Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen Radiologe 2013 · 53:1053–1065 DOI 10.1007/s00117-013-2591-5 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013
Inhalt Editorial 1053
Koalitionsverhandlungen – Gesundheit als Verhandlungsmasse
BDR
Koalitionsverhandlungen – Gesundheit als Verhandlungsmasse
Berufspolitik 1054
Schlaganfall – frühzeitiges Erkennen und verbesserte Versorgung sind überlebensnotwendig
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Bundesmantelvertrag novelliert – Relevanz für die Radiologie
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Mal wieder ins Museum …. Neue Ausstellung im Berliner Medizinhistorischen Museum
1056
Krankenhaus-Qualitätsreport 2012
1056
Die hellsten Köpfe für die Radiologie. Nachwuchsprogramm zum 95. Deutschen Röntgen- kongress – 28. bis 31. Mai 2014 in Hamburg
Recht 1057
Rechtsprechungs-Report Radiologie
Rezensionen 1060
Praxisbuch Herz-CT: Grundlagen – Durchführung - Befundung
1061
Case-Based Brain Imaging
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Krebs – die unsterbliche Krankheit
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RRR Kopf – Hals - Radiologie
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Ultraschalldiagnostik Kopf-Hals
Verschiedenes 1058
In aller Kürze
1063
Neue Mitglieder/Jubilare
1064
Impressum
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BDR-Adressen
Liebe Mitglieder, die Geschäftsstelle ist vom 23.12.13 bis einschließlich 6.1.14 geschlossen. Ihre BDR-Geschäftsstelle
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei den Koalitionsgesprächen geht es traditionell primär um Steuern, Finanzen, Bildung, Gleichstellung oder die Energiewende. Man scheint bei diesen Themen mehr Gemeinsamkeiten als erwartet zu haben. Gesundheitspolitik wird dabei in einer 17-köpfigen AG Gesundheit abseits des Reichstages verhandelt. Zentral, weil länderübergreifend, ist dabei die „Ambulante Versorgung“. Insbesondere in der SPD war dies bereits das beherrschende gesundheitspolitische Wahlkampfthema, während sich die CDU immer dezent zurückhielt. Die flächendeckende hausarztzentrierte Versorgung soll nun nach der zweiten Gesprächsrunde soweit in halbtrockenen Tüchern sein. Man weiß, was man will – mehr Qualität und Innovation, medizinische Versorgung von der Stadt auf´s Land bringen. Die Vorstellungen zur Finanzierung gestalten sich allerdings kontrovers. Die Bürgerversicherung, laut SPD ein Garant für Versorgungsgerechtigkeit, ist (noch) nicht vom Tisch, wenn gleich sie es nicht die TOP 10 der unverrückbaren Verhandlungseckpunkte der SPD geschafft hat – für die CDU/ CSU ist sie kein Verhandlungsgegenstand. Und dies meines Erachtens zu Recht: Benachteiligung von PatientInnen beseitigt man nicht durch Schaffung einer für alle flächendeckenden Mangelsituation, sondern nur durch angemessene, nicht budgetierte Vergütung notwendiger, aber
auch innovativer, medizinischer Leistungen. Ohne adäquate Diagnostik und Therapie ist nämlich auch die Leistung der sogenannten Grundversorger nur die Hälfte wert. Gesundheitspolitik soll einmal mehr die Versäumnisse der übrigen Ressorts und der alltäglichen Lebenswirklichkeit korrigieren. Würden Prävention, Diagnostik und Therapie, Reha und Pflege als unlöslich miteinander verbunden angesehen, Arbeitsbedingungen und Demographie mit bedacht werden, so könnten viele der sattsam bekannten Konzepte das bleiben, was sie sind: unnütze tote Steckenpferde einzelner selbsternannter PolitikHeiler. Aber bis dorthin ist die Weisheit der Dakota-Indianer noch nicht durchgedrungen und die toten Pferde werden weiter geritten. So kann ich Ihnen auch in November noch nichts über zukünftige, vielleicht veränderte politische Rahmenbedingungen unserer berufspolitischen Aktivtäten berichten. Wir werden aber weiterhin an den Großbaustellen Gebührenordnung und Weiterbildung für eine angemessene radiologische Interessenvertretung sorgen. Ihr
Helmut Altland
Der Radiologe 11 · 2013
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Berufspolitik · Mitteilungen des BDR
Schlaganfall – frühzeitiges Erkennen und verbesserte Versorgung sind überlebensnotwendig © Sebastian Dörken
Der Schlaganfall ist inzwischen die zweithäufigste Todesursache weltweit. Innerhalb von 20 Jahren stieg die Zahl der Schlaganfall-Patienten dramatisch an vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern. Aber auch in Deutschland trifft der Schlaganfall 260.000 Menschen jährlich mit steigender Tendenz. Zum Welt-
Schlaganfall-Tag im Oktober wurde deshalb auf die Risiken, aber auch die immer besseren Behandlungsmöglichkeiten neurovaskulärer Erkrankungen insgesamt hingewiesen. Durch verbessertes und vor allem schnelleres Erkennen und den Einsatz rettungsmedizinischer Maßnahmen ist zumindest in den Industrienationen die Schlaganfall-bedingte Sterberate auf 60,5 pro 100.000 Einwohner sowie die Rate der durch Behinderung und Tod verlorenen Lebensjahre (von 1538 auf 982 pro 100.000 Einwohner) in den vergangen 20 Jahre gesunken. Zudem überleben die Betroffenen einen Schlaganfall mittlerweile auch in einem deutlich besseren Zustand als noch vor 20 Jahren. Dazu tragen vor allem regionale Netzwerke mit telemedizinischer Vernetzung, z.B. in Berlin das Projekt STEMO, bei. Time is brain - bei der Versorgung besteht nach Erreichen der Klinik kaum noch Optimierungsmöglichkeit. Es gilt deshalb die Zeit vom Schlaganfall bis zur Alarmierung von Rettungskräften zu verkürzen. Zur Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung trägt hier besonders die verstärkte mediale Thematisierung bei.
DRG und BDR haben deshalb die aktuelle Ausgabe des Patientenmagazins „Medizin mit Durchblick“ diesem Thema gewidmet.
Mitte November erhalten Sie diese Ausgabe mit dem Schwerpunktthema „Schlaganfall“ direkt von uns, um sie in Ihren Wartebereichen sowohl als informative wie unterhaltsame Lektüre auszulegen. Im Rahmen Ihrer BDR-Mitgliedschaft übersenden wir Ihnen zukünftig zwei Mal im Jahr einige Hefte kostenfrei. Sollten Sie weitere Exemplare benötigen, so teilen Sie uns das bitte mit. Den Heften liegt ein Bestellbogen bei. Natürlich interessiert uns auch Ihre Meinung – Kritik, Themen – und Verbesserungsvorschläge sind jederzeit willkommen! (sl)
Bundesmantelvertrag novelliert – Relevanz für die Radiologie Zum 1. Oktober 2013 ist der Bundesmantelvertrag Ärzte novelliert worden (siehe auch DER RADIOLOGE 2013, S. 833), der auch für Radiologen wichtige Vorgaben für die Leistungserbringung gibt. Dazu im Einzelnen:
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Der Radiologe 11 · 2013
Fachübergreifende Anstellung Abweichend zur bisherigen Regelung ist die Anstellung eines Arztes eines anderen Fachgebietes nunmehr auch bei überweisungsgebundenen Leistungen möglich, z. B. zwischen einem Orthopäden oder Chirurgen und einem Radiologen. Dies war bisher v. a. deshalb untersagt, um einer
Leistungsausweitung durch Zuweisung an einen abhängigen Kollegen von vornherein vorzubeugen. Angeblich soll die Änderung notwendig gewesen sein, um Ungleichheiten zu Medizinischen Versorgungszentren zu beseitigen - das sehen wir allerdings anders. Der BDR hat gegen diese Regelung bei der KBV massiv protestiert, auch in Abstimmung mit den me-
thodendefinierten Fächern, und die Wiederherstellung des früheren Zustandes gefordert. Eine solche Kooperation fachfremder Ärzte kann auch erhebliche steuerliche Probleme aufwerfen, insbesondere steht Gewerbesteuer in Rede, da der abrechnende Arzt der ärztlichen Leistung sein persönliches Gepräge geben muss, was bei fachverschiedenen Ärzten grundsätzliche Probleme aufwerfen dürfte (§ 14 a, Abs. 2 BMV-Ä).
Überweisungen bei Ermächtigungen beschränkt Die Überweisungsmöglichkeit ermächtigter Ärzte ist jetzt beschränkt. Überweisungen sind zukünftig nur noch möglich, wenn dies im Ermächtigungsbescheid ausdrücklich vorgesehen ist. Dies ist bisher in aller Regel nicht der Fall. Allerdings gilt dies nur für neu ausgesprochene Ermächtigungen. Die Regelung gilt auch für ermächtigte Einrichtungen (§ 24, Abs. 2 BMV-Ä).
Diese müssen zukünftig zwingend mit Rahmenformular erfolgen, das auch die Rechtsgrundlage sowie einen Hinweis auf die etwaige Vergütung enthalten soll. Die Neuregelung gilt nicht für kurze Bescheinigungen und Informationen ohne Honorar (§ 36, Abs. 3 BMV-Ä).
desvereinigung interveniert. Der BDN hat darauf hingewiesen, dass die Neuregelung aufgrund des engen Zeitfensters zwischen Applikation und Untersuchung und der daraus folgenden Koordination der Untersuchung zu erheblichen Problemen führen kann und schlägt eine Änderung dahingehend vor, dass die Vorgaben auf die Strahlenschutz-Richtlinie Bezug nehmen soll. Nach Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband will die KBV diesen Vorschlag übernehmen und Anlage 24 entsprechend ändern. Möglicherweise wird die Neuregelung bei Erscheinen dieser Ausgabe bereits in Kraft sein.
Nuklidinjektion
Einheitlicher Vertrag
In der Anlage 24 mit Anlage Ziff. II.8 zum BMV-Ä wird zu den delegierbaren Leistungen für die Nuklearmedizin neu geregelt, dass die Injektion des Radionuklids zwingend durch den Arzt zu erfolgen hat. Weil dies im Widerspruch zur aktuellen Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin steht, hat der Berufsverband der Nuklearmediziner bei der Kassenärztlichen Bun-
Es gibt auch eine Normenvereinfachung: Bisher galt der BMV-Ä ausschließlich für die Primärkassen, für die Ersatzkassen galt der parallele und weitgehend wortgleiche Arzt-Ersatzkassenvertrag (AEKV). Nunmehr gilt der Bundesmantelvertrag für alle Kassenarten.
Bescheinigungen und Verordnungen Verordnungen und Bescheinigungen können nun auch durch angestellte Ärzte unterzeichnet werden (§ 35 BMV-Ä).
Kassenanfragen
(uc)
Mal wieder ins Museum …. Neue Ausstellung im Berliner Medizinhistorischen Museum tes Spektrum ganz eigener Praxisformen gebildet hat. In acht Arztpraxen aus den vergangenen drei Jahrhunderten begegnet man u.a. einem anhaltinischen Stadtarzt, einem Südtiroler Bergdoktor und einem Schweizer Heiler sowie deren Patienten. Die Ausstellung „Praxiswelten“ ist noch bis zum 21. September 2014 im BMM zu sehen.
Das Berliner Medizinhistorische Museum der Charité (BMM) nimmt seine Besucher in der neuen Sonderausstellung „Praxiswelten“ mit auf eine Reise in die Geschichte der ärztlichen Praxis und
erklärt, wie Ärzte und Patienten sich im 17. bis 19. Jahrhundert jenseits des Krankenhauses begegnet sind. Die Ausstellung zeichnet nach, wie sich in diesem Zeitraum im deutschen Sprachraum ein brei-
Berliner Medizinhistorisches Museum Campus Charité Mitte Charitéplatz 1 (ehemals Schumannstraße 20/21), 10117 Berlin www.bmm-charite.de
(sl)
Der Radiologe 11 · 2013
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Berufspolitik/Rechtsprechungs-Report · Mitteilungen des BDR
Krankenhaus-Qualitätsreport 2012 ren müssen ab diesem Jahr jährlich von den Krankenhäusern veröffentlicht werden. Unter https://www.sqg.de/ergebnisse/leistungsbereiche/index.html können Sie nach einzelnen Leistungsbereichen recherchieren. Der Qualitätsreport 2012 kann wie immer unter https://www.sqg.de/themen/
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen, sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten. Bei der diesjährigen Datenerfassung haben 1658 Krankenhäusern teilgenommen, es wurden mehr als 4 Millionen Datensätze zu 464 Qualitätsindikatoren erhoben. Das gesetzlich verpflichtende Verfahren umfasst 30 verschiedene Leistungsbereiche, die der G-BA festlegt. Die Ergebnisse von 289 der 464 Indikato-
Nachwuchsprogramm zum 95. Deutschen Röntgenkongress – 28. bis 31. Mai 2014 in Hamburg
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Der Radiologe 11 · 2013
(sl)
© www.atelier-x-ray.de
Die hellsten Köpfe für die Radiologie
Bereits zum 5. Mal findet das Nachwuchsprogramm „die Hellsten Köpfe für die Radiologie“ statt - seit 2010 hat die Initiative mehr als 800 MedizinstudentInnen auf den Deutschen Röntgenkongress gebracht
qualitaetsreport/index.html heruntergeladen oder als Druckexemplar beim AQUAInstitut bestellt werden. Sie finden ihn aber auch auf unserer Webseite www.radiologenverband.de
– und nicht selten wohl für den entscheidenden Anstoß zur Wahl des radiologischen Facharztes gesorgt. Der Funke springt über! Das kann der aufmerksame Kongressbesucher in der Studentenlounge, dem Networking-Place für den Nachwuchs, den Studentenkursen und nicht zuletzt am Eröffnungsabend erleben, der Jung und Alt in kolle-
gial-zwangloser Atmosphäre zusammenbringt. Wir laden Sie herzlich ein, Ihre PJler, Famuli oder Studierenden nach Hamburg zu senden. Dort erwartet die Stipendiaten die kostenfreie Teilnahme an allen Veranstaltungen des 95. Deutschen Röntgenkongresses sowie ein zielgenaues Angebot eigens für Studierende. Alle Einzelheiten finden Sie im aktuellen Flyer auf den Webseiten von Deutscher Röntgengesellschaft und dem Berufsverband der Deutschen Radiologen und unter www.hellste-koepfe.de
Heute berichten wir über zwei Haftungsfälle des Oberlandesgerichts München und eine auch für Radiologen interessante arbeitsgerichtliche Entscheidung. 327. Aufklärungspflicht bei seltenen Risiken (superfizielle Siderose) Verfügen die behandelnden Ärzte über keine wissenschaftlich begründeten Erkenntnisse und auch über keine belastbare eigenen klinische Erfahrungen zu den konkreten Erfolgsaussichten einer Untersuchungsmethode, so haften sie nicht, wenn sie über die konkreten Erfolgschancen eines Eingriffs nicht aufgeklärt haben. Damit hat das OLG München die Klage einer Patientin abgewiesen, die wegen des Verdachts einer unklaren superfiziellen Siderose im Krankenhaus behandelt wurde. Da sich dieser Verdacht auf Grundlage von CT des Schädels und Liquoruntersuchungen mit Blutungsbefund erhärtete, rieten die behandelnden Ärzte zu einer digitalen DAS, über deren Risiko die Klägerin aufgeklärt wurde. Zur Wahrscheinlichkeit des Auffindens der superfiziellen Siderose verwiesen die behandelten Ärzte nur darauf, dass dazu keine verlässlichen Angaben vorlägen. Die anschließend durchgeführte Angiographie blieb ohne positiven Befund. Allerdings erlitt die Klägerin einen Schlaganfall. Nach Ansicht des Gerichts war es kein Behandlungsfehler, nicht auf nichtinvasive Alternativen wie MRT hinzuweisen. Vielmehr stelle die klassische Angiographie den Goldstandard bei der superfiziellen Siderose dar. Eine kernspin-angiografische Darstellung reiche dagegen für das Auffinden feinerer Gefäßmalformationen nicht aus. Aber auch die fehlenden Angaben zu den Erfolgschancen führen nicht zur Haftung. In der Regel sind zwar Angaben zu den konkreten Erfolgswahrscheinlichkeiten eines Eingriffs erforderlich, denn die Erfolgschancen sind ein gewichtiges Kriterium für eine informierte Entscheidung des Patienten. Dazu müs-
sen aber entsprechende fundierte Aussagen über eine generelle oder individuelle Erfolgschance der Untersuchung überhaupt möglich sein, diese seien bei der superfiziellen Siderose als äußerst seltene Erkrankung jedoch nicht möglich. Somit – so das Gericht wörtlich: „reicht die Aufklärung über die Notwendigkeit des diagnostischen Eingriffs als letzte Möglichkeit und letzten Versuch, einen Ansatz für die Behandlung der schweren und fortschreitenden Erkrankung zu finden … aus.“ OLG München, Urteil v. 31.05.2012 AZ: 1 U 3884/11 328. Vertrauensgrundsatz: Orthopäde muss radiologischen Befund nicht hinterfragen Das OLG München hat den allgemeinen arztrechtlichen Vertrauensgrundsatz (ein Arzt darf den Befunden eines anderen behandelnden Kollegen vertrauen ) auch im Verhältnis von Orthopäden und Radiologen bestätigt. Das Vertrauen endet vor allem erst dann, wenn die Befunde der Kollegen in Widerspruch zur eigenen Diagnostik stehen. Der klagende Patient hatte sich nach einem Sturz am Knie verletzt. Der beklagte Orthopäde überwies zum MRT des Radiologen, der einen Anriss der Quadrizepssehne diagnostizierte. Der Orthopäde veranlasste daraufhin eine konservative Behandlung, ohne zuvor die MRT-Aufnahmen des Facharztes für Radiologie gesichtet zu haben. Tatsächlich war aber auf den MRT-Aufnahmen zu erkennen, dass die Quadrizepssehne nicht nur an- sondern infolge des Unfalls bereits komplett abgerissen war. Der Dauerschaden am Knie hätte durch einen operativen Eingriff verhindert werden können, so der Patient. Nach Ansicht des OLG durfte sich der Orthopäde allein auf den radiologischen Befund verlassen, also ohne Durchsicht der MRT-Aufnahmen. Den Vertrauensgrundsatz in die sorgfältige Aufgabener-
füllung der beteiligten ärztlichen Kollegen stützt das Gericht dabei v. a. auf die Weiterbildungsordnung und den Wissensstand des beklagten Orthopäden. Dieser verfüge als Facharzt für Orthopädie über keine Kenntnisse zur Erstellung und Auswertung von bildgebenden Befunden. Zwar bestünde eine berufsrechtliche Pflicht zu Weiterbildung, aber auch die aktuelle Weiterbildungsordnung der Orthopäden sehe eine entsprechende Qualifikation nur im Falle der Zusatzausbildung MRT vor. Dazu verweist das Gericht auf die fehlende Abrechnungsmöglichkeit der MRT für Orthopäden. Deshalb war es unerheblich, dass für einen erfahrenen Orthopäden die Bewertung der MRT-Aufnahmen relativ leicht möglich gewesen wäre. Denn er hätte den radiologischen Befund nur dann hinterfragen und verifizieren lassen müssen, wenn – so wörtlich das Gericht – „… sich dieser mit den von ihm erhobenen klinischen Befunden nicht oder nur erheblich eingeschränkt vereinbaren lässt“. Auch sei der Orthopäde nicht verpflichtet gewesen, den radiologischen Befund, durch eine klinische Untersuchung nebst Sonographie überprüfen zu lassen. Vielmehr habe die MRT die höchste Spezifität für die Beurteilung der Knieverletzung des Klägers, so dass es unschlüssig ist, „ ... einen Befund, der auf diesem Verfahren mit der höchsten Spezifität beruht, durch weniger aussagekräftige (oder in Teilbereichen allenfalls gleichwertige) Verfahren verifizieren zu wollen“. Fazit: Auch wenn es in dem Fall um eine Fehldiagnose eines Radiologen ging, stärkt die Entscheidung die fachärztlich radiologische Kompetenz. Nach Ansicht des OLG verträgt sich nämlich „ … der Anspruch von Nichtradiologen, MRT-Aufnahmen letztlich auf facharzt- oder facharztnahem Niveau auswerten zu können, nicht so ohne weiteres damit, dass der Facharzt für radiologische Diagnostik rechtlich und tatsächlich institutionalisiert ist.“ OLG München, Urteil v. 22.08.2013 AZ: 1 U 204/12 329. (Ruf-)Bereitschaftsdienste eines Chefarztes ohne Vergütung Der Dienstvertrag des klagenden Chefarztes (Nephrologie) sah vor, dass die Der Radiologe 11 · 2013
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Rechtsprechungs-Report/In aller Kürze · Mitteilungen des BDR von ihm zu leistenden Rufbereitschaftsund Bereitschaftsdienste (mindestens 10 Dienste im Monat) bereits mit dem Gehalt von 100.000 Euro brutto pauschal abgegolten sind. Das OLG Hamm wies die Klage des Chefarztes auf Zahlung einer zusätzlichen Vergütung für die bereits in nicht unerheblichem Umfang geleisteten (Ruf-)Bereitschaftsdienste ab. Selbst wenn die vertraglichen Vereinbarungen über pauschale Zuschläge für solche Dienste im Einzelfall wegen Verstoß gegen das AGB-Gesetz (unangemessene Benachteiligung) unwirksam sein können, besteht dennoch kein Vergütungsanspruch. Denn dem Chefarzt einer Fachabteilung, der mit einem leitenden Angestellten vergleichbar ist, wird sein Gehalt unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit gezahlt. Das gilt auch im konkreten Falle des Klägers, nicht nur weil sein Gehalt die Beitragsbe-
In aller Kürze
Coolidge Award – von GE Healthcare ausgeschrieben Dotation 15 000 Euro, für Radiologen und in der Radiologie tätige Wissenschaftler unter 38 Jahren. Das Thema der Arbeit kann in einem beliebigen Bereich der radiologischen bildgebenden Diagnostik angesiedelt sein. Zur Bewerbung, bis zum 24. Januar 2014 müssen eine schriftliche Zusammenfassung des Forschungsprojekts und ein tabellarischer Lebenslauf eingereicht werden. Weitere Informationen unter www. gehealtcare.com,
[email protected].
Europaweites Projekt MITIGATE Am 1. Oktober fiel der Startschuss für MITIGATE, einem europaweiten Forschungsprojekt, das sich einer verbesserten Diagnostik und Therapie der seltenen Erkrankung der Gastrointestinalen
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Der Radiologe 11 · 2013
messungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet. Sondern vor allem steht auch das vereinbarte Liquidationsrecht des Chefarztes, das als Teil der Gesamtvergütung Anreize zur Ausdehnung der Arbeitszeit schafft, einem Vergütungsanspruch entgegen. Dass Oberärzte und andere Ärzte eine gesonderte Vergütung für die (Ruf-)Bereitschaftsdienste erhalten, konnte die Richter aus demselben Grund nicht überzeugen. Denn anders als dem Chefarzt, steht diesen eben kein Liquidationsrecht zu. Fazit: Diese Entscheidung mutet reichlich praxisfremd an, vor allem im Hinblick auf die angebliche Wechselwirkung zwischen den Gehaltskomponenten Rufbereitschaft und Liquidationsrecht. Auch die Beitragsbemessungsgrenze war soweit ersichtlich noch nie Maßstab für die Angemessen-
Stromatumoren (GIST) widmet. Gefördert wird das Projekt durch das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Kommission (FP7) in Höhe von 4,5 Millionen Euro für vier Jahre. Insgesamt zehn Partner sind an dem Projekt beteiligt, darunter drei Universitäten: die Universität Heidelberg, die Medizinische Universität Innsbruck sowie die Universität Turin. Koordiniert wird das Projekt von der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem European Institute for Biomedical Imaging Research (EIBIR), Wien. EIBIR ist eine gemeinnützige GmbH zur Koordination der Forschung in der biomedizinischen Bildgebung. Wissenschaftlicher Koordinator ist Professor Dr. Stefan Schönberg, Direktor des Instituts für Klinische Radiologie und Nuklearmedizin (IKRN) an der Universitätsmedizin Mannheim (UMM). www.umm.de/
Forschungsprojekt KOHALA: Software hilft bei der Behandlung von Tumoren Tumore im Kopf oder Hals sind lebensbedrohlich. Die Strahlentherapie ist eine eta-
heit chefärztlicher Vergütungen. Demgemäß wurde auch schon anders geurteilt. Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 15. 03. 2013 AZ: 18 Sa 1802/12 (ms/uc)
RA Michael Schlegelmilch
RA Udo Cramer
blierte Form der Krebsbehandlung. Damit Ärzte Karzinome effektiv bestrahlen können, entwickeln Forscher Verfahren zum automatischen Auffinden einer Vielzahl anatomischer Strukturen wie Rückenmark und Kehlkopf, um Behandlungen präzise und schnell planen zu können. So wird der Weg zum Tumor vorgezeichnet. Ziel des gemeinsamen Forschungsprojektes KOHALA (KOpf-HALs-Atlas für die Strahlentherapie) ist die Automatisierung des bisher so aufwendigen Arbeitsschrittes. Die Fraunhofer-Forscher entwickeln die Software zum automatischen Erkennen und Markieren der anatomischen Strukturen in den Bilddaten. Sie nutzen hierfür das Wissen der Radiologen über die Form und relative Lage der Organe und Knochenstrukturen. Mittels eines statistischen Lernverfahrens werden die anatomischen Unterschiede und die unterschiedlichen Kopfhaltungen aus einer Vielzahl realer anonymisierter Patientendaten in ein Computermodell übernommen. Die Trainingsdaten stammen aus den Kliniken, die in den kommenden Monaten auch die ersten Tests mit dem neuen System angehen. Durch das neue Verfahren des Fraunhofer IGD lassen sich die von den kli-
nischen Partnern definierten mehr als zwanzig relevanten Strukturen automatisch segmentieren. Doch im Gegensatz zu der bisher benötigten Vielzahl an Stunden ist das Ergebnis nach weniger als fünf Minuten verfügbar. »In Zeiten der steigenden Arbeitsbelastung unserer Ärzte sind solche technologischen Lösungen geeignet, uns mehr Zeit für die Betreuung der Patienten zu geben«, sagt Prof. Dr. med. Hilke Vorwerk vom Universitätsklinikum Gießen und Marburg. www.fraunhofer.de
Aktueller OECD-Bericht – Mehr Krebs in Deutschland – Mehr Vorsorge empfohlen
auf Brustkrebs sowie eine flächendeckende Qualitätskontrolle, um die großen regionalen Unterschiede in der Behandlungsqualität zu verringern. Darüber hinaus regt er an, Mechanismen zu etablieren, die den Anbietern von Krebsvorsorge und -behandlung besseres Feedback geben und es ihnen so ermöglichen, ihre Resultate mit denen anderer Akteure im selben Bereich zu vergleichen. Länderübergreifend fordert der Bericht eine angemessene Ausstattung der Krebsversorgung: Die Ausgaben pro Kopf reichen von 32 US-Dollar pro Jahr in der
Türkei bis zu 400 Dollar in den USA. Schließlich sprechen sich die Autoren auch für eine bessere Datenerhebung aus. Wo Diagnosen sowie Behandlungskosten und -erfolge klar nachzuvollziehen seien, gelinge es leichter, eine gleichbleibende Qualität der Versorgung zu gewährleisten. Die Ländernotiz für Deutschland ist als PDF-Dokument unter www.oecd.org/ els/health-systems/Cancer-Care-Germany-2013.pdf abrufbar. Interessierte und Fachleute finden den vollständigen Bericht in englischer Sprache unter www.oecd.org/berlin/publikationen/ cancer-care.htm.
Expertise in Leadership
Eine verbesserte Früherkennung bei Krebs und bessere Behandlungsabläufe könnten jedes Jahr etwa 800.000 Menschen in Industrieländern das Leben retten. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Kommission hervor. Die Überlebensraten bei Krebs haben sich in den vergangenen 20 Jahren in den meisten OECD-Ländern leicht verbessert, heißt es in dem Bericht „Cancer Care: assuring quality to improve survival” der OECD und der Europäischen Kommission. Dennoch sterben jährlich 7,6 Millionen Menschen weltweit an der Krankheit, 2030 werden es Prognosen zufolge über 13 Millionen Menschen sein. Der Bericht listet allgemeine und länderspezifische Maßnahmen auf, die dabei helfen können, die Krankheit effektiver zu bekämpfen. Für Deutschland empfiehlt er verbesserte Vorsorge, gerade im Hinblick
Die B-Braun-Stiftung in Melsungen lädt Klinikärzte mit Führungspotential zur Teilnahme an einer 6-teiligen Seminarreihe ein, die von März bis November 2014 stattfindet.
Alles zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie unter www.bbraun-stiftung.de. Bewerbungsschluß ist der 6. Januar 2014.
Der Radiologe 11 · 2013
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Rezensionen · Mitteilungen des BDR
Rezensionen
In der aktuellen Ausgabe geben Ihnen KollegInnen wieder eine interessante Mischung an Leseempfehlungen: Neben vier Fachbüchern – zwei zum Bereich Hals-Kopf, zum Herz CT und dem Klassiker Case-Bases-Brain Imaging – auch ein gut recherchiertes und geschriebenes Buch zum Krebs, das zur Eigenlektüre wie Weitergabe an PatientInnen und Angehörige emp- fohlen wird. Weitere Rezensionen finden Sie auf unserer Webseite unter Informationen – Rezensionen. Sabine Lingelbach
Praxisbuch Herz-CT: Grundlagen – Durchführung - Befundung Zielgruppe Insbesondere der Anfänger in der Materie findet wertvolle Hinweise und Tipps für die Durchführung und Befundung der Untersuchung. Diese sind relevant für die tägliche Routine und im Rahmen eines „Praxisbuches“ anschaulich, prägnant und übersichtlich dargestellt. Fortgeschrittene Kolleginnen und Kollegen erhalten einige interessante Tipps und Tricks, etwa für spezielle Patientengruppen; allerdings wird diese Gruppe in vorliegendem Werk wenig wirklich neue Aspekte vorfinden.
Inhalt
Hatem Alkadhi, Sebastian Leschka, Paul Stolzmann, Thomas Flohr, Springer-Verlag, Berlin / Heidelberg , 2. Auflage 2013, ISBN 978-3-642-35382-6, EUR 69,99
Kurzbeschreibung Das vorliegendes Werk fasst in übersichtlicher und praxisnaher Form die Grundlagen der Herz-CT-Untersuchung zusammen. Hierbei wird sowohl auf die physikalischen und anatomischen Grundlagen wie auch auf die Untersuchungsdurchführung und -befundung eingegangen.
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Der Radiologe 11 · 2013
Auf knapp über 200 Seiten werden in 22 Kapiteln die verschiedenen Aspekte der Herz-CT kurz und übersichtlich dargestellt. Dabei folgen nach Kapiteln über physikalische und anatomische Grundlagen ausführliche Teile über die Durchführung sowie die Befundung der Untersuchung. Abgerundet wird das Werk mit einem hilfreichen Anhang, der sowohl einprägsame Schemata wie auch Musterbefunde enthält. Nach einem kurzen Vorwort findet sich ein ausführliches Inhaltsverzeichnis. Es folgen Informationen über die Herausgeber sowie ein umfassendes Abbildungsverzeichnis. Mit einem farbig gestalteten Überblick über den Inhalt wer-
den die einzelnen Kapitel eingeleitet. Das Sachverzeichnis auf den letzten vier Seiten des Werkes enthält die meisten wichtigen Schlagwörter. Im Vergleich zur ersten Auflage wurden die Kapitel überarbeitet und aktualisiert, teilweise auch durch neue Aspekte ergänzt. Die Abschnitte „Computertomographie bei kongenitalen Herzvitien“ und „Myokardperfusion und Ischämiediagnostik“ sind zusätzlich eingefügt worden.
Didaktik Der Text ist präzise und klar verständlich formuliert, auf unnötige Ausschweifungen wird verzichtet. Für die jeweilige Thematik relevante Originalpublikationen finden sich zum Schluss eines jeden Kapitels. Ganz nach Art eines „Praxisbuchs“ werden im Text zahlreiche praxisrelevante Tipps gegeben, diese sind farblich hervorgehoben. Zusätzlich finden sich einige, ebenfalls farbig hinterlegte Boxen mit Zusammenfassungen. Die einzelnen Kapitel sind durch unterschiedliche farbige Markierungen am oberen Buchrand leicht aufzufinden und voneinander zu unterscheiden. Zur Illustration dienen 127 Abbildungen und Schemata. Die schematischen Darstellungen sind überwiegend farbig gestaltet und durchwegs einprägsam und leicht verständlich. Es finden sich keine
für die Befundung überflüssigen Informationen. Die 36 ebenfalls farblich hinterlegte Tabellen sind jeweils übersichtlich strukturiert und nicht mit Text überfrachtet.
zu groß. Das radiologische Bildmaterial ist von durchgehend exzellenter Qualität, die verschiedenen und für das Verständnis wichtigen Details sind alle gut zu erkennen.
Qualität
Preis-Leistungsverhältnis
Das Buch erschien im Springer-Verlag in gewohnt hoher Qualität mit hochwertigem und nur gering spiegelndem Papier sowie einem Hardcover-Einband. Es bleibt aufgeschlagen auf dem Tisch liegen und findet mit ca. 17,5 × 25 cm leicht Platz sowohl in der Aktentasche wie auch am Arbeitsplatz. Als Begleiter für die Kitteltasche, wie es von den Autoren im Vorwort empfohlen wird, ist es (zumindest für meine Kitteltasche) dagegen deutlich
Für etwa 70 Euro erhält man ein umfassendes Werk über die Grundlagen der Herz-CT-Untersuchung, welches zusätzlich zahlreiche praxisrelevante Tipps und Tricks aufzeigt. Insgesamt ist das PreisLeistungs-Verhältnis angemessen.
die Grundlagen, Durchführung und Befundung der Kardio-CT-Untersuchung. Der Kauf des Buches kann insbesondere für auf dem Gebiet noch unerfahrene Kolleginnen und Kollegen sehr empfohlen werden, in der Herzbildgebung fortgeschrittene Radiologen finden jedoch nur wenige neue Aspekte. Dr. med. Stefan A. Schmidt Ulm
Fazit Das „Praxisbuch Herz-CT“ bietet einen kompakten und umfassenden Einblick in
Case-Based Brain Imaging Neuauflage eines Werkes, das zwischenzeitlich zum Standard jeder Neuroradiologischen Abteilung gehörte. Sie traten damit ein schweres Erbe der außerordentlich renommierten Professoren und Autoren William P. Dillon, James A. Barkovich und Efraim Fischbein an. Es galt die Aufgabe zu bewältigen, dem technischen Fortschritt in der Bildgebung gerecht zu werden, jedoch trotzdem nicht nur die Standarddiagnosen der Neuroradiologie, sondern auch seltene Differentialdiagnosen umfassend und leserfreundlich vorzustellen. Das ist gelungen. Aufgrund des langen Zeitraumes zwischen erster und folgender Auflage wurde das Buch nahezu komplett neu bearbeitet. 688 Seiten,Thieme, Stuttgart, 2nd Edition, 2013. Englisch, ISBN-10: 1604069538, 79 €
Autoren/Hintergrund Zwölf Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage, damals unter dem Titel „Teaching Atlas of Brain Imaging“, wagen sich die jetzigen Autoren (aus dem Weill Cornell Medical College in New York) an die
Inhalt Das Buch besteht aus sieben Abschnitten, die nach der zugrunde liegenden Pathologie einer Hirnveränderung geordnet sind. So beinhalten die Kapitel Tumore, Entzündliche Erkrankungen, Vaskuläre Veränderungen, Neurodegenerative/Metabolische Veränderungen, Trauma, Angeborene Fehlbildungen und einen Abschnitt über die Hirnnerven.
Die Kapitel sind dann durch weitere inhaltlich sinnvolle Unterabschnitte gegliedert.
Verwendung/Zielgruppe Das Buch kann auf zwei Arten genutzt werden: Zum einen für das Lernen anhand von Fällen, um die eigenen diagnostischen Fähigkeiten zu schärfen. Dafür kann das Buch an jeder beliebigen Stelle aufgeschlagen und der jeweilige Fall studiert werden. Auf eine kurze klinische Vorstellung des Patienten folgen großformatige, qualitativ sehr gute, für die Erkrankung durchgehend repräsentative Bilder mit einer Beschreibung des Bildinhaltes in der Bildunterschrift. Dann folgen die Diagnose, Differentialdiagnosen, ein kurzer Überblick über die beschriebene Erkrankung inklusive der histologischen Veränderungen und schließlich die typischen radiologischen Veränderungen mit weiteren Beispielbildern. Eine kurze Zusammenfassung mit den häufigsten diagnostischen Fallstricken beendet den Fall. Abgerundet wird er dann Der Radiologe 11 · 2013
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Rezensionen · Mitteilungen des BDR noch durch Literaturhinweise auf weiterführende Fachartikel den vorgestellten Fall betreffend. Des Weiteren dient das Buch mit einem ausreichend guten Register zum Nachschlagen, um bei nicht eindeutigen Befunden aus der täglichen Praxis eine Differentialdiagnose aus- oder einschließen zu können. Die Bilder sind durchgehend hochwertig, die Literaturhinweise oft sehr aktuell und die Vorstellung der Fälle umfassend und vollständig.
Kritik Im Layout lässt das Buch leider sehr zu wünschen übrig und wird dem Inhalt nicht gerecht. Bis auf eine rot unterstrichene Überschrift werden die Fälle optisch nicht weiter gegliedert. Die einzelnen Abschnitte wie „Diagnose“, „Differentialdiagnose“ und „Diskussion“ werden nur durch Absätze und eine etwas grö-
ßere Schrift voneinander abgesetzt. Nicht einmal die Kernaussagen und Fallstricke des jeweiligen Falles sind hervorgehoben oder ohne weiteres beim Aufschlagen des Buches zu finden. Zum Lesen und Lernen ist das Buch damit nur wenig ansprechend und wirkt wie ein schnell getipptes Vorlesungsskript. Das ist bedauerlich und mindert den Lesespaß. Der Softcovereinband kann die über 600 Seiten leider auch nicht gut bewältigen und leiert nach einigen Malen Aufschlagen schnell aus. Nach dem Freirubbeln der Nummer für den Online-Zugang haben sich die Buchstaben noch zehn Seiten weiter auf die Folgeseiten durchgedrückt. Andererseits ist das Buch mit knapp 80 € für den gebotenen hochwertigen Inhalt durchaus erschwinglich und es ist wohl besser am Druck/Layout als an der Qualität von Text und Abbildungen zu sparen.
Fazit Das Buch ist geeignet für jeden Arzt, der mit Bildgebung des Gehirns zu tun hat, weil sowohl die Standartdiagnosen, als auch die seltenen Differentialdiagnosen umfassend und anschaulich dargestellt werden. Der Inhalt und die Bilder knüpfen qualitativ an die hervorragende 1.Auflage an, das Layout lässt - wahrscheinlich zugunsten des Preises- sehr zu wünschen übrig und mindert das Lesevergnügen erheblich. Dr. Silke Spengler Kiel
Krebs – die unsterbliche Krankheit
Martin Bleif, 528 Seiten, Klett-Cotta, 2. Auflage, 2013, ISBN-10: 360894594, 24,99 € Mehr als ein Drittel aller Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an einer
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Der Radiologe 11 · 2013
Krebserkrankung, bei der Todesursachenstatistik nimmt die Gruppe der bösartigen Neubildungen Platz zwei nach HerzKreislauferkrankungen ein – 2008 starben insgesamt 216.010 Menschen in Deutschland an Krebs. Entsprechend groß ist auch das Interesse der Medizin an der Krebserkrankung, um hinter das Geheimnis dieser die Menschheit seit Ewigkeiten begleitenden Erkrankung zu kommen. Nun, auch das 2013 erschienene und nach sprachlichen Korrekturen bereits in zweiter Auflage vorliegende Buch, findet darauf keine Antwort (dies ist auch nicht im Sinne des Verfassers), aber es hat eine tragische Komponente, die den Leser betroffen macht – die Ehefrau des Buchautors stirbt innerhalb von nicht ganz zwei Jahren an Brustkrebs. Die in kursiv gehaltenen persönlichen Einschübe vom Autor, zum damaligen Zeitpunkt leitender Oberarzt in der Strahlentherapie der Universität Tübingen, über die Momente zwischen Hoffen und Bangen, Freude und Trauer und schließlich den unvermeidlichen Tod seiner Frau an der Krebserkran-
kung, bringen in das ansonsten überwiegend populärwissenschaftlich gehaltene Buch eine beklemmende Note, der man sich als Leser nicht entziehen kann und die zum Nachdenken anregt. Die einzelnen Buchkapitel zu den Themen Entstehung, Ursachen, Diagnostik, Therapie und Umgang mit der Erkrankung sind für Mediziner im allgemeinen sehr verständlich geschrieben, mit vielen Literaturhinweisen versehen und geben in der Breite und zum Teil auch in der Tiefe gut recherchierte und interessante Einblicke in das Wesen der Krebserkrankung. Sicher kein Nachschlagewerk oder Lehrbuch, aber als abwechslungsreiche bewegende Lektüre aufgrund der autobiographischen Momente und des geringen Preises (25€) sowohl zur Eigenlektüre als auch für PatientInnen sehr zu empfehlen. Prof. Dietmar Dinter Schwetzingen
RRR Kopf – Hals - Radiologie
Mathias Cohnen, Thieme Verlag 1. Aufl., ISBN 978-3-13-161161-1; 149,95 Euro
Kurzbeschreibung Das Lehrbuch aus der bekannten Lehrbuchreihe Referenz – Reihe – Radiologie ( RRR ) des Thieme Verlags Stuttgart ist das erste Werk dieser Reihe, welches sich mit der Kopf – Hals Diagnostik beschäftigt. In 14 Kapiteln werden hier die entsprechenden Regionen zwischen Schädelbasis bis zur oberen Thoraxapertur hinsichtlich der gängigsten Krankheitsbilder beschrieben. Die Methodischen Grundlagen werden ebenso beschrieben, wie die jeweiligen anatomischen Normalbefunde. Erwähnenswert sind schon hier sind die Kapitel über Zahn / Kiefer, Schilddrüse und radiologische Interventionen.
Zielgruppe Das Buch wendet sich an Assistenzärzte und Fachärzte, die im Rahmen ihrer radiologischen Tätigkeit Patienten untersuchen, die ihnen von Hals – Nasen und Ohrenärzten überwiesen werden. Hierbei erscheint es unerheblich, ob diese Tätigkeit ambulant oder stationäre Patienten beinhaltet.
Inhalt
Qualität
Auf 332 Seiten werden in 14 Kapiteln systematisch sowohl die anatomischen Grundlagen, als auch die jeweiligen Pathologien erklärt. Nicht nur die gängigsten HNO – ärztlichen Regionen zwischen Schädelbasis und den Halsweichteilen werden abgehandelt. Auch die Kapitel über Schilddrüse und Nebenschilddrüse, Zahn und Kiefer und die wichtigsten radiologischen Interventionen bezüglich den behandelbaren Krankheitsbildern dieser Patienten, sowohl CT – gesteuert, als auch endovaskulär, werden sehr anschaulich dargelegt. Auch die Kiefergelenke und die Orbita werden entsprechend ihrer radiologisch beurteilbaren Krankheitsbilder abgehandelt.
Abbildungen, Schemata und Druckqualität entsprechen dem hohen Standard des Verlages. Als Hardcover-Ausgabe scheinen Abnutzungen am Buch selbst auch beim täglichen Nachschlagen am Arbeitsplatz kaum wahrscheinlich
Didaktik Das Buch besticht durch einen gut zu lesenden fortlaufenden Text. Jedem Kapitel wird eine allgemeine Einführung in die jeweilige Normalanatomie vorangestellt. In den einzelnen Kapiteln gibt es farblich abgehobene Textfelder, in denen prägnant allgemeine als auch spezielle Informationen hervorgehoben werden. Ebenfalls werden hier ggf. kurze Merksätze über die Wertigkeit der jeweiligen bildgebenden Verfahren erwähnt. Diese erleichtern dem lesenden Radiologen den Zugang von seinen eingesetzten Verfahren hin zur klinischen Relevanz spezieller Fragestellungen für den überweisenden HNO Arzt! Im Kapitel Nr. 3: „ Felsenbein “ werden zusätzlich häufig 3 D Abbildungen eingesetzt. Ob diese den mit dem Thema möglicherweise noch nicht so vertrauten Radiologen helfen, kann kontrovers diskutiert werden. Die zahlreichen Bildbeispiele sind sehr gut, könnten aber ruhig etwas größer sein! Allerdings würde so auch die Seitenzahl und somit der Preis des Buches ansteigen! Die zahlreichen Tabellen sind ebenfalls leicht verständlich und erlauben sicher eine bessere Tumorgraduierung für den befundenen Radiologen.
Preis Der Preis des Buches ist mit 149 Euro als gerechtfertigt anzusehen. Das vermittelte Wissen und die hohe Qualität des Buches rechtfertigen den Preis.
Empfehlung Das Buch kann uneingeschränkt empfohlen werden! Alle Radiologen, die Patienten aus dem HNO ärztlichen Patientengut untersuchen, finden in dem Buch ein gutes und übersichtliches Nachschlagewerk. Dr. med. Dorenbeck Minden
Der Radiologe 11 · 2013
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Rezensionen/ BDR-Adressen · Mitteilungen des BDR
Ultraschalldiagnostik Kopf-Hals
Hans-Jürgen Welkoborsky, Peter Jecker, Jan Maurer und Wolf Jürgen Mann, 160 Seiten, Thieme, Stuttgart; 1. Auflage, 2013, ISBN-10: 3131695315, 99,99 € Es handelt sich um ein im DIN A4-Format vorliegendes 164 Seiten starkes Lehrbuch, dessen vier Autoren HNO-Ärzte sind. Dementsprechend ist die Haupt-Zielgruppe der Leser im HNO-Fach zu suchen. Der interessierte Radiologe erweitert seinen Diagnosehorizont, indem er umfangreiche sonografische Einsatzmöglichkeiten im Kopf-Halsbereich kennenlernt, mit welchen er in seiner täglichen Routine in der Regel nicht in Berührung kommt. Positiv zu erwähnen ist, dass das Buch eine große Anzahl hervorragender Bildbeispiele (im Hinblick auf Beispielauswahl wie auch Qualität) enthält, welche ihm durchaus auch den Charakter eines Lehratlas verleihen. Eine Online-Datenbank, in der Untersuchungsvideo-Beispiele zu allen Kapiteln und den meisten besprochenen Krankheitsbildern hinterlegt sind, ist zusätzlich als Besonderheit herauszuheben. Der Zugang erfolgt über einen freizurubbelnden Lizenz-Kode auf der Umschlaginnenseite. Der Lehrtext ist knapp, aber sehr präzise gehalten. Kurze Absätze zu „Merktexten“ und „Fallstricken“ sind farblich-abgesetzt herausgehoben und vermitteln sehr
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Der Radiologe 11 · 2013
schnell und übersichtlich die wichtigsten Aspekte. Inhaltlich ist es für den Radiologen fast schon erstaunlich, was so alles in dieser Region sonografisch untersuchbar und gut darstellbar ist. Schilddrüsen- und Lymphknotendiagnostik spielt auch in unser Fachgebiet herein. Darstellung kleiner Raumforderungen im Bereich des Zungengrundes, die breite Palette der typischen HNO-Tumoren, das sonografisch darstellbare Zenker-Divertikel, Sinusitis oder Darstellung von Nasenbein- oder Orbitabodenfrakturen: bei all diesen Krankheitsbildern sind wir in der Regel mit der Anforderung anderer Untersuchungsmodalitäten konfrontiert. Inhaltlich deckt das vorliegende Lehrbuch das komplette Spektrum dieser Fragestellungen ab. Ein kurzes Kapitel über Ultraschalltechnik mit sehr guten Grafiken ist vorangestellt. Auf die Einbeziehung von FKDS, CEUS, Endosongrafie und Elastografie wird bei den entsprechenden Entitäten hingewiesen. Kurze Kapitel über sonografisch gesteuerte Interventionen, der Ausblick auf neue Entwicklungen und Auszüge aus der Ultraschallvereinbarung der KV runden das Titel-Thema ab.
Fazit ULTRASCHALLDIAGNOSTIK KOPF - HALS ist ein didaktisch ausgezeichnet aufgearbeitetes Lehrbuch mit enger Thematik, welches zügig gelesen werden kann und sich auch als Lehratlas eignet. Herauszustellen ist der zusätzliche Zugang zu einer Online-Datenbank mit Untersuchungsvideos. Zielgruppe der Leser sind aber eindeutig HNO-Ärzte, hierfür scheint mir der Preis mit 99.-€ auch adäquat. Für die allermeisten Radiologen in ihrer täglichen Praxis nicht relevant und für bloßes Interesse daher wohl zu teuer. Dr. Peter Otte Fürth
Der BDR begrüßt seine neuen Mitglieder
BDR
Berlin Dr. med. Matthias Mühler, Berlin Schleswig-Holstein Frau Yasemin Sergerdanoglu, Kiel Wir gratulieren Prof. Dr. med. Karlheinz Richter, der am 24. November 85 Jahre alt geworden ist.
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