Wildlebende Tiere der geschützten Arten im Schulunterricht – Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, des Tierschutzgesetzes und der Fischereigesetzgebung

Mit Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes(BNatSchG) ist “Bildung” als Ausnahmetatbestand in § 43 Abs. 8 Nr. 3 aufgenommen worden. Schulen wird...
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