Editorial BDI
Mitteilungen des Berufsverbandes Deutscher Internisten
Internist 2004 · 45:M 185–M 205 DOI 10.1007/s00108-004-1245-0 © Springer-Verlag 2004
Redaktion W. Wesiack, Hamburg
Wir haben die besseren Argumente!
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Schöne Aussicht 5, D-65193 Wiesbaden Telefon: 06 11/181 33 0; Telefax: 0611/18133 50 Email:
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Inhalt Editorial Wir haben die besseren Argumente! M185 Novellierung der Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung
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Rede anlässlich des 107. Deutschen Ärztetages
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Begrüßung neuer Mitglieder
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er Deutsche Ärztetag in Bremen hat die Änderungsanträge zur Weiterbildung in der Inneren Medizin mit Nichtbefassung ignoriert und sich damit den berechtigten Unmut vieler Delegierter zugezogen. Die Überweisung an den Vorstand und spätere erneute Befassung in den Gremien wäre nicht nur guter demokratischer Stil, sondern auch inhaltlich bei den sich auftürmenden Schwierigkeiten das sachlich-richtige Vorgehen gewesen. Die unterschiedlichen Ergebnisse der Umsetzung der WBO einschließlich der Übergangsbestimmungen in den Länderkammern sollte doch eigentlich genug Anlass für die Bundesärztekammer sein, ihren Kurs zu überdenken. Stattdessen hält sie an ihrem „Augen zu und durch“ Kurs fest. Der Berufsverband Deutscher Internisten und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin haben die besseren Argumente. Diese Weiterbildung zerschneidet die Innere Medizin durch die Schaffung eines Hybrids „Innere und Allgemeine Medizin“ und die Teilung der Inneren Medizin in acht Schwerpunkte. Nur Zyniker und Ignoranten können behaupten, den einheitlichen Facharztstandard gebe es dann weiterhin. Inhaltlich wichtige Teile wie internistische Intensivmedizin werden fehlen. Die Versorgung von Patienten mit internistischen Erkrankungen in den Krankenhäusern ist mit dieser WBO gefährdet. Nur der Erhalt des internistischen Generalisten mit einer Prüfung nach 5 Jahren sowie einer weiteren Prüfung im Schwerpunkt, falls Schwerpunktweiterbildung gewählt, löst die Probleme in der Patientenversorgung. Nicht nur die Innere Medizin, auch die Patienten haben ein Recht auf gleich bleibende Qualität. Von einer Verbesserung spricht hier ohnehin niemand mehr.
BDI und DGIM lassen sich durch diesen Deutschen Ärztetag in Bremen nicht entmutigen. Wir werden auch weiterhin verbindlich im Ton, aber beharrlich in der Sache, unsere Argumente entschlossen nach innen und außen vertreten.
Ihr
Dr. med. Wolfgang Wesiack Präsident
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Novellierung der Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung Prof. Dr. med. Ingo Flenker Referat auf dem 107. Deutschen Ärztetag in Bremen
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ehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen Die Änderung der (Muster-)Berufsordnung steht auch in diesem Jahr wieder auf der Tagesordnung des Deutschen Ärztetages.
Im Einzelnen sind dies ▂ §§ 17 ff. Berufliche Kooperation ▂ § 4 Abs. 2 Fortbildung ▂ § 15 Abs. 4 Forschung ▂ die Präambel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir, dass ich mit dem Abschnitt der beruflichen Kooperation beginne, da dies neben der Fortbildung, die wir gesondert diskutieren, aus Sicht der Berufsordnungsgremien der Schwerpunkt der Novellierung ist. Im vergangenen Jahr hatte der 106. Deutsche Ärztetag den Vorstand der Bundesärztekammer beauftragt, das Berufsrecht weiter zu entwickeln und zwar im Blick auf die im Mai 2003 bereits absehbaren, wenn auch noch nicht beschlossenen Neuerungen durch das zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz. Konkret ging der Auftrag dahin, Ärzten weitergehende Möglichkeiten der Kooperation zu eröffnen. Insbesondere der durch das GKV-Modernisierungsgesetz in § 95 SGB V neu geschaffene Versorgertyp des „Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)“ aber auch die mit der integrierten Versorgung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eröffneten Möglichkeiten haben solche Überlegungen zwingend erforderlich gemacht. „MVZs“ können bekanntlich in allen
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zulässigen Organisations- und Gesellschaftsformen gegründet werden und damit auch als Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH). Einem medizinischen Versorgungszentrum, das durchaus ja auch mit angestellten Kolleginnen und Kollegen betrieben werden kann, sind damit andere Möglichkeiten eröffnet, als den in welcher Form auch immer tätigen niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Es ging also darum, durch Modifizierungen im Berufsrecht die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in die Lage zu versetzen, bei zunehmendem starken Wettbewerb auch zukünftig konkurrenzfähig zu bleiben und tatsächliche oder vermeintliche Wettbewerbsvorteile medizinischer Versorgungszentren auszugleichen. Wir waren uns bei unseren Diskussionen sowohl im Berufsordnungsausschuss als auch in der Ständigen Konferenz einig, bei der Weiterentwicklung des Berufsrechtes sind folgende Prämissen zu beachten: ▂ Unabhängig von der gewählten Form der Kooperation muss das Schutzniveau im Patienten-Arzt-Verhältnis gleichartig sein und der Besonderheit dieses Verhältnisses Rechnung getragen werden, ▂ auch bei kooperativer Leistungserbringung ist der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung zu beachten, ▂ es ist Transparenz über die Kooperation, die Kooperationsformen und über die daran Beteiligten sicherzustellen. In diesem Sinne haben sich bei den Beratungen als Instrumente zur Erweiterung der Möglichkeiten ärztlicher Berufsaus-
übung bzw. Kooperationen herauskristallisiert: ▂ Die strikte Bindung an einen Praxissitz wird aufgegeben, ▂ eine Unterscheidung zwischen ausgelagerte Praxisstätte und Zweigpraxis findet nicht mehr statt, ▂ Aufgabe der bisherigen strikten Regelung nur einer einzigen Berufsausübungsgemeinschaft anzugehören, ▂ Ausweitung der Möglichkeit Gemeinschaftspraxen überörtlich zu bilden, ▂ Teilgemeinschaftspraxen und/oder auch Teilpartnerschaften zu bilden, ▂ Erweiterung der Möglichkeiten Kolleginnen und Kollegen anzustellen, ▂ Erweiterung der Kooperationen mit anderen Leistungserbringern, ▂ Zulassung von Ärztegesellschaften. Wir haben in den Berufsordnungsgremien zunächst im September letzten Jahres eine eingehende Diskussion geführt und diese Grundsätze erarbeitet. Im Oktober wurde eine Umfrage bei den Ärztekammern nach der Zielsetzung der Neufassung der Berufsordnungsvorschriften zur Kooperation durchgeführt. Auf der Grundlage der Rückäußerungen der Ärztekammern wurde dann ein Text der (Muster-)Berufsordnung erarbeitet. Dieses Arbeitsergebnis wurde im Januar 2004 in der Ständigen Konferenz der Berufsordnung diskutiert. Das Ergebnis der Beratungen der Ständigen Konferenz wurde im Berufsordnungsausschuss und abschließend im Vorstand der Bundesärztekammer diskutiert. Parallel dazu wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung über die Beratungen der Berufsordnungsgremien informiert. In einer gemeinsamen Vorstandssitzung von Bun-
Mitteilungen BDI desärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde vereinbart, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung in die Beratungen der Berufsordnungsgremien einbezogen werden soll. Freundlicherweise hat sich der Kollege, Herr Dr. Spies, bereit erklärt, an den Beratungen der Berufsordnungsgremien teilzunehmen und hat in den Sitzungen der Berufsordnungsgremien die Position der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eingebracht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die gesamten Beratungen zu der Novellierung der (Muster-)Berufsordnung begleitet und immer wieder darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht eine Weiterentwicklung der berufsrechtlichen Vorschriften zur Kooperation von Ärzten dringend erforderlich sei. Das Ergebnis der gemeinsamen Beratungen finden Sie jetzt in der Drucksache III/1 vor. Viele der dort vorgeschlagenen Änderungen werden nicht ohne weiteres durch ihre Kammerversammlungen beschlossen werden können, sondern bedürfen, bevor sie in materielles Berufsrecht übernommen werden können, einer gesetzlichen Grundlage. Änderungsbedarf kann sich auch für die GOÄ ergeben. Auch hierüber werden wir diskutieren müssen. Im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung können die Formen der Kooperation erst dann genutzt werden, wenn zuvor das SGB V und die Ärzte-ZV geändert werden. Im Einzelnen bedürfen § 17, § 18, § 19 und § 23 a MBO geänderter gesetzlicher Grundlagen, um auch von niedergelassenen Vertragsärzten genutzt werden zu können. Dabei wird sicher zu klären sein, ob eine uneingeschränkte Übernahme der beruflichen Vorschriften möglich ist. Grenzen könnten sich hier z.B. aus der Bedarfsplanung und anderen Besonderheiten des Vertragsarztrechtes ergeben. Warum hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer aber dennoch entschlossen, Ihnen eine Änderung der (Muster-) Berufsordnung vorzulegen, die ergänzender gesetzlicher Bestimmungen bedarf, damit sie von den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen genutzt werden kann. Aus Sicht des Vorstandes der Bundesärztekammer ist es dringend erforder-
lich, eine Zielbeschreibung der zukünftigen ärztlichen Tätigkeit im Berufsrecht vorzunehmen. Heute sind etwa 80% der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Einzelpraxen tätig. Der Vorstand der Bundesärztekammer ist der Auffassung, dass nicht nur aus ökonomischen Gründen, sondern insbesondere zur Verbesserung der Patientenversorgung, aber auch zur Verbesserung der Berufszufriedenheit eine stärkere Kooperation von Ärzten wünschenswert ist. Kooperative Berufsausübung schafft nicht nur gleiche Wettbewerbschancen mit anderen Versorgertypen, wie dem Medizinischen Versorgungszentrum, kooperative Berufsausübung kann auch zu Entlastungen der Kolleginnen und Kollegen führen, weil z.B. Arbeitszeiten sinnvoller eingeteilt werden können und so eine Verbesserung der Patientenversorgung durch höhere Erreichbarkeit, aber auch durch Nutzung von Synergieeffekten der regelhaften Zusammenarbeit verschiedener Fachgebiete erreicht werden kann. Die vorgelegte Änderung der (Muster-) Berufsordnung zeigt, in welcher Form sich die Ärzteschaft eine zukünftige Berufsausübung wünscht. Wenn Sie dieser Änderung zustimmen, werden wir den Gesetzgeber bitten, hierfür die notwendigen Grundlagen dafür zu schaffen. Gestatten Sie mir noch eine letzte einleitende Bemerkung. Es ist Kritik an der Vorlage u.a. deshalb laut geworden, weil sie die Freiberuflichkeit aufgäbe und zudem eine Art „Closed-Shop-Politik“ ermögliche und den im System befindlichen Ärzten bessere Chancen eröffne als denjenigen, die Zugang zum System der ambulanten niedergelassenen Versorgung suchen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Berufsordnungsgremien und der Vorstand der Bundesärztekammer sind davon überzeugt, dass das Gegenteil richtig ist. Es stimmt, dass mit der vorgelegten Novellierung das tradierte Berufsbild des in Einzelpraxis tätigen Arztes aufgegeben wird. Damit wird aber nicht, und das zeigen die Beispiele anderer Freier Berufe, wie z.B. die Rechtsanwälte, die Freiberuflichkeit aufgegeben. Es verbleibt bei der verantwortlichen Leitung der Praxis durch den Arzt, auch wenn er an mehreren Stellen tätig ist oder andere Ärzte beschäftigt.
Der Zusammenschluss niedergelassener Ärzte ermöglicht es Praxisinhabern, eher junge Kolleginnen und Kollegen einzustellen und durch kreative Arbeitszeitmodelle auch im Rahmen der niedergelassenen ambulanten vertragsärztlichen Versorgung Arbeitsplätze für junge Kolleginnen und Kollegen zu schaffen. Dieses wird flankiert durch Regelungen, die die angemessene Vergütung und die Sicherung der Beschäftigung gewährleisten. Ich weiß, dass es sich bei dem Themenkomplex um eine schwierige Diskussion handelt, aber im Hinblick auf die bestehenden Chancen ist es notwendig, dass wir diese Diskussion führen. Erlauben Sie mir, Ihnen nun die Vorschriften im Einzelnen zu erläutern.
§ 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis (1) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit außerhalb von Krankenhäusern einschließlich konzessionierter Privatkliniken ist an die Niederlassung in einer Praxis (Praxissitz) gebunden, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes zulassen. § 17 Abs. 1 MBO entspricht im Wesentlichen der bisher geltenden Berufsordnung. Er wurde sprachlich überarbeitet. Durch die Änderung des Begriffes „in eigener Praxis“ in den Begriff „in einer Praxis“ soll klargestellt werden, dass es nicht auf die Eigentumsverhältnisse der Praxis ankommt. Nach wie vor muss der Praxisinhaber die Praxis verantwortlich leiten. Dieses ergibt sich aus § 19 Abs. 1. Daher ist auch mit der Änderung des § 17 Abs. 1 keinesfalls die Aufgabe der Freiberuflichkeit verbunden, wie dieses vereinzelt eingewandt wurde. Neu ist § 17 Abs. 2 MBO. (2) Dem Arzt ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus an zwei weiteren Orten ärztlich tätig zu sein. Der Arzt hat Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Versorgung seiner Patienten an jedem Ort seiner Tätigkeiten zu treffen. § 17 Abs. 2 MBO ersetzt die bisherige Regelung des § 18 Abs. 1 und 2 MBO, der zwischen ausgelagerter Praxisstätte und Der Internist 8 · 2004
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Zweigpraxis unterschieden hat. Sie erinnern sich daran, dass wir uns mit dieser Regelung im vergangenen Jahr befasst hatten. Die Beschlussfassung des 106. Deutschen Ärztetages hat dazu geführt, dass eine signifikante Unterscheidung zwischen „ausgelagerter Praxisstätte“ und „Zweigpraxis“ nicht mehr vorhanden war. Die Berufsordnungsgremien haben sich daher entschieden, diese Vorschrift neu zu fassen. Nach der Neufassung des § 17 Abs. 2 MBO ist es Ärzten zukünftig möglich, an mehreren Orten tätig zu sein. Wichtig ist, dass der Arzt Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Versorgung seiner Patienten an allen Orten seiner Tätigkeit zu treffen hat. Konkret bedeutet dies, dass ein Arzt, der nicht nur am Praxissitz ambulant ärztlich tätig sein will, dafür zu sorgen hat, dass an dem jeweilig anderen Ort seiner Tätigkeit eine ordnungsgemäße Versorgung seiner Patienten erfolgt. [Wir schlagen Ihnen vor, diese Möglichkeit auf zwei weitere Orte zu begrenzen, um in jedem Fall sicherzustellen, dass es nicht zu einer unerwünschten „Filialbildung“ kommt.] (3) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit im Umherziehen ist berufswidrig. Zum Zwecke der aufsuchenden medizinischen Gesundheitsversorgung kann die Ärztekammer auf Antrag des Arztes von der Verpflichtung nach Absatz 1 Ausnahmen gestatten, wenn sichergestellt ist, dass die beruflichen Belange nicht beeinträchtigt werden und die Berufsordnung beachtet wird. § 17 Abs. 3 MBO normiert den auch schon bisher in der Berufsordnung enthaltenen Grundsatz, dass die Ausübung der ambulanten Tätigkeit im Umherziehen berufsrechtswidrig ist. Darüber hinaus stellt er klar, dass zum Zweck der aufsuchenden medizinischen Gesundheitsvorsorge die Ärztekammer auf Antrag des Arztes Ausnahmen von dem Niederlassungsgebot genehmigen kann.So kann dem gesundheitspolitisch von uns allen gewünschten Ziel der medizinischen Versorgung von Obdachlosen Rechnung getragen werden. § 17 Abs. 4 MBO enthält lediglich redaktionelle Änderungen, ebenso wie Abs. 5 MBO.
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§ 18 Berufliche Kooperation § 18 MBO wird vollständig neu gefasst. Der bisherige § 18 MBO, der die Zweigpraxis und ausgelagerte Praxisräume geregelt hat, wird gestrichen. An seine Stelle tritt eine neue Grundregel zur beruflichen Kooperation. (1) Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften – auch beschränkt auf einzelne Leistungen –, zu Organisationsgemeinschaften, zu medizinischen Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen. § 18 Abs. 1 MBO stellt klar, dass Ärzte sich zu Berufsausübungsgemeinschaften zusammenschließen dürfen. Neu ist, dass diese Berufsausübungsgemeinschaft nicht die gesamte Tätigkeit eines Arztes umfassen muss. Es wird ermöglicht, auch Teil-Gemeinschaftspraxen oder Teil-Partnerschaften oder sonstige Teil-Kooperationsgemeinschaften zu bilden. Dies bedeutet, dass ein Arzt, der grundsätzlich an seiner Einzelpraxis festhalten will, für die Erbringung bestimmter Teilleistungen eine geregelte und auch ankündbare Kooperation mit einem Kollegen eingehen kann.
tion, die auch gegenüber Patienten angekündigt werden kann. (2) Ärzte dürfen ihren Beruf einzeln oder gemeinsam in allen für den Arztberuf zulässigen Gesellschaftsformen ausüben, wenn ihre eigenverantwortliche, medizinisch unabhängige sowie nicht gewerbliche Berufsausübung gewährleistet ist. Bei beruflicher Zusammenarbeit, gleich in welcher Form, hat jeder Arzt zu gewährleisten, dass die ärztlichen Berufspflichten eingehalten werden. § 18 Abs. 2 MBO enthält die Grundvorschrift für die Kooperation von Ärzten. In der Vergangenheit konnten Berufsausübungsgemeinschaften nur in Form von BGB-Gesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften gegründet werden.Zukünftig sollen Ärzte alle für den Arztberuf zulässigen Gesellschaftsformen wählen können, wenn ihre eigenverantwortliche medizinisch unabhängige sowie nicht gewerbliche Berufsausübung gewährleistet ist. Bei jeder beruflichen Zusammenarbeit, gleich in welcher Form, hat der Arzt zu gewährleisten, dass die ärztlichen Berufspflichten eingehalten werden.
Was heißt das nun aber für die Praxis?
Was bedeutet diese sehr juristisch anmutende Änderung der (Muster-) Berufsordnung
Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen dies an Beispielen zeige: Eine niedergelassene Kinderärztin möchte regelhaft mit einem Neurologen an einem Tag in der Woche Kinder mit neurologischen Problemen versorgen. In der sonstigen Zeit möchten sowohl der Neurologe als auch die Kinderärztin an ihrem Praxissitz ihre Praxis führen. Nach den bisherigen berufsrechtlichen Vorschriften war eine solche geregelte auf Dauer angelegte systematische Kooperation, die auch nach außen kundgetan werden konnte, nicht möglich. Möglich war, dass die niedergelassene Kinderärztin beispielsweise im Einzelfall zu einem Konsilium in die Praxis des Neurologen ging, um kinderneurologische Untersuchungen im Einzelfall gemeinsam durchzuführen. Die neue Vorschrift des § 18 Abs. 1 MBO ermöglicht jetzt eine auf Dauer angelegte systematische Koopera-
Die Berufsordnungsgremien haben sich dafür entschieden, nicht mehr vorzuschreiben, welche Rechtsform für eine Gemeinschaftspraxis zu wählen ist. Es soll ermöglicht werden, ggf. auch Rechtsformen, z.B. Heilkunde-GmbH oder auch Aktiengesellschaft für die Gründung Berufsausübungsgemeinschaften zu nutzen. Auf die Besonderheiten der Ärztegesellschaften gehe ich an späterer Stelle ein. Der in § 18 Abs. 2 MBO gewählte Weg erschien den Berufsordnungsgremien deshalb richtig, weil es nicht Aufgabe der Berufsordnung ist, durch formale Vorschriften berufliche Kooperationen einzugrenzen, sondern es sollen Grundregeln geschaffen werden, durch die den Ärzten die größtmögliche Freiheit bei der Berufsausübung gewährleistet wird. Eingrenzende Regelungen sollen nur dort erfolgen, wo diese aus berufsethischen Gründen notwendig sind. Nach
Mitteilungen BDI Auffassung der Berufsordnungsgremien sollte nicht durch Formvorschriften das Berufsbild des Arztes und der Ärztin geprägt werden, sondern dies sollte durch inhaltliche Beschreibung der ärztlichen Tätigkeit an anderen Stellen der Berufsordnung erfolgen. Nur wo die Form den Inhalt wesentlich prägt, muss die Berufsordnung Regelungen treffen. §18 Abs. 2 MBO beschränkt sich deshalb darauf, die Grenzen, nämlich die Sicherung der ärztlichen Unabhängigkeit sowie das Verbot des gewerblichen Anbietens, zu normieren. (3) Die Zugehörigkeit zu mehreren Berufsausübungsgemeinschaften ist zulässig. Die Berufsausübungsgemeinschaft erfordert einen gemeinsamen Praxissitz. Eine Berufsausübungsgemeinschaft mit mehreren Praxissitzen ist zulässig, wenn an dem jeweiligen Praxissitz verantwortlich mindestens ein Mitglied der Berufsausübungsgemeinschaft hauptberuflich tätig ist. (4) Bei allen Formen der ärztlichen Kooperation muss die freie Arztwahl gewährleistet bleiben. §18 Abs. 3 MBO löst die Vorschrift das Kapitel D Nr. 8 Abs. 2 MBO ab. Während es in der Vergangenheit nur Ärzten, die nicht unmittelbar patientenbezogen tätig waren, gestattet war, überörtliche Gemeinschaftspraxen zu bilden, soll nach der neuen Vorschrift diese Möglichkeit allen Ärzten eröffnet werden. Auch Ärzte, die patientenbezogen tätig sind, können diese Form der Kooperation nutzen. Sichergestellt sein muss dabei allerdings, dass die Berufsausübungsgemeinschaft einen gemeinsamen Praxissitz wählt und an jedem der Praxissitze mindestens ein Mitglied der Berufsausübungsgemeinschaft hauptberuflich tätig ist. Diese berufsrechtliche Regelung bietet Ärzten, die z.B. im Rahmen von integrierter Versorgung tätig sein wollen, die Möglichkeit des Zusammenschlusses und der geregelten Kooperation. Selbstverständlich gelten aber auch bei solchen kooperativen Berufsausübungsformen die auch bisher schon für eine Gemeinschaftspraxis geltenden Grundsätze, nämlich dass die freie Arztwahl des Patienten in jedem
Fall gewährleistet sein muss. Dieses wird in § 18 Abs. 4 nochmals ausdrücklich klargestellt. Damit die Einhaltung der berufsrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist, sind die Zusammenschlüsse den Ärztekammern anzuzeigen.
§ 18 a Ankündigungen von Berufsausübungsgemeinschaften und Kooperationen (1) Bei Berufsausübungsgemeinschaften von Ärzten sind – unbeschadet des Namens einer Partnergesellschaft oder einer juristischen Person des Privatrechts – die Namen und Arztbezeichnungen aller in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Ärzte sowie die Rechtsform anzukündigen. Bei mehreren Praxissitzen ist jeder Praxissitz gesondert anzukündigen. § 19 Absatz 4 gilt entsprechend. Die Fortführung des Namens eines nicht mehr berufstätigen, eines ausgeschiedenen oder verstorbenen Partners ist unzulässig. Eingangs hatte ich erwähnt, dass die Transparenz über das Leistungsgeschehen und die Zugehörigkeit zu Kooperationsgemeinschaften ein wesentlicher Gesichtspunkt war, der bei der Novellierung der (Muster-)Berufsordnung berücksichtigt werden musste. Diesem Aspekt trägt § 18 a Abs. 1 bis 3 MBO Rechnung, in dem er die Ärzte verpflichtet, Transparenz über die kooperativen Leistungserbringungen herzustellen. Nur so kann der Patient sein Recht auf freie Arztwahl wahrnehmen.
§ 19 Beschäftigung angestellter Ärzte (1) Der Arzt muss die Praxis persönlich ausüben. Die Beschäftigung ärztlicher Mitarbeiter in der Praxis setzt die Leitung der Praxis durch den niedergelassenen Arzt voraus. Der Arzt hat die Beschäftigung der ärztlichen Mitarbeiter der Ärztekammer anzuzeigen. § 19 Abs. 1 MBO entspricht der bisher geltenden Bestimmung. Neu ist § 19 Abs. 2 MBO. Die bei den Ärztekammern durchgeführten Umfragen hatten ergeben, dass die Frage der Beschäftigung fachge-
bietsfremder angestellter Ärzte sehr unterschiedlich in den einzelnen Kammern gesehen wurde, so dass in jedem Fall eine klarstellende Regelung zur Beschäftigung fachgebietsfremder angestellter Ärzte erforderlich ist. (2) In Fällen, in denen der Behandlungsauftrag des Patienten regelmäßig nur von Ärzten verschiedener Fachgebiete gemeinschaftlich durchgeführt werden kann, darf ein Facharzt als Praxisinhaber die für ihn fachgebietsfremde ärztliche Leistung auch durch einen angestellten Facharzt des anderen Fachgebiets erbringen. § 19 Abs. 2 MBO versucht hier eine vorsichtige Öffnung der bisherigen Praxis. Es soll zukünftig Ärzten ermöglicht werden, auch Ärzte anderer Fachgebiete als Angestellte in ihrer Praxis zu beschäftigen, wenn ein Behandlungsauftrag regelhaft nur von Ärzten verschiedener Fachgebiete gemeinschaftlich durchgeführt werden kann. Konkret heißt dieses, zukünftig soll es möglich werden, dass z.B. operativ tätige Ärzte einen Anästhesisten anstellen können. Aber auch im Rahmen von DMP-Programmen kann es sinnvoll sein, die erforderliche fachgebietsüberschreitende Versorgung gemeinsam mit angestellten Ärzten zu gewährleisten. Durch diese Vorschrift soll nicht die Niederlassung junger Kolleginnen und Kollegen verhindert werden. Es soll vielmehr jungen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit eröffnet werden, auch im Bereich der ambulanten niedergelassenen Versorgung tätig zu sein, ohne selbst eine Praxis gründen zu müssen. (3) Ärzte dürfen nur zu angemessenen Bedingungen beschäftigt werden. Angemessen sind insbesondere Bedingungen, die dem beschäftigten Arzt eine angemessene Vergütung gewähren sowie auf Verlangen angemessene Zeit zur Fortbildung einräumen und bei der Vereinbarung von Wettbewerbsverboten eine angemessene Ausgleichszahlung vorsehen. § 19 Abs. 3 MBO sieht vor, dass die Beschäftigung von angestellten Ärzten nur zu angemessenen Bedingungen erfolgt. Ärzten, die in Anstellung tätig sind, muss Der Internist 8 · 2004
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eine angemessene Zeit zur Fortbildung eingeräumt werden und es müssen im Falle des Ausscheidens bei vereinbarten Konkurrenzschutzklauseln Regelungen für eine angemessene Ausgleichszahlung vorgesehen werden. (4) Über die in der Praxis tätigen angestellten Ärzte müssen die Patienten in geeigneter Weise informiert werden. Neu ist, dass die Patienten über die Tätigkeit der angestellten Ärzte in der Praxis zu informieren sind. § 19 MBO Abs. 2 hat im Vorfeld des Deutschen Ärztetages zu heftigen Diskussionen geführt. Es wurde geltend gemacht, dass gerade diese Vorschrift auch dazu beitrage, die Freiberuflichkeit in Frage zu stellen. Weiterhin wurde eingewandt, § 19 Abs. 2 MBO genüge nicht dem Anspruch an die persönliche Leistungserbringung und gefährde damit die Besonderheit des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Darüber hinaus erfordert § 19 Abs. 2 MBO eine Neufassung des § 4 Abs.2 GOÄ. Trotz all dieser Bedenken haben sich die Berufsordnungsgremien und der Vorstand der Bundesärztekammer dafür eingesetzt, diese Vorschrift hier auf dem Deutschen Ärztetag zu diskutieren. Nicht zuletzt der Ärztinnenbund hält es für wünschenswert, dass auch jungen Ärzten und Ärztinnen die Möglichkeit eröffnet wird, im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung tätig zu sein. Die bestehenden rechtlichen Hindernisse sind aus Sicht des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer überwindbar. Hier gibt es verschiedene Lösungsansätze, auch für die GOÄ. Denkbar sind z.B. Komplexbildung oder die Einräumung von Abrechnungsbefugnissen.
Die Regelung zur Heilkunde-GmbH oder Ärzte-Gesellschaft Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme jetzt zu einer weiteren schon im Vorfeld des Ärztetages heftig diskutierten Vorschrift. Die Heilkunde-GmbH wurde bisher von der Ärzteschaft eher kritisch als wohlwollend betrachtet. Nicht nur weil sie der Freiberuflichkeit entgegensteht,
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sondern vor allen, weil dem Patientenschutz nicht in ausreichendem Maß Rechnung getragen wurde und die GOÄ keine Anwendung findet. Auf diese Problemlage haben die Heilberufsgesetze der Länder in sehr unterschiedlicher Weise reagiert. Während z.T. die Heilberufsgesetze der Länder gar keine Regelungen enthalten, wie z.B. Baden-Württemberg, Saarland oder Thüringen, enthalten andere Heilberufsgesetze Verbote mit Erlaubnisvorbehalt, wie z.B. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen und wieder andere verbieten das Betreiben einer Praxis in der Rechtsform einer GmbH (z.B. Bayern oder Sachsen). Gleichzeitig hat der Bundesgesetzgeber nunmehr im § 95 SGB V die MVZs zugelassen, die in jeder zulässigen Rechtsform betrieben werden können.
§ 23 a Ärztegesellschaft Nicht zuletzt im Hinblick auf den neuen Versorgertyp „MVZs“ haben sich die Gremien der Bundesärztekammer nach schwierigen Diskussionen dazu entschlossen, in die Berufsordnung eine Regelung zu einer Ärztegesellschaft aufzunehmen. Auch hier gilt, dass diese Regelung der (Muster-)Berufsordnung erst dann von den Kammern übernommen werden kann, wenn eine ausreichende gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen worden ist. Nichts desto trotz sollten gerade Ärzten wie auch anderen freien Berufen die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Beruf in einer spezifisch für den Arztberuf ausgebildeten Gesellschaftsform ausüben zu können. (1) Ärzte können auch in der Form der juristischen Person des Privatrechts ärztlich tätig sein. Gesellschafter einer Ärztegesellschaft können nur Ärzte und Angehörige der in § 23 b Abs. 1 S. 1 genannten Berufe sein. Sie müssen in der Gesellschaft beruflich tätig sein. (…) Die Vorschrift des § 23 a Abs. 1 MBO enthält Kriterien, die es gewährleisten, dass auch bei der Ausübung der ambulanten Heilkunde durch eine Gesellschaft die den Beruf prägenden Merkmale eingehalten werden können. Nach der Zielsetzung der Berufsordnungsgremien und
des Vorstandes der Bundesärztekammer sollte Ärzten ermöglicht werden, Gesellschaft zu gründen, wenn ▂ diese Gesellschaftsform verantwortlich von einem Arzt geführt wird, – in der die Gesellschafter mehrheitlich Ärzte sind, ▂ die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte den Ärzten zusteht, ▂ Dritte nicht am Gewinn der Gesellschaft beteiligt sind und eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung für jeden in der Gesellschaft tätigen Arzt besteht. Werden diese Voraussetzungen gewahrt, ist es vertretbar, dass die Heilkunde auch durch eine juristische Person ausgeübt wird. Durch solche Regelungen kann sichergestellt werden, dass all die Bedenken, die gegen die Heilkunde-GmbH geltend gemacht werden, ausgeräumt werden können.
§ 23 b Medizinische Kooperationsgemeinschaft zwischen Ärzten und Angehörigen anderer Fachberufe § 23 b MBO entspricht im Wesentlichen der bisher geltenden berufsrechtlichen Regelung. Allerdings ist anders als in der Vergangenheit nicht mehr ein abschließender Katalog der Berufe aufgeführt, mit denen eine medizinische Kooperationsgemeinschaft gebildet werden kann, sondern es ist eine Generalklausel aufgenommen worden, damit den Entwicklungen im Bereich der anderen medizinischen Fachberufe Rechnung getragen werden kann.
§ 23 c Beteiligung von Ärzten an sonstigen Partnerschaften und § 23 d Praxisverbund Die §§ 23 c und d MBO enthalten gegenüber dem bisher geltenden Berufsrecht keine wesentlichen Neuerungen. Die bisher im Kapitel D II Nr. 7-11 MBO enthaltenen Regelungen zur beruflichen Kooperation können gestrichen werden, da an ihre Stelle entweder die vorgenannten Paragraphen getreten sind oder aber ihr Regelungsinhalt entbehrlich geworden ist.
Mitteilungen BDI Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass wir Ihnen mit diesen berufsrechtlichen Vorschriften schwierige Fragen vorgelegt haben, bevor wir in die Diskussion eintreten, erlauben Sie mir Ihnen die weiteren Änderungen vorzustellen.
§ 4 Fortbildung (2) Auf Verlangen muss der Arzt seine Fortbildung nach Absatz 1 gegenüber der Ärztekammer durch ein Fortbildungszertifikat einer Ärztekammer nachweisen. Sie werden sich in einem weiteren Tagesordnungspunkt mit einer Fortbildungssatzung der Bundesärztekammer befassen. Diese Muster-Satzung trägt der Tatsache Rechnung, dass niedergelassene Vertragsärzte nach § 95 d SGB V zukünftig eine Fortbildungspflicht haben und diese Fortbildungspflicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen müssen, um ihre Zulassung zu erhalten. Auch der Bundesärztekammer ist durch § 95 d SGB V eine neue Aufgabe zugewiesen worden. Um die Qualität der Fortbildung sicherzustellen, werden sie die Regelungen zur Muster-Satzung der Fortbildungsordnung diskutieren. Die hier vorliegende berufsrechtliche Vorschrift dient dazu, diesen Regelungen mehr Durchsetzungskraft zu verleihen. Es kann auf diese Weise sichergestellt werden, dass die Qualität der Fortbildung durch Zertifizierungen durch die Ärztekammern sichergestellt werden. § 4 Abs. 2 MBO sieht vor, dass die Ärzte zukünftig ihre berufsrechtliche Fortbildungspflicht durch die Vorlage eines Ärztekammer-Zertifikates nachweisen können.
§ 15 Abs. 4 Forschung (4) Der Arzt beachtet bei der Forschung am Menschen die in der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes niedergelegten ethischen Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen. Die Neufassung des § 15 Abs. 4 MBO geht auf eine Beschlussfassung des vergangenen Deutschen Ärztetages zurück. Ich bitte Sie, der vorgelegten Neufassung zuzustimmen.
Präambel der (Muster-)Berufsordnung
‚Arzt’ (‚Ärzte’) einheitlich und neutral für Ärztinnen und Ärzte verwendet wird.“
A. Präambel: Die auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze beschlossene Berufsordnung stellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärzten gegenüber den Patienten, den Kollegen, den anderen Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Dafür geben sich die deutschen Ärztinnen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der Deutsche Ärztinnenbund regt an, diese Formulierung aufzugeben und stattdessen in der gesamten Berufsordnung von „Arzt“ und „Ärztin“ und „Patient“ und „Patientin“ zu sprechen. Durch die Streichung dieses Satzes kann dieses erreicht werden. Bei der nächsten Veröffentlichung der (Muster-)Berufsordnung würde diese Änderung, die mehr als eine reine sprachliche Änderung ist, vollzogen. Ich bitte Sie, auch diesem Änderungsvorschlag zuzustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Abschließend schlagen wir Ihnen vor, die Präambel der (Muster-)Berufsordnung neu zu fassen. Bisher lautete die Fassung der (Muster-) Berufsordnung. Ich darf zitieren: „Dafür geben sich die deutschen Ärztinnen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung, in deren Text die Berufsbezeichnung
Prof. Dr. med. Ingo Flenker Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer
Johannes Rau, Bundespräsident (bis Juni 2004)
Rede anlässlich des 107. Deutschen Ärztetages am 18. Mai 2004 in Bremen I. Wenn Frau Dr. Auerswald schon zitiert hat, was ich in der vergangenen Woche gesagt habe, in der Berliner Rede, von Vertrauen und Verantwortung dann möchte ich eigentlich diese beiden Stichworte heute variieren: auf das Gesundheitssystem, auf den Beruf der Ärzte und der Ärztinnen, auf das, was vor Ihnen liegt und steht und was Sie hoffentlich mit gebührender Polemik, das heißt mit einer angemessenen – nicht mit einer unangemessenen Polemik – miteinander zu diskutieren und auch mit staatlichen Stellen zu verhandeln haben. Wir schreiben ja in jeden Geburtstagsgruß, dass wir vor allem Gesundheit wünschen.
In allen Umfragen steht die Gesundheit auf der Wunschliste der Menschen mit Abstand an erster Stelle. Nichts ist den Menschen wichtiger, als gesund zu bleiben oder gesund zu werden: nicht der Wohlstand, nicht der Beruf und auch nicht die Karriereaussichten. Gesundheit ist für uns alle existenziell. Darum ist ein leistungsfähiges, ein humanes Gesundheitswesen so wichtig. Darum ist Ihre Arbeit so wichtig. Deshalb bin ich gerne nach Bremen gekommen, um das zu zeigen: dass das auch vom Bundespräsidenten so gesehen wird. Bremen ist Meister geworden. Ich weiß nicht, welchen Anteil der Mannschaftsarzt gehabt hat, lieber Henning Scherf. Der Internist 8 · 2004
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Ich weiß aber, dass das besondere Vertrauen, das zwischen Arzt und Patient besteht, nicht nur für Fußballspieler gilt, sondern für uns alle.
II. So kann ich mich heute nicht zu einzelnen Themen der Gesundheitspolitik oder gar zu bestimmten Instrumenten äußern, schon deshalb nicht, weil der Bürgermeister mir einen Teil meiner Redezeit sinnvoll abgenommen hat. Ich habe gelegentlich den Eindruck, dass in der gesundheitspolitischen Debatte – neben mancher übersteigerten Polemik – zu viel über Technisches geredet wird. Was hinter Begriffen wie Fallpauschalen und Budgetierung steht, ist gewiss oft gut durchdacht, und Widerstand gegen einen Vorschlag spricht ja nicht unbedingt gegen den Vorschlag selbst. Trotzdem rate ich auch in der Gesundheitspolitik zu einer Sprache, die die Menschen verstehen können, ohne Ärzte oder diplomierte Gesundheitswissenschaftler zu sein. Das muss man wahrscheinlich erst lernen, das muss man auch als Patient erst lernen. Als ich die Rechnung kriegte, auf der Stand: „3,5-facher Satz wegen Polymorbidität bei älteren Patienten“, da habe ich auch gedacht: So schlimm stehts! Ich wünschte mir, dass deutlich bleibt und deutlicher wird, welche Ziele die Gesundheitspolitik hat, warum vieles bleiben soll, wie es ist, warum anderes geändert werden soll und was unbedingt anders werden soll. Die Menschen gewinnen Vertrauen in unser Gesundheitswesen dann, wenn sie den Eindruck bekommen, dass die politisch Verantwortlichen und die fachlich Verantwortlichen alles dafür tun, dass alle Menschen den ärztlichen Rat und die medizinische Hilfe bekommen, die sie brauchen.
III. Der Beruf des Arztes ist weniger denn je ein Beruf wie jeder andere. Jede und jeder von uns braucht irgendwann im Leben ärztliche Hilfe.
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Die Rolle des Arztes hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nach meiner Überzeugung verändert. Wir leben in einer säkularen Gesellschaft.Viele Menschen finden den Sinn des Lebens nicht mehr in religiösen Grundüberzeugungen. Da kommt dann der Arzt oft in eine merkwürdige, durchaus bedenkenswerte, manchmal auch bedenkliche Doppelrolle. Viele suchen beim Arzt Hilfe und Zuwendung, ohne körperlich krank zu sein. Sie erzählen von ihren Problemen, und der Arzt soll oft Probleme lösen, für die die Medizin gar keine Lösungen bereithalten kann. Was macht ein Arzt in solchen Situationen? Wie geht er mit den Erwartungen der Patienten um, die ja gelegentlich auch nicht frei sind von einer gewissen Anspruchshaltung? All das wird im Medizinstudium, wenn ich es richtig sehe, nicht gelehrt, und trotzdem müssen Sie in Ihrem Alltag mit solchen Situationen fertig werden. Ich habe großen Respekt vor allen Männern und Frauen, die sich im ärztlichen Beruf diesen Aufgaben stellen und die die Menschen ernst nehmen. Das gelingt nur, wenn Sie neben Ihrem fachlichen Können auch das Gespür für Menschen behalten, suchen – immer wieder neu suchen. Sie sehen sich hohen und oft ganz unterschiedlichen Erwartungen ausgesetzt – Erwartungen, die auch dadurch entstehen können, dass bestimmte Untersuchungsmethoden, Therapien und Pharmaprodukte mit Heilsversprechungen vermarktet werden; Erwartungen, die kein seriöser Arzt erfüllen kann. Das Informationsbedürfnis in Gesundheitsfragen ist groß: Vier von fünf Erwachsenen suchen im Internet gezielt nach medizinischen Informationen. Noch nie hatten Ärzte mit so vielen Patienten zu tun, die so viel über ihren Körper und ihre Krankheit wissen, oder jedenfalls wissen könnten, wie heute. Das verändert auch das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten. Darum ist der gegenseitige Respekt heute wichtiger denn je. Bei vielen Krankheiten hängen die Heilung oder die Heilungschancen entscheidend vom Verhalten des Menschen ab, von seiner inneren Einstellung, von seiner Haltung.
Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient hat viele Facetten: Hoffnung auf Heilung, existenzielle Sorgen, Angst. Da ist das Gefühl, ausgeliefert zu sein, auch das kennt man. Und Ärzte kennen das Gefühl, Hoffnungen zu enttäuschen, machtlos zu sein gegenüber Krankheiten oder, schlimmer noch, ihren eigenen Ansprüchen nicht zu genügen.
IV. Der Streit zwischen der Schulmedizin und alternativen medizinischen Ansätzen ist alt. Ich finde, er muss aber nicht unversöhnlich geführt werden. Da lässt sich ein fruchtbarer Dialog entwickeln, wenn alle den ganzen Menschen und seine Gesundheit vor Augen haben. Ich freue mich darüber, dass die Bundesärztekammer sich in diesen Tagen für dies Thema besonders engagiert. Ich habe im Ärzteblatt vom 7. Mai auf der Titelseite gelesen: „Komplementär- und Schulmedizin: Verständnis und Zusammenarbeit müssen vertieft werden“. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse. Medizin, meine Damen und Herrn, ist nicht nur eine Wissenschaft. Sie ist auch eine Kunst: die Heil-Kunst. Und nur, wenn es gelingt, beide zusammenzuführen, dann gewinnen die Patienten, aber nicht nur sie. Auch Ärztinnen und Ärzte können dann noch erfolgreicher arbeiten und noch zufriedener mit ihrer Arbeit sein. Ich hoffe, dass die Zeiten vorbei sind, in denen man unkonventionelle Methoden ausspielen konnte gegen die verächtlich so genannte „Apparate-Medizin“: Jeder weiß, dass zu früh geborene Kinder ohne Brutkasten oft nicht am Leben bleiben und manche Opfer eines Herzinfarkts nicht ohne Defibrillatoren. Jeder weiß aber auch, dass wir manches Mal auf Medikamente mit Nebenwirkungen verzichten können, wenn wir uns auf bewährte Hausmittel besinnen. Wir alle wissen, es geht in vielen Fällen noch um etwas ganz anderes: Viele Patienten brauchen den Arzt als eine Art Lebensberater, der ihnen mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen sagt, was sie ja meist selber wissen: dass auch Manches mit den persönlichen Le-
Mitteilungen BDI bensumständen zu tun hat, mit Essen und Trinken, mit Bewegung und Stress und mit Erholung. Den Patienten solch unangenehme Dinge immer wieder zu sagen, das ist auch ärztliche Aufgabe. Und manche Krankheit hat auch mit den Arbeitsbedingungen der Menschen zu tun. Kluge Unternehmen investieren in gute Arbeitsbedingungen. Ein niedriger Krankenstand ist gut für die Menschen und gut für das Unternehmen. Da ist noch viel zu tun.
V. Meine Damen und Herren, Gesundheit ist ein hohes Gut, aber sie ist keine Ware. Ärzte sind keine Anbieter, und Patienten sind keine Kunden. Ich halte nichts davon, unser ganzes Leben in Begriffe der Betriebswirtschaft zu pressen. Die medizinische Versorgung darf nicht auf eine „Dienstleistung“ reduziert werden. Das ändert aber nichts daran, dass auch die finanziellen Mittel für das Gesundheitswesen nicht unbegrenzt sind. Ich höre manchmal, das Gesundheitswesen sei nicht planbar. Das stimmt, wenn damit gemeint ist, dass wir heute nicht wissen können, welches Grippevirus uns in drei Jahren plagen wird und wie heftig die Grippewelle ausfallen wird. Und vor zwanzig Jahren wusste auch noch niemand, wie AIDS sich verbreiten und auswirken würde. Auf solche nicht absehbaren Entwicklungen muss jedes Gesundheitswesen reagieren können. Manchmal kann man aber den Eindruck gewinnen, es stehe etwas anderes hinter der Aussage, dass man im Gesundheitswesen nicht planen könne: Wer nicht planen kann, den trifft auch keine Verantwortung, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind, und dann müssen eben neue Mittel in das System fließen. Das ist eine falsche Vorstellung, die zu lange viele gesundheitspolitische Debatten geprägt hat.
VI. Ich bin davon überzeugt, dass wir die Mittel planvoll einsetzen müssen, damit wir
die bestmögliche medizinische Versorgung für alle sichern können. Nun weiß ich auch, dass die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, eines dieser gängigen Schlagworte, auf Normalmaß schrumpft, wenn man genauer hinschaut. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt war in den vergangenen zehn Jahren immer etwa gleich hoch. Die gesetzliche Krankenversicherung hat schon seit Jahren mehr ein Problem mit den Einnahmen. Die niedrigen Einnahmen sind im Wesentlichen eine Folge der hohen Arbeitslosigkeit. Wir haben aber auch Strukturprobleme im Gesundheitswesen. In den zurückliegenden Jahrzehnten sind in unserem Gesundheitswesen Strukturen entstanden, die nicht immer mit optimaler gesundheitlicher Versorgung zu tun haben, aber oft mit Einzelinteressen. Wir müssen immer wieder kritisch prüfen, ob unter den gegebenen Bedingungen das Geld überall wirklich so eingesetzt wird und eingesetzt werden kann, dass es den größten Nutzen für die Gesundheit der Menschen bringt. An diesem Maßstab muss sich jede Veränderung im Gesundheitswesen messen lassen. Darum halte ich es für richtig, dass die Gesundheitsreform begleitet wird von einem Sachverständigenrat. Das ist auch nötig: Im vergangenen Jahr sind die Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent angestiegen, die Verwaltungskosten aber um drei Prozent. Übrigens: Ich kenne kein Land auf der Welt, das mehr Krankenkassen hätte als unseres. Ich habe gerade heute Morgen mit Ihnen, Frau Bundesministerin, schon darüber gesprochen, wie viel reduziert werden konnte auf zweihundertachtzig, aber da ist noch eine Strecke. Das sind ja nicht nur Hunderte von Krankenkassen, das sind auch Hunderte von Krankenkassenverwaltungen. Ich kann verstehen, dass Einzelne und Gruppen, die sich durch Veränderungen negativ betroffen fühlen und die es oft auch sind, ihre Interessen geltend machen. Niemand darf aber Schindluder treiben mit den Hoffnungen oder mit den Ängsten von Menschen. Auch das er-
leben wir in der gesundheitspolitischen Diskussion immer wieder. Die teuerste Medizin ist gewiss nicht immer die beste, und auch mit geringem Aufwand kann man Krankheiten heilen oder lindern. Wir sind aber auf Ihren Sachverstand angewiesen, um den richtigen Weg zu finden; auf Erfahrungsaustausch, auf die Zusammenarbeit von Ärzten und allen, die im Gesundheitswesen Verantwortung tragen. Manchmal sagt man, das ärztliche Wissen sei innerhalb von drei Jahren überholt. Das ist eine dieser modischen Übertreibungen, sie hat aber einen wahren Kern. Auch Ärzte haben heute selbstverständlich die Verpflichtung, ihr Wissen immer wieder auf den neuesten Stand zu bringen und die Patienten entsprechend zu behandeln. Das lebenslange Lernen soll ja mithelfen, dass Menschen länger und besser leben können.
VII. Meine Damen und Herren, der Gesundheitssektor ist ein Wachstumsmarkt mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Im Gesundheitswesen arbeiten heute etwa zwei Millionen Menschen. Das sind doppelt so viele wie in der Automobilindustrie. Das war mir nicht bewusst. Dieser Markt wird weiter wachsen. Das hängt zusammen mit der Fülle neuer Diagnose- und Therapie-Möglichkeiten, von denen wir noch vor wenigen Jahren oder Jahrzehnten nur träumen konnten. Aber auch der Bedarf an medizinischen Leistungen und an Gesundheitsdiensten steigt allgemein in einer Gesellschaft, in der immer mehr Menschen immer länger leben. Die wachsende Vielfalt dieser Angebote kann verwirrend wirken, vor allem dann, wenn man sie nicht unbeteiligt betrachtet, sondern als Patientin oder Patient nur den Wunsch hat, wieder gesund zu werden. Da tragen Ärztinnen und Ärzte eine große Verantwortung. Sie müssen sich gegen einen doppelten Vorwurf verteidigen: Sie müssen über das Notwendige entscheiden und sich sagen lassen, das sei gar nicht notwendig. Je reicher die „ProDer Internist 8 · 2004
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duktpalette“ wird, umso häufiger müssen sie aber auch Erwartungen von Patienten enttäuschen.
VIII. Kürzlich hat eine Umfrage gezeigt: Das Solidarprinzip unseres Gesundheitswesens findet in der Bevölkerung breiten Rückhalt. Achtzig Prozent der Deutschen sind dafür, dass auch in Zukunft Gesunde für Kranke einstehen, dass starke Schultern mehr tragen als schwache Schultern. Lebenschancen dürfen nicht davon abhängen, ob jemand Arbeit hat und wie viel Geld er damit verdient. Wer krank wird, muss sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass ihm so geholfen wird, wie er das braucht, und nicht so, wie er es bezahlen kann. Solidarität im Gesundheitssystem heißt auch, mit den vorhandenen Mitteln sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen. Darum halte ich es auch für ein großes Missverständnis, wenn Versicherte glauben, sie müssten aus ihrer Krankenversicherung möglichst viel herausholen, weil sie ja viel einbezahlt haben. Ärzte sind wie Rechtsanwälte oder Architekten meist Freiberufler, aber sie unterscheiden sich nicht nur durch ihre Aufgaben von anderen freien Berufen. Sie beziehen einen Großteil ihres Einkommens aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, die von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen wird. Das gibt Sicherheit; das verpflichtet aber auch gegenüber der Solidargemeinschaft.
IX. Ich bin überzeugt davon, dass bei allen unterschiedlichen Auffassungen in einem Einigkeit herrscht: Gesundheitsvorsorge ist ein gesundheitspolitisches Ziel, das alle vertreten. Da gibt der Erfolg uns Recht. Ich wünschte mir, dass alle, die so beredt über die Mängel unseres Gesundheitswesens sprechen, auch einmal von solchen Ergebnissen redeten. Wenn das Bewusstsein für das kostbare Gut Gesundheit gestärkt wird, dann ist gezieltes Vorbeugen möglich, dann ist erst in zweiter Linie Behandlung nötig.
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Ich bin froh darüber, dass es inzwischen Krankenkassen gibt, die Anreize für die Versicherten schaffen, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und an Vorsorge-Programmen teilzunehmen. Der Erfolg solcher Programme hängt natürlich zu einem guten Teil vom Zusammenwirken zwischen Ärzten, Patienten und den Kassen ab. Wer vorbeugt, muss dafür belohnt werden. Immer bessere medizinische Vorsorge, Diagnostik und Therapie hilft vielen, vielen Menschen.
X. Meine Damen und Herren, ein Gedanke zum Schluss: Sie wissen, dass ich mich immer wieder zu Wort gemeldet habe, wenn es um medizinethische Fragen ging. Am Beginn auch aller medizinischen Forschung muss nach meiner Überzeugung eine Wertentscheidung stehen. Wir brauchen einen Konsens darüber, welche technischen Möglichkeiten mit unseren Wertvorstellungen vereinbar sind und welche nicht. Die Freiheit der Forschung gerät nicht dadurch in Gefahr, dass wir ihr ein ethisches Fundament geben. Die Freiheit der Forschung ist nicht frei von Bindungen. Für mich gilt, dass wir Embryonen nicht als Experimentiermasse verwenden und nach Gebrauch verwerfen dürfen. So hat es der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Wir dürfen die Gefahr der biologischen Selektion nicht verharmlosen, nur um einem möglichen therapeutischen Nutzen nachzujagen. Bei diesen Fragen muss sich unser Menschenbild bewähren; das gründet auf der Würde des Menschen. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde steht aus gutem Grund ganz am Anfang unseres Grundgesetzes. Sie ist das Leitbild, das auch der medizinischen Forschung die Richtung vorgibt und ihr Grenzen setzt. Wir dürfen uns auch keine Entscheidung darüber anmaßen, wann das Leben zu Ende gehen soll. Ich begrüße sehr, dass die Bundesärztekammer vor wenigen Tagen ihre „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“ neu gefasst und veröffentlicht hat und dass sie am strikten Nein zur aktiven Sterbehilfe festhält.
Sie haben Recht: Wir wollen nicht in einer Gesellschaft leben, die den Menschen den Tod nahe legt, wenn sie mit dem Leben nicht mehr zurechtkommen. Darum müssen wir noch viel mehr dafür tun, dass Schmerz und Verzweiflung gelindert werden bis zur letzten Minute. Ich finde, Ärztinnen und Ärzte müssen in der Ausbildung auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Die neue Approbationsordnung macht da einen Anfang: Schmerztherapie ist jetzt Prüfungsstoff. Vielen – auch mir – geht das nicht weit genug, aber es ist ein Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung. Schwerstkranke Menschen haben Angst vor einem qualvollen Sterben. Diese Angst kann die Schmerztherapie ihnen, nach allem, was ich weiß, in den allermeisten Fällen nehmen.
XI. Ich wünschte mir, meine Damen und Herren, dass ein humaner Umgang mit Krankheit das unverwechselbare Merkmal unseres Gesundheitswesens und unserer Gesellschaft bliebe. Ich wünschte mir, dass der medizinische Fortschritt zum Wohle der Menschen genutzt wird, ohne dass Technologien sich verselbstständigen können. Ich wünschte mir, dass Solidarität das Fundament unseres Gesundheitssystems bleibt, und ich wünschte mir, dass Ärztinnen und Ärzte mithelfen, die Vorsorge und die Verantwortung des Einzelnen zu stärken und ihm nahe zu sein. Ich wünsche Ihnen allen hier in Bremen gute und ertragreiche Tage und danke für die Geduld, die Sie mit uns allen gehabt haben.
Mitteilungen BDI
Begrüßung neuer Mitglieder Neue Mitglieder ▂ Bayern Frau Dr. med. Nurcan Demirci-Aydin 90478 Nürnberg Herrn Wolfgang Dietrich 88131 Lindau Frau Dr. med. Stefanie Eylert 91541 Rothenburg Frau Dr. med. Rosa Theresia Figl 87719 Mindelheim Herrn Prof. Dr. med. Frank A. Flachskampf 91054 Erlangen Frau Dr. med. Christina Foltis-Stürzebecher 90411 Nürnberg Herrn Dr. med. Stefan Gölder 94315 Straubing Frau Adele Heinrich 90409 Nürnberg Herrn Dr. med. Joachim Kessler 87437 Kempten Herrn Sören Kühnapfel 80339 München Frau Katharina Laubner 97080 Würzburg Frau Dr. med. Sabine Lehr 91227 Leinburg Herrn Dr. med. Wolfgang Muckelbauer 96110 Scheßlitz Frau Nadja Röthlingshöfer 90403 Nürnberg Frau Dr. med. Katharina Schipek 80538 München Herrn Dr. med. Stefan Stern 93047 Regensburg Frau Dr. med. Judith Struntz 90480 Nürnberg Frau Dr. med. univ. Jana Thoennissen 81377 München
Frau Dr. med. Nicola Freifrau von Welser-Obermaier 82166 Gräfelfing ▂ Berlin Frau Anne Seymer 13051 Berlin Frau Regina Dreessen 13158 Berlin Frau Dr. med. Annette Dunzendorfer 10823 Berlin Frau Dr. med. Sylke Gansen 12161 Berlin Herrn Felix Pröpper 12159 Berlin Frau Dr. med. Marie Antonia Schmid 10117 Berlin Herrn Dr. med. Rainer Sinnecker 13589 Berlin
Frau Dr. med. Simone Bergfeld 64289 Darmstadt Frau Dr. med. Monika Gille 36093 Künzell Herrn Rachid Khalil 64385 Reichelsheim Herrn Dr. med. Wolfgang Knauf 65343 Eltville Frau Ella Larjow 34281 Gudensberg Frau Imke Tangemann 36043 Fulda Herrn Andreas Weyandt 34119 Kassel ▂ Koblenz Herrn Werner Schwantner 56075 Koblenz Herrn Dr. med. Hans-Peter Simon 56253 Treis-Karden
Frau Serpil Yilmaz 10969 Berlin
Herrn Dr. med. Arnulf Zimmermann 56729 Luxem
▂ Brandenburg
▂ Mecklenburg-Vorpommern
Herrn D. med. Karl-Jürn von Stünzner-Karbe 15236 Sieversdorf
Frau Dr. med. Esther Adolph 18057 Rostock
▂ Nordbaden Herrn Dr. med. Karsten Hamm 68169 Mannheim Frau Gabriele Reuter 76547 Sinzheim ▂ Nordrhein Frau Andrea Blume 50259 Pulheim Frau Dr. med. Hi-Kyung Choi 53129 Bonn Frau Julia Gorschkova 45472 Mülheim Frau Marion Herrmann 50354 Hürth Frau Claudia Kudlek 47807 Krefeld Herrn Dr. med. Klaus Leifeld 45279 Essen Herrn Dr. med. Karl Lewalter 51519 Odenthal Frau Carolin Matthes 40878 Ratingen Frau Dr. med. Sabine Neugebauer-Baba 40549 Düsseldorf Herrn Dr. med. Martin Schaefer 45138 Essen
▂ Bremen
Frau Dr. med. Ines Lengle 17348 Woldegk
Frau Dr. med. Anne-Kathrin Ludwig 28203 Bremen
Frau Kathrin Lessel 18435 Stralsund
▂ Hamburg
▂ Niedersachsen
Frau Maria Tsaroucha 47533 Kleve
Frau Aneta Crovic 20253 Hamburg
Herrn Dr. med. Hans-Heinrich Jung 28832 Achim
▂ Nordwürttemberg
Frau Dr. med. Sabine Jägemann 20259 Hamburg
Herrn Dr. med. Jan Kröger 21644 Sauensiek
Herrn Jörg Schmitt 20253 Hamburg
Frau Dr. med. Nora Kussebi 37073 Göttingen
Herrn Dr. med. Klaus Voelker 22297 Hamburg
Herrn Carsten Melchert 26127 Oldenburg
▂ Hessen
Frau Ekaterina Voskoboinikova 26121 Oldenburg
Frau Dr. med. Leyla Abkai 36341 Lauterbach
Herrn Dr. med. Jost Wamhoff 49084 Osnabrück
Herrn Carsten Swak 45355 Essen
Herrn Dr. med. Alexander Brands 70469 Stuttgart Herrn Lorenz Esposito 74232 Abstatt Frau Dr. med. Stefanie Röhm 70176 Stuttgart Herrn Steffen Strobel 73033 Göppingen
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Neue Mitglieder (Fortsetzung) ▂ Pfalz Frau Elke Jülle-Schlager 76744 Wörth Herrn Martin Pfisterer 67663 Kaiserslautern Frau Dr. med. Simone Westermann 76776 Neuberg ▂ Saarland Frau Gudrun Balzert 66346 Püttlingen Herrn Dr. med. Thomas Thünenkötter 66111 Saarbrücken ▂ Sachsen Frau Angelika Grube 01324 Dresden
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Frau Ulrike Palm 01558 Großenhain
Herrn Dr. med. Alexander Hülsen 89073 Ulm
Herrn Konstantin Rostov 02943 Weißwasser
▂ Thüringen
Herrn Bert Winkler 04275 Leipzig ▂ Sachsen-Anhalt Frau Dr. med. Ulrike Burkhardt 06842 Dessau
Herrn Piotr Ptak 99976 Lengenfeld ▂ Westfalen-Lippe Herrn Jan Boschenkov 59469 Ense
▂ Schleswig-Holstein
Herrn Dr. med. Jörg Bremer 48231 Warendorf
Frau Maike Ohlendorf 25980 Sylt-Ost (Tinnum)
Frau Nora Brückner 44269 Dortmund
▂ Südwürttemberg
Frau Dr. med. Martina Hinz 32760 Detmold
Herrn Markus Feßler 88214 Ravensburg
Frau Barbara Horzella 32369 Rahden
▂ Österreich Frau Dr. med. Birgit Hörmanseder 4623 Gunskirchen Frau Dr. med. Edeltraud Müller 4810 Gmunden Frau Dr. med. Katharina Wasserbauer 4560 Kirchdorf/Krems ▂ Schweiz Frau Maren Jacobs 7141 Luven
Mitteilungen BDI
Überblick BDI-Seminarkongresse/Tagungen für ärztliche Fortbildung 2004
Nationale Veranstaltungen
CME
▂ ▂ ▂ ▂ ▂ ▂ ▂
41 12 beantragt 36 25 20
30.08.–03.09.2004 18.09.–19.09.2004 22.10.–24.10.2004 13.11.–16.11.2004 25.11.–27.11.2004 26.11.–02.12.2004
10
11.12.2004
Echokardiographie-Grundkurs, Pörtschach/Wörthersee* Doppler-Echokardiographie-Refresherkurs, München Intensivkurs: Kardiologie/Pneumologie, Bad Krozingen Echokardiographie-Aufbaukurs, Wiesbaden* Bronchoskopiekurs, Nürnberg Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren, (Kurs B), Teneriffa Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie, Teil 1, Wiesbaden
*gem. KBV-Richtl.
Internationale Veranstaltungen / Seminarkongresse ▂ Pörtschach/Wörthersee* ▂ Venedig* ▂ Teneriffa*
20 20 20
29.08.–04.09.2004 26.09.–02.10.2004 25.11.–04.12.2004
(Kurse werden zusätzlich mit Fortbildungspunkten bewertet.) * Einzelheiten zu diesen Kongressen finden Sie auf nachfolgenden Seiten
Änderungen vorbehalten.
Weiterhin bieten wir zahlreiche Fort- und Weiterbildungsseminare im Bundesgebiet an. Informationen hierzu halten wir für Sie bereit
Auskunft und Anmeldung Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Kongressabteilung Postfach 1566 D-65005 Wiesbaden Tel.: 0611/18133-22 oder -24 Fax: 0611/18133-23 E-Mail:
[email protected] Internet: http://www.bdi.de Der Internist 8 · 2004
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Anmeldung (bitte gewünschten Kongress ankreuzen) Kursübersicht
Pörtschach am Wörthersee
Wiesbaden
Echokardiographie-Grundkurs (nach KBV-Richtlinien) CME: 41
Echokardiographie-Aufbaukurs (nach KBV-Richtlinien) CME: 36
30.08. – 03.09.2004
13.11. – 16.11.2004
Leitung: OA Dr. med. F.-J. Beck, Wiesbaden
Leitung: OA Dr. med. F.-J. Beck, Wiesbaden
Kursort: Congress Center Wörthersee Hauptstraße 203, A-9210 Pörtschach am Wörthersee 30.08.04 bis 03.09.04 von 10.00 bis 13.00 Uhr und 16.00-19.00 Uhr
Kursort: Dr. Horst-Schmidt-Kliniken/Kardiologie Ludwig-Erhard-Straße 100, 65199 Wiesbaden 13.11.04 bis 15.11.04 von 8.30 Uhr bis 19.00 Uhr und 16.11.04 von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
€ 500,00 für Nichtmitglieder (Preis inkl. Kongressteilnahme 29.08.-03.09.04) € 390,00 für Mitglieder (Preis inkl. Kongressteilnahme 29.08.-03.09.04)
€ 420,00 für Nichtmitglieder € 340,00 für Mitglieder
Hiermit melde ich mich verbindlich zu oben angekreuzten Kurs an: Akad. Titel:
Vor- und Zuname:
Anschrift (privat)*:
Anschrift (dienstl.):
Tel.: Ich bin:
Fax: Mitglied des BDI
Hiermit erkenne ich die Teilnahmebedingungen des BDI an. Datum
Unterschrift
Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen. (* = wird für Ihre Teilnahmebescheinigung benötigt) Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne weitere Programminformationen zu den einzelnen Kursen zu.
Auskunft und Anmeldung Berufsverband Deutscher Internisten e.V. · Postfach 1566, D-65005 Wiesbaden Tel.: 0611/18133-22 oder -24, Fax: 0611/18133-23 E-Mail:
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Nichtmitglied
Mitteilungen BDI
Pörtschach/Wörthersee zum 53. internationalen interdisziplinären Seminarkongress in Pörtschach/Wörthersee (Sonntag, 29. August bis Freitag, 03. September 2004) Tagungsort: Congress Center Wörthersee, Haupstr. 203, A-9210 Pörtschach am Wörthersee Der Kongress wird von der Landesärtzekammer Hessen mit 20 Fortbildungspunkten zertifiziert. Kurse werden zusätzlich mit Fortbildungspunkten bewertet. Kursübersicht/Anmeldung Kurs/CME
CME Datum
Uhrzeit
Mitgl./Nichtmitgl.
Kursleiter
10.00-13.00 16.00-19.00
EUR 340,–/420,–
Dr. F.-J. Beck et al./Wiesbaden
▂ Congress Center Wörthersee
Echokardiographie-Grundkurs + *gem. KBV-Richtl.
Reisemedizin
Diabetologie-Workshop
Internistische Notfälle
30.08.–03.09.04 41
und
5
30.–31.08.04
16.00-18.00
EUR 50,–/80,–
Prof. Dr. med.G. Hess/Mannheim
13
01.–03.09.04
10.00-13.00
EUR 110,–/160,–
PD Dr. Kornelia Konz/Wiesbaden
5
01.–02.09.04
16.00-18.00
EUR 50,–/80,–
Dr. Petra Heizmann, Berlin
▂ Gemeindeamt Pörtschach Phytopharmaka-Workshop 13 30.08.–01.09.04 10.00-13.00 EUR 110,–/160,– Dr. Dr. B. Uehleke/Berlin Naturheilkunde und/versus „Schulmedizin“ in der Kardiologie, Gastroenterologie, Pneumologie, Infektiologie, Urologie, Gynäkologie, Rheumatologie, etc.
Sonographie-Refresherkurs
13
30.08.–01.09.04
16.00-19.00
EUR 110,–/160,–
PD Dr. med. W. D. Strohm/Heilbr.
Weitere Angaben
Tageskarte
EUR 40,–/60,–
Ermäßigte Kongresskarte (gilt nur in Verbindung mit + gekennz. Kursen/Paketen)
EUR 50,–/80,–
Kongresskarte
EUR 100,–/150,–
Med. Assistenzpersonal
EUR 70,–/70,–
Ärzte im Praktikum (AIP), Turnusärzte (bis 3. Ausb.jahr), Ärztinnen und Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse u. Sonderkurse 30 % auf d. Rechnungsendbetrag. (Bitte unbedingt Bescheinigung beifügen)
Ich bin:
Mitglied im BDI e.V.
Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an.
Nichtmitglied
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V.
Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort)
Name, Vorname
Stempel, Anschrift, Telefonnr.
Datum/Unterschrift
Änderungen vorbehalten.
Auskunft und Anmeldung Berufsverband Deutscher Internisten e.V. · Postfach 1566, D-65005 Wiesbaden Tel.: 0611/18133-22 oder -24, Fax: 0611/18133-23 E-Mail:
[email protected], Internet: http://www.bdi.de
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Pörtschach am Wörthersee vom 29. August bis 03. September 2004 Eröffnung: Sonntag, 29. August 2004, 17.00 Uhr Schwerpunkt: Arterielle Hypertonie, Niere, Endokrine Organe und Intensivmedizin Vortrag: Prionen und BSE – was wissen wir heute? G. Hess/Mannheim Kursübersicht
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Uhrzeit
Montag, 30.08.04
Dienstag, 31.08.04
Mittwoch, 01.09.04
Donnerstag, 02.09.04
Freitag, 03.09.04
09.00 – 10.00
Kardiologie Neue Konzepte in der Primärprävention der KHK M.Wehr/Bochum
Kardiologie Besonderheiten der Therapie des Altersherzens M.Wehr/Bochum
Kardiologie Akutes Koronarsyndrom D. Hausmann/ Wolfenbüttel
Kardiologie Therapie der chron. Herzinsuffizienz D. Hausmann/ Wolfenbüttel
Kardiologie Infektiöse Endokarditis D. Hausmann/ Wolfenbüttel
10.00 – 11.45
Primäre u. sekundäre Arterielle Hypertonie R. R.Wenzel/Zell am See
Endokrinologie Hypophysenerkrankungen Diagnose und Therapie O.-A. Müller/München
Diabetologie Pathogese und Epidemiologie Diabetische Folgeschäden H. Mehnert/München
Nephrologie Vaskulititden Akutes u. chronisches Nierenversagen B. Grabensee/Düsseldorf
Intensivmedizin Sepsis – Schock Petra Heizmann/Berlin
11.45 – 12.00
Pause
Pause
Pause
Pause
Pause
12.00 – 13.00
Gastroenterologie Chronisch entzündliche Darmkrankheiten A.Tromm/Hattingen
Gastroenterologie Divertikulose/-itis Reizdarmsyndrom A.Tromm/Hattingen
Angiologie Varizenoperationen Was ist möglich, was nicht? J. Dörrler/Erding
Stoffwechselkrankheiten Komata Th. Griga/Dortmund
Pneumologie Klinisches und endoskop. Management der Lungenblutung A. Kreuzer/Wien
14.15 – 15.45
Besondere gastroenterologische Fälle A.Tromm/Hattingen
Besondere gastroenterologische Fälle R. Büchsel/Berlin
Besondere angiologische Fälle Fallbeispiele J. Dörrler/Erding
Besondere rheumatologische Fälle Der Kreuzschmerz aus internistischer Sicht M. Ausserwinkler/Althofen
Besondere pneumologische Fälle A. Kreuzer/Wien
16.00 – 17.00
Schmerz Opioide beim NichtTumorschmerz J. Nadstawek/Bonn
Schmerz Sterbehilfe-aktiv-passivüberhaupt nicht J. Nadstawek/Bonn
Hepatologie Akute und chronische Hepatitiden Th. Griga/Dortmund
Rheumatologie Organbeteiligung bei rheumatischen Krankheiten M. Ausserwinkler/Althofen
Stoffwechselkrankheiten Adipositas – Metabolisches Syndrom Kornelia Konz/Wiesbaden
17.00 – 18.00
Immunologie Umwelt u. Erbgut als Wegbereiter von Immunkrankheiten H.W. Baenkler/Erlangen
Immunologie Stress und Immunkrankheiten H.W. Baenkler/Erlangen
Diabetes Aktuelle Therapie des Diabetes Mellitus H. Mehnert/München
Pneumologie Endoskop. Erscheinungsform d. intrathorakalen Lymphknotentuberkolose A. Kreuzer/Wien
Ophthalmologie Diabetische Retinopathie M.W. Ulbig/München
18.00 – 19.00
Radiologie Rationale und rationelle diagnostische Strategien bei unklarem Organherd (Lunge, Skelett, Abdomen) J. Freyschmidt/Bremen
Radiologie Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen modernen Bildgebeneden Verfahren in der Gastroenterologie J. Freyschmidt/Bremen
Infektiologie/Intensivmedizin. Die Bedeutung der raschen u. effektiven antibiotischen Therapie im Zeichen der DRG‘s W. Heizmann, Berlin
Ophthalmologie Infektiologie Neue Infektionskrankheiten Innere Krankheiten aus der Sicht des Ophthalmologen W. Heizmann/Berlin M.W. Ulbig/München
20.30 – 22.00
Berufspolitik P. Knuth/Wiesbaden
Gastroenterologie Behandlungsfehler R. Büchsel/Berlin
Festvortrag Liebe und Sexualität im Mittelalter J. Grabmayer/Klagenfurt
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Mitteilungen BDI
Venedig Palazzo Albrizzi 2. Internationaler interdisziplinärer Seminarkongress für ärztliche Fortbildung Sonntag, 26. September bis Samstag, 02. Oktober 2004 Tagungsort: Palazzo Albrizzi, I-30100 Venice (Italien) Der Kongress wird von der Landesärtzekammer Hessen mit 20 Fortbildungspunkten zertifiziert. Kurse werden zusätzlich mit Fortbildungspunkten bewertet. Kursübersicht/Anmeldung Kurs/CME
Echokardiographie-Refresherkurs
CME
Datum
Uhrzeit
Mitgl./Nichtmitgl.
Kursleiter
10
27.–28.09.04
10.00-13.00
EUR 80,–/110,–
Dr. F.-J. Beck/Wiesbaden
Phytopharmaka-Workshop 10 27.–28.09.04 14.15-19.00 EUR 110,–/160,– Dr. Dr. B. Uehleke/Berlin Naturheilkunde und /versus „Schulmedizin“in der Kardiologie, gastroenterologie, Pneumologie, Infektiologie, Urologie, Gynäkologie, Rheumatologie, etc.
Diabetologie-Workshop
15
29.09.–01.10.04
10.00-13.00
EUR 110,–/160,–
PD Dr. Kornelia Konz/ Wiesbaden
Sonographie-Refresherkurs
15
29.09.–01.10.04
16.00-19.00
EUR 110,–/160,–
PD Dr. W. D. Strohm/Heilbr.
Weitere Angaben Tageskarte
Datum:
EUR 40,–/ 60,–
Kongresskarte
EUR 100,–/150,–
Med. Assistenzpersonal
EUR 70,–/ 70,–
Ärzte im Praktikum (AIP), Turnusärzte, Ärztinnen und Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse u. Kurse 30 % auf d. Rechnungsendbetrag. (Bitte unbedingt Bescheinigung beifügen)
Ich bin:
Mitglied im BDI e.V.
Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an.
Nichtmitglied
Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V.
Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort)
Name, Vorname
Stempel, Anschrift, Telefonnr.
Datum/Unterschrift
Änderungen vorbehalten.
Auskunft und Anmeldung Berufsverband Deutscher Internisten e.V. · Postfach 1566, D-65005 Wiesbaden Tel.: 0611/18133-22 oder -24, Fax: 0611/18133-23 E-Mail:
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Der Internist 8 · 2004
| M201
Venedig 2004 – Palazzo Albrizzi Sonntag, 26. September bis Samstag, 2. Oktober 2004 Eröffnung 17.00 Uhr – Festrede: Frau Prof. Nevia Pizzul-Capello „Die venezianische Gesundheitspolitik zur Zeit der Pest“ Kursübersicht
M202 |
Uhrzeit
Montag, 27.09.04
Dienstag, 28.09.04
Mittwoch, 29.09.04
Donnerstag, 30.09.04
Freitag,01.10.04
09.00 – 10.00
Kardiologie Akt. Meilensteine zur cardiovascul. Therapie: Konsequenzen für die Praxis, Teil 1 P. Baumgart/Münster
Kardiologie Akt. Meilensteine zur cardiovascul. Therapie: Konsequenzen für die Praxis, Teil 2 P. Baumgart/Münster
Kardiologie Therapieansätze bei Herzinsuffizienz G. Bönner/ Bad Krozingen
Kardiologie Rationelle Sekundärprävention bei KHK G. Bönner/ Bad Krozingen
Hypertonie Praktische Umsetzung der neuen Leitlinien zur arteriellen Hypertonie G. Bönner/ Bad Krozingen
10.00 – 11.45
Psychiatrie Ängste Gabriela Stoppe/ Basel
Nephrologie/Pathologie Diabetes mellitus Diabetische Nephropathie R. Fünfstück/Weimar Makro- u. Mikroangiopathien b. Diabetes mellitus aus der Sicht des Pathologen Valeria Gärtner/Tübingen-
Gastroenterologie Divertikulose/-itis Reizdarmsyndrom A. Tromm/Hattingen –
Pharmakologie Stoffwechselstörungen U. Borchard/Düsseldorf Adipositas J. G. Wechsler/München
11.45 – 12.00
Pause
Pause
Pause
Pause
Pause
12.00 – 13.00
Andrologie Cornelia Jaursch-Hancke/ Wiesbaden
Nephrologie HarnwegsinfektionenMikrobiologische Aspekte und Therapiestrategien R. Fünfstück/Weimar
Pneumologie COPD (obstruktive Lungenerkrankung) nicht nur auf die Lunge kommt es an A. Pforte/Hamburg
Labormedizin CRP, BNP, IMA: neue Serummarker in der Kardiologie T. Demant/Dresden
Endokrinologie Hypophysenerkrankungen Diagnose und Therapie O.-A. Müller/ München
13.00 – 14.15
Pause
Pause
Pause
Pause
Pause
14.15 – 15.45
Fälle aus der Praxis Proktologie E. Hancke/ Frankfurt a. M.
Fälle aus der Praxis Gastroenterologie Marie-Luise Hermans/ Euskirchen
Fälle aus der Praxis Arzt und Recht Th. Hermans/ Euskirchen
Fälle aus der Praxis Diabetologie Therapieprobleme im Alltag. Orale Antidiabetika u. Fehler i. d. Insulintherapie H. Mehnert/München
Fälle aus der Praxis Pharmakologie U. Borchard/Düsseldorf –
16.00 – 17.00
Gastroenterologie Refluxkrankheit Helicobakteriose Marie-Luise Hermans /Euskirchen
Psychiatrie Delier Gabriela Stoppe/Basel
Dermatologie S. Wassilew/Krefeld
Schilddrüsenerkrankungen Häufige Krankheitsbilder O.-A. Müller/München
17.00 – 18.00
Pathologie Tubulointerstitielle Nephropathien Valeria Gärtner/ Tübingen
Pneumologie Diagnose und Therapie der Lungenembolie A. Pforte/Hamburg
Dermatologie S. Wassilew/Krefeld
Schmerz M. Überall/Nürnberg –
18.00 – 19.00
Andrologie Cornelia Jaursch-Hancke/ Wiesbaden
Labormedizin Diabetische Dyslipidämie: Risiko u. therapeutische Optionen T. Demant/Dresden
Natriuretische Peptide als neue diagnostische Marker in der Kardiologie 1. Natriuretische Peptide als kardiale Marker – pathophysiologische Grundlagen und analytisch-diagnostische Kriterien E. Spanuth/Mannheim 2. Ergebnisse klinischer Studien zum Einsatz des natriuretischen Peptids NT-proBNP in der Primärdiagnostik der Herzinsuffizienz G. Hess/Mannheim 3. Anwendungen von NT-proBNP in Klinik und Praxis: Erfahrungen in Diagnostik und Verlaufskontrolle der Herzinsuffizienz C. Holubarsch/Bad Krozingen
Gastroenterologie Gallenwegserkrankungen W. Arnold/Bremen
Schmerz M. Überall/Nürnberg
Der Internist 8 · 2004
Mitteilungen BDI
Puerto de la Cruz/Teneriffa Donnerstag, 25. November bis Samstag, 4. Dezember 2004 Tagungsort: Hotel Riu Garoé, Doctor Celestino Pádròn 3, E-38400 Puerto de la Cruz Der Kongress wird von der Landesärtzekammer Hessen mit 20 Fortbildungspunkten zertifiziert. Kurse werden zusätzlich mit Fortbildungspunkten bewertet. Kursübersicht/Anmeldung Kurs Saal I
CME Datum
Uhrzeit
Mitgl. €/Nichtmitgl. € Leitung
Diabetologie
15
29.11.–01.12.04
10.00–13.00
110,00/160,00
Ernährungsmedizin in der Hausarztpraxis 10 (Neuro-)Psychiatrisches Kolloquium für die Praxis 8 Internistische Notfälle 5
29.11.–30.11.04 01.12.–03.12.04 02.12.–03.12.04
16.00–19.00 16.00–18.00 10.00–12.00
kostenlos/kostenlos 80.–/110.– 50.–/80.–
C. Jaursch-Hancke/Wiesbaden H. Walle/Kirkel Dr. L. Blaha/Deggendorf Dr. Petra Heizmann/Berlin
80,00/110,00
A. Fischbach/Wiesbaden
80,00/110,00 110,00/160,00 80,00/110,00
G.Mathis/Hohenems W.D.Strohm/Heilbronn Ch.Jakobeit/Radevormwald
50,00/80,00
G. Hess/Mannheim
50,00/80,00 50,00/80,00
E. Schmitt/Wiesbaden S. Wassilew/Krefeld
270,00/380,00
B. Uehleke/Berlin Xiaoya Li/Augsburg
150,00/200,00
Xiaoya Li/Augsburg
150,00/200,00
B. Uehleke/Berlin
Saal II Refresher-Sonographie-Combi-Kurse (4 Kurse/Einzelanm. mögl.)+ 270,00/380,00 Echokardiographie 10 26.11.–27.11.04: am 26.11. von 16.00–19.00 Uhr und am 27.11. von 10.00–13.00 Uhr Lungen- u. Pleura-Sonographie 10 29.11.–30.11.04 10.00–13.00 Sonographie-Abdomen 15 29.11.–01.12.04 16.00–19.00 Farbduplexsonographie 10 01.12.–02.12.04 10.00–13.00 (Abdominelle Gefäße u. Organe inkl. Niere - Tipps und Tricks bei Beinvenenthrombose) Reisemedizin 5 02.12.–03.12.04: geeignet auch f. Praxispersonal am 02.12. von 16.00–18.00 Uhr und am 03.12. von 10.00–12.00 Uhr Saal III Orthopädie HWS-Rücken-Füße 5 29.11.–30.11.04 16.00–18.00 Dermatologie Fälle in der tägl. Praxis 5 01.12.–02.12.04 16.00–18.00 Saal IV Zusatzbezeichnung + 26.11.–02.12.04 10.00–13.15 Naturheilverfahren Kurs B 16.00–19.15 20
Akupunktur und Chinesische Medizin (mit praktischen Übungen z.B. Tai Chi, Qi Jong etc.) Workshop - Naturheilverfahren Ernährungstherapie, Elektrotherapie, Neuraltherapie, Ordnungsverfahren (Krankenführung- u. Gespräch)
20
26.11.2004 27.11.2004 29.11.2004 30.11.2004 26.11.2004 29.11.2004 01.12.2004
20 02.12.2004
16.00–19.15 10.00–13.15 16.00–19.15 10.00–13.15 16.00–19.15 10.00–13.15 10.00–13.15 10.00–13.15 16.00–19.15 10.00–13.15
Weitere Angaben Tageskarte Datum: 40,–/ 60,– Kongresskarte 100,–/150,– Ermäßigte Kongresskarte (gilt nur in Verbindung mit + gekennz. Kursen 50,–/ 80,– Med. Assistenzpersonal 70,–/ 70,– Ärzte im Praktikum (AIP), Turnusärzte (bis 3. Ausb.jahr), Ärztinnen und Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse u. Sonderkurse 30 % auf d. Rechnungsendbetrag. (Bitte unbedingt Bescheinigung beifügen)
Ich bin:
Mitglied im BDI e.V. Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an. Nichtmitglied Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V. Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort)
Name, Vorname, Stempel, Anschrift, Telefonnr Änderungen vorbehalten.
Datum/Unterschrift
Der Internist 8 · 2004
| M203
M204 |
Der Internist 8 · 2004
Freitag, 26.11.04
Kardiologie Therapieoptionen bei akuter u. chronischer Herzinsuffizienz J. Niebauer/Leipzig
Rheumatologie Rieke Alten/Berlin
Nuklearmedizin und Autoimmunkrankheiten C.-M. Kirsch/Homburg
EKG-Refresher J. Niebauer/Leipzig
Schmerztherapie M. Strumpf/Bremen
Ernährung Enterale Ernährung U. Rabast/Hattingen
Orthopädie Schulter und Schmerz E. Schmitt/Frankfurt
Ernährung Sinn u. Unsinn gastroenterologischer Diäten U. Rabast/Hattingen
Uhrzeit
09.00 - 10.00
10.00 - 11.45
12.00 - 13.00
14.15 - 15.45
16.00 - 17.00
17.00 - 18.00
18.00 - 19.00
20.30 - 22.00
Kursübersicht Montag, 29.11.04
Berufspolitik
Nuklearmed. Methoden i. d. Onkologie unter bes. Berücksichtigung von GEP Tumoren C.-M. Kirsch/Homburg
Schmerztherapie M. Strumpf/Bremen
Dienstag, 30.11.04
Mittwoch, 01.12.04
Donnerstag, 02.12.04
Freitag, 03.12.04
Phytotherapie kontra Schulmedizin bei Erkältung, Rheuma, Impotenz, gynäkol. Erkrankungen B.Uehleke/Berlin
Arzt und Recht Th. Hermans/Euskirchen
Interaktiver Test über die TED-Fragen des Kongresses (freiwillig)
Gastroenterologie Helikobakter-Pylorieassoziierte Erkrankungen J.-F.Riemann/Ludwigsh. Gastroenterologie Kolorektales Karzinom J.-F.Riemann/Ludwigsh. Chirurgie Hiatushernie und Refluxkrankheit B.Husemann/Düsseldorf Gastroenterologie Reizmagen-Reizdarm W. Rösch/Frankfurt
Gastroenterologie Refluxkrankheit und Barett Ösophagus W. Rösch/Frankfurt Infektiologie Seuchen im 20. und 21. Jahrhundert G. Hess/Mannheim
Hepatologie W. Arnold/München Chirurgie Kurzdarmsyndrom B.Husemann/Düsseldorf
Gynäkologie W. Eiermann/München
Pneumologie Sonja Beckh/Nürnberg
Dermatologie Warzenerkrankungen S. Wassilew/Krefeld
Kasuistik Stoffwechsel u. Kardiol. Therapie von Dyslipidämien bei KHK A. Steinmetz/Andernach
Infektiologie Aktuelle Therapie bei HIV R. Raedsch/Wiesbaden
Infektiologie Wundinfektionen in der Praxis W. Heizmann/Berlin
Stoffwechsel u. Kardiol. Metabolisches Syndrom und KHK A. Steinmetz/Andernach
Allergologie Diagnostik und Therapie allergischer Erkrankungen Sonja Beckh/Nürnberg
Pathologie Differentialdiagnostik der Colitiden M. Stolte/Bayreuth
Kasuistik Arzneimittelinteraktionen U. Borchard/Düsseldorf
Onkologie Häufige Tumore bei HIV R. Raedsch/Wiesbaden
Pharmakologie Neue Arzneimittel Pharmakologie b. älteren Menschen U. Borchard/Düsseldorf
Sportmedizin Immunreaktion bei Belastung K. Völker/Münster
Pathologie Eine neue Epidemie: Das Barrettsyndrom M. Stolte/Bayreuth
Kasuistik Psychiatrie/Recht L.Blaha/Th.Hermans
Endokrinologie O.-A. Müller/München
Infektiologie Harnwegsinfektionen Endokarditisprophylaxe W. Heizmann/Berlin
Sportmedizin Endothel und Sport K. Völker/Münster
Diabetologie K. Rett/Wiesbaden
Kasuistik Schilddrüsenerkrankungen O.-A. Müller/München
Gynäkologie W. Eiermann/München
Rheumatologie Notfälle i. d. Rheumatologie Unklare Gelenkbeschwerden M. Ausserwinkler/Althofen
Sportmedizin Sport und Arthrose K. Völker/Münster
Diabetologie K. Rett/Wiesbaden
Kasiustik Gastro-Sonographie Marie-L.Hermans/ Euskirchen G.Mathis/Hohenems
Rheumatologie Chron. Polyarthritis Spondylarthritis M. Ausserwinkler/ Althofen
Kardiologie Besonderheiten in der Therapie herzkranker Diabetiker J. Niebauer/Leipzig
Rheumatologie Rieke Alten/Berlin
Kardiologie KHK vom Myokardinfarkt zur lebensbegleitenden Therapie J. Niebauer/Leipzig
Samstag, 27.11.04
Donnerstag, 25. November bis Samstag, 4. Dezember 2004 Schwerpunktthema: Rheumatologie, Infektionskrankheiten, Klinische Pharmakologie
Puerto de la Cruz – Teneriffa 2004
Mitteilungen BDI
Intensivkurs Kardiologie/Pneumologie Zwischen Leitlinien und praktischer Erfahrung Bad Krozingen (bei Freiburg i. Brsg.) 22.–24.10.2004 Progamm Freitag, 22.10.04: 14:00 Uhr Begrüßung 14:15 Uhr Echokardiographie 15:00 Uhr CT/MR-Angio des Herzens 16:00 Uhr Pause 16:30 Uhr Vorhoftachykardie: Medikation oder Ablation? 17:30 Uhr Ventrikeltachykardie: Phamakotherapie oder AICD? 18:30 Uhr Ende
13:00 Uhr 14:00 Uhr 14:45 Uhr 15:45 Uhr 16:15 Uhr 16:45 Uhr 17:30 Uhr 18:30 Uhr
Samstag, 23.10. 04: 09:00 Uhr Funktionsdiagnostik pneumol. Erkrankungen mit praktischen Beispielen 10:00 Uhr Differentialdiagnostik u. Differentzialtherapie I: Asthma bronchiale 11:00 Uhr Pause 11:30 Uhr Differentialdiagnose und Differentialtherapie II: COPD
Sonntag, 24.10.04: 09:30 Uhr Diagnostik und Risikostratifizierung bei ACS 10:15 Uhr Akutmaßnahmen bei ACS 11:00 Uhr Pause 11:30 Uhr Langzeitstrategie nach ACS 13:00 Uhr Ende
Kursort: Kursleitung:
Kurhaus Bad Krozingen, Kurhausstr. 1, 79189 Bad Krozingen (bei Freiburg i. Brsg.) Prof. Dr. med. G. Bönner, Bad Krozingen
Mittagspause Diagnostische Entscheidungshilfen bei Herzinsuffizienz Therapeutische Strategien bei Herzinsuffizienz Zentrale Atmungsstörungenbei Herzinsuffizienz Pause Resynchronisationstherapie beiHerzinsuffizienz Chirurgische Herzersatztherapie Ende
(Änderungen vorbehalten!)
Datum/Uhrzeit: 22.10.2004 (14.00 - 18.30 Uhr) 23.10.2004 (09.00–18.00 Uhr) 24.10.2004 (09.30–13.00 Uhr)
Dieser Kurs des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. wird von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit Fortbildungspunkten zertifiziert!
Anmeldung Akad. Titel:
Vor- und Zuname:
Anschrift (privat)*:
Anschrift (dienstl.):
Tel.:
Fax:
Teilnahmegebühren:
€ 210,00 BDI-Mitglieder
€ 250,00 Nichtmitglieder
Ich bin:
Mitglied des BDI
Nichtmitglied
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Unterschrift
Auskunft und Anmeldung
Hotelangebot
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Kongressabteilung, Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Tel: 0611-1813322, -24, Fax: 0611-1813323 E-Mail:
[email protected]/www.bdi.de
Touristinformation Bad Krozingen Herbert-Hellmann-Allee 12, 79189 Bad Krozingen Tel: 07633-40080, Fax: 07633-400841 E-Mail:
[email protected]
Der Internist 8 · 2004
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