Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen Radiologe 2016 · 56:735–753 DOI 10.1007/s00117-016-0160-4 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016
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BDR – berufspolitische Interessenvertretung auch der Chefärzte! „Gratulation – dann wird es aber jetzt auch Zeit, dass Sie in den BDR eintreten!“. Mit etwa diesen Worten begrüßte mich der damalige Vorsitzende des BDR, Dr. Jürgen Fischer, als in der Szene durchgesickert war, dass ich zum Chefarzt für Radiologie in München ernannt worden war. Etwas überrascht versprach ich es mir zu überlegen. Natürlich war ich, wie fast all meine Kollegen, seit Jahren in der Deutschen Röntgengesellschaft. Aber der BDR, war das nicht die Interessenvertre-
Inhalt Editorial 735 BDR – berufspolitische Interessen vertretung auch der Chefärzte! Aktuelles 736 Versorgung des ischämischen Schlaganfalls in Deutschland gehört in die Hände der neurologischen und neuro-/ radiologischen Facharztdisziplinen 737 PET und PET/CT: Vereinbarung zur Qualitätssicherung seit 1.7. in Kraft 738 Neue Horizonte der Radiologie 739 Mammographie-Screening: Ergebnisse für 2013 liegen vor 740 Tagesbeginn mit Röntgen – Die Geburtshaus-Tassen der DRG 740 Rechtsprechungs-Report 742 Aus den Ländern 743 Aus der DRG 745 In aller Kürze 747 Kooperationspartner Funk Rezensionen 750 Moderne Chirurgie des Rektum karzinoms 751 Kursbuch Ultraschall: Nach den Richtlinien der DEGUM und der KBV 752 Sportverletzungen (GOTS Manual) Diagnose, Management und Begleitmaßnahmen 752 Komplikationen kompakt: Orthopädie und Unfallchirurgie Verschiedenes 736 Neue Mitglieder 739 Impressum 740 Stellen – Praxisgesuche 753 BDR-Adressen
tung der niedergelassenen Radiologen? Und ich war doch gerade zum Chefarzt ernannt worden. Heute, nach 15 Jahren, bin ich froh, dass ich es mir nicht nur überlegt habe, sondern auch tatsächlich in den BDR eingetreten bin. Zweifelsohne sind sowohl die DRG als auch die entsprechenden wissenschaftlichen Regionalgesellschaften der erste Kristallisationspunkt standespolitischer Organisation. Sie sind der Weiterentwicklung der Radiologie, sowie der Fortbildung und Zusatzqualifikation der in der Radiologie tätigen Ärzte und MTRAs, verpflichtet. Dies einerseits innerhalb der radiologischen Fachfamilie, andererseits gegenüber den anderen Facharztgruppen. Dass dabei auch berufspolitische Fragen gestreift werden, ergibt sich vor allem bei fachübergreifenden Themengebieten. Unter dem Dach der DRG haben sich daher auch Interessenvertretungen wie das Chefarztforum der DRG (CAFRAD) gebildet. Es versteht sich als Netzwerk der Chefärzte zu gemeinsamen Themen, jenseits der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, tritt jedoch selbst nicht berufspolitisch nach außen auf. Berufspolitik ist Interessenvertretung gegenüber den anderen Arztgruppen. Sie ist damit natürlich auch ein Instrument zur Interessenswahrung der ökonomischen Rahmenbedingungen. Wer damit den BDR als reine Lobbyistenvereinigung der niedergelassenen Radiologen ansieht, der irrt. Zwar erhalten nur die wenigsten radiologischen Chefärzte heute noch Ermächtigungen für die kassenärztliche Versorgung. Dennoch ist spätestens seit Implementierung der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) klar, dass die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung verschwimmen. Auch die anstehende GOÄ-Reform betrifft die Chefärzte – unabhängig von ihrer persönlichen Vertragssituation mit ihrem Krankenhausträger – mindestens im
gleichen Ausmaß wie die niedergelassenen Kollegen. In all diesen Fällen ist der BDR mit hochrangigen und fachlich seit Jahren äußerst versierten Fachexperten an den Diskussionen und Entwicklungen innerhalb der Ärzteschaft beteiligt. Dies jeweils in enger Absprache mit der DRG. Auch auf dem Gebiet der Fortentwicklung der Weiterbildungsordnung (WBO) arbeiten BDR und DRG eng zusammen. Denn neben der Entwicklung des Faches an sich, bestimmen die Vorgaben der Weiterbildungsordnung in erheblichem Maße die finanziellen Rahmenbedingungen für alle Radiologen in der Zukunft. Als äußeres Zeichen der gemeinsamen Vertretung aller Radiologen durch DRG und BDR steht die berufspolitische Veranstaltung „Radiologie in Klinik und Praxis“ beim Deutschen Röntgenkongress. Sie wird in Zusammenarbeit von CAFRAD und BDR vorbereitet und steht allen interessierten Kongressbesuchern offen. Die vergleichsweise kleine Gruppe der Radiologen ist gut beraten zusammen zu stehen und gemeinsam die Herausforderungen zu meistern, die von außen und den anderen Arztgruppen an uns herangetragen werden. Daher kann die Frage nicht sein DRG oder BDR, sondern nur DRG und BDR. Damit wir auch in Zukunft die ökonomischen Rahmenbedingungen haben, um die wissenschaftlichen Errungenschaften der Radiologie für unsere Patienten umsetzen zu können.
Ihr
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Versorgung des ischämischen Schlaganfalls in Deutschland gehört in die Hände der neurologischen und neuro-/ radiologischen Facharztdisziplinen Der Schlaganfall ist in Deutschland mit ca. 260.000 Fällen jährlich eine der häufigsten Erkrankungen und die dritthäufigste Todesursache. Die Therapie der Wahl ist seit 20 Jahren die i. v.-Thrombolyse, das heißt die medikamentöse Auflösung des Blutgerinnsels, welches für den Hirninfarkt verantwortlich ist. Dieses Verfahren stößt jedoch bei Verschlüssen von großen Hirngefäßen an seine Grenzen. Viele Patienten überleben den Schlaganfall nur mit schweren und bleibenden Behinderungen, die Sterblichkeit ist hoch. In der Behandlung des ischämischen Schlaganfalls ist mit dem Jahr 2015 ein neues Zeitalter angebrochen. Die endovaskuläre Therapie, das heißt die minimalinvasive Entfernung des Blutgerinnsels mithilfe eines Kathetersystems (Stent-Retriever) unter angiografischer Bildkontrolle, hat in mehreren internationalen Multicenterstudien eine hohe Wirksamkeit gezeigt. Damit wurde diese Therapieoption zur evidenzbasierten, führenden Behandlung des schweren ischämischen Schlaganfalls.
Flächendeckende Versorgung möglich Deutschland treffen diese neuen Studienergebnisse nicht unvorbereitet. Das System der Stroke-Units der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft e. V., ohnehin ein international führendes Versorgungsnetz, sieht bereits seit dem Jahr 2012 vor, dass die überregionalen Versorgungseinheiten über das fachärztliche Personal verfügen müssen, um den schweren Schlaganfall mittels Thrombektomie zu behandeln. Die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie e. V. hat gemeinsam mit der Deutschen Röntgengesellschaft e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und Minimalinvasive Therapie ein Zertifizierungssys-
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tem eingerichtet, welches unter anderem die Mindestfallzahl von 100 endovaskulären Rekanalisationsbehandlungen vorsieht (siehe Kasten). Noch in diesem Jahr werden über 300 neuro-/radiologische Fachärzte über das Modul E „Rekanalisierende Maßnahmen“ verfügen. Mit dieser Zahl an hervorragend weitergebildeten Fachärzten ist eine Rund-um-dieUhr-Versorgung in Deutschland flächendeckend gewährleistet.
Mehr als 7000 Eingriffe 2015 dokumentiert Die Interventionen werden im DeGIR-Register für Qualitätsmanagement auf freiwilliger Basis dokumentiert. Für das Jahr 2015 wurden mehr als 7000 neuro-interventionelle Rekanalisationsbehandlungen ausführlich dokumentiert. Diese Zahl zeigt, dass die Thrombektomie einen festen Bestandteil der Versorgungsrealität darstellt.
Interdisziplinäre Behandlung des akuten Schlaganfalls nur in zertifizierten Strukturen! Die Kombination aus umfassender Weiterbildung, struktureller Klarheit und Qualitätssicherung ist einzigartig im internationalen Vergleich. Die unterzeichnenden Fachgesellschaften betonen, dass die Thrombektomie ausschließlich von neuro-/radiologischen Fachärzten durchgeführt werden sollte. Nur diese verfügen über das notwendige pathophysiologische und technische Wissen, das zur erfolgreichen Anwendung dieses minimalinvasiven Verfahrens an Hirngefäßen notwendig ist. Die Thrombektomie muss deshalb in das flächendeckende Netzwerk zertifizierter Stroke Units eingebunden sein. Nur in diesen Strukturen ist es möglich, die Sterblichkeit beim schweren Schlaganfall weiter
zu senken und das Behandlungsergebnis für Patientinnen und Patienten zu verbessern. Berlin, im Mai 2016 Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR) e. V. Prof. Dr. Christoph Groden (Mannheim), Präsident Deutsche Röntgengesellschaft e. V. Prof. Dr. Dierk Vorwerk (Ingolstadt), Präsident Berufsverband Deutscher Neuroradiologen (BDNR) e. V. Prof. Dr. Ansgar Berlis (Augsburg), Präsident Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) e. V. Prof. Dr. Ralf Gold (Bochum), Präsident Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) e. V. Prof. Dr. Martin Dichgans (München), 1. Vorsitzender Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimalinvasive Therapie (DeGIR) Prof. Dr. Arno Bücker (Homburg), Vorsitzender Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) e. V. Dr. med. Detlef Wujciak (Halle), 1. Vorsitzender
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Wir begrüßen die neuen Mitglieder
Baden-Württemberg Melanie Mack, Stuttgart Bayern Dr. med. Stefanie Müller-Schunk, München Schleswig-Holstein Christoph Wesenigk, Itzehoe Thüringen Dr.med. Susanne Wurdinger, Jena Westfalen-Lippe Dr. med. Katharina Sheppard, Essen
PET und PET/CT: Vereinbarung zur Qualitätssicherung seit 1.7. in Kraft Für die Tumordiagnostik mittels PET und PET/CT gilt seit Anfang Juli eine Qualitätssicherungs-Vereinbarung. Sie regelt, welche Voraussetzungen Radiologen und Nuklearmediziner für eine Abrechnungsgenehmigung erfüllen müssen. Für Ärzte, die die Untersuchungsmethode bereits anwenden, gibt es eine Übergangsregelung. Nuklearmediziner und Radiologen dürfen die Positronenemissionstomographie (PET) sowie die PET mit Computertomographie (PET/CT) bereits seit Jahresbeginn über den EBM abrechnen. Für die Abrechnung dieser Leistungen (GOP 34700 bis 34703) benötigen sie eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Das sind die Anforderungen für die Abrechnungsgenehmigung Zur fachlichen Befähigung weisen Radiologen und Nuklearmediziner 1000 PET-Untersuchungen zu onkologischen Fragestellungen nach, die sie unter Anleitung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung vorgenommen haben. Zudem sind Kenntnisse und Erfahrungen bei der Einordnung von PET-Befunden in den Kontext anderer bildgebender Verfahren erforderlich. Für die Tumordiagnostik mittels PET beziehungsweise PET/CT ist unter anderem der Einsatz eines PET-Systems mit einer räumlichen Auflösung von ≤ 5,5 Millimetern erforderlich. Für Alt-Geräte gilt eine Übergangsregelung (s. Infokasten). Auch ist eine Notfallausrüstung vorzuhalten. In der Vereinbarung ist ferner festgelegt, dass Indikationsstellung, Befund- und gegebenenfalls erforderliche Nachbesprechung in interdisziplinärer Zusammenarbeit erfolgen. Dabei ist die genaue Teamzusammensetzung abhängig von der konkreten Indikation. Eine Präsenzpflicht der Teammitglieder ist nicht vorgeschrieben.
Fortbildung und Stichprobenprüfungen Damit sie ihre Genehmigung behalten, müssen Radiologen und Nuklearmediziner an Fortbildungsmaßnahmen zu onkologischen Fragestellungen teilnehmen. Dazu sind gegenüber der KV mindestens 20 Fortbildungspunkte innerhalb von jeweils 24 Monaten nachzuweisen, sonst wird die Genehmigung widerrufen. § 8 regelt die vorgesehenen Stichprobenprüfungen, bei denen die Dokumentation überprüft wird. Dazu müssen alle Ärzte, die eine Genehmigung haben, innerhalb von jeweils drei Jahren zwölf abgerechnete PET- beziehungsweise PET/ CT-Untersuchungen einreichen. Das Intervall zwischen den Prüfungen wurde erfolgsabhängig gestaltet. Die diese Dokumentation überprüfenden Kommissionen sind bei der jeweiligen KV angesiedelt und setzen sich aus drei in onkologischer PET-Befundung erfahrenen Mitgliedern zusammen, von denen einer die Anforderungen zur PET-Abrechnung erfüllen muss, ein zweiter ein Facharzt für Innere Medizin (mit Zusatzbezeichnung Pneumologie, Onkologie oder Hämatologie und Onkologie) oder Strahlentherapeut sein muss und der dritte die Facharztbezeichnung Thoraxchirurgie führen soll bzw. wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht, dies auch ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Thoraxchirurgie sein kann.
Übergangsregelung und Genehmigungen seit Januar 2016 Die neue QS-Vereinbarung sieht Übergangsregelungen vor (§ 12). 55Bei Ärzten, die schon vor dem Inkrafttreten der Vereinbarung am 1. Juli 2016 regelmäßig Leistungen der PET beziehungsweise PET/CT durchgeführt haben, bleibt die Genehmigung von der KV bestehen.
55Auch Ärzte, die im I. Halbjahr 2016 noch keine Abrechnungsgenehmigung beantragt haben, können diese bis Ende 2016 beantragen, wenn sie die Anforderungen (u. a. 1000 PET Untersuchungen zu onkologischen Fragestellungen in den letzten fünf Jahren und Kenntnisse in der Einordnung von PET-Befunden im diagnostischen Kontext) nachweisen können. Dabei legt der Zusatz „in der Regel“ zu der Anforderung von 1000 Untersuchungen nahe, dass dies vor Ort in der jeweiligen KV durchaus anders gehandhabt werden kann. 55Ebenso behalten Genehmigungen, die seit dem 1. Januar 2016 auf der Grundlage der G-BA-Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ erteilt wurden, ihre Gültigkeit. Weiterhin gibt es noch folgende appara tive Übergangsregelungen: 55Für PET-Geräte mit einer Auflösung von ≤7 mm kann bis Jahresende 2016 eine Genehmigung beantragt werden, die längstens bis zum 30. Juni 2022 gültig ist. 55Bei kombinierten PET/CT-Geräten reichen für die apparativen Anforderungen für den CT-Anteil eine Genehmigung nach § 3 Abs. 1 oder die Betriebserlaubnis nach § 4 Abs. 1 der Röntgenverordnung. Die einzelnen KVen handhaben die Regelungen sehr unterschiedlich. Scheinbar sollen PET/CT-Untersuchungen weiter eingeschränkt werden. Sollten sich bei Ihrer KV auch Schwierigkeiten ergeben, so informieren Sie uns, bzw. Ihren Landesvorsitzenden. Die komplette Richtlinie finden Sie auf unserer Webseite oder den KVen LINK: http://www.kbv.de/media/sp/ PET_CT.pdf
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Mitteilungen des BDR · Aktuelles
Neue Horizonte der Radiologie Das Symposium Neue Horizonte der Radiologie, welches vom 15. bis 17. September 2016 in Berlin stattfindet, wirft seinen Schatten voraus. Die Veranstaltung wurde erstmals im Jahr 2000 durchgeführt und zieht seitdem alle zwei Jahre 250–300 Radiologen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Gemeinsam mit der Case Western University in Cleveland, Ohio, organisiert die Klinik für Radiologie der Charité ein wissenschaftliches Programm bestehend aus Hot-Topics der radiologischen Forschung und Refresherkursen, welches von handverlesenen Referenten mit erwiesener Exzellenz vermittelt wird. Schwerpunkte in diesem Jahr sind Themen der muskuloskelettalen, kardialen, abdominellen und onkologischen Bildgebung sowie der Neuroradiologie. Blicke über den Tellerrand der Wissenschaft
ermöglichen Referate zum Umgang mit „Big Data“, zu aktuellen medicolegalen Aspekten und zur Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.
Interessantes MTRA-Programm Die Veranstaltung Neue Horizonte der Radiologie eignet sich auch für die Kommunikation zwischen den Berufsgruppen. Parallel zum wissenschaftlichen Programm findet ein separates MTRA-Programm statt, welches von Vertretern der Berufsverbände DVTA und VMTB organisiert wird. Hier ist das Highlight am 15. September der „Berufspolitische Nachmittag“, in dessen Rahmen unter anderem Lösungen für Nachwuchsprobleme der MTRA diskutiert, spezielle Aspekte der Teleradiologie aus Sicht der MTRA dargestellt
Sommerferien – Auf meinem Wal bin ich Kapitän
und Anforderungen an MTRA-Schulen behandelt werden. Es folgen am 16. September praxisorientierte Vorträge zu neuen Techniken in der Radiologie, darunter interventionelle Schlaganfalltherapie, Abläufe im Hybrid-OP, PET-MRT und iterative Rekonstruktionstechniken.
Interessante Intensiv-Workshops Praktische Fertigkeiten werden auch im Rahmen von vier Intensiv-Workshops für Radiologen vermittelt, welche bereits am Tag vor dem Symposium am Mittwoch, den 14. September vermittelt werden. Themenschwerpunkte dieser Workshops sind MRT der Leber, MRT der Prostata und MRT des Herzens – durch die Deutsche Röntgengesellschaft Q1-zertifiziert – sowie moderne Rheumabildgebung. Innovative Lehrmethoden kommen hier zum Einsatz: Im Rahmen des Prostata-Workshops besteht Zugriff auf eine große Fallsammlung validierter Prostata-MRT mit dem eigenen Endgerät (Laptop oder Tablet) und beim Rheuma-Workshop werden den Teilnehmern didaktisch aufbereitete Fälle auf iPads präsentiert und individuell erläutert. Weitere Informationen können Sie auf der Website des Symposiums http://www. radiologie-berlin.info oder auch der Face book-Seite http://facebook.com/nhrad abrufen. PD Dr. Kay-Geert Hermann Berlin
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Prof. Dr. Bernd Hamm Berlin
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Mammographie-Screening: Ergebnisse für 2013 liegen vor Rund 2,9 Millionen Frauen wurden 2013 im Mammographie-Screening untersucht. Davon nahmen 79 % zum wiederholten Mal teil. Die Teilnahmerate lag bei 57 %.
Deutsches Programm übertrifft EU-Vorgaben Entdeckt wurden 3549 in-situ-Karzinome sowie 13.537 invasive Karzinome. Mindestens 50 % der invasiven Karzinome sollen nach EU-Empfehlungen kleiner als 15 Millimeter sein. Im deutschen Brustkrebsfrüherkennungsprogramm liegt der Anteil bei 59 % (7729 Karzinome). Ohne Befall der Lymphknoten sind 78 % (10.381 Karzinome). Die EU-Leitlinien empfehlen hier mindestens 75 %. Der Anteil der prognostisch ungünstigen Karzinome (UICC-Stadium II+) liegt bei 21 % (3594). Vor Einführung des Programms zur Brustkrebsfrüherkennung lag der Anteil bei 56 %. Der EU-Referenzwert liegt bei maximal 25 %. Rund 130.000 Frauen wurden zur Abklärung von Auffälligkeiten eingeladen. Bei rund 35.000 dieser Frauen war eine zusätzliche Biopsie erforderlich. Etwa die Hälfte dieser Frauen (17.430) erhielt 2013
die Diagnose Brustkrebs – das entspricht im Bundesdurchschnitt 6 von 1000 untersuchten Frauen. Bei 440 der Biopsien zeigte sich keine ausreichende Übereinstimmung zwischen dem gutartigen oder unauffälligen pathologischen Ergebnis und der bildgebenden Diagnostik. In diesen Fällen mussten zusätzliche Biopsien durchgeführt werden. Mit einem Anteil von 1,3 % unzureichender Biopsien liegt das deutsche Screening deutlich unter dem empfohlenen Referenzwert der EU-Leitlinien von 10 %. Mit 20.565 Bildwiederholungen, entsprechend einer Bildwiederholungsrate von 0,7 %, liegt das Mammographie-Screening-Programm deutlich unter dem empfohlenen Referenzwert aus den EU-Leitlinien von < 1 %. Die Wartezeit zwischen Untersuchung, Befundmitteilung und Abklärungstermin kann eine Frau belasten. In den Europäischen Leitlinien wurde aus diesem Grund festgelegt, dass mindestens 90 % der untersuchten Frauen ihr Ergebnis nach spätestens 7 Werktagen erhalten. 92,5 % der Frauen im deutschen Mammographie-Screening wird
das Untersuchungsergebnis fristgerecht mitgeteilt. Die Jahresberichte 2013 sind veröffentlicht unter: http://newsroom.mammo- programm.de/publikationen/ Corinna Heinrich Kooperationsgemeinschaft Mammographie, Berlin
Impressum BDR Herausgeber Berufsverband der Deutschen Radiologen, Träger der Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie, zusammen mit der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG) sowie der Qualitäts-Ring-Radiologie gGmbH Verantwortlich Dr. med. Detlef Wujciak, Halle/Saale Redaktion Dipl.-pol. Sabine Lingelbach (sl), Berlin Dr. Klaus Hamm (kh), Chemnitz Sönke Schmidt (sch), Kiel Prof. Bernd Hamm (bh), Berlin Weitere Autoren Prof. Hermann Helmberger, Vorstands mitglied BDR, München Corinna Heinrich, Leiterin Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Koopera tionsgemeinschaft Mammographie, Berlin PD Dr. Kay-Geert Hermann, Berlin Cartoon www.atelier-x-ray.de
8 Sorgfältige Auswertung und Befundung (Koop-G, Viviane Wild)
Beiträge, die nicht als Stellungnahme des Berufsverbandes gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers dar. Der Radiologe 8 · 2016
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Mitteilungen des BDR · Rechtsprechungs-Report
Tagesbeginn mit Röntgen – Die Geburtshaus-Tassen der DRG Auf dem diesjährigen Deutschen Röntgenkongress in Leipzig hat die Geburtshaus-Wilhelm-Conrad-Röntgen-Stiftung die vom Künstler Hubert Heinrich gestalteten Geburtshaus-Tassen vorgestellt. Nun bietet sie diese, in limitierter Auflage qualitativ hochwertig angefertigten und bedruckten Tassen, zu besonderen Set-Preisen an. Wählen Sie aus 2 Motiven oder einer Kombination aus beiden und bringen Sie Farbe auf Ihren Schreibtisch. Variante I 5510 × Motiv Haus oder Röntgen = 200,00 Euro (2 Tassen umsonst) 5520 × Motiv Haus oder Röntgen = 350,00 Euro (6 Tassen umsonst) 5530 × Motiv Haus oder Röntgen = 500,00 Euro (10 Tassen umsonst) Variante II 555 × Haus und 5 × Röntgen = 200,00 Euro (2 Tassen umsonst) 5510 × Haus und 10 × Röntgen = 350,00 Euro (6 Tassen umsonst)
5515 × Haus und 15 × Röntgen = 500,00 Euro (10 Tassen umsonst) Über die von Ihnen erworbenen Tassen erhalten Sie eine Rechnung. Alle Einnahmen fließen direkt in die Renovierung und den Ausbau des Wilhelm-Conrad-Röntgen-Geburtshauses. Der Versand erfolgt über DHL. Die Geburtshaus-Wilhelm-Conrad- Röntgen-Stiftung dankt für Ihre Unterstützung! Das Bestellformular finden Sie auf der BDR-Webseite. (sl)
8 Mit Röntgen am Morgen … in der BDRGeschäftsstelle Berlin
Stellen/Praxisgesuche Schleswig-Holstein – Facharzt/-ärztin für Radiologische Praxis gesucht Radiologie Spezialisierung: Neuroradiologie – Facharzt/-ärztin gesucht Kaiserslautern – Oberarzt (w/m) oder Facharzt (w/m) mit Oberarztoption gesucht Westfalen – Facharzt (m/w) Radiologie für radiologisch-nuklearmedizinische Gemeinschaftspraxis gesucht Teleradiologie – Fachärztin/Facharzt für Radiologie gesucht Mitte Deutschlands – Erfahrene Radiologin sucht Niederlassung oder Anstellung Nordsachsen – Fachärztin/Facharzt für Radiologie gesucht Rhein-Main-Gebiet – Radiologisch-Nuklearmedizinische Praxis sucht Facharzt/Fachärztin Nordsachsen – Fachärztin/Facharzt für Radiologie gesucht Großraum Hannover – Nuklearmediziner/in bzw. Doppelfacharzt Rad./NUK gesucht
Gerätemarkt Standort Karlstadt – Xerox 7830 DICOM Drucker mit Aycan Printserver abzugeben Näheres in der Stellen- und Gerätebörse, auch zu den Kontaktmöglichkeiten, finden Sie auf unserer Webseite www.radiologenverband.de. Für Mitglieder weiterhin ein kostenloser Service.
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375. Partner oder Angestellter? Gewerbesteuer und andere Fallstricke für Kooperationen unter Ärzten Bei der Abfassung und Umsetzung von Praxisverträgen lauern vielfältige Gefahren für unerwünschte Folgen im Steuer-, Arbeits-, Zivil- und Sozialrecht. Zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) aus der jüngsten Vergangenheit zeigen die weitreichenden Folgen für fehlerhaft konstruierte Praxisverträge auf, die auch Auswirkungen in den anderen Rechtsbereichen haben können: von Gewerblichkeit der Tätigkeit über Sozialversicherungspflicht bis zum Honorarregress. Die beiden Urteile geben wichtige Vorgaben für die Gestaltung von Gemeinschaftspraxisverträgen und die Tätigkeit von angestellten Ärzten. Der Fall Eine Gemeinschaftspraxis aus zwei operativ tätigen Augenärzten nahm einen weiteren Partner als sog. Null-Beteiligungspartner in die Gesellschaft auf. Der Junior sollte zunächst kein Vermögen an der Gesellschaft erwerben, also insbesondere keine Gesellschafteranteile kaufen müssen, sondern vielmehr nur das Recht haben, nach Ablauf von drei Jahren ein Drittel der Praxis zu erwerben. Bis dahin erhielt er eine umsatzbezogene Gewinnverteilung, nämlich 37 % vom eigenen Honorarumsatz für die ersten 200.000 DM und 42 % vom eigenen Honorarumsatz für darüber hinausgehende, ihm zurechenbare Umsätze, allerdings nur „sofern ein entsprechender Gewinn erzielt wird“. Den Restgewinn teilten sich die beiden Seniorpartner hälftig. Die Geschäftsführung sollte gemeinschaftlich ausgeübt werden, Entscheidungen waren jedoch mehrheitlich zu treffen. Erst nach dem vollständigen Eintritt nach drei Jahren sollten alle Partner an Gewinn und Verlust entsprechend ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen beteiligt werden. Bis dahin trugen die Altpartner
alle Kosten für Reparaturen und Wartungen der gemeinsam benutzten Gegenstände allein. Nur sie hatten auch Verfügungsmacht über die Konten und die Kasse. Für den Fall des Ausscheidens war eine Abfindung nicht vorgesehen. Trotzdem sollte ein Wettbewerbsverbot von drei Jahren im Umkreis von 15 km um die Praxis gelten. In der Folgezeit machte der Juniorpartner von der Einstiegsoption keinen Gebrauch, sondern die Gesellschaft wurde unverändert mehr als 12 Jahre fortgeführt. Die Entscheidung Nach Auffassung des BFH war der Juniorpartner nicht als Gesellschafter der GbR anzusehen. Für die Beurteilung der Gesellschafterstellung eines Partners stellt die finanzgerichtliche Rechtsprechung auf eine „Gesamtschau“ der vertraglichen Vereinbarung und – Papier ist geduldig – auf die tatsächliche Umsetzung der gemeinsamen Tätigkeit ab. Kennzeichnend für die Gesellschafterstellung ist dabei, dass der Partner „Mitunternehmerrisiko“ trägt und „Mitunternehmerinitiative“ entfalten kann. Das Mitunternehmerrisiko des Null-Beteiligungs-Partners war hier nach Ansicht des BFH zu gering ausgeprägt, weil es sich bei der Gewinnverteilungsabrede lediglich um eine Vereinbarung zur Ermittlung einer umsatzabhängigen Vergütung handelte. Ausschlaggebend war, dass der Juniorpartner an einem eventuellen Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt gewesen wäre, sondern sein Vergütungsanspruch schlimmstenfalls auf Null reduziert gewesen wäre, wenn die GbR keinen ausreichenden Gewinn erzielt hätte. Der Juniorpartner war auch nicht an den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt, nachdem eine Abfindung für den materiellen oder immateriellen Wert der Gesellschaft nicht vorgesehen war. Das fehlende Mit-Unternehmerrisiko wurde auch nicht durch eine stärker ausgeprägte Mitunternehmerinitiative ausgeglichen, da der Juniorpartner auch hier nur eingeschränkte Rechte hatte, weil er über die Konten der Gesellschaft nicht verfügen durfte. Aus steuerlicher Sicht war der Juniorpartner deshalb zu keinem Zeitpunkt Mitgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Dies allein hat aus steuerlicher Sicht noch keine wesentliche Relevanz, weil sich für alle Beteiligte das zu versteuernde Einkommen nicht ändert.
chender Honorarregress, die Verfolgung als Abrechnungsbetrug und die disziplinarische Ahndung bis hin zum Entzug der Zulassung.
Sozialversicherungspflicht? In anderen Rechtsbereichen kann dies aber erhebliche Konsequenzen haben, weil die Kriterien, die für die Mitunternehmerschaft gelten, ähnlich auch in anderen Rechtsbereichen zu berücksichtigen sind. Sobald nämlich ein Gesellschafter steuerlich nicht Mitunternehmer der Gesellschaft ist, sondern nur Scheingesellschafter, ist im Einzelfall zu klären, ob der (Schein-)Partner überhaupt selbständig tätig, oder aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht nicht vielmehr von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen ist. Auch für diese Beurteilung ist entscheidend, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird (dann Freiberuflichkeit) oder nicht. Gegen eine freiberufliche Tätigkeit des (Schein-)Partners spricht dann auch, wenn dieser ausschließlich für die eine Gesellschaft tätig wird und seine gesamte Arbeitskraft dieser zur Verfügung stellt. Hier droht jedenfalls die erhebliche Gefahr, dass nachträglich und rückwirkend in vollem Umfang Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden, die dann allein vom „Arbeitgeber“ zu tragen wären.
Angestellte Ärzte und Gewerbesteuer In der Folgeentscheidung zu dem gleichen Fall liegt dann die eigentliche steuerliche Brisanz: Nachdem die betroffenen Ärzte davon ausgegangen sind, dass der Juniorpartner als Gesellschafter der Gemeinschaftspraxis anzusehen ist, haben sie dessen Tätigkeit folgerichtig in keiner Weise kontrolliert und überwacht. Dies hat der BFH als gewerbliche Tätigkeit qualifiziert und zwar für die gesamte Gemeinschaftspraxis. Diese Entscheidung reiht sich konsequent in die Rechtsprechung zur Gefahr der Gewerblichkeit und Infektion der Gesamteinkünfte durch die Tätigkeit von Angestellten ein. Ärzte können für ihre freiberufliche Tätigkeit nicht nur fachlich vorgebildete Arbeitskräfte (z. B. MFA oder MTRA) einsetzen, sondern sie können auch angestellte Ärzte beschäftigen. Damit diese Tätigkeiten jedoch nicht als gewerblich qualifiziert werden, muss der Arbeitgeber aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben und so die Tätigkeit des Angestellten maßgeblich „prägen“. Der anstellende Arzt muss deshalb die Tätigkeit des Angestellten überwachen und an der Behandlung der Patienten des Angestellten persönlich mitwirken. Dazu muss der Arbeitgeber die Grundzüge der Tätigkeiten und der Organisation festlegen, er muss in grundsätzlichen Fragen selbst entscheiden und die Arbeitsabläufe regelmäßig durch systematische Stichproben und Arbeitskontrollen überwachen. Die im SGB V ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, dass z. B. eine Praxis eine Filiale betreibt, in der ausschließlich angestellte Ärzte tätig sind, führt deshalb in steuerrechtlicher Hinsicht in jedem Fall zur Gewerblichkeit für die dort erzielten Umsätze. Das gleiche gilt für die fachfremde Anstellung, nachdem der Arbeitgeber den angestellten Arzt eines anderen Fachgebietes unmöglich aufgrund eigener Fachkenntnis überwachen und anleiten kann. Dabei riskiert die Praxis auch, dass sämtliche Einkünfte als gewerblich einzustufen sind, wenn die Bagatellgrenze
Versorgungswerk oder gesetzliche Rentenversicherung? In diesem Zusammenhang droht dann gleich auch der Verlust der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und der Möglichkeit des Verbleibs im ärztlichen Versorgungswerk, weil hierfür inzwischen strenge Anforderungen und die rechtzeitige Antragstellung zur Befreiung erforderlich sind, die rückwirkend meist nicht mehr erfolgen kann. Honorarregress? Die fatalen Folgen der Tätigkeit von Scheinpartnern hat die Sozialgerichtsbarkeit mehrfach und abschließend geklärt (BSG, Urteil vom 23. 6. 2010 – B 6 KA 7/09 R). Lag dem Zulassungsausschuss bei der Genehmigung der Gemeinschaftspraxis kein oder ein falscher Gesellschaftsvertrag vor oder wurde dieser nicht so wie dort beschrieben umgesetzt droht weitrei-
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Mitteilungen des BDR · Rechtsprechungs-Report von 3 % des Gesamtumsatzes bzw. insgesamt nicht mehr als 24.500 € überschritten wird. Konsequenzen für die Praxis Die beiden Entscheidungen zeigen, dass ärztliche Gesellschaftsverträge sorgfältig gestaltet sein und so auch in der Praxis wie oben umgesetzt werden müssen. Eine sog. Null-Beteiligungspartnerschaft ist nach wie vor zulässig, sie muss aber echtes Mitunternehmerrisiko beinhalten, also eine echte Verlustbeteiligung vorsehen und sollte zudem zeitlich begrenzt sein, zumindest darf nur für eine zeitlich begrenzte Zeit ein Ausschluss von der Beteiligung am ideellen Wert der Praxis vereinbart sein.
Für die Beschäftigung angestellter Ärzte ist es erforderlich, die ordnungsgemäße Anleitung und Überwachung durchzuführen. Und dies sollte auch dokumentiert werden. Die Entscheidungen sollten Anlass geben, bestehende Gesellschaftsverhältnisse und die dazu geschlossenen Verträge kritisch zu prüfen (BFH Urteile vom 3. 11. 2015, VIII R 62/13 und VIII R 63/13)
Die KVBW hat eine neue Publikation herausgegeben, die Ihnen als Unterstützung im Praxisalltag dienen soll. Dieser Flyer ist als Information für Ihre Patienten gedacht, um sie darüber aufzuklären, welchen Einschränkungen in der Therapiefreiheit niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten heutzutage unterliegen. Den Flyer finden Sie auf unserer Webseite. Sie können ihn bei der KV ab sofort kostenlos zur Auslage für Ihre Praxis bestellen.
Baden-Württemberg
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Hände weg von unserer Therapie!
RA Markus Henkel München
Aus den Ländern
Frist für KV-Wahlen verlängert Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, leider müssen Sie noch einmal wählen, die roten Wahllisten für die Vertreterversammlung sind fehlerhaft. Sie bekommen vom Wahlausschuss in den nächsten Tagen neue Wahllisten, die Frist der Abgabe wird bis zum 15. September verlängert. Die blauen Stimmzettel für die beratenden Ärzte sind weiter gültig und sollen zeitnah abgeschickt werden. Wählen Sie bitte die Kolleginnen und Kollegen, die fachärztliche Belange vertreten. Die Interessen der Radiologie werden am besten durch Radiologinnen und Radiologen vertreten. Folgende radiologische Kolleginnen und Kollegen aus dem BDR haben sich aufstellen lassen: 55Stefan Leutzbach, Unabhängige Ärzte 55Burkhard Ludescher, Unabhängige Ärzte 55Bendix Klemke, SFB
Bayern
Regensburger Landwein & die Radiologie
55Manfred Grünke, Ermächtigte Ärzte 55Karin Post, Medi Geben Sie den Kollegen drei Stimmen und verteilen sie die restlichen Stimmen, die Sie haben, auf ihre bevorzugte Liste, damit wir endlich einen Radiologen in die Vertreterversammlung bekommen. Wenn alle Radiologinnen und Radiologen in Baden-Württemberg wählen gehen, hätten wir schon gute Chancen, einen Kollegen in die VV zu bekommen. Sprechen Sie Ihre Bekannten und Praxiskollegen an und fordern sie auf, ebenfalls Ihre Stimme für radiologische Kollegen zu geben. Wir sollten das Chaos, das durch die neuen Stimmzettel entsteht, für unsere Interessen nutzen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Julian Köpke Dr. Andreas Strohmaier
8 Weinpionier Dr. Hans Riess
Familientradition in bester Form: Radiologe Dr. Hans Riess hat Anfang 1950 den Weinbau in Niederwinzer, nach 80 Jahren, wiederbelebt. Auf seinen Hängen wurde 1913 der erste Müller-Thurgau Deutschlands angebaut. Ihm ist es zu verdanken, dass die Qualitätsbezeichnung Regensburger Landwein zu einer Marke wurde – ein Weinpionier in der damaligen Bierregion. Seine Tochter, Frau Dr. Gahleitner, ebenfalls Radiologin, und ihr Mann, Dr. Erich Gahleitner, ein HNO-Arzt, setzen bereits seit Ende der 80er Jahre seine Arbeit fort. Frau Dr. Gahleitner berichtet, dass der Weinberg zuerst nur eine Spielerei ihres
Vaters war. Es war der Patient Wenzel, der ihren Vater auf die Idee mit dem Weinbau gebracht hat. Nach und nach hat sich ihr Vater dann das nötige Wissen beigebracht. So wuchs sie im Weinberg – und auch mit dessen saisonalen Arbeitsanforderungen – auf. Bei der Lese arbeiten noch heute alle mit. Die Reben werden im Keller des Weinguts Dr. Riess gepresst und ausgebaut. Die Vermarktung ist komplett in der Hand der Gahleitners. Und so kann man immer noch Müller-Thurgau, Bacchus und Constanze, ein Cuvee aus Müller-Thurgau und Bacchus, der anlässlich des 30. Geburtstages der Tochter kreiert wurde oder den feinen Tresterbrand bei Dres. Gahleitner erwerben. LINK http://weinbau-regensburg.de
Hessen
Wahl zur Vertreterversammlung der KV Hessen Zum Ablauf des Jahres 2016 endet die aktuelle Legislaturperiode der Vertreterversammlung der KV Hessen. Es stehen Neuwahlen an. Die offizielle Wahlbekanntmachung, mit der der Wahlprozess in Gang gesetzt wird, wird voraussichtlich im August-Heft des Hessischen Ärzteblatts erfolgen, das Ende Juli 2016 erscheinen wird.
Die Stimmabgabe wird voraussichtlich vom 28. September bis zum 26. Oktober 2016 möglich sein. Die Wahlunterlagen, also Stimmzettel und Umschläge, werden Sie als KV-Mitglieder wenige Tage vor Beginn der Wahlfrist erhalten. Wahlvorschläge, also Kandidatenlisten, können vom Zeitpunkt der Bekanntmachung im Hessischen Ärzteblatt bis zum 17. August 2016 eingereicht werden. LINK www.kvhessen.de/ueber-uns/kv- wahlen-2016/informationen-zu-den- kv-wahlen-2016/
Nordrhein
©©Michael Schütz
Nachwuchsförderung mal anders
8 Diplom-Museumsprofis in Lennep
Das Röntgen-Museum hat in den letzten neun Monaten sieben neue Museumsprofis ausgebildet. Alle zwei Wochen erschienen sie nach der Schule im Röntgen-Museum, lernten Interessantes über Physik und den menschlichen Körper, über Röntgenstrahlen und ihren Entdecker Wilhelm Conrad Röntgen. Mit ihrem neuen Wissen und den beigebrachten Kniffen in Sachen Museumsführung sind sie nun in der Lage, Gruppen durch insgesamt fünf Räume des Museums zu führen. Im November werden die Grundschüler mit den übrigen 30 Kindern der vergangenen fünf Jahrgänge des hauseigenen Mini Clubs, eigene Kinderführungen durchs Museum leiten. Spaß hat die Ausbildung allen gemacht und ihr Interesse für Physik und Medizin sei auch geweckt worden. Quelle: rp-online (sl)
Interaktive Lehr- und Lernplattform der DRG Die Bedeutung digitaler Lehr- und Lernangebote hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Besonderen Anklang finden dabei zunehmend fallbasierte Formate. Beim 97. Deutschen Röntgenkongress in Leipzig wurde die neue Interaktive Lehr- und Lernplattform der DRG vorgestellt. Die Plattform enthält – neben vielen weiteren Inhalten – auch interaktive Fallsammlungen zur Herz-CT, Herz-MRT und Mammadiagnostik mit umfassender Funktionalität: komplette DICOM-Datensätze, klinische Informationen, multiple-choice-Fragen, realistische Bedienung wie bei einer radiologischen Workstation, Literaturhinweise, Teilnahmebescheinigung. In der radiologischen Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht ein zunehmender Bedarf an der systematischen Aufbereitung von radiologischen Untersuchungsdaten („Fällen“). Zugleich gewinnen möglichst realitätsnah gestaltete und interaktive Online-Lernangebote an Bedeutung. Die Anwendungsbereiche von online verfügbaren, interaktiven Fallsammlungen sind dabei vielfältig und rei-
chen von Kursen und Prüfungen im Rahmen von Zertifizierungsprogrammen über mentorierte Online-Fallbearbeitungen bis zum Einsatz bei Kongressen. „Existierende Angebote anderer Anbieter wie RSNA MIR oder ESR sind technisch nicht hinreichend realitätsnah und lassen sich nicht ausreichend auf die spezifischen Bedürfnisse der DRG anpassen. Daher war die Entwicklung einer eigenen Plattform für die DRG erforderlich.“ Prof. Dr. Fabian Bamberg, Universitätsklinikum Tübingen Die DRG hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, ihren Mitgliedern eigene interaktive Online-Fallsammlungen zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurde von der AG Herz- und Gefäßdiagnostik in Zusammenarbeit mit der MeVis Medical Solutions AG eine Plattform entwickelt, die auf die speziellen Bedürfnisse der DRG ausgerichtet ist. „Kernstück ist eine serverbasierte Plattform. Die Inhalte der Fallsammlungen – Der Radiologe 8 · 2016
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Mitteilungen des BDR · Aus der DRG anonymisierte DICOM-basierte Falldaten, klinische Angaben und multiple choice-Fragen – werden von den Arbeitsgemeinschaften bereitgestellt. Die Nutzer greifen auf die Fallsammlung per Web-Browser zu, wobei auf ihrem Rechner keinerlei Software installiert werden muss.“ Dr. Christer Ruff, Universitätsklinikum Tübingen Der Befundungsbereich der digitalen Plattform ermöglicht einen kompletten Befundungs-Workflow (Scrolling durch Stapel-DICOM Bilder/Selektion von Serien) mit multiplanaren Reformationen von volumetrischen Datensätzen (CT) bzw. die funktionelle Analyse von Cine-Sequenzen (MR). Die Diagnose wird mittels Multiple-Choice-Antwort gestellt. Die erfolgreiche Fall-Bearbeitung wird im System erfasst und kann durch ein personalisiertes Zertifikat dokumentiert werden. Alle Fälle wurden nach Einreichung durch die Autoren und vor Publizierung im Befundungsbereich der Plattform einer Qualitätsprüfung unterzogen, um die Richtigkeit der zu vermittelnden Lehr inhalte zu gewährleisten. „Bei der nun von der AG Herz- und Gefäßdiagnostik umgesetzten technischen Lösung war es uns wichtig, dass man mit den Fällen fast so wie auf der eigenen PACS-Workstation arbeiten kann, und dass darauf künftig auch vielfältige Online-Angebote bereitgestellt werden können – von RöKo-Vorträgen on demand über Zertifizierungskurse bis zu Fachkundeaktualisierungskursen.“ Prof. Dr. Matthias Gutberlet, Universität Leipzig/Herzzentrum Leipzig Die Bearbeitung von Fällen aus den Fallsammlungen kann im Rahmen des Zertifzierungssystems der AG Herz- und Gefäßdiagnostik angerechnet werden. DRG-Mitglieder können auf die Lehr- und Lernplattform über den passwortgeschützten Mitgliederbereich der DRG-Homepage zugreifen. Nicht-Mitglieder der DRG können bei Interesse
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8 Premiere in Leipzig: Beim 97. Deutschen Röntgenkongress wurde die neue Interaktive Lehr- und Lernplattform der DRG vorgestellt
8 Auch Kongresspräsident Prof. Dr. Peter Landwehr war bei der Premiere der Lehr- und Lernplattform dabei und zeigte sich begeistert von dem neuen Format der DRG
einen kostenfreien, auf sechs Wochen befristeten Testzugang erhalten. Bitte kontaktieren Sie hierzu Frau Ems (
[email protected]) oder Herrn Dr. Völker (
[email protected]) in der Geschäftsstelle der DRG.
Die Lernplattform der DRG wird stetig erweitert und ist für Beiträge aus allen radiologischen Gebieten offen. Wenn Sie selbst einen Kurs gestalten möchten, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Martin Völker in der Geschäftsstelle der DRG (
[email protected]).“
In aller Kürze
Reisen als Krebspatient: Infos im Web Auf was müssen Krebskranke achten, wenn sie mit Arzneien reisen? Machen Stents, Stomas oder Implantate am Flughafen Probleme? Welche Impfungen sind anzuraten, und: Wie ist das mit dem Thromboserisiko bei langem Sitzen, etwa bei Flügen? Infos zum Reisen als Krebspatient und eine Reisecheckliste liefert das aktuelle Monatsthema des ONKO-Internetportals. LINK www.krebsgesellschaft.de/thema_ juli2016
Menschen sich und ihre Familien schützen können. LINK http://cancer-code-europe.iarc.fr/ index.php/de/
Haustürgeschäfte und IGeL
Initiative „Hamburg wird pink“ bekommt Wein-Support
WHO – Zwölf Handlungsempfeh lungen zur Krebsbekämpfung
Der Europäische Kodex zur Krebsbekämpfung ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die die Bürgerinnen und Bürger über Maßnahmen informieren soll, die sie für sich oder ihre Familie ergreifen können, um das Risiko von Krebserkrankungen zu verringern. Die aktuelle vierte Auflage umfasst zwölf Empfehlungen, die die meisten Menschen ohne besondere Fachkenntnisse oder Beratung umsetzen können. Je mehr Empfehlungen man befolgt, umso geringer das Krebsrisiko. Schätzungen zufolge ließen sich fast die Hälfte aller Todesfälle aufgrund von Krebs in Europa vermeiden, wenn die Empfehlungen allgemein befolgt würden. Der Kodex ist, zusammen mit Fragen und Antworten, die zusätzliche Informationen zu den einzelnen Empfehlungen und damit verbundenen Aspekten der Krebsprävention enthalten, veröffentlicht. Darin wird erklärt, auf welches Krebsrisiko die einzelnen Empfehlungen abzielen, sowie die Art und Weise, wie die
eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen ein Angebot des Arztes treffen könnten. Die umstrittenen Verzichtserklärungen seien zu unterbinden. Den IGeL-Ratgeber finden Sie auf unserer Webseite.
Der MDS hat bei der Vorstellung des aktuellen IGeL-Monitors seine prinzipielle Kritik am Umgang mancher Ärzte mit den Selbstzahlerleistungen aufrechterhalten. Dr. Gassen, KBV konterte: „Es ist falsch, IGeL unter Generalverdacht zu stellen“. Im individuellen Patientenfall könnten IGeL durchaus medizinisch sinnvoll sein. Natürlich müsse der Patient ausreichend Zeit haben, um über das Angebot entscheiden zu können, so Gassen. Die Versichertenbefragung des vergangenen Jahres habe zudem gezeigt, dass IGeL von Patienten verstärkt nachgefragt würden. Die KBV und die Bundesärztekammer haben den Online-Ratgeber „Selbst zahlen?“ herausgegeben. Der Ratgeber richtet sich an Ärzte und Patienten gleichermaßen. Die Stiftung Patientenschutz wünscht sich: „Was für Haustürgeschäfte gilt, muss auch für IGeL gelten“. Deshalb sei zwischen dem Angebot des Arztes und der Leistungserbringung eine vierzehntägige Bedenkzeit notwendig. Dafür müssten die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag: Wichtig sei, dass Patienten
Genießen und dabei Gutes tun! Getreu diesem Motto haben sich die Hamburger Spitzenköchin Cornelia Poletto und die Pfälzer Ausnahmewinzerin Tina Pfaffmann etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Gemeinsam mit der Brustkrebs-Initiative „Hamburg wird pink“ bringen sie einen eigenen Wein heraus. Pro verkaufter Flasche fließt 1 Euro in die Aufmerksamkeits-Kampagne, die zum Ziel hat, ein höheres Bewusstsein für Brustkrebs und die besseren Heilungschancen durch Früherkennung zu schaffen. „Aufklärung ist das beste Rezept gegen Brustkrebs“, sagt Cornelia Poletto. „Ich finde die Arbeit von ‚Hamburg wird pink‘ wunderbar. Die Initiative sensibilisiert uns Frauen für die Wichtigkeit von Früherkennung – ohne dabei den Holzhammer zu verwenden. Da bin ich gerne dabei!“ Auch Tina Pfaffmann war bei dieser Aktion sofort an Bord. „Im Kampf gegen Brustkrebs müssen wir Frauen zusammenhalten“, so die Winzerin. „Wenn wir mit unserem Wein einen kleinen Teil dazu beitragen können, dieses wichtige Thema ein Stück weiter aus der Tabu-Ecke zu holen, ist schon viel gewonnen.“ LINK www.hamburg-wird-pink.de (sl)
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Ein Vergleich lohnt sich! Rahmenvertrag zur Berufs-Haftpflicht
BDR
Exklusiv für BDR-Mitglieder Viele Versicherungsverträge haben eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Jahresende. Der Rahmenvertrag zur Berufshaft-Pflicht, den wir mit der FUNK-Gruppe abgeschlossen haben, kann eine Alternative sein. Das gesamte Versicherungsangebot finden Sie auf unserer Webseite im geschützten Mitgliederbereich: Versicherungs-Rahmenverträge. Ihr BDR Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit, die sich aus der Berufsausübung ergebenden Haftpflichtrisiken über den Rahmenvertrag für Radiologen zu versichern. Der Rahmenvertrag zur Berufs-Haftpflicht-Versicherung besteht seit mehreren Jahren beim Bayerischen Versicherungsverband. Dieser sieht Sonderkonditionen zur Absicherung des Berufs-Haftpflichtrisikos vor und wurde unter Vermittlung unseres Versicherungsmaklers, des Funk Ärzte Service der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH, abgeschlossen. Es gilt, sich gegen Schadenersatzansprüche aus der ärztlichen Tätigkeit hinreichend zu versichern; dafür bietet die Berufs-Haftpflicht-Versicherung den Eckpfeiler im Versicherungsprogramm eines Arztes. Der Rahmenvertrag ermöglicht den BDR-Mitgliedern die Vereinbarung einer 10 Mio. € Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der BDR möchte sich dem Vorwurf nicht ausgesetzt sehen, Ihnen eine der Höhe nach nicht ausreichende Deckungssumme zur Absicherung der Haftpflichtansprüche aus Ihrer ärztlichen Tätigkeit angeboten zu haben. Zudem ist die Versicherung von ausschließlich ambulanten Risiken auch weiterhin -entgegen der derzeitigen Marktentwicklung- möglich, sofern Sie nicht in den stationären Behandlungsablauf eingreifen.
Im Zuge der zunehmenden Anstellungen wird eine prämienneutrale Mitversicherung eines angestellten Facharztes gleicher Fachrichtung nach unserem Rahmenvertrag noch bedeutsamer. In den letzten Monaten konnte ferner zunehmend beobachtet werden, dass zahlreiche Arzt-Haftpflicht-Versicherer ihre Kunden mit Änderungsangeboten konfrontiert haben. Diese hatten in der Regel eine Beitragserhöhung auf mindestens die aktuellen Tarifkonditionen des jeweiligen Versicherers zur Folge, im Einzelfall und unter Berücksichtigung des individuellen Vorschadenverlaufes des Arztes sind die Beiträge sogar deutlich darüber hinaus erhöht worden. Während andere Versicherer Beiträge für Radiologen deutlich erhöht haben und eine Unterteilung des zu versicherndes Risikos nach ambulanter und stationärer Tätigkeit in der Regel nicht mehr beitragsrelevant ist, bleiben die Konditionen unseres Rahmenvertrages für Verbandsmitglieder auch im Jahr 2016 unverändert! Es wird in diesem Zusammenhang empfohlen, ein unverbindliches Vergleichsangebot nach den exklusiven Rahmenvertragskonditionen für BDR-Mitglieder anzufordern. Überzeugen Sie sich selbst von den zahlreichen Highlights und Alleinstellungsmerkmalen dieses Rahmenvertrages. Profitieren auch Sie von der Kontinuität dieser Sonderkonditionen zur Be-
rufs-Haftpflicht, dem Know-how des Risikoträgers sowie der professionellen Schadenbearbeitung durch Juristen. Lassen Sie Ihren genauen Versicherungsbedarf von den Spezialisten unseres Versicherungsmaklers, dem Funk Ärzte Service der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH, vor einem Vertragsabschluss überprüfen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch Ihre Kundenbetreuer beim Funk Ärzte Service. Dort erfahren Sie auf Wunsch auch detaillierte Informationen über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Beendigung Ihres anderweitig bestehenden Berufs-Haftpflichtvertrages. Zögern Sie nicht und richten Sie Ihre Angebotsanfragen direkt an Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH Funk Ärzte Service Valentinskamp 20 20354 Hamburg Ansprechpartnerin: Olga Zöllner fon: +49 40 35914-494 fax: +49 40 3591473-494
[email protected]
Dessen Kundenbetreuer beraten Sie im Auftrag des BDR gern kostenfrei.
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Mitteilungen des BDR · Kooperationspartner
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Mitteilungen des BDR · Rezensionen
Rezensionen
Im August stellen wir Ihnen wieder vier interessante Fachbücher mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor. Moderne Chirurgie des Rektumkarzinoms – das Thema ist strukturiert aufgearbeitet und auch aus radiologischer Sicht mit sehr instruktivem Bildmaterial illustriert. Sportverletzungen (GOTS Manual) Diagnose, Management und Begleitmaßnahmen – Den Schwerpunkt des Buches bilden die Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten von Sportverletzungen in 54 Sportarten. Die Darstellungen der Schnittbildverfahren sind sehr gut, die Empfehlungen zu MRT-Untersuchungen allerdings eher unterrepräsentiert. Kursbuch Ultraschall – in der Neuauflage sind viele Bilder durch neuere ersetzt worden und technische Neuerungen komplett dargestellt. Im deutschsprachigen Raum existiert kein vergleichbares Standardwerk. Komplikationen kompakt: Orthopädie Unfallchirurgie – Thematisiert wird das professionellen Risiko- und Fehlermanagement bei nahezu allen konservativen und operativen orthopädisch/ unfallchirurgischen Verfahren, die bildgebende Diagnostik wird dabei nur am Rande behandelt. Weitere interessante Buchbesprechungen – von KollegInnen für KollegInnen – finden Sie auf unserer Webseite unter Informationen – Rezensionen. Sabine Lingelbach
Moderne Chirurgie des Rektumkarzinoms
Martin E. Kreis, Joachim Strassburg (Hrsg.), 214 Seiten, Springer Verlag, 2015, ISBN-13: 978-3642403897, 99,99 € Nach Einführung des TME-Konzeptes und der neoadjuvanten Radio-Chemotherapie haben sich in den letzten 20 Jahren die Ergebnisse der onkologischen Rektumchirurgie dramatisch verbessert. Das vorliegende Lehrbuch „Moderne Chirur-
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gie des Rektumkarzinoms“ fasst in strukturierter und didaktisch hervorragender Weise die Anatomie, die Indikation und die chirurgischen Herangehensweisen zusammen. Das Buch ist dazu in verschiedene Kapitel aufgeteilt. Begonnen wird mit der Bildgebung und Diagnostik zur Planung des operativen Eingriffes sowie den anatomischen Grundlagen der Rektumchirurgie, gefolgt von multimodalen Therapieoptionen beim nicht-metastastierten Rektumkarzinom, neuen Herangehensweisen an tiefsitzende Rektumkarzinome, Therapiestrategien beim primär metastasierten Rektumkarzinom und zur präoperativen Risikoabschätzung. Es folgen chirurgisch orientierte Kapitel zu Indikationen und Techniken der endoskopisch-mikrochirurgischen transanalen Tumorexzision, zur Technik der totalen
meseorektalen Exzision (TME), zu Besonderheiten der laparoskopischen Operation, zur Technik der roboterassistierten Rektumresektion, Chirurgie des Rektumkarzinoms bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, zu Rekonstruktionsmöglichkeiten nach tiefer Rektumexstirpation, zur zylindrisch abdominoperninealen Rektumexstirpation nach Holm sowie zum Vorgehen bei multiviszeraler Resektion und Rezidiven. Am Ende des Buches folgen noch Kapitel zur Stomaanlage und Stomatherapie, zur modernen histopathologischen Diagnostik sowie modernen perioperativen Behandlung, zu Komplikationen und deren Management sowie abschließend zum Thema Rektumchirurgie und Lebensqualität. Aus radiologischer Sicht ist das Kapitel zur Bildgebung und Diagnostik in der prätherapeutischen Planung sehr strukturiert aufgearbeitet und mit sehr instruktivem Bildmaterial illustriert. Sämtliche interessierenden Strukturen und die durchzuführende Wertung des erhobenen Befundes werden erläutert, der Stellenwert der unterschiedlichen Methoden (CT, MRT und Ultraschall) wird prägnant dargelegt und die aktuelle Literatur zitiert. Die weiteren Kapitel sind im Wesentlichen für (Viszeral-) Chirurgen interessant: Die Problematik einer differenzierten Indikationsstellung und Operationstechnik beim tiefsitzenden, sphinkternahen Rektumkarzinom wird tiefgründig beleuchtet und in den einzelnen Kapiteln ausführlich dargestellt. Auch die neueren, endoskopisch-mikrochirur gisch transanalen OP-Techniken sowie die APPEAR-Technik werden verständlich erläutert. Das Buch ist damit aus chirurgischer Sicht eine wertvolle Hilfe bei der schwierigen Risikoabschätzung der Entscheidungskriterien einer sphinktererhaltenden Operation. Zusätzlich werden die Randgebiete wie Komplikationsmanagement, Stomanlage und die Lebensqualität der Patienten beleuchtet. Die Zeichnungen sind hervorragend, die Abbildungen der Schnittbilddiagnostik außerhalb des durch Radiologen geschriebenen einführenden Kapitels und die intraoperativen Fotographien sind quantitativ zwar ausreichend, qualitativ wäre hier eine bessere Detailgenauigkeit wünschenswert gewesen.
Den Autoren ist aus chirurgischer Sicht mit dem vorliegenden Buch „Moderne Chirurgie des Rektumkarzinoms“ für 100 € eine ganz hervorragende Mischung zwischen Lehrbuch und chirurgisch technischem OP-Atlas gelungen. Das Buch stellt ein „Muss“ für jeden Viszeralchirurgen dar, der sich in die Thematik einarbeiten möchte, aber auch der erfahrene Rektumchirurg kann hier sein Wissen vertiefen. Für Radiologen ist das Kapitel zur Bildgebung eine konzise Zusammenfassung der aktuellen Diagnostikstrategie, jedoch ist der Rest des Buches eher für speziell im Bereich der gastroin-
testinalen Bildgebung schwerpunktmäßig tätige Radiologen interessant. Prof. Dietmar Dinter Schwetzingen
Dr. Johannes Weiß Schwetzingen
Kursbuch Ultraschall: Nach den Richtlinien der DEGUM und der KBV fang und die detaillierte Darstellung der Themen erklärt.
Günter Schmidt (Herausgeber), Christian Görg, 592 Seiten Thieme Verlag, 6. Auflage, 2015, ISBN-13: 978-3131191069, 109,99 € Vorbemerkung Das Kursbuch Ultraschall erschien im Juni 2015 bereits in der 6. Auflage. Seit der ersten Auflage aus dem Jahr 1994 haben sich insbesondere durch Weiterentwicklungen im technischen Bereich des Ultraschalls die diagnostischen Möglichkeiten rasant erweitert. Das Buch wurde mit der Intention konzipiert, streng nach den Richtlinien der DEGUM und der KBV, ein Begleitbuch für einen Ultraschallkurs zu schreiben. Dabei richtet sich das Buch sowohl an Lehrende als auch Lernende, was den Um-
Inhalt Entsprechend den Richtlinien der DEGUM ist das Buch in einen Grundkurs, einen Aufbaukurs und verschiedene Kursmodule gegliedert. Die Lernziele der verschiedenen Kapitel sind kurz und prägnant den jeweiligen Abschnitten vorangestellt. Im Grundkurs werden verständlicherweise die technischen Grundlagen des Ultraschalls und die Nomenklatur ausgiebig behandelt, bevor dann die einzelnen Organsysteme dargestellt werden. Im Aufbaukurs werden analog zur Empfehlung der DEGUM vertiefende und spezifische Themen (Gefäße, fokale Leberläsionen) abgehandelt. Die einzelnen, sogenannten Module des letzten Abschnitts wurden nach und nach wegen zahlreicher neuer Indikationen für den Ultraschall mit aufgenommen und die Kapitel erweitert. Beispielhaft sind hier der kontrastverstärkte oder der interventionelle Ultraschall zu erwähnen.
lung der Krankheitsbilder gelegt, sondern immer im Kontext möglicher Fehlinterpretation oder Differentialdiagnosen, zu denen man durch das Ultraschallbild gelangen könnte, gesehen. Inhaltlich sind die Kapitel ohne jegliche Mängel. Sowohl die normale Anatomie, als auch Normvarianten und schließlich die häufigsten Krankheitsbilder werden durch hochwertige, perfekt in den Bildunterschriften erklärte zahlreiche Abbildungen reich und umfassend illustriert. Dabei verwenden die Autoren Skizzen, Fotos und Ultraschallbilder (B-Bild, Doppler und kontrastverstärkt). Zielgruppe Die Zielgruppen des Buches sind alle Fachgruppen, in denen der Ultraschall potentiell ein wichtiges diagnostisches Instrument darstellt. Von der Detailgenauigkeit und dem Umfang des Buches profitieren dabei sicherlich vor allem Ärzte, die ein breites Spektrum an Fragestellungen zu bearbeiten haben. Sei es in der Inneren Medizin, Chirurgie oder Radiologie. Für andere Fachgruppen wie Urologen oder Neurologen ist das Buch jedoch sicher auch hilfreich. Fazit Durch die langjährige Beschäftigung mit der Sonografie und der stetigen Verbesserung sowohl der technischen Grundlagen als auch der Darstellbarkeit und der Möglichkeiten der Dokumentation, gelingt es dem Autorenteam ein dynamisches Untersuchungsverfahren so auf Papier zu bannen, dass ein vollständig den Richtlinien der Fachgesellschaften (DEGUM und KBV) entsprechendes Lehrbuch entstanden ist. Dabei sind in der neuen Auflage viele Bilder durch neuere ersetzt worden und technische Neuerungen komplett dargestellt. Im deutschsprachigen Raum existiert kein vergleichbares Standardwerk. Dr. Silke Spengler Kiel
Ausgestaltung Der Schreibstil ist kurz, prägnant und durchgehend verständlich. Das Augenmerk wird inhaltlich nicht auf die DarstelDer Radiologe 8 · 2016
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Mitteilungen des BDR · Rezensionen
Sportverletzungen
(GOTS Manual) Diagnose, Management und Begleitmaßnahmen Martin Engelhardt (Herausgeber), 960 Seiten, Urban & Fischer Verlag/ Elsevier GmbH, 3. Auflage, 2016, ISBN-13: 978-3437240928, 139,99 €, Kindle Edition 109,99 € Das Buch ist offizielles Manual der Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS). In diesem sehr umfassenden Nachschlagewerk stellen Ihnen knapp 100 Autoren, die im Hochleistungssport arbeiten, sportartspezifischer Verletzungen in 54 Sportarten, die optimale Behandlung orthopädischer Sportverletzungen und die möglichen Überlastungsschäden vor. Bei den Autoren handelt es sich um anerkannte Spezialisten, in der Mehrzahl Verbandsärzte und Opinion-Leader der Sportmedizin aus Deutschland, Holland, Schweiz und Österreich. Sie vermitteln pädagogisch anspruchsvoll ihre wertvollen Erfahrungen, zeigen die Probleme in den einzelnen Sportarten auf und weisen darauf hin, wie man eine gesundheitliche Gefährdung verhindern kann. Der Schwerpunkt des Buches liegt in den Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten von Sportverletzungen. Klinik, Diagnostik und Therapiemöglichkeiten werden praxisorientiert beschrieben – abgerundet durch Übersichtstabellen, Checklisten und über 320 Abbildungen. Das Buch ermöglicht einen schnellen Zugriff auf alle vielfältige Informationen durch drei verschiedene Zugangsmöglichkeiten: betroffenes Organ – ausgeführte Sportart – Zugehörigkeit des Sportlers zu einer speziellen Gruppe. Die einzelnen Kapitel sind sehr übersichtlich und leserfreundlich angelegt. Tabel-
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len und Zeichnungen sowie Fotomaterial sind von hoher Qualität. Aus radiologischer Sicht sind Aufnahmen der Schnittbildverfahren MRT, CT und Sonographie perfekt, ganz vereinzelte Röntgenaufnahmen nicht. Die Empfehlung zur MRT Untersuchung ist eher unterrepräsentiert, dieses mag aber an der unterschiedlichen Herangehensweise in der Diagnostik von Radiologen und Orthopäden liegen. Die 3. Auflage wurde komplett überarbeitet und aktualisiert, das Buch beinhaltet neue Kapitel zu aktuellen Themen wie Anti-Doping Vorhaben, Sportklei-
dung und Schuhwerk. Zudem wurden die Sportarten Schwimmen, Skilanglauf, Skisprunglauf, Fußball, Mountain-Biken und Eishockey aufgenommen. Das Buch sollte bei keinem sportmedizinisch interessierten, „klinischen“ muskuloskelettalen, Radiologen im Bücher regal fehlen. Dr. Alfred Hutzelmann Waren
Komplikationen kompakt: Orthopädie und Unfallchirurgie
Carl Joachim Wirth, Wolf Mutschler, Johann Neu, 233 Seiten Thieme; 1. Auflage, 2015, ISBN-13: 978-3131990914, 99,99 € Die Autoren haben sich in dem 100 € teuren Buch „Komplikationen kompakt: Orthopädie und Unfallchirurgie“ auf 233 Seiten einem eigentlich sehr interessanten und begrüßenswertem Thema verschrieben: dem Lernen aus Fehlern, einer konstruktiven Fehlerkultur und dem professionellen Risiko- und Fehlermanagement. In 74 eng gefüllten Tabellen erfolgt eine ausführliche, aber trotzdem sehr allgemein gehaltene Auflistung aller denkbaren Komplikationen bei vermutlich sämtlichen konservativen und operativen orthopädisch/unfallchirurgischen Verfahren, teilweise werden auch statistische Fehlerhäufigkeiten aufgeführt. Jede der meist etwa eine Seite langen Listen wird von einem wenige Zeilen langen Kommentar zu 3–5 der zuvor genannten Kom-
plikationen gefolgt. Abschließend wird aufgezählt, wie viele Schlichtungsverfahren bei der norddeutschen Schlichtungsstelle in den letzten 15 Jahren zu diesem Thema stattfanden und wie oft die Fehler als vermeidbar eingestuft wurden. Etwas ungewohnt für Radiologen gibt es im gesamten Buch nicht ein einziges Bild. Die bildgebende Diagnostik wird nur ganz am Rande in einem von 37 Kapiteln abgehandelt und spielt auch in den Zahlen der norddeutschen Schlichtungsstelle offenbar keine große Rolle: weder im Gebiet Röntgen und CT noch beim MRT wurden vermeidbare Fehler dokumentiert. Fazit Wer wissen möchte, welche Komplikationen bei den einzelnen orthopädischen Behandlungsverfahren auftreten können, findet in den Tabellen dieses Buches eine schnelle Antwort. Ansonsten sind eher Orthopäden und Unfallchirurgen Zielgruppe dieses Buches. Bei der für den Radiologen relevanten Erkennung von Behandlungsfehlern oder Komplikationen in der postoperativen Bildgebung bietet dieses Buch keine Hilfe. Dr. Axel Werner Schwetzingen
Mitteilungen des BDR · BDR-Adressen BDR-Vorstand
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[email protected] Schleswig-Holstein Sönke Schmidt MVZ Prüner Gang Prüner Gang 16–20 24103 Kiel Tel.: 0431-97447-0 Fax: 0431-97447-115
[email protected] Thüringen Dr. Michael Herzau Zeitzer Straße 20 07743 Jena Tel.: 0 36 41/35 80 00 Fax: 0 36 41/35 80 22
[email protected] Westfalen-Lippe Prof. Dr. Detlev Uhlenbrock Wilhelm-Schmidt-Straße 4 44263 Dortmund Tel.: 02 31/9 43 36 Fax: 02 31/9 43 37 90
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Der Radiologe 8 · 2016
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