsstelle der DGRh unterstützt in hervorragender
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Weise die Arbeit des Vorstands und anderer Gremien der DGRh. Für die neu gegründete Rheumastiftung wurde Frau Liliane Mika eingestellt. Die Geschäftsstelle hat folgenden Mitarbeiter (ehrenamtlich, Teilzeit, Vollzeit, freie Mitarbeit): F Prof. Dr. Ekkehard Genth DGRh: Generalsekretär F Andreas Heinrich DGRh: Kaufmännischer Geschäftsführer RHAK: Geschäftsführer F Dr. Cornelia Rufenach DGRh: Wissenschaftliche Geschäftsführerin KNR, AGRZ: Geschäftsführerin F Anita Ruhe DGRh, AGRZ Assistentin F Canan Kilci RHAK: Veranstaltungsmanagerin F Isabel Hartung RHAK: Veranstaltungsmanagerin F Dr. Monika Weinhold KNR: Forschungskoordinatorin F Nina Freimann KNR: Internet & Öffentlichkeitsarbeit F Katharina Katzberg KNR: Assistentin F Sandra Wittig KNR: Pressearbeit F Liliane Mika Rheumastiftung: Öffentlichkeitsarbeit Der Generalsekretär stellt die Aktivitätsschwerpunkte der Geschäftsstelle von 2008 vor. Zu diesen gehörten die Vor- und Nachbereitung des Kommissionsworkshops am 1.2.08, begleitende Koordination des DGRhKongresses, die Fortsetzung der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaften in der DGRh, dem Kompetenznetz Rheuma und den Regionalen kooperativen Rheumazentren. Für 2009 werden die Schwerpunkte der Arbeit neben dem Kommissionsworkshop am 30.01.2009 und der Vorbereitung des Jahreskongresses auf dem Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und der Internetaktivität sowie der Etablierung der Rheumastif-
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Kommissionen der DGRh Kommission
Aktuelle Aufgaben
bis
Forschung
Strategiepapier zur Verbesserung der Repräsentanz der Rheumatologie an den Universitäten
In Arbeit
Studentische Ausbildung
Abschluss RISA-II- / RHESUS-Studie, Aktualisierung Prüfungskatalog
In Arbeit
Weiter- und Fortbildung
Workshop Weiterbildungsbeauftragte, Beratung des Vorstands zu aktuellen Problemen der Weiterbildungsordnung
In Arbeit
Leitlinien
Aktualisierung LL „Gelenkschwellung“, Überarbeitung der LL „Frühe rheumatoide Arthritis“ 2
2009
Bildgebende Verfahren
Stellungnahme zu NiederfeldMRT, neuen Methoden der Szintigraphie, PET und Power-DopplerSonographie
2008
Versorgung
Aktualisierung des Memorandums zur Versorgung von Rheumapatienten
√
Pharmakotherapie
Übersicht Off-label-use in der Rheumatologie, Stellungnahmen zu verschiedenen Therapieformen: Rituximab, Abatacept, NSAR (Aktualisierung), Azathioprin bei verschiedenen rheumatischen Krankheiten, Leflunomid in Kombination mit TNF-Blocker (wurde an Bundesausschuss versandt), medikamentöse Therapie in der Schwangerschaft
In Arbeit
Rehabilitation und Sozialmedizin
Strategiepapier zur besseren Integration der Rehabilitation in die rheumatologische Versorgung, Umfrage Vertragsärzte
√
Patientenschulung
Abschluss der Patientenschulungsprogramme (systemische Sklerose, Arthrose), Überarbeitung der Qualitätskriterien
√
Osteologie
Strategiepapier zur besseren Integration der Osteologie in die rheumatologische Versorgung, Umfrage Vertragsärzte
√
Folgende neue Aufgaben sind für die Kommissionen definiert worden: Kommission
Neue Aufgaben
Forschung
Definition eines Mindeststandards einer rheumatologischen/ klinisch-immunologischen Einheit, konkrete Vorschläge für einen Aktionsplan der DGRh
Studentische Ausbildung
Core-Set für ein Curriculum für Rheumatologie als Wahlpflichtfach
Weiter- und Fortbildung
Entwicklung eines Weiterbildungscurriculums, Aktualisierung der Daten zu Weiterbildungsermächtigungen
Mitteilungen der DGRh Kommissionen der DGRh Kommission
Neue Aufgaben
Bildgebende Verfahren
Erarbeitung eines Kurses „Bildgebende Verfahren in der Rheumatologie“, gemeinsamer Vorschlag mit der Kommission Weiterbildung zur näheren Definition der Inhalte der WBO zur Bildgebung
Labordiagnostik
Entwicklung eines Strategiepapiers zur Erhaltung und Weiterentwicklung der labormedizinischen Diagnostik in der Rheumatologie, Mitarbeit in Gremien (z.B. AML), Abstimmung mit anderen Fachgesellschaften mit Weiterbildung in labormedizinischer Diagnostik
Pharmakotherapie
Übersicht Off-label-use in der Rheumatologie, Aktualisierung Stellungnahme Anakinra, Diagnostik latenter Tuberkulosen
Rehabilitation und Sozialmedizin
Erarbeitung eines Vorschlags für eine Routineberichterstattung / ein Routineregister zu rheumatologischen Leistungen der Teilhabe (LTH), Ausarbeitung eines Weiterbildungskurses zu LTH an der DGRh-Akademie
Osteologie
Ausrichtung eines osteologischen Symposiums im Rahmen des DGRh-Kongresses, Entsendung von J. Braun in die Leitlinienkommission der DVO; Erarbeitung eines Strukturkonzepts für den Aufbau osteologischer Zentren
tung und des Fundraisings liegen. Die Rheumaakademie wird die Aktivitäten wie bereits beschrieben weiter ausbauen. Herr Genth erläutert kurz die erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit der DGRh. Zu den Aufgaben gehören: F Mitteilungsteil Zeitschrift für Rheumatologie F Koordination Medienaktivi täten (Presse etc.) F Mitarbeit Öffentlichkeits kampagnen F Internetpräsentation (Pflege, Ausbau) Kontinuierliche Publikationen in regionalen und überregionalen Medien hatten einen Höhepunkt im Juni mit der Veröffentlichung des Versorgungsmemorandums, zu der ein dpa-Hintergrundbericht, Artikel in Bild, Die Welt, Financial Times Deutschland, Ärzte Zeitung und N24 zur Folge hatten. Für die Webseite der DGRh ergibt sich für den Zeitraum Juli 07 bis August 08 eine kontinu-
ierliche Steigerung der Zugriffszahlen. Neu in 2008 war, dass der gesamte Jahreskongress über die DGRh-Seite über www.dgrh. de kommuniziert wurde inkl. eines neuen Abstractsystems. Neu sind seit Sommer 2008 der DGRh-Newsletter, der an alle Mitglieder elektronisch versandt wird, sowie regelmäßige Rundmails, die über neue Entwicklungen informieren. Neu eingestellt wurden das Qualitätsmanual sowie das Versorgungsmemorandum - beides Publikationen der DGRh. Die Leitlinie Fibromyalgie, an der die DGRh beteiligt war, ist ebenfalls online - Herr Eich weist darauf hin, dass auch eine Patientenversion verfügbar ist, die online gestellt werden sollte. Therapieempfehlungen und – überwachungsbögen wurden aktualisiert ebenso wie die Rheumazentren-Landkarte und eine Übersicht über die Investigator-initiated trials. Neu aufgenommen wurde der Service des Rheuma-Wegweisers, über den der Sprecher der Rheumazentren noch berichten wird.
Der Vorstand der DGRh hat beschlossen die Stellen der Mitarbeiterinnen des Kompetenznetzes weiter zu finanzieren, um die Öffentlichkeitsarbeit auch nach Auslaufen der Kompetenznetzförderung mit der erforderlichen Intensität fortführen zu können. Die DGRh hat die Zusammenarbeit mit der Rheuma-Liga intensiviert. Es finden regelmäßige Treffen zwischen dem DGRhVorstand und dem der Rheuma-Liga Bundesverband statt, in denen zum einen die gemeinsame Rheumastiftung vorbereitet wurde, aber auch allgemeine gemeinsame Strategien und Ziele besprochen wurden. Dieser Austausch soll auch zukünftig regelmäßig stattfinden.
3. Bericht des Kassenführers Prof. Gross erläutert den Kassenbericht für das Wirtschaftsjahr 2007 (die detaillierte Zusammenstellung findet sich im Mitgliederteil der Webseite der DGRh): Der ideelle Bereich ist der steuerbegünstigte, gemeinnützige Bereich. Bei den Einnahmen handelt es sich im Wesentlichen zu je einem Drittel um Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen der persönlichen Mitglieder – reduziert um den hälftigen Anteil für das Abonnement der Zeitschrift für Rheumatologie – aus den Beiträgen der korporativen Mitglieder und aus Beiträgen der Fördermitglieder für die AG kooperativer Rheumazentren. Außerdem verwaltet die DGRh die Mittel Reisestipendien der Arthur-Vick-Stiftung, die quasi ein durchlaufender Posten sind. Die Ausgaben in diesem Bereich sind untergliedert in Ausgaben für die DGRh als Ganzes und die der Arbeitsgemeinschaften als kostenrechnerisch getrennt betrachtete Unterbereiche. Die der DGRh als Ganzes sind im Wesentlichen bestimmt aus den Ausgaben für: F die Start-Up-Projekte, bei denen Einnahmen
aus dem EULAR-Kongress verwendet wurden, F die anteiligen Personalund Raumkosten für die Geschäftsstelle, F die Ausgaben für die Gremien der DGRh (Vorstand, Kommissionen). Die Ausgaben der Arbeitsgemeinschaften in diesem Bereich sind vor allem die anteilige Umlage der Personal- und Raumkosten der Geschäftsstelle. Der Bereich Vermögensverwaltung ist ebenfalls steuerbegünstigt. Die wesentlichen Posten sind die Einnahmen aus der Verpachtung der Durchführung der Industrieausstellung der Jahreskongresse an die Rheumaakademie und die Ausschüttung von Erfolgsanteilen an die mitveranstaltende ARO. Der Bereich Zweckbetrieb ist steuerbegünstigt, aber nicht steuerfrei. Auf Einnahmen und Ausgaben in diesem Bereich wird 7% Umsatzsteuer erhoben. Wesentliche Posten sind die anteiligen Einnahmen und die entsprechenden Kosten für die Mitgliederabonnements der ZfR, sowie Überschüsse aus der Durchführung von Jahreskongressen. Dieser Bereich konnte so gestaltet werden (kleiner Verlust), dass keine Steuern anfallen werden. Im Bereich Wirtschaftsbetrieb wird über Vorgänge berichtet, auf die der volle Steuersatz zu entrichten ist. Solche Vorgänge gab es nicht. Insgesamt schließt das Jahr mit einem Überschuss von ca. 38.449,31 € ab. Unter Berücksichtigung der zuvor bestehenden Vermögensbestände ergibt sich ein neuer Kassenstand zum 31.12.2007 von 722.870,51 €. Dem stehen allerdings Mittelbindungen für zugesagte Projekte und Risikorückstellungen über 340.000 € gegenüber, was den Bestand tatsächlich disponibler Mittel wesentlich reduziert. Für die Kassenführung hat die Steuerberatungskanzlei Kühn & Partner, Berlin am 4.9.2008 die
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Vollständigkeit und Richtigkeit Dr. R. Alten, Prof. Dr. G. attestiert. Burmester, Prof. Dr. G. Keyßer, Der Kassenführer schließt Prof. Dr. U. Müller-Ladner, Prof. seinen Bericht mit dem Dank an Dr. J. Braun und Prof. Dr. J. Sieper. die Geschäftsstelle, insbesonde- Mit Ausnahme von J. Braun stelre Herrn Heinrich für die Unter- len sich alle zur Wiederwahl. stützung seiner Arbeit und die Neu vorgeschlagene KandiVorbereitung des Prüfberichtes daten für den Beirat für die ab. Amtsperiode 2009 bis 2012 sind: Der Präsident dankt dem Dr. Jörg Wendler, PD Dr. Kassenführer für den Bericht und Andrea Rubbert-Roth, Prof. Dr. eröffnet die Aussprache. Von der Hendrik Schulze-Koops, Prof. Dr. Mitgliederversammlung werden Georg Schett, Prof. Dr. Wilfried keine Einwände zur Kassenfüh- Mau, Prof. Dr. Michael Hammer, rung und Finanzplanung vorge- Prof. Dr. Stefan Rehart, Prof. Dr. tragen. Heinz-Jürgen Lakomek. Herr Schmidt stellt den Antrag In den Beirat gewählt wurden: auf Entlastung des Kassenführers Dr. Jörg Wendler, PD Dr. Andrea und Vorstands. Rubbert-Roth, Prof. Dr. Gerd-R. Die Mitgliederversammlung Burmester, Prof. Dr. Ulf Müllerbeschließt mit Enthaltung des Ladner, Prof. Dr. Gernot Keyßer, Vorstands ohne Gegenstimme Prof. Dr. Joachim Sieper, Prof. Dr. die Entlastung des Vorstands. Hendrik Schulze-Koops.
4. Wahlen Als Wahlleiter wird von der Mitgliederversammlung Herr PD Dr. Wolfgang Schmidt vorgeschlagen und gewählt. Er nimmt die Wahl an. Als Wahlhelfer benennt der Wahlleiter Frau Dr. Cornelia Rufenach, Frau Anita Ruhe, Frau Nina Freimann und Frau Sandra Wittig. Gewählt werden der / die 1. Vizepräsident(in) und 6 oder 7 Mitglieder des Beirates. Die Wahl hat einzeln und geheim stattzufinden.
Wahl des 1. Vizepräsidenten
Vom Vorstand und Beirat wird Herr Professor Dr. Jürgen Braun vorgeschlagen. Weitere Vorschläge aus der Mitgliederversammlung werden nicht gemacht. Professor Braun stellt sich den Mitgliedern vor. Herr Professor Dr. Braun wird anschließend zum ersten Vizepräsidenten gewählt. Abgegebene Stimmen: 183; Ja-Stimmen: 160; Nein-Stimmen: 8; Enthaltungen: 15; ungültige Stimmen: keine. Er nimmt die Wahl an. Die Amtsperiode beginnt am 1.1.2009.
Wahl der Beiratsmitglieder
Die Amtsperiode folgender Beiratsmitglieder endet am 31.12.2008:
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5. Berichte aus den Gremien 5.1 Arbeitsgemeinschaft Regionale Kooperativer Rheumazentren
Prof. Schneider berichtet als Sprecher der AG. Auf der letzten Mitgliederversammlung im Juni wurde ein neuer geschäftsführender Ausschuss gewählt. Herr Hein aus Jena ist ausgeschieden. Herr Schneider dankt ihm an dieser Stelle für seine langjährige Mitarbeit. Prof. M. Schneider wurde als Sprecher für zwei weitere Jahre bestätigt, ebenso wie sein Stellvertreter Prof. B. Swoboda. Prof. H.-P. Tony wurde als Mitglied bestätigt und Prof. Ina Kötter wurde als neues Mitglied gewählt. Die Amtszeit beginnt am 1.1.2009. Die Kampagne zur Früherkennung im letzten Jahr war sehr erfolgreich und wurde mit über 100 Artikeln in der Presse breit kommuniziert. Für die aktuelle Kampagne „Der informierte Patient als Partner“ wurden bisher Patienteninformationen im Internet recherchiert und Links zu 10 verschiedenen Krankheitsbildern ausgewählt und kommentiert. Die Ergebnisse werden über die Website www.rheuma-wegweiser.
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de publiziert; eine Postkarte wird der Ausschreibung ist Mitte 2009 als Werbemedium eingesetzt. Im zu rechnen. Folgenden sollen zusätzlich PrintIm Rahmen der gemeinsam medien produziert werden, die durch BMBF und DFG geförderPatienten strukturiert nach der ten klinischen Studien werden Erstdiagnose über die wichtigs- die Studien HitHard, Incytob, ten Punkte informieren sollen. ENRADAS gefördert. Im nächsten Jahr soll der Schwerpunkt weitergeführt werden. Im 6. Rheumastiftung Bereich der Patientenschulung wird in 8 Rheumazentren die Prof. Radbruch berichtet über Patientenschulung implemen- den Stand der Gründung der tiert und daraus ein Implemen- Rheumastiftung. Er ruft dabei tierungsleitfaden entwickelt, der zunächst die grundlegenden für andere Rheumazentren als Festlegungen in Erinnerung: Einstiegshilfe dienen soll. Rechtsform: Nicht-rechtsfähige Stiftung mit Sitz in Berlin 5. 2 AG Kompetenznetz Rheuma Zweck: Förderung von WissenHerr Prof. Müller-Ladner berich- schaft & Forschung in der Rheutet als Sprecher der AG. Die matologie und Verbesserung der sechs Arbeitsbereiche sind aktiv Lebenssituation rheumakranker und sowohl Kohorten, Bioma- Menschen terialbanken als auch Kerndo- Stifter: Deutsche Rheuma-Liga kumentation werden mit ande- BV & DGRh ren finanziellen Mitteln nach der Treuhandverwaltung: RheumaaBMBF-Förderung weitergeführt. kademie Auch die Geschäftsstelle bleibt Organe der Stiftung: Vorstand & dem Netz erhalten und sowohl Kuratorium für zentrale- und Forschungskoordination als auch für Internet Struktur und Pressearbeit werden zukünf- Kuratorium: bis zu 7 Mitglieder, tig dank Unterstützung durch die davon 5 externe PersönlichDGRh Mitarbeiterinnen in der keiten aus verschiedenen BereiGeschäftsstelle die Netzarbeit chen der Gesellschaft, je aus DRL unterstützen. Als Sprecher des & DGRh Arbeitsbereichs Versorgungs- Aufgaben: Beratung des Vorstands forschung wurde Prof. Angela in allen Fragen der Stiftung; Zink gewählt, als Sprecher des Beschlussfassung über die vom Arbeitsbereichs experimentelle Vorstand vorgelegte JahresplaRheumatologie wurde Prof. Ulf nung; Feststellung des JahresWagner gewählt. abschlusses und Entlastung Im Rahmen des Gesund- des Vorstands; Bestätigung der heitsforschungsprogramms Mitglieder bzw. Abberufung des der Bundesregierung, der sog. Vorstandes Roadmap, wird das Kompetenznetz Rheuma als Netzver- Vorstand: 8 Mitglieder (je 4 aus bund Anfang 2009 wieder Geld- DRL & DGRh) er für Forschungsprojekte bean- Aufgaben: Erstellung des jährtragen. Zur Vorbereitung treffen lichen Aufgaben- und Wirtsich die Sprecher der Arbeitsbe- schaftsplans; Festlegung und reiche im November 2008, um Ausschreibung der Förderschwereinen direkten Austausch über punkte; Entscheidung über die die Aktivitäten zu ermöglichen Vergabe von Fördermitteln nach und Kooperationsprojekte zu Einholung externer Gutachten planen. Im Bereich Osteoimmunolo- Von Seite der DGRh werden in gie ist ein Antrag auf ein Schwer- der ersten Amtsperiode folgende punktprogramm unter Leitung Personen in der Vorstand der von Prof. Schett aus Erlangen in Rheumastiftung gehen: Prof. E. Planung. Ein Initiativantrag wird Genth, Prof. E. Märker-Hermann, im November 2008 gestellt; mit Prof. U. Müller-Ladner, Prof. A
Mitteilungen der DGRh Radbruch. Von der DRL werden Frau Schmale–Grede, Frau Kalesse, Frau Faubel und Herr Hammel im Vorstand vertreten sein. Prof. Schneider wird als Vertreter der DGRh im Kuratorium sein. Die aktuelle Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass die Satzung durch das Finanzamt Berlin Anfang September 2008 bestätigt wurde. Der Treuhandvertrag zwischen DRL, DGRh und Rheumaakademie ist abgestimmt, sodass Anfang Oktober die offizielle Gründung der Stiftung bei einem Notar erfolgen wird. Sitz der Geschäftsstelle wird zunächst die DGRh-Geschäftsstelle in Berlin sein. Seit August 2008 ist Frau Liliane Mika für die Leitung und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung eingestellt. Frau Mika stellt sich den Mitgliedern vor und berichtet kurz, dass momentan eine Agentur ausgewählt wird, die ein Corporate Design entwerfen soll, und die das Konzept für Fundraising mit entwickeln wird. Mit einer Bekanntmachung der Stiftung in der Öffentlichkeit mit entsprechender PR ist im Frühjahr 2009 zu rechnen.
7. Ethik-Kodex der DGRh
8. Änderung der Satzung Der Generalsekretär legt zunächst anhand einiger Folien die geplanten Satzungsänderungen vor. Diese Version wurde seit Juni 2008 auch im geschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht (siehe Text in diesem Mitteilungsteil der Zeitschrift für Rheumatologie). Durch die Etablierung einer Geschäftsstelle wurden die Aufgaben des Vorstandes modifiziert, insbesondere des Generalsekretärs und des Kassenführers. Für die Arbeitsgemeinschaften gilt, dass sie einen eigenen Wirtschaftsplan dem Vorstand vorlegen müssen. Es wird zur Abstimmung aufgefordert. Mit 57 Ja-Stimmen, keinen Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird die vorliegende Version der Satzung angenommen.
9. Ehrenmitglieder und Kussmaul- Medaille für 2009 Vorstand und Beirat schlagen für 2009 folgende Ehrenmitgliedschaften vor: F Prof. Holm Häntzschel, Leipzig F Prof. Dr. Martin Keysser, Rostock F Prof. Paul Bacon, Birmingham, UK
Prof. Genth legt zunächst anhand einiger Folien das Ergebnis der entsprechenden Arbeitsgruppe bestehend aus Gerd Burmes- Nach der Frage des Präsidenten, ter, Jürgen Braun, Florian Schuch, ob es weitere Vorschläge oder Ekkehard Genth und Jürgen Anträge gibt, fasst die VersammTägert (ehemaliger Verwaltungs- lung folgenden Beschluss mit direktor der Charité) vor. Diese großer Mehrheit ohne GegenVersion wurde seit Juni 2008 auch stimmen: Prof. Häntzschel, Prof. im geschlossenen Mitgliederbe- Keysser und Prof. Bacon werden reich veröffentlicht. Es gab Rück- 2009 zu Ehrenmitgliedern der meldungen von 6 Mitgliedern, DGRh ernannt. die mit berücksichtigt wurden. Der Präsident informiert die Die Anmerkungen von Trans- Mitgliederversammlung, dass parency International wurden der Vorstand mit Unterstützung nur zum Teil mit einbezogen. durch den Beirat beschlossen Es wird zur Abstimmung hat, 2009 Dr. Enno Aufderheide, aufgefordert. Mit 55 Ja-Stim- München und Prof. Dr. Fritz men, keinen Nein-Stimmen und Melchers, Berlin mit der Kuss3 Enthaltungen wird die vorlie- maul-Medaille auszuzeichnen. gende Version des Ethik-Kodex angenommen (siehe Text in 10. Verschiedenes diesem Mitteilungsteil der Zeitschrift für Rheumatologie). Frau Gromnica-Ihle weist im Namen der von der Rheuma-Liga
LV Berlin auf die Auslobung des Wolfgang Schulze Preises hin. Herr Prof. Lakomek teilt mit, dass die Ziffer I97Z (rheumatologische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Muskel-, Skelett-System und Bindegewebe) auf der Basis der OPS 8-983.1 und8-983.2 eine bundeseinheitliche Bewertung erhält und damit aus der Anlage 3a der FPV ab 2009 herausgenommen wird. Weiterhin wurde dem Anpassungsvorschlag entsprochen, dass die I69Z in
entzündlich-rheumatische und nicht entzündlich rheumatische Krankheiten gesplittet werden kann, was eine höhere Bewertung entzündlich rheumatischer Krankheiten bewirkt. Berlin, den 14.10.2008 Prof. Dr. Ekkehard Genth, Dr. Cornelia Rufenach, Andreas Heinrich
Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie Stand 25.09.2008 Präambel Mitgliedern mit der Industrie Die Deutsche Gesellschaft für und den von dieser gesponserten Rheumatologie (DGRh) ist eine Organisationen. gemeinnützige Fachgesellschaft die sich zum Nutzen der Allge- 2. Grundsätzliches meinheit der Förderung von Bei der Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung der Industrie sind die geltenrheumatischer Krankheiten den Gesetze, insbesondere die verpflichtet hat. Vorschriften des ArzneimittelgeDie DGRh hat einen Ethik- setzes (AMG), des StrafgesetzKodex beschlossen, der für die buches (StGB), des HeilmittelwerArbeit des Vorstandes und der begesetzes (HWG) und der BerufsMitglieder verbindliche Verhal- ordnung für Ärzte sowie die hiertensregeln enthält, die insbeson- auf beruhenden Verhaltensempdere für die Zusammenarbeit fehlungen der Organe und Verbänmit der Industrie gelten sollen. de der Ärzteschaft zu beachten. Der Ethik-Kodex verpflichtet alle Mitglieder der DGRh, die Grund- 3. Verbot von unlauteren sätze der Wissenschaftlichkeit Vorteilen einzuhalten und bei der Berufs- Ärztinnen und Ärzte dürfen ausübung Professionalität und in ihren Therapie-, VerordIntegrität im Interesse der Pati- nungs- und Beschaffungsententen und des Gemeinwohls zu scheidungen nicht in unlauterer wahren. Die Mitglieder der DGRh Weise beeinflusst werden. Es ist sollen deshalb ihre Beziehungen ihnen daher verboten, für sich zur Industrie offen legen, wenn sie oder Dritte unlautere Vorteile sich in Vorträgen, Stellungsnah- zu fordern, sich versprechen zu men oder anderen öffentlichen lassen oder anzunehmen. Verlautbarungen äußern. Unlauter sind insbesondere Vorteile, die unter Verstoß 1. Anwendungsbereich gegen das HeilmittelwerbegeDer Verhaltenskodex der DGRh setz, das Strafgesetzbuch oder die regelt insbesondere die Zusam- Berufsordnung für Ärzte gewährt menarbeit von Vorstand und werden. Zeitschrift für Rheumatologie 7 · 2008
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Satzung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (Fassung vom 25. September 2008) 1. Name, Zweck und Sitz der Gesellschaft
F 1.1 Der Verein führt den Na-
men „Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie“. F 1.2 Sie ist eine Gesellschaft im Dienst der Forschung und Wissenschaft zum Nutzen der Allgemeinheit. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt weder in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele noch berufspolitische Ziele. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. F 1.3 Zweck der Gesellschaft ist: – die Rheumaforschung und der Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen – die Förderung von wissenschaftlichen Konzepten der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Patientenschulung – die Information der Mitglieder, der Ärzteschaft und der Öffentlichkeit in wissenschaftlichen Fragen zu den Grundlagen zur Erkennung, zur Behandlung, zur Rehabilitation und zur Verhütung rheumatischer Krankheiten durch zeitnahe Veröffentlichung. F 1.4 Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck im Bereich der Wissenschaft und Forschung insbesondere – i n Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen und Arbeitskreisen – d urch die Durchführung wissenschaftlicher Studien mit zeitnaher Veröffentlichung aller Ergebnisse in wissenschaftlichen Fachjournalen und auf elektronischem Weg – durch die Entwicklung von wissenschaftlichen Konzepten der Aus-, Weiter- und Fortbildung für ihre Mitglieder und Angehöri-
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ge medizinischer Berufe und der Patientenschulung – d urch wissenschaftliche Tagungen für ihre Mitglieder, die Ärzteschaft und die interessierte Öffentlichkeit, die von der Gesellschaft regelmäßig veranstaltet werden – durch die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Rheumaforschung, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind – durch wissenschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften und Organisationen – durch die wissenschaftliche Auswertung anonymer Patientendaten und Bereitstellen der Forschungsergebnisse, die von der Ärzteschaft abgerufen werden können und über die Medien verbreitet werden. F 1.5 Sitz der Gesellschaft ist Bad Bramstedt.
2. Mitglieder
F 2.1 Ordentliche Mitglieder
können alle Personen akademischer Berufe wie Ärzte, Naturwissenschaftler, Psychologen oder Sozialwissenschaftler sein, die an der Rheumatologie interessiert sind. Über die Aufnahme wird auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand entschieden. Der Antrag muss von zwei ordentlichen Mitgliedern der Gesellschaft als Bürgen mit unterzeichnet sein. Die bisherigen außerordentlichen Mitglieder haben dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder, ihre Verpflichtungen ändern sich nicht. F 2.2 Fördernde Mitglieder können wissenschaftliche Gesellschaften und andere Institutionen werden, die an einer aktiven Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie interessiert sind, sowie Einzelpersonen oder juristische
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Personen, die die Gesellschaft sident an der Vertretung der Gein irgendeiner Weise unterstüt- sellschaft verhindert sind. zen und fördern wollen. Über F 3.2 Die Vorstandsmitglieder die Aufnahme wird auf schrift- mit Ausnahme des Präsidenten lichen Antrag an den Vorstand und des 2. Vizepräsidenten werder Gesellschaft durch den Vor- den von der Mitgliederversammstand entschieden. lung in geheimer Abstimmung F 2.3 Korporative Mitglieder aus dem Kreis der ordentlichen können pharmazeutische und Mitglieder gewählt. sonstige Firmen, Verlage und F 3.3 Die Entscheidungen des Organisationen sein, die im Be- Vorstands werden mit einfacher reich der Rheumatologie tätig Mehrheit getroffen. Die Sprecher sind oder werden wollen. Auch der Arbeitsgemeinschaften haben deren Aufnahme erfolgt wie die zusammen eine Stimme. StimAufnahme fördernder Mitglieder. men die Sprecher nicht einheitVoraussetzung für die Mitglied- lich ab, so gilt dies als Enthaltung. schaft dieser Unternehmen ist Bei Stimmengleichheit entscheideren Mitgliedschaft im Arbeits- det die Stimme des Präsidenten. kreis korporativer Mitglieder in F 3.4 Zur Unterstützung der Arder DGRh, dessen Zusammen- beit steht ihm die Geschäftsstelarbeit mit der Deutschen Gesell- le zur Verfügung. Der Vorstand schaft für Rheumatologie durch kann Geschäftsführer einstelbesondere Geschäftsordnung len. Ihre Aufgaben und Handund Kodex geregelt sind. lungsvollmachten werden in der F 2.4 Ehrenmitglieder werden Geschäfts- und Finanzordnung auf Vorschlag des Vorstandes und in den Arbeitsverträgen festvon der Mitgliederversammlung gelegt. gewählt. F 3.5 Bei Bedarf bestimmt der F 2.5 Korrespondierende Mit- Vorstand Delegierte, die in Greglieder werden vom Vorstand mien anderer Fachgesellschaften ernannt. oder Organisationen in ÜberF 2. 6 Der Austritt kann un- einstimmung mit deren Bestimter Einhaltung einer vierteljähr- mungen entsandt werden. Nähelichen Kündigungsfrist zum En- res ist in der Geschäftsordnung de eines Kalenderjahres erfolgen. geregelt. F 2.7 Über den Ausschluss eines F 3.6 Die Amtszeiten aller VorMitgliedes entscheidet die Mit- standsmitglieder enden mit Abgliederversammlung mit einer lauf des Kalenderjahrs, in dem Mehrheit von zwei Dritteln der die Neuwahl der jeweiligen Amtsanwesenden Mitglieder. nachfolger stattgefunden hat. F 3.7 Der Präsident 3. Vorstand – 3 .7.1 Der Präsident repräsenF 3.1 Der Vorstand besteht aus tiert die Gesellschaft gegenüdem Präsidenten, dem 1. Vizeber der Öffentlichkeit. Er ist für präsidenten, dem 2. Vizepräsidie ordnungs- und satzungsgedenten, dem Generalsekretär, mäße Führung der Vorstandsgedem Kassenführer und den Spreschäfte verantwortlich und führt chern der Arbeitsgemeinschaften. den Vorsitz in den Mitglieder-, Gesetzlicher Vertreter im Sinne Vorstands- und Beiratssitdes § 26 BGB sind der Präsident, zungen. der 1. Vizepräsident, der Gene- – 3 .7.2 Präsident wird jeweils der ralsekretär und der Kassenführer. 1. Vizepräsident (s. 3.8.1). Seine Jeweils zwei dieser Vorstandsmit- Amtszeit beträgt 2 Jahre. Eine glieder vertreten den Verein geerneute Wahl zum 1. Vizepräsimeinschaftlich. Generalsekredenten ist nicht möglich. tär und Kassenführer sollen un- – 3 .7.3 Der Präsident wird nach beschadet der Vertretungsmacht Ende seiner Amtszeit der jeweinach außen von der gemeinlige 2. Vizepräsident. schaftlichen Vertretungsbefug- – 3 .7.4 Der Präsident gibt auf nis nur Gebrauch machen, wenn jeder ordentlichen Mitgliederder Präsident und der 1. Vizeprä-
Mitteilungen der DGRh versammlung einen Rechenschaftsbericht ab. – 3 .7.5 Ein Votum zur Verhinderung der Weiterführung der Geschäfte als Präsident muss von einer Zweidrittelmehrheit in der Mitgliederversammlung ausgesprochen werden. – 3 .7.6 Ist der Präsident nicht in der Lage, seine Amtszeit zu Ende zu führen, übernimmt der 1. Vizepräsident die Geschäfte des Präsidenten. Die dadurch frei gewordene Position des 1. Vizepräsidenten ist ggf. von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung (s. 5.10) durch Wahl eines neuen 1. Vizepräsidenten zu ersetzen. F 3.8 Der 1. Vizepräsident – 3 .8.1 Der 1. Vizepräsident ist designierter Präsident (Nachfolgepräsident). – 3 .8.2 Der 1. Vizepräsident ist offizieller Vertreter des Präsidenten und bereitet sich in seiner Amtszeit auf seine künftigen Aufgaben vor. – 3 .8.3 Der 1. Vizepräsident wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. – 3 .8.4 Die Amtszeit als 1. Vizepräsident beträgt 2 Jahre. – 3 .8.5 Ein Votum zur Verhinderung der Amtsübernahme als Präsident muss von einer Zweidrittelmehrheit in der Mitgliederversammlung ausgesprochen werden. – 3 .8.6 Ist der 1. Vizepräsident nicht in der Lage, sein Amt als Präsident zu übernehmen oder seine Amtszeit zu Ende zu führen, ist ein neuer Nachfolgepräsident baldmöglichst ggf. von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu wählen. Vertretungsweise übernimmt der 2. Vizepräsident seine Geschäfte. F 3.9 Der 2. Vizepräsident – 3 .9.1 Der 2. Vizepräsident steht dem Präsidenten beratend zur Verfügung, vor allem in Dingen, die sich auf seine eigene Amtszeit als Präsident beziehen. – 3 .9.2 Der nach seiner Amtszeit ausscheidende Präsident wird jeweils 2. Vizepräsident.
– 3 .9.3 Die Amtszeit als 2. Vizepräsident beträgt 2 Jahre. Eine erneute Wahl zum 1. Vizepräsidenten ist nicht möglich. – 3 .9.4 Ein Votum zur Verhinderung der Übernahme der Position als 2. Vizepräsident muss von einer Zweidrittelmehrheit in der Mitgliederversammlung ausgesprochen werden. – 3 .9.5 Ist der 2. Vizepräsident nicht in der Lage, seine Amtszeit zu beenden, so bleibt die Stelle bis zum Ausscheiden des Präsidenten aus seinem Amt vakant. F 3.10 Der Generalsekretär – 3 . 10 . 1 Der Generalsekretär erledigt im Einvernehmen mit dem Präsidenten die organisatorischen Aufgaben des Vereins sowie den notwendigen Schriftverkehr. Er fertigt von allen Vorstands- und Beiratssitzungen sowie von den Mitgliederversammlungen und offiziellen Sitzungen der Gesellschaft Protokolle an. Die Aufgaben im Einzelnen regelt eine vom Vorstand zu beschließende Geschäftsordnung. – 3 . 10. 2 Der Generalsekretär ist der offizielle Vertreter des Kassenführers. – 3 .10.3 Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. – 3 .10.4 Bei einem Wechsel des Generalsekretärs kann der bisherige Generalsekretär noch für zwei Jahre an den Sitzungen von Vorstand und Beirat ohne Stimmrecht teilnehmen. In dieser Zeit berät er den neuen Generalsekretär, um eine reibungslose Fortführung der Gesellschaft zu gewährleisten. – 3 .10.5 Ein Votum zur Verhinderung der Weiterführung der Geschäfte als Generalsekretär muss von einer Zweidrittelmehrheit in der Mitgliederversammlung ausgesprochen werden. – 3 .10.6 Ist der Generalsekretär nicht in der Lage, seine Amtszeit zu beenden, so ist alsbald ggf. in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein neuer Generalsekretär zu wählen. In der Übergangszeit übernimmt der Kassenführer seine Geschäfte. F 3.11 Der Kassenführer
– 3 .11.1 Der Kassenführer ist für die finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig. Er ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich. Er erstellt für den Vorstand den jährlichen Finanz- und Wirtschaftsplan. Seine Aufgaben im Einzelnen regelt eine vom Vorstand zu beschließende Finanzordnung. – 3 .11.2 Der Kassenführer hat alle 2 Jahre dem Vorstand und der Mitgliederversammlung einen professionell geprüften Finanzbericht vorzulegen. – 3 .11.3 Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. – 3 .11.4 Der Kassenführer ist der offizielle Vertreter des Generalsekretärs. – 3 .11.5 Bei einem Wechsel des Kassenführers kann der bisherige Kassenführer noch für zwei Jahre an den Sitzungen von Vorstand und Beirat ohne Stimmrecht teilnehmen. In dieser Zeit berät er den neuen Kassenführer, um eine reibungslose Fortführung der Geschäfte zu gewährleisten. – 3 .11.6 Ein Votum zur Verhinderung der Weiterführung der Geschäfte als Kassenführer muss von einer Zweidrittelmehrheit in der Mitgliederversammlung ausgesprochen werden. – 3 . 11. 7 Ist der Kassenführer nicht in der Lage, seine Amtszeit zu beenden, so ist alsbald ggf. von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein neuer Kassenführer zu wählen. In der Übergangszeit übernimmt der Generalsekretär die Geschäfte.
4. Beirat
F 4.1 Der Beirat berät den Vor-
stand. Er wird vom Vorstand informiert und gehört. F 4.2 Dem Beirat gehören die jeweils ausscheidenden 2. Vizepräsidenten der Gesellschaft für 4 Jahre an. Weitere 12 Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung für 4 Jahre gewählt. Weiteres Mitglied ist ein vom Arbeitskreis korporativer Mitglieder gemäß Abschnitt 2 Ziffer
3 gewählter Sprecher. Wiederwahl, auch der früheren 2. Vizepräsidenten, ist zulässig. Die Amtszeiten der Beiratsmitglieder enden mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Neuwahl der jeweiligen Amtsnachfolger stattgefunden hat. Die Delegierten gemäß Abschnitt 3 Ziffer 5 können auf Einladung des Vorstandes oder des Beirates an den Beiratssitzungen teilnehmen.
5. Mitgliederversammlung
F 5.1 Die Mitgliederversamm-
lung ist die höchste Instanz der Gesellschaft. Ihr gehören als stimmberechtigte Mitglieder die ordentlichen Mitglieder, die Ehren- und korrespondierenden Mitglieder sowie als nicht stimmberechtigte Mitglieder die fördernden Mitglieder (im Falle einer juristischen Person ein legitimierter Vertreter der betreffenden Institutionen) und ein legitimierter Vertreter eines korporativen Mitgliedes an. F 5.2 Rederecht hat jedes Mitglied. F 5.3 Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle 2 Jahre in Verbindung mit einer wissenschaftlichen Tagung statt. Sie muss mindestens vier Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung angekündigt werden. Die Ankündigung erfolgt durch Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Gesellschaft. Die Ankündigung im Mitteilungsblatt kann durch gesonderte schriftliche Einladung ersetzt werden. F 5.4 Der Mitgliederversammlung ist vom Vorstand ein Bericht über die Arbeit der Gesellschaft und ein Kassenbericht zu erstatten. F 5.5 Die Mitgliederversammlung führt die Neuwahlen der Vorstands und Beiratsmitglieder (s.3.2, 4.2) durch. – 5 .5.1 Zur Durchführung der Wahl wird von der Mitgliederversammlung ein Wahlleiter vorgeschlagen und in offener Wahl gewählt. – 5 .5.2 Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt einzeln und in geheimer Wahl. Die Wahl
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der Beiratsmitglieder erfolgt in einem weiteren geheimen gemeinsamen Wahlgang. Die Kandidaten werden entsprechend der Reihenfolge des Stimmergebnisses auf die zu besetzenden Beiratsstellen entsandt. – 5 .5.3 Die Wahl muss in der Tagesordnung angekündigt werden. An den Vorstand gerichtete Wahlvorschläge sind der Mitgliederversammlung zu Beginn des Wahlvorganges mitzuteilen. Die stimmberechtigten Mitglieder haben die Möglichkeit, zu Beginn des Wahlvorganges weitere Vorschläge einzubringen. Ggf. ist zur Begründung eines Wahlvorschlages dem Vorschlagenden die notwendige Redezeit einzuräumen. F 5.6 Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt im Anschluss an die Neuwahlen. F 5.7 Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. F 5.8 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit Satzung oder Gesetz keine andere Mehrheit vorschreiben. F 5. 9 Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. F 5.10 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss bei entsprechender Notwendigkeit auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftliches Verlangen eines Zehntels der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. F 5.11 Für die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung gilt Abschnitt 5.3 entsprechend. F 5.12 Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden vom Generalsekretär protokolliert und unterzeichnet.
6. Kommissionen, Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften
F 6.1 Zur Durchführung beson-
dem Beirat Kommissionen ein. Aufgaben und Arbeitsweise der Kommissionen sind in einer Geschäftsordnung festgelegt. F 6.2 Von den Mitgliedern kann dem Vorstand die Gründung von Arbeitskreisen zur Durchführung wissenschaftlicher Aufgaben vorgeschlagen werden. Für Aufgaben und Arbeitsweise gilt Abschnitt 6.1 entsprechend. F 6.3 Die Arbeitskreise erstatten der Mitgliederversammlung bei jeder ordentlichen Sitzung Bericht über ihre Arbeit. Der Vorstand wird jährlich über den Stand der Arbeit informiert. F 6.4 Der Vorstand kann zur Durchführung dauernder Aufgaben Arbeitsgemeinschaften einsetzen. Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft ist freiwillig. F 6.5 Die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft werden durch einen geschäftsführenden Ausschuss geführt, dem neben den von den Arbeitsgemeinschaften gewählten Ausschussmitgliedern, die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie sein müssen, kraft Amtes der Präsident, der Generalsekretär und der Kassenführer des Vereins angehören. Die Arbeitsgemeinschaft wird von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Ausschusses vertreten. Dem Vorstand des Vereins steht ein Vetorecht gegen alle internen und externen Maßnahmen des geschäftsführenden Ausschusses zu, sein Veto muss er innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis einlegen. F 6.6 Jede Arbeitsgemeinschaft gibt sich mit Zustimmung des Vorstandes eine Geschäftsordnung. F 6.7 Jede Arbeitsgemeinschaft erstellt einen Wirtschaftsplan, dem der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie im Rahmen der Gesamtplanung zustimmen muss. F 6.8 Jede Arbeitsgemeinschaft wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Sprecher. Wiederwahl ist möglich.
derer Aufgaben setzt der Vorstand im Einvernehmen mit
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7. Beiträge
F 7.1 Die Höhe des Jahresbei-
trags wird vom Vorstand festgelegt und bedarf der Bestätigung der Mitgliederversammlung. F 7.2 Fördernde Mitglieder setzen ihren Förderbetrag selbst fest. F 7.3 Korporative Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, der mit der jeweiligen Institution und dem Vorstand festgesetzt wird. F 7.4 Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder sind beitragsfrei. F 7.5 Mitglieder können mit Eintritt in den Ruhestand auf Antrag durch den Vorstand von der Beitragspflicht befreit werden.
8. Finanzen
F 8.1 Mittel der Gesellschaft,
bei Sitzungen und Tagungen gewährt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. F 8.2 Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins der Leibniz-Gemeinschaft, Eduard-Pflüger-Straße 55, 53113 Bonn zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
9. Satzungsänderungen
F 9.1 Über Satzungsänderungen
beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. F 9.2 Die beabsichtigte Satzungsänderung ist im Wortlaut der Einladung zur Mitgliederversammlung beizufügen.
gleichgültig, ob sie aus Beiträgen der Mitglieder oder aus anderweitigen Zuwendungen stammen, dürfen nur für die satzungs- 10. Auflösung der mäßigen Zwecke verwendet wer- Gesellschaft den. Die Mitglieder erhalten kei- F 10.1 Eine Auflösung der Gene Zuwendungen aus Mitteln sellschaft erfordert eine Zweides Vereins. Ansprüche auf Er- drittelmehrheit der Mitgliedersatz entstandener Spesen für versammlung. Zwecke der Gesellschaft werden F 10.2 Auf die Absicht, eine Bedurch diese Bestimmungen nicht schlussfassung über die Auflöberührt. Eine vom Vorstand mit sung herbeizuführen, ist in der Zustimmung des Beirats zu erlas- Einladung zur Mitgliederversende Reisekostenverordnung re- sammlung hinzuweisen. gelt, in welchem Umfang Spesen
Die DGRh gratuliert Die Ehrenmitglieder der Deutschen Gesellschatf für Rheumatologie, Dr. Hans-Jürgen Albrecht und Prof. Dr. Rolf Rau, haben ihren 75. Geburtstag gefeiert.
Der Vorstand der DGRh gratuliert ganz herzlich und wünscht gute und aktive Jahre diesseits und jenseits der Rheumatologie.
Dr. Hans-Jürgen Albrecht
Prof. Dr. Rolf Rau