Berufspolitik BDU Urologe 2010 · 49:885–894 DOI 10.1007/s00120-010-2332-6 © Springer-Verlag 2010
Inhalt Prostatakrebs-Patienten attestieren ihren Urologen Bestnoten
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BDU-Landesverband Rheinland-Pfalz
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Der außertarifliche Vertrag – aus Sicht der ärztlichen Geschäftsführung
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Außertarifliche Verträge für Oberärzte
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Richtig kodieren – Richtlinien werden zuvor in Bayern getestet
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Wo haben Deutschlands Fachärzte eine Zukunft? Ein Szenario
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Neue Mitglieder und Änderungen
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Jubilare
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Beitrittserklärung
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Prostatakrebs-Patienten attestieren ihren Urologen Bestnoten Aktuelle Auswertungen der HAROW-Versorgungsstudie Patienten mit Prostatakrebs fühlen sich von ihren Urologen bestens betreut. So lautet ein Fazit der diesjährigen Zwischenauswertung der bisher einzigen großen Versorgungsstudie zum Prostatakarzinom im deutschsprachigen Raum. Für den Präsidenten des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V., Dr. Martin Bloch, ist das positive Votum der Patienten der So genannten HAROW-Studie ein weiterer Beleg für die exzellente onkologische Kompetenz der niedergelassenen Urologen in Deutschland. Nach dem nun veröffentlichten HAROW-Zwischenbericht 2010 schätzen die Patienten ihre behandelnden Urologen überaus positiv ein. Die Erhebung und Auswertung der Daten zur ArztPatient-Interaktion erfolgte durch das Zentrum für Versorgungsforschung Köln (ZVFK) und attestiert den teilnehmenden Urologen eine hohe Einschätzung ihrer psychosozialen Versorgungsqualität und ärztlichen Empathie.
Danach haben fast 90 Prozent der Patienten einen festen Ansprechpartner in der urologischen Praxis. Die weitaus meisten fühlen sich unterstützt, wertgeschätzt und verständlich informiert. Über 40 Prozent der Urologen sind sogar außerhalb der Sprechzeiten für ihre Patienten da. Über 80 Prozent der Befragten geben an, genügend Zeit für wichtige therapeutische Entscheidungen zu haben. Knapp 96 Prozent der Patienten werden von ihren niedergelassenen Urologen über die verschiedenen Therapieoptionen informiert und 80 Prozent fühlen sich in die Therapieentscheidung einbezogen. „Die Patienten der Studie haben eine hervorragende Meinung von ihren behandelnden Urologen. In Schulnoten ausgedrückt ist das für die meisten Arzt-Patienten-Interaktionen ein ‚sehr gut’ und zeigt, dass niedergelassene Urologen auch in der Wahrnehmung der Patienten exzellente Onkologen sind“, sagt Dr. Bloch. Der Berufsverband der
Deutschen Urologen ist Partner der HAROW-Studie, die von der gemeinnützigen Stiftung Männergesundheit durchgeführt und von GAZPROM Germania finanziell gefördert wird. Der wissenschaftliche Leiter, Prof. Dr. Weißbach, betont: „Die Studienleitung hat sich sehr über dieses Ergebnis gefreut. Jetzt wird sie mit den Kolleginnen und Kollegen des ZVFK und des wissenschaftlichen Studienbeirats überlegen, wie Defizite bei der Zweitmeinung, der Einbeziehung der Selbsthilfegruppen und der Aushändigung guter Informationsmaterialien zu beheben sind.“ Mit 5.000 Patienten und einer Laufzeit von fünf Jahren ab 2008 soll die HAROW-Studie wichtige Erkenntnisse über die Versorgungssituation von Männern mit einem neu diagnostizierten Prostatakarzinom in Deutschland ermitteln. HAROW steht für
die fünf verschiedenen Behandlungsoptionen des lokal begrenzten Prostatakarzinoms: - Hormontherapie, - Active Surveillance, - Radiotherapie, - Operation und - Watchful Waiting. Diese werden mithilfe der Datenerhebung zu Tumorcharakteristika, Krankheitsverlauf, Lebensqualität und Krankheitserleben, Arzt-Patient-Beziehung sowie Gesundheitsökonomie beobachtet und ausgewertet. Weitere Informationen: Dr. Martin Bloch Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V. Max-Brauer-Allee 40 22765 Hamburg
BDU-Landesverband Rheinland-Pfalz Auf der Mitgliederversamm- satz für die Auslagerung der lung des BDU Landesverbandes Zystoskopie aus dem RLV. Rheinland-Pfalz während des F Vernetzung der BDU- Mit51. Kongresses der südwestdeut- glieder über eine interaktive schen Gesellschaft für Urologie webbasierte Forum-Software. in Landau (15.–15. Mai 20109 haben Vorstandsneuwahlen stattgefunden. Zum neuen Vorsitzenden wurde Herr Dr. Holger Uhthoff (48 J.), seit 2003 niedergelassener Urologe in Speyer, gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender wird künftig der Fachkollege Herr Dr. Andreas Trenkamp aus Trier fungieren. Ihre erklärten Ziele sind:
F Erhalt der Onkologie in vollem Umfang für alle Kollegen in Rheinland-Pfalz (aber auch bundesweit) und Positionierung des Urologen als „DEN“ unverzichtbaren Organonkologen. F Im Dialog mit der KV Hinwirken auf eine intelligentere Gestaltung der QZV sowie Ein-
Abb. 1 8Dr. Gerd Popa
Der bisherige Vorsitzende, Herr Dr. Gerd Popa aus Ludwigshafen, hatte aus Altersgründen nicht mehr kandidiert. Er wurde nach fast 20-jähriger Amtsführung von den anwesenden MitDer Urologe 7 · 2010
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gliedern zum Ehrenvorsitzen- Urologen als Organ-Onkologen ellen Regelungen des AVR (Arden des BDU-Landesverbandes gerade auch im niedergelassenen beitsvertrags Richtlinien). Rheinland-Pfalz ernannt. Bereich festigen kann, hat mittlerPersönliche Erfahrungen liePopa hatte in den 90er Jahren weile bundesweite Aufmerksam- gen aus den Jahren 1988 bis 1992 die urologischen IGeL-Leistun- keit und Nachahmung erfahren. vor, als ÖTV, DAG, Marburger gen bundesweit eingeführt, ist Der Berufsverband der Deut- Bund und GGVöD mit den öfGründer des Innovationsaus- schen Urologen dankt Herrn fentlichen Arbeitgebern um die schusses des BDU, Aufsichtsrat im Kollegen Gerd Popa für seine Gehälter im öffentlichen Dienst Bund der Urologen und hat aktu- engagierte Verbandsarbeit und einschließlich Gesundheitswesen ell federführend die uro-onkolo- wünscht der neuen Rheinland- verhandelt haben. gische Teil-Berufsausübungs-Ge- Pfälzischen Verbandsspitze viel Die bestbesuchte Veranstalmeinschaft in Ludwigshafen etab- Glück und Geschick in berufspo- tung des Hauptstadtkongresses liert. Sein „Ludwigshafener Mo- litisch erneut brisanten Zeiten! 1998 befasste sich mit der Frage, dell“, welches die Kompetenz der ob Krankenhausmedizin auch ohne Anwendung des BAT denkbar und zukunftsfest betrieben werden könnte, was von Experten bezweifelt wurde. A. Ekkernkamp
Der Wandel
Der außertarifliche Vertrag – aus Sicht der ärztlichen Geschäftsführung Ausgangslage
Die Vergütungsanreize im Krankenhaus folgten schon in den 70er Jahren marktwirtschaftlichen Spielregeln; nicht selten wird von ehemaligen Medizinal assistenten berichtet, dass sie in jungem Alter, allerdings in weniger attraktiven Arbeitsregionen doppelte oder dreifache Monatsvergütungen erhalten hätten. Noch Mitte der 90er Jahre galt unser berufspolitisches Streben der Schaffung des „Lebensarbeitsplatzes Krankenhaus“, den man deutlich attraktiver als in der Vergangenheit gestalten wollte. Seit dem Ärztetag von Travemünde wurde über das kollegiale Chefarztsystem diskutiert, über Departments und Spezialabteilungen sollten Fachärzte dauerhaft an das Krankenhaus gebunden werden.
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“, die Versorgung der Bevölkerung durch niedergelassene Vertragsärzte und nur im besonderen Bedarfsfall durch das Krankenhaus, führte über Jahre zu einer klaren Aufgabenteilung innerhalb der Ärzteschaft. Die Majorität der Fachärzte war niedergelassen, die Minorität in Chef- und Oberarztpositionen, die Krankenhaus-Assistenten befanden sich regelhaft in Weiterbildung. Entsprechend sahen die Mehrheitsverhältnisse in den Ärzteparlamenten, auch im Deutschen Ärztetag, aus. Der Zusammenhang zwischen „freiem Beruf “ und „freiberuflicher Tätigkeit“ bedurfte keiner Beleuchtung. Die Rahmenbedingungen in den Kliniken für die überschau- Uniforme Tarife bare Zeit der Weiterbildung spielten eine untergeordnete Rol- Die Vergütungsregelungen entle, das Karriereziel war nach fünf- sprachen (flächen-)tariflich festoder sechsjähriger Tätigkeit im gelegten Vereinbarungen, im öfKrankenhaus erreicht, die Fach- fentlichen Bereich basierend auf arztanerkennung wurde regelhaft dem Bundesangestelltentarif mit Kauf oder Übernahme einer (BAT), bei der Kirche auf speziVertragsarztpraxis verbunden.
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Das Unfallkrankenhaus Berlin (ukb) hatte im September 1997 den Betrieb aufgenommen, von vornherein wurde auf den Beitritt zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verzichtet, angestrebt wurde ein Haustarifvertrag, hilfsweise wurde vom BAT-Ost Gebrauch gemacht. Damit bewies ein Krankenhaus in der gemeinsamen Trägerschaft des Landes Berlin und der gewerblichen Berufsgenossen schaften, dass man auch außerhalb der Privatwirtschaft Ver gütungsvereinbarungen treffen konnte, die von den Beschäftigten aller Berufsgruppen akzeptiert wurden. Wesentlicher Bestandteil des von Marburger Bund und Ver. di „gefeierten“ Tarifvertrages im Sommer 2002 war die Leistungsorientierung, die im besten Fall zu Einkommensverbesserungen bis zu 12,8 Prozent führen konnte. Über die Zeit allerdings wurde deutlich, dass regelmäßige und komplizierte Beurteilungen durch Vorgesetzte schlanken Abläufen im Wege stehen. Erst im Kalenderjahr 2010 hat die Ärzteschaft des ukb den Haustarifvertrag verlassen, umgestellt wurde auf einen Arztspezifischen Tarifvertrag mit klassischer Einteilung in Erfahrungsstufen und erstmalig bei derartigen Verträgen, die regel-
haft mit dem Verzicht auf alle Sonderzulagen einhergehen, der Gewährung eines Kindergeldes in Höhe von 88,88 Euro, um – neben einer Reihe anderer besonderer Signale – auch finanziell die familiengerechte Ausrichtung des Krankenhauses zu unterstreichen. Die sonst übliche Frage, wie Leistungsträger zu motivieren sind, nach Erlangung komplizierter und besonderer Kenntnisse und Erfahrungen, den Arbeitsplatz Krankenhaus möglichst nicht zu verlassen, stellte sich im ukb zunächst nicht. Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten einschließlich der Verwaltungsangestellten betrug 1997 30,5 Jahre. Vereinbart wurde ein möglichst engagiertes Arbeiten in allen Berufsgruppen, das moderne Krankenhaus mit perfekter Ausstattung am östlichen Rand der Bundeshauptstadt sollte auch der Qualifizierung dienen, moderne Technik sollte mit wissensdurstigen Ärztinnen und Ärzten angewandt werden. Eine Tätigkeit bis zur Berentung wurde – mit Ausnahme der Chefarztetage – in keinem Bereich angestrebt. Gut zehn Jahre später hat sich die Perspektive in Teilen verändert: Krankenhausträger, Klinikdirektoren und Oberärzte wünschen sich attraktiv ausgestaltete Lebensarbeitsplätze für solche Leistungsträger, die ihre besondere fachliche Kompetenz, den regional und überregionalen Bekanntheitsgrad, die individuelle Kommunikationsfähigkeit mit einweisenden Ärzten und Kostenträgern, Forschungskompetenz und -erfahrung dem Krankenhaus bis zum Renteneintritt zur Verfügung stellen wollen. Personalabteilung und Krankenhausleitung hatten zu entschei den, welche Anreize gesetzt werden sollten. Rasch wurde über außertarifliche (AT) Verträge diskutiert. Sie sind im ukb bisher Abteilungsleitern der Administration, Klinikdirektoren, Chefärzten und nicht kurativ tätigen Kolleginnen und Kollegen vorbehalten.
Berufspolitik BDU Auch Ärztinnen und Ärzte blem dar, leider bestätigen Ausin Teilzeit oder mit besonde- nahmen die Regel?! ren Aufgaben versehene KolleArbeitnehmer sind zum Stillgen, die nicht am regulären Be- schweigen über individuelle vertrieb, sondern ausschließlich an tragliche Vereinbarungen verBereitschaftsdiensten teilneh- pflichtet, dies gilt auch für den men, erhalten außertarifliche Arbeitgeber. Daher kann bezoVerträge. gen auf das ukb nur festgestellt werden, dass man auf das AngeZielvereinbarungen bot außertariflicher Verträge für contra AT-Verträge Oberärztinnen und Oberärzte in der Vergangenheit verzichtet, Bundesweit in aller Munde sind sehr wohl aber – insbesondere Zielvereinbarungen, die mit Chef- in Zeiten des Haustarifvertrages und Oberärzten, aber auch mit – individuelle außertarifliche Annichtärztlichen Leitern medizi- reize unter Bezug auf den gülnischer Fachabteilungen (z. B. tigen Tarif gefunden hat. Physikalische Therapie) abgeNatürlich hat man sich auch schlossen werden können. im ukb die üblichen Fragen geÜber Zielvereinbarungen stellt: Sollen leitende Ärztinnen können Mitarbeiterinnen und und Ärzte zu leitenden AngeMitarbeiter längerfristig moti- stellten befördert werden? Hätviert werden; die Prozeduren al- ten außertarifliche Verträge posilerdings sind im Alltag schlep- tive Auswirkungen auf die flexipend und weisen zahlreiche Par- ble Anwendung der Arbeitszeitallelen zu den aus ukb-Sicht über- gestaltung, was in einem Kranholten komplexen Leistungsbe- kenhaus mit elektronischer Zeiurteilungen auf. terfassung von großer Bedeutung Werden die Ziele zu allgemein ist? Macht es Sinn, das Mitspragehalten, die zu überspringenden cherecht des Betriebsrates auf Latten zu hoch oder zu niedrig diesen Feldern zu beschränken? gelegt, wird die gewünschte Wir- In allen genannten Punkten hakung verfehlt. Sind die Ziele in- ben sich Geschäftsführung und dividuell erarbeitet und verein- Kaufmännische Direktion dagebart, bedarf es regelmäßiger Zwi- gen ausgesprochen. schenprüfungen, intensiver EinGepflegt wird eine vertrauenszelfallbetrachtung, Nachjustie- volle und kooperative Zusamrungen, dem Finden neuer Ziele. menarbeit zwischen Arbeitgeber Der bürokratische Aufwand ist und Betriebsrat, das Beschneigroß, zu viele Personen sind an den von Mitbestimmungsrechdem Prozess beteiligt, Verein- ten im Kleinen erschwert die Zubarungen des Einzelfalls spre- sammenarbeit im Großen. Die chen sich herum, Diskussionen Personalhoheit bleibt beim Arüber gerechte Verteilung öffent- beitgeber. licher Gelder und Missgunst lähmen den Betrieb oder führen zu Die neuen nichtbezahlbaren Anreizspira- Vergütungstabellen len. Ein nicht zu unterschätzendes Die Vereinbarungen mit dem Problem von Zielvereinbarungen Marburger Bund im Februar 2010 besteht in der nicht sicher beein- haben auf Wunsch der Ärztegeflussbaren Erreichbarkeit. Diffe- werkschaft zu neuen „Tarifkästrieren die mit dem Chefarzt ver- chen“ geführt, in denen ansteleinbarten Ziele von denen des lei- le einer konkreten Vergütungstenden Oberarztes, hat einer das summe die Buchstaben AT aufNachsehen; sind die Ziele iden- geführt sind. tisch, können sie auch nur kolSo stellt sich neuerlich und lektiv erreicht werden, der eine ganz aktuell die Frage, wen soll ist von dem anderen abhängig, man wann mit welcher Art von im Regelfall stellt dies kein Pro- außertariflichen Verträgen versehen. Da die Vereinbarungen
so getroffen worden sind, kön- Ärztinnen und Ärzte im Krannen die Tarifparteien die Nut- kenhaus sind bezogen auf die bezung von AT-Verträgen nicht rufstypischen Risiken wie Haftgrundsätzlich negieren, die we- pflicht, Lohnfortzahlung im sentlichen Argumente sind also Krankheitsfall, Unterstützung zu beleuchten. bei Fortbildungen etc. vorbildlich Es wäre unrealistisch zu glau- abgesichert. Außertarifliche Verben, dass die im ukb sehr breite träge bedingen einzelvertragliche Zustimmung zu den aktuellen Vereinbarungen, welche wiedertariflichen Vereinbarungen und um ständiger Überprüfung beFreude über die adäquate Vergü- dürfen. tung ärztlicher Tätigkeit dauerhaft anhalten wird. Allzu mensch- Risiken lich ist der regelmäßige Vergleich von Qualifikation, Leistung und Schließlich eröffnet das AngeVergütung mit anderen Kranken- bot des außertariflichen Verhausärzten, mit Kolleginnen und trages dem Arbeitgeber grundKollegen in Praxen, MVZ, im öf- sätzlich Möglichkeiten, die tafentlichen Gesundheitswesen rifvertragliche Vereinbarungen und im Ausland. nicht zulassen würden. Die im Insoweit wird es mittelfris- Nachwuchsbereich glücklichertig im Einzelfall wiederum mo- weise überholte, im Spezialistivationsfördernder Maßnah- tensegment aber noch über Jahmen bedürfen, diese können in re andauernde Mangelsituation der Schaffung besonderer Frei- auf dem ärztlichen Arbeitsmarkt räume, in der Unterstützung bei suggeriert den Kolleginnen und berufspolitischen und neben- Kollegen ein besonderes Selbstberuflichen Aktivitäten, in der bewusstsein, das generell geSchaffung herausgehobener Po- rechtfertigt sein mag, im Einzelsitionen (leitender Arzt, leiten- fall aber nicht zutreffen muss. der Oberarzt, stellvertretender Mindestens denkbar ist die Direktor, Zentrumsleiter) und unglückliche Konstellation, dass in außertariflichen Zulagen be- sich das gute Klima zwischen stehen. Krankenhaus und LeistungsträDie konkrete Entscheidung ger abkühlt und sich die jährist hoch individuell und – ange- lich zu verhandelnden Vertragssichts der begrenzten Ressour- inhalte zu Ungunsten des Obercen öffentlicher Krankenhäuser arztes auch im Hinblick auf das – dem Ausnahmefall vorbehalten. Einkommen entwickeln. Auch würden tarifliche VereinDie Vergütung in außertarifbarungen, besonders auf aktuell lichen Verträgen ist frei verhansehr hohem Niveau, wenig Sinn delbar, die Positionierung der machen, wenn sie regelhaft ver- Spalte AT am Ende der jeweiligen zerrt werden würden. Einkommensskala suggeriert eiIm Wettbewerb zwischen ne gegenüber dem Tarif höhere dem Abschluss außertariflicher Vergütung, was aber keinesfalls Verträge und tariflichen Rege- garantiert ist. lungen mit außertariflichen ZuDie Interessensdifferenz zwilagen muss Maßstab der Beurtei- schen dem Krankenhaus, das den lung sein, ob man die über Jah- ärztlichen Leistungsträger in eire bewährten und regelmäßig aus ner bestimmten LebensalterstuSicht des Arbeitnehmers verbes- fe nicht verlieren möchte und serten und aus Sicht aller Betei- der des Krankenhausträgers, der ligten ausgereiften tarifvertrag- häufig mit Hilfe des Chefarztes lichen Regelungen für gut oder auf die Dienste eines älteren Mitfür deutlich verbesserungswür- arbeiters lieber heute als morgen dig hält. verzichten würde, könnte größer Der Autor dieser Zeilen ist nicht sein. von den Verhandlungsergebnis sen des Marburger Bundes mit Krankenhausträgern überzeugt, Der Urologe 7 · 2010
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Fazit Tarifliche Regelungen sind durchdacht, schützen alle Beteiligten, vermeiden böse Überraschungen auf allen Seiten. Auch der Risikobereite sollte sich den Abschluss eines AT-Vertrages mit seinem Krankenhausträger gut überlegen, seine Familie in diese Überlegungen mit einbeziehen und sich durch den Berufsverband der Deutschen Chirur gen umfassend beraten lassen.
Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp Ärztl. Direktor und Geschäftsführer Unfallkrankenhaus Berlin (ukb), Warener Str. 7, 12683 Berlin
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S. Gehrlein
Außertarifliche Verträge für Oberärzte Erfahrungen mit einer „Modeerscheinung“ an Kliniken Anfang des Jahres 2010 fand sich Phänomen wieder, das an deutin einer Rundmail des Personal- schen Krankenhäusern und insrates (PR) eines großen deut- besondere auf dem Sektor der schen Universitätsklinikums Privatkliniken verstärkt zu beob(UK) folgende Meldung: achten ist: Vor allem Oberärzten „Nach Einschätzung des PR werden bei der Einstellung sonehmen die sogenannten außer- genannte außertarifliche Verträtariflichen Verträge am UK zu. ge in verschiedener GestaltungsHierbei handelt es sich um Tä- form angeboten. Aus Sicht vietigkeiten, die über der höchsten ler Krankenhausträger sind solEntgeltgruppe angesiedelt sind. che Verträge in Zeiten des har... Zwischen dem UK und dem ten Wettbewerbs unverzichtPR besteht aber ein Gerichtsver- bar, um sogenannte Leistungsgleich, wonach dem PR erläutert träger für das jeweilige Haus zu werden muss, ob es sich wirklich gewinnen und nachfolgend auch um eine außertarifliche (AT) Tä- zu binden. Leistungsorientierte tigkeit handelt, oder ob das UK und insbesondere differenziereinfach nur die Beteiligungs- te Vergütungsstrukturen sollen rechte des PR umgehen will, in- entwickelt werden, die einerseits dem es die Eingruppierung zu ei- den finanziellen Möglichkeiten ner außertariflichen erklärt. An der Häuser und andererseits aber diesen Vergleich hält sich das UK auch der individuellen Leistung mal wieder nicht. Wie Detektive der Ärzte entsprechen. jagen wir neuen AT-EinstellunDoch wann handelt es sich gen hinterher, um dann das UK begrifflich überhaupt um einen aufzufordern, uns doch endlich außertariflichen Angestellten? unsere gerichtlich zugesagten Nach der gängigen Definition ist Rechte einzuräumen.“ dies ein Mitarbeiter, der eine höDiese Nachricht spiegelt aus here Vergütung erhält als es der mitbestimmungsrechtlicher höchsten tariflichen Vergütung Sicht, die in diesem Artikel nicht des einschlägigen Tarifvertrages weiter beleuchtet werden soll, ein (TV) entspricht, da seine Tätig-
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keit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe. Viele Tarifverträge nehmen die außertariflichen Angestellten aus ihrem Geltungsbereich aus und weisen ein sogenanntes Abstandsgebot aus, nach dem beispielsweise die Vergütung 20 % über dem höchsten Tarifgehalt liegen muss, um außertariflich zu sein. Ein solches Abstandsgebot enthalten die Tarifverträge des Marburger Bundes nicht, so dass im Einzelfall genau zu prüfen ist, ob eine außertarifliche Beschäftigung vorliegt, die nicht dem Geltungsbereich des jeweiligen TV-Ärzte unterliegt. Ein AT-Angestellter muss kein leitender Angestellter im Sinne des § 14 Kündigungsschutzgesetz oder § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz sein. Da der Tarifvertrag die Arbeitsbedingungen des AT-Angestellten nicht festlegt, ist der Abschluss eines Individualarbeitsvertrages Voraussetzung für die Einordnung als ATAngestellter (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 20.06.2005 zu Az. 2 TaBV 9/05). Solche Individualarbeitsverträge folgen erfahrungsgemäß verschiedenen Mustern. Zumeist, aber durchaus nicht immer findet sich eine Fixvergütung oberhalb der höchsten Entgeltgruppe, teilweise kombiniert mit „übertariflichen“ und/oder „außertariflichen“ Zulagen. Während außertarifliche Regelungen Gegenstände betreffen, die die einschlägigen tariflichen Bestimmungen überhaupt nicht vorsehen, knüpfen übertarifliche Regelungen an den tariflichen Gegenstand an, gehen aber über die normierten Mindestbedingungen hinaus. Dies kann dann der Fall sein, wenn einzelne Gehaltsbestandteile über Pauschalen abgegolten werden, wie Entgelte für (Ruf-) Bereitschaftsdienste oder andere. Oft stellt sich bei genauem Nachrechnen aber das Gegenteil heraus – die Pauschale liegt unter dem tariflich Vorgesehenen. Hier muss jeweils geprüft werden, welche Variante für den einzelnen Arzt die bessere ist und ob gege-
benenfalls auch die Möglichkeit besteht, nachzuverhandeln. Besondere Vorsicht ist geboten bei der in den „außertarif lichen“ Verträgen fast immer vorgesehenen Abgeltung der gesamten Arbeitszeit mit der vereinbarten Vergütung. So enthält beispielsweise der Dienstvertrag eines großen privaten Klinikträgers folgende Formulierungen: „Der Arzt führt die Funktionsbezeichnung Oberarzt. ... . Seine Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Die Parteien gehen davon aus, dass zur Erfüllung der dienstvertraglichen Aufgaben der Arzt während der üblichen Dienstzeiten durchschnittlich mindestens 40 Stunden pro Woche im Kranken haus anwesend ist.“ Hieraus ergibt sich bereits keine feste Arbeitszeit, so dass bei einer Überschreitung der 40 Stunden auch die entsprechenden tarifvertraglichen Überstundenvergütungen und Bereitschaftsdienstentgelte nicht zum Tragen kämen. Bemerkenswert ist, dass sich viele der sogenannten außertariflichen Verträge an die Chefarztvertragsmustertexte anlehnen und einzelne der Bestandteile, wie Beschreibung der Dienstaufgaben, erfolgsabhängige variable Vergütung nach Zielvereinbarung, Entwicklungsklausel etc. fast unverändert übernehmen. Dieser Trend könnte sich in der jetzigen Zeit „neuer“ Chefarztverträge ohne Liquidationsrecht eher verstärken und möglicherweise zu einheitlichen Vertragsmustern im Bereich der leitenden Ärzte insgesamt führen. Aus Sicht einer Gewerkschaft und der beratenden Verbandsjuristen und Rechtsanwälte des Marburger Bundes ist dieser „Einstieg in den Ausstieg“ aus den Tarifverträgen im oberen Segment eher kritisch zu bewerten. Zum einen bieten die tarifvertraglichen Bestimmungen bei genauerem Hinsehen oft bessere Arbeitsbedingungen – nicht nur im Hinblick auf die Vergütung – als der individualrechtliche „außertarifliche“ Vertrag, der im Zweifel auch immer wie-
Berufspolitik BDU der vom Einzelnen neu nachverhandelt werden muss. Zum anderen schwächt das Herausbrechen der oberen Ebene aus dem Tarifgefüge die Ärzteschaft in ihrer Verhandlungsführung und eröffnet den Arbeitgebern die Möglichkeit, deren Einheit zu spalten. Schon jetzt ist es an den betroffenen Kliniken, wie auch im oben RAin Stefanie Gehrlein genannten Beispiel des Universi- Justiziarin Marburger Bund Bundestätsklinikums so, dass die betrof- verband | Verband der angestellten fenen Oberärzte über ihre Ver- und beamteten Ärztinnen tragsbedingungen Stillschweigen und Ärzte Deutschlands e. V., bewahren und jeder die für sich Reinhardtstraße 36, 10117 Berlin besten Konditionen verhandelt –
[email protected] das Modell der Zukunft?
Richtig kodieren – Richtlinien werden zuvor in Bayern getestet Berlin, 21. Mai 2010 – Die Vorga- „Es ist von immenser Bedeutung, ben zur richtigen Diagnosever- dass die niedergelassenen Ärzte schlüsselung (ambulante Kodier- und psychologischen Psychotherichtlinien) sollen am 1. Januar rapeuten ihre Leistungen richtig 2011 bundesweit in Kraft treten. kodieren. Nur dann können wir Zuvor werden sie in den Praxen die Veränderungen in der Morder bayerischen Ärzte und Psycho- bidität gegenüber den Kassen therapeuten getestet. Die Testpha- nachweisen, um die notwendigen se ist für das dritte Quartal dieses finanziellen Mittel für die VersorJahres angesetzt. Im vierten Quar- gung der Versicherten zu erhaltal erfolgt die Auswertung und ten. Wir wollen eine Hilfe an die Bewertung der Ergebnisse. Darauf Hand geben, die das richtige Kohatten sich die Vertreter der Kas- dieren sehr erleichtert“, erläuterte senärztlichen Bundesvereinigung der KBV-Chef. (KBV) und des Spitzenverbandes Die Kodierrichtlinien sind der gesetzlichen Krankenversiche- auf der Website der KBV als rung Ende März geeinigt. „Die Vor- PDF und als Word-Datei abrufgaben gelten für Kollektiv- und bar: www.kbv.de/kodieren.html. Selektivverträge gleichermaßen“, Darüber hinaus wird die KBV erklärte Dr. Andreas Köhler, Vor- eine Checkliste sowie konkrete standsvorsitzender der KBV. Beispiele für die Anwendung der
Kodierrichtlinien in der Praxis im Internet veröffentlichen.
Wo haben Deutschlands Fachärzte eine Zukunft? Ein Szenario Der deutsche Facharzt und damit durcheinander in verschiedene auch der fachärztlich tätige Inter- Richtungen und entmachten danist führt zur Zeit einen Mehr- bei noch ihre letzte gemeinsame frontenkrieg. So kommt es durch Institution, nämlich die Gemeindie Hausarztverträge nach § 73 schaft fachärztlicher Berufsverb mit dem Überweisungsvorbe- bände (GFB). halt immer mehr zum Gate-Keeper-Modell und damit zur Ein- Wie ist es zu dieser schränkung der freien Arztwahl, prekären Situation auch des Facharztes. Bekannt gekommen? ist zudem die ambulante Öffnung der Krankenhäuser nach § Ausgangspunkt ist der Einheit116 b und die Kritik an der zwei- liche Bewertungsmaßstab (EBM) ten Facharztschiene durch Politik mit seinem Kalkulationspunktund Krankenkassen. Dabei hat wert von 5,11 Cent. Die Honorarbisher weder eine einzelne Kran- reform hat einen Durchschnittskenkasse noch ein Politiker je be- wert von 3,5 Cent festgeschrielegen können, wie viele Doppel- ben. Somit ergibt sich automauntersuchungen tatsächlich in tisch für die Praxen ein Verlust Deutschland durchgeführt wer- von 30%, der ordnungspolitisch den und welches Geld hier einge- vorprogrammiert ist. Er betrifft spart werden könnte. Der Gesetz- insbesondere Praxen mit einem geber hat sein Scherflein zu die- hohen Kostenanteil, da Kosten in sem Problemen selbst beigetragen, der Regel nicht mit Punkten, sonstärkt er doch ganz bewusst durch dern mit Euro und Cent finandie Formulierung der Selektivver- ziert werden müssen. Die Querträge nach § 73 b die hausärztliche subventionierung über den ärztVersorgung und hier insbesonde- lichen Anteil ist bei Praxen mit re den Berufsverband der Haus- hohem Kostenanteil schwieriger, ärzte. Er nimmt bewusst in Kauf, als bei Praxen mit niedrigeren dass es auf diesem Wege zu einer Kosten. Da Fachärzte aufgrund hausärztlichen Neben-KV durch der Investitionen häufig höhere den Hausärzteverband kommt, Kosten zu verkraften haben, sind der automatisch die restliche Kas- diese von dem Punktwertverfall senärztliche Vereinigung mit den besonders betroffen. Sie leben verbliebenen Fachärzten schwä- zu einem wesentlichen Teil von chen muss. Auch die ordnungs- der Abschreibung, sodass man politische Ausweitung der ambu- sich in Zukunft nicht wundern lanten Versorgung durch Kran- darf, wenn die Reinvestition gekenhäuser nach § 116 b ist kein Be- fährdet wird. Abhängig sind die triebsunfall sondern eine bewusst Fachärzte deshalb von den Selbstgewählte politische Marschrich- zahlern und den Privatversichetung. Die Fachärzte finden beim rungen, die sie dringend brauGesetzgeber keine Unterstützung, chen, um das Defizit bei den gedie Regelungen gehen allesamt zu setzlichen KrankenversicherLasten der Facharztfraktion, ohne ten auszugleichen. Diese Querdas Gesamtproblem zu lösen. subventionierung wird widerWie reagieren die Fachärzte spruchslos hingenommen. Ein auf diesen Mehrfrontenkrieg, neuer EBM ist nicht in Sicht, die den man in der Regel nicht ge- Unzufriedenheit mit der Selbstwinnen kann? Sie suchen we- verwaltung nimmt bei den Fachder Verbündete noch ordnen sie ärzten kontinuierlich zu. sich nach einem gemeinsamen Der Einheitliche BewertungsVorgehen. Sie rudern sämtlich maßstab ist nicht nur wegen des Der Urologe 7 · 2010
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vorgeschriebenen Punktwertes ein Ärgernis. Er definiert zudem den ambulanten Leistungskatalog und schreibt vor, was ein Facharzt ambulant in der GKV abrechnen darf und was nicht. Entschieden anders geht es bei den Krankenhäusern zu. Der DRG-Katalog wird permanent und zügig angepasst, der Leistungskatalog vergrößert sich kontinuierlich. Eine Konkurrenzsituation entsteht über den Leistungskatalog durch den gesetzlich vorgeschriebenen Verbotsvorbehalt in den Krankenhäusern und dem Erlaubnisvorbehalt bei dem Vertragsarzt. Ein Wettbewerb über Leistungsinhalte zwischen den ambulant tätigen Fachärzten und dem Krankenhaus ist von vorneherein für die Fachärzte zum Scheitern verurteilt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass eine Gesetzesänderung diesen ordnungspolitischen Unsinn korrigiert. Gefährdet wird im derzeitigen System der Facharzt auch durch die Praxis beim Abschluss selektiver Verträge. Die Hausarztverträge nach § 73 b schränken nicht nur die freie Arztwahl durch den Überweisungsvorbehalt ein, die überzogene Finanzierungsbasis dieser Verträge führt auch zu einem Ausbluten der restlichen Kassenärztlichen Vereinigung. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, dass eine konsequente Bereinigung über das Resthonorar der KV auch die Fachärzte noch zusätzlich in Gefahr bringt. Auch die Versorgung über § 73 c Verträge die von vielen Fachärzten als Ausweg gesehen wird, hat sich nicht richtig etabliert, gibt es doch keine Flächendeckung durch eine Vertragszersplitterung und ein Problem bei der Nachhaltigkeit dieser Verträge. Viele abgeschlossene Verträge sind ohne Not von den Krankenkassen nicht verlängert oder gekündigt worden, damit lässt sich dauerhaft eine Versorgung nicht absichern. Hinzu kommt das Verhältnis der niedergelassenen Fachärzte zu den Krankenhäusern. Die Grenze ambulant/stationär verschwimmt immer mehr. Es gibt
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immer mehr Leistungen, die so- sierung eher in Ballungszentren wohl ambulant als auch stationär konzentriert sein sollten. Eine erbracht werden können. Die flächendeckende FacharztversorLeistungserbringung richtet sich gung ist vorwiegend mit einem nicht mehr nach der Leistung konservativen Leistungsangebot selbst sondern nach dem Zu- notwendig. Hierzu gehören Gystand des Patienten. Er entschei- näkologie, Augenheilkunde ohne det, ob der Patient im Kranken- Operationstätigkeit, Hals-Nasenhaus oder in der Praxis behandelt Ohrenärztliche Medizin, Chirwird. Diese immer größer wer- urgie und Orthopädie, aber vor dende Grauzone an der Sektor- allem auch die Innere Medizin grenze ambulant/stationär führt mit und ohne Schwerpunkt. Jedazu, dass der Gesetzgeber zahl- der weiß, dass nach der derzeireiche Regelungen eingeführt hat tigen Gebührenreform mit den um hier ordnungspolitisch ein- Regelleistungsvolumen bei diezugreifen. sen Fachgebieten wenig Staat zu Dies fängt noch relativ milde machen ist. Eine flächendeckenmit dem § 115 b für das ambulante de Versorgung setzt voraus, dass Operieren und die stationserset- man einige alte Zöpfe abschneizenden Leistungen an und en- det. So sollte für diese Fächer der det ziemlich grob mit der am- Überweisungsvorbehalt wegfalbulanten Öffnung der Kranken- len. Auch die Frage des Kollektivhäuser nach § 116 b. Bei diesem vertrages sollte genau für diesen Paragraph wird die ordnungspo- Bereich wiederbelebt werden. litische Begünstigung der KranDie teilweise staatsanwaltkenhäuser, die schon bei der Leis- schaftlich verfolgte Kooperation tungsdefinition sichtbar wird, mit Optikern, Akustikern oder fortgeschrieben. Im Gegensatz Krankengymnasten usw. muss zur vertragsärztlichen Versor- legalisiert werden, um eine nahtgung gibt es keine Bedarfplanung lose Versorgung der Patienten zu und keine Wirtschaftlichkeits- ermöglichen. Hinter diesem Geprüfung. Zu allem Überfluss wird danken steckt auch eine Neudefidas Krankenhaus bei der ambu- nition hausärztlicher Versorgung. lanten Leistungserbringung noch Der Allgemeinarzt kann bei dievon der öffentlichen Hand durch ser Vorstellung nicht mehr allein die duale Finanzierung geför- Hausarzt sein, es gehören auch dert, woran beim Vertragsarzt andere Fachgebiete, angefangen nicht zu denken ist. Auch die Ein- vom Augenarzt bis hin zur Innerichtung medizinischer Versor- ren Medizin, dazu. Hausärztliche gungszentren als Portalspraxis Versorgung definiert sich nach ist für viele Fachärzte ein Ärger- dieser Vorstellung nicht mehr alnis, fühlen sie sich doch auf die lein an der Allgemeinmedizin. Dauer dieser Konkurrenz nicht Diese für die Flächendeckung gewachsen. notwendige fachärztliche VersorSoweit die Analyse der derzei- gung unterscheidet sich von den tigen Situation, die für die Fach- Fachärzten mit invasiver Tätigärzte nicht sehr positiv ausfällt. keit z. B. bei SchwerpunktinterMan hat das Gefühl, dass diese nisten, operativer Tätigkeit bei Gruppe zwischen alle Mühlstei- Chirurgen, Orthopäden, Augenne geraten ist, sodass sie durchaus ärzten usw. und von Fachärzten überlegen muss, ob sie neue Ver- mit einer höhergradigen Spezia bündete in dem System benötigt lisierung z. B. Rheumatologie um zu überleben. Man muss aber und Endokrinologie. Für sie ist es die Frage stellen, ob alle Fachärzte sinnvoll sich in Ballungszentren von dieser konsequenten und da- niederzulassen, einmal aus Kosmit auch vernichtenden Analyse tengründen, aber auch aus Grünbetroffen sind. Es sollte differen- den der innerärztlichen Informaziert werden zwischen Fachärzten, tionspolitik, sollte man sich in die für eine flächendeckende Ver- fachübergreifenden oder fachsorgung notwendig sind und sol- gleichen Strukturen, sei es als che, die aufgrund ihrer Speziali- Gemeinschaftspraxen oder Me-
dizinische Versorgungszentren zusammenschließen. Entscheidender Punkt wird aber sein, dass damit automatisch eine Konkurrenz zu regionalen Krankenhäusern vor Ort entsteht. Damit stellt sich die entscheidende Frage für diese Gruppe: Konfrontation oder Kooperation mit dem Krankenhaus. Was geschieht, wenn das Problem konfrontativ geregelt wird? Bei einer Analyse der derzeitigen Situation, kann man davon ausgehen, dass die Praxen in der Regel flexibler organisiert sind als Krankenhäuser, dass die Facharztdichte in den Praxen höher ist als im Krankenhausbereich wo viele Ärzte in Weiterbildung unterwegs sind, andererseits aber selektive Verträge mit Krankenkassen eher mit Krankenhäusern abgeschlossen werden, da hier ein größeres Finanzvolumen zur Verfügung steht. Hinzu kommt die Quersubventionierung durch die öffentliche Hand über die duale Finanzierung, die die finanziellen Ressourcen der Krankenhäuser im Vergleich zur Praxis deutlich besser stellt. Der Notfalldienst ist durch die größere Zahl von ärztlich Tätigen im Krankenhaus auch besser abbildbar als in einer Praxis. Hinzu kommt, das auch fachärztliche Versorgung in Zukunft nicht nur von selektiven, sondern mehr von Notfallpatienten rund um die Uhr leben wird. Dies bedeutet, dass in Zukunft trotz flexibler Struktur und Organisation die Krankenhäuser allein durch ihre Finanzausstattung im Vorteil sind. Unter den Umständen ist ernsthaft zu überlegen, ob man die Kooperationsstrukturen, die es bereits jetzt zwischen Krankenhaus und Fachärzten gibt, intensiviert. Dazu gehört das Belegarztsystem, das aber selbst eine Reihe von Schwierigkeiten hat, um zu überleben. Hier sind Reanimationsmaßnahmen dringend erforderlich, die von der EBM Vergütung über das Problem des Leistungskatalogs ambulant/stationär bis hin zum Aufbau moderner Strukturen eines kooperativen
Berufspolitik BDU Belegarztsystems reichen. Hier davon aus, dass der Facharzt der müssen. Modell könnte das An- stellt eine Strukturänderung im müssten sich auch Berufsverbän- Zukunft sowohl ambulant als sta- gelsächsische Krankenhaus sein, Krankenhaus voraus. de intensiver bemühen, die Alter- tionär tätig wird, sodass sich die indem die einzelnen Fachärzte Aber auch aus der Sicht der nativen darzustellen. Reforman- von allen beklagte doppelte Fach- medizinisch eigenständig unter- Krankenhäuser gibt es nachvollsätze zur akuten Lösung gibt es. arztschiene von selbst auflöst. wegs sind, sich aber dem ärztli ziehbare Probleme. Vertragsärzte, Es muss der § 121 mit seiner al- Wir brauchen in Zukunft Struk- chen Direktor organisatorisch auch fachärztlich Tätige, sind in ternativen A-DRG-Abrechnung turen, die den ambulant tätigen konsequent unterwerfen müssen. der Regel nicht geschult worden, umgehend von dem Malus von angestellten Arzt mehr als seither So etwas müsste in Deutschland mit anderen Partnern vernünf20 % befreit werden und es muss kennen. Dies hat vor allem zwei auch denkbar und damit mög- tige Verträge auszuhandeln. Eine eine EBM-unabhängige Ver- Gründe: zahlreiche jüngere Ärzte lich sein. Verhandlungskultur, die frei von gütung auf DRG-Basis gefun- sind nicht mehr bereit, Investitio Die Vertragsfrage in diesem persönlichen Emotionen ist, fehlt den werden. Das Belegarztsys- nen zu tätigen und die unterneh- Zukunftsszenario könnte gelöst oft. Die KV hat den Vertragsärztem ist zudem in Deutschland merische Verantwortung dafür werden, indem man die Vergü- ten die Vertragsgestaltung abgenicht gleichmäßig verteilt. Viele zu übernehmen. Sie ziehen sich tung ambulant sowohl über Kol- nommen. Die Erfahrungen der Strukturen vor allem in den Neu- lieber auf ein Angestelltendasein lektiv- als auch Selektivverträ- Krankenhäuser mit Vertragsärzen Bundesländern sind auf solche zurück. Auch die immer größer ge regelt, stationär ist dies aber ten sind bei Vertragsgestaltungen Kooperationsmodelle mit einem werdende Zahl der Ärztinnen, durch vertragliche Lösungen mit nicht so positiv, dass eine nachKollegialsystem überhaupt nicht die darauf angewiesen sind, Fa- dem Krankenhaus möglich. haltige Beziehung gefördert wird. vorbereitet. Auch hier ist eine milie und Beruf mit einander zu So einfach wird die Umset- Hier ist es notwendig, dass BeAufklärungskampagne notwen- verbinden, macht eine vernünf- zung dieses Zukunftsszenarios rufsverbände, aber auch Kassendig. tige Regelung mit angestellten aber nicht zu gestalten sein. Es ärztliche Vereinigungen versuEin weiteres Kooperations- Ärzten auch im ambulanten Be- gibt in Deutschland zahlreiche chen, ordnend einzugreifen, damodell ist der Konsiliararzt. Je- reich erforderlich. Dies gilt insbe- Hindernisse teils psychologischer, mit diese Kooperationsstruktur dem Vertragsarzt ist es inzwi- sondere für die Schwerpunktpra- teils ordnungspolitischer aber mit der notwendigen Vertragssischen erlaubt, auch als Kranken- xen im fachärztlichen Bereich in auch wegen gesetzlicher Vorga- cherheit ausgestaltet wird. hausarzt zu arbeiten. Offen ist Ballungszentren. ben. Wir haben eine mangelnde Gleichzeitig hat auch der Verdie Art der Vergütung. Sie reicht Man kann sich deshalb folgen Transparenz der Ist-Situation bei tragsarzt Angst vor solchen Vervon der Einzelleistungsvergü- des Zukunftsszenario vorstellen: Fachärzten und Krankenhäusern. trägen, fürchtet er sich doch als tung, bis hin zu einer TeilanstelEs wird immer mehr Gemein Keiner versteht die Probleme des „kleiner“ Vertragsarzt vor dem lung und wird durch die Zeitbe- schaftspraxen und Medizinische anderen, alle reden aneinander ach so „großen“ und übermächgrenzung auf 13 Stunden pro Wo- Versorgungszentren mit Ärzten vorbei und Gemeinsamkeiten tigen Krankenhaus. Es stellt sich che limitiert. Auch die Struktur in in der Gründer- und Versorgungs werden nicht gefunden. deshalb die große Frage, wer in der Hauptabteilung wird von den ebene unabhängig von KrankenDurch Kostenträger und Poli Zukunft langfristige Verträge zwiSeiteneinsteigern, wie den Kon- häusern geben, vor allem um tik wird dies unterstützt, indem schen den Partnern Vertragsarzt siliarärzten, mit Sicherheit verän- Fachärzten in angestellter Posi- man den Verteilungskampf zur und Krankenhaus sichert. Dazu dert. Dieses durchaus positiv zu tion im ambulanten Bereich ei- Kostendämpfung nutzt. Mög- brauchen wir auch eine Gesundbewertende Konsiliararztsystem ne Arbeitsmöglichkeit zu si- lichst werden Verträge zu Las- heitsreform, die diese beschriehat noch Rechtsprobleme. Der chern. Die Kombination mit der ten Dritter abgeschlossen, die benen Strukturen auf KooperatiGesetzgeber muss die gesetz- stationären Versorgung lässt den Ton zwischen den Versor- onsbasis mehr als seither fördert. lichen Vorgaben über das SGB sich nur durch ein vernünftig gungsebenen noch verschärfen. Leider haben wir von der derzeiV hinaus zu entrümpeln, damit abgestimmtes Konsiliar- oder Inzwischen sind die Leistungser tigen Bundesregierung zu diedieser Ansatz rechtssicher um- Belegarztsystem umsetzen. Dies bringer in Praxis und Kranken- sem Strukturproblem noch wegesetzt werden kann. Auch die wird dazu führen, dass immer haus dazu angetreten, gegenüber nig, besser gesagt noch gar nichts Krankenhäuser sollten sich dar- mehr Praxen sich in die Nähe der den Kostenträgern möglichst gehört. Dies macht nicht Mut. auf einstellen, dass es mit der seit- Krankenhäuser oder direkt an das mit niedrigen Preisen und hoherigen Krankenhaushierarchie Krankenhaus aussuchen werden. her Qualität zu konkurrieren mit Chefarzt und Oberarzt nicht Besonders eingreifend dürf- und dem jeweils anderen im Sysmehr getan ist. Es ist davon aus- te die Neuordnung für Kranken- tem vorzuwerfen, dass er zu überzugehen, dass durch den Markt häuser mit einer straffen Kran- höhten Preisen zu wenig Qualifür Ärzte eine neue Entwicklung kenhaushierarchie werden. Was tät abliefert. So können die Leiseintreten wird. geschieht mit dem Oberarzt, tungserbringer nicht zusammenNach Berechnungen der Kas- der wegen nicht überbrückbarer kommen. senärztlichen Bundesvereinigung Meinungsverschiedenheiten mit Die Ärzte in den Gemeinfehlen im ambulanten Bereich dem Chefarzt sich in der Nähe schaftspraxen sind kollegiales Zu Dr. med. Hans-Friedrich Spies bis 2012 18.500 Fachärzte, im sta- des Krankenhauses niedergelas- sammenarbeiten gewohnt. Das Vorstandsmitglied BDI e.V. tionären Bereich 10.000. Inzwi- sen hat? Kann dieser Mann oh- hierarchische Denken in den schen gibt es Überlegungen, wie ne eine Strukturänderung in das Krankenhäusern in den ärztman niedergelassene Fachärzte, Krankenhaus reintegriert werden, lichen Strukturen behindert die die früher als Oberarzt im Kran- wenn er seine Patienten fachärzt- Kooperation empfindlich. Eine kenhaus gearbeitet haben, wie- lich versorgen will? Hier wer- Reintegration setzt wie dargeder reintegrieren kann. Man geht den Zöpfe abgeschnitten werden Der Urologe 7 · 2010
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Neue Mitglieder und Änderungen
Jubilare
F (4) Berlin Neue Mitglieder Dr. med. Arne Behm Dipl.Kfm. Facharzt für Urologie Budapester Straße 15-19 10787 Berlin
85 Jahre alt wird 09.08.1925 Dr. med. Werner Pfützer, Mannheim 27.08.1925 Dr. med. Christoph Legner, Zweibrücken
F (8) Hessen Neue Mitglieder Prof.Dr.med. Björn Volkmer Direktor der Klinik für Urologie Klinikum Kassel GmbH Mönchebergstrasse 41-43 34125 Kassel Frau Dr. med. Petra Huwe Fachärztin für Urologie Frankfurter Straße 17 35390 Gießen F (14) Sachsen Neue Mitglieder Dr. med. Andreas Rothert Facharzt für Urologie, Andrologie und Med. Tumortherapie Bahnhofstraße 15 01445 Radebeul Änderungen Dr. Boris Herrmann Rudolf-Breitscheid-Str. 3 08112 Wilkau-Haßlau F 16) Schleswig-Holstein Neue Mitglieder Ralf P. Wolter Facharzt für Urologie Bahnhofstraße 12 24340 Eckenförde
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Änderungen Holger Geyer-Ullrich Ruhestand Holunderring 31 25917 Leck F (17) Thüringen Neue Mitglieder PD Dr. med. Thomas Steiner Chefarzt der Klinik für Urologie Helios Klinikum Erfurt Nordhäuser Straße 74 99089 Erfurt F (18) Westfalen-Lippe Neue Mitglieder PD Dr. med. Jesco Pfitzenmaier Chefarzt der Urologischen Klinik Evangelisches Krankenhaus Bielefeld Schildescher Straße 99 33611 Bielefeld Wali Heleis M.B.B.CH Zagazig Uni Facharzt für Urologie Puckwiese 20 32657 Lemgo Dr. med. Valeri Gninenko Facharzt für Urologie Kirchstraße 2 37603 Holzminden
† Verstorbene Mitglieder Dr. Klaus D. Bless, Schermbeck
Der Berufsverband gratuliert seinen Mitgliedern
75 Jahre alt werden 21.08.1935 Dr. med. Hubert Schmich, Bad Neuenahr-Ahrweiler 70 Jahre alt werden 02.08.1940 Dr. med. Robert Schulze-Hagen, Alfeld 18.08.1940 Dr. med. Wolfgang Zietz, Zwickau 27.08.1940 Dr. med. Rudolf Kneip, Neunkirchen 65 Jahre alt werden 02.08.1945 Univ.-Prof. Dr. med. Berthold Ulshöfer, Erfurt
05.08.1945 Dr. med. Thomas Hantzsche, Ingolstadt 06.08.1945 Dr. med. Bernd Weck, Dessau 60 Jahre alt werden 03.08.1950 Dr. med. Johannes Rudnick, Gießen 07.08.1950 Dr. med. Jürgen Ruttloff, Bad Saarow 09.08.1950 Dr. med. Rudolf Förster, Kiel 19.08.1950 Dr. med. Friedrrich-Johannes Deutz, Aachen 21.08.1950 Dipl. med. Engelbert Varwerk, München 25.08.1950 Prof. Dr. med. Johannes Weißmüller, Aschaffenburg 28.08.1950 Dr. med. Wilhelm Esser-Bartels, Friedrichshafen
Sehr geehrter Jubilar, falls Sie eine Bekanntgabe Ihres Jubiläums auf diesen Seiten nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem BDU (
[email protected] oder Tel. 0211/95 13 729) mit .
Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. Geschäftsstelle, Uerdinger Straße 64, 40474 Düsseldorf
Änderungsmitteilung/Beitrittserklärung
Die Zeit ist reif Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, der Berufsverband der Deutschen Urologen ist nur dann im Stande, die Interessen seiner Mitglieder mit dem nötigen Nachdruck zu vertreten, wenn er sich auf die Mitgliedschaft eines hohen Prozentsatzes der deutschen Urologen berufen kann. Die intensive berufspolitische Information, wie sie die Zeitschrift „ Der Urologe“ aus dem Springer Medizin Verlag bietet, ist für jeden Urologen genauso wichtig wie die wissenschaftliche Weiterbildung. Sollten Sie bis jetzt noch nicht zu den Mitgliedern des Berufsverbandes zählen, so sollten Sie überlegen, ob es nicht Zeit ist, die umseitige Beitrittserklärung auszufüllen und abzuschicken.
Argumente für eine Mitgliedschaft im BDU F Es gibt keine bessere Vertretung einer Berufsgruppe als durch den Berufsverband F Innovative Entwicklungen für die Praxis F Beste Kontakte zu Politik und Kassen F Möglichkeiten eines umfassenden Rechtsschutzes bzw. von Versicherungen F Überproportionale Fortbildungsveranstaltungen bundesweit F Enge Kontakte zu unserer wissenschaftlichen Gesellschaft DGU Die Jahresbeiträge liegen z. Zt.
E für Chefärzte und niedergelassene Kollegen bei € 245,00. E zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr von € 25,00. E Ober-, Assistenzärzte und angestellte Urologen entrichten einen ermäßigten Beitrag von € 165,00, Ruheständler € 35,00. Das Präsidium des Berufsverbandes erwartet die Zahlung des Jahresbeitrags bis spätestens zum 30.03. des Jahres und empfiehlt Ihnen, sich dem Lastschrift verfahren anzuschließen. Wenn Sie die Zeit für reif halten, dann wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle mit nebenstehendem Antrag.
! Ihre Beitrittserklärung bzw. Änderungsmitteilung senden Sie bitte an: BDU-Geschäftsstelle, Frau Christine Habeder, Uerdinger Straße 64, 40474 Düsseldorf Tel. 0211-9 51 37 29, Fax 0211-9 51 37 32,
[email protected]
Zur Beachtung Der Berufsverband versucht u.a. niederlassungswillige junge Kollegen bei der Wahl ihres zukünftigen Praxisortes so zu beraten, dass einerseits urologische Versor gungslücken ausgefüllt, andererseits aber auch dem betreffenden Kollegen möglichst optimale Arbeitsvoraussetzungen geschaffen werden. Daneben können auf diese Weise aber auch bereits niedergelassenen Kollegen Partner für eine eventuell zu gründende Gemeinschaftspaxis namhaft gemacht werden. Schließlich verbindet sich mit diesem Komplex zwangsläufig die Möglichkeit, jüngeren Kollegen eine Praxisvertretung zu vermitteln, während der sie erste Einblicke in die Kassenpraxis gewinnen können, sowie niedergelassenen Kollegen zu einer Urlaubsvertretung zu verhelfen. Interessenten dieser Möglichkeit wenden sich bitte an ihren zuständigen BDU-Landesvorsitzenden. In begrenztem Umfang kann auch im URO-Telegramm in kurzer Form auf Praxisanbieter und -sucher hingewiesen werden
Änderungsmitteilung
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Vorname
Titel
Hiermit gebe ich Ihnen folgende Änderungen bekannt: Änderung der Anschrift alt
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neu
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Änderung akad. Titel/Dienstbezeichnung Niederlassung ab
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Facharztanerkennung ab
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Neues Konto für Lastschriftverfahren BLZ / Geldinstitut
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Datum Unterschrift Wir weisen nochmals daraufhin, dass die Mitglieder jede Änderung (z.B. Statusänderung, Adressenänderung oder Kontoänderung) der Geschäftsstelle kurzfristig mitteilen sollten. Bankgebühren für Rücklastschriften werden dem jeweiligen Mitglied in Rechnung gestellt.
Beitrittserklärung BDU Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, bitte senden Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung und damit Ihr dokumentiertes Einverständnis für Ihre Internetpräsenz als zukünftiges Mitglied des Berufsverbandes der deutschen Urologen an die BDU-Geschäftsstelle, Uerdinger Straße 64, 40 474 Düsseldorf, Telefon 0211 – 95 13 729, Fax 0211 – 95 13 732,
[email protected]
Name
Vorname
Titel
Geburtsdatum
o DGU-Mitglied o Arzt/Ärztin in der urologischen Abteilung o Facharzt/Fachärztin für Urologie o Facharzt/Fachärztin für ____________________________________________________________________________________________________
Niedergelassene(r) Arzt/Ärztin o Einzelpraxis o Gemeinschaftspraxis – Name der Partner: ______________________________________________________________________________________ o Praxisgemeinschaft – Name der Partner:
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o Belegarzt am Krankenhaus:
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o Ambulante Operationen:
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o Sonstige Schwerpunkte:
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Arzt/Ärztin im Krankenhaus o AIP o Assistenzarzt o Oberarzt o Chefarzt o Direktor o Ltd. Arzt o Sonstiges:
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Name des Krankenhauses:
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Anzahl der Betten: _________
Anzahl der Assistenten: _________
Ärztekammerbereich – Name der Institution: ______________________________________________________________________________________ Sonstige hauptberufliche Tätigkeit (z.B. Arzt in Reha):
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o Mitglied ohne Berufsausübung / Arzt/Ärztin im Ruhestand
Anschrift Straße:
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PlZ/Ort:
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Tel. / Fax: _________________________________________________________________________________________________________________ E-Mail:
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Privatanschrift:
Homepage:
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Datum Unterschrift
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Vepflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
Name, Anschrift:
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BLZ / Name des Kreditinstituts Konto-Nr.
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___________________________ Zahlungen wegen (Verpflichtungsgrund, evtl. Betragsbegrenzung) Beitragszahlung/Aufnahmegebühr o
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Datum Unterschrift