Mitteilungen der DGRM Rechtsmedizin 2008 · 18:125-130 DOI 10.1007/s00194-008-0514-y © Springer Medizin Verlag 2008 Verantwortlich für den Inhalt der Mitteilungsseiten der DGRM Prof. Dr. Stefanie Ritz-Timme Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin der Heinrich-Heine-Universität Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf Fax 0211/8119366
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31. Jahrestagung des Arbeitskreises für Forensische Odonto-Stomatologie Mainz, 13.10.2007 Am 13.10.2007 fand in der Jo- Beispiele von Gerichtsentscheihannes-Gutenberg-Universität dungen, insbesondere von psyMainz die 31. Jahrestagung des chosomatisch geprägten Fällen. Arbeitskreises für forensische Des Weiteren wies Prof. Figgener Odonto-Stomatologie statt. darauf hin, dass offensichtliche Die von internationalen Ex- Mängel in der zahnärztlichen perten aus Österreich, Frank- Dokumentation ebenso wie groreich und Deutschland besuchte be Behandlungsfehler vor GeVeranstaltung wurde vom 1. Vor- richt zur sogenannten Beweislassitzenden, Herrn Dr. Dr. Klaus tumkehr führen würden. Rötzscher, Speyer, eröffnet. AnHerr Prof. Dr. Dr. Rolf Singer, schließend folgte ein Grußwort Ludwigshafen, stellte Begutachdes Generalsekretärs der Deut- tungsfälle aus dem implantoloschen Gesellschaft für Zahn-, gischen Behandlungsbereich vor Mund- und Kieferheilkunde und berichtete von Misserfolgen (DGZMK), Herrn Dr. Karl-Ru- bei augmentativen Massnahdolf Stratmann, Köln, der Ein- men, insbesondere von Fisteln zelheiten der Weiterbildung zum und Wunddehiszenzen. Er empzukünftigen Tätigkeitsschwer- fahl eine Nicht-Berechnung der punkt „Forensische Zahnmedi- zahnärztlichen Leistungen, falls zin“ vorstellte. Implantate nicht einheilen würHerr Prof. Dr. Dr. Ludger Fig- den. Eine Implantation bei vorgener, Münster, referierte über die liegender Ostitis wurde von Prof. „Aktuelle Rechtsprechung zum Singer strikt abgelehnt – auch zahnärztlichen Haftpflichtrecht“. bei gleichzeitiger antibiotischer Prof. Figgener empfahl nicht nur Behandlung. Vor einer Implandie Passgenauigkeit eines Kro- tation sollte eine ausführliche nenrands gewissenhaft zu begut- Aufklärung des Patienten erfolachten, sondern die gleiche Auf- gen, insbesondere bei Unterkie merksamkeit den psychosoma- ferimplantation(en) über mögtisch erkrankten Patienten bei liche Nervläsionen. Das Aufkläder Begutachtung zu widmen. Er rungsgespräch sollte schriftlich empfahl, dass alle zahnärztlichen dokumentiert werden und soGutachter zum Erwerb einer psy- wohl vom Patient/-in als auch chosomatischen Grundkompe- vom Behandler/-in unterzeichtenz verpflichtet werden sollten. net werden. Anschließend folgten aktuelle
Der nächste, ebenfalls juristisch geprägte Vortrag von Prof. Dr. Gerhard Wahl, Bonn, beschäftigte sich mit „Komplikationen und Aufklärungspflicht als haftungsrechtliche Aspekte bei der Lokalanästhesie“. Zu den „lokalen“ Komplikationen der Infiltrationsanästhesie (Nerven- und Gefäßverletzungen, Spritzenhämatome, Schleimhautnekrosen) zählen sowohl injektionsbedingte als auch medikamentenbedingte Komplikationen. Zusätzlich existieren „systemische“ Komplikationen, die man in „spezifische“ (z.B. Lokalanästhetikum, Vasokonstriktor, Konservierungsmittel) und „unspezifische“ unterteilt. Durch Lokalanästhetika können u.U. Synkopen, Insulte, Infarkte sowie Atem- und Herzstillstände ausgelöst werden. 46 Prozent aller zahnärztlichen Patienten kämen bereits mit internistischen Risikoerkrankungen zur zahnärztlichen Behandlung. Daher sei eine ausführliche Anamnese, insbesondere bezüglich koronarer Herzerkrankung, Lungenerkrankungen und Allergien erforderlich. 28 Prozent aller zahnärztlichen Patienten würden eine tägliche Medikamenteneinnahme durchführen, die in vielen Fällen der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelnden Zahnarzt nicht bekannt seien. Für die zahnärztlichen Behandlungen in Intubationsnarkose, insbesondere bei Kindern, verwies Prof. Wahl auf die wissenschaftlichen Stellungnahmen der DGZMK. Seit 1998 seien die Inhalte der Euro-Norm EU 740 für alle Intubationsnarkosen verpflichtend. Bei der oralen Gabe von DormicumR zur Schmerzausschaltung sei eine Pulsoximetrie verpflichtend, ebenso wie das Vorhandensein einer Sauerstoffflasche im zahnärztlichen Behandlungszimmer. Die technischen Möglichkeiten zur Reanimation seien ebenfalls unabdingbare Voraussetzung für eine Intubationsnarkose. Eine Entlassung des Patienten - mit einer Begleitperson - dürfe frühestens 3
Stunden nach Behandlungsende erfolgen, so dass das Vorhalten eines Aufwachraums zwingend verpflichtend sei. Über „Entwicklungen in der zivilrechtlichen Sachverständigentätigkeit und bei Streitfällen nach prothetisch-restaurativer Behandlung“ referierte Frau Dr. Gabriele Diedrichs, Düsseldorf. Frau Dr. Diedrichs berichtete über 63 abgeschlossene zahnärztliche Gerichtsverfahren, in denen meistens Frauen als Klägerinnen aufgetreten seien. In 30 Prozent der Fälle hätten die Kläger/-innen das Gerichtsverfahren für sich entschieden, in 48 % wären die behandelnden Zahnärztinnen/Zahnärzte die Gewinner/-innen des Gerichtsverfahrens gewesen und in 22 % der Fälle seien die Gerichtsverfahren durch einen Vergleich beendet worden. Zahnärztinnen und Zahnärzte würden durchschnittlich 6 Monate nach Behandlungsende vor Gericht ziehen, während klagende Patientinnen und Patienten erst 1 Jahr nach Beendigung der zahnärztlichen Behandlung eine Klage bei Gericht einreichen würden. In den meisten Fällen würden die zahnärztlichen Sachverständigengutachten ca. 2 Jahre nach Beendigung der Behandlung erstellt. Ein Gerichtsurteil würde meist 8 Monate später gesprochen, so dass in vielen Fällen fast 3 Jahre vergehen würden, ehe von Gerichts wegen über eine zahnärztliche Behandlung definitiv entschieden worden wäre. In einem einzigen Fall ist Frau Dr. Diedrichs die dreizehnjährige Dauer eines zahnärztlichen Gerichtsstreits bekannt. Der Streitwert der von ihr untersuchten Gerichtsverfahren lag bei 440 DM bis 78000 DM - mit einem Durchschnittswert von 11600 DM. Frau Dr. Diedrichs empfahl den anwesenden Zahnärztinnen und Zahnärzten in einem Streitfall von einer „Abfertigung“ der Patienten abzusehen. Ebenso sollten von Seiten der behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte keine vorzeitigen StellungRechtmedizin 2 · 2008
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nahmen abgegeben werden. Die besondere bezüglich Hypertovorhandenen Behandlungsunter- nie, Herzerkrankungen, Diabelagen sollten sowohl gesichtet als tes mellitus, Gravidität usw. Anauch gesichert werden. Die zu- hand von umfangreichem Bildständige Haftpflichtversicherung material aus mehr als zwei Jahrsollte umgehend informiert wer- zehnten zahnärztlicher Berufstäden, auch wenn die behandeln- tigkeit demonstrierte Dr. Kirsch de Zahnärztin bzw. der behan- zahlreiche Behandlungsunregeldelnde Zahnarzt sich „im Recht mäßigkeiten und Kuriositäten, fühlt“. die er in den vielen Jahren beobIm Nachmittagsprogramm achten konnte. referierte Herr Dr. Dr. Claus Frau Dr. Bianca Gelbrich, Grundmann, Duisburg, über die Leipzig, berichtete über in ihrem „Grundlagen der zahnärztlichen Vortrag „Beeinflussen Alter und Sachverständigentätigkeit im Ge- Geschlecht die Bildqualität von richtsverfahren“. Zahnärztliche OPG-Aufnahmen? Antworten Sachverständigentätigkeit im Ge- aus der forensischen Odonto-Storichtsverfahren ist u.U. erforder- matologie“ über Vergleichsunterlich bei Verletzungen im Mund-, suchungen zweier Röntgengeräte Kiefer- und Gesichtsbereich, zur Anfertigung von Orthopanzahnärztlichen Behandlungsfeh- tomogrammen. Hierbei handellern, berufsbedingten Zahnschä- te es sich um Röntgengeräte mit den, in der forensischen Altersdi- konventioneller bzw. dosisreduagnostik und bei zahnärztlichen zierter Röntgenstrahlung. Mit Identifizierungstätigkeiten. In Hilfe dieser Studie sollte nachdiesem Vortrag wurden Erläute- gewiesen werden, inwieweit Alrungen von Rechtsbegriffen, ge- ter und Geschlecht die Bildqualirichtlichen Verfahrensabläufen, tät von Panoramaschichtaufnah„Spielregeln“ des Gerichtsverfah- men beeinflussen. Als Ergebrens, mögliche „Todsünden“ des nis konnte u.a. festgestellt werSachverständigen, Befangen- den, dass mit zunehmendem Alheitsgründe usw. detailliert dar- ter die Bildqualität bei beiden Gegestellt. Ebenso wurden Unter- räten abnimmt. Weiterhin ist anscheidungsmerkmale zu den Be- zumerken, dass beim weiblichen griffen „Sachverständiger Zeu- Geschlecht -insgesamt betrachge“ und „Sachverständiger“ aus- tet- bessere Ergebnisse als beim führlich behandelt. Es wurde den männlichen Geschlecht vorlieAnwesenden dringend angeraten, gen. das Gerichtsgutachten frei von Das abschließende Referat Fremdworten zu gestalten und der diesjährigen Tagung wurde übersichtlich zu gliedern. Dabei von Herrn Priv.-Doz. Dr. Rüdiger sollten sich die Sachverständigen Lessig, Leipzig, zum Thema „Zur ausschließlich an den vom Ge- Problematik der Bissspurenanaricht gestellten Beweisfragen ori- lyse in der forensischen Routine“ entieren. gehalten. Es wurde dabei auf die Mit „Komplikationsmanage- Untersuchungstechnik, wie sie ment und Abwehr von Behand- auch vom American Board of Folungsfehlern in der Allgemein- rensic Odontostomatology empzahnärztlichen Praxis“ beschäf- fohlen wird, eingegangen. Dietigte sich Dr. Hans-Peter Kirsch, se Verfahrensweise ist aber auf Saarbrücken, in seiner Präsentati- Grund verschiedener Umstände, on. Dabei ging er nicht nur auf Di- z.T. spätes Einschalten eines foagnose- und Therapiefehler, son- rensischen Zahnarztes in die Bedern auch auf Beratungs- und Or- arbeitung des Falles, nicht immer ganisationsfehler in der Zahnarzt- vollständig einzuhalten. Es wurpraxis ein. Bezüglich der Aufklä- den dazu verschiedene Beispiele, rung von Minderjährigen verwies auch die Analyse von Hundebiser auf die vorliegenden Stellung- sen spielen u. U. eine Rolle, vornahmen der DGZMK. Gleich- gestellt. Es handelt sich bei der zeitig erinnerte er an die Bedeu- Bissspurenanalyse um ein Tätigtung des „Anamnesebogens“, ins- keitsfeld, welches einer ständigen
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Weiterbildung bedarf. Die Möglichkeiten der einsetzbaren Technik haben in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Aussage geführt. Die diesjährige Tagung hat einmal mehr gezeigt, dass „forensische Zahnheilkunde“ nicht nur zahnärztliche Identifizierungsmaßnahmen umfasst. Durch eine umsichtige Referenten- und Themenauswahl war es bei der diesjährigen Tagung gelungen juristische Themen -aus zahnärztlicher Sicht betrachtet- in den Vorder-
grund der Tagung zu stellen. Lebhafte Diskussionen des Auditoriums mit den Referenten belegen das gelungene Konzept des Arbeitskreises. Die 32. Jahrestagung des Arbeitskreises für forensische Odonto-Stomatologie findet am 11.10.2008 wieder in der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz statt. C. Grundmann Duisburg
African IOFOS Meeting 2007 Kapstadt/Südafrika, 20.-23.11.2007 Unter der Leitung von Prof. Dr. richtete, dass in Südafrika in Herman Bernitz, Pretoria, fand einem Jahr 18.545 Personen ervom 20. bis 23. November 2007 in mordet worden seien. Bei einem Kapstadt/Südafrika das „African Teil dieser Straftaten habe es sich IOFOS Meeting 2007“ statt. Nahe um Sexualdelikte gehandelt, die der berühmten „Victoria and Al- in in 23 Prozent der Fälle mit Bissfred Waterfront“ referierten ärzt- spuren vergesellschaftet gewesen liche und zahnärztliche Forensi- seien. Nach der ersten Einschätker aus allen Kontinenten zu den zung, ob es sich um eine menschunterschiedlichsten Themen ih- liche oder um die durch ein Tier rer Fachgebiete. verursachte Bissverletzung hanZur Eröffnung gab Prof. Gert delt, würde der Abstand zwiSaayman, Pretoria, einen Über- schen den Eckzähnen sowohl an blick über das aktuelle Spek- der Leiche als auch - wenn mögtrum der Rechtsmedizin in Süd- lich - beim Tatverdächtigen beafrika: er berichtete über 127.000 stimmt. Unterschieden werden Schussverletzungen pro Jahr in sollte in allen Fällen zwischen Südafrika, was ca. 350 Schussver- Zerrungs- und Saugbiss. Des weiletzungen pro Tag entspricht. Im teren sollten Rotationen der KieJahre 1995 hätten 400.000 natür- fer während des Beißvorgangs lichen Todesfällen 75.000 nicht- ebenso wie das Alter der Bissvernatürliche Todesfälle gegenü- letzung untersucht werden. Aufber gestanden. Durchschnittlich grund seiner langjährigen Begut13.000 Personen würden in Süd- achtungspraxis stellte Bernitz fest, afrika pro Jahr bei Verkehrsunfäl- dass bei Bissspuren-Analysen der len getötet. Jedes Jahr könnten ca. Ausschluss eines Tatverdächtigen 400 Tote nicht identifiziert wer- in der Regel wesentlich einfacher den. Dass Südafrika die höchste sei als das Überführen eines BeAIDS-Rate weltweit hat, war den schuldigten. meisten Teilnehmern nicht unbeWeiter beschäftigten sich kannt. Aber auch hierzulande un- mehrere Vorträge mit der „forenübliche Themen, wie Organent- sischen Altersdiagnostik“: nahmen nach Entführungen, beProf. VM Phillips von der schäftigen regelmäßig die süd- „University of the Western Cape“ afrikanischen Rechtsmediziner. referierte über die Ergebnisse eiDie Analyse von Bissspuren ner Studie zur Altersschätzung war ein Schwerpunkt des Sym- an Hand der Weisheitszähne und posiums: Prof. H. Bernitz be- des Schlüsselbeins, in der das Le-
Mitteilungen der DGRM bensalter südafrikanischer Kin- schiedenen ethnischen Gruppen Schlüsselbeins und die Bestim- zin. Sie stimmten für eine stander mit Hilfe der vorliegenden sehr ähnlich verläuft. Diese Re- mung des Wachstums der drit- dardisierte Ausbildung in „FoEinteilungen nach MOORREES sultate untermauern, dass die gut ten Molaren in Verbindung mit rensischer Zahnmedizin“ mit eiund DEMIRJIAN geschätzt wur- gestaltete Studie von WILLEMS klinischen zahnmedizinischen ner „International Quality Conde. Eingeteilt in drei ethnische et al. (2001) bei Untersuchungen Befunden. trol“ und waren sich einig, dass Gruppen (Tygerberg, Kwa-Zulu bis zum 14. Lebensjahr weltweit Die steigende Zahl interna- beispielsweise eine zweiwöchige Natal und Indian children) ge- angewandt werden kann. Zusätz- tionaler forensischer Untersu- Tätigkeit im Tsunami-Krisengelangte Phillips zu dem Ergebnis, lich können die Wachstumsstadi- chungen in Zusammenhang mit biet nicht gleichzeitig den erfolgdass südafrikanische Kinder bei en M2 und M3 dazu genutzt wer- Kriegsverbrechen, Menschen- reichen Abschluss einer post-grader MOORREES-Methode um den, ob das untersuchte Individu- rechtsverletzungen und Völker- duierten Weiterbildung in foren0,91 Jahre unterschätzt und bei um jünger oder älter als 14 bzw. mord war Gegenstand des Vor- sischer Zahnmedizin bedeutet. der DEMIRJIAN-Methode um 18 Jahre ist. trags von Prof. Dr. Helena Ran- Prof. Dr. Helena Ranta erläuterte, 0,89 Jahre überschätzt wurden. Dr. Emilio Nuzzolese, Ba- ta, Helsinki. Der jeweilige Auf- dass in Finnland eine ErnenPhillips forderte daher für die ri, stellte ein aus den Medien be- trag für die international besetz- nung zum „forensic dentist“ ausbeiden vorgenannten Methoden kanntes „italienisches Problem“ ten Teams müsse klar definiert schließlich durch das Justizmider Altersschätzung einen Kor- vor: er berichtete über die wach- sein. Dabei hätten die Teams nisterium erfolgt. Prof. Dr. Tore rekturfaktor für südafrikanische sende Anzahl an Flüchtlingen in ihrerseits die geltenden Rechte Solheim, Oslo, forderte, dass Kinder, für jede ethnische Grup- Italien, welche durch die zuneh- des Gastlands zu berücksichti- IOFOS über den aktuellen Stanpe und für jeden Zahn. mende Globalisierung ständig gen. Der Gaststaat muss den Ex- dard der forensischen WeiterbilEbenfalls mit der forensischen steigen würde. Zwischen 1998 perten ungehinderten Zugang, dung entscheidet. Interpol würAltersdiagnostik beschäftigte sich und 2006 seien bis zu 49.000 Rechte zur Exhumierung und de hierzu durch IOFOS regelmäFrau Dr. Feryal Karaman, Istan- Flüchtlinge pro Jahr registriert Leichenöffnung sowie Möglich- ßig informiert. Die Guidelines bul, in ihrem Vortrag. Der Zahn- worden. Hierdurch würden ei- keiten zur Gewinnung geeigneter von IOFOS würden auf der IOdurchbruch sei eine der am meis- ne Reihe von Problemen auftre- Proben gewähren. Ebenso muss FOS-Homepage (www.iofos.eu) ten angewandten Methoden zur ten: Menschenrechte, Schutz- für die Sicherheit und Immuni- wie bisher schon geschehen - reBestimmung von Wachstum und bedürfnisse, Krankheiten, aber tät der internationalen Experten gelmäßig aktualisiert. Alter. 702 Personen beiderlei Ge- auch Identifizierungen, Altersbe- von Seiten des Gastlandes SorDie Reise zum Kap der Guten schlechts im vermuteten Al- stimmungen und Flüchtlingssta- ge getragen werden. Sogenannte Hoffnung - unterstützt durch die ter von 3 bis 30 Jahren seien mit tus, insbesondere bei unbegleite- „Vorschriften“ sind bei diesen Ein- Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Hilfe der Orthopantomographie ten Minderjährigen. Da Italien sätzen oftmals eine Mischung aus Mund- und Kieferheilkunde - geuntersucht worden. Das Zahn- aufgrund seiner geographischen Vorschriften, Richtlinien und währte nicht nur Einblicke in akwachstum sei entsprechend der Lage von mehreren Ländern Gesetzen verschiedener Länder. tuelle Themen der forensischen 8 Wachstumsstadien nach DE- auf dem Wasserweg gut erreich- Sie weichen meist mehr oder we- Medizin und Zahnmedizin, sonMIRJIAN eingestuft worden. bar ist, gelangen insbesondere in niger voneinander ab. Geltende dern auch in ein interessantes Erste Ergebnisse hätten gezeigt, den Sommermonaten zahlreiche Moralvorschriften basieren nicht Land mit zahlreichen Sehensdass das Zahnwachstum bei tür- Flüchtlinge auf das italienische auf wissenschaftlichen Beweisen würdigkeiten, das sich zur Zeit kischen Kindern nach regulärem Festland bzw. die italienischen und dürfen damit nicht Opfer intensiv auf die Austragung der Ablauf erfolgt und die Ergebnisse Inseln. Asylsuchende, welche von wissenschaftlicher Professi- nächsten Fussball-Weltmeisterder DEMIRJIAN-Studie auf tür- jünger als 18 Jahre zu sein schei- onalität werden. schaft im Jahre 2010 vorbereitet. kische Kinder angewandt werden nen, durchlaufen in Italien einen Zum Abschluss diskutierten können. aufwändigen Weg durch das ita- die TeilnehmerInnen die Ausbil- C. Grundmann Dr. Helen Liversidge, Lon- lienische Einwanderungssystem. dung in forensischer Zahnmedi- Duisburg don, präsentierte eine Studie zur Im allgemeinen werden als „Erforensischen Altersschätzung, in wachsene“ aussehende Personen welcher das Wachstum der blei- zur unmittelbaren Ausreise aufbenden Zähne mit Hilfe von Or- gefordert oder in Schutzhaft gethopantomogrammen bei 770 nommen. Minderjährigen wird „black children“ aus Johannes- Schutz geboten, sie erhalten eine burg und Pretoria mit 720 „co- dauerhafte Aufenthaltserlaubnis loured children“ aus Kapstadt und nehmen an Erziehungspround Umgebung verglichen wur- grammen teil. Aufgrund einer de. Diese Ergebnisse wurden mit Übereinkunft zwischen den Einweiteren 5277 Orthopantomo- wanderungsbehörden, dem zugrammen verglichen: Weißhäu- ständigen Ministerium, Rechtstige und aus Bangladesch stam- medizinern und forensischen mende Personen, die in Lon- Odontologen wurden die Bedindon leben, Australische Aborigi- gungen für eine umgehende Alnes, Neuseeländer, Personen aus tersbestimmung der jungen EinMalaysia und Japaner. Die Ergeb- wanderer festgelegt. Hierzu zähnisse zeigen, dass das Wachstum len Röntgenuntersuchungen der permanenten Zähne in ver- der Zähne, der Hand oder des Rechtmedizin 2 · 2008
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9. Internationales Symposium „Zahnärztliche Identifizierung“ an der Sanitätsakademie der Bundeswehr München, 5. – 7. 12. 2007 Vom 5. bis 7. Dezember 2007 fand an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München das 9. Internationale Symposium „Zahnärztliche Identifizierung“ statt. Nach der Begrüßung durch die Generalärzte Dr. Peter-Klaus Witkowski und Dr. Dirk Raphael sowie Oberstarzt Dr. Klaus-Peter Benedix referierte Priv.-Doz. Dr. Rüdiger Lessig, Leipzig, über den zeitlichen Wandel im Fachgebiet Rechtsmedizin. Dabei ging er auf die neue diagnostischen Möglichkeiten ein. Beispielsweise sei im Rechtsmedizinischen Institut der Universität Leipzig zwischenzeitlich eine Computertomographische Untersuchung von Kinderleichen vor einer Sektion als Standardverfahren eingeführt worden. In einem weiteren Vortrag stellte Herr Priv.-Doz. Dr. Lessig die Ergebnisse einer Studie zur Herkunft von 35 unterschiedlichen Dentallegierungen vor. Die Ergebnisse dieser Studie sind wichtig für die zahnärztliche Identifizierung von unbekannten Toten, um aus den verwandten Dentallegierungen auf das Herkunftsland des Verstorbenen Rückschlüsse zu ziehen. Herr Oberfeldarzt Dr. HansUlrich Holtherm sprach über „Medical Intelligence als Instrument der Einsatzvorbereitung“. Das von Herrn Dr. Holtherm geleitete Referat soll sowohl die Bundeswehr als auch das Bundeskriminalamt bei Auslandseinsätzen mit medizinisch wichtigen Informationen versorgen: hierzu zählen Impfempfehlungen, Informationen zu Malaria-Gebieten, Resistenzentwicklungen, besonderen Infektionskrankheiten (z.B. Geflügelinfluenza oder Westnilfieber) usw. Durch diesen präventiv-medi-
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zinischen Dienst soll eine Minimierung gesundheitlicher Risiken bei Auslandseinsätzen erreicht werden. In seinem Vortrag „Postmortale Veränderungen der menschlichen Leiche“ beschäftigte sich Herr Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Huckenbeck, Düsseldorf, mit den „früh-postmortalen“ und „spät-postmortalen“ Leichenveränderungen. Frau M.A. Sabine Ohlrogge, Düsseldorf, stellte die Morphologie des Ohres für Identifizierungszwecke vor. Sie erläuterte 22 verschiedene Merkmale an den sichtbaren Ohranteilen und unterstrich die Bedeutung des Ohres als sinnvolle Ergänzung bei der Identitätsfeststellung sowohl von Lebenden als auch von Verstorbenen. Herr Dr. Dr. Claus Grundmann, Duisburg, referierte über Grundsätze aus der forensischen Begutachtung von Bissspuren (Mensch bzw. Tier, Zerrungsbiss bzw. Saugbiss, Biss-Simulationen, Untersuchungs- und Vergleichsmethoden, Altersbestimmung einer Bissverletzung usw.) und zeigte aktuelle Beispiele aus der Begutachtung menschlicher und tierischer Bissspuren. Dabei wurde deutlich, dass bei Bissbegutachtungen der Ausschluss eines Täters wesentlich einfacher ist als dessen Überführung. Herr Dr. Morton Keller-Sutter, Zürich, und Herr Dr. Daniel Wyler, Chur, präsentierten in ihren Vorträgen die Identifikationsstelle des Krematoriums Zürich-Nordheim, welches im Jahre 2002 eingeweiht wurde und auf einer Fläche von 10.000 m2 über 500 Kühlplätze für Leichen verfügt. Seit dem Jahre 2004 finden in dieser Einrichtung - in
Anschluss an ein detailliertes Briefing - regelmäßig simulierte Übungen zur Identifizierung von Katastrophenopfern statt. Am zweiten Tag des Internationalen Symposiums machte Frau Dr. Gabriele Lindemaier, München, Vorschläge zur Verbesserung der zahnärztlichen Identifizierung bei Massenkatastrophen. Anhand eines vorhandenen bzw. fehlenden Torus palatinus, anhand des Nachweises von Zahnabrasionen oder Zahnverfärbungen (z.B. durch das Kauen von Betelnussblättern) könnten beispielsweise Asiaten und Kaukasier - unmittelbar im Anschluss an eine Massenkatastrophe - auf eine wenig aufwändige Art und Weise voneinander unterschieden werden, bevor individuelle Maßnahmen zur Identifizierung erfolgten. Zusätzlich forderte Frau Dr. Lindemaier die Reduzierung der Anzahl der im Plass-Data-Computersystem vorhandenen Abkürzungen für Zahncharakteristika bzw. erfolgte Zahnbehandlungen. In der anschließenden Diskussion zeigte sich, dass hierzu innerhalb des Auditoriums unterschiedliche Meinungen vorherrschten. Herr Oberstarzt Dr. Benedix beschäftigte sich in seinem Referat mit der „Zahnärztlichen Dokumentation als Grundlage der Identifizierung“. Zahnärztliche Befunde, Krankenhausberichte, Röntgenaufnahmen und Laborbefunde sind gemäß Paragraph 12 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer 10 Jahre lang aufzubewahren; während Planungsmodelle im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung - gemäß Paragraph 5 Bundesmantelvertrag/Zahnärzte - drei Jahre nach Behandlungsende aufbewahrt werden müssen. Er betonte noch einmal, dass der große Erfolg der zahnärztlichen Identifizierung in der Individualität des menschlichen Gebisses mit 38 x 104 Restaurationsmöglichkeiten läge. Zur Erinnerung nannte er die bekannten Fristen zur allgemeinen Verschollenheit (10 Jahre), Seeverschollenheit (6
Monate) und Luftverschollenheit (3 Monate). Herr Dr. Dr. Klaus Rötzscher, Speyer, erläuterte die Historie der „Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD)“ der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) und lobte die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtsmedizinern, Zahnärzten, Radiologen, Anthropologen und Biomathematikern. In einem gemeinsamen Vortrag schilderten Herr Reiner Napierala, Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege, Bad Münstereifel, und Herr Dr. Dr. Grundmann, Duisburg, die Sachverständigentätigkeit im Gerichtsverfahren aus juristischer und zahnärztlicher Sicht. Zahnärztliche Sachverständigentätigkeit im Gerichtsverfahren ist u.U. erforderlich bei Verletzungen im Mund-, Kieferund Gesichtsbereich, zahnärztlichen Behandlungsfehlern, berufsbedingten Zahnschäden, in der forensischen Altersdiagnostik und bei zahnärztlichen Identifizierungstätigkeiten. In diesem Referat wurden Erläuterungen von Rechtsbegriffen, gerichtlichen Verfahrensabläufen, „Spielregeln“ des Gerichtsverfahrens, mögliche „Todsünden“ des Sachverständigen, Befangenheitsgründe usw. detailliert dargestellt. Ebenso wurden Unterscheidungsmerkmale zu den Begriffen „Sachverständiger Zeuge“ und „Sachverständiger“ ausführlich behandelt. Es wurde den Anwesenden dringend angeraten, dass Gerichtsgutachten frei von Fremdworten und übersichtlich gegliedert sein sollten. Dabei sollten sich die Sachverständigen ausschließlich an den vom Gericht gestellten Beweisfragen orientieren. Frau Dr. Bianca Gelbrich, Leipzig, berichtete über Vergleichsuntersuchungen zweier Röntgengeräte zur Anfertigung von Orthopantomogrammen. Hierbei handelte es sich um Röntgengeräte mit konventioneller bzw. dosisreduzierter Röntgenstrahlung. Mit Hilfe die-
Mitteilungen der DGRM ser Studie sollte nachgewiesen werden, inwieweit Alter und Geschlecht die Bildqualität von Panoramaschichtaufnahmen beeinflussen. Als Ergebnis konnte u.a. festgestellt werden, dass mit zunehmendem Alter die Bildqualität bei beiden Geräten abnimmt. Weiterhin ist anzumerken, dass beim weiblichen Geschlecht insgesamt betrachtet - bessere Ergebnisse als beim männlichen Geschlecht vorliegen. Anschließend stellten Herr Priv.-Doz. Dr. Huckenbeck und Frau M.A. Ohlrogge in einem gemeinsamen Referat Kasuistiken aus dem rechtsmedizinischen Alltag vor. Beispielsweise sei für den Bereich der Kinderpornographie eine Software entwickelt worden, welche das Alter von Kindern in der Regel auf +/14 Monate genau schätzen kann. Diese Software könnte zukünftig bei automatisierten Internet-Recherchen eingesetzt werden. Herr Kriminaloberkommissar Attila Höhn, Wiesbaden, zeigte an Hand des bekannten Plass-DataComputerprogramms die Möglichkeiten der Softwareunterstützten Identifizierung anhand des Zahnstatus. Dabei wurden auch Software-Veränderungen, die sich aufgrund der TsunamiKatastrophe ergeben haben, vorgestellt. Herr Dr. Hans-Peter Kirsch, Saarbrücken, empfahl in seiner Präsentation den Einsatz von Intraoralkameras zur zahnärztlichen Befunderhebung bei Massenkatastrophen. Hierdurch sei beispielsweise eine einfachere Darstellung von Kunststofffüllungen möglich; insbesondere für die Fälle, in denen die Kiefer in situ verbleiben würden. Frau Prof. Dr. Ursula WittwerBackofen, Freiburg, berichtete über aktuelle Aspekte der forensischen Anthropologie und die Möglichkeiten, um von einem Skelett zu einer Identifizierung zu gelangen. Jährlich würden in Deutschland ca. 60 Leichen aufgefunden, deren Identität nie geklärt werden könne. Die Erfolgs-chancen auf eine erfolgreiche Identifizierung würden im Laufe der Zeit
kontinuierlich schwinden. Die Kriminalistik und seit vielen Jah- ber 2008 eine „JubiläumsveranAnthropologie verstünde sich als ren untereinander - national wie staltung“ stattfinden. „Ergänzung“ zur rechtsmedizi- international - bestens bekannt. nischen Sektion. In ungeklärten Anlässlich des 10. Internationa- C. Grundmann Fällen würden häufig Isotopena- len Symposiums „Zahnärztliche Duisburg nalysen zur Migrationsrekons- Identifizierung“ wird an der Satruktion (Strontiumisotopenana- nitätsakademie der Bundeswehr K.-P. Benedix lyse in Knochen und Zähnen) in München vom 3. bis 5. Dezem- München durchgeführt. Bei den Zahnzementuntersuchungen könnten „Stressmarker“ eruiert werden, die möglicherweise durch Schwan gerschaft(en) oder Tbc-Erkrankungen ausgelöst sein können. Zur Identifizierung von Tätern würden morphologische Bildgutachten angefertigt. Hierzu zählen die durch Überwachungskameras Am 21.12.2007 wurde Herr Dr. unglück in Langenweddingen (96 aufgezeichneten Raub-überfälle med. Dr. med. dent. Klaus Rötz- Todesopfer) und 1971 bei dem (Sparkassen, Tankstellen) ebenso scher, Speyer, durch die rhein- Flugzeugabsturz bei Königswuswie die durch Kameras im Bereich land-pfälzische Ministerin für terhausen (156 Todesopfer) teil. von Ampelanlagen (Rotlicht) bzw. Arbeit, Soziales, Gesundheit, FaNach seiner Übersiedlung in Geschwindigkeitsmessungen er- milie und Frauen, Frau Malu die Bundesrepublik war er von stellten Bilder. Desweiteren wur- Dreyer, in Mainz mit dem „Ver- 1977 bis 1998 in Speyer/Rhein als den Gesichtsweichteilrekonstruk- dienstkreuz am Bande des Ver- Zahnarzt in eigener Praxis tätig. tionen zur Identifizierung skelet- dienstordens der Bundesrepub- In dieser Zeit widmete er sich tierter Leichen vorgestellt. Die un- lik Deutschland“ ausgezeichnet. weiter mit großem Engagement terschiedlichen Weichteilstärken Dr. Dr. Klaus Rötzscher wur- der forensischen Odontostomasind abhängig von Alter, Ge- de am 25. Juli 1933 in Buchholz/ tologie, wurde Mitglied des AKschlecht und Ernährungszustand. Sachsen geboren. Im Anschluss FOS, knüpfte erfolgreich interAm letzten Tag des Symposi- an das Abitur in Annaberg stu- nationale Kontakte. Er gilt im Inums erfolgte ein Ausflug in die dierte er in Leipzig Medizin und und Ausland als annerkannter holographische 3D-Messtech- Zahnmedizin. Fachmann auf diesem Gebiet. nik für die Identifizierung von Nach der in Jahre 1957 erIn den Jahren 1990 bis 1993 verstorbenen und lebenden Per- folgten Promotion zum „Dr. war er Präsident der „Internatisonen. Herr Prof. Dr. Peter He- med.“ war er zunächst drei Jah- onal Organization for Forensic ring, Düsseldorf, zeigte an Hand re als praktischer Arzt im Land- Odonto-Stomatology (IOFOS)“ von Beispielen den Einsatz dieser ambulatorium Groitzsch, Kreis und erhielt für die erfolgreiche Technik sowohl bei Operations- Borna bei Leipzig, tätig. Seine Tätigkeit als Präsident 1994 die planungen in der Mund-, Kiefer- wissenschaftliche Ausbildung Verdienstmedaille der Landesund Gesichtschirurgie als auch begann er im Bezirkskranken- zahnärztekammer Rheinlandbei der Identifizierung von Ver- haus St. Georg, Leipzig, am Ins- Pfalz. storbenen. In seinem Vortrag titut für Pathologie, wo er 1964 Seit 1998 ist Dr. Dr. Rötzscher 1. wurden weitere Beispiele der Fo- den Facharzt für allgemeine Pa- Vorsitzender des „Arbeitskreises toidentifikation aus Überwa- thologie erwarb. Seitdem arbei- Forensische Odonto-Stomatolochungskameras dargestellt. tete er als wissenschaftlicher As- gie (AKFOS)“ der „Deutschen Das diesjährige Internationale sistent am Institut für Gericht- Gesellschaft für Zahn-, MundSymposium „Zahnärztliche Iden- liche Medizin und Kriminalistik und Kieferheilkunde (DGZMK)“ tifizierung“ stand wieder einmal der Universität Leipzig. Dort er- und der „Deutschen Gesellschaft unter der bewährten Leitung von folgte 1967 die Anerkennung als für Rechtsmedizin (DGRM)“. Herrn Oberstarzt Dr. Benedix Facharzt für gerichtliche Medi- Mit großem Eifer organisiert Dr. und Frau Oberfeldarzt Dr. Ker- zin und 1968 - nach abgeschlos- Dr. Rötzscher die jährliche wisstin Kladny. Es fand in der ge- senem Zahnmedizinstudium - senschaftliche Tagung des „Arwohnt angenehmen Atmosphä- die Promotion zum „Dr. med. beitskreises Forensische Odonre in den Räumlichkeiten der Sa- dent.“. In diesen Jahren speziali- to-Stomatologie“ in der Univernitätsakademie der Bundeswehr sierte er sich auf dem Gebiet der sitätszahnklinik Mainz. Immer in München statt. Die 101 Teil- forensischen Stomatologie. wieder gelingt es ihm hierzu natinehmer aus Deutschland, ÖsterAls Spezialist auf dem Gebiet onale und internationale Kapazireich, Finnland und der Schweiz der forensischen Zahnheilkun- täten der forensischen Zahnmesind anerkannte Experten auf de nahm er 1968 an den Identi- dizin als Referenten zu gewinnen. den Gebieten der Forensik bzw. fizierungsarbeiten bei dem Zug- Die Veranstaltung ist immer ein
Bundesverdienstkreuz für Dr. Dr. Klaus Rötzscher
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Anziehungspunkt für interessierte Kollegen. 2001 wurde er mit der HERMANN-EULER-MEDAILLE im Namen des Vorstandes der DGZMK für seine Aktivitäten auf dem Gebiet der Forensischen Zahnheilkunde im In- und Ausland ausgezeichnet. Dr. Dr. Rötzscher ist Ehrenmitglied der „Association Française d´Identification Odontologique (A.F.I.O.)“. Er ist verantwortlicher Redakteur des seit 1994 dreimal jährlich erscheinenden Newsletter des „Arbeitskreises Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS)“. Lehrbuchbeiträge sowie über 70 Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften im Inund Ausland zeugen von reger wissenschaftlicher Arbeit. An den Universitäten Tübingen und Aachen hielt Klaus Rötzscher in den letzten Jahren Gastvorlesungen zum Thema „Forensische Zahnmedizin“, um die dortigen jungen ZahnmedizinStudentInnen für dieses wichtige Teilgebiet der Zahnheilkunde zu sensibilisieren. Herr Dr. Dr. Rötzscher ist Gründungs- und Vorstandsmitglied der „Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik (AGFAD)“ der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Er hat in den letzten Jahren maßgeblich an den Begutachtungsrichtlinien zur forensischen Altersschätzung mitgearbeitet. Herr Kollege Rötzscher hat als Vorsitzender des „Arbeitskreises Forensische Odonto-Stomatologie“ immer wieder großen Wert auf die wissenschaftliche Zusammenarbeit der „Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ mit der „Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin“ gelegt. Als Krönung seiner wissenschaftlichen Verdienste erschien im Jahre 2000 im Springer Verlag Berlin Heidelberg das von Klaus Rötzscher verfasste Buch „Forensische Zahnmedizin“, dessen erste Auflage bereits nach kurzer Zeit vergriffen war. Auf Grund seines großen Erfahrungsschatzes auf dem Ge-
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biet der zahnärztlichen Identifizierungen ist Herr Dr. Dr. Klaus Rötzscher seit vielen Jahren Mitglied der Identifizierungskommission (IDKO) des Bundeskriminalamtes. Schon kurze Zeit nach Ausbruch des Tsunami in Südostasien vom zweiten Weihnachtstag 2004 wurde Herr Dr. Dr. Rötzscher durch das BKA nach Thailand entsandt. Insgesamt hielt sich Herr Dr. Dr. Rötzscher mehr als drei Monate im thailändischen Krisengebiet auf, um deutsche und internationale Flutopfer zu identifizieren. Bei tropischen Temperaturen mit extremer Hitze und Luftfeuchtigkeit arbeitete er täglich bis an die Grenzen seiner Physis und Psyche, um den Hinterbliebenen in ihren Heimatländern Gewissheit über das Schicksal ihrer Liebsten zu verschaffen. Dabei versäumte er es nicht, gleichzeitig junge deutsche und internationale Zahnärztinnen und Zahnärzte auf dem Gebiet der Forensischen Zahnheilkunde weiterzubilden und sein unschätzbares Wissen an die junge Generation weiterzugeben. Auf Grund seines international hohen Ansehens und seiner jahrzehntelangen weltweiten beruflichen Kontakte auf dem Gebiet der Forensischen OdontoStomatologie war er an der Umsetzung einheitlicher Standards zur Identifizierung der unzähligen Flutopfer maßgeblich beteiligt. Seine in Thailand geleisteten Dienste verdienen Hochachtung und Wertschätzung. Sie gelten unter den nationalen und internationalen Zahnärztinnen und Zahnärzten als beispiellos und vorbildlich. Herr Dr. Dr. Klaus Rötzscher wurde - gemeinsam mit 32 anderen Deutschen Zahnärztinnen und Zahnärzten, welche im Auftrag des Bundeskriminalamtes nach der Tsunami-Katastrophe in Thailand und Sri Lanka eingesetzt wurden - im Bundesgesundheitsministerium in Berlin im Oktober 2005 wegen der in Südostasien vollbrachten Leistungen mit der „Verdienstme-
daille der Deutschen Zahnärzteschaft“ ausgezeichnet. Er erhielt im Jahr 2005 die Dankesurkunde für Einsatz bei der Identifizierung der Tsunami-Opfer durch den Bundesminister des Inneren sowie als externes Mitglied der IDKO den Medienpreis „Bambi 2005“ in der Kategorie „Engagement“, verliehen an die Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes.
Der Vorstand des „Arbeitskreises Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS)“ freut sich sehr über die hohe Auszeichnung und gratuliert ihrem Vorsitzenden herzlichst. Für den AKFOS-Vorstand C. Grundmann, Duisburg
Personalia Herr Prof. Dr. med. Rainer Mattern (Heidelberg) wurde am 05.10.2007 vom Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr mit der SenatorLothar-Danner-Medaille in Gold ausgezeichnet. Frau Prof. Dr. med. Gita Mall (Jena) ist zu einer neuen Kollegiatin der DFG gewählt worden. Herr Prof. Dr. med. Unterharnscheidt (Lexington/USA), Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, ist verstorben. Herr Dr. med. Claas T. Buschmann (Berlin) wurde am 18.12.2007 für seine Falldiskussion „Accidental death by methadone intoxication in a lungtransplanted teenager“ mit dem „MEREL Award 2007“ des Medical Relations Club ausgezeichnet. Herrn Dr. Buschmann wurde zudem am 14.12.2007 der diesjährige „Karl-Horatz-Promotionspreis für Anaesthesiologie und Notfallmedizin“ des Freundes- und Förderkreises des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf für seine Dissertationsschrift über die „Vermeidung von Alveolarkollaps bei endotrachealer Absaugung durch Erhaltung des Trachealdruckes“ verliehen.