Mitteilungen Monatsschr Kinderheilk 2004 · 152:1123–1133 DOI 10.1007/s00112-004-1033-x © Springer Medizin Verlag 2004
Redaktion Prof. Dr. K. von Schnakenburg, St. Augustin Univ. Doz. Dr. A. Zoubek, Wien
Verstorbene Mitglieder der DGKJ In der Zeit von der Jahrestagung 2003 in Bonn bis zur Jahrestagung 2004 in Berlin sind folgende Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin verstorben:
Norbert Andritschky, Aalen Dr. Elmar Berz, München Dr. Brunhild Bürklin, Mühlacker Dr. Reingard Crüsemann, Bremen Dr. Siegfried de Fries, Xanten Prof. Dr. Hans-Joachim Dietzsch,Dresden Prof. Dr. Anno Dittmer, Cottbus Orhan Ergün, Hamm Dr. Ursula Focken-Kielhorn, Berlin Dr. Hans Förstner, Würzburg Dr. Irene Freudenberger, Rheda-Wiedenbrück Meike Gellermann, Papenburg Dr. Gisela Kothe, Stadthagen Prof. Dr. Joachim Kühl, Würzburg Prof. Dr. Bernfried Leiber, Neu-Isenburg Dr. Oskar Margraf, Aschaffenburg Prof. Dr. Klaus Menzel, Wilhelmshaven
Dr. Arnim Müller, Trier Dr. Stephan Müller-Weihrich, München Dr. Hermann Niklas, Kaufbeuren Dr. Erich Nübel, Ludwigsburg Dr. Hans-Siegfried Otto, Berlin Michael Peters, Meppen Dr. Josef Priwitzer, Stuttgart Dr. Hans Roos, Hildesheim Dr. Lore Roscher, Saarbrücken Dr. Ernst Ruickoldt, Güstrow Prof. Dr. Hildburg Schlange, Göttingen Michael Springer, Hamburg Prof. Dr. Karl Triebold, Dortmund Dr. Ruth Villmann, Pullach Dr. Elisabeth von Liel, München Dr. Margarete Walther, Hannover PD Dr. Roland Wönne, Frankfurt Dr. Ingeborg Wrede, Gießen
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Otto-Heubner-Preis für Prof. Dr. Jürgen Spranger D
ie höchste Auszeichnung der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin ist der Otto-HeubnerPreis, der frühestens alle 3 Jahren einem Mitglied unserer Gesellschaft verliehen werden kann, das durch besondere wissenschaftliche Leistungen auf einem Gebiet der Kinderheilkunde und Jugendmedizin mit Einschluss aller ihrer Grenzgebiete Erkenntnisse des Faches wesentlich gefördert, neue Erkenntnisse erschlossen oder zu deren Erschließung entscheidend beigetragen hat. Das Preisrichter-Kollegium, bestehend aus dem Vorstand der DGKJ, hat auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes einstimmig Herrn Prof. Dr. Jürgen Spranger den Otto-Heubner-Preis 2004 zuerkannt. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin freut sich darüber, einem so hervorragenden Wissenschaftler aus ihren Reihen hier in Berlin zu diesem besonderen 00. Jahreskongress an der Wirkungsstätte Otto Heubners diesen Preis überreichen zu dürfen. Prof. Spranger wurde am . Januar 93 in Greifswald geboren. Nach dem Studium der Medizin in Tübingen, Heidelberg und Freiburg war er zunächst als Medizinalassistent in Freiburg, Berlin und Heidelberg tätig. Seine Weiterbildung hat er an der Universitäts-Kinderklinik Heidelberg erhalten und mit dem Facharzt für Kinderheilkunde 963 abgeschlossen. Er ging dann 963 an das Institut für Humangenetik nach Münster, im selben Jahr jedoch weiter an die Universitäts-Kinderklinik Kiel, wo er bis 974 tätig war. Er hat sich in Kiel 968 habilitiert, wurde 972 außerordentlicher Professor an der Universitäts-Kinderklinik Kiel. Den Ruf auf die ordentliche Professur für Kinderheilkunde der Universität Bonn hat er 974 abgelehnt, im selben Jahr den Ruf an die Universitäts-Kinderklinik Mainz angenommen. Dort war er 24 Jahre lang bis zu seiner Emeritierung 998 tätig. Herr Spranger hat sich anschließend nicht zur Ruhe gesetzt, sondern ist seit 998 als Senior Genetic Scholar am Greenwood Ge-
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netic Center in Greenwood, South Carolina, USA, tätig. Jürgen Spranger ist eine außerordentliche Forscherpersönlichkeit. Das Fundament zu seinem breiten Wissen hat er durch Tätigkeiten an berühmten Forschungsstätten dieser Erde gelegt, so 957-958 am Sloan-Kettering-Institute in New York, 968-969 am Department of Radiology des Boston Children’s Hospital an der Harvard University Boston, 970 mit einer Lecture Ship am John Hopkins Hospital im Baltimore und 97-972 am Department of Medical Genetics an der New University of Madison, Wisconsin. Jürgen Spranger erhielt 972 den Adalbert-Czerny-Preis der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde, 988 wurde er in die Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle gewählt, seine Leistungen für die Kinder- und Jugendmedizin wurden 998 mit dem Bundestverdienstkreuz ausgezeichnet. Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ist die klinische Genetik, insbesondere die Forschung auf dem Gebiet der konstitutionellen Krankheiten des Skelettsystems, der Dysmorphiesyndrome und der Heteroglycanosen. Hier ist Prof. Spranger nach wie vor ein weltweit gefragter Experte, und die Deutsche Kinder- und Jugendmedizin kann sich glücklich schätzen, ihn weiter als Berater zur Verfügung zu haben. Jürgen Spranger hat seine wissenschaftliche Arbeit in ca. 330 Originalpublikationen, zahl-
reichen Buchartikeln und Monographien niedergelegt. Es gibt wohl kaum jemanden, der klinische Beobachtung und Bearbeitung der naturwissenschaftlichen Grundlagen bis hin zu den Details der Molekulargenetik in so vollendeter Weise miteinander verbunden hat wie Jürgen Spranger. Für die Deutsche Kinder- und Jugendmedizin und für unsere Gesellschaft hat Jürgen Spranger über seine klinische und wissenschaftliche Tätigkeit hinaus wesentliche Leistungen erbracht. Genannt sei hier nur seine 3jährige Tätigkeit von 985998 als Editor-in-Chief des European Journal of Pediatrics und seine Tätigkeit von 990 bis 996 als Sprecher der neu gegründeten Deutschen Akademie für Kinderheilkunde, des Dachverbandes der Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Und es war Jürgen Spranger zusammen mit Franz Schulte, und später mit Jürgen Schaub und Michael Lentze, die der Deutschen Kinder- und Jugendmedizin wieder zu einem Standardwerk der Pädiatrie verholfen haben. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin beglückwünscht Prof. Dr. Jürgen Spranger zum Otto-Heubner-Preis und wünscht ihm, dass ihm sein Wissensdurst und seine Schaffenskraft immer erhalten bleiben. Prof. Dr. Erik Harms Präsident der DGKJ
9 Prof. Spranger, Prof. Harms, Berlin Foto: S. Steitz, Berlin
Mitteilungen
Ehrenmitgliedschaft für Prof. Dr. Enno Kleihauer P
rofessor Dr. Enno Kleihauer wurde auf der Eröffnung der 00. Jahrestagung im ICC Berlin zum Ehrenmitglied der DGKJ ernannt. Geboren 927 in Ostfriesland, studierte Enno Kleihauer Humanmedizin in Hamburg und in Freiburg. Dort promovierte er über die passive Übertragbarkeit der Tuberkulinallergie. Seit Beginn seiner Forschungstätigkeit befasste sich Kleihauer mit Aspekten der Charakterisierung roter Blutzellen. An der Tübinger Kinderklinik, an der er unter Klaus Betge Oberarzt wurde, habilitierte er sich 964 mit dem Thema »Fetales Hämoglobin und fetale Erythrozyten«. Anschließend ging er für zwei Jahre in die USA und arbeitete über die Struktur des Hämoglobins bei Huisman, Atlanta. Nach seiner Rückkehr folgte er seinem Lehrer Betge nach München und übernahm 966 als frisch ernannter Professor die für ihn und seinen Forschungsschwerpunkt eigens eingerichtete Abteilung Pädiatrische Hämatologie an der UniversitätsKinderklinik München. 969 wechselte er an die neu gegründete Universität Ulm. Dort war er zunächst als Leiter der Abteilung Hämatologie II, ab 972 als Ordinarius und Chef der Abteilung Kinderheilkunde II tätig. 26 Jahre lang sollte er diesen Posten in Ulm bekleiden, 995 wurde Prof. Kleihauer emeritiert. Eine besondere Station seines Schaffens markierte der Aufbau eines Referenz-
7 Prof. Kleihauer, Prof. Harms, Berlin Foto: S. Steitz, Berlin labors für Thalassämie-Syndrome und Hämoglobinopathien. Das Interesse Prof. Kleihauers galt aber darüber hinaus auch der pädiatrischen Onkologie und der Immundefektpathologie. In der pädiatrischen Knochenmarktransplantation leistete er Pionierarbeit. Die Gründung einer Sektion „Pädiatrische Molekularbiologie“ an seiner Klinik war einerseits eine logische Entwicklung zur molekularen Aufklärung von Blutkrankheiten, andererseits eine weitsichtige Entscheidung über die wissenschaftliche Ausrichtung der Pädiatrie. Sehr früh bemühte sich Kleihauer um die psychosoziale Betreuung von Krebspatienten. 989 gründete er das Sozialpädiatrische Zentrum Ulm und war lange Jahre auch in der Ethikkommission der Universität engagiert.
Professor Kleihauer hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die deutsche Pädiatrie nach dem Krieg wieder sichtbar wurde. Die deutsche pädiatrische Hämatologie, aber auch die gesamte Kinderheilkunde hat Herrn Prof. Kleihauer viel zu verdanken. Es kann auch nicht vergessen werden, dass in der Zeit, als der Anti-Rhesus-Antikörper zur Prophylaxe nur sehr begrenzt zur Verfügung stand, es nur durch den von ihm entwickelten Test ermöglicht wurde, alle die Mütter prophylaktisch zu behandeln, bei denen ein Risiko der Entwicklung von Rh-Antikörpern nach der Entbindung von einem Rh-positiven Kind bestand. Prof. Dr. Niethammer Generalsekretär der DAKJ
Geschäftsstelle der DGKJ Eichendorffstraße 13 · D-10115 Berlin Tel.: +49 / 30 / 308 77 79-0 Fax: +49 / 30 / 308 77 79-99 E-Mail:
[email protected] Internet: www.dgkj.de
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Adalbert-Czerny-Preis für Frau PD Dr. Ania Muntau
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it dem Adalbert-Czerny-Preis sollen jedes Jahr besondere wissenschaftliche Leistungen bevorzugt des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Kinderheilkunde ausgezeichnet werden. Die Preisrichter kamen zu dem einstimmigen Vorschlag, die Verleihung des Adalbert-Czerny-Preises 2004 an Frau PD Dr. Ania Muntau aus München zu empfehlen. Frau Dr. Muntau hat von 984 bis 990 Humanmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert. Sie promovierte 992 mit einer Arbeit zur therapeutischen Wirkung von Ursodesoxicholsäure bei Patienten mit primär biliärer Zirrhose. Frau Muntau hat ihre kinderärztliche Weiterbildung ab 990 im Dr. von Haunerschen Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität in München erhalten, wo sie seit Oktober 999 als Oberärztin arbeitet. Seit vielen Jahren ist sie besonders in der klinischen Betreuung stoffwechselkranker Patienten aktiv. Seit 997 hat sie sich im Bereich biochemischer Genetik und Molekularbiologie unter der Leitung von Prof. Dr. Roscher spezialisiert
und hat dort mehr als 2 Jahre lang vollzeitig gearbeitet. Seit September 2002 erhielt sie zu ihrer DFG-Sachbeihilfe ein persönliches DFG-Forschungsstipendium, mit dem sie ihre Projekte im Forschungszentrum des Dr. von Haunerschen Kinderspitals in München selbständig durchführen konnte. Frau Dr. Muntau erhält den AdalbertCzerny-Preis für ihre Habilitationsschrift „Defekte humaner Peroxine und ihre biologischen Auswirkungen: Auf dem Weg zu einem besseren Verständnis der peroxisomalen Biogenese“. Frau Muntau hat sich mit der molekularen Charakterisierung des PEX3-Gens beschäftigt. Sie hat durch innovative und sehr elegante Untersuchungen zeigen können, dass für die peroxisomale Biosynthese eine Interaktion zwischen PEX3- und des PEX9-Protein erforderlich ist und dass diese Interaktion in vivo am Peroxisom selbst stattfindet. Durch Komplementierungsuntersuchungen konnte sie darüber hinaus nachweisen, dass entgegen der bisher gültigen Hypothese Peroxisomen auch in Abwesenheit präexistierender peroxisomaler Mem-
branen de novo entstehen können und hat damit dieses bisherige zellbiologische Dogma widerlegt. Das Preisrichter-Gremium bewertete Frau Dr. Muntaus Arbeit als einen wirklichen Erkenntnisfortschritt auf dem Gebiet peroxisomaler Erkrankungen und als ein beispielhaftes Modell zur Aufklärung genetischer Defekte bei Stoffwechselkrankheiten. Im Rahmen des bayerischen BaygenProjektes hat Frau Dr. Muntau kürzlich in einem sehr kompetitiven Verfahren die Mittel für eine eigene Arbeitsgruppe für die nächsten 7 Jahre erhalten, so dass die Fortsetzung ihrer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit gesichert ist. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin gratuliert Frau Dr. Muntau zum Adalbert-Czerny-Preis und wünscht ihr für ihre wissenschaftliche und kinderärztliche Karriere weiterhin viel Erfolg.
Prof. Dr. Erik Harms Präsident der DGKJ
www.docs4you.at www.dgkj.de
@ 7 PD Dr. Muntau,
Prof. Harms, Berlin Foto: S. Steitz, Berlin
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Unter diesen Adressen sind die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin und die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde für Sie im Internet erreichbar.
Mitteilungen
Ausschreibung
Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Kommission für ethische Fragen, informiert:
Initiative Kinderarzneimittel
Forschung an Kindern für Kinder
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ie „Initiative Kinderarzneimittel gGmbH“, der Experten verschiedener Einrichtungen aus Pädiatrie, klinischer Pharmakologie, Pharmazie und Pharmaverbänden angehören, wurde mit Unterstützung des Arzneimittelherstellers Hexal gegründet. Ziel dieses industrieunabhängigen Gremiums ist es, Arzneimittelstudien im Kindesalter aus Klinik und Grundlagenforschung, insbesondere auch im Sinne einer Anschubfinanzierung, zu fördern, um dadurch insgesamt die Arzneimittelsicherheit im Kindesalter zu verbessern. Forschungsanträge sind bis zum . Dezember 2004 in 6facher Ausfertigung an den Vorsitzenden des Beirats zu richten:
Korrespondierender Autor Prof. Dr. D. Reinhardt Kinderklinik und Kinderpoliklinik im Dr. von Haunerschen Kinderspital Lindwurmstr. 4, 80337 München
Das Problem Forschung am Menschen wird prinzipiell nur dann als zulässig angesehen, wenn der Proband nach genauer Aufklärung selbst seine Einwilligung gegeben hat. Kinder sind aber nur ihrem Entwicklungsstand entsprechend aufklärbar und einwilligungsfähig für eine konkrete Maßnahme, wie es ein Forschungsvorhaben darstellt. Daher können in der Regel nur die Sorgeberechtigten nach entsprechender Aufklärung ihre Zustimmung erteilen. Minderjährige sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer Einsichtsfähigkeit dabei einzubeziehen.
Rechtslage Ein auf jede Forschung am Menschen bezogenes Gesetz existiert nicht. Wie die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer im April 2004 ausgeführt hat (2), schließt unser Grundgesetz (GG) - unter strengen Kautelen - sogar fremdnützige Forschung sowohl bei selbst einwilligungsfähigen als auch bei nicht selbst einwilligungsfähigen Personen nicht aus. Sehr viel restriktiver sind das Arzneimittelgesetz (AMG) und das diesem in vielen Punkten analoge Medizin-ProdukteGesetz (MPG), die sich aber nur auf Studien mit Pharmaka bzw. Medizin-Produkten beziehen: § 40 Abs. 4 des derzeit (noch) gültigen Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln („Arzneimittelgesetz“, AMG), Stand 2002, lässt eine Arzneimittelprüfung bei Minderjährigen dann zu, wenn . das Mittel zum Erkennen oder zum Verhüten von Krankheiten bei Minderjährigen bestimmt ist, 2. seine Anwendung nach wissenschaftlicher Erkenntnis angezeigt ist, beim Minderjährigen Krankheiten zu erkennen oder ihn vor diesen zu schützen, 3. die Prüfung an
Erwachsenen keine ausreichenden Prüfergebnisse erwarten lässt, und 4. der gesetzliche Vertreter (nicht alternativ ein Betreuer, s.u.!) informiert zugestimmt hat. § 4 AMG bestimmt u.a., dass auch bei nicht geschäftsfähigen und nicht einsichtsfähigen Personen nach informierter Zustimmung des gesetzlichen Vertreters die klinische Prüfung eines zur Behebung der Krankheit des Patienten geeigneten Arzneimittels zulässig ist, wenn diese Prüfung nach wissenschaftlicher Erkenntnis angezeigt ist, um das Leben des Kranken zu retten, seine Gesundheit wiederherzustellen oder sein Leiden zu erleichtern. § 4 beschreibt das, was als Heilversuch bezeichnet wird. § 20 Abs. 4 des Gesetz über Medizinprodukte („Medizin-Produkte-Gesetz“, MPG) in der Fassung vom 7. Aug. 2002 lässt die Prüfung medizinischer Produkte bei Minderjährigen dann zu, wenn . diese Produkte geeignet sind, Krankheiten zu erkennen oder zu verhindern, 2. geeignet sind, Krankheiten zu erkennen oder vor diesen zu schützen, 3. die Erprobung bei Erwachsenen nicht möglich ist, und 4. die informierte Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder Betreuers (sic!) vorliegt. Eine in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zusammengesetzte Ethik-Kommission muss der Prüfung zugestimmt haben (§ 20, 8 MPG). Unabhängig von Minderjährigkeit lässt das MPG Prüfungen bei nicht Geschäftsfähigen beliebigen Alters zu, wenn diese Prüfungen geeignet sind, Leben zu retten, Gesundheit wiederherzustellen oder Leiden zu erleichtern (§ 2 , MPG). Bei nicht Geschäftsfähigen ist die informierte Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich (§ 2, 2 MPG).
Warum Forschung an Kindern? Kinder sind psychisch und somatisch keine kleinen Erwachsenen, kleine Kinder Monatsschrift Kinderheilkunde 10 · 2004
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sind nicht vergleichbar mit großen Kindern, Neugeborene sind nicht einfach kleine Kinder. Jedes Kindesalter hat seine physiologischen und psychologischen Besonderheiten. Diese Besonderheiten bedürfen der Erforschung, will man Kinder entsprechend ihrer Besonderheiten behandeln können. Medikamente werden je nach Lebensalter verschieden verstoffwechselt und ausgeschieden, Wirkungen und Nebenwirkungen zeigen altersspezifische Unterschiede. An Erwachsenen gemachte Erfahrungen sind auf Kinder nicht ohne weiteres übertragbar. Kinder entwickeln sich und wachsen, Erwachsene haben diese Entwicklung abgeschlossen. Schließlich gibt es bei Kindern Krankheiten, die bei Erwachsenen nicht vorkommen, z.B. alle Störungen der postnatalen Adaptation. Also muss Forschung an Kindern möglich sein, denn es ist Forschung für Kinder, die sonst von diagnostischen und therapeutischen Fortschritten ausgeschlossen bleiben müssten. Das Problem stellt sich besonders eindrücklich dar bei der Prüfung neuer Arzneimittel: Diese werden an Erwachsenen geprüft und dann für diese zugelassen. Folgen keine Prüfungen bei Kindern, dann werden diese Mittel für Kinder nicht zugelassen. Andererseits ist es weder medizinisch noch ethisch vertretbar, Kindern neue effiziente Therapieformen vorzuenthalten. Gibt der Kinderarzt aus guten medizinischen Gründen nicht ausdrücklich für Kinder zugelassene Medikamente („off label use“), dann werden erhöhte Anforderungen an Aufklärung und Dokumentation erforderlich, da in diesen Fällen Studien zur Arzneimittel-Sicherheit speziell bei Kindern noch fehlen. Die Kostenträger können die Bezahlung dieser Medikamente ablehnen und die Kosten dem verordnenden Arzt auferlegen. Wendet der Kinderarzt diese Arzneimittel nicht an, dann handelt er medizinisch unzweckmäßig, eventuell geradezu fehlerhaft. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat auf diesen Missstand nachdrücklich hingewiesen ( ). Nach mehreren einschlägigen Studien sind rund 50% der in der Kinderheilkunde regelmäßig verabreichten Medikamente für das Anwendungsgebiet oder das entsprechende Alter nicht zugelassen; 67% aller hospitalisierten Kinder, darunter 90% der Neugeborenen, erhielten für ihr
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Lebensalter nicht zugelassene Medikamente ( 3, 4, 8, ).
Einwilligungsfähigkeit des Studienteilnehmers vs. Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter Mit einer nicht selbst getroffenen Einwilligung wird die Autonomie des Studienteilnehmers übergangen. Deshalb werden an diese klinischen Studien besondere Anforderungen gestellt. Studienleitung sowie Eltern, die üblicherweise als gesetzliche Vertreter fungieren, haben hierbei in besonderer Weise sowohl das Kindeswohl als auch den Kindeswillen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für gruppennützige Forschungsvorhaben, die in der Regel nicht dem individuellen Studienteilnehmer zu Gute kommen. Risiken und Nutzen dieser Studien müssen besonders sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Begründet wird die Befürwortung einer gruppennützigen Forschung damit, dass die Weiterentwicklung medizinischer Diagnoseund Therapie-Möglichkeiten auch im Interesse von Kindern liegt (5).
Eigennützige vs. fremdnützige Forschung Prüfungen von Arzneimitteln und von Medizinprodukten sind unter den oben beschriebenen gesetzlichen Vorgaben bei Minderjährigen zulässig, wenn diese davon voraussichtlich einen gesundheitlichen Vorteil haben oder wenn ihre Krankheit damit voraussichtlich erfolgreich zu behandeln ist. Man kann diese Art der Studien als eigennützige Studien bezeichnen. Fremdnützige Forschung dagegen bedeutet, dass die Ergebnisse einer Studie den Studienteilnehmern selbst keinen unmittelbaren gesundheitlichen Vorteil bieten oder voraussichtlich bieten werden. Es geht vielmehr um Studien, die in erster Linie dem Wissenszuwachs dienen, aber auch auf diesem Wege zu besserem Verständnis von Krankheiten und damit zu neuen Therapieansätzen führen können. Eine besondere Form fremdnütziger Forschung stellt die gruppennützige Forschung dar, bei der entweder die entsprechende Altersgruppe oder die entsprechende Gruppe der Erkrankten einen potentiellen Nutzen hat. Der Novellierungsent-
wurf von 2003 für das AMG, notwendig geworden zur Anpassung an EU-Recht, sieht bei Minderjährigen in § 4, 2, Satz 2 erstmals auch den Begriff des Gruppennutzens vor: Eine klinische Prüfung soll auch dann erlaubt sein, wenn diese Studie für die Gruppe der Patienten, die an der gleichen Krankheit leiden wie der Proband, mit einem direkten Nutzen verbunden ist. Die DAKJ befürwortet die Einfügung eines solchen Passus in das AMG.
Studienplanung Allerdings sind hier besonders strenge Maßstäbe anzulegen, was die mögliche Gefährdung, aber auch die Belästigung und eventuelle Ängstigung kindlicher Probanden angeht. Dazu gehört auch das Nachdenken über die Berechtigung und den Sinn, Studien durchzuführen, die anderenorts gerade schon laufen; man sollte unnötige Mehrfach-Untersuchungen vermeiden bzw. sich kooperativen Studien anschließen. Die Kontaktnahme zu inzwischen existierenden Koordinationszentren für Klinische Studien ( 7, 9 ) ist daher zu empfehlen. Es ist andererseits durch Meta-Analysen immer wieder gezeigt worden, dass gleichartige Studien mit gleicher oder sehr ähnlicher Fragestellung zu durchaus verschiedenen Resultaten geführt haben. Nicht selten haben erst solche Meta-Analysen auf der Basis zahlreicher gleicher oder ähnlicher Studien zu einer korrekten Beurteilung von Forschungsergebnissen geführt. Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang eine allgemein zugängliche Registrierung auch und gerade ergebnisloser Studien. Goldstandard für vergleichende therapeutische Studien ist die randomisierte kontrollierte Studie. Allerdings gibt es Krankheiten oder Krankheitsgruppen, die selten oder in sich inhomogen sind. Bei diesen kann die Zahl vergleichbarer Probanden derartig klein sein, dass randomisierte Studien nicht durchführbar sind. Dies gilt in besonderem Maße für das Kindesalter und hier speziell für Therapiestudien bei seltenen Krankheiten. Es handelt sich dann um nicht randomisierte, aber dennoch streng standardisierte Studien, die einer strikten wissenschaftlichen Überwachung unterliegen und, wo immer möglich, multizentrisch durchgeführt werden.
Mitteilungen Ohne solche Studien wären z.B. einige der eindrucksvollen Fortschritte in der Behandlung maligner Krankheiten des Kindesalters nicht zustande gekommen. Andererseits wird immer dort, wo dies realisierbar ist, die randomisierte kontrollierte Studie vorgezogen, z.B. bei Therapie-Optimierungs-Studien. Heilversuche mit wissenschaftlicher Begleitung können kontrollierte Studien nicht ersetzen, da bei ersteren Zufälle, Erwartungshaltungen und ein gesteigertes Problembewusstsein zu irreführenden Ergebnissen und damit zu potentiell gefährlichen Schlussfolgerungen führen können. Das gilt streng genommen auch für alle historisch vergleichenden Studien, bei denen nicht zu kontrollierende Variablen zu Fehlschlüssen führen können. Dennoch kann man auf historische Vergleiche nicht von vorne herein verzichten. Man ist berechtigt diese durchzuführen, wenn noch gar kein dem Vergleich dienender Behandlungsstandard existiert, oder, sofern es ihn gibt, er zu unbefriedigenden Ergebnissen führte. Nur bei ausschließlich messenden Studien, wie z.B. bei der Erforschung der Pharmakokinetik von Arzneimitteln, ist die randomisierte kontrollierte Studie von vorne herein unnötig, da hierbei nichts miteinander verglichen wird. Auch bei der Anwendung bereits für Minderjährige zugelassener Medikamente oder Medizinprodukte bedarf es therapiebegleitender Studien, um Wirksamkeit, Sicherheit und optimierte Anwendung zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Es wird im Sinne der ärztlichen Sorgfaltspflicht als wesentlich angesehen, Studien so zu planen, dass sie ein verwertbares Ergebnis zeitigen. Nicht optimal geplante und daher möglicherweise unverwertbare Studien sind ethisch nicht zu rechtfertigen, denn sie belasten Probanden, ohne einen rechtfertigenden Gegenwert zu liefern. Im Gegensatz zu den hier besprochenen interventionellen Studien sind rein beobachtende Studien problemlos, sofern Freiwilligkeit und informierte Zustimmung beachtet werden. Beispiele wären die Erfassung von Körpermaßen, die man als Kriterien für eine normale körperliche Entwicklung von Kindern benötigt, die Bestimmung der Sehschärfe in Abhängigkeit vom Lebensalter, oder Beobachtungen zum Lernverhalten. Diese werden weder
vom AMG noch vom MPG erfasst, sie orientieren sich am ärztlichen Standesrecht.
Risiken und Belastungen durch Studien § 40, , Satz AMG schreibt vor, dass die Risiken für den Probanden, gemessen an der voraussichtlichen Bedeutung des Arzneimittels für die Heilkunde, ärztlich vertretbar sein müssen. Sonstige Belastungen sind nicht angesprochen, müssen aber, besonders in der Kinderheilkunde, sehr wohl berücksichtigt werden ( 2 ). Allerdings ist die Schwere von Belastungen nicht ohne weiteres quantifizierbar, noch weniger in einem Regelwerk zu beschreiben. Was an Belastungen im konkreten Fall hinnehmbar ist und was nicht, muss mit der zuständigen Ethik-Kommission, den Sorgeberechtigten und, soweit diese Wesen, Bedeutung und Tragweite bereits erfassen können, auch mit den involvierten Kindern besprochen werden. Eine über das altersgemäße Maß hinausgehende ablehnende Haltung des Kindes ist zu berücksichtigen.
Internationale Empfehlungen Alle Maßstäbe zu Planung und Durchführung von Studien sind ausführlich besprochen und niedergelegt in den u. zitierten Verlautbarungen der CESP (Confederati-
on of European Specialists in Paediatrics) vom Jahre 2002, denen sich die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) ausdrücklich anschließt ( 2, 6, 8, 0 ). Die DAKJ empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, die Studien planen und durchführen, diese Grundsätze zu beachten.
Literatur Eine vollständige Literaturliste steht unter http://www.dakj.de/index.php?id=92 im PDF-Format zum Ausdruck zur Verfügung.
Kommission für ethische Fragen der DAKJ Dr. med. Andrea Dörries (Bonn), Prof. Dr. med. Thomas Klingebiel (Frankfurt), Dr. med. Hans-Joachim Landzettel (Darmstadt), Dr. med. Hans-Helmut Richardt (Iserlohn), Prof. Dr. med. Volker von Loewenich (Frankfurt, Vorsitzender), Prof. Dr. jur. Gabriele Wolfslast (Gießen)
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. Prof. Dr. med. Dietrich Niethammer Generalsekretär Eichendorffstr. 13, 10115 Berlin Tel.: 030.4000588-0, Fax: 030.4000588-88 e-Mail:
[email protected] Internet: www.dakj.de
Preisausschreibungen Arthur-Schlossmann-Preis Die Sächsisch-Thüringische Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie wird auf ihrer Jahrestagung am 08./09.04.05 in Leipzig erneut den Arthur-Schlossmann-Preis vergeben. Er besteht aus einer Urkunde und einer finanziellen Zuwendung von .500 Euro. Mit dem Preis sollen wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinderchirurgie ausgezeichnet werden. Die Arbeiten brauchen noch nicht veröffentlicht
zu sein, doch sollte die Veröffentlichung möglichst bevorstehen. Der Preis wird bevorzugt an den wissenschaftlichen Nachwuchs und an Kinder- und Jugendärzte sowie an Kinderchirurgen aus den der Sächsisch-Thüringischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie zugehörigen Länder vergeben. Es können sich Kinder- und Jugendärzte sowie Kinderchirurgen aus dem deutschen Sprachraum bewerben. Die Bewerber müssen bis zum 5.2.2004 fünf Exemplare ihrer Arbeit an den . Vorsitzenden der Gesellschaft – Herrn Dr. AlbMonatsschrift Kinderheilkunde 10 · 2004
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recht Klinghammer, Klinikum Chemnitz gGmbH, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, PF 948, 09009 Chemnitz – einreichen.
Internationaler Klosterfrau-Award 2004 Der Klosterfrau-Award richtet sich an Forscherinnen und Forscher, die sich der Erforschung des Asthma im Kindesalter auf nationaler und internationaler Basis widmen und darüber bereits publiziert haben. Teilnahmeberechtigt sind Autoren, die innerhalb der letzen 20 Monate zu diesem Thema eine Arbeit publiziert haben bzw. deren Arbeit zur Publikation angenommen wurde. Bewerber unter 40 Jahren werden bevorzugt. Besonderes Augenmerk legt die internationale Jury auf teamorientierte Forschungsprojekte, die durch die Verleihung des Preises weiter gefördert werden sollen. Die Ausschreibung für den Klosterfrau-Award endet am . November 2004. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die bereits einen Preis erhalten haben. Die Preissumme beträgt inzwischen € 30.000, von der € 20.000 für aktuelle Forschung in der ausgezeichneten Forschungsgruppe eingesetzt werden müssen, während € 0.000 individuell verwandt werden dürfen. Die Bewerbungsunterlagen in 7facher Ausfertigung müssen enthalten: F Kopien der eingereichten Publikation F Eine kurze allgemein verständliche Zusammenfassung der Arbeit F Einen kurzen Lebenslauf F Eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen des Bewerbers Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an Herrn Prof. Dr. med. Dietrich Reinhardt, Kinderklinik und Kinderpoliklinik im Dr. von Haunerschen Kinderspital, Lindwurmstr. 4, 80337 München.
Personalia
Laudatio
Prof. M. Brandis, Freiburg, beendet zum 30. September 2004 seine Tätigkeit in der Kinderklinik Freiburg und geht offiziell in Pension. Allerdings ist diese Pensionierung keine „richtige“, denn er übernimmt ab . Oktober 2004 die Position des Leitenden Ärztlichen Direktors des Universitätsklinikums Freiburg. Frau Prof. Dr. Gesine Hansen hat ihren Ruf auf die C3 Professur für pädiatrische Allergologie und Pneumologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Klinikum der Medizinischen Fakultät, Zentrum für Kinderheilkunde, Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin angenommen. Hiermit ist die Leitung der Sektion pädiatrische Allergologie und Pneumologie verbunden. Am 05.07.2004 wird Herr Dr. Heiko Sältzer neuer Chefarzt der Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin der Kliniken Uelzen und Bad Bevensen GmbH. Nach 0 Jahren klinischer Tätigkeit an der Universitätskinderklinik Mainz war er zuletzt als leitender Oberarzt und stellvertretender Chefarzt in der Alpinen Kinderklinik Davos (Schweiz) tätig. PD. Dr. C.P. Schmitt, Universitätskinderklinik Heidelberg, Pädiatrische Nephrologie, habilitierte sich im Juni 2004 mit dem Thema Ultradiane Rhythmik der Parathormonsekretion: Steuerungsmechanismen sowie Bedeutung für die Endorganfunktion.
9 Prof. J. Ritter
Herrn Professor Jörg Ritter zum 60. Geburtstag Am 29.0.2004 wird Prof. Dr. Jörg Ritter 60 Jahre alt, mit einer kurzen Darstellung seiner Vita sei ihm gratuliert. – Er hat von 964 – 969 Medizin in Freiburg studiert; danach war er zwei Jahre Stipendiat der DFG am MPI für Immunbiologie bei Prof. Westphal und an der Universitätskinderklinik Hamburg Eppendorf im Labor von Prof. Fischer. Dort hat er die Subtypisierung der ALL ein entscheidendes Stück weitergebracht. Seine Facharztweiterbildung absolvierte Herr Ritter bei Prof. Oehme in Braunschweig, bevor er 979 zu Prof. Schellong an die Universitätskinderklinik nach Münster wechselte. Sein klinisches und wissenschaftliches Hauptarbeitsgebiet war und blieb die Leukämie im Kindesalter, speziell die akute myeloische Leukämie. 982 habilitierte Herr Ritter sich für unser Fach und wurde Oberarzt. Schon 984 wurde er zum Professor ernannt und 990 erhielt er eine C3 Lebenszeitprofessur. Seine Tätigkeit schlägt sich in über 200 wissenschaftlichen Publikationen nieder und in ebenso vielen Vorträgen. Er ist Mitglied zahlreicher Fachgesellschaften und Träger mehrerer wissenschaftlicher Preise. Hervorzuheben ist der Kind-Philipp-Preis für die Leukämieforschung, den Prof. Ritter 989 zusammen mit Prof. Schellong und Frau Prof. Creutzig für die Durchführung der AML-Studien erhielt. Und nicht zu vergessen, seit 972 ist er aktives Mitglied des Deutschen Kinderärzteorchesters (Viola). Mit Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit die besten Wünsche für sein weiteres Wirken. K.v.S.
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Mitteilungen
Geburtstage Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin und die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde gratulieren herzlich ihren Mitgliedern, die im nächsten Monat einen „besonderen“ Geburtstag feiern:
F 80 Jahre und älter werden: Frau Dr. Härtel-Bothe, Hannover, 01.11.1919 Herr Prof. Dr. Rodeck, Recklinghausen, 01.11.1920 Herr Prof. Dr. Künzer, Freiburg, 03.11.1919 Frau Dr. Friedhoff-Pickenpack, Norderstedt, 03.11.1923 Frau Dr. Umbach, Nürtingen, 05.11.1919 Frau Dr. Schneider, Edingen-Neckarhausen, 05.11.1921 Herr Dr. Holzer, Baden-Baden, 06.11.1923 Herr Dr. Eickhoff, Ehingen, 07.11.1921 Frau Dr. Kuntz, Bobenheim-Roxheim, 08.11.1924 Frau Dr. Proksch, Bergisch Gladbach, 09.11.1922 Frau Dr. Rieder, Mannheim, 09.11.1922 Herr Dr. Gensich, Düsseldorf, 10.11.1922 Herr Dr. Lampe, München, 11.11.1920 Herr Dr. Linnekogel, Rellingen, 12.11.1916 Herr Dr. Sudhoff, Leer, 14.11.1922 Herr Dr. Bork, Horben, 14.11.1923 Frau MR Dr. Becker, Dierhagen, 14.11.1924 Herr Dr. Kahleyß, Meißen, 15.11.1923 Frau Dr. Popovici, Regensburg, 16.11.1914 Herr Dr. Dragoylovitsch, München, 17.11.1917 Frau Dr. Koch, Hemer, 17.11.1923 Herr Dr. Waltenberger, Friedrichshafen, 17.11.1924 Frau Dr. Katz, Stuttgart, 18.11.1921 Herr Dr. Knaut, Lage, 19.11.1919 Frau Dr. Hattingberg, Eckelsheim, 20.11.1911 Herr Dr. Scheurer, Lüdenscheid, 21.11.1920 Frau Dr. Nordwall, Bremen, 21.11.1922 Herr Dr. Starke, Essen, 24.11.1919 Frau Dr. Gronau, Starnberg, 24.11.1920 Herr Dr. Rath, Dortmund, 26.11.1922 Herr Prof. Dr. Lorenz, Dresden, 27.11.1919 Herr Dr. Schmidt-Rohr, Wiesloch, 27.11.1922 Herr Prof. Dr. Wiesener, Berlin, 30.11.1918
F 75 Jahre werden: Frau Dr. Martini, Bamberg, 12.11.1929 Frau Dr. Wendl, München, 13.11.1929 Herr Prof. Dr. Lüders, Kassel, 21.11.1929 Herr Dr. Lerner, Neubiberg, 22.11.1929 Herr Prof. Dr. Stephan, Essen, 28.11.1929
F 70 Jahre werden: Herr Dr. Töpfer, Fürstenberg, 01.11.1934 Frau Dr. Müller, Bad Homburg, 04.11.1934 Frau Dr. Glatz, Brandenburg, 05.11.1934 Frau Dr. Friehe, Bremen, 09.11.1934 Herr Dr. Lang, Stade, 15.11.1934
Frau Dr. Dürr, Mainz, 18.11.1934 Frau Dr. Klesmann, Waldfischbach Burgalben, 21.11.1934 Herr Dr. Nolte, Heiligenhafen, 22.11.1934 Herr Dr. Wening, Münster, 25.11.1934 Frau SR Dr. Voigt, Osterwieck, 27.11.1934 Herr Prof. Dr. Blau, Rostock, 29.11.1934 Frau SR Gerbot, Berlin, 30.11.1934
F 65 Jahre werden: Herr Dr. Frank, Aachen, 01.11.1939 Frau Dr. Thiele, Freiberg, 01.11.1939 Frau Pfeiffer, Hoyerswerda, 01.11.1939 Herr Bliek, Papenburg, 03.11.1939 Herr Dr. Weigert, Stralsund, 05.11.1939 Frau Dr. Brommundt, Braunschweig, 06.11.1939 Herr Dr. Janßen, Emden, 07.11.1939 Frau Dr. Ziegler, Leipzig, 10.11.1939 Herr Dr. Lipinski, Neckargemünd, 12.11.1939 Herr Prof. Dr. Handrick, Leipzig, 13.11.1939 Herr Dr. Wößner, Radolfzell, 15.11.1939 Herrn PD Dr. Frank, Hamburg, 15.11.1939 Herr Dr. Kerstan, Hildesheim, 19.11.1939 Frau Priv.-Doz. Dr. Weinke, Greifswald, 20.11.1939 Herr Univ.-Doz. Dr. Mangold, A-6020 Innsbruck, 21.11.1939 Frau Dr. Swetschin, Stuttgart, 22.11.1939 Frau Klien, Gütrow, 22.11.1939 Herr Dr. Borig, Mainz, 28.11.1939 Herr Dr. Blömer, Damme, 29.11.1939
F 60 Jahre werden: Herr Dr. Uekötter, Münster, 01.11.1944 Herr Dr. Bohlen, Mönchengladbach, 02.11.1944 Herr Dr. Ratzmann, Greifswald, 02.11.1944 Herr Dr. Blauert, Mönkeberg, 04.11.1944 Frau Lischke, Möser, 07.11.1944 Herr Dr. Peters, München, 10.11.1944 Frau Ostholt, Sprockhövel, 10.11.1944 Frau Dipl. Med. Schwela, Erfurt, 11.11.1944 Herr Dr. Müller, Köln, 13.11.1944 Herr Dr. Fischbacher, A-8044 Graz, 14.11.1944 Herr Dr. Szczepanski, Osnabrück, 15.11.1944 Herr Dr. Simon, München, 15.11.1944 Herr Dr. Koster, Oberhausen, 16.11.1944 Herr Dr. Riedl-Seifert, Kassel, 16.11.1944 Herrn Dr. Finke, Leer, 16.11.1944 Herr Dr. Thanner, Passau, 20.11.1944 Herr Dr. Osang, München, 25.11.1944 Herr Dr. Verbeek, Zittau, 27.11.1944
Kongresskalender F Göttingen, 24.–25.02.2005
41. Jahrestagung für Pädiatrische Forschung Information: Prof. Dr. K.-M. Debatin (Ulm) Tel: (0731) 500-27701; Fax: (0731) 500-26681 E-Mail:
[email protected]
F Leipzig, 08.–09.04.2005
Jahrestagung 2005 der Sächsisch-Thüringischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie Information: Prof. Dr. Th. Richter (Leipzig, Städt. Klinikum) Tel.: (0341) 909-3600; Fax: (0341) 909-3609 E-Mail:
[email protected];
[email protected]
F Bremen, 29.09.–02.10.2005
101. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin Leitung: Prof. Dr. H.-I. Huppertz (Bremen) Tel.: (0421) 497 27 26, Fax: (0421) 497 33 11 E-Mail:
[email protected]
F Würzburg, 07.–09.10.2005
Recent Advances in Neonatal Medicine – An International Symposium Honoring Prof. Henry L. Halliday Leitung: Prof. Dr. Ch. P. Speer, FRCPE (Würzburg) Tel.: (0931) 201 27831; Fax: (0931) 201 27833 E-Mail:
[email protected] Internet: http://www.recent-advances.de Hier erscheinen nur die Ankündigungen für wissenschaftliche Kongresse. Die Terminankündigungen für Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte der Homepage der DGKJ: www.dgkj.de/26.html
Sollte ein Mitglied nicht wünschen, dass sein Geburtstag in dieser Gratulationsliste erwähnt wird, bitten wir um rechtzeitige Nachricht (4 Monate vor dem Geburtstag) an die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendheilkunde e.V., Eichendorffstr. 13, D-10115 Berlin.
Monatsschrift Kinderheilkunde 10 · 2004
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DGKJ e. V. – Geschäftsstelle – Eichendorffstr. 13 schrift Ihre Monats ft in der DGKJ! ie S n e h ie z Be dscha ine Mitglie e r e b ü ch do
D – 10115 Berlin Fax-Nr. +49 (0) 30 / 308 77 79-99
Aufnahmeantrag Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e. V. und bestätige, dass ich approbierte/r Ärztin/Arzt bin. Beitritt
ab 2004
ab 2005
Titel
ohne
Dr.
Geschlecht
männlich
weiblich
selbständig oder mit Einnahmen aus Privatliquiditationen 107,– Euro Prof.
Prof. Dr.
nicht selbständig ohne Einnahmen aus Privatliquiditationen 87,– Euro für Mitglieder aus den neuen Bundesländern 67,– Euro
Name Vorname
Eltern in Elternzeit 47,– Euro (mit Moki) bzw. beitragsfrei
Straße PLZ
Zutreffend für mich ist folgender Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr:
Die Mitgliedschaft schließt den Bezug der Monatsschrift Kinderheilkunde ab Jahresbeginn ein. Die Kosten sind im Beitrag enthalten.
Wohnort
Telefon-Nr. E-Mail Geburtsdatum
Ich bin damit einverstanden, dass meine „besonderen“ Geburtstage (60, 65, 70 etc.) in der Gratulationsliste der Monatsschrift Kinderheilkunde veröffentlicht werden.
Ermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrags mittels Lastschrift Der Mitgliedsbeitrag soll bei Fälligkeit eingezogen werden zu Lasten meines unten angeführten Kontos. Diese Einzugsermächtigung ist jederzeit widerruflich. Sollte das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Name Anschrift Konto-Nr.
Bankleitzahl
Name des Kreditinstituts Ort, Datum
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Monatsschrift Kinderheilkunde 10 · 2004
Unterschrift
e g i e z n A e n i e t h e Hier st nt e m e s i t r e v d a n a This is