Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen Radiologe 2016 · 56:557–576 DOI 10.1007/s00117-016-0131-9 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016
BDR
Das Runde muss ins Eckige … Inhalt Editorial 557 Das Runde muss ins Eckige … Aktuelles 558 RöKo in Leipzig „Neue Wege gehen“ 565 Radiologie trifft Pathologie 565 Einladung nach Thüringen 565 Rechtsprechungs-Report 567 Aus den Ländern – Nordrhein – 568 Aus der DRG 569 In aller Kürze 570 Kooperationspartner Funk/HDI Rezensionen 571 Das Knie – Form, Funktion und ligamentäre Wiederherstellungs chirurgie 572 Die ASV-Abrechnung 2016 573 Strahlenforschung in der Medizin – Relevanz und Perspektiven 573 Gesundheit in Regionen – Zahlen, Daten, Fakten – 574 Sarkome des weiblichen Genitale Verschiedenes 564 Neue Mitglieder 566 Impressum 567 Stellen – Praxisgesuche 576 BDR-Adressen
Liebe Mitglieder, … nein, das ist keine Anmoderation des EM-Eröffnungsspiels, sondern der Titel eines Projektes „FacharztPlus – Sicherung der ärztlichen Kompetenz im demografischen Wandel“, welches im vergangenen Jahr stattfand. Es soll helfen, dem stetigen Facharzt-Mangel der bundesdeutschen Uniklinika entgegenzusteuern. Das ins Visier genommene Problem ist allerdings vielschichtiger und nicht nur eindimensional auf die Uni zu verkürzen. Nachwuchsprobleme stellen sich auch in Kliniken der Regelversorgung und nicht zu Letzt in radiologischen Praxen. Was will die junge ÄrztInnen-Generation? Einfache Antworten gibt es nicht. Will eine Fachgesellschaft und auch ein Berufsverband zukunftsfähig sein, so muss neben GOÄ und EBM auch auf die Nachwuchspflege geachtet werden. Der diffamierende Seitenhieb auf die Generation Y, die sich vorrangig um eine ausgeglichene Work-Life-Balance sorgt, wird kaum Anreiz bieten, um Medizin nach dem Studium auch zu praktizieren und nicht zu den 30 % zu gehören, die nach Abschluss des Studiums in fachferne Tätigkeiten ausweichen. Ebenso der wiederrum diskreditierende Begriff der Feminisierung der Medizin bietet Medizinstudentinnen keine guten Startbedingungen in den Beruf. Gesundheitsminister Gröhe mahnte bei der Eröffnung des 119. DÄT in Hamburg aktuell mehr Teamgeist in der Medizin an und ist dabei gerade im Hinblick auf die Nachwuchsförderung noch einiges schuldig. Der Masterplan Medizinstudium 2020, im Koalitionsvertrag angekündigt, ist immer noch nicht umgesetzt. So wird er wohl ein Masterplan 2030 werden ….
Der „Bedarf “ an ÄrztInnen steigt aber dramatisch. Laut der Statistik der Bundesärztekammer hat sich zwischen 2004 und 2014 die Zahl der ambulanten Behandlungen in Deutschland um 152 Millionen erhöht. Einen ähnlichen Trend gibt es auch im stationären Bereich. Ursache ist der steigende Behandlungsbedarf einer immer älter werdenden Gesellschaft. Die Medizin ist in einer einzigartigen Situation: sie schafft sich sozusagen den Be-Handlungs-Bedarf selbst. Nun muss er nur noch gedeckt werden. Wie kann also schon im Medizinstudium das bleibende Interesse an der Radiologie geweckt werden? Ein sehr gutes und mittlerweile probates Mittel sind die „Hellsten Köpfe“ beim Röntgenkongress. In Leipzig waren wieder viele von ihnen anwesend, waren interessiert, auch an der Arbeit und den Angeboten des Berufsverbandes. Diesen Dialog nicht abreißen zu lassen, dem werden wir uns zukünftig verstärkt widmen. StudentInnen und WeiterbildungsassistentInnen fachlich bestens auszubilden ist das Eine. Sie für berufsund wissenschaftspolitische Themen zu interessieren aber das Andere und bedeutet nicht zu Letzt Zukunftssicherung des Faches, in Klinik und Praxis. Radiologie hat eine leuchtende Vergangenheit, eine spektakuläre Gegenwart und soll auch eine hoffnungsvoll strahlende Zukunft haben. Was können Sie dazu beitragen? Ganz einfach: Sind Ihre Weiterbildungsassis tentInnen schon im BDR?
Sabine Lingelbach
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Mitteilungen des BDR · Aktuelles
RöKo in Leipzig „Neue Wege gehen“ Prof. Peter Landwehr, Hannover, lud zum 97. Deutschen Röntgenkongress vom 4. bis 7. Mai 2016 nach Leipzig – und viele kamen. Das Motto des diesjährigen Röntgenkongress war mehrdeutig und verwies nicht nur inhaltlich auf umfassende Neuorientierung: Eine neue Stadt, ein neuer Kongressort. Der diesjährige Kongress wollte neue Wege in Diagnostik, Therapie und Versorgungsmanagement aufzeigen und diskutieren. Klinische Schwerpunktthemen standen dabei im Vordergrund: Wirbelsäulenerkrankungen, Mammadiagnostik, Ultraschall in der Radiologie sowie Fehler und Komplikationen in der Radiologie. Hierfür wurden neue Formate gewählt, auch die Einbindung des radiologischen Nachwuchses via der Hellsten Köpfe wurde erfolgreich fortgesetzt. Als Gastredner der Eröffnungsveranstaltung war Prof. Montgomery geladen, der als Radiologe ein Heimspiel hatte. Im Vorfeld des nahenden Deutschen Ärztetages sprach er in seinem Highlight-Vortrag „Neue Wege im Gesundheitssystem: Herausforderungen, Chancen, Risiken“, auch ausführlich über die GOÄ/GOÄneu und warb für das dringend benötigte Ver-
trauen – in ihn und die ärztliche Selbstverwaltung. Bewährt hat sich auch die Einbindung der MTRAs mit einem speziellen Fortbildungsprogramm. Es kommen ganze Praxen, vom Radiologen bis zur MTA, um sich fortzubilden. Eine Studie des Zen tralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) bestätigte aktuell erneut, dass in vielen Arztpraxen Fachkräftemangel herrscht. Fast jede fünfte Praxis ist auf der Suche nach medizinischen Fachangestellten. So auch in der Radiologie.
Röko 2016 in Zahlen Ärzte: 3104 MTRA + MTRA-Schüler: 1531 Studenten: 368 Industrie: 1411 Presse: 58 Sonstige: 280 Gesamt: 6752
Frau Gauczynski an allen drei Tagen kompetente Ansprechpartnerinnen. Unterstützt wurden sie von unseren Kooperationspartnern. Experten von Dr. Starke Managementsysteme, der e.optimum AG und der AllianzKlinikRente waren vor Ort und stellten ihre Angebote vor.
Herzlichen Glückwunsch! e.optimum hat während des Kongresses die Verlosung eines Erlebniswochenendes in Berlin durchgeführt. Das Ehepaar Dr. Rahn aus Villingen-Schwenningen hat gewonnen und kann sich nun auf ein schönes Erlebniswochenende mit einer kulturellen oder sportlichen Aktivität freuen.
BDR zieht positive Bilanz Auch in Leipzig war der BDR wieder gut sichtbar. An unserem Stand fanden die TeilnehmerInnen in Frau Turlach und
8 Radiologie in Klink und Praxis – ein erfolgreiches Format
©©Deutsche Röntgengesellschaft
Auch die „Sprechstunde“ von Dr. Detlef Wujciak war gut besucht. Er beantwortete Mitglieder-Fragen vor Ort.
8 Prof. Montgomery und Prof. Landwehr
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Die vom BDR mitverantworteten Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „Radiologie in Klinik und Praxis“ waren allesamt gut besucht. Thematisch orientierten sich die einzelnen Sessions an zukunftsweisenden, berufspolitisch und praxisorientierten Fragestellungen zur Perspektive der radiologischen Berufsausübung und der Vergütungssysteme. Prof. Helmberger hatte als Koordinator eine auf die ak-
Was ändert sich mit der GOÄ Reform für mich? Die GOÄ-Reform soll nach fast 30 Jahren eine Anpassung des amtlichen Abrechnungssystems für Ärzte erzielen. Dabei sollen sowohl der Fortschritt der Medizin als auch aktualisierte Bewertungsgrundsätze abgebildet werden. Radiologen im Krankenhaus sind ebenso wie in der Niederlassung davon betroffen. Der Berufsverband hat, in Abstimmung mit der DRG, in den vergangenen Monaten die erforderlichen Vorgaben be- und die Legendierungsvorschläge ausgearbeitet und aktualisiert. Dieses Ergebnis wurde exemplarisch vorgestellt. RA Markus Henkel und Dr. Klaus Hamm suchten nach Antworten. Bei Planung des Röntgenkongresses und Vorbereitung der Vorträge hatten wir die begründete Hoffnung, dass wir schon konkrete Ein- und Ausblicke auf die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und deren konkrete Auswirkungen in der Praxis bieten könnten. Leider hat sich dies nicht bestätigt, nach hektischer Betriebsamkeit der Bundesärztekammer zum Jahreswechsel 2015/16 hat der Vorstand der Bundesärztekammer das Projekt im April abrupt gestoppt.
Der zur endgültigen Abstimmung im BÄK-Vorstand vorgelegte Entwurf entsprach weder in der Legendierung noch insbesondere in der Bewertung den bereits zwischen Bundesärztekammer und PKV Verband bzw. den beteiligten Ländern abgestimmten und konsentierten Vorentwürfen. Der Vortrag gibt deshalb (nur) einen Überblick über die bisherige Entwicklung der Arbeiten des Berufsverbands an der neuen GOÄ und erläutert im Detail einige besonders für Radiologen bedeutsame Vorschläge für den Paragraphenteil. In der geplanten Änderung des Paragraphenteils liegt einiger berufspolitischer Sprengstoff und diese stößt in weiten Teilen der ärztlichen Verbände auf – durchaus begründete- Ablehnung. Zu Legendierung und Bewertung werden die Karten nun neu gemischt. Trotz-
dem gehen wir davon aus, dass die vom Berufsverband vorgelegten Formulierungen und Kalkulationen dazu auch weiterhin Basis der Gespräche zwischen den unmittelbar Beteiligten und dem Gesundheitsministerium sein werden. Für eine konkrete Darstellung diese Vorschläge ist es jedoch zu dem jetzigen Zeitpunkt noch zu früh, die auf dem Kongress exemplarisch dargestellten Bewertungsvorschläge können wir deshalb an dieser Stelle nicht veröffentlichen. Der BDR wird sich weiterhin aktiv in die Verhandlungen einbringen und seine Mitglieder detailliert informieren, sobald die Struktur der novellierten GOÄ in ihren Grundzügen einigermaßen verlässlich absehbar ist. Dr. Klaus Hamm, 2. Vorsitzender BDR, Chemnitz, RA Markus Henkel, München
Die hellsten Köpfe beim Training!
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tuelle gesundheitspolitische Situation abgestimmte Themenauswahl getroffen. Ein „neuer Weg“, den wir auch in 2017 weitergehen werden. Nachfolgend dokumentieren wir einige der Veranstaltungen und danken den Referenten und Moderatoren für die Überlassung der Texte.
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Mitteilungen des BDR · Aktuelles Kauf und Verkauf von radiologischen Praxen Aus der Klinik in die Praxis – vom angestellten zum selbstständigen Radiologen (w/m) – da gilt es neben persönlichen Veränderungen auch eine Vielzahl betriebswirtschaftlicher und juristischer Aspekte sowohl am Anfang als auch am Ende der Selbständigkeit zu beachten. Peter Goldbach, Sachverständiger für die Bewertung von Unternehmen im Gesundheitswesen und Geschäftsführer der VALMED GmbH und Markus Henkel, Fachanwalt für Medizinrecht und Geschäftsführer des BDR gaben in ihrem Vortrag einen Überblick über die Rahmenbedingungen eines Praxis- (Anteils) verkaufs für radiologische Praxen Die vertragsärztliche Praxis bewegt sich im Spannungsfeld verschiedenster rechtlicher Vorgaben, die nicht immer miteinander in Einklang stehen. So beeinflussen rechtliche Vorgaben des Sozialgesetzbuches die Gestaltungen des Zivilrechts (= Gesellschaftsebene) ebenso, wie die steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorgaben Einfluss finden. Künftig wird auch der Gesichtspunkt der strafrechtlichen Relevanz ärztlicher Kooperationen zu beachten sein, nachdem das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen nach § 299a und 299b StGB noch im Sommer dieses Jahres in Kraft treten wird. Von besonderer Bedeutung für die Praxisübertragung sind die am Vortag vor dem Röntgenkongress ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts, die künftig einen maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung der Übertragung der vertragsärztlichen Zulassung entfalten werden (vergleiche diese Ausgabe des RADIOLOGEN S. 565). Die Referenten spannten den Bogen von ersten Vorvereinbarungen über die je nach Praxisumfang in unterschiedlicher Tiefe notwendige Prüfung der Praxisdaten (Due Diligence), weiter über die Kaufpreisermittlung bis hin zur Gestaltung des Nachbesetzungsverfahrens. Insbesondere die Neuregelung des § 103 Abs. 3a SGB V („Aufkauf von Arztpraxen“) verlängert das Nachbesetzungsverfahren und erfordert künftig in Kombination mit der neuen BSG-Rechtsprechung eine langfristi-
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gere strategische (Vor-)Planung bei der Praxisübergabe. Unabhängig davon zeigt die aktuelle Rechtsprechung auf, dass bestehende Vertragsgestaltungen und Kooperationen spätestens alle zwei Jahre zum Check-up einkehren sollten. Dipl.Kfm. (FH) – M. A. – LL.M. Peter Goldbach Sachverständiger für die Bewertung von Unternehmen im Gesundheitswesen, Hannover RA Markus Henkel BDR-Geschäftsführer, München
Auskömmliche Radiologie in der Zukunft? Wohin steuert die Radiologie? Wird es in Zukunft noch möglich sein Radiologie in der Niederlassung betriebswirtschaftlich sinnvoll zu betreiben? Wie ändern sich die Bedingungen an den Krankenhäusern unterschiedlicher Größe und wo bleibt die viel beschworene Verzahnung von ambulantem und stationärem Bereich für die Radiologie? Ein einleitendes Impulsreferat umriss die ökonomischen Bedingungen auskömmlicher Radiologie und vier Radiologen – mit unterschiedlichen Klinik-und Praxiskonzeptionen – erläuterten die realen Arbeits-Bedingungen ihrer Einrichtungen. Wohin steuert die Radiologie aus Sicht der universitären Radiologie (Prof. Stefan Schönberg) Aus Sicht der universitären Radiologie gibt es 5 große Trends für die Zukunftssicherheit des Faches: 1. Radiologie wird quantitativer und Outcome-orientierter durch den Einsatz strukturierter Befundung und webbasierter Schulungs- und Zertifizierungssysteme 2. Radiologie wird diagnostisch umfassender durch systematischen Abgleich
der quantitativen Daten mit Referenzdaten aus anderen Fächern, beispielsweise Molekularpathologie 3. Radiologie nimmt eine zentrale Rolle in der Präzisionsmedizin ein durch Entwicklung von Surrogaten für die individualisierte Selektion von zielgerichteten Medikamenten und Vorhersage von Therapieansprechen 4. Radiologie wird reproduzierbarer und qualitätsgesicherter durch elektronische Entscheidungshilfen und Assistenzsystemen auf Basis maschinenbasierten Lernens und populationsbasierter Referenzdatenbanken 5. Radiologie deckt die gesamte Wertschöpfungskette von der Früh erkennung bis zu innovativen, minimal-invasiven interdisziplinären Therapien ab. Prof.- Stefan Schönberg Direktor des Instituts für Klinische Radiologie und Nuklearmedizin, Universität Mannheim
Wohin steuert die Radiologie aus Sicht eines Chefarztes (Prof. Roman Fischbach) Die Sicht des Chefarztes auf seine heutige und zukünftige Position ist durch Ambivalenz geprägt. Er steht unter einem hohen Erwartungsdruck der Geschäftsführung in der Umsetzung wirtschaftlicher Ziele, soll Mitarbeiter motivieren und teamorientiert führen, ist aber in wichtige Entscheidungen seltener eingebunden als früher, dabei aber für ein größeres Regelwerk verantwortlich. Die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz Krankenhaus haben sich durch Kostendruck und Leistungsverdichtung grundlegend geändert. Das Fach ist zunehmender Spezialisierung, wachsenden Begehrlichkeiten und einem schnellen technologischen Wandel mit dem Erfordernis ständiger Anpassung ausgesetzt. Trotzdem ist die Tätigkeit als Radiologe im Krankenhaus und auch die Leitung und Gestaltung einer radiologischen Abteilung nach wie vor eine interessante und befriedigende Aufgabe mit guten Chancen in der Zukunft.
Die Zukunft der Radiologie In der aktuellen Diskussion um die Zukunft des Faches werden immer wieder Szenarien gezeichnet, in denen der Radiologe durch Bilderkennungssoftware oder computerbasierte Entscheidungsalgorithmen ersetzt wird. Diese Sichtweise stellt die Detektions-, Mess- und Dokumentationsarbeit als Kernkompetenz des Radiologen dar und sieht ihn nicht als prozessverantwortlichen Spezialist für Bildgebung und bildgestützte Therapie. Die Tatsache, dass Bildanalyseprogramme Lungenrundherde detektieren oder eine Leber volumetrieren und segmentieren können, bedroht uns nicht. Die Radiologie wird notwendigerweise professioneller und die Bildgebung in Zeiten personalisierter Medizin mess- und objektivierbarer. Wichtig für unsere Zukunft ist vielmehr, dass die Radiologie diese technologische Entwicklung engmaschig begleitet und prägt. Eine größere Herausforderung für die Krankenhausradiologie liegt in der notwendigen und zunehmenden Aufgliederung und Spezialisierung des Faches. Kein Chefarzt oder Oberarzt ist heute noch in der Lage, die ganze Breite unseres Faches in der gebotenen Tiefe diagnostisch und therapeutisch zu vertreten. Die Entwicklung der Krankenhauslandschaft weg vom Grundversorger zu spezialisierten Einheiten unterstreicht dies. So muss eine hohe Expertise in den klinisch herausragenden Disziplinen des jeweiligen Hauses gewährleistet sein, um als wichtiger und kompetenter Partner anerkannt zu bleiben. Gerade kleine Krankenhausabteilungen stehen hier vor einem schwierigen Spagat aus Spezialisierung und Bandbreite. In größeren Abteilungen liegt die Herausforderung eher darin, dass Spezialisten trotzdem unter einer Führung ein Team bilden und die ebenfalls notwendigen Routinearbeiten in der Abteilung mittragen. Der Trend zur Zergliederung von großen Abteilungen durch Departmentstrukturen oder Faculty-Systeme macht die Organisation dieser Aufgaben nicht leichter. Unser Fach ist aufgrund der zahlreichen attraktiven und innovativen Tätigkeitsfelder vielfältigen Begehrlichkeiten ausgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Interventionen am Gefäßsystem und am
Skelett, aber auch die organspezifische Bildgebung, wie z. B. die Herz-CT und Herz-MRT. Die Radiologie und insbesondere der radiologische Chefarzt mit seiner Abteilung muss sich gegenüber den zuweisenden Fachabteilungen als kompetenter und effizienter Dienstleister positionieren. Eine beständige Fortbildung und weitere Qualifizierung ist unabdingbar. Nur wenn die Radiologie im Krankenhaus nachvollziehbar besser, schneller und preiswerter ist als der externe Anbieter oder eine andere Fachabteilung, bleiben diese Bereiche für die Radiologie erhalten. Die wirtschaftlich notwendige Konsolidierung der Krankenhäuser lässt dabei Doppelstrukturen z. B. mit zwei oder drei gefäßmedizinisch-interventionell aktiven Bereichen (Radiologie, Angiologie, Gefäßchirurgie) kaum zu. Der Weg bis zur eigenen Leistungserbringung durch das Fach mit dem primären Patientenkontakt ist kurz, zumal durch manche Geschäftsleitung dem klinischen Fachvertreter zur Attraktivitätssteigerung oder aus Erlöserwartungen radiologische Kernleistungen ohne Zögern zugeschlagen werden – dies oft mit der Folge einer überproportionalen Personalreduktion in der so „entlasteten“ Radiologie. Hier müssen Kompromisse eingegangen werden oder fachübergreifende Zentrums- oder Klinikstrukturen geschaffen werden, um weiter aktiv zu bleiben. Aktuelle Rahmenbedingungen Die Fachabteilungen der Krankenhäuser, insbesondere derjenigen in Konzernstrukturen, sind einem ständigen Benchmarking ausgesetzt. Immer wird es irgendwo jemand geben, der mit weniger mehr macht, so dass der Chefarzt ständig gefordert bleibt, die Arbeitsleistung seiner Abteilung und den eigenen Personalbedarf zu begründen oder zu verteidigen. Zusätzlich stehen der Geschäftsführung Schwärme von Beratern teils fragwürdiger Kompetenz zur Verfügung, für die leichter Gelder ausgegeben werden als für die aus radiologischer Sicht notwendigen Investitionen in Geräte oder Personal. Der Fokus der Krankenhausleitung ist derzeit auf Konsolidierung, Produktivitätssteigerung, Standardisierung und das
Erreichen von Qualitätsparametern gesetzt. Grundsätzlich muss diese Entwicklung nicht negativ gesehen werden, sondern ist eine heute notwendige Antwort auf bestehende und politisch gewollte Rahmenbedingungen. Allerdings ist der heutige Chefarzt (oft im Gegensatz zur eigenen Wahrnehmung) in vielen Krankenhäusern unterhalb der kaufmännisch- administrativen Ebene eingestuft und wird als Vertreter des mittleren Management gesehen. Er ist für die Umsetzung der gesteckten Ziele verantwortlich. Strategieentwicklung sowie Geräte- und Produktentscheidungen erfolgen häufig ohne oder mit nur geringer Mitwirkung des Chefarztes. Dies birgt die Gefahr, dass der Chefarzt sich in wichtige strategische Themen und Planungen nicht mehr einbringen kann oder möchte und kaufmännische Fehlentscheidungen hingenommen werden, obwohl sich der Chefarzt besser als streitbarer und kompetenter Partner positionieren müsste. Ferner muss ein zunehmendes Volumen an administrativen und regulatorischen Aufgaben vor dem Hintergrund eines wachsenden Regelwerks – von der Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben Arbeitszeit über das Patientenrechtegesetz bis zur Krankenhaushygiene – beachtet und verantwortlich umgesetzt werden. Die eigene medizinische Tätigkeit wird im Verhältnis hierzu zurückgedrängt, oftmals aber von Krankenhausleitung und Patient als Leistung auf höchstem Niveau erwartet. Bei knappen Ressourcen müssen zusätzliche Aufgaben wie teleradiologische Mitversorgung anderer Standorte oder die Beteiligung an einem MVZ übernommen werden. Dies gelingt nur bei Vorhaltung optimaler Strukturen und in der Zusammenarbeit mit engagierten und kompetenten Mitarbeitern. Die Arbeitsverdichtung in starren Strukturen bei ungünstigen Zeiten schadet jedoch der Attraktivität des Arbeitsplatzes im Krankenhaus, so dass qualifiziertes Personal nach der Ausbildung schwer zu halten ist. Wo ist das Problem Dienstleistungsabteilungen wie die Radiologie werden als Cost-Center gesehen, bei denen Einsparpotential besteht Der Radiologe 6 · 2016
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Mitteilungen des BDR · Aktuelles und deren Leistung sich nicht direkt in Bewertungsrelationen oder Euro ablesen lässt. Nur wenn die Radiologie als notwendig oder wertschöpfend wahrgenommen wird, kann sie sich bei wachsendem wirtschaftlichen Druck positionieren. Die Radiologie ist daher gezwungen, Effizienz und Finanzierbarkeit in der Abteilungsergebnisrechnung und vor der InEK-Kalkulation – je nach Profil der Abteilung ein schwieriges Thema – nachzuweisen und Teilgebiete wie vaskuläre Interventionen, MRT und Sonographie zu verteidigen. Da der Radiologie für interventionelle Leistungen meist kein DRG-Erlösanteil der Patienten führenden Abteilung zugeordnet wird und die Abbildung komplexer Interventionen in der GOÄ kaum sinnvoll gelingt, muss der Wert und Beitrag der Radiologie am Gesamterlös des Hauses für die Krankenhausleitung durch den Chefarzt deutlich gemacht werden. Dies gilt auch für „weiche Parameter“ wie Prozesseffizienz, Patienten- und Zuweiserzufriedenheit oder Einfluss der Wartezeit auf entscheidungsrelevante Untersuchungen und Befunde auf Liegezeiten. Da Geschäftsführer ebenfalls unter hohem Druck stehen und kurzfristige Erlösziele verfolgen, sind Stellenplan und Sachkosten ständig Thema. Die Wertschätzung der Radiologie muss immer wieder erkämpft werden, was nur bei Verständnis der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und bei einem guten Kontakt in die Geschäftsführung des Hauses gelingt. Die Steigerung der diagnostischen Leistungen, die Demonstration einer zunehmenden Zahl an externen Bildern oder die Flut an Tumorkonferenzen alleine rettet die Radiologie nicht vor drohenden Personalstreichungen oder der Ausgliederung von Leistungen. Wo sind die Stärken und Chancen Die Radiologie ist ein nach wie vor attraktives und dynamisches Fach mit vielen diagnostischen und therapeutischen Facetten, so dass Nachwuchs bislang kein Problem darstellt. Die Radiologie kann leichter als andere Fächer flexible Teilzeitmodelle im Alltag abbilden und somit aktuellen Trends folgen, auch wenn dies organisatorisch eine Herausforderung bleibt.
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Die standortübergreifende Vernetzung muss genutzt werden, um Spezialexpertise mehreren Standorten zugänglich zu machen und eine bessere Integration von stationärem und ambulantem Sektor zu ermöglichen. Moderne Arbeitsplatzkonzepte mit Mischung aus teleradiologischer Heimarbeit und lokaler Präsenz sind in der Radiologie gut umzusetzen und steigern die Attraktivität des Faches und auch die des Arbeitsplatzes am Krankenhaus für qualifizierte Mitarbeiter. Wichtig ist hierbei, dass Impulse und Umsetzung von der Radiologie ausgehen und nicht auf das Agieren der Geschäftsführung gewartet wird. Als Querschnittfach mit Kontakt zu vielen Patienten der Klinik und zu den anderen Fachabteilungen besetzt die Radiologie eine zentrale Position im Krankenhaus und ist durch Steuerung für den Patientenfluss relevanter Prozesse ein Machtfaktor. Gerade das Verständnis für effiziente Abläufe, Standardprozeduren und Regeln ist eine Stärke der Radiologie, die genutzt werden muss um in entsprechenden Bereichen Führung zu übernehmen. Natürlich erfordert dies ständiges Engagement und Anpassung, ist aber für den Erhalt oder Ausbau des Faches von immanenter Bedeutung. Durch die beständige Weiterentwicklung der bildgebenden Techniken und den wachsenden Wert minimal-invasiver bildgesteuerter Verfahren eröffnen sich weitere Tätigkeitsfelder, die allerdings aktiv durch die Radiologie als Innovationstreiber besetzt werden müssen. In den nächsten Jahren werden sich zudem gute Möglichkeiten für die Radiologie als Erzeuger und Verwalter von vielfältigen und quantifizierbaren Daten zu Prozessabläufen und medizinischen Inhalten ergeben. Die Radiologie muss sich als Garant für strukturierte und hochwertige Daten und als fordernder Partner der IT im Krankenhaus positionieren. Die Analyse von umstrukturierten Daten (Big Data) ist für viele Aspekte der Versorgungsforschung und Präventivmedizin noch nicht reif, so dass auswertbare strukturierte radiologische Befunde und standardisierte Bilddaten hohe Bedeutung und auch einen wirtschaftlichen Wert erlangen werden. Dies trifft insbesondere in größeren Verbünden und Krankenhauskonzernen zu.
Ausblick Die Radiologie wird auch in Zukunft als wichtiges Querschnittfach benötigt und behält als prozessverantwortliche Abteilung Bedeutung. Eine beständige Qualifizierung und Spezialisierung, die dem Profil des Krankenhauses entspricht, bleibt unausweichlich, um kompetenter Ansprechpartner und Leistungserbringer zu bleiben. Nicht immer wird es gelingen, sich den wachsenden Begehrlichkeiten anderer Fächer zu widersetzen oder sich gegen Sparmaßnahmen der Geschäftsführung zu positionieren. Das Klima in den nächsten Jahren wird sicherlich rauer. Veränderungen von Abläufen und Leistungsfeldern und eine standortübergreifende Vernetzung bis in den ambulanten Sektor bleiben ebenso unausweichlich und müssen gewollt und von der Radiologie getrieben werden. Als fachlich geschätzte und gut strukturierte, die Behandlungsqualität und Liegezeiten positiv beeinflussende Abteilung, kann die Radiologie trotz aller Herausforderungen eine zentrale und wichtige Funktion im modernen Krankenhaus besetzen und ein attraktiver Arbeitsplatz für qualifizierte Mitarbeiter sein. Prof. Dr. Roman Fischbach Chefarzt, Abteilung für Radiologie und Neuroradiologie, Asklepios Klinik Altona
Aus Sicht des am Krankenhaus niedergelassenen Radiologen (Prof. Stephan Duda) Pro und Contra einer Praxis am Krankenhaus Radiologische Chefärzte als Alleskönner gibt es nicht (mehr), deshalb ergeben sich Vorteile durch radiologische Praxen an Kliniken. Lösung im Krankenhaus: Mehrere Departments oder Sektionen im KH (cave: Doppelstrukturen) Was spricht für die Praxisanbindung? 55Unternehmerische Flexibilität 55Reduzierung des Individualrisikos 55Sicherung einer Basiserlösquelle 55Hoffnung auf extrabudgetäre Erlöse 55Absicherung des Investments in Großgeräte
55Skaleneffekte 55Quersubventionierung der undulierenden KV-Vergütung 55Klinikradiologie erfordert > 10 Stunden ärztliche Präsenz 55Schnellere Reaktionsfähigkeit auf Änderungen des Verordnungsgebers (§ 116a, ASV… .) Probleme ohne Klinikanbindung sind: 55Doppelte Facharzt-Schiene 55Politisches Primat für Kliniken 55Regelungsdichte macht kleinere Praxen unmöglich – Mindestmengen, QS der KV, ÄSR, RöV, MPV, BDSG, HygieneV, ASiV, QM, Zertifizierungsdruck Radiologische Praxen an Kliniken können aber auch Nachteile haben, so daß die Arbeit weniger effektiv als in rein ambulanten Praxen ist. 55Beharrungseffekte (des übernommenen Personals) 55Besitzstandsdenken 55betriebliche Mitbestimmung 55Längere Slots 55Vorhaltung freier „Notfalltermine“ 55Arbeitstempo passt sich an 55Bereitschafts- und Rufdienste zusätzlich zum wirtschaftlichen Risiko 55Notwendigkeit alle Vergütungs systeme im Blick zu behalten Prof.Dr. Stephan Duda Gemeinschaftspraxis für Radiologie Ihre-Radiologen.de, Berlin
Aus Sicht des niedergelassenen Radiologen (Dr. Rudolf Conrad) Der wirtschaftliche Druck hat im vergangenen Jahrzehnt enorm zugenommen – begleitet von einem zeitgleichen Innovationsdruck. Daraus folgen verschiedene Fragestellungen: Ist die industrielle Labormedizin auch für die Radiologie eine Lösung? Bedeutet dies in der Zukunft: Fast-Medizin für GKV-Patienten – Trend zu „Mc“-Rad Praxen? Innovationen nur noch für Privatpatienten oder in Praxen mit hohem Selbstzahleranteil? Ist die verlässliche und patientengerechte Bewältigung der radiologischen Aufgaben vor
dem Hintergrund kürzer werdender Plausibilitätszeiten noch möglich? Antwort: Der ärztliche Beruf ist ein freier Beruf, weil er ärztliche Kunst ist! Ein freier Beruf bedeutet aber zuerst sachliche Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit – darin liegt der Unterschied zu rein Gewerbetreibenden. Damit das auch so bleibt ist die Solidarität der Fachgruppe erforderlich! Dann kann es gelingen, dass die Freiberuflichkeit erhalten bleiben, Selbstständigkeit vor Anstellung geht und industrialisierte Medizin nicht flächendeckend den Einzug in die Radiologie findet. Beibehaltung des Grundsatzes: Lohn für ärztliche Leistung nur für den Arzt! Unsere Forderungen, um die Existenz des niedergelassenen Radiologen für die Zukunft zu sichern sind: 55Adäquate Vergütung ärztlicher Tätigkeit unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten! 55Allokationen müssen der Leistung folgen! 55Abschließende Indikationsprüfung durch Radiologen! 55Verzahnung ambulant-stationär, wo möglich und sinnvoll! 55Technische Innovationen in die ambulante Praxis. 55Anpassung und Integration von Big Data und Zulassung intelligenter Software (CAD) zur Unterstützung des Radiologen 55Niederlassung als Alternative zur stationären Radiologie für junge engagierte Radiologen erhalten! 55Unterstützung der jungen Radiologinnen bei Wunsch nach Selbstständigkeit statt Suggestion einer „freizeit orientierten“ Generation Y 55Unterstützung auch der Niedergelassenen von BDR und DRG durch abgestimmte gemeinsame Initiativen 55Freiberuflichkeit statt Konzern-/ Staatsmedizin Dr. Rudolf Conrad Diagnosticum Bayern Mitte, Standort Ingoldstadt
Marktwirtschaftlicher oder politisch gesteuerter Veränderungsprozess? Dr. Thomas Drabinski erläutert die Konzentration im Gesundheitswesen Wettbewerb im medizinischen Bereich In einem abgrenzbaren Markt der Medizin (z. B. Radiologie) bedeutet Wettbewerb das Streben zweier oder mehrerer „Marktteilnehmer“ (Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser) um ein besseres eigenes Ergebnis. Ein besseres eigenes Ergebnis bedeutet einen höheren Umsatz, geringere Kosten und größere Marktanteile in Bezug auf die Zahl der behandelten Patienten. Die Konkurrenzsituation kann im Wettbewerb aber dazu führen, dass es durch ein besseres eigenes Ergebnis zu schlechteren Ergebnissen der anderen Marktteilnehmer kommt. Auslöser von Konzentrationsprozessen im Gesundheitssystem Wettbewerb kann zu einer Konzentration bei den Marktteilnehmern führen. Hierbei können marktwirtschaftliche und staatlich ausgelöste Konzentrationsprozesse unterschieden werden. Marktwirtschaftliche Konzentrationsprozesse können sich aus Zusammenschlüssen ergeben (Fusion). Sie können sich aber auch durch internes Wachstum eines Marktteilnehmers ergeben, um zusätzliche Größenvorteile (economies of scale) in der Versorgung der Patienten zu realisieren. In der Regel können marktwirtschaftliche Konzentrationsprozesse durch eine Kostensenkung bei gleichzeitig größeren Patientenzahlen beschrieben werden. Im Gegensatz dazu resultieren gesundheitspolitisch bedingte Konzentrationsprozesse zunächst in einer Änderung von Gesetzen und Verordnungen und damit in Veränderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen. Solche Regelungen können die Besitzstrukturen von MVZ, die Ausgestaltung der Sektorgrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie die Systemgrenze zwischen GKV und PKV betreffen. Wird zum Beispiel die PKV zugunsten der GKV benachteiligt, so wechseln verstärkt Versicherte aus der PKV in die GKV und konzentrieren sich dort primär in großen Krankenkassen. Werden zudem, wie Der Radiologe 6 · 2016
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Mitteilungen des BDR · Aktuelles z. B. durch die Konzepte einer Bürgerversicherung propagiert, auch auf der Versorgungsseite politische Konzentrationsprozesse ausgelöst, so kann dies dazu führen, dass ein wirksamer Wettbewerb der medizinischen Marktteilnehmer behindert wird. Dann fällt es Patienten schwerer, relevante Ausweichalternativen zu finden, auch im regionalen Gesundheitsmarkt. Schlussfolgerung Politisch gesteuerte Prozesse können marktwirtschaftliche Konzentrationsprozesse „unterstützen“. Denn der ambulante Markt ist vielgestaltig und vor allem im kapitalintensiven Bereich dynamisch, d. h. er reagiert zeitnah auf politische Veränderungen. Konzentrationsprozesse können für kleinere Marktteilnehmer zu sinkenden Umsätzen führen. Langfristig sind wenige größere Marktteilnehmer vom „staatsmedizinischen Planer“ besser kontrollierbar. Im ambulanten Bereich ist daher sorgsam mit dem Thema Konzentration umzugehen, vor allem im politisch gesteuerten Veränderungsprozess. Dr. Thomas Drabinski Institut für Mikrodaten- Analyse (IfMDA), Kiel
Schwerpunkt Mammadiagnostik Ein Resümee von Prof. Markus Müller-Schimpfle Aus Sicht der Mammadiagnostik hätte der Deutsche Röntgenkongress kaum besser laufen können – war doch die Brustdiagnostik eines der Schwerpunktthemen, allein drei Highlight-Sitzungen behandelten diverse Zukunftsaspekte, natürlich nahmen die Früherkennung und das populationsbezogene Screening breiten, aber nicht minder kontroversen Raum ein. Vom perfektionierten Status quo über Verbesserungen der Technik, Sensitivität und Spezifität durch Tomosynthese, Ergänzungen der Diagnostik insbesondere bei dichter Brust durch Ultraschall bis hin zum Ersatz des bisherigen Screenings durch die MR-Mammographie mit den bekannt zugespitzten Positionen und partiell auch unterfüttert durch bemer-
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kenswerte Daten aus Aachen und Göttingen zur Möglichkeit der Senkung der Intervallkarzinomrate gegen Null. Die AG-Sitzung nahm sich dagegen nahezu unglaublich harmonisch aus: der Wahlvorschlag des Vorstands wurde einstimmig mit den üblichen Enthaltungen der Betroffenen angenommen. Auch im nächsten Jahr ist wieder ein Konsensustreffen der Kursveranstalter in der Mammadiagnostik (KuKMa) in Frankfurt am Main geplant (Save-the-Date: Samstag, 29. 4. 2017, 10 Jahre nach dem ersten Meeting!). Mit dem TOP „Kommentierung des BI-RADS-Lexikons“ in die immerhin 11 Fachgesellschaften im Rahmen der WOBI einbezogen waren, kamen Diskussionen auf, die – wie in der politischen Landschaft eines Standardwerkes mit deutlich solitärem Anspruch nahezu vorhersehbar – selbst durch das transparente und konsensuale Vorgehen der Kommentierung nicht zu vermeiden sind (s. a. Müller-Schimpfle M., DER RADIOLOGE 2016, S. 462 ff.). Webseite der AG: www.ag-mamma.drg.de/ Echte Spannungen traten dann plötzlich bei der Frage offen zu Tage, wie die Tomosynthese mit synthetischer 2D-Mammographie abzurechnen sei. Der Vorschlag des AG-Vorsitzenden bestand darin, bei einwandfreier synthetischer 2D-Qualität die 2D-Mammographie-Leistung über Ü-Schein abzurechnen, die Zusatzleistung – mit immerhin herstellerabhängig statt einem 15 Röntgen expositionen und typischerweise 50× mehr Bilder als in der 2D-Mammographie (Fujifilm AMULET Inovality) – als IGeL. Vorschläge hierzu sind Im Internet nachlesbar (http://rwf-online.de/ content/schichtaufnahmen-tomosynthese-nach-go%C3%A4-nr-5290). Doch die Verknüpfung von „IGeL“ und „Mammographie“ ist bei einigen TeilnehmerInnen ein „No Go“, könne, so wurde geäußert, ja grundsätzlich eine Röntgenleistung nicht im Rahmen einer IGeL erbracht werden. In dem konkreten Fall liegt aber eine Rechtfertigende Indikation vor, der 2D-Teil ist also kurativ unstrittig eine EBM-Leistung. Lediglich die wesentlich aufwendigere und weiterführende Leistung der Tomosynthese als Add-on im Sinne einer 3D-Mammographie soll ja als IGeL abgegolten werden. Und schon
waren wissenschaftliche Aspekte der Fachgesellschaft und politische Aspekte des Berufsverbandes zur auskömmlichen Leistungserbringung ein prototypisches Beispiel dafür, dass DRG und BDR gut daran tun, intensiv zu kommunizieren, bevor einzelne Mitglieder durch unbotmäßige Diskussionen verschreckt werden. Prof. Markus Müller-Schimpfle Klinik für Radiologie, Neuroradiologie & Nuklearmedizin, Frankfurt
Einige der Vortragsfolien finden Sie im Mitgliederbereich der BDR-Webseite. (sl)
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BDR
Wir begrüßen die neuen Mitglieder
Baden-Württemberg Dr. Johannes Waidelich, Tübingen Bayern Dr. med. Philipp Feldle, Würzburg Berlin Dr. med. Gerd Schröter, Berlin Dr. med. André Richter, Berlin Hessen Patrick Samp, Darmstadt Westfalen-Lippe Peter Beckelmann, Bottrop
Radiologie trifft Pathologie Der 100. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pathologie lud vom 19.–21. Mai auch zu mehreren interdisziplinären Vorträgen namhafte RadiologInnen ein. Pathologie trifft Radiologie und 2 Veranstaltungen zu Moderner Bildgebung machten deutlich wie kollegial, aber z.T. auch unterschiedlich Diagnostik und Therapie dieser beiden Fachrichtungen ineinandergreifen.
8 Prof. Schönberg referiert zu MITGATE
Einladung nach Thüringen Aktuelle Wissenschaft und Berufspolitik am Rennsteig, z. B. Podiumsdiskussion „Hart aber fair – Schnittstellen der ambulanten Radiologie“ Moderation: Michael Herzau / Klaus Hamm Teilnehmer: Sven Auerswald, KV Thüringen Norbert Czech, BDN e. V. Guido Dressel, TK Thüringen Rainer Poniewaß, LKG Thüringen e. V. Detlef Wujciak, BDR e. V.
372. Praxisabgabe durch Anstellung des Abgebers – BSG blockiert die Umgehung der öffentlichen Ausschreibung der Zulassung Praxisabgeber versuchen häufig, das in § 103 Abs. 3a und Abs. 4 SGB V vorgesehene Ausschreibungsverfahren zur Nachbesetzung einer vertragsärztlichen Zulassung zu vermeiden: wegen der Gefahr der Einziehung der Zulassung und weil sie keinen unmittelbaren Einfluss auf die Auswahl des Nachfolgers haben. Deshalb wurde in der Vergangenheit häufig von der naheliegenden Umgehungsstrategie gebraucht gemacht, die Zulassung des Abgebers in eine Anstellung umzuwandeln und dann – nach einer Frist von 1 bis 2 Quartalen den Abgeber durch den Nachfolger als neuem Angestellten zu ersetzen. Dieser Umgehungsmöglichkeit hat das BSG nun in einer Entscheidung vom 04. Mai 2016 einen Riegel vorgeschoben. Die in eine Arztstelle zur Anstellung umgewandelte vertragsärztliche Zulassung kann nach der Entscheidung des BSG nur dann nachbesetzt werden, wenn der ursprünglich verzichtende und angestellte Arzt mindestens 3 Jahre als Angestellter selbst tätig war – und zwar grundsätzlich in vollem Umfang der ursprünglich vorhandenen Zulassung. Für diesen Zeitraum verweist das BSG auf die Regelung des § 103 Abs. 3a Satz 5 SGB V, wonach erst eine Dauer von 3-Jahren zur Privilegierung des Job-Sharing-Partners oder -Angestellten im Nachbesetzungsverfahren führt. Ausnahmen sollen nach dem Spruch der Kasseler Richter nur gelten, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die eine frühere Nachbesetzung der Anstellung erforderlich machen, wie z. B. eine plötzlich auftretende Erkrankung. Zulässig soll auch sein, schrittweise im Umfang von jeweils einer ¼-Stelle je Jahr die Tätig-
keit zu reduzieren und in diesem Umfang einen Nachfolger aufzubauen. Diese Entscheidung bringt für die Anstellungsumwandlung erhebliche Risiken. Eine Nachbesetzung vor Ablauf des 3-Jahres Zeitraums kann von den Zulassungsgremien zunächst abgelehnt werden, womit die „Arztstelle“ schlicht wegfällt – ohne Entschädigung, wie sie bei der Versagung der Ausschreibung zur Nachbesetzung erfolgen würde. Der Vortrag, dass eine Nachbesetzung der Anstellung ausnahmsweise doch zulässig sein soll, obliegt dann dem anstellenden Arzt/Praxis/MVZ – mit ungewisser Erfolgsaussicht im Rechtsmittelverfahren. Verhindert wird dadurch auch die zulassungsrechtlich einfache „Übernahme“ von Arztpraxen durch MVZ oder andere Praxen. Auch hier muss der auf seine Zulassung zum Zweck der eigenen Anstellung verzichtende Arzt grundsätzlich selbst 3 Jahre tätig bleiben. Ein Modell, das für Praxisabgaben aus Altersgründen zumindest nicht mehr ohne weiteres umsetzbar ist. Die Entscheidung gilt nach ausdrücklichem Hinweis des BSG ab sofort, ausgenommen sind nur solche Anstellungen, die bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung rechtskräftig genehmigt waren. In einer weiteren Entscheidung vom selben Tag hat das BSG zudem seine Entscheidung vom 19. 10. 2011 (B 6 Ka 23/11 R) korrigiert, wonach Anstellungsgenehmigungen im Umfang von ¼ – Stellen nicht fortfallen, sondern zeitlich unbefristet nachbesetzt werden können. Zukünftig verfallen solche ¼-Arztstellen auch, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nachbesetzt werden, oder der Anstellende nicht belegen kann, dass und weshalb trotz Ablaufs eines Jahres zeitnah noch mit einer Nachbesetzung zu rechnen ist. Nur als Hinweis zur Vollständigkeit: ebenfalls am selben Tag hat das BSG in einem weiteren Verfahren zudem entschieden, dass Anstellungsgenehmigungen nach § 32b Ärzte-ZV in Gemeinschaftspraxen nicht einem einzelnen Vertragsarzt, sondern der Berufsausübungsgemeinschaft zuzuordnen sind. Die bisherige anderslautende Handhabung der Zulassungsgremien muss damit für die Zukunft geändert werden und ist Der Radiologe 6 · 2016
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Mitteilungen des BDR · Rechtsprechungs-Report für bereits bestandskräftige Entscheidungen gegebenenfalls „pragmatisch zu korrigieren“. Für die genannten Entscheidungen liegen bisher nur die Presseverlautbarungen schriftlich vor (abrufbar über www.bundessozialgericht.de). Eine abschließende Bewertung der Entscheidungen kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen. In den Entscheidungen steckt aber mehr Brisanz, als die Pressemitteilungen vermuten lassen. (BSG Urt. v. 4. 5. 2016 AZ: B 6 Ka 21/15 R, AZ: B 6 Ka 28/15 R und AZ: B 6 Ka 24/15 R)
373. BSG: Strahlentherapie für Radiologen fachfremd Im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung gelten besondere Spielregeln. Was der Vertragsarzt tun und abrechnen darf, ist nicht davon abhängig, was er als Arzt kann und darf, sondern wird von allein im KV-Recht geltenden Qualifikationsvoraussetzungen bestimmt und vom Zulassungsstatus eingegrenzt. Schon in der „Vertreterentscheidung“ (vgl. DER RADIOLOGE 2012, S. 783 – RRR Nr. 286) hat das BSG judiziert, dass ein hausärztlich zugelassener Internist auch im Vertretungsfall nicht fachinternistisch tätig werden darf und umgekehrt. Seit 4. 5. 2016 gibt es die Fortführung dieser Rechtsprechung speziell für Radiologen: Ein Radiologe, der – ohne Zweifel dazu fachlich qualifiziert war und auch die Voraussetzungen der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik nach § 135 Abs. II SGB V hatte – durfte stahlentherapeutische Orthovolttherapien (EBM 25310 und EBM 25340) trotzdem nicht erbringen und abrechnen. Denn diese Leistungen waren für den Arzt, der (nur) als Radiologe zugelassen war fachfremd. Nach der für den Arzt geltenden Weiterbildungsordnung waren für Radiologen strahlentherapeutische Leistungen nicht Bestandteil der Gebietsweiterbildung. Ob diese Entscheidung auch Auswirkungen auf die Abrechenbarkeit nuklearmedizinischer Leistungen für Radiologen oder MRT für Nuklearmediziner hat, kann erst abschließend beurteilt werden,
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wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. (BSG Urt. v. 4. 5. 2016 AZ: B 6 Ka 13/15 R)
374. BSG: Bedarfsplanung für Strahlentherapie – und Nuklearmedizin? – muss nachgebessert werden. Zulassungsmoratorium war rechtmäßig Im September 2012 wurde die Zulassung für Strahlentherapeuten, Nuklearmediziner, Pathologen und andere „kleine“ Fächer ausgesetzt, bis die neue Bedarfsplanungsrichtlinie in Kraft und umgesetzt war. Mit der neuen Bedarfsplanung wurden diese Fächer nämlich ab 1. 1. 2013 in die Bedarfsplanung aufgenommen – und fast flächendeckend sofort als überversorgt gesperrt. Im Wesentlichen ging es in dem Verfahren vor dem BSG um die Frage, ob der Gemeinsame Bundesausschuss schon vorab durch das sogenannte Moratorium die Zulassungssperrung „absichern“ durfte. Denn schon am 6. September 2012 hatte der GBA die Aufnahme der betroffenen Fachgruppen in die Bedarfsplanung angekündigt und verfügt, dass Zulassungsanträge bis zum Inkrafttreten der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie nicht entschieden werden durften. „Der G-BA hat begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass mit Bekanntwerden seiner Absicht zur Beplanung bisher unbeplanter Arztgruppen ein nicht sachgerechter Anstieg von Zulassungsanträgen zu verzeichnen sein könnte. Eine solche Entwicklung soll mit der nun getroffenen Entscheidung verhindert werden“. Dieses Moratorium hat das BSG als zulässig bestätigt und zwar obwohl es erhebliche Bedenken gegen die konkrete Umsetzung der Bedarfsplanung hat. So konnte der GBA nicht nachvollziehbar begründen, weshalb alle neu aufgenommenen Fachgruppen der spezialisierten fachärztlichen Versorgung und damit dem gesamten KV-Bezirk als Bedarfsplanungsregion zugeordnet wurden. Auch dass für alle diese Gruppen der Versorgungs-
grad einheitlich auf Basis 2014 mit 110 % festgesetzt und der sogenannte Demographiefaktor ausgesetzt wurde, mochte dem BSG nicht einleuchten. Unterschiede im Versorgungsbedarf der Versicherten zwischen z. B. dem Labor und der Strahlentherapie, also Fachgruppen mit und ohne Patientenkontakt, würden sich dagegen aufdrängen und seien so nicht berücksichtigt. Bis Ende 2017 muss der GBA seine Entscheidung zu den hier betroffenen Fachgruppen deshalb noch einmal überprüfen. (BSG Urt. v. 4. 5. 2016 AZ: B 6 Ka 24/15 R) RA Markus Henkel München
Impressum BDR Herausgeber Berufsverband der Deutschen Radiologen, Träger der Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie, zusammen mit der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG) sowie der Qualitäts-Ring-Radiologie gGmbH Verantwortlich Dr. med. Detlef Wujciak, Halle/Saale Redaktion Dipl.-pol. Sabine Lingelbach (sl), Berlin Dr. Klaus Hamm (kh), Chemnitz Sönke Schmidt (sch), Kiel Prof. Bernd Hamm (bh), Berlin Weitere Autoren PD Dr. Alexander Stork, Düsseldorf RA Markus Henkel, München Cartoon www.atelier-x-ray.de Beiträge, die nicht als Stellungnahme des Berufsverbandes gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers dar.
Aus den Ländern
Nordrhein-Westfalen
Mitgliederversammlung Nordrhein Am 20. 4. 2016 fand die Mitgliederversammlung des BDR Nordrhein in Köln statt. Dieser ging das Ansinnen der Kassen voraus, Kontrastmittelpauschalen nach dem Hamburger Modell in Nordrhein einzuführen, alternativ würde ausgeschrieben. Die Ausschreibung sei fertig und würde sofort angestrengt, zeichne sich keine schnelle, alternative Lösung ab. Es wurde uns sprichwörtlich die Pistole auf die Brust gesetzt. Vorweg sei gesagt, dass das Vorgehen in diesem Thema in enger Abstimmung mit der KVNO stattfand, die sich voll hinter den Berufsverband stellt. Eine ähnliche Ausgangslage fand sich in den Landesverbänden RLP und Saarland, so dass auch hier eine Abstimmung der Positionen stattfand. Die Stimmen aus der Mitgliedschaft waren gegenüber Kontrastmittelpauschalen klar ablehnend. Um trotzdem gemeinsam mit der KV mit den Kassen im Gespräch zu bleiben, formulierten wir für den BDR folgende Grundsätze gegenüber der KV: 55Radiologen benötigen die uneingeschränkte Therapiefreiheit, das heißt die freie Wahl des aus eigener Sicht bestgeeigneten Kontrastmittels. 55Im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung zu KM-Pauschalen muss eine Optimierung des Vertragstextes erfolgen, um potentielle steuerrechtliche und strafrechtliche Folgen für die Radiologen auszuschließen. Hierzu bietet sich eine KV übergreifende Vertragsgestaltung an. 55In der Verantwortung für die Anwendung von KM am Patienten lehnt der BDR eine reine Zwischenhändlerfunktion für KM ab. 55Der BDR ist grundsätzlich bereit, sich an der Hebung potentieller
Wirtschaftlichkeitsreserven im System der GKV zu beteiligen. Im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung zu KM-Pauschalen muss der damit zusätzlich verbundene ärztliche, bürokratische und administrative Aufwand aber wirtschaftliche Berücksichtigung finden. 55Unsere Haltung ist weiter dadurch gekennzeichnet, dass wir eine Modifikation der SSB-Regelung oder ein geeignetes Ausschreibungsmodell für gangbar halten, sofern oben genannte Aspekte volle Berücksichtigung finden und natürlich eine Kostenersparnis für die Kassen resultiert. Am 11. 5. 2016 hat ein Gespräch mit Vertretern der Kassen unter Gesprächsführung der AOK (Herr Plum und Frau Pech), der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (Herr Schneider, Honorar und Herr Braun, Verträge) und dem BDR vertreten durch Frau Tewaag und mich stattgefunden. Die oben genannten Argumente, wurden von uns, gestärkt durch die KV, den Kassen vorgetragen. Natürlich konnten auch die Kassen nicht die steuerrechtlichen und strafrechtlichen Bedenken ausräumen bzw. eine Gewähr für die „Sicherheit“ der Pauschalen übernehmen. Der Versuch, alternative Wege im Gespräch zu sondieren, gestaltete sich als schwierig. Wir haben den Willen der Radiologen bekräftigt, bei der Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven mitzuwirken. Das bedeutet in erster Linie, dass wir auf die Kontrastmittelhersteller einwirken könnten, den Kassen vernünftige Rabatte anzubieten (in der Hoffnung, dass im Gegenzug ein Teil der Ersparnis zweckgebunden im „Radiologenhonorartopf “ landet, z. B. für CT-Angios … .). Dieser Vorschlag wurde schnell, pauschal und ebenso entschieden vom Verhandlungsführer (Herr Plum, AOK) abgebügelt. Die AOK habe eine Monopolstellung, aufgrund europäischen Wettbewerbsrechts sei es ihr nicht gestattet, „freie“ Rabattverhandlungen zu führen bzw. Rabattverträge zu schließen. Auch die Diskussionsteilnehmer der KV waren nicht in der Lage, dieses Argument zu entkräften. Ein vielleicht rhetorischer Vorschlag der Kassen war es, man könne ja auch den Kontrastmittelbezug ohne
Kontrastmittelpauschalen begrenzen, ein Überschreiten würde dann zu Honorarkürzungen führen. In jedem Fall ist die Kasse fest entschlossen, mindestens Wirtschaftlichkeitsreserven vergleichbar zum Hamburger Modell zu heben. Nun, die Stimmen gegen die Kontrastmittelpauschale aus Nordrhein sind so laut, dass in dem Gespräch auch kein Umlenken in Richtung Kontrastmittelpauschale aus Sicht des BDR Nordrhein möglich erschien. Die Konsequenz nach Aussage der Kassen sei, dass nun im Laufe weniger Tage die Ausschreibung europaweit scharf geschaltet werde. Interessanterweise berichtete Herr Plum von einem Scheitern der Gespräche in Rheinland-Pfalz und Saarland, auch hier werde nun gleichzeitig ausgeschrieben. Aus Sicht der KV und des BDR (wie mir von Herrn Schaeben berichtet) pausieren die Gespräche in RLP und im Saarland, eigentlich erwartet man eine Rückmeldung der Kassen auf einen Vorschlag. Soviel zu den Neuigkeiten zum Thema KM-Bezug aus Nordrhein. Eine Abstimmung zum weiteren Vorgehen wird auf der Länderausschusssitzung des BDR im Juni stattfinden, hiervon wird gesondert berichtet. PD Dr. Alexander Stork Düsseldorf
Stellen/Praxisgesuche Oberbayern – FÄ/FA für Nuklearmedizin gesucht Bayern/Raum München – Anstellung oder Praxiseinstieg gesucht Dresden – Radiologe/in in Vollzeitanstellung/ für Praxis-Einstieg gesucht Neuss – Assistenzärztin/-arzt für das Institut für Klinische Radiologie gesucht Näheres in der Stellen- und Gerätebörse, auch zu den Kontaktmöglichkeiten, finden Sie auf unserer Webseite www.radiologenverband.de. Für Mitglieder weiterhin ein kostenloser Service. Der Radiologe 6 · 2016
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Mitteilungen des BDR · Aus der DRG
Digitale Patientenaufklärung in der Radiologie Effiziente Prozesse für effektive Information und Dokumentation Die Aufklärung des Patienten ist eine elementare Aufgabe in der ärztlichen Tätigkeit. Sie gehört zum Kernbereich der ärztlichen Pflichten. In den Bereichen interventioneller und minimal-invasiver radiologischer Verfahren oder bei CT- und MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittelinjektion besteht die Pflicht zur Aufklärung durch den Arzt, da es sich um körperliche Eingriffe handelt, in welche der Patient wirksam einwilligen muss. Im Gespräch erläutert Herr Daniel Hoefler, Head of Marketing & Sales, von der e.Bavarian Health GmbH, wie Arzt und Patient dabei von digitalen Lösungen profitieren können.
©©Deutsche Röntgengesellschaft
Worüber muss der Patient vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper, aufgeklärt werden und welche Informationen benötigt der Arzt? Da ein Eingriff in den menschlichen Körper, auch durch einen Arzt, den Tatbestand der Körperverletzung darstellt, müssen vor dem Eingriff eine Aufklärung über wesentliche Aspekte stattfinden und die medizinische Maßnahme durch eine rechtskräftige Einwilligung des Patienten legitimiert werden. Für eine solche Einwilligung gelten inzwischen hohe Anforderungen. Eine rechtskonforme Aufklärung muss eine verständliche Beschreibung des Eingriffs, Erfolgsaussichten, Risiken, Behandlungsalternativen aber auch Verhaltenshinweise für den Patienten vor und nach dem Eingriff zur sogenannten Si-
8 Daniel Hoefler, Head of Marketing & Sales, e.Bavarian Health GmbH
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cherungsaufklärung enthalten. Der Arzt wiederum benötigt ausreichend Informationen über den Patienten, um risikoerhöhende Faktoren zu erfassen und Kontraindikationen auszuschließen. Dies erfolgt über eine Erhebung eingriffsrelevanter Anamnesedaten. Wie wird das Risiko eines möglichen Schadensereignisses dargestellt bzw. wie wird darüber aufgeklärt? Werden beispielsweise allgemeine und spezifische Risiken thematisiert? Die Rechtsprechung fordert eine Aufklärung über alle eingriffsspezifischen Risiken, unabhängig von der Risikodichte, wenn eine Verwirklichung des Risikos die Lebensführung des Patienten wesentlich beeinträchtigen würde. Das heißt für die Praxis, dass z. B. über eine transfusionsbedingte HIV-Infektion immer aufgeklärt werden muss, auch wenn das Risiko unter 1:106 liegt. Ein Beispiel aus der Radiologie wäre die von gadoliniumhaltigen MRT-Kontrastmitteln ausgelöste nephrogene systemische Fibrose (NSF), welche ebenfalls sehr selten, aber dennoch aufklärungsrelevant ist. Jedem Eingriff können dabei allgemeine und spezielle Risiken zugeordnet werden. Allgemeine Risiken umfassen z. B. Infektionen, Allergien oder Blutungen, spezielle Risiken wären Verletzungen benachbarter Organe, Nebenwirkungen verabreichter Medikamente etc. Die Darstellung des Risikos umfasst eine Einschätzung der Häufigkeit, Symptome, Folgen und ggf. Therapiemöglichkeiten.
Welche Bereiche der Patientenaufklärung müssen in jedem Fall in Form eines persönlichen Arzt-Patienten-Gesprächs erfolgen, was kann anderweitig abgedeckt werden? Sämtliche Medien zur Patientenaufklärung, wie Aufklärungsbögen, Filme und digitale Lösungen, können nur der Vorinformation des Patienten und der Vorbereitung auf das Aufklärungsgespräch dienen. Alle relevanten Punkte müssen vom Arzt nochmals mündlich im persönlichen Gespräch erörtert werden. Durch eine optimale Vorbereitung ist hier allerdings eine Zeitersparnis möglich, da der Patient den Ausführungen des Arztes durch die Vorinformation leichter und schneller folgen kann. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Patientenaufklärungsbögen für den Patienten, aber auch für den Arzt? Da der Arzt im Schadensfall beweisen muss (die Beweislast liegt bei den meisten Aufklärungsaspekten beim Arzt), dass dem Patienten alle eingriffsrelevanten Informationen übermittelt wurden, hat sich der Einsatz von standardisierten Aufklärungsformularen etabliert, welche die Inhalte des Aufklärungsgespräches für den Arzt besser dokumentierbar machen. Dem Aufklärungspostulat steht oftmals ein sehr hektischer Praxis- und Klinik betrieb gegenüber. Inwieweit stehen hierbei digitale Lösungen für mehr Effizienz? Gerade in der Radiologie kann die Aufklärung von Standard-Eingriffen, wie Kontrastmitteluntersuchungen, bei Etablierung eines funktionierenden Workflows optimal durch digitale Medien unterstützt werden. So können z. B. die Verhaltenshinweise für eine MRT-Untersuchung dem Patienten durch audiovisuell aufbereitete Informationen sehr effektiv vermittelt werden. Mit unserer Software MEDePORT stehen dem Anwender alle Optionen offen, um je nach Situation und Patient den passenden Workflow auszuwählen. Der Anwender kann Aufklärungspläne bereits im Vorfeld individuell für die Patienten anlegen und kann entscheiden, wie der Patient seine Vorbereitung (Anamnese, Info- und Risikotexte und ggf. kurze Infofilme) bearbeiten/se-
hen soll – auf Papier, gemeinsam mit dem aufklärenden Mitarbeiter am PC oder mobil auf einem Tablet, z. B. im Wartebereich im Vorlauf zum folgenden Aufklärungsgespräch. Die erfassten Informationen zum Status der Vorbereitung und zur Anamnese liegen sofort elektronisch vor und können nach Kriterien gefiltert werden. Der Arzt weiß somit schon früher mehr über seine Patienten und kann diese Informationen ohne Umwege unmittelbar vor dem Eingriff oder im weiteren Verlauf abrufen. Somit steigt die Nachvollziehbarkeit der Aufklärung deutlich und ein möglicher Dokumentationsverlust wird verhindert. Inwieweit bieten bei der Patientenaufklärung digitale Aufklärungsmaterialien mehr zeitliche Flexibilität für den Patienten bzw. Entlastung für den Arzt? Ein großer Vorteil von innovativen softwaregestützten Lösungen ist die Möglichkeit Informationen, insbesondere der Anamnese, zwischen den involvierten Abteilungen automatisch zu teilen oder sogar mit anderen Softwarelösungen wie dem KIS oder RIS zu tauschen. Dem Patienten erspart man somit das bislang übliche, mehrfache Ausfüllen von Anamnesefragen und dem Personal das lästige Übertragen von diesen Informationen in andere Systeme. Auch der unkomplizierte Abruf von Informationen und Dokumenten nach abgeschlossener Aufklärung verringert den Arbeitsaufwand. So können sich MTRA und Ärzte unmittelbar vor dem Eingriff einen zuverlässigen Überblick über den Status der Aufklärung und wichtige Aspekte der Anamnese verschaffen – ein Mausklick anstelle der Suche nach dem Aufklärungsbogen in der Patientenakte. Das Schlüsselwort lautet „automatisierte Kommunikation“ – Daten einmal erfassen aber an mehreren Stellen abrufen bzw. einsehen. Die Zeitersparnis liegt weniger in der Aufklärung selbst, sondern vielmehr im Prozess um diese herum. Welche Teile der digitalen, multimedialen Aufklärung decken Pflichtbereiche ab, welche sind Kür im Sinne eines zusätzlichen Services für Patienten? Um die Pflicht, wie jüngst von Prof. Wigge und Prof. Loose in den RöFo-Ausga-
ben Februar und März 2016 umfangreich erläutert, kommt man auch mit einer innovativen Software und der damit einhergehenden Digitalisierung nicht herum. Auch in MEDePORT sind die juristisch und medizinisch geprüften, im Bereich der Radiologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Röntgengesellschaft e. V. erstellten Aufklärungsbögen natürlich die Basis, um dem Aufklärer eine möglichst optimale Grundlage zur Dokumentation und Mitgabe von Informationen an die Hand zu geben. Kür sind sicherlich die kurzen computeranimierten Informationsfilme (max. 6 min) zum geplanten Eingriff. Hier bekommt der interessierte Patient im wahrsten Sinne des Wortes ein „Bild“ von dem, was auf ihn zukommt. Im Gesundheitswesen stehen wir in vielen Bereichen erst am Beginn der Digitalisierung. Wir von e.Bavarian Health arbeiten an zahlreichen weiteren Software-Bausteinen, die für beide Seiten Vorteile bringen werden.
Digitale, softwaregestützte Aufklärung bietet … dem behandelnden Arzt … ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit, einen zeitgemäßen Informationsaustausch sowie eine rechtlich fundierte Aufklärungsvorbereitung. Die Möglichkeit situationsabhängig zu entscheiden, welcher Arbeitsablauf in diesem Moment sinnvoll ist. Mehr Informationen und bessere Dokumentation mit weniger Zeitaufwand. … dem Patienten … eine bessere, informative Vorbereitung zum Aufklärungsgespräch mit weniger Zeitaufwand und ohne mehrfaches Wiederholen von Arbeitsschritten. Vielen Dank für das Gespräch! Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.drg.de > Fachinfos > Patientenaufklärung
In aller Kürze
„#RichtigGuteÄrzteWerden“
Mit einem Aktionstag – Protestmärsche, Informationsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen an über 20 medizinischen Fakultäten – haben die Medizinstudierenden im Hartmannbund und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) am 18. Mai über die geplanten Reformen des Medizinstudiums informiert und sind für eine
sinnvolle Weiterentwicklung des Medizinstudiums eingetreten. Zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber, früherer Praxis- und Patientenkontakt im Studium, frühzeitige Einbindung der Allgemeinmedizin ins Studium waren wichtige Themen des Aktionstages. Die Einführung einer „Landarztquote“ wurde ebenso abgelehnt wie ein verpflichtender PJ-Abschnitt in der Allgemeinmedizin. Der momentane Fokus der aktuellen Debatte allein auf die Allgemeinmedizin werde der Gesamt herausforderung der notwendigen Reform des Medizinstudiums nicht gerecht. Was ist eigentlich dieser Masterplan Medizinstudium 2020? Ein Video auf youtube gibt die Antworten. https://www.youtube.com/watch?v=Qtf5F4_tFxE (SL) Der Radiologe 6 · 2016
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Mitteilungen des BDR · Kooperationspartner
Arbeitskraft absichern – Einkommen schützen Ihren Lebensstandard verdanken Sie Ihrer Arbeitskraft und Ihrem Leistungsvermögen. Was aber, wenn Ihnen dieses wertvolle Gut durch eine Krankheit genommen wird? Jeder vierte Erwerbstätige wird im Laufe seines Lebens aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig und ist dann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, sein Einkommen selbst zu erarbeiten. Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind zu 90 % die Folge einer Krankheit und nur zu 10 % die eines Unfalls.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen Weit verbreitet ist der Irrtum, dass sich nur Erwerbstätige mit gefährlichen oder körperlich anstrengenden Berufen gegen die finanziellen Risiken der Berufsunfähigkeit absichern müssen. Überwiegend sind es die zunehmenden Zivilisationskrankheiten, die Arbeitnehmer berufsunfähig werden lassen. Häufigste Ursachen sind psychische Erkrankungen, Rückenleiden, Krebs oder Erkrankungen an Herz und Kreislauf. Wer denkt: „Das betrifft doch nur ältere Menschen“, irrt ebenfalls: Die Erwerbstätigen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, werden immer jünger. Statistiken zeigen, dass bereits jeder Vierte jünger als 45 Jahre ist.
Der Berufsunfähigkeits-Schutz aus Ihrem Versorgungswerk ist nicht immer gegeben Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr arbeiten können, greift in Deutschland in der Regel das Sozialsystem. Als Arzt sind Sie Mitglied eines leistungsstarken Versorgungswerkes, das auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit für Sie vorsieht. Zu beachten ist aber, dass die ärztlichen Versorgungswerke jedoch in der Regel nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 55100 %ige Berufsunfähigkeit in Ihrem Fachgebiet, d. h. bei z. B. 90 %
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festgestellter Berufsunfähigkeit gibt es in der Regel keine Leistung. Eine 100 %ige Berufsunfähigkeit ist relativ selten, da üblicherweise von den behandelnden Ärzten noch eine Teil leistungsmöglichkeit in einem gewissen Umfang festgestellt wird. 55100 %ige Berufsunfähigkeit in allen anderen ärztlichen Fachbereichen. Sie werden regelmäßig in ein anderes Fachgebiet verwiesen, in dem Sie ggf. weniger als 100 % berufsunfähig gelten. Die Tatsache, dass Ihnen ggf. die entsprechende Weiterbildung fehlt, spielt hier keine Rolle. 55Rückgabe Ihrer Approbation bzw. Kassenzulassung
Private Vorsorge ist unerlässlich Daher gilt: Ohne private Vorsorge sind die Einbußen so groß, dass starke Einschnitte in das Privatleben und ein Verlust des erreichten Lebensstandards die Folgen sein können. Viele haben erkannt, dass private Vorsorge für das Alter zwingend erforderlich ist. Vergessen wird dabei aber oft, dass eine fehlende Absicherung der Erwerbsfähigkeit sowohl das heutige Leben negativ beeinflussen als auch die Vorsorge für das Alter – und damit die gesamte Lebensplanung – in Frage stellen kann. Nicht nur der Aufbau einer privaten Altersvorsorge kann von einer Berufsunfähigkeit beeinflusst werden, auch der Aufbau der Altersvorsorge wird durch einen (Teil-) Ausfall der Erwerbstätigkeit negativ berührt. Aus diesen Gründen ist für Sie eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung eine der wichtigsten Absicherungen. Sie schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
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Rezensionen
Im Juni stellen wir Ihnen zwei medizinische Fachbücher, ein Nachschlagewerk zur ASV, ein radiologisch-historisch orientiertes Buch und ein weiteres, die regionale medizinische Versorgung behandelndes interessantes Buch vor. Das Knie – 200 Seiten und 595 Abbildungen widmen sich dem größten Gelenk und sind für Radiologen mit Schwerpunkt in der muskuloskelettalen Diagnostik eine empfehlenswerte Lektüre Sarkome des weiblichen Genitale – das Buch gehört in jedes Bücherregal einer radiologischen Abteilung mit einer onkologischen Gynäkologie Die ASV-Abrechnung 2016 – umfassendes Nachschlagewerk mit Hintergrundinformation zum derzeitigen Stand des ASV mit Umsetzungs- und Abrechnungsanleitung Strahlenforschung in der Medizin – das Buch stellt die Rolle der Anwendung ionisierender Strahlen in der Medizin, aber auch in der Gesundheitspolitik, anschaulich dar und ist höchst empfehlenswert Gesundheit in Region – das Buch richtet sich in erster Linie an bereits demographisch und epidemiologisch interessierte KollegInnen Weitere interessante Buchbesprechungen – von KollegInnen für KollegInnen – finden Sie auf unserer Webseite unter Informationen – Rezensionen. Sabine Lingelbach
Das Knie – Form, Funktion und ligamentäre Wiederherstellungschirurgie
210 Seiten, Springer; 2. Auflage, 2015, ISBN-13: 978-3642450006, 149,99 € „Das Knie“ von Jagodzinski, Friedrich und Werner Müller ist ein in der zweiten Auflage erscheinendes Buch, welches
sich nicht nur dem Namen nach sehr intensiv mit dem größten Gelenk des Menschen befasst. Interessanterweise datiert die Erstauflage von 1982, wobei der Seniorautor Müller in der aktuellen Auflage eine perfekte Staffelübergabe vollbracht hat – seine alten Erkenntnisse zur Biomechanik werden durch aktuelle Beispiele visualisiert und die Literatur sowie die OP Techniken durch die „Juniorautoren“ auf den neuesten Stand gebracht. Das insgesamt sehr wertig gestaltete Hardcoverbuch im DIN A 4 Format weist knapp über 200 Seiten und 595 Abbildungen auf. Dabei besticht es durch seine klare Gliederung in Anatomie; Kinematik und angewandte Physiologie und Pathophysiologie der Ligamente; Rotation; Untersuchung des verletzten Kniegelenkes; Verletzungen der Bänder und der Kap-
sel; Rekonstruktion und plastischer Ersatz der Bänder bei der frischen oder veralteten Verletzung und die postoperative Rehabilitation. Auch wenn man als Radiologe meint, Anatomie sehr gut zu beherrschen, kann man bei der Lektüre des Buches interessante Details dazulernen – wie über den Stressknotenpunkt Fabella, die also nicht nur ein reines Sesambein ist, sondern in einem Kreuzungspunkt verschiedener Bänder und Zugrichtungen liegt und sich dabei auch ein fabellofibulares Band zur Fibulaspitze abgrenzen lässt. Bei der Kinematik stellt die Beschreibung des „Modells der überschlagenen Viergelenkkette“ als elementares Bauprinzip einen wesentlichen Aspekt zum Verständnis des Bewegungsablaufes der Roll-Gleitbewegung dar – im weiteren Sinne ist dieser komplexe Mechanismus von grundlegender Bedeutung zum Verständnis der Verletzungsfolgen und ebenso der Rekonstruktionsmethoden im Kniegelenk. Mit diesem zwar komplexen, jedoch sehr anschaulich dargestellten Modell ist es auch für interessierte Nicht-Orthopäden verständlich, warum welche Verletzungen an den einzelnen Gelenkstrukturen bei welchen Krafteinwirkungen entstehen. Für operativ tätige Orthopäden/Unfallchirurgen ist insbesondere dieser Grundlagenteil wesentlich für das Verständnis der korrekten Rekonstruktion der Bandstrukturen. Die bildgebende Diagnostik ist in verschiedenen Kapiteln mit eingearbeitet, ohne allerdings einen spezifischen Schwerpunkt zu bilden. Sie wird vielmehr zur Veranschaulichung herangezogen, ähnlich wie Abbildungen aus dem Operationssitus. Die Darstellung der klinischen Untersuchung ist relativ kurz, auch hier wird nach einer Beschreibung der Methoden detailliert auf die biomechanischen Instabilitätseffekte bei unterschiedlichen Verletzungskomponenten eingegangen. In den folgenden Kapiteln werden verschiedene Operationsverfahren bei Band- und Kapselverletzungen ebenso wie auf primäre als auch sekundäre Rekonstruktionsmöglichkeiten in die Tiefe gehend dargestellt. Dabei wird auch der begleitende traumatische Knorpelschaden und dessen Behandlung erwähnt. Im sich anschließenden Abschnitt über die postoperative Rehabilitation werden dem Leser auf 13 Seiten zusammengefasst die Grundzüge der Der Radiologe 6 · 2016
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Mitteilungen des BDR · Rezensionen modernen Nachbehandlung vermittelt – hilfreich, um Fragen von Patienten nach stattgehabter Verletzung in der primären Diagnostik verstehen und eventuell auch beantworten zu können. Ergänzt wird das Buch durch OP-Videos, die online abrufbar sind. Auf den insgesamt 595 durchweg markanten Abbildungen in sehr guter Bildqualität werden viele Beispiele für Bewegungsabläufe durch (international bekannte) Fußballspieler illustriert, was das Lesen deutlich auflockert. Insgesamt wird die Neuauflage des Buches dem Anspruch gerecht, als Zielgruppe nicht nur sportor-
thopädisch versierte Chirurgen anzusprechen, sondern ebenso Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten und interessierte Diagnostiker. Für 149,99 € eine sinnvolle Bereicherung des Bücherregals, insbesondere für Radiologen mit Schwerpunkt in der muskuloskelettalen Diagnostik. Prof. Dietmar Dinter Schwetzingen
Die ASV-Abrechnung 2016
Rahmenbedingungen, Umsetzung und EBM-Kommentar zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V für Krankenhaus und Praxis Ursula Klinger-Schindler, Wolf Constantin Bartha 225 Seiten, MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 1. Auflage, 2016, ISBN-13: 978-3954662340, 89,95 € Zielgruppe Geschäftsführer von Kliniken, MVZ, Praxen, die ASV Abrechnung umsetzen wollen und diejenigen, die für die Durchführung der Abrechnung zuständig sind. Es handelt sich um ein Standardwerk zur Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung nach § 116 SGB für Krankenhaus und Praxis. Ausgehend von der Betrachtung der Schnittstellenproblematik – ambulant/
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stationär – werden rechtliche Grundstrukturen der Krankenhaus- und EBM Abrechnung aus der Historie heraus erarbeitet und der aktuelle politische Wille erläutert, die Verzahnung von ambulanter und stationärer Medizin über die spezialfachärztliche Versorgung voranzutreiben. Hierbei werden die Interpretationen mit Zitaten aus dem Gesetzeskatalog belegt. Gesetzliche Grundlagen und Paragrafen dadurch veranschaulicht. Sofern Gesetzesurteile Interpretationen von Abrechnungsfragen klären, wird hier der aktuelle juristische Stand dazu (Publikation Januar 2016) aufgezeigt. Praxisnah als „Kochbuch“ mit Arbeitsanleitung wird die gesamte Struktur des ASV aufgezeigt. Übersichtlich die Voraussetzungen zur Berechtigung, Konfiguration des Kernteam und Verantwortlichkeiten und Leistungskompetenz der Teilnehmer dargelegt. Der Leistungskatalog ist komplett enthalten in Bezug auf die ASV Kernthemen – Onkologie Vereinbarung (gastrointestinale und gynäkologische Tumoren) – Tuberkulose und atypische Mykobakteriose, mit ausführlichem Kommentar zu den Abrechnungsziffern. Ein Leitfaden zur Umsetzung wird zu den jeweiligen Themen für die Fachverantwortlichen ausgearbeitet.
Im „Serviceteil“ vervollständigen ein Abkürzungs- und Sachwortverzeichnis, und der Vertragsabdruck des § 116b selbst das Werk. Didaktik Das Buch ist gut gegliedert. Es finden sich übersichtliche Tabellen zu den Leistungsund Abrechnungslegenden. Die Gebührenordnungspositionen sind aufgeführt, im Anhang eine Tabelle der nicht abrechenbaren Leistungen und alles in Bezug zum EBM kommentiert. Diese Tabellen sind zwar auch im Internet downloadbar, jedoch hier aktuell zusammengestellt und im Gesamtzusammenhang erläutert. Preis -Leistungsverhältnis Ein Preis von 89,99 € ist für eine Paperback-Ausgabe – analog zu den laufend aktualisierungsbedürftigen GOÄ- und EBM-Kommentar Bänden – unerfreulich hoch, aber wohl angemessen. Fazit Ein umfassendes Nachschlagewerk mit Hintergrundinformation zum derzeitigen Stand des ASV mit Umsetzungs- und Abrechnungsanleitung. Aktuelle Kommentare zu Abrechnungsfragen sind eingearbeitet. Somit Empfehlung dieser Lektüre für alle, die ASV verstehen oder umsetzen wollen. Da eine regelmäßige Überarbeitung des Werkes erforderlich sein wird, wäre es wünschenswert, dieses vom Verlag zukünftig auch als online Version – ggf. etwas preisgünstiger – anzubieten. Dr. Karin Post Mannheim
Strahlenforschung in der Medizin – Relevanz und Perspektiven
NOVA ACTA LEOPOLDINA, Abhandlung der Deutschen Akademie der Natur forscher Leopoldina Band 121, Nummer 406, Karl-Jürgen Wolf, 345 Seiten, ISBN-13: 978-3804735125, 27, 95 € Der neu herausgegebene Band der Nova Acta Leopoldina stellt die Rolle der Anwendung ionisierender Strahlen in der Medizin, aber auch in der Gesundheitspolitik, dar. Die Strahlenmedizin mit vielfältigen diagnostischen und therapeutischen Methoden hat in Deutschland einen im internationalen Vergleich hervorragenden Stand. Davon profitieren Patienten und die medizintechnische Industrie. Das Buch ist inhaltlich aufgeteilt in fünf Kategorien: Grundlagen und Konzepte; Bildgebende Diagnostik; Interventionelle Radiologie; Therapeutische Strahlenmedizin; Radiopharmaka, neue Targets und in-vivo-Biomarker. Der vorliegende Band bezieht sich in wesentlichen Teilen auf ein im Mai 2015 durchgeführtes Symposium mit dem Titel „Strahlenforschung in der Medizin – Relevanz und Perspektiven“. Der Band gibt einen intensiven Überblick zu Fortschritten von bildgebender Diagnostik, interventioneller Radiologie und therapeutischer Strahlenmedizin. Das Autorenkollektiv besteht aus den führenden Persönlichkeiten der deutschen Radiologie „Szene“ und eng verknüpften Wissenschaften. Es werden die aktuellen Entwicklungen der verschiedenen Verfahren (MRT, CT, PET) und moderne Radiotherapien vorgestellt sowie der Einsatz von Radiopharmaka und In-vivo-Biomarkern behandelt. Ein be-
sonderer Fokus liegt auf der Anwendungen ionisierender Strahlen in Onkologie, Neuroonkologie, Mammakarzinom und Prostatakarzinom. Die einzelnen Beiträge sind wie wissenschaftlicher Übersichtsarbeiten abgefasst, jeweils mit entsprechendem Literaturanhang am Ende. Die Qualität der Bilder und Diagramme ist nicht immer optimal. Die Beiträge stellen den aktuellen Stand der Wissenschaft dar mit Ausblick in die Zukunft. Sie machen deutlich wo und in welchem Umfang Forschungsbedarf absehbar ist und geben Hinweise inwiefern Forschung und Förderstrukturen optimiert werden können. Als Beispiel möchte ich hier den Beitrag über die Mammadiagnostik anführen indem auf eine besondere wissenschaftliche strukturelle Problematik in Deutschland gegenüber anderen europäischen Ländern hingewiesen wird. Durch Ausgliedern des Screenings und der nachfolgenden Abklärungsdiagnostik in der niedergelassenen radiologischen Praxis sind die deutschen Hochschulen vom Zugang zur Brustkrebsdiagnostik weitestgehend abgeschnitten. Dieser Umstand beeinträchtigt die Fort- und Weiterbildung sowie die wissenschaftliche Arbeit in besonderem Maße. Einzelne Beiträge nehmen explizit zu ausgewählten und aktuellen Problemen des Strahlenschutzes Stellung. Das Buch ist bei der Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft Stuttgart erschienen und kostet 27,95 €. Ein wirklich kleiner Preis, um schnell ohne zeitraubende Internetrecherche up to date zu sein – Meine Empfehlung: kaufen! Dr. Alfred Hutzelmann Waren
Gesundheit in Regionen – Zahlen, Daten, Fakten –
BKK Gesundheitsreport Knieps, Pfaff, 388 Seiten, MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2014, 1.Auflage, ISBN-13: 978-39546613432014, 39,95 € Das Buch „Gesundheit in Regionen“ ist der BKK Gesundheitsreport 2014, der in 12/2014 publiziert wurde. Anhand der Krankenstatistiken der Betriebskrankenkassen, die insgesamt 9,3 Millionen Versicherte umfasst, wird insbesondere die Regionalität des Krankheitsgeschehens in Deutschland dargestellt. Das Zahlenwerk und die Interpretationen dürften repräsentativ sein. Berücksichtigt werden Arbeitsunfähigkeitsdaten, Diagnoseschlüssel aus der ambulanten Versorgung und Arzneimitteldaten. Das Buch enthält im Wesentlichen vier Übersichtskapitel mit den Überschriften „Krankheitsgeschehen im Überblick“, „Häufigste Einzeldiagnosen und Diagnosegruppen“, „Alter, Geschlecht und soziale Lage“, „Fehlzeiten und Arbeitswelt“. Ein fünftes Kapitel repetiert die wesentlichen Aussagen des Gesundheitsreportes. Es existiert ein 85 Seiten starker Tabellenanhang in dem Häufigkeiten von Diagnosen, Arbeitunfähigkeiten und Arzneimittelverordnungen, geschlechts- und altersbezogen, teilweise bis auf Stadt- und Kreisebene dargestellt werden. Mehr unabhängig von dem BKK- Datenmaterial und dessen Deutung enthält das Buch drei Schwerpunktbereiche zum Thema Wissenschaft, Politik und Praxis in Der Radiologe 6 · 2016
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Mitteilungen des BDR · Rezensionen denen jeweils mehrere Einzelpublikationen enthalten sind. So gibt es z. B. Beiträge zu regionalen Unterschieden in der Häufigkeit und in der Inanspruchnahme von Früherkennungskoloskopien, zur ärztlichen Bedarfsplanung, zu regionalen Unterschieden in der Langzeitpflege etc. Im Schwerpunktbereich Praxis werden Aktionsbündnisse und regionale Netzwerke vorgestellt. Weitere Beiträge befassen sich mit der betrieblichen Gesundheitsvorsorge oder der Stärkung nicht ärztlicher Gesundheitsberufe. Im Schwerpunktbereich Politik sind z. B. Beiträge zur Präventionsgesetzgebung, Arbeitsschutz oder psychotherapeutischen Versorgung, Herausfor-
derungen für die Pflege und geriatrischen Rehabilitation zu finden. Die Abbildungen und Tabellen des 376 Seiten umfassenden Werks sind gut lesbar und von klarer Struktur. Der Preis für dieses Buch in Höhe von 39,95 € ist gerechtfertigt. Das Buch adressiert in erster Linie demographisch und epidemiologisch interessierte Leserkreise. Dr. Werner Pennekamp Neuss
Sarkome des weiblichen Genitale
Band 2: Andere seltene Sarkome, Mischtumoren, genitale Sarkome und Schwangerschaft Günther Köhler, Matthias Evert, Katja Evert, Marek Zygmunt, 330 Seiten, De Gruyter 2015, 2., vollständig aktualisierte und erweiterte Auflage, 150 farbige Abbildungen, 30 farbige Tabellen, ISBN-13 978-3-11-044994-5, 149,95 Euro Die 1. Auflage des Buches „Sarkome des weiblichen Genitale“ wurde komplett überarbeitet und erweitert und liegt nun als zweibändiges Buch vor, in dessem 2. Band genitale und andere seltene Sarkome, Mischtumoren und Schwangerschaft und Feritilität bei seltenen Unterleibstumoren besprochen werden. Die genitalen Sarkome und malignen Mischtumoren sind insgesamt Raritäten
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und stellen deshalb im klinischen Alltag die Kliniker, Diagnostiker und Therapeuten gleichermaßen vor diagnostische und therpeutische Probleme. Die Abgrenzung zu mesenchymalen Tumoren mit unsicherem malignen Potential und gutartigen Mischtumoren ist schwierig. Neben nur wenigen aussagekräftigen Studien existieren für diese seltenen Tumoren keine definierten Therapiestandards und Leitlinien. Dieses Buch hilft den Klinikern bei der Diagnostik und Therapie dieser seltenen Erkrankungen. Für jede Entität – Angiosarkom, Liposarkom, Rhabdomyosarkom, perivaskuläre Epitheloidzelltumore des Uterus, extrauterin und extra genital, Adenofibrom, Adenosarkom, Karzinosarkom – erfolgt eine detaillierte Besprechung zur Epidemiologie, Ätiologie und Pathogenese. Auf die makro- und mikroskopische Charakterisierung, die Prognose, die klinische und bildgebende Diagnostik sowie Differenzialdiagnose wird in weiteren Abschnitten zu den einzelnen Krankheitsentitäten eingegangen. Daran schließen sich aktuelle, soweit vorhanden evidenzbasierte Therapieempfehlungen nach ausführlicher Diskussion der aktuellen Studienlage an. Die klar formulierten Therapieempfehlungen beziehen sich jeweils auf die auf das Organ begrenzte sowie auf fort-
geschrittene, rezidivierte und metasta sierte Tumoren. Die Möglichkeiten der Operation, der Bestrahlung, der neoadjuvanten, adjuvanten, sowie palliativen Hormon- und Chemotherapie und Empfehlungen zur Nachsorge werden umfassend und kritisch dargestellt. Am Ende jedes Kapitels wird eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte didaktisch in einem grau unterlegtem Feld hervorgehoben und erleichtert das schnelle Auffinden von wichtigen Informationen. Der Fertilität und Schwangerschaft bei seltenen Tumorerkrankungen ist am Ende des Bandes ein eigenständiges Kapitel gewidmet. Das Buch ist insgesamt sehr textlastig und nicht so reich mit Abbildungen und Tabellen bestückt, wie der Leser das aus rein radiologischen Büchern gewohnt ist. Besonders hervorzuheben sind die umfassenden Literaturverzeichnisse am Ende eines jeden Kapitels, die zur weiteren Vertiefung des Themas einladen. Für die aufgeführten Tumorgruppen existiert gegenwärtig keine bessere zusammenfassende Monographie, deshalb gehört es auch in jedes Bücherregal einer radiologischen Abteilung mit einer onkologischen Gynäkologie im Haus. Dieses Buch dient jedoch in erster Linie dem klinisch und ambulant tätigen Gynäkologen und Onkologen als Leitfaden zur Entscheidungsfindung und kann gleichfalls für den Pathologen von Nutzen sein. Dr. Julia Kalinka-Grafe Berlin
Mitteilungen des BDR · BDR-Adressen BDR-Vorstand
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Kassenführer Dr. Andreas Bollkämper Schloßgarten 5 22041 Hamburg Tel.: 0 40/30 06 06 0 Fax: 0 40/30 06 06 50 lv.hh@ radiologenverband.de
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Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie Vorsitzende des Direktoriums: Prof. Dr. M. Uder, Erlangen, Vorsitzender in Zusammenarbeit mit Dr. Detlef Wujciak, Halle/Saale, Stellvertretender Vorsitzender Anschrift: Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel.: 0 30/91 60 70 15, Fax: 0 30/91 60 70 22, E-Mail:
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[email protected] Berlin Dr. Bernd Reichmuth MVZ Am Studio Albert-Einstein-Straße 2 12489 Berlin Tel.: 0 30/62 90 70 10 Fax: 0 30/62 90 70 11
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