Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) Radiologe 2005 · 45:M 139–M 158 DOI 10.1007/s00117-005-1277-z © Springer Medizin Verlag 2005
9 • 2005
Impressum Herausgeber Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) Verantwortlich: Dr. Helmut Altland, Siegburg
Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR)
Editorial Leistungsorientierte Vergütung nicht in Sicht?
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Berufspolitik BDR erfolgreich: Rezertifizierungsverfahren kurative Mammographie geändert
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Dr. rer. pol. Sybille Jegodzinski (je), Bad Harzburg Udo H. Cramer (uc), München Dr. Helmut Altland (ha), Siegburg Dr. Klaus Hamm (kh), Chemnitz PD Dr. Markus Müller-Schimpfle (mms), Frankfurt/Main
Empfehlung vom DIW: Junge Klinikärzte sollten nicht jammern
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Weitere Autoren dieser Ausgabe Dr. Rüdiger Christiansen, Vorsitzender des BDR-Landesverbandes SchleswigHolstein, Kiel Jürgen Witt, Neckarsulm
Redaktion
Landesärztekammer Hessen: Immer mehr Ärzte gehen ins Ausland
144
GOÄ: Zurück zur Sachlichkeit
145
Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich: Effizienz für Deutschland nachgewiesen
149
Neue Berufsordnung: Wie geht es weiter?
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Krankenhausradiologie in Zeiten der G-DRGs
148
Klinik-Qualitätsberichte online: Von der Pflicht zur Kür noch ein längerer Weg
146
Mitglieder
145
Anzeigen
143, 154, 156, 157
Recht Rechtsprechungs-Report Radiologie:
150
Aus den Ländern
Beiträge, die nicht als Stellungnahme des Berufsverbandes gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers dar.
Mammographie-Screening: Ausschreibung in Baden-Württemberg gestartet
146
NRW-Kliniken: Bewilligungsstopp für Neuinvestitionen?
154
Schleswig Holstein: Außerordentliche Mitgliederversammlung zur Honorarverteilungssituation
155
Schleswig Holstein: QuaMaDi jetzt landesweit
156
kurz & bündig Bertelsmann Stiftung: Praxisgebühr zeigt unsoziale Nebenwirkungen • DKFZ bietet neue Hotline zum Mammographie-Screening an • In Rheinland-Pfalz Streit über anonymes AOK-Meldesystem beigelegt 158
Der Radiologe 9 · 2005
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BDR-Fachausschüsse
Herausgeber:
BDR
Berufsverband der Deutschen Radiologen e. V. (BDR), Träger der Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie sowie der Qualitäts-Ring-Radiologie gGmbH, zusammen mit der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG)
Europaangelegenheiten Dr. René Rückner Speersort 8, 20095 Hamburg Tel: 0 40/32 55 52 25, Fax: 0 40/32 49 50 e-mail:
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BDR-Vorstand Vorsitzender Dr. Helmut Altland Wilhelmstraße 60 53721 Siegburg Tel: 0 22 41/33 70 75 Fax: 0 180/50 60 33 65 12 87 E-Mail:
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BDR-Geschäftsstelle Gottfried-Keller-Straße 20 81245 München Tel: 0 89/89 62 36 10 Fax: 0 89/89 62 36 12 E-Mail:
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Der Radiologe 9 · 2005
Berufs- und Standeskunde Dr. Rudolf Kaiser Herz-Jesu-Krankenhaus, MS-Hiltrup Westfalenstraße 109, 48165 Münster Tel: 0 25 01/17 25 20, Fax: 0 25 01/17 25 32 e-mail:
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Kassenführer Dr. Ulrich Wezler Konrad-Adenauer-Straße 12 38226 Salzgitter Tel: 0 53 41/83 05 50 Fax: 0 53 41/83 05 55 E-Mail:
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Länderausschuss Vorsitzender: Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124, 09122 Chemnitz Tel: 0371/22 01 82, Fax: 0371/278 0410 E-Mail:
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Redaktion Dr. Sybille Jegodzinski Public Relations Untere Hofbreite 17a, 38667 Bad Harzburg Tel.: 0 53 22/88 08, Fax: 0 53 22/8 22 47 E-Mail:
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Honorarfragen Prof . Dr. Jürgen Mäurer Tel: 01 72/9 30 03 46, Fax: 0 81 21/22 98 13 e-mail:
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[email protected] Radiologennetze Dr. Rüdiger Christiansen Karlstal 32, 24143 Kiel Tel: 04 31/70 21 60, Fax: 04 31/7 02 16 19 e-mail:
[email protected] Schnittbildverfahren Dr. Erhard Imschweiler Europaallee 1, 90763 Fürth Tel: 09 11/9 71 47 67, Fax: 09 11/9 71 47 68 e-mail:
[email protected] Sonographie Dr. Thomas Neumann Pestalozzistraße 6, 04107 Leipzig Tel: 03 41/21 38 20, Fax: 03 41/2 13 82 11 e-mail:
[email protected] Strahlentherapie Dr. Jürgen Romahn Ketschendorfer Straße 33, 96450 Coburg Tel: 0 95 61/2 02 12, Fax: 0 95 61/2 02 14 e-mail:
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Editorial • Mitteilungen des BDR
Leistungsorientierte Vergütung nicht in Sicht?
„W
as schert mich mein Geschwätz von gestern?“, mögen sich die Vorsitzenden von AOK und Barmer gesagt haben, als sie sich jetzt in einem gemeinsamen Eckpunktepapier der Kassen gegen das derzeitige Konzept des morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) ausgesprochen haben. Noch im Mai hatte es sich ganz anders angehört, als Dr. Hans Jürgen Ahrens und Dr. Eckart Fiedler in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Köhler für die fristgerechte Einführung zum Januar 2007 plädiert hatten. Jetzt liest es sich bei den Kassen anders. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier der Spitzenverbände – und somit auch von AOK und Barmer unterschrieben – ist von fristgerecht nicht mehr die Rede. Dies ist zwar ein recht kurzfristiger Gesinnungswandel, aber weiß man, was intern zwischen den Spitzenverbänden gelaufen ist? Im Eckpunktepapier findet man unter anderem die sicher nett gemeinte Aussage, „die Krankenkassen unterstützen nachdrücklich eine leistungsorientierte ärztliche Vergütung“, aber nach diesem knap-
pen Satz hört es sich nicht mehr so nett an: „Zwischenzeitliche Vorarbeiten lassen aber befürchten, dass die Detailregelungen des geplanten Modells zu einem hohen bürokratischen Aufwand und einer ausgeprägten Manipulationsanfälligkeit führen und deshalb erhebliche Ausgabensteigerungen ohne medizinische Notwendigkeit provozieren würden. Daher gilt es, eine pragmatische und manipulationssichere Lösung zu finden.“ Rückt also das Ende der Honorarbudgets in weite Ferne, wird es feste Preise für ärztliche Leistungen nicht so schnell geben? Wenn die Kassen – zumindest nach außen hin – Geschlossenheit zeigen, lassen sich viele Möglichkeiten einer Verzögerungstaktik durchspielen. Natürlich sind Manipulationsanfälligkeit und hoher bürokratischer Aufwand nur vorgeschobene Argumente. Die „zwischenzeitlichen Vorarbeiten“ hatten laut AOK-Aussage im Mai (damals in Übereinstimmung mit der KBV) ihr Ende gefunden und zu der Mahnung geführt, die Politik müsse nun ihrer Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass mit Beginn des Jahres 2007 die „unmittelbare Morbiditätsorientierung“ Wirklichkeit wird. – Doch was schert das Geschwätz von gestern? Im Klartext heißt es ganz einfach, dass die meisten Kassen Angst vor der Transparenz haben, die mit dem Morbi-RSA kommen würde. Damit ließe sich nämlich gezielt der Finger auf die Wunde legen, dass die knappen Mittel dort zur Verfügung gestellt werden müssen, wo sie für die Versorgung der Patienten tatsächlich gebraucht werden. Also reduziert sich alles auf die
profane Frage der Kassen: „Wie lässt sich am besten das eigene Geldsäckel füllen?“ Auf was werden sich die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen nun also einstellen müssen? Der KBV-Vorsitzende Köhler zeigte sich natürlich wenig erfreut über die nun zur Sprache gebrachte Verzögerung beim Morbi-RSA. Bei der Vertreterversammlung am 9. September äußerte aber auch noch ganz klar eine weitere Meinung: Floatende Punktwerte sind nicht geeignet, ein System differenzierter Verträge wettbewerbsfähig zu machen. „Die Zeit ist deshalb reif, eine Vertragsgebührenordnung in Euro zu fordern“, erklärte er. Doch jetzt steht erst Mal die Zeit nach den Bundestagswahlen an. Ob diese Themen nun von der Politik gleich zupackend aufgenommen werden, sei dahingestellt. Da diese Ausgabe ganz kurz vor dem Wahltermin in den Druck geht, sind wir alle klüger, wenn wir die Septemberausgabe vom DER RADIOLOGE in den Händen haben.
Mit freundlichen Grüßen Ihre
Sybille Jegodzinski
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Helmut Altland
BDR erfolgreich
Rezertifizierungsverfahren kurative Mammographie geändert
Am 19. August ist die Anlage IV der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht worden. Der massive Protest gegen die so genannte kontrollierte Selbstüberprüfung nach dem ursprünglich beschlossenen Modus hat Wirkung gezeigt. Man erinnert sich: Die am grünen Tisch zwischen den Vertragspartnern ausgehandelte stringente Methode zur regelmäßigen kontrollierten Selbstüberprüfung der mammographierenden Ärzte nach Erwerb des „Mammographieführerscheins“ hat offensichtlich das Ziel – nämlich kontinuierliche Fortbildung zur Verbesserung der Qualität – verfehlt. Zumindest ist das Verfahren in der praktischen Anwendung auf massiven Widerstand und Protest der betroffenen Ärzte gestoßen.
Alternativer Vorschlag vom BDR akzeptiert Nach der Ankündigung einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen, das Selbstüberprüfungsverfahren nicht anzuwenden und dem gemeinsamen Protestschreiben des BDR und Berufsverbandes der Frauenärzte wurden die Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft kurative Mammographie zur Änderung der Vereinbarung im Bundesmantelvertrag vom zuständigen
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Ausschuss der Vertragspartner akzeptiert. Von Anfang an – zunächst ohne Erfolg – hat der Vorstand des BDR das Ziel der kontinuierlichen Fortbildung als Alternative gegen das mit Strafmaßnahmen bewehrte Prüfverfahren in den Vordergrund gestellt. Grundsätzliche Forderungen des Berufsverbandes sind nun in die Änderungen zum Bundesmantelvertrag eingeflossen: 4 Die Selbstüberprüfung als Fortbildungsmaßnahme ist künftig im Abstand von zwei Jahren durchzuführen. 4 Die bundesweite Auswertung der Ergebnisse erfolgt jährlich in Bezug auf das gesamte Kollektiv. 4 Es wird getrennt nach Sensitivitätsund Spezifitätsmängel. 4 Die Formulierungen zur BIRADSKlassifizierung sind angepasst und präzisiert. 4 Auffällige Mängel in der Sensitivität und Spezifität können kaum zum Entzug der Abrechnungsgenehmigung führen, alternativ folgen obligate Fortbildungsmaßnahmen. Damit wurde das emotional und politisch überzogene Rezertifizierungsverfahren zur Teilnahme an der kurativen Mammographie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung dem Ziel einer kontinuierlichen Fortbildung näher gebracht.
Qualitätssicherung darf kein Selbstzweck sein Grundsätzlich bleibt trotzdem die kritische Frage erlaubt, mit welcher Begrün-
dung von Radiologen, die ihre fachliche Qualifikation schließlich nachgewiesen haben, eine regelmäßige Überprüfung ihrer fachlichen Fähigkeiten verlangt wird. Mit dem Thema Brustkrebs lässt sich trefflich – mit Emotion aufgeheizt – Politik machen. Sollten Qualitätssicherungsmaßnahmen in diesem Ausmaß auch auf andere Bereiche der Medizin, zum Beispiel hausärztliche/fachärztliche Versorgung, ausgedehnt werden, wäre mit einer ungleich größeren Protestwelle zu rechnen. Entscheidend ist doch, welche Verbesserung im Endergebnis für die Patienten erzielt werden kann. Wen interessiert schon, ob man sich in unserem Staat mit einem perfekten Qualitätssicherungsprogramm präsentiert, wenn nicht die Lebensqualität und Überlebensaussicht für die Patienten nachgewiesen werden kann? Qualitätssicherung darf nicht zum Selbstzweck werden. Der konstruktive Dialog zwischen den Anwendern in der Praxis und den Erfindern der Theorie hat dankenswerterweise in der Arbeitsgemeinschaft kurative Mammographie zu einem akzeptablen Kompromiss geführt. Dies ist schließlich der Bereitschaft der Beteiligten zu verdanken, zu einem Ziel führenden Ausgleich zu gelangen. Oft sind es auch Berater, die die Entscheidungsgremien in die eine oder andere Richtung lenken. Ändern sich diese, dann können sich auch die Verhältnisse verändern.
Berufspolitik • Mitteilungen des BDR
Empfehlung vom DIW
Junge Klinikärzte sollten nicht jammern Mit einer abstrusen These hat sich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zu Wort gemeldet: Die Einkommenssituation junger Ärzte im öffentlichen Dienst habe sich von 1993 bis 2002 zwar absolut und relativ verschlechtert, aber die berufliche Situation sei nur vermeintlich unbefriedigend. Tatsächlich hat sich laut DIW das durchschnittliche reale Monatsnettoeinkommen der Klinikärzte unter 35 Jahren von 2.170 Euro im Jahr 1993 um etwa 7,5 Prozent auf 2.009 Euro im Jahr 2002 verringert. Damit stellen sich Ärzte in der Einkommensentwicklung schlechter als andere im öffentlichen Dienst beschäftigte Akademiker dieser Altersgruppe, deren Durchschnittsgehälter real um rund drei Prozent gestiegen sind. Sie sind auch schlechter dran als die Gesamtheit der Erwerbstätigen, die einen Lohnzuwachs von sechs Prozent zu verzeichnen haben. Soweit die reale Situation. Dann allerdings kommt das (sonst) seriöse und international anerkannte Wirtschaftsforschungsinstitut zu Schlussfolgerungen, die an Unseriösität kaum zu überbieten sind. Das Ausmaß der Verschlechterung müsse nämlich in verschiedener Hinsicht relativiert werden.
schaftsdienste und millionenfache Überstunden leisten? 4 Außerdem sind die günstigen Einkommensperspektiven eines Arztes über sein gesamtes Berufsleben hinweg zu berücksichtigen. Soll wohl heißen: Eine anfängliche Durststrecke muss eben überwunden werden, irgendwann wird als Chefarzt oder Praxisinhaber das große Geld verdient. Ob der Autor unter anderem wohl schon mal was von einem Punktwerteverfall gehört hat? Und die neuen Dienstverträge für Chefärzte dürfte er auch nicht kennen. 4 Wem das immer noch nicht reicht, dem steht der internationale Arbeitsmarkt offen, diese Chance hätten Lehrer und Juristen nicht (was in dieser eingeschränkten Betrachtungsweise nun wirklich objektiv falsch ist). 4 Last not least sollten sich junge Ärzte nicht als Opfer unzumutbarer Arbeitsbedingungen wie einer hohen Zahl von – teilweise unbezahlten – Überstunden sehen: Die von ihnen selbst in der amtlichen MikrozensusErhebung angegebenen durchschnittlich 46,3 Stunden in der Woche fallen keineswegs aus dem Rahmen. Ältere Ärzte und andere Erwerbstätige arbeiten zum Teil länger.
4 Einmal verdienen junge Ärzte in Deutschland immer noch mehr als andere Akademiker im öffentlichen Dienst. Soll wohl heißen: Anstatt zu den besser verdienenden Ärzten zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien oder gar in den USA zu schielen, sollte man sich an den armen deutschen Gymnasiallehrern orientieren, dann sieht alles gar nicht mehr so schlecht aus. Ob Gymnasiallehrer aber auch Rufbereitschaft, Bereit-
Das war ein kleiner Extrakt nur aus der Pressemitteilung und dem Abstract. Der erste Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat in einem offenen Brief an den Präsidenten des DIW den Gesamtbericht aufs schärfste kritisiert und stichhaltig als Konglomerat aus schlechter Recherche und absurden Schlussfolgerungen auseinandergenommen. Es wäre zu begrüßen, wenn das DIW sich seinen Abschlusssatz zu eigen macht: „Ich biete Ihnen jedoch bei der Anferti-
Montgomery: „Kaum mehr zu ertragen sind die teilweise zynischen Schlussfolgerungen, die der Autor zieht.“
gung weiterer Berichte zu diesem Themenbereich die Hilfe und Unterstützung des Marburger Bundes an.“ Noch mehr wäre allerdings zu begrüßen, wenn das DIW sich wieder auf seine Seriosität besinnt. je
ANZEIGE Chiffre-Anschrift: BDR-Geschäftsstelle, Gottfried-Keller-Straße 20, 81245 München Für Mitglieder ein kostenloser Service Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
Veröffentlichung auch im Internet unter www.radiologenverband.de in der Anzeigen- und Vertreterbörse.
Weiterbildungsassistent/in Diagnostische Radiologie gesucht von großer, zukunftsfähiger, kooperativ geführter Gemeinschaftspraxis im Raum Ost-Westfalen-Lippe mit Ultraschall, CR, Mammographie, Screening, 2 CT, MS-CT, 3 MRT, großer NUK, Krankenhauskooperation, RIS, PACS. Wir wünschen uns eine/n aufgeschlossene/n, teamfähige/n Kollegin oder Kollegen mit Grundkenntnissen in der konventionellen Diagnostik und/oder CT/MRT. Faires Honorar, gern für eine längerfriste Mitarbeit. Chiffre 1217
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Landesärztekammer Hessen
Immer mehr Ärzte gehen ins Ausland Über die Anzahl der im Ausland tätigen deutschen Ärztinnen und Ärzte lagen bislang nur Schätzungen vor. Die Landesärztekammer (LÄK) Hessen wollte sich deshalb Klarheit verschaffen und hat die entsprechenden Daten der letzten Jahre analysiert. Das Resultat: Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl um das 10-fache angestiegen.
fünf auf 39 Prozent. Die Gründe dafür lassen sich aus den vorliegenden Daten nicht ableiten, die Kammer vermutet allerdings, dass sich in dieser Gruppe viele befinden, die zum Beispiel finanziell interessante Wochenenddienste im Ausland verrichten. Dieser Frage soll demnächst in einer weiteren Befragung nachgegangen werden.
Als ersten Indikator wurden die von der Kammer erteilten „Certificates of Good Standing“ (Unbedenklichkeitserklärungen) herangezogen. Diesen Nachweis benötigen deutsche Ärzte, wenn sie befristet oder dauerhaft im Ausland tätig werden wollen, um dort einen Vertrag abzuschließen. Insgesamt ist die Anzahl der beantragten Certificates von 19 im Jahr 2000 bis auf 104 Anträge nur im ersten Halbjahr 2005 gestiegen (Abbildung 1). Dabei sind Ärztinnen mit etwa 32 Prozent deutlich unterpräsentiert. Von den Antragstellern ist die Mehrheit bereits Facharzt/-ärztin, wobei eine deutliche Zunahme von 63 auf 76 Prozent zu verzeichnen ist. Auffällig ist außerdem der stark wachsende Anteil der Niedergelassenen von
Auslandsaufenthalt und definitiver Wegzug Weitere Indikatoren waren Meldedaten der Kammer. Einmal ist es das Merkmal „Auslandsaufenthalt“. Unter dieser Rubrik sind derzeit 369 Ärztinnen und Ärzte erfasst, davon waren rund 30 Prozent bereits 1999 im Ausland, 261 sind ab 2000 dazugekommen. Wie viele von ihnen jemals nach Deutschland zurückkehren werden, ist natürlich nicht vorherzusagen, aber zumindest ist im betrachteten Zeitraum – mit einem „Ausrutscher“ – eine kontinuierliche leichte Zunahme derjenigen zu beobachten, die einen Auslandsaufenthalt beantragt haben. Als dritter Indikator wurden die „Wegzüge ins Ausland“ einbezogen. In dieser
Rubrik werden ehemalige Kammermitglieder erfasst, die sich definitiv bei der LÄK Hessen abgemeldet haben. Diese Zahl hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht, auch wenn es sich insgesamt noch um eine vergleichsweise geringe Anzahl von 159 Personen handelt (Abbildung 2).
Rückticket wird häufig nicht genommen Die hessische Landesärztekammer sieht diese Entwicklung mit Besorgnis. So sind im Zeitraum 1. Januar 2004 bis 24. Juni 2005 insgesamt mindestens 164 Ärztinnen und Ärzte ins Ausland abgewandert (105 „Auslandsaufenthalte“ und 59 „Wegzüge“). Diese Zahl dürfte bis Ende des Jahres auf circa 230 ansteigen. Hinzu kommt, dass es sich vermehrt um jüngere Ärztinnen und Ärzte handelt, die gerade ihre Weiterbildung abgeschlossen haben. Ist nämlich einmal die Entscheidung zum Wegzug gefallen, ist die Wahrscheinlichkeit zumindest recht groß, dass es auf Dauer dabei bleibt. Darauf deutet auch die kürzlich im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung erstellte Studie
** Abb 1: Für hessische Ärzte ausgestellte „Certificates of Good Standing“ *, 2000-2005
Abb 2: Wegzug hessischer Ärztinnen und Ärzte ins Ausland* (kumulierte Meldungen seit 2000)
* nur deutsche Staatsangehörige ** 2005: Schätzung auf Basis 1. Halbjahr
* nur deutsche Staatsangehörige; Stand: 24.06.2005
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Berufspolitik • Mitteilungen des BDR der Unternehmensberatung RambØll Management hin, die sich unter anderem mit der Frage der Rückkehrwilligkeit im Ausland arbeitender deutscher Ärzte beschäftigt hat. Von den 872 befragten Personen planten immerhin 82 Prozent keine dauerhafte Rückkehr. Hauptgründe waren „gut eingelebt“, „berufliche Perspektive“, „Verdienst“ (insbesondere Männer), „Verein-
barkeit von Beruf und Familie“ (insbesondere Frauen) sowie „fachliche Interessen“ und „Aufstiegsmöglichkeit“.
Rahmenbedingungen müssen sich ändern
Ärzte auch in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird, wenn sich an der aktuellen arztfeindlichen Tarifpolitik der hessischen Krankenhäuser und der Landesregierung sowie den sich zunehmend verschlechternden Arbeitsbedingungen auch im niedergelassenen Bereich nichts ändert.
Die Kammer befürchtet zudem, dass die Zahl der aus Hessen „flüchtenden“ jungen
je
GOÄ
Zurück zur Sachlichkeit! Erfreuliche Nachricht: Unser MRTKommentar zur GOÄ ist kurz vor der Fertigstellung. Gerade laufen die Endabstimmungen mit der Bundesärztekammer zu nur noch geringfügigen Detailproblemen, so dass eine Veröffentlichung im Oktoberheft vom DER RADIOLOGE und auch im Deutschen Ärzteblatt erfolgen kann. Wie bereits berichtet (siehe DER RADIOLOGE 3-2005 Seite M51) ist dieses Projekt der Auftakt für weitere Stellungnahmen zu anderen radiologischen Teilabschnitten der GOÄ, die ebenfalls, wenn auch vielleicht nicht in gleicher Intensität, Gegenstand von Beanstandungen der Privatversicherer sind. Wir hoffen, so die Diskussion versachlichen zu können. Die gegenwärtige Vergütungspraxis der Privatversicherer muss schon als Kampagne gegen die Ärzteschaft aufgefasst werden. Meist ohne sich genügend mit dem konkreten Untersuchungsfall zu befassen, werden ohne Sachverstand in Musterschreiben pauschale Vorwürfe gegen Radiologen erhoben, die sich bei näherer Betrachtung meist als nicht haltbar erweisen. Dieses Vorgehen ist in die grundsätzliche politische Linie der Privatversicherer einzuordnen, ihre Regulierungspraxis neu zu ordnen.
Insbesondere die Deutsche Krankenversicherung (DKV) hat als eine der ersten Versicherer schon vor einigen Jahren damit begonnen, alle eingereichten Arztrechnungen durch Einlesung computerisiert auszuwerten und statistisch aufzubereiten. Soweit ersichtlich, hat sich diese Versicherung inzwischen vor allem Berlin als „Pilotprojekt“ für die Kampagne ausgewählt, was vom Landesverband Berlin zu Recht mit Musterschreiben an die Patienten beantwortet wird, in denen sie ihre Position darstellen. Inzwischen haben anscheinend einige Versicherer erkannt, dass dieser Weg auch in die Irre führen könnte. So geht der Vorstandsvorsitzende der Allianz Privaten Krankenversicherung, Ulrich Rumm, davon aus, dass die Leistungserbringer den Versicherten seiner Gesellschaft nur vier Prozent der jährlichen Schadenssumme zu Unrecht in Rechnung stellen. Dies berichtete die Ärzte Zeitung am 23. August. Rumm ist der Ansicht, dass die Allianz einen großen Teil der Falschabrechnungen von Apothekern und Ärzten aufdeckt. Unabhängig davon – aber dies steht auf einem anderen Blatt – glaubt er aber auch, dass sich für die Versicherung auf der Schadensseite noch etwas verbessern ließe. Der Allianz-Chef plädiert dafür, dass die Kassen direkt mit den Ärzten
und Krankenhäusern abrechnen sollen. Bei diesem Modell der Kostenerstattung würden die Patienten lediglich kontrollieren müssen, ob eine Behandlung oder Verordnung auch so stattgefunden hat. uc
Der BDR begrüßt seine neuen Mitglieder Juliane Brasche, Cottbus Dr. Thomas Görick, Gelsenkirchen Dr. Eckart Grönewäller, Berlin Dr. Peter Heim, Hamburg Dr. Judith Hummerjohann, Lübeck Dr. Dorothee Lauckner, Torgau Jan Kwarcinski, OsterholzScharmbeck Dr. Norbert Marienhoff, Ratzeburg Inge Frieda Rether-Zwick, Stutensee Dr. Michael Rothe, Wedel Dr. Roberto Schubert, Berlin Dr. Andreas Strohmaier, Stuttgart Dr. Martina Thompson, Zweibrücken
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Jürgen Witt
Mammographie-Screening
Ausschreibung in Baden-Württemberg gestartet Versorgungsregion 8 Landkreise Emmendingen, Breisgau/ Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut, Stadtkreis Freiburg
Mit der Ausschreibung der Versorgungsaufträge an Programmverantwortliche Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening wird nun auch in Baden-Württemberg die Einführung des MammographieScreening eingeleitet. Jürgen Witt, der im BDR-Landesverband für die Sektion Nord-Württemberg zuständig ist, gibt einen Überblick. Insgesamt werden in Baden-Württemberg zehn Screening- beziehungsweise Versorgungsregionen etabliert, von denen die folgenden in der laufenden ersten Ausschreibungsrunde berücksichtigt werden:
Versorgungsregion 1 Landkreise Neckar-Odenwald und RheinNeckar, Stadtkreise Mannheim und Heidelberg
Versorgungsregion 2 Landkreise Ludwigsburg, Heilbronn, Hohenlohe, Schwäbisch Hall und Main-Tauber, Stadtkreis Heilbronn
Versorgungsregion 6 Landkreise Böblingen, Tübingen, Reutlingen, Alb-Donau, Stadtkreis Ulm
Versorgungsregion 7 Stadtkreis Stuttgart, Landkreis Esslingen
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Der Ausschreibungstermin für die weiteren fünf Regionen ist derzeit noch nicht bekannt, wird aber vermutlich unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dieser ersten Ausschreibungsrunde nicht vor Herbst 2006 erfolgen. Die Bewerber für die Rolle des Programmverantwortlichen Arztes hatten nun nach ihrer fristgerechten Anforderung der Bewerbungsunterlagen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg bis zum 25. September ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen. Trotz der nun über die erfolgte Ausschreibung geschaffenen Fakten und dem daraus folgenden Zwang der Bewerber zur kurzfristigen Bewerbung mit einem verbindlichen Umsetzungskonzept sind zum heutigen Zeitpunkt noch wesentliche Fragen ungeklärt. Geklärt wurden die datenschutzrechtlichen Bedenken, so dass die Voraussetzungen zur Einrichtung der zentralen Stelle jetzt geschaffen sind.
Analoge oder digitale Umsetzung des Konzeptes Am 6. Mai 2005 wurde die Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge hinsichtlich der Mindestanforderungen an die apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen derart geändert, dass der Programmverantwortliche Arzt einer Screening-Einheit künftig die Möglichkeit hat, die Erstellung und Befundung der Scree-
ning-Mammographien auch mit digitalem Bildempfänger durchzuführen. Die „Digitalisierung“ einer ganzen Screeningregion erfordert bezogen auf eine Gesamtregion mit mehreren wohnortnahen Mammographie-Einrichtungen eine erhebliche Vorabinvestition in die digitale Aufrüstung der einzelnen Einrichtungen, bietet aber im Rahmen der operativen Umsetzung des MammographieScreenings auch organisatorische Vorteile: Die Bildarchivierung kann zuverlässiger erfolgen, die Organisation der unabhängigen Doppelbefundung wird erheblich erleichtert etc. Vor der Entscheidung für eine digitale Umsetzung des Konzeptes ist in jedem Fall eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Region erforderlich unter Einbeziehung der realistisch zu erwartenden Teilnehmerzahlen. Wenig hilfreich sind im Hinblick auf die Entscheidung digital oder analog geforderte Berechnungen zur Auslastung und Vorgehensweise bei einer Teilnahmequote von 50 Prozent im ersten Jahr beziehungsweise 70 Prozent im zweiten Jahr. Diese Quoten wurden bislang in keinem der vier Modellprojekte innerhalb dieses Zeitraumes erreicht und können bei unreflektierter Berücksichtigung im Rahmen der Kapazitätsplanung in der Region zu erheblichen Fehlinvestitionen führen.
Wirtschaftliche Fragen Die Bewertung und Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für den Programmverantwortlichen Arzt und die weiteren Teilnehmer ist bei aller Euphorie eine Hauptaufgabe in den einzelnen Regionen. Dies auch unter dem Aspekt, dass für Baden-Württemberg bislang noch keine ab-
Aus den Ländern • Mitteilungen des BDR schließende Regelung zwischen der KV und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen getroffen wurde. Bekannt ist lediglich der Punktwertkorridor, der bei einer Teilnahmequote zwischen 70 und 40 Prozent den angemessenen Punktwert bei 4,5 bis 5,11 Cent vorsieht, allerdings wird von diesen virtuellen Werten dann noch ein Abschlag von 10 Prozent für Overheadkosten (Finanzierung Kooperationsgemeinschaft und Referenzzentren) vorgenommen, was angesichts der nicht billigen Schulungskosten der Kurse in den Referenzzentren als ein doch heftiger Finanzierungsbeitrag der Screeningeinheiten für die Referenzzentren empfunden wird. Regionale Lösungen sind auch zu erarbeiten in den Regionen, in denen der Programmverantwortliche Arzt mit radiologischen Praxen im Rahmen der Einrichtung von Mammographie-Standorten für das Screening kooperiert. Im aktuellen EBM ist für die Durchführung der Screening-Mammographie sowie die organisatorischen Aufgaben des Programmverantwortlichen Arztes (Organisation der Beurteilung der Mammographie, Durchführung von Konsensuskonferenz und multidisziplinärer Fallkonferenz, ergänzende ärztliche Aufklärung sowie Organisation und Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen) lediglich eine Abrechnungsziffer vorgesehen (Ziffer 01750 mit 1195 Punkten). Diese Ziffer wird ausschließlich über den Programmverantwortlichen Arzt abgerechnet, er leitet dann im Falle einer Kooperation einen angemessenen Anteil dieser Vergütung an die kooperierende Praxis weiter. Die Frage, welcher Vergütungsanteil für welche Tätigkeit angemessen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von den regionalen Besonderheiten ab (Anzahl der erforderlichen, gegebenenfalls nicht vollständig ausgelasteten Screeningeinheiten, Einsatz von mo-
Abbildung 1: Überblick über die Versorgungsregionen, Quelle: ÄBW 07 - 2005, S. 269
bilen Einheiten, analoge/digitale Umsetzung mit Koordinationsaufwand etc.). Sowohl für den Programmverantwortlichen Arzt als auch die kooperierende Praxis kann für die Vergütung der Mammographie regional ein „Exit-Szenario“ dargestellt werden, das heißt ein Vergütungsanteil errechnet werden, zu dem die Teilnahme am Screening wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Der Verhandlungsspielraum für Programmverantwortlichen Arzt und kooperierende Praxis ist auszuloten und das Vergütungsmodell dann in individuellen Verträgen festzulegen.
Fortbildungskapazitäten der Referenzzentren
Fortbildungsaufwand Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist für alle Programmbeteiligten mit einem erheblichen Zeitaufwand für Fortbildung und Qualifizierung verbunden. Der Zeitbedarf der wichtigsten Beteiligten ist in der unten stehenden Übersicht zusammengefasst.
Übersicht Rolle im Programm Fortbildungstage Programmverant(d) wortlicher Arzt 11 Befunder im Rahmen Erst- und Zweitbefundung 5 MTRA 5
Neben den Teilnahmegebühren für die zu besuchenden Pflichtkurse fallen bei den mehrtägigen Fortbildungen und der vorgeschriebenen angeleiteten Tätigkeit im Referenzzentrum aufgrund der ungünstigen Lage der Referenzzentren (das nächstgelegene befindet sich in Wiesbaden) auch Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten in nicht unerheblicher Höhe an. Zu berücksichtigen sind auch die Ausfallkosten für die Praxen, die zumindest für die Tätigkeit im Referenzzentrum direkt zu berücksichtigen sind.
Tätigkeit im Referenzzentrum (d) 20 5 10
Gesamt 31 10 15
Die Fortbildungskapazitäten der Referenzzentren für digitale Screeningregionen stellen derzeit den Hauptverzögerungsgrund für die zügige Einführung des Mammographie-Screenings: Derzeit sind insgesamt fünf Referenzzentren von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie benannt, von diesen ist zurzeit lediglich das Referenzzentrum Münster als Ausbildungsstandort für digitale Regionen zugelassen. Nach Auffassung der Kooperationsgemeinschaft können die Fortbildungen mit Ausnahme des zweitägigen multidisziplinären Einführungskurses nur in Referenzzentren durchgeführt werden, die auch der
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geplanten Ausstattung der Screeningregion entsprechen (digital oder analog). Diese Vorgaben gelten auch für die „angeleitete Tätigkeit“ im Referenzzentrum, zwar ist in bestimmten Fällen ein Ausweichen auf ausländische Einrichtungen inzwischen möglich, wurde von der Kooperationsgemeinschaft aber auf 50 Prozent des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit begrenzt.
Der Engpass bei den digitalen Qualifizierungskapazitäten kann durch diese Maßnahme kurzfristig nicht behoben werden, da zudem auch die Anzahl der Teilnehmer, die gleichzeitig in einem Referenzzentrum ihre Tätigkeiten ableisten, in den Programmrichtlinien explizit begrenzt wurde. Aufgrund der nicht ausreichenden Qualifizierungskapazitäten ist davon auszugehen, dass sich auch in Baden-Württem-
Informationsveranstaltung des BDR Krankenhausradiologie in Zeiten der G-DRGs 8. Dezember 2005 Städtische Kliniken Frankfurt/Main-Höchst, Gotenstraße 6 – 8 Leitung PD Dr. Markus Müller-Schimpfle, Chefarzt des Radiologiezentrums der Städtischen Kliniken Frankfurt/Main-Höchst PD Dr. Günter Layer, Chefarzt des Zentralinstituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Klinikum Ludwigshafen gGmbH 16.00 – 16.45 Uhr
G-DRGs Dr. rer. pol. Johannes Schmidt-Tophoff, Curagita AG – Management- und Verbunddienstleistungen für die Radiologie, Heidelberg
16.45 – 17.30 Uhr
Diskussion Moderation: PD Dr. Markus Müller-Schimpfle PD Dr. Günter Layer
17.30 – 18.30 Uhr
Verschiedenes aus dem Bereich der Krankenhausradiologie Vorbereitung der Delegiertenversammlung 2006 Moderation: PD Dr. Markus Müller-Schimpfle PD Dr. Günter Layer
Die Veranstaltung ist durch die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen mit 1,5 CME-Punkten zertifiziert. Anfragen und Anmeldungen (möglichst als E-Mail) PD Dr. Markus Müller-Schimpfle, Sekreteriat Frau Port,
[email protected], Telefon 0 69/31 06 28 18 PD Dr. Günter Layer,
[email protected]
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Der Radiologe 9 · 2005
berg in den ausgeschriebenen Screeningregionen der tatsächliche Programmstart noch erheblich verzögern kann. Zumindest kann diese absehbare Verzögerung nicht den Bewerbern angelastet werden, wirft aber neue Fragen auf hinsichtlich des richtigen Investitionszeitpunktes für erforderliche Gerätebeschaffungen und Umbaumaßnahmen, falls mit mehrmonatigen Verzögerungen zu rechnen ist.
Die Position der Radiologen Erfreulich aus Radiologensicht ist, dass sich in allen fünf ausgeschriebenen Screeningregionen jeweils mindestens ein Radiologe bewerben wird, also eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Mammographie-Screening unter der direkten Einflussnahme der Radiologen umgesetzt wird. Es zeichnet sich auch weiterhin ab, dass diese Bewerbungen großteils von den radiologischen Praxen in den Screeningregionen unterstützt werden durch die Teilnahme als Screeningstandort oder die Sicherstellung der Doppelbefundung. Trotzdem wird die Programmumsetzung zumindest für den Programmverantwortlichen Arzt mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden sein. Neben der rein ärztlichen Tätigkeit im Rahmen der Durchführung von Abklärungsdiagnostik und Biopsien fallen weitere Tätigkeiten an, deren zeitlicher Umfang und Delegierbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt nur begrenzt abgeschätzt werden können, zum Beispiel regelmäßige Organisation und Durchführung verschiedener Konferenzen, Einladungsmanagement, Qualitätssicherungsaufgaben, Kooperationsaufgaben mit dem zuständigen Referenzzentrum, Organisation der Doppelbefundung, Durchführung der Supervision für die Doppelbefunder. Der Programmverantwortliche Arzt wird zumindest in der Startphase, vermutlich auch danach, für die sonstigen radiologischen Tätigkeiten in seiner Praxis ausfallen. Gegebenenfalls ist von der KV BadenWürttemberg dann zu entscheiden, ob die Tätigkeit als Programmverantwortlicher Arzt zur Genehmigung eines Entlastungsassistenten führen kann.
Berufspolitik/Aus den Ländern • Mitteilungen des BDR
Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich
Effizienz für Deutschland nachgewiesen Das deutsche Gesundheitswesen ist teuer und ineffizient, Preis und Leistung stimmen nicht überein: Dies ist eine oft gehörte Behauptung der Kritiker, die einen Beweis dafür allerdings nie erbracht haben oder richtiger aufgrund mangelnder Beweise nicht erbringen konnten. Jetzt hat das Kieler Fritz Beske Institut für GesundheitsSystem-Forschung (IGSF) in einem umfangreichen Gutachten das Gegenteil nachgewiesen. Die Pressekonferenz war am 31. August in Berlin. Nur einen Tag danach wollte Rot/Grün sich die Ergebnisse als Erfolg für die Gesundheitsreform auf die Fahne schreiben. Damit war ein kleines Zeitwunder geschehen, da die Daten von 2001 sind. Also wurde nichts aus der erhofften Wahlunterstützung, es entpuppte sich vielmehr als Peinlichkeit. Ausgewertet wurden Ausgaben- und Strukturdaten der Gesundheitssysteme von 14 führenden Industrienationen. Von allen hat Deutschland das höchste Versorgungsniveau bei Gesundheitsleistungen und ein überdurchschnittlich hohes Niveau bei Geldleistungen im Gesundheitswesen. Das hohe Versorgungsniveau ist unter anderem auf die Hausarzt-, Facharztund Zahnarztdichte sowie die Krankenhauskapazitäten zurückzuführen. Auch der Leistungskatalog bei Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln ist überdurchschnittlich und im internationalen Vergleich mit relativ geringen Zuzahlungen verbunden. Der überdurchschnittliche Versorgungsindex bei Geldleistungen beruht auf einer nahezu vollständigen Absicherung des Lohnausfalls bei Krankheit und dauerhafter oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit. Vor allem die Lohnfortzahlung und die daran anschließende Kranken-
geldzahlung sind in Höhe und Zahlungsdauer überdurchschnittlich.
Pro-Kopf-Ausgaben vergleichsweise gering Zugleich sind die Pro-Kopf-Ausgaben der Gesundheits- und Geldleistungen in Deutschland unterdurchschnittlich. Diese schon an sich günstige Position würde sich weiter verbessern, wenn außerdem noch berücksichtigt würde, dass einige Länder nur über eine unzureichende Gesundheitsberichterstattung verfügen, was vor allem die Ausgabenseite betrifft. Bei einer realistischen Angabe der Pro-Kopf-Ausgaben stände Deutschland also noch besser da. Letzteres gilt somit auch für die Effizienz des Gesundheitswesens, die in der Studie durch das Verhältnis von Kosten (Pro-Kopf-Ausgaben) und Leistungen (Leistungskataloge an Gesundheits- und Geldleistungen) bestimmt wird. Nach den Berechnungen der Kieler Wissenschaftler liegt Deutschland an vierter Stelle. Ständen wiederum korrekte Daten zur Verfügung, hätte Deutschland in Verbindung mit dem hohen Versorgungsniveau vielleicht das effizienteste Gesundheitswesen überhaupt. Dazu Prof. Dr. Fritz Beske bei der Präsentation des Gutachtens: „Es ist zu hoffen, dass nicht Reformen oder durch das, was als Reform bezeichnet wird, unser patientenfreundliches, effizientes Gesundheitswesen Schaden leidet oder ganz zerstört wird.“
Bereits das WHO-Ranking ad absurdum geführt
land zu versachlichen, ihr eine fundierte auf Fakten begründete Basis zu geben. Nur ein Beispiel ist die im letzten Jahr erschienene Studie, in der die unsinnige „Ligatabelle“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eines weltweiten Vergleichs der Gesundheitssysteme ad absurdum geführt worden war (siehe DER RADIOLOGE 7-2004 Seite M105 f.). In diesem Ranking war Deutschland nur ein recht mittelmäßiger Platz zugewiesen worden. Auf diesem Gutachten, in dem die vergleichende Betrachtung der 14 führenden Industrienationen zum ersten Mal gebracht worden war, baut die neue BeskeStudie auf. Es gehen jetzt außerdem fast identische Zahlen ein, die aus dem Jahr 2001 stammen, da aktuellere Daten für alle Länder noch nicht vorliegen.
„Angebliche“ Erfolge der Gesundheitsreform Das hat das Bundesgesundheitsministerium bei der oben genannten Verkündung am 1. September wohl übersehen und damit den Vogel abgeschossen: Mit Erstaunen mussten die aufmerksamen Leser, die bereits die Presseverlautbarungen vom IGSF mit den Daten von 2001 kannten, Folgendes vernehmen: Die Gesundheitsreform, die seit Januar 2004 in Kraft ist, wirkt! Das belegt die Studie. Ob dies nun ein Nachruf auf Rot/Grün ist, lässt sich bei Redaktionsschluss wenige Tage vor den Wahlen nicht sagen. Aber unabhängig von den Parteifarben gilt in der gesundheitspolitischen Diskussion der Ratschlag von Fritz Beske „weniger behaupten – mehr beweisen“.
Diese Aussage führt zu einem wesentlichen Kern der Studie. Das Fritz Beske Institut steht für Bemühungen, die gesundheitspolitische Diskussion in Deutsch-
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Rechtsprechungs-Report Radiologie
Das in diesem Monat interessanteste Urteil betrifft die Haftung einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für einen fehlerhaften Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Im Übrigen haben wir wohl für jeden etwas.
Haftung der KV für falschen HVM Der HVM hatte die Durchführung von nuklearmedizinischen Untersuchungen auf Überweisung durch Kardiologen beschränkt. Dagegen klagte ein Radiologe und forderte Schadensersatz von circa 7.300 Euro für 130 entgangene Myokardszintigraphien und 260 Singlephotonemissions-CTs, die er andernfalls von seinen anderen Zuweisern erhalten hätte. Das Landessozialgericht (LSG) erkannte auf seine Anfechtungsklage gegen den Honorarbescheid schnell, dass der HVM als Vergütungsregelung in der Tat rechtsgültig keine statusrechtlichen Regelungen wie einen Überweisungsausschluss treffen kann. Dies wohl auch deshalb, weil diese Frage schon mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen war, auch des Bundessozialgerichts. Dies verhalf dem Radiologen aber noch nicht zu seinem Geld. In der nachfolgenden Schadensersatzklage vor dem Landgericht (LG) und Oberlandesgericht (OLG) ging es darum, ob er den Schaden (Umsatzeinbuße) nicht hätte vermeiden beziehungsweise mindern können: Wäre neben der Anfechtung des Honorarbescheides gleich Feststellungsklage im Eilverfahren (einstweilige Anordnung) vor dem Sozialgericht erhoben worden, wäre er schneller zu seinem Recht gekommen und hätte geringere Einbußen gehabt. So sah dies jedenfalls das OLG; deshalb erhielt der Radiologe nur etwa 1.000 Euro, nämlich für die (vom Gericht geschätzte) Zeit
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Der Radiologe 9 · 2005
der Prüfung der Rechtslage durch einen Fachanwalt und der (unterstellten) Erwirkung einer einstweiligen Anordnung in der Beschwerdeinstanz. Nachvollziehbar, aber doch wirklich spitzfindig. All dies sollen Vertragsärzte einschätzen. Allerdings erhalten diese vom Gericht – wie übrigens auch die Vertreterversammlung – einen guten Rat: Fachleute einschalten. Urteil des OLG Karlsruhe vom 13. Mai 2005, Aktenzeichen: 14 U 164/03
Großgeräteüberlassung für Krankenhaus steuerpflichtig
den. Dass der Satzungszweck erleichtert wird oder ihm dienlich ist, reicht nicht aus. Anderes ergibt sich auch nicht aus der Großgerätestandortgenehmigung nach § 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (der Fall betraf die Jahre 1994 bis 1996), da diese nicht Bedingung für den Betrieb des Gerätes war oder unter einem dementsprechenden Widerrufsvorbehalt stand. Fazit: Eine teure Veranstaltung, zumal sich dies mit entsprechender Gestaltung hätte vermeiden lassen. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. April 2005, Aktenzeichen: I R 85/04
Kein Honorar für Terminabsage Nachdem mehrere Finanzgerichte zur Umsatzsteuerpflicht der Großgeräteüberlassung für Radiologen positive Urteile gefällt hatten (siehe DER RADIOLOGE 2-2005 Seite M31 ff. und 4-2005 Seite M72), ging dieses Verfahren letztinstanzlich für das Finanzamt günstig aus: Die Überlassung des MRT-Gerätes durch ein Krankenhaus an niedergelassene Radiologen ist mit insgesamt 187.450 Euro für drei Jahre körperschaftssteuerpflichtig. Begründung: Die Überlassung betraf nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke gemäß § 5 Körperschaftsteuergesetz und §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO), wie dies für den Krankenhausbetrieb gilt. Auch ein diesen Zwecken dienender Geschäftsbetrieb gemäß § 65 AO liegt mit der Überlassung nicht vor, denn: Zum einen lag keine steuerbegünstigte Vermögensverwaltung vor, weil das Krankenhaus auch Personal und Verbrauchsmaterial zur Verfügung gestellt hatte und dies mit mehr als einem Viertel der Umsätze nicht unerheblich war. Zum anderen kann ein Krankenhaus auch ohne eine solche Überlassung betrieben wer-
Die Vereinbarung eines Ausfallhonorars in Patientenanmeldeformularen ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Patienten benachteiligt diesen unangemessen im Sinne von § 307 Absatz 2 Satz 1 AGB-Gesetz und ist deshalb nichtig. Dieser hatte einen verabredeten Zahnarzttermin ganz ohne Entschuldigung, einen anderen mit Hinweis auf „berufliche Gründe“ versäumt, worauf der Zahnarzt 1,5 Stunden mit insgesamt 105 Euro in Rechnung stellte. Das Landgericht hob so die stattgebende Klage der Vorinstanz auf. Urteil des LG Berlin vom 15. April 2005, Aktenzeichen: 55 S 310/04
Günstiger Gerichtsstand für Honorarklagen Nach Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist für die Honorarklage eines Zahnarztes dessen Praxissitz maßgeblich für den Gerichtsstand. Die Begründung – Ortsgebundenheit wegen der medizintechnischen Ausstattung und Sichtung der Behandlungsunterlagen
Recht • Mitteilungen des BDR einschließlich der Röntgenbilder in der Praxis, die bei Versendung verloren gehen können – ist auch auf radiologische Praxen übertragbar. Diese Entscheidung ist zu begrüßen, musste bisher doch oftmals nach Auffassung mancher Gerichte der säumige Patient an seinem Wohnsitz auf Zahlung in Anspruch genommen werden, für andere Ärzte, zum Beispiel Allgemeinmediziner, gilt dies nach wie vor. Urteil des OLG Düsseldorf vom 29. April 2005, Aktenzeichen: I 8 U 110/03
Fernbehandlung – Telemedizin Bekanntlich sind die Voraussetzungen der persönlichen Leistungserbringung bei der Teleradiologie abschließend nicht geklärt. Für das Vertragsarztrecht gibt es das Urteil des Landessozialgerichts NordrheinWestfalen vom 25. Juni 1996 (siehe DER RADIOLOGE 1-1997 Seite M13 f.), das die persönliche Anwesenheit des Radiologen am Untersuchungsort zur Voraussetzung macht, im privatärztlichen Bereich gilt § 4 Absatz 2 der GOÄ. Die speziellen Leistungserbringungsvoraussetzungen in der Teleradiologie sind aber nur strahlenschutzrechtlich in der Röntgenverordnung geregelt. Insofern ist ein aktuelles Urteil interessant, das aus berufsrechtlicher Sicht zur Fernbehandlung Stellung nimmt, die in § 7 Absatz 3 der (Muster-) Berufsordnung geregelt ist. Dabei ging es um einen Kinderarzt, der einem Kind aufgrund der durch die Mutter mitgeteilten Diagnose eines Kollegen Zovirax-Saft über E-Mail verordnet hatte, ohne das Kind zu sehen und so eine eigene Diagnose zu stellen. Das Gericht würdigt dies wie folgt: „Jede Art der Fernbehandlung, welche durchgeführt wird, ohne dass der behandelnde Arzt den Patienten im Zusammenhang mit der konkreten Behandlung wenigstens einmal persönlich untersucht hat, wird als potenziell gesundheitsgefährdend angesehen. Die Beschreibung eines Krankheitsbildes durch einen medizinischen Laien, wenn es auch die Wiedergabe einer vom Laien aufgenommenen und umformulierten Diagnose eines anderen Arztes sein sollte, stellt keine hinreichend sichere Basis für eine darauf aufbauende Behandlung dar. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn der ‚fernbehandelnde‘ Arzt nicht konsiliarisch von anderen Ärzten herangezogen wird,
sondern selbst als (einziger) Behandler tätig wird. Dies würde selbst dann gelten, wenn eine Bildübermittlung – sei es über das Internet oder über eine Videokassette – stattgefunden hätte. Auch dann verbleibt es dabei, dass die persönliche Inaugenscheinnahme nicht stattgefunden hat, die Bildvermittlung hinsichtlich der Auswahl des bildhaft wiedergegebenen Anschauungsmaterials und der Art der Aufnahme bei Dritten – hier: Laien – verblieben ist.“ Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 19. Oktober 2004, Aktenzeichen: 21 BG 1748/04(V)
Ermächtigungsbedarf: Planungsbereich entscheidend Für eine MRT-Ermächtigung eines Krankenhausarztes kommt es auf eine Versorgungslücke im Planungsbereich an, es ist ohne Belang, ob MRT-Leistungen auch in angrenzenden Planungsbereichen von niedergelassenen Radiologen angeboten werden, worauf die vorbefassten Ausschüsse abgestellt hatten. Die einzige im Planungsbereich niedergelassene Radiologin erbringt keine MRT-Leistungen. Ein Ausnahmefall, der eine planungsbereichsübergreifende Beurteilung wie bei hochspezialisierten oder Leistungen einer ärztlichen Subspezialisierung rechtfertigen würde, ist die MRT nicht. Maßgeblich für diese Einschätzung ist die Einwohnerzahl, die „die Erwartung zu begründen vermag, dass auch in dem streitigen Planungsbereich ein Erbringer der fraglichen Leistung im Bereich der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung anzutreffen ist“. Aus dem Landesdurchschnitt von 62.195 Einwohnern/MRT-Radiologe gegenüber dem gleichen Verhältnis im Planungsbereich von 109.734 ergibt sich nach Auffassung des Gerichts, dass MRT-Leistungen nicht so selten angeboten würden, dass ihre Erbringung im fraglichen Planungsbereich nicht erwartet werden dürfte. Dafür spricht auch, dass von 191 radiologischen Vertragsärzten in Niedersachsen 127 MRT abrechnen. Urteil des LSG Niedersachsen vom 9. Februar 2005, Aktenzeichen: L 3 KA 253/02
Chefärzte: Recht auf ausreichendes Personal Endlich ist es einmal einem Chefarzt gelungen, sein Recht auf ausreichende ärztliche Mitarbeiter für seine Abteilung einzuklagen. Im Zuge der Arbeitszeitdiskussion steht der Leitende Arzt zwischen Baum und Borke: Auf der einen Seite drohen Bußgelder, da der Chef auch ohne Arbeitgeber zu sein für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes haftet. Andererseits sind unter Budget Probleme mit dem Träger vorprogrammiert. Einem Chefarzt der Anästhesie sprach jetzt das Arbeitsgericht Wilhelmshaven einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung zu. Zu seinen Dienstpflichten gehört die Einhaltung von einzel- oder tarifvertraglichen Arbeitszeiten der Mitarbeiter seiner Abteilung für deren Aufgaben (Krankenhausbetreuung, Rettungsdienst Straße und Hubschrauber) als Arbeitszeitbeauftragter. Dies bedeutet auf der anderen Seite, dass der Träger auch die entsprechenden Personen zur Verfügung stellen muss. Dies sind nach den Berechnungen des Anästhesisten zusätzlich zwei Assistenzärzte, dem sich das Gericht anschloss. Die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht ist anhängig. Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 21. September 2004, Aktenzeichen: 2 Ca 212/04
Gutachten: Chefarzt-Honorierung verfassungswidrig In seinem Gutachten über „staatlich angeordnete Abzüge von privaten Liquidationen der Krankenhaus-Chefärzte“ kommt der Ordinarius für Öffentliches Recht Professor Dr. Ferdinand Kirchhof, Tübingen, zu dem Schluss, dass dieses System nicht nur unfair und leistungshemmend, sondern auch in großen Teilen verfassungswidrig sei. Kirchhof hat circa 100 Chefarztverträge von angestellten und beamteten Chefärzten (Neuverträge nach dem 1. Januar 1993) ausgewertet und beanstandet Abgabehäufungen wie die Kostenerstattung von 20 bis 40 Prozent der Bruttorechnungen nach der Bundespflegesatzverordnung (jetzt: Krankenhausentgeltgesetz) mit ihrer Quersubventionierung der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Vorteilsausgleich, dessen Rechtfertigungsgründe Der Radiologe 9 · 2005
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dubios seien, der Poolpflicht (in manchen Bundesländern zwingend, jedenfalls aber meist Dienstvertragspflicht), der Abgabepflicht nach DKG-NT und die Minderungspflicht nach § 6 a GOÄ mit ihren Pauschalierungen. All das liest sich schön, hat aber den Nachteil, dass das Bundesverfassungsgericht anders entschieden hat (Entscheidungen aus 1978, 1998 und 2004 – 2 BvR 513 und 558/74, 1 BvR 884/97, 1 BvR 1319/02). Insofern teilen wir die Auffassung von Andreas (Der Chirurg 2005, Seite M178 ff.), dass das Gutachten in der Praxis ohne größere Bedeutung sein wird. Dies war schon das Schicksal so manches Gutachtens bereitwilliger Wissenschaftler wie zum Beispiel in der politisch ähnlich brisanten Diskussion zum angemessenen Honorar der Vertragsärzte (siehe DER RADIOLOGE 3-1999 Seite M55). Verkannt wird dabei nämlich von den hoffnungsvollen (und meist spendablen) Auftraggebern,
dass diese Fragen von Gerichten immer noch eher politisch als rechtssystematisch sauber entschieden werden. Gutachten Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht 2004
Kammerbeitrag: Lebenspartner steht Ehegatten gleich Eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz müssen wie Ehegatten behandelt werden, so dass ein Arzt von der Ärztekammer die Auszahlung der Hinterbliebenen-Versorgungsbezüge an diesen im Todesfalle verlangen kann. Dies ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 des Grundgesetzes) geboten, weshalb die insoweit bestehende Lücke in den Vorschriften des Berliner Versorgungswerkes zu schließen sei. Auch die
gesetzliche Rentenversicherung sei inzwischen entsprechend gestaltet. Urteil des VG Berlin vom 22. Juni 2005, Aktenzeichen: VG 14 A 44.02
Schnellere Gerichtsverfahren Zum Schluss etwas Positives: Alle Radiologen kennen die Verfahrensdauer bei Sozialgerichten: ein Jahr 1. Instanz, zwei Jahre 2. Instanz, drei Jahre 3. Instanz = nichts anderes als faktische Rechtsverweigerung, noch dazu bewusst herbeigeführt. Dem soll jetzt eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung abhelfen, die neue Rechtsbehelfe bei zu langer Verfahrensdauer in Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten vorsieht. Da darf man aber gespannt sein ... uc
Neue Berufsordnung
Wie geht es weiter? Über die vom Deutschen Ärztetag 2004 verabschiedete neue (Muster-) Berufsordnung (M-BO) und die für die Radiologen bedeutsamen Änderungen sind im letzten Jahr ausführlich in der Augustausgabe vom DER RADIOLOGE dargestellt worden (siehe Seite M120 ff.). Einen Überblick zum Stand der Umsetzung in den Ländern gibt der folgende Beitrag. Die Auswertung zeigt, dass die Berufsordnungen der Länder nach den Vorgaben der (M-BO) des Deutschen Ärztetages 2004 bis auf wenige Ausnahmen umgesetzt sind. Für Radiologen sind dabei die eher dogmatisch und teilweise heftig geführten Diskussionen zur Ärztegesellschaft derzeit von wenig Relevanz. Für die Radiologie geht es eher um die Lockerung der Praxisstandortvorschriften und die fachfremde Beschäftigung ärztlicher Mitarbeiter. In Bundesländern, die in diesem Punkt der M-BO gefolgt sind, also fachfremde Anstellungen zulassen, kann dies vor allem dann von Bedeutung sein,
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Der Radiologe 9 · 2005
wenn andere Fachärzte wie zum Beispiel Orthopäden einen Radiologen anstellen, um (private) MRT-Leistungen zu erbringen und abzurechnen. Die praktische Bedeutung der Niederlassungsvorschriften (Praxissitz) hält sich aus zwei Gründen für die Radiologie in Grenzen: Zum einen ist die Abgrenzung der Praxisniederlassung zum „ausgelagerten Praxisteil“ seit der schon 2002 novellierten M-BO fließend geworden, zum anderen fehlt bisher eine Umsetzung im Kassenarztrecht (SGB V, Bundesmantelvertrag, Arzt-Ersatzkassenvertrag und Ärzte-Zulassungsverordnung). Also: Bisher (nicht einmal) halbe Sache. Wenn der Sozialgesetzgeber zu dem Schluss kommt, dass es auch für die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll ist, im Zeichen der sonstigen Neuerungen (Integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren etc.) die Niederlassungsvorschriften zu lockern, wird es rechtssicher standortübergreifende Radiologenpraxen geben. Entsprechende Gesetzesinitiativen auf Vorschlag der Kas-
senärztlichen Bundesvereinigung haben inzwischen zu einem „Arbeitsentwurf “ des BMGS geführt, der – wie üblich – den Vermerk trägt: „noch nicht mit der Ministeriumsleitung abgestimmt“. Wir werden darüber demnächst berichten. Man kann davon ausgehen, dass der Entwurf weitgehend in die mit Sicherheit zu erwartende weitere SGB-V-Novelle nach der Bundestagswahl Eingang finden wird, unabhängig von der politischen Couleur. Die Frage ist eher. Wann? So mucken einige mucken einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) vor und genehmigen unter Berufung auf die Berufsordnung bereits jetzt überörtliche Praxen, so die KV Nordrhein. Andere machen hier nicht mit, so die KV Bayerns und auch die KV Baden-Württemberg, unter anderem mit der Begründung, man wolle sich keinen Schadensersatzansprüchen betroffener Ärzte aussetzen. uc
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Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg Hessen MecklenburgVorpommern
Niedersachsen Nordrhein
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
Thüringen Westfalen-Lippe
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Februar 2005 Mai 2005
Juli 2005 Januar 2005
Dezember 2004
April 2005
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Februar 2005 Juli 2005
Mai 2005 Juli 2005 nein
nein
nein
Mai 2005
Mai 2005
Februar 2005
Veröffentlichung
Mögliche Änderung bei § 23a, wenn das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz geändert wird
Anmerkungen
4 4 4 4
nicht angewandt werden können zurzeit fachfremde Anstellung Ärztegesellschaft keine fachfremde Anstellung keine Ärztegesellschaft
4 keine fachfremde Anstellung
4 keine Ärztegesellschaft 4 keine fachfremde Anstellung 4 keine Ärztegesellschaft
4 keine fachfremde Anstellung
Soll übernommen werden, wenn das Heilberufegesetz geändert worden ist.
je
Von der Delegiertenversammlung zwar weitgehend übernommen, aber Änderungen und Inkrafttreten zurzeit noch ungewiss. Die Ärztekammer sieht keine rechtlichen Grundlagen zur fachfremden Anstellung. Außerdem bestanden haftungsrechtliche Bedenken gegen die Beschäftigung von Ärzten anderer Fachdisziplinen. Keine Genehmigung, da nicht vereinbar mit dem Heilberufskammergesetz. Die Ärztekammer hofft, dass es noch in diesem Jahr zu einer Änderung kommt und dann die BO entsprechend geändert werden kann.
Der Abstimmungsprozess mit der Aufsicht läuft, somit zurzeit nicht sicher, ob es weitere Abweichungen geben wird.
Im Entwurf wurde die M-BO weitgehend übernommen, Änderung des Heilberufegesetz steht allerdings noch aus. Die BO dürfte nicht vor Ende des Jahres Inkrafttreten. 4 keine Einschränkung der Praxisstandorte Da das Heilberufegesetz noch geändert werden muss, 4 keine Beschränkung auf eine Ärzte-GmbH, könnte es sein, dass zum Beispiel „mehr als zwei Standweiter gefasst kann es eine Heilkundeorte“ wegfällt. Insgesamt hofft man, dass Anfang nächsten GmbH sein Jahres die BO Inkrafttreten kann. In den entscheidenden Fragen weitgehend umgesetzt.
4 bei der Ärztegesellschaft keine Einschränkung 4 keine fachfremde Anstellung 4 keine Ärztegesellschaft 4 keine Ärztegesellschaft 4 keine Einschränkung der Praxisstandorte
Inhaltliche Abweichung zur M-BO
*Ausschließlich bezogen auf: § 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis; §19 Beschäftigung angestellter Praxisärztinnen und -ärzte; § 23a Ärztegesellschaften
ja
Verabschiedung Genehmigung durch die Kammer durch die Aufsicht
Baden-Württemberg
Land
Stand der Umsetzung der (Muster-) Berufsordnung in den Landesärztekammern*
Berufspolitik • Mitteilungen des BDR
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NRW-Kliniken
Bewilligungsstopp für Neuinvestitionen?
ANZEIGE Chiffre-Anschrift: BDR-Geschäftsstelle, Gottfried-Keller-Straße 20, 81245 München Für Mitglieder ein kostenloser Service Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
Veröffentlichung auch im Internet unter www.radiologenverband.de in der Anzeigen- und Vertreterbörse.
Radiologin/Radiologe für Partnerschaft in großer radiologischer Gemeinschaftspraxis gesucht Für meine Nachfolge suche ich sympathische/n besonders in Mammographie und konventioneller Röntgendiagnostik kompetente/n Kollegin/Kollegen. Ich arbeite in einem großen renommierten radiologischen Institut am Mittelrhein zusammen mit acht ärztlichen Partnern und insgesamt 90 Mitarbeitern. Schwerpunkte der Praxis sind Mammographie, Strahlentherapie, Schnittbilddiagnostik, konventionelle Diagnostik und Nuklearmedizin. Mein dann neu zu besetzender Bereich ist Mammographie (circa 6.000 Mammographien in 2004) und konventionelle Röntgendiagnostik. Eine Beteiligung am MammographieScreening ist vorgesehen. Mein Ausscheiden aus Altersgründen ist Mitte 2007 vorgesehen. Eine überschneidende Zusammenarbeit wäre ab Mitte 2006 optimal. Chiffre 1215
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Der aufgelaufene Investitionsbedarf bei den Krankenhäusern NordrheinWestfalens (NRW) hat mittlerweile ein geradezu erschreckendes Ausmaß angenommen. Diese Situation könnte sich demnächst noch verschärfen, da der neue Gesundheitsminister KarlJosef Laumann in den nächsten zwei Jahren einen vollständigen Bewilligungsstopp für neue Investitionsmaßnahmen verhängen will.
nungen, wie hoch die KHG-Förderung pro Planbett/Platz von 1972 bis 2002 in den einzelnen Ländern gewesen ist. Nordrhein-Westfalen bildet mit 126.583 Euro das Schlusslicht, Hessen liegt mit 158.958 Euro im Mittelfeld, Spitzenreiter ist Bayern mit 213.819 Euro (den absolut höchsten Wert hat zwar Berlin, aufgrund der Sonderrolle sind die Zahlen aber nicht unmittelbar vergleichbar).
Kliniken kommen in Notwehrlage Vor den NRW-Landtagswahlen im Mai hatte die CDU in ihrem „Zukunftsprogramm“ den Investitionsstau auf mehr als elf Milliarden Euro beziffert. Zu hoch ist diese Zahl sicher nicht gegriffen: Von 13,1 Milliarden Euro spricht der Krankenhausexperte Dr. Ernst Bruckenberger, der in der Juliausgabe von „Arzt und Krankenhaus“ einen aktuellen bundesweiten Vergleich gebracht hat. Damit ist seit der Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) im Jahr 1972 der „fiktive investive Nachholbarf “ in Nordrhein-Westfalen mit Abstand am größten, gefolgt von Niedersachsen mit „nur“ 3,7 Milliarden Euro. Noch deutlicher wird die prekäre Situation in NRW bei Bruckenbergers Berech-
So viel zur Einordnung von NordrheinWestfalen in die bundesdeutsche Krankenhauslandschaft und zur unterschiedlich hohen Förderbereitschaft (oder Förderfähigkeit?) der Länder. Auch wenn allen Krankenhäusern nach der geltenden Rechtsverpflichtung eine zeitnahe Vollfinanzierung der Investitionskosten zusteht, ist dies längst unter grauer Theorie abzubuchen – 1972 sah die Welt noch anders aus. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), die seit Jahren auf die missliche Lage der dortigen Kliniken hinweist, hatte in ihrem ersten Statement auf die ministerielle Ankündigung geschrieben, dass sie sich sehr wohl der angespannten Haushaltslage mit allen ne-
Nach Ansicht der KGNW wird sich durch einen Bewilligungsstopp das Insolvenzrisiko weiter verschärfen. Der vorhersehbare Bettenabbau könnte damit beschleunigt werden. Bild: AOK-Medienservice
Berufspolitik/Aus den Ländern • Mitteilungen des BDR gativen Folgen auch für die Einrichtungen im Gesundheitswesen bewusst sei. Doch unabhängig davon sind diese Äußerungen „unter betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten für die Krankenhäuser unannehmbar und in der Sache nicht nachvollziehbar“. Bei dem mittlerweile bestehenden Investitionsstau würde ein vollständiger Bewilligungsstopp eine „Notwehrlage“ der Krankenhäuser auslösen und diese dazu zwingen, „ihren Rechtsanspruch auf die jährliche Bereitstellung von Investitionsmitteln durch das Land im Klagewege einzufordern“. Minister Laumann dürfte es aber ernst sein. Am 1. September hieß es im Landtag, dass die neue Regierung jetzt zunächst einmal gezwungen sei, die Altlasten be-
reits rechtskräftiger Bewilligungsbescheide der Vorgängerregierung von über 600 Millionen Euro abzubauen, die noch bis 2010 ausfinanziert werden müssen. Dieser Stau sei verursacht worden, da in der Vergangenheit jährlich rund 250 Millionen Euro bewilligt worden sind, obwohl regelmäßig nur 170 Millionen Euro bar zur Verfügung standen. Die „Zwangspause“ bei der Investitionsfinanzierung habe also die alte Landesregierung zu verantworten. Jetzt muss zunächst „der Gürtel enger geschnallt“ werden, damit eine Haushaltskonsolidierung erreicht wird. Es gehe dann darum, die auch künftig knappen Mittel auf zukunftssichere Standorte zu konzentrieren.
Nicht kalkulierbare Risiken vorprogrammiert Die KGNW hatte sich daraufhin mit scharfer Kritik an die Öffentlichkeit gewandt. Gerade in der jetzigen, höchst sensiblen Umstellungsphase auf das DRGFallpauschalensystem wäre ein Stopp für viele NRW-Kliniken mit nicht kalkulierbaren Risiken verbunden. Nach Ansicht des KGNW-Präsidenten Dr. Johannes Kramer müsse zudem im Detail geprüft werden, „ob ein Stopp überhaupt notwendig sei, da zum Beispiel bewilligte Investitionsmaßnahmen von der Bewilligung bis zum Abschluss einige Jahre dauern und deshalb die Haushaltsmittel nur in entsprechenden Raten einfließen“. je
Rüdiger Christiansen
Schleswig-Holstein
Außerordentliche Mitgliederversammlung zur Honorarverteilungssituation
Am 17. August war eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Radiologen Schleswig-Holsteins mit dem Vorstand und der Geschäftsführung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) einberufen worden. Anlass waren drei honorarrelevante Ereignisse, die die Mitglieder sehr beunruhigen und zu vielfachen Rückfragen geführt hatten. Die Veranstaltung konnte in den Räumen der KVSH durchgeführt werden, da insbesondere die KV-Geschäftsführung an einem Konsensusgespräch mit dem Berufsverband der Radiologen interessiert war.
Honorarrückzahlungen abgelehnt Folgende drei grundsätzliche Probleme haben zu einer erheblichen Verunsicherung bezüglich der zukünftigen Honorare geführt. 1. Von den Sozialgerichten wurde die Abstaffelungsregelung für radiologische Leistungen aus dem Jahre 1999 gekippt. Etlichen bisher begünstigten Praxen drohen größere Honorarrückforderungen der KV. 2. Das Konvertierungsmodul bezüglich des EBM 1996 – EBM 2005 wurde von den Radiologen als fehlerhaft an-
gesehen und konnte nicht nachvollzogen werden. 3. Der bereits in der Juliausgabe vom DER RADIOLOGE (siehe Seite M117) mitgeteilte Schiedsamtspruch beinhaltet eine Budgetregelung, die auf den jetzt in Frage gestellten Honoraren der Quartale 3/2004 – 2/2005 fußt. Aus Sicht der Praxen, die die Abstaffelungsregelung aus 1999 zu Fall gebracht haben, fällt die Abstaffelung bis zum 2. Quartal 2005 weg, so dass sich hieraus eine neue Honorarvergütung auch für die Quartale ergibt, die die Basis für die zukünftigen Budgets darstellen sollen. Der Radiologe 9 · 2005
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Die Praxen, die sich bisher auf die Abstaffelungsregelung der KV SchleswigHolstein eingestellt haben, sollen nun einen Teil ihrer Honorare zurückzahlen, was bezüglich der Quartale 3/2004 – 2/2005 auch eine Verminderung ihrer zukünftigen Budgets bedeuten würde. Zu dieser Problematik gab es eine ernsthafte Diskussion. Rückzahlungen wurden vom Berufsverband abgelehnt. Unterstützt wurden die Radiologen diesbezüglich von ihren beiden Rechtsanwälten, die als Gäste erschienen waren. Eine endgültige Lösung konnte allerdings nicht gefunden werden, so dass davon auszugehen ist, dass die Problematik weiter juristisch verfolgt wird und für die Radiologen auch in Zukunft eine gewisse Unsicherheit bezüglich ihrer Honorarund Budgethöhe bestehen bleibt.
Frage der Budgethöhe weiter offen Etwas überraschend für die Radiologen war die Mitteilung des Hauptgeschäfts-
führers der KVSH, Dr. Ralph Ennenbach, dass das Konvertierungsmodul der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wohl doch zu dem vorhergesagten Ergebnis komme. Dies bedeute, dass die vorausberechneten Punktzahlvolumina mit den tatsächlich im 2. Quartal 2005 abgerechneten übereinstimmten. Einzelne Mitglieder hatten dagegen eine Punktzahlminderung von bis zu 30 Prozent vorausberechnet. Wie sich diese Diskrepanz erkläre, blieb leider unbeantwortet. Aufgrund dieser Ergebnisse musste somit auch eine endgültige Klärung der Budgethöhe der einzelnen radiologischen Praxen offen bleiben. Der Schiedsamtspruch in SchleswigHolstein gewährt aber trotz dieser offenen Fragen zumindest für die nächsten vier Quartale eine weitgehende Sicherung der Honorare, da die Honorarvolumina bis auf eine Differenz von drei Prozent grundsätzlich gestützt würden, so Ennenbach. Als Blick in die Zukunft deutete Ennenbach Zuweiserbudgets an, um den
Zuweisungsdruck auf die radiologischen Praxen abzufangen. Zur Klärung der Themen wurden weitere Gespräche zwischen der KV-Geschäftsführung und dem Vorstand des Berufsverbandes verabredet.
Ausstieg aus der KV diskutiert Als weiteren Tagesordnungspunkt brachte Dr. Michael Renner, Elmshorn, den Ausstieg der Radiologen aus der KV und den Einstieg in Direktverhandlungen mit den Krankenkassen zur Diskussion. Das Für und Wider wurde unter Verweis auf die Kieferorthopäden in Niedersachsen heftig diskutiert. Letztendlich wurde der Vorstand beauftragt, eine Kommission zu bilden, um für die nächste Mitgliederversammlung genauere Vorschläge vorzulegen. Der Vorstand geht davon aus, dass noch in diesem Herbst nach Vorlage genauerer Zahlen durch die Kassenärztliche Vereinigung eine weitere Sondersitzung zu dem Thema der Honorarverteilung folgen wird.
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Radiologie-Kassenarztsitz abzugeben Radiologie-Kassenarztsitz im Sperrgebiet Niedersachsen-Ost im ersten Halbjahr 2006 abzugeben. Alteingesessene Einzelpraxis (konventionelles Röntgen mit Schwerpunkt Mammographie), zentrale Lage in attraktiver Großstadt. Optional Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm, Beginn voraussichtlich 01.07.2006. Spektrumerweiterung oder Assoziation mit Großpraxis zu empfehlen. Chiffre 1216
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Der Radiologe 9 · 2005
Schleswig-Holstein
QuaMaDi jetzt landesweit Nach langwierigen Verhandlungen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein mit den Krankenkassen, die auch mit Kräften vom Berufsverband unterstützt wurden, konnte nun die landesweite Einführung von QuaMaDi vereinbart werden. Gefördert wurde diese Entscheidung sicher durch die guten Ergebnisse des Pilotprojektes in der K.E.R.N.-Region (Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Plön und Neumünster). Bei Patientinnen mit Brustkrebs im QuaMaDi-Projekt lag der Anteil an T1- und in situ-Karzinomen mit knapp 70 Prozent deutlich über dem Durchschnitt für Schleswig-Holstein (52 Prozent). Bevölkerungsbezogen zeigte sich auf Basis der Daten des Krebsregisters ein klarer Vorteil für die QuaMaDi-Region.
Mit der landesweiten Einführung zum 1. Juli dieses Jahres wurde QuaMaDi in Schleswig-Holstein zur Regelversorgung. Vor diesem Hintergrund handelt es sich jetzt nicht mehr um ein zeitlich befristetes Modellprojekt, sondern um eine qualitätssichernde Maßnahme nach § 73c SGB V. Daneben wird an der landesweiten Einführung der präventiven Mammadiagnostik in Form des bundesweiten Mammographie-Screenings gearbeitet. Auch qualitätssichernde Maßnahmen bezüglich der Therapie wurden als DMP-Brustkrebs mit den Krankenkassen vereinbart. rc
Berufspolitik • Mitteilungen des BDR
Klinik-Qualitätsberichte online
Von der Pflicht zur Kür noch ein längerer Weg Zugelassene Krankenhäuser sind jetzt gesetzlich dazu verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen „strukturierten Qualitätsbericht“ zu erstellen (§ 137 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V). Die Krankenkassenverbände wiederum müssen diese unter anderem im Internet veröffentlichen. Bis Ende August sollten die Berichte 2004 unter http:// www.g-qb.de abrufbar sein, diesen Termin haben die meisten Kliniken auch eingehalten. Mit dem Wort „strukturierter Qualitätsbericht“ ist im Grunde auf den Punkt gebracht, weshalb die gesetzliche Veröffentlichungspflicht bislang nur ein erster Schritt zur geforderten Transparenz in der Krankenhausversorgung sein kann. So müssen die Kliniken zum Beispiel im anfänglichen Basisteil nur ihre „allgemeinen Strukturund Leistungsdaten“ erfassen. Darunter fallen insbesondere grundlegende Informationen zu den Betten- und Fallzahlen, zu den Versorgungsschwerpunkten und Leistungsangeboten sowie zur apparativen und therapeutischen Ausstattung. Da diese Daten nach einheitlichen Vorgaben angegeben werden müssen, dürften die Kliniken – im ersten Schritt – hinsichtlich ihrer Strukturqualität schon vergleichbarer geworden sein. Mag auch für die Radiologie, die bereits in der Vergangenheit recht transparent gewesen ist, der zusätzliche Patientennutzen einer Vorabinformation nicht so groß wie bei anderen Abteilungen sein. Aber sicher haben bislang nicht alle Krankenhäuser auf ihrer Homepage Angaben dazu gemacht, ob zum Beispiel die radiologische Versorgung für alle Untersuchungsgeräte über 24 Stunden sichergestellt ist, welche Interventionen möglich sind und ob Kooperationen bestehen. Ein eigenes Kapitel zur
Radiologie gibt es allerdings bisher in den strukturierten Berichten leider nicht.
Prozess- und Ergebnisqualität fehlt Was aber bisher generell fehlt, um die Krankenhauslandschaft transparenter zu machen, ist die Verpflichtung, Daten zur Prozessqualität und vor allem auch zur Ergebnisqualität zu veröffentlichen. Die jetzigen Pflichtangaben sind nur eine sehr bedingte und eingeschränkte Orientierungs- und damit Entscheidungshilfe für Patienten. Möglichkeiten für eine umfassendere Darstellung – darüber sind sich die Fachleute einig – gibt es auf jeden Fall, auch wenn dies ungleich aufwendiger ist. Ob und inwieweit zukünftig der Anforderungskatalog in dieser Richtung ausgeweitet wird, liegt mit in der Hand des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Der G-BA hat die Aufgabe zu überprüfen, ob Verbesserungen und Ergänzungen erforderlich sind und die Vorgaben für die Krankenhäuser entsprechend angepasst werden sollen.
Verbesserungen bei Qualitätsberichten 2006 zu erwarten Selbst für diejenigen, die nur einen Bruchteil der etwa 2.000 Berichte durchsehen, wird eine erstaunliche inhaltliche Bandbreite deutlich. Das gilt nicht nur für den Basisteil, sondern ebenso für die folgenden Abschnitte zur externen Qualitätssicherung, zur Qualitätspolitik oder zum Qualitätsmanagement. Das Spektrum reicht von der Pflichtübung bis zur bereits ersichtlich praktizierten Kür, nicht zu vergessen aber auch übertriebene Ankündigungen, die eher einer Werbekampagne entsprechen.
Letzteres – so kann man es zumindest vermuten – dürfte bei den Qualitätsberichten in zwei Jahren weniger werden. Schließlich werden die Berichte auch von den Kassen und dem Wettbewerb gelesen. Was dem Normalbürger entgeht, durchschaut der kritische Insiderblick bestimmt. Zu vermuten ist außerdem, dass sich dann mehr Krankenhäuser an die Vorgabe halten, zum Beispiel die Leistungsdaten in „umgangsprachlicher Klarschrift“ zu nennen. Hierfür gibt es jetzt schon hervorragende Beispiele. Aber was fängt der nicht medizinisch geschulte Normalbürger damit an, wenn er etwas liest wie „Tonsillektomie ohne äußerst schwere oder schwere CC“? Die geforderte Patientennähe ist damit zumindest noch nicht erreicht. je
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Radiologe sucht Praxis mit Kassensitz Radiologe (Schwerpunkt Mammadiagnostik inklusive sonogesteuerte Stanze, zertifiziert, qualifiziert, engagiert, selbständig arbeitend) sucht Praxis mit Kassensitz und Schwerpunkt Senologie zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Chiffre: 1218
Der Radiologe 9 · 2005
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kurz & bündig • Mitteilungen des BDR kurz & bündig
Bertelsmann Stiftung: Praxisgebühr zeigt unsoziale Nebenwirkungen Wer sich gesundheitlich schlecht fühlt und wer über ein geringes Einkommen verfügt, geht seit der Einführung der Praxisgebühr seltener zum Arzt. Das verdeutlicht der aktuelle „Gesundheitsmonitor“ der Bertelsmann Stiftung. Insgesamt ist die Zahl der Praxiskontakte von 2003 bis 2005 um acht Prozent gesunken. Bei den Befragten, die ihren Gesundheitszustand als schlecht bezeichnen, ging die Zahl dagegen am stärksten um rund ein Drittel zurück. „Hier besteht die Gefahr, dass die Patienten auch auf wichtige Arztbesuche verzichten“, sagt Studienleiter Jan Böcken. Aber auch das Einkommen spielt eine Rolle. In der untersten Einkommensgruppe ist der Anteil der Menschen, die auf einzelne Arztbesuche verzichten und sich stattdessen ohne ärztliche Hilfe auskurieren, mit 37 Prozent im Vergleich zu durchschnittlich 28 Prozent am höchsten. Unsoziale Auswirkungen der Praxisgebühr hat das Bundesgesundheitsministerium bislang immer bestritten. Der Gesundheitsmonitor befragt repräsentativ zweimal jährlich Versicherte und einmal im Jahr Ärzte.
DKFZ bietet neue Hotline zum Mammographie-Screening an Eine neue Hotline vom Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) beantwortet ab dem 1. Juli Fragen zum MammographieScreening und zur Brustkrebsprävention. Schon seit einigen Jahren stehen Anfragen zum Brustkrebs mit etwa 25 Prozent an erster Stelle beim KID. Die Resonanz auf den neuen Telefonservice zeigt, dass auch hier Aufklärungsbedarf besteht. So wurden in den beiden ersten Monaten rund 400 Anfragen beantwortet. Dies ist sicher ein guter Start, da der bundesweite Bekanntheitsgrad erst noch kommen muss. Bei den Anfragen steht ganz eindeutig das Thema, wann es in der eigenen Region losgeht, an erster Stelle. Gefolgt von dem Fragenkomplex, was Mammographie-Screening sei. Damit in den künftigen Screening-Einheiten eine möglichst hohe Teilnahmequote erreicht werden kann, liegt hier sicher auch ein wichtiger Ansatzpunkt: Bei Unwissenheit herrscht auch Unsicherheit, ob eine Teilnahme sinnvoll ist. Die Fragen beantworten 25 freie Mitarbeiter, es sind fast ausschließlich Ärztinnen aus unterschiedlichen Fachgebieten. Alle haben im Vorfeld eine besondere Schulung absolviert.
In Rheinland-Pfalz Streit über anonymes AOK-Meldesystem beigelegt Seit Mai dieses Jahres konnten Patienten auf der Homepage der AOK Rheinland-Pfalz anonyme Hinweise auf „unlautere Vorgänge im Gesundheitswesen“ geben (siehe DER RADIOLOGE 6-2005 Seite M107). Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) RheinlandPfalz hatte dies als Aufruf zur Denunziation scharf verurteilt. Jetzt hat die AOK einen Rückzieher gemacht, aber ob es sich dabei nur um die Einsicht gehandelt hat, dass Misstrauen keine Basis für eine gute Zusammenarbeit ist, muss bezweifelt werden. Dahinter dürfte auch die Drohung rheinland-pfälzischer Ärztenetze gestanden haben, andernfalls AOK-Verträge zu Disease-Management-Programmen zu kündigen. Als es also um die eigenen Finanzen ging, war es mit dem Moralaposteltum schnell vorbei. Jetzt haben sich die beiden Parteien darauf geeinigt, dass es zwar beim Meldesystem bleibt, aber in der Regel sollen es namentliche Hinweise sein. Nur in besonderen Fällen ist weiterhin eine anonyme Meldung möglich, um Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen. Wenn Hinweise eingehen, wollen AOK und KV diese sorgfältig auf ihre Glaubwürdigkeit überprüfen. Dies gilt im Besonderen für anonyme Meldungen. je
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Der Radiologe 9 · 2005