Editorial BDI
Mitteilungen des Berufsverbandes Deutscher Internisten e. v.
Internist 2004 · 45:M 215–M 225 DOI 10.1007/s00108-004-1261-0 © Springer-Verlag 2004
Redaktion W. Wesiack, Hamburg
EBM und RLV: Was droht den Internisten ab 2005?
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Schöne Aussicht 5, D-65193 Wiesbaden Telefon: 06 11/181 33 0; Telefax: 0611/18133 50 Email:
[email protected]; Internet: www.bdi.de
Inhalt Editorial
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Fortbildungsnachweispflicht
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Durch Quantität zu Qualität?
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Ein großer Arzt und Lehrer
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Begrüßung neuer Mitglieder
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er neue EBM 2000 plus und die Regelleistungsvolumina kommen definitiv zum 01.01.2005. Jede neue Gebührenordnung bietet natürlich neue Chancen, aber auch neue Risiken. Wie ist die jetzige Ausgangslage? Seit Einführung des bundesweit geltenden EBM hat sich die Honorarverteilung in jeder KV anders entwickelt. Unterschiedliche Entwicklung des Leistungsbedarfs einerseits und der regionalen Gesamtvergütung andererseits führten dazu, dass für den einzelnen Arzt der Honorarverteilungsmaßstab bedeutungsvoller wurde als der EBM selbst. Die unterschiedliche Wirtschaftskraft in den Regionen mit einem Süd-Nordsowie einem West-Ost-Gefälle haben zu einer völlig unterschiedlichen Weiterentwicklung der regionalen Gesamtvergütung geführt. Da die regionalen HVMs unterschiedlich sind und auch HVM-Elemente wie z.B. Praxisbudgets in den EBM aufgenommen wurden, spiegeln Punktwerte die Honorarsituation einer Fachgruppe nur noch unvollständig wieder. Ein bundesweit geltender HVM (die neuen RLV) muss deshalb zu erheblichen Verwerfungen führen. Da die Vergütungsanteile, die Fallwerte und die Fallzahlen in jeder Region unterschiedlich sind, wird das Ausmaß der Verwerfung noch größer sein. Für die Internisten kommt weiter erschwerend hinzu, dass sie als sehr inhomogene Arztgruppe in den KVen höchst unterschiedlichen Fachuntergruppentöpfen zugeordnet worden sind. Das Regelleistungskonzept der KBV beinhaltet eine Konvergenzphase mit einem Übergang von Ist- zu den Solltöpfen in den 4 Quartalen des Jahres 2005. Die Bildung von Arztgruppentöpfen zur Bestim-
mung des RLV einer Arztgruppe erfolgt unter den Bedingungen des nach dem EBM für die Arztgruppe berechneten Anteils an der Gesamtvergütung. Also nicht die Finanzausstattung der Vergangenheit, sondern der Leistungsbedarf im neuen EBM bestimmt das neue Finanzvolumen. Diese Finanzmittel werden durch die fallzahlabhängigen RLV verteilt. Der Kalkulationspunktwert von 5,11 Cent wird durch die regional unterschiedlichen Gesamtvergütungen und Gestaltungen der Honorarverteilungsverträge deutlich unterschiedlich verändert werden. Soviel kann man heute schon sagen: Für alle Internisten werden sich durch den neuen EBM und die RLV erhebliche Veränderungen und Verwerfungen ergeben. Sie werden in unserem Fachgebiet am größten und wahrscheinlich regional unterschiedlich sein. Fazit: Der BDI wird regional unterschiedliche Strategien brauchen. Er muss für seine Mitglieder bzw. deren Fachgruppen regional die Folgen bei den KVen hinterfragen und darauf drängen, dass möglichst homogene internistische Untergruppen gebildet werden. Er wird aber die oben aufgeführten systemimmanenten Verwerfungen nicht verhindern können. Ihr
Dr. med. Wolfgang Wesiack Präsident
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Fortbildungsnachweispflicht Gesetzliche Grundlagen
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as Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVModernisierungsgesetz – GMG) ist zum 01.01.2004 in Kraft getreten. In der amtlichen Begründung steht dazu, dass die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung strukturelle Reformen sowie eine Neuordnung der Finanzierung umfasst. Die strukturellen Maßnahmen sollen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessern. Diese Maßnahmen sehen u.a. eine Pflicht zur fachlichen Fortbildung vor. Die Pflicht zur ärztlichen Fortbildung ist Bestandteil der ärztlichen Berufsordnung. § 4 der (Muster-)Berufsordnung lautet: „Der Arzt, der seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.“ Gemäß § 95 d SGB V verpflichtet nun der Gesetzgeber die Vertragsärzte, sich regelmäßig fachlich fortzubilden und einen entsprechenden Nachweis der Kassenärztlichen Vereinigung in einem fünfjährigen Zyklus vorzulegen. Vertragsärzte, die zum 30.06.2004 zugelassen sind, müssen den Fortbildungsnachweis erstmalig bis zum 30.06.2009 erbringen. Fehlt der Nachweis, muss die Kassenärztliche Vereinigung den Vergütungsanspruch des Arztes zunächst um 10 Prozent, ab dem 5. Quartal um 25 Prozent kürzen. Im Gesetzestext heißt es weiter: „Ein Vertragsarzt kann die für den Fünfjahreszeitraum festgelegte Fortbildung binnen zwei Jahren nachholen; die nachgeholte Fortbildung wird auf den folgenden Fünfjahreszeitraum nicht angerechnet. Die Honorar-
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kürzung endet nach Ablauf des Quartals, in dem der vollständige Fortbildungsnachweis erbracht wird. Erbringt ein Vertragsarzt den Fortbildungsnachweis nicht spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums, soll die Kassenärztliche Vereinigung unverzüglich gegenüber dem Zulassungsausschuss einen Antrag auf Entziehung der Zulassung stellen. Wird die Zulassungsentziehung abgelehnt, endet die Honorarkürzung nach Ablauf des Quartals, in dem der Vertragsarzt den vollständigen Fortbildungsnachweis des folgenden Fünfjahreszeitraums erbringt.“ Dies gilt auch für angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums. Erbringt der angestellte Arzt die für den Fünfjahreszeitraum festgelegte Fortbildung nicht, wird das Honorar des medizinischen Versorgungszentrums oder des Vertragsarztes gekürzt. Für den Nachweis über die Fortbildung sind in der Regel die Fortbildungszertifikate der Ärztekammern zugrunde zu legen. Andere Fortbildungszertifikate müssen den Kriterien entsprechen, die die Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern auf Bundesebene aufgestellt haben. Auch die Fachärzte an Krankenhäusern sind von der gesetzlichen Fortbildungspflicht betroffen: § 137 Absatz 1, Satz 1 lautet: „Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt unter Beteiligung des Verbandes der privaten Krankenversicherung, der Bundesärztekammer sowie der Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 zugelassene Krankenhäuser einheitlich für alle Patienten.“ Ausführungen zur Fortbildungspflicht finden sich unter § 137 a) cc) Abs. 2:
„Kriterien für die indikationsbezogene Notwendigkeit und Qualität der im Rahmen der Krankenhausbehandlung durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Leistungen, insbesondere aufwändiger medizintechnischer Leistungen: dabei sind auch Mindestanforderungen an die Strukturqualität einschließlich im Abstand von fünf Jahren zu erfüllender Fortbildungspflichten der Fachärzte und an die Ergebnisqualität festzulegen.“ Die Mindestanforderungen zur Strukturqualität werden vom Gesetzgeber nicht vorgegeben, sondern müssen noch im Gemeinsamen Bundesausschuss diskutiert und festgelegt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird vom Gesetzgeber aufgefordert, im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer auf Bundesebene den angemessenen Umfang der im Fünfjahreszeitraum notwendigen Fortbildung für Vertragsärzte zu regeln.
Mitteilungen BDI Rudolf Henke · Vorsitzender der Krankenhaus-Gremien der Bundesärztekammer
Durch Quantität zu Qualität? Folgen der Konzentration und Zentralisierung von medizinischer Versorgung für die Bevölkerung. Teil 1
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ehr geehrte Damen und Herren,
Übung macht den Meister. So lautet ein Sprichwort, und auch in der Medizin ist die Erkenntnis, dass häufiges Operieren oder ein eingespieltes Team aus Chirurgen, Anästhesisten, weiteren Fachkräften und eine routinierte postoperative Versorgung besser für die Überlebenschancen der Patienten sind als ungeübtes Probieren, organisatorisches Chaos, autodidaktischer Wissenserwerb und Helfer ohne Routine nicht grundsätzlich neu. Vor 25 Jahren zeigte eine US-Studie, dass eine Beziehung zwischen Operationshäufigkeit einer Klinik und Mortalität der Patienten bestehen kann (Luft, Bunker, Enthoven: Should operations be regionalized, NEJM 1979) Zentrale Schlussfolgerung dieser Studie über die empirische Beziehung zwischen chirurgischer Quantität und Sterblichkeit: Mit zunehmender Zahl von Operationen sinkt die Sterblichkeit der Patienten. Dieser Satz wurde zum Treibstoff für eine zunächst vor allem in den USA heftig geführte Diskussion darüber, ob bestimmte Operationen nicht besser an wenigen ausgewiesenen Zentren durchgeführt werden sollten. Dass diese Diskussion auch den deutschen Gesetzgeber erreicht hat, zeigt ein Blick in das Sozialgesetzbuch V, wie wir
es seit der Neufassung des Fallpauschalengesetzes 2002 kennen. Vor allem zwei Bestimmungen in § 137 „Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern“ sind hier von Belang. Sie wissen, dass es in diesem Paragraphen um einheitlich für alle Patienten zu vereinbarende Maßnahmen der Qualitätssicherung geht, die die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft vereinbaren, und zwar unter spät erreichter aber ausdrücklich ins Gesetz aufgenommener Beteiligung der Bundesärztekammer sowie der Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe. Dabei sind – so der Gesetzestext – die Erfordernisse einer sektor- und berufsgruppenübergreifenden Versorgung angemessen zu berücksichtigen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist zur Stellungnahme Gelegenheit zu geben. Die Vereinbarungen regeln unter anderem – und was unser heutiges Thema betrifft insbesondere – 1. einen Katalog planbarer Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist 2. mit Mindestmengen für die jeweiligen Leistungen je Arzt oder Krankenhaus und
3. Ausnahmetatbestände. Die Vereinbarungen regeln weiterhin Inhalt und Umfang eines im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden strukturierten Qualitätsberichts der zugelassenen Krankenhäuser, in dem der Stand der Qualitätssicherung sowie der Stand der Umsetzung der Regelungen aus dem Katalog planbarer Leistungen dargestellt wird. Der Bericht hat auch Art und Anzahl der Leistungen des Krankenhauses auszuweisen. Er ist im Internet zu veröffentlichen. Der Bericht ist erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 zu erstellen. Wenn die in dem Katalog planbarer Leistungen enthaltene erforderliche Mindestmenge bei planbaren Leistungen voraussichtlich nicht erreicht wird, dürfen ab diesem Jahr 2004 entsprechende Leistungen nicht mehr erbracht werden. Die Bundesländer, insbesondere Brandenburg, haben bei den Beratungen im Vermittlungsausschuss als Öffnungsformel erreicht, dass die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde Leistungen aus dem Katalog bestimmen kann, bei denen das Verbot der Leistungserbringung die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung gefährden könnte. Sie entscheidet in solchen Fällen
Referat auf dem 107. Deutschen Ärztetag 2004 in Bremen Der Internist 9 · 2004
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auf Antrag des Krankenhauses über die Nichtanwendung des Leistungsverbotes. Zum Zweck einer Erhöhung von Transparenz und Qualität der stationären Versorgung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen und ihre Verbände die Vertragsärzte und die Versicherten auf der Basis der Qualitätsberichte auch vergleichend über die Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser informieren und Empfehlungen aussprechen. Obwohl es einen Katalog mit Mindestmengen je Arzt oder Krankenhaus belegter Leistungen auf der Bundesebene zunächst noch nicht gab, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2002 entschieden, dass solche Mindestmengen im größten deutschen Bundesland in Zukunft für die Behandlung des Mammakarzinoms gelten sollen. Sie übernahm dabei die von European Society of Mastology (EUSOMA) vorgelegten Kriterien, wonach pro Jahr mindestens 150 Eingriffe notwendig sind, um das Attribut Senologie im Krankenhausplan zu erhalten. Schließen sich mehrere Krankenhäuser zu einem Brustzentrum zusammen, dann soll die Möglichkeit bestehen, dass auch an zwei Stellen operiert werden kann, wenn in der jeweiligen Institution 100 Eingriffe erreicht werden. Auf jeden Fall müssen die beteiligten Operateure jeweils 50 Eingriffe pro Jahr nachweisen. Für die Versorgung von Patientinnen mit Mammakarzinom müsste die konsequente Anwendung dieser Regeln dazu führen, dass sich die Zahl der für den operativen Eingriff in Betracht kommenden Kliniken von bislang rund 240 auf 40 bis 50 reduzieren würde. Inzwischen finden sich diese Mindestmengenregelungen auch als Bestandteil in Nordrhein-Westfalen abgeschlossener Disease Management Verträge wieder, sodass die gesundheitspolitische Bedeutung weiter steigt. Nach anfänglicher Zurückhaltung hat die Bundesregierung ab Mitte 2003 mit einiger Intensität darauf gedrängt, dass die im Gesetz genannten Vertragsparteien einen entsprechenden Mindestmengenkatalog vereinbaren sollen. Der Staatsekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Dr. Klaus Theo Schröder hat sich in einem Schreiben vom 3. Juli 2003 dafür verwendet.
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Die für die Gesetzliche Krankenversicherung in dieser Frage federführenden Ersatzkassen haben daraufhin den Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung erarbeitet und eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen beigebracht. Darin wurden jeweils auf ein Jahr bezogene Mindestmengen pro Krankenhaus und pro gelistetem Operateur für eine Reihe von Karzinomresektionen, Gefäßeingriffen sowie Organtransplantationen einschließlich der Stammzelltransplantation aufgeführt. ▂ ▂ ▂ ▂ ▂ ▂ ▂ ▂ ▂ ▂
Ösophaguskarzinom Pankreaskarzinom Koronarchirurgie Carotis-TEA PTCA Stammzelltransplantation Herztransplantation Nierentransplantation Lebertransplantation Mammakarzinom
10 10 100 20 150 20 9 40 25 150
5 5 50 10 75 – – – – 50
Als in der Evidenz nicht ausreichend gesichert wurden z. B. Leberteilresektionen, Operationen des Bauchaortenaneurysmas, Endoprothesen an Hüft- und Kniegelenk, andere orthopädische Eingriffe am Kniegelenk, die Erstbehandlung des Polytraumas oder die Behandlung bei akutem Myokardinfarkt genannt. Allein dieses Spektrum lässt erkennen, dass die Diskussion keineswegs bei den im Gesetz genannten planbaren, also elektiven Leistungen stoppt, denn sonst hätte man wohl kaum zur Erstbehandlung des Polytraumas oder zur Behandlung bei akutem Myokardinfarkt Stellung genommen. Aufbauend auf der Stellungnahme des MDS haben die Krankenkassen im Rahmen des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt, ohne dabei im einzelnen den Nachweis zu erbringen, inwieweit die Festsetzung einer bestimmten Leistungsmenge in der zunächst vorgesehenen starren Form überhaupt mit einer guten Qualität der Leistung korreliert bzw. welche weiteren Qualitätssicherungsparameter einen möglicherweise stärkeren Einfluss auf das Ergebnis haben. Die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, waren, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, bereits in einem Antrag an den Deutschen Ärztetag enthal-
ten, den Sie im vergangenen Jahr an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen haben. Lassen Sie mich einige dieser Fragen in Erinnerung rufen: ▂ Ist es bei systemischen Erkrankungen wie z.B. dem Mammakarzinom sinnvoll, die dafür vorgesehenen Zentren auf (jährlicher) Mindestmengenbasis zuzulassen, wenn sich die Erkrankung über Jahrzehnte erstrecken kann und die operative Versorgung nur eine Komponente in der Versorgungskette darstellt? ▂ Führen die zeitgleichen Änderungen der Krankenhauspläne mit Fallzahlkomponenten und die Vergütung nach Diagnosis related Groups (DRG‘s) in ihrem Zusammenwirken zu erheblichen Engpässen und Warteschlangen in der Gesundheitsversorgung? ▂ Welchen Einfluss haben Lernkurven auf die Ausprägung des Indikators „Mindestmengen“, zumal bekannt ist, dass nach einer bestimmten Anzahl von Operationen die gleichen Ergebnisse (z.B. bei Lebertransplantationen) in neu entstehenden Zentren und in etablierten Zentren erzielt werden? ▂ In welchen Fällen kann durch Synergieeffekt von spezialisierten Zentren – trotz Unterschreitung der Mindestmenge – hohe Qualität erzielt werden, wie dies für Transplantationen der Leber bei Kindern und Erwachsenen gezeigt wurde? ▂ Kann ausgeschlossen werden, dass eine „Ausdünnung“ der Versorgung herbeigeführt wird – z.B. durch längere Anreisen von Patienten und damit verbunden durch längere „kalte Ischämiezeiten“ bei Transplantationen? ▂ Darüber hinaus haben wir die Interferenz der Regelungen zur Mindestmengenproblematik auch mit den Möglichkeiten zur Weiterbildung, der Weiterentwicklung der DRGs und anderer Rechtsnormen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bundesärztekammer Herrn Professor Dr. Max Geraedts vom Institut für Medizinische Soziologie der medizinischen Einrichtung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf um ein Gutachten zu der grundle-
Mitteilungen BDI – In Memoriam genden Frage gebeten, ob aus einer Mengenregelung und der daraus folgenden Versorgungszentralisierung tatsächlich für den Patienten spürbare Ergebnisverbesserungen resultieren. Dabei ging es zu keinem Zeitpunkt darum, den Initiatoren der Mindestmengenregelung den guten Willen abzusprechen, im Sinne der Patientinnen und Patienten handeln zu wollen. Die Frage ist nur, ob ungewollte Konsequenzen resultieren, die letzten Endes die gut gemeinte Absicht der Politik zu einer Fehlinvestition werden lassen können. Herr Professor Geraedts wird die Ergebnisse seiner Untersuchungen gleich selbst darstellen. Am 25. November 2003 haben in der BQS neuerliche Verhandlungen zu einer Mindestmengenvereinbarung nach §137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V stattgefunden und zu folgender Regelung für fünf Indikationen geführt: 1. Lebertransplantation: Jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus 10 2. Nierentransplantation: Jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus 20 3. Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus: Jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus/pro Arzt 5/5 4. Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas: Jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus/pro Arzt 5/5 5. Stammzellentransplantation: Jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus 12. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat auf Basis der derzeit verfügbaren Erkenntnisse eine Positionierung zum Thema vorgenommen, die wir in dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag formuliert haben. Ehe ich Ihnen diesen Entschließungsantrag vorstelle und erläutere, möchte ich jetzt Herrn Professor Geraedts Gelegenheit geben, uns die notwendige wissenschaftliche Evidenz zur Ableitung von Mindestmengen vor Augen zu führen. Ich danke Ihnen zunächst für Ihre Aufmerksamkeit bis hierher.
Ein großer Arzt und Lehrer Spezialisierung und Technisierung der Medizin haben die Erkenntnis- und Handlungsmöglichkeiten des Arztes entscheidend erweitert, bergen aber in sich die Gefahr, dass die Persönlichkeit des Arztes in ihrer Wirkung zurücktritt. Eine der großen Arztpersönlichkeiten der 2. Hälfte des vergangenen Jahrhunderts war zweifellos Hans Erhard Bock, der von 1948 bis 1962 Professor für Innere Medizin an der Universität Marburg, ab 1962 bis zu seiner Emeritierung an der Universität Tübingen war. Das Vorbild des Hausarztes der Eltern hat schon beim Gymnasiasten Bock den Wunsch geweckt, Arzt zu werden. Nach dem Studium in Marburg, München, Jena und Hamburg waren seine prägenden klinischen Lehrer C. Hegler am St. Georg-Krankenhaus in Hamburg und vor allem Franz Volhard in Frankfurt. Nach verschiedenen Zwischenstationen als beratender Internist im Krieg und als Oberarzt an den Universitätskliniken in Berlin und Tübingen wurde H. E. Bock 1948 als Professor für Innere Medizin an die Universität Marburg berufen. In den durch viele Schwierigkeiten geprägten Nachkriegsjahren hat sich H. E. Bock mit einer Gruppe junger Mitarbeiter erfolgreich bemüht, den Anschluss an die internationale medizinische Forschung wieder zu erlangen und darauf aufbauend eigene Wege zu gehen. Die Aufbruchsstimmung und Begeisterung für die neuen Entwicklungen in der Medizin ist allen damals Beteiligten unvergesslich. Auf verschiedenen Gebieten der Inneren Medizin wurden von H. E. Bock und seinen Mitarbeitern neue Erkenntnisse über die Entstehung von Krankheiten und neue diagnostische und therapeutische Verfahren entwickelt. Diese Arbeiten wurden ab 1962 an der Tübinger Klinik mit erweiterten Fragestellungen und neuen methodischen Ansätzen erfolgreich fortgeführt. Die wichtigste Wirkung von H. E. Bock lag aber nicht in seiner wissenschaftlichen Arbeit, so sehr für ihn wissenschaftliche Erkenntnis eine unerlässliche, wenn auch
nicht hinreichende Grundlage ärztlichen Handelns war. Sein zentrales Anliegen, das er nicht verbal vorgetragen, sondern täglich vorgelebt hat, war die persönliche Zuwendung zum Kranken und Offenheit für dessen Nöte, Leiden und Ängste. Wer Hans Erhard Bock außerhalb der Klinik in seiner kurzen stakkato-artigen Sprechweise und prägnanten Diktion erlebte, war überrascht, wie er bei der Begegnung mit einem Kranken zuhören und das Gespräch durch Aufmunterung und Zuspruch, klare Weisung und Tröstung der Situation des Kranken anpassen konnte. Unvergesslich und immer wieder beeindruckend war auch seine Meisterschaft, wenn er bei der unmittelbaren Untersuchung beobachtend, tastend, hörend und fühlend Krankheitssymptome aufspürte und durch blitzschnelle gedankliche Assoziationen mit seiner Erfahrung und seinem Wissen eine Diagnose entwickelte. Sein Gedächtnis an früher gemachte Erfahrungen und seine Fähigkeit, Wissen abrufbar zu speichern, waren bis ins hohe Alter beeindruckend, ebenso seine stete Präsenz bei der Betreuung der Kranken und seine Belastbarkeit als Arzt, Forscher und Lehrer.
▃ Es war sein zentrales Anliegen, nicht nur Erfahrung und Wissen, sondern vor allem seine Auffassung von der Erfüllung des ärztlichen Auftrages an jüngere Ärztinnen und Ärzte weiterzugeben. So entstand das, was von Außenstehenden als „Bock’sche Schule“ bezeichnet wurde. Er erwartete einen hohen Einsatz seiner Mitarbeiter, doch hat er nie gefordert, was er nicht selbst zu leisten bereit war. Seine Fairness und sein Sinn für Gerechtigkeit waren verlässliche Konstanten seines Wesens. Am Morgen des 12. Juli 2004 ist H. E. Bock, nachdem er sich 2 Gedichte vorlesen ließ, verstorben. W. Gerok, Freiburg
Dieser Artikel wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt. Der Internist 9 · 2004
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Begrüßung neuer Mitglieder Neue Mitglieder ▃ Bayern
▃ Bremen
▃ Nordwürttemberg
▃ Österreich
Herrn Kamer Celik 94032 Passau
Herrn Dr. med. Sven Rogge 28201 Bremen
Herrn Dr. med. Friedhelm Hamler 73728 Esslingen
Frau Dr. med. Angelika Steinort 8010 Graz
Frau Imke Behnken 60318 Frankfurt
Herrn Dr. med. Rüdiger Holzberg 71665 Vaihingen
Herrn Dr. med. univ. Egon Zoehrer 9372 Eberstein
Herrn Bakri Marchha 35039 Marburg
▃ Saarland
▃ Schweiz
▃ Niedersachsen
Herrn Fernando Gatto 66333 Völklingen
Frau Dr. med. Katrin Stöter 6004 Luzern
Frau Dr. med. Anja Distelkötter 29525 Uelzen
Herrn Dr. med. Claus Mai 66424 Homburg
Herrn Dr. med. Garrelt Janssen 26316 Varl
▃ Sachsen
Frau Larissa Pacholik 26123 Oldenburg
Herrn Dr. med. Thomas Kündiger 04107 Leipzig
Frau Dr. med. Catherine Kuhlmann 82327 Tutzing Frau Dr. med. Heike Machold-Menzel 85283 Wolnzach-Gosselshausen Herrn Dr. med. Christian Marquardt 84028 Landhut Herrn Fabian Müller 81667 München Herrn Robert Pavlik 90409 Nürnberg Herrn Harald Poschenrieder 93049 Regensburg Herrn Dr. med. Martin Roth 94094 Rotthalmünster Herrn Dr. med. Thomas Schlüter 85354 Freising Herrn Michael Schober 84508 Burgkirchen Herrn Dr. med. Ingo Schubert 82319 Starnberg Frau Dr. med. (RUS) Natalija Terton 81669 München Frau Dr. med. Thu Cuc Trinh 81241 München
▃ Nordbaden Frau Dr. med. Victoria Beckenbach 69123 Heidelberg
Frau Magdalena Panzer 04105 Leipzig ▃ Sachsen-Anhalt
Frau Dagmar Werkmann 72250 Freudenstadt
Frau Dr. med. Sandrina Häntze 06844 Dessau
▃ Nordrhein
Herrn Dr. med. Carsten Schober 39317 OT Parey, Elbe-Parey
Frau Denise Blankertz 52538 Gangelt Herrn Andreas Diel 53797 Lohmar Frau Dr. med. Nina Jung 50374 Erftstadt
Herrn Dr. med. Thomas Hopfe 14129 Berlin
Frau Dr. med. Imogen Krebs 53115 Bonn
Frau Dr. med. Mirjam Reiner 13158 Berlin
Herrn Oliver Röderer
Frau Dr. med. Heike Völker 13088 Berlin
Herrn Chi Cuong Thieu 41065 Mönchengladbach
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Frau Claudia Landgraf 08396 Waldenburg
Herrn Steffen Grüll 74915 Waibstadt
▃ Berlin
Frau Melanie Gantert 10967 Berlin
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▃ Hessen
51063 Köln
▃ Südbaden Herrn Gerd Pape 79674 Todtnau ▃ Trier Herrn Eduard Uhrich 54470 Bernkastel-Kues ▃ Westfalen-Lippe Frau Wiebke Lubahn 33335 Gütersloh Herrn Alexander Wild 44388 Dortmund
Mitteilungen BDI
Überblick BDI-Seminarkongresse/Tagungen für ärztliche Fortbildung 2004
Nationale Veranstaltungen ▂ Doppler-Echokardiographie-Refresherkurs, München ▂ Intensivkurs: Kardiologie/Pneumologie,* Bad Krozingen ▂ Echokardiographie-Aufbaukurs, Wiesbaden* ▂ Bronchoskopiekurs, Nürnberg ▂ Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren, (Kurs B), Teneriffa ▂ Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie, Teil 1, Wiesbaden
CME 12
18.09.–19.09.2004
vorauss. 16 22.10.–24.10.2004 36 13.11.–16.11.2004 25 25.11.–27.11.2004 20
26.11.–02.12.2004
10
11.12.2004
*gem. KBV-Richtl.
Internationale Veranstaltungen / Seminarkongresse
2004/2005
▂ ▂ ▂ ▂ ▂ ▂
26.09.–02.10.2004 25.11.–04.12.2004 06.02.–11.02.2005 27.02.–04.03.2005 21.05.–28.05.2005 28.08.–02.09.2005
Venedig Teneriffa* Bad Reichenhall Bad Kleinkirchheim Mallorca/Playa de Muro Pörtschach/Wörthersee
20 20 30 20 20 20
(Kurse werden zusätzlich mit Fortbildungspunkten bewertet.) * Einzelheiten zu diesen Kongressen finden Sie auf nachfolgenden Seiten
Änderungen vorbehalten. Weiterhin bieten wir zahlreiche Fort- und Weiterbildungsseminare im Bundesgebiet an. Informationen hierzu halten wir für Sie bereit
Auskunft und Anmeldung Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Kongressabteilung Postfach 1566 D-65005 Wiesbaden Tel.: 0611/18133-22 oder -24 Fax: 0611/18133-23 E-Mail:
[email protected] Internet: http://www.bdi.de Der Internist 9 · 2004
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Anmeldung (bitte gewünschten Kongress ankreuzen) Kursübersicht
München
Wiesbaden
Doppler-Echokardiographie-Refresher CME: 12
Echokardiographie-Aufbaukurs (nach KBV-Richtlinien) CME: 36
18.09. – 19.09.2004 Leitung: PD Dr. med. W. Zwehl, München Kursort: Städt. Krankenhaus München-Schwabing 2. Med. Abt., Kölner Platz 1, 80804 München 18.09.04: 09.00 bis 12.00 Uhr u. 13.00-18.00 Uhr 19.09.04: 09.00 bis 13.00 Uhr € 230,00 für Nichtmitglieder € 180,00 für Mitglieder
13.11. – 16.11.2004
Nürnberg
Leitung: OA Dr. med. F.-J. Beck, Wiesbaden Kursort: Dr. Horst-Schmidt-Kliniken/Kardiologie Ludwig-Erhard-Straße 100, 65199 Wiesbaden 13.11.04 bis 15.11.04 von 8.30 Uhr bis 19.00 Uhr und 16.11.04 von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr € 420,00 für Nichtmitglieder € 340,00 für Mitglieder
Wiesbaden
Nürnberger Bronchoskopieseminar CME: 25
Ultraschall-Refresherkurs Echokardiographie (Teil 1) CME: 10
25.11. – 27.11.2004 Leitung: OA Dr. med. M. Wagner, Nürnberg Kursort: Klinikum Nürnberg Nord, Heinerichstr. 58, 90340 Nürnberg 25.11.04: 14.00 bis 18.30 Uhr 26.11.04: 09.00 bis 17.00 Uhr 27.11.04: 09.00 bis 17.00 Uhr € 260,00 für Nichtmitglieder € 210,00 für Mitglieder
11.12.2004 Leitung: OA Dr. med. F.-J. Beck, Wiesbaden Kursort: Dr. Horst-Schmidt-Kliniken/Kardiologie Ludwig-Erhard-Straße 100, 65199 Wiesbaden 11.12.04 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr € 180,00 für Nichtmitglieder € 130,00 für Mitglieder
Hiermit melde ich mich verbindlich zu oben angekreuzten Kurs an: Akad. Titel:
Vor- und Zuname:
Anschrift (privat)*:
Anschrift (dienstl.):
Tel.: Ich bin:
Mitglied des BDI
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Hiermit erkenne ich die Teilnahmebedingungen des BDI an. Datum
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Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen. (* = wird für Ihre Teilnahmebescheinigung benötigt) Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne weitere Programminformationen zu den einzelnen Kursen zu.
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Nichtmitglied
Mitteilungen BDI
Puerto de la Cruz/Teneriffa Venedig 2004 – Palazzo Donnerstag, 25. November bis Samstag,Albrizzi 4. Dezember 2004 Sonntag, 26. September bis Samstag, Oktober 2004 Tagungsort: Hotel Riu Garoé, Doctor2.Celestino Pádròn 3, E-38400 Puerto de la Cruz
Eröffnung 17.00 UhrLandesärtzekammer – Festrede: Frau Prof. Nevia Pizzul-Capello Der Kongress wird von der Hessen mit 20 Fortbildungspunkten zertifiziert. Kurse werden zusätzlich mit Fortbildungspunkten bewertet. „Die venezianische Gesundheitspolitik zur Zeit der Pest“ Kursübersicht/Anmeldung Kursübersicht
Kurs CME Datum Uhrzeit Mitgl. €/Nichtmitgl. € Leitung Uhrzeit Montag, 27.09.04 Dienstag, 28.09.04 Mittwoch, 29.09.04 Donnerstag, 30.09.04 Freitag,01.10.04 Saal I Hypertonie Kardiologie Kardiologie 10.00–13.00 110,00/160,00 Kardiologie 09.00 – 10.00 Kardiologie Diabetologie 15 29.11.–01.12.04 C. Jaursch-Hancke/ Praktische Umsetzung Rationelle SekundärTherapieansätze Akt. Meilensteine Akt. Meilensteine Wiesbaden der neuen Leitlinien prävention bei KHK bei Herzinsuffizienz zur cardiovascul. zur cardiovascul. Ernährungsmedizin in der Hausarztpraxis 10 29.11.–30.11.04 16.00–19.00 kostenlos/kostenlos H. Walle/Kirkel zur arteriellen G. Bönner/ G. Bönner/ Therapie: Konsequenzen Therapie: Konse (Neuro-)Psychiatrisches Kolloquium für die Praxis 8 01.12.–03.12.04 16.00–18.00 80.–/110.– Dr. L. Blaha/Deggendorf Bad Krozingen Bad Krozingen für die Praxis, Teil 2 quenzen für die Hypertonie Internistische Notfälle 5 02.12.–03.12.04 10.00–12.00 50.–/80.– Dr. Petra Heizmann/Berlin G. Bönner/ Praxis, Teil 1 P. Baumgart/Münster Saal II P. Baumgart/Münster Bad Krozingen Refresher-Sonographie-Combi-Kurse (4 Kurse/Einzelanm. mögl.) + 270,00/380,00 Pharmakologie 10.00 – 11.45 Psychiatrie StoffwechselNephrologie/Pathologie Gastroenterologie Echokardiographie 10 26.11.–27.11.04: 80,00/110,00 A. Fischbach/Wiesbaden U. Borchard/ Ängste Diabetes mellitus Divertikulose/-itis störungen am 26.11. von 16.00–19.00 Uhr und am 27.11. von 10.00–13.00 Uhr Gabriela Stoppe/ Diabetische Nephropathie Reizdarmsyndrom Adipositas Düsseldorf Lungen- u. Pleura-Sonographie 10 29.11.–30.11.04 10.00–13.00 80,00/110,00 G.Mathis/Hohenems R. Fünfstück/Weimar A. Tromm/Hattingen J. G. Wechsler/ Basel Sonographie-Abdomen 15 29.11.–01.12.04 16.00–19.00 110,00/160,00 W.D.Strohm/Heilbronn Makro- u. Mikroangiopathi– München Farbduplexsonographie 10 aus 01.12.–02.12.04 10.00–13.00 80,00/110,00 Ch.Jakobeit/Radevormwald en b. Diabetes mellitus (Abdominelle Gefäße u. Organe inkl. Niere - Tipps Tricks bei Beinvenenthrombose) der Sicht des und Pathologen Reisemedizin Valeria Gärtner/Tübingen5 02.12.–03.12.04: 50,00/80,00 G. Hess/Mannheim geeignet auch f.Pause Praxispersonal am 02.12. am 03.12. von 10.00–12.00 Uhr Pause 11.45 – 12.00 Pausevon 16.00–18.00 Uhr undPause Pause Saal III Labormedizin Pneumologie Endokrinologie 12.00 – 13.00 Andrologie Nephrologie Orthopädie HWS-Rücken-Füße 5 29.11.–30.11.04 16.00–18.00 CRP, BNP, IMA: E. Schmitt/Wiesbaden COPD (obstruktive Lungen- 50,00/80,00 HypophysenCornelia Harnwegsinfektionen Dermatologie Fälle in der tägl. Praxis 5 01.12.–02.12.04 16.00–18.00 S. Wassilew/Krefeld neue Serummarker erkrankung) nicht nur auf die 50,00/80,00 Mikrobiologische Aspekte Jaursch-Hancke/ erkrankungen Saal IV Lunge kommt es an und Therapiestrategien Wiesbaden Diagnose und in der Kardiologie Zusatzbezeichnung + A. Pforte/Hamburg R. Fünfstück/Weimar 26.11.–02.12.04 T. Demant/Dresden Therapie 10.00–13.15 270,00/380,00 B. Uehleke/Berlin Naturheilverfahren Kurs B 16.00–19.15 XiaoyaO.-A. Li/Augsburg Müller/ München 20 16.00–19.15 150,00/200,00 26.11.2004 XiaoyaPause Li/Augsburg Pause Pause 10.00–13.15 27.11.2004 Fälle aus der Praxis Fälle aus der Praxis Fälle aus der Praxis Fälle aus der Praxis 29.11.2004 Diabetologie Arzt und Recht16.00–19.15 Pharmakologie Gastroenterologie 20 30.11.2004 Therapieprobleme im U. Borchard/ Th. Hermans/ 10.00–13.15 Marie-Luise Hermans/ 16.00–19.15 Alltag. Orale Antidia- Düsseldorf Euskirchen Euskirchen Frankfurt a. M. Workshop - Naturheilverfahren 26.11.2004 10.00–13.15 150,00/200,00 betika u. Fehler B. Uehleke/Berlin – Ernährungstherapie, Elektrotherapie, 29.11.2004 10.00–13.15 i. d. Insulintherapie Neuraltherapie, Ordnungsverfahren 01.12.2004 10.00–13.15 H. Mehnert/München (Krankenführung- u. Gespräch) 20 16.00–19.15 02.12.2004 10.00–13.15
Akupunktur und 13.00 – 14.15 Pause Chinesische Medizin 14.15 – 15.45 Fälle aus der Praxis (mit praktischen Übungen Proktologie z.B. Tai Chi, E. QiHancke/ Jong etc.)
Pause
Weitere Angaben Tageskarte Datum: 40,–/ 60,– Kongresskarte 100,–/150,– Ermäßigte Kongresskarte (gilt nur in Verbindung mit + gekennz. Kursen 50,–/ 80,– Med. Assistenzpersonal 70,–/ 70,– Ärzte im Praktikum (AIP), Turnusärzte (bis 3. Ausb.jahr), Ärztinnen und Ärzte im Erziehungsurlaub, Ärzte im Ruhestand und arbeitslose Mediziner erhalten bei Belegung der Seminarkongresse u. Sonderkurse 30 % auf d. Rechnungsendbetrag. (Bitte unbedingt Bescheinigung beifügen)
Ich bin:
Mitglied im BDI e.V. Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem/den angekreuzten Kurs/en an. Nichtmitglied Es gelten die Teilnahmebedingungen des BDI e.V. Reservierung eines Abstraktbandes zum Kongress inkl. CD (Bezahlung erfolgt vor Ort)
Name, Vorname, Stempel, Anschrift, Telefonnr Änderungen vorbehalten.
Datum/Unterschrift
Der Internist 9 · 2004
| M223
M224 |
Der Internist 9 · 2004
Schmerztherapie Nuklearmed. Methoden Gynäkologie Nuklearmedizin und Autoimmunkrankheiten M. Strumpf/Bremen i. d. Onkologie unter bes. W. Eiermann/München C.-M. Kirsch/Homburg Berücksichtigung von GEP Tumoren C.-M. Kirsch/Homburg
Gastroenterologie Refluxkrankheit und Barett Ösophagus W. Rösch/Frankfurt Infektiologie Seuchen im 20. und 21. Jahrhundert G. Hess/Mannheim
EKG-Refresher J. Niebauer/Leipzig
Schmerztherapie M. Strumpf/Bremen
Ernährung Enterale Ernährung U. Rabast/Hattingen
Orthopädie Schulter – Schmerz E. SChmitt/Wiesbaden
Ernährung Sinn u. Unsinn gastroenterologischer Diäten U. Rabast/Hattingen
12.00 - 13.00
14.15 - 15.45
16.00 - 17.00
17.00 - 18.00
18.00 - 19.00
20.30 - 22.00
Dienstag, 30.11.04
Rheumatologie Rieke Alten/Berlin
Mittwoch, 01.12.04
Endokrinologie O.-A. Müller/München
Infektiologie Harnwegsinfektionen Endokarditisprophylaxe W. Heizmann/Berlin
Sportmedizin Endothel und Sport K. Völker/Münster
Diabetologie K. Rett/Wiesbaden
Arzt und Recht Th. Hermans/Euskirchen
Gastroenterologie Reizmagen-Reizdarm W. Rösch/Frankfurt
Phytotherapie kontra Schulmedizin bei Erkältung, Rheuma, Impotenz, gynäkol. Erkrankungen B.Uehleke/Berlin
Chirurgie Hiatushernie und Refluxkrankheit B.Husemann/Düsseldorf
Gynäkologie W. Eiermann/München
Pathologie Eine neue Epidemie: Das Barrettsyndrom M. Stolte/Bayreuth
Kasuistik Kasuistik Schilddrüsenerkrankungen Psychiatrie/Recht O.-A. Müller/München L.Blaha/Th.Hermans
Rheumatologie Notfälle i. d. Rheumatologie Unklare Gelenkbeschwerden M. Ausserwinkler/Althofen
Allergologie Pneumologie Diagnostik und Therapie Sonja Beckh/Nürnberg allergischer Erkrankungen Sonja Beckh/Nürnberg
Diabetologie K. Rett/Wiesbaden
Kasuistik Gastro-Sonographie Marie-L.Hermans/ Euskirchen G.Mathis/Hohenems
Rheumatologie Chron. Polyarthritis Spondylarthritis M. Ausserwinkler/ Althofen
Sportmedizin Sport und Arthrose K. Völker/Münster
Rheumatologie Rieke Alten/Berlin
Kardiologie Besonderheiten in der Therapie herzkranker Diabetiker J. Niebauer/Leipzig
10.00 - 11.45
Samstag, 27.11.04 Montag, 29.11.04 Kardiologie KHK vom Myokardinfarkt zur lebensbegleitenden Therapie J. Niebauer/Leipzig
Freitag, 26.11.04
Kardiologie Therapieoptionen bei akuter u. chronischer Herzinsuffizienz J. Niebauer/Leipzig
Uhrzeit
09.00 - 10.00
Kursübersicht Freitag, 03.12.04
Infektiologie Aktuelle Therapie bei HIV R. Raedsch/Wiesbaden
Infektiologie Wundinfektionen in der Praxis W. Heizmann/Berlin
Stoffwechsel u. Kardiol. Metabolisches Syndrom und KHK A. Steinmetz/Andernach
Interaktiver Test über die TED-Fragen des Kongresses (freiwillig)
Gastroenterologie Kolorektales Karzinom J.-F.Riemann/Ludwigsh.
Chirurgie Kurzdarmsyndrom B.Husemann/Düsseldorf
Pathologie Differentialdiagnostik der Colitiden M. Stolte/Bayreuth
Gastroenterologie Helikobakter-Pylorieassoziierte Erkrankungen J.-F.Riemann/Ludwigsh.
Hepatologie W. Arnold/Bremen
Dermatologie Warzenerkrankungen S. Wassilew/Krefeld
Kasuistik Kasuistik Arzneimittelinteraktionen Stoffwechsel u. Kardiol. U. Borchard/Düsseldorf Therapie von Dyslipidämien bei KHK A. Steinmetz/Andernach
Onkologie Häufige Tumore bei HIV R. Raedsch/Wiesbaden
Pharmakologie Neue Arzneimittel Pharmakologie b. älteren Menschen U. Borchard/Düsseldorf
Sportmedizin Immunreaktion bei Belastung K. Völker/Münster
Donnerstag, 02.12.04
Donnerstag, 25. November bis Samstag, 4. Dezember 2004 Schwerpunktthema: Rheumatologie, Infektionskrankheiten, Klinische Pharmakologie
Puerto de la Cruz – Teneriffa 2004
Mitteilungen BDI
Intensivkurs Kardiologie/Pneumologie Zwischen Leitlinien und praktischer Erfahrung Bad Krozingen (bei Freiburg i. Brsg.) 22.–24.10.2004 Kursleitung: Prof. Dr. med. G. Bönner, Bad Krozingen
Progamm Freitag, 22.10.04: 14:00 Uhr Begrüßung 14:15 Uhr Dreidimensionale Echokardiographie. Wie ist der Stand heute? 15:15 Uhr Aktuelle Indikation für das Kardio-CT und Kardio-MR 16:00 Uhr Pause 16:30 Uhr Atriale Tachykardie: Medikation oder Ablation? 17:30 Uhr Ventrikuläre Tachykardie: Hilft hier nur AICD? 18:30 Uhr Ende Samstag, 23.10. 04: 09:00 Uhr Funktionsdiagnostik pneumol. Erkrankungen mit praktischen Beispielen 10:00 Uhr Differentialdiagnostik u. Differentzialtherapie I: Asthma bronchiale 11:00 Uhr Pause 11:30 Uhr Differentialdiagnose und Differentialtherapie II: COPD 13:00 Uhr Mittagspause Kursort:
Prof. Dr. med.Annette Geibel-Zehender (Freiburg) Dr. med. Bley (Freiburg) Dr. med. Arentz (Bad Krozingen) Dr. med. Kalusche (Bad Krozingen) Dr. med. Arentz (Bad Krozingen) Dr. med. Kalusche (Bad Krozingen)
PD Dr. med. Wieshammer (Offenburg) PD Dr. med. Wieshammer (Offenburg) PD Dr. med. Wieshammer (Offenburg)
14:00 Uhr Schlafbezogene Atmungsstörungen bei Herzerkrankungen 14:30 Uhr Diagnostische Entscheidungshilfen bei Herzinsuffizienz 15:15 Uhr Therapeutische Strategien b. Herzinsuffizienz 16:15 Uhr Pause 16:45 Uhr Resynchronisationstherapie b. Herzinsuffizienz 17:30 Uhr Chirurgische Herzersatztherapie 18:30 Uhr Ende Sonntag, 24.10.04: 09:30 Uhr Diagnostik und Risikostratifizierung bei ACS 10:15 Uhr Akutmaßnahmen bei ACS 11:00 Uhr Pause 11:30 Uhr Therapeutische Langzeitstrategie nach ACS 13:00 Uhr Ende
Prof. Dr. med. G. Bönner (Bad Krozingen) Prof. Dr. med. Ch. Holubarsch (Bad Kroz.) Prof. Dr. med. G. Bönner (Bad Krozingen) Prof. Dr. med. Zehender (Freiburg) Prof. Dr. med. F. Beiersdorf (Freiburg)
Prof. Dr. med. J. Zähringer (Freiburg) Prof. Dr. med. F.-J. Neumann (Bad Kroz.) Prof. Dr. med. G. Bönner (Bad Krozingen)
(Änderungen vorbehalten!)
Kurhaus Bad Krozingen, Kurhausstr. 1, 79189 Bad Krozingen (bei Freiburg i. Brsg.)
Dieser Kurs des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. wird von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit voraussichtlich 16 Fortbildungspunkten zertifiziert!
Anmeldung Akad. Titel:
Vor- und Zuname:
Anschrift (privat)*:
Anschrift (dienstl.):
Tel.:
Fax:
Teilnahmegebühren:
€ 210,00 BDI-Mitglieder
€ 250,00 Nichtmitglieder
Ich bin:
Mitglied des BDI
Nichtmitglied
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Berufsverband Deutscher Internisten e.V. Kongressabteilung, Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Tel: 0611-1813322, -24, Fax: 0611-1813323 E-Mail:
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[email protected] Der Internist 9 · 2004
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