Hautarzt 2000 · 51:546–558 © Springer-Verlag 2000
Redaktion: Prof. Dr. R. Breit, München, Prof. Dr. W. Meigel, Hamburg
R. Rompel Hautklinik,Klinikum Kassel gGmbH
Diagnosis Related Groups (DRG) – Bedeutung für die Dermatologie
Gegenwärtig erfolgt die Vergütung allgemeiner Krankenhausleistungen über Abteilungs- und Basispflegesätze sowie Sonderentgelte und Fallpauschalen, wobei die beiden letztgenannten etwa 15–20% des stationären Budgets ausmachen.Die Umsetzung der Gesundheitsreform 2000 sieht die vollständige Ablösung des derzeitigen Entgeltsystems durch ein „durchgängiges, pauschaliertes, leistungsorientiertes Entgeltsystem” mit Wirkung ab dem 1.1.2003 vor.Dieses soll sich an einem international eingeführten System auf der Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRG) orientieren.
I
n vielen Ländern Europas wurde und wird der Einsatz von fallbezogenen Klassifikationssystemen zur Verteilung eines stationären Globalbudgets diskutiert. In mehr oder minder großer Anlehnung an das amerikanische Vorbild der AP-DRGs (all-patient-DRGs) wurden in verschiedenen Ländern entsprechende Systeme etabliert bzw. projektiert. Ende der 70er Jahre wurde in den USA der Versuch gemacht, die „Produktpalette” und das Leistungsspektrum des Krankenhaussektors mittels Patientenklassifikationen neu zu definieren. Die Medicare-Versicherung, d.h. die staatliche amerikanische Seniorenversicherung, hat dieses System im Jahre 1983 erstmals zur Vergütung der Krankenhausleistungen eingesetzt. Nachfolgend haben Australien sowie europäische Staaten den Krankenhaussektor grundlegend verändert, indem das Prinzip der Erlöse über Pflegetage zugunsten dieses allumfassenden leistungs- und diagnosebezogenen Fallpauschalensystems aufgegeben wurde.
Vergütung über DRG Die Vergütung über ein DRG-System führt zu weitreichenden Budgetverschiebungen einerseits zwischen den Krankenhäusern, andererseits aber auch zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen. Ein Benchmarking zwischen sieben städtischen Krankenhäusern, an dem auch das Klinikum Kassel teilnahm, führte zu Budgetveränderungen
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von +12,9% bis -7,5%, wobei die Spanne zwischen plus und minus etwa 30 Mio. DM ausmachte. Bezogen auf die Fachdisziplinen innerhalb des Klinikums
Definition Im grundlegenden AP-DRG-System werden 26 Hauptkategorien (MDC = major diagnostic category) beschrieben, die jeweils eine bestimmte Anzahl von DRGs umfassen. Das Prinzip des DRG-Systems besteht darin, jedem Behandlungsfall eine bestimmte Patientenkategorie zuzuweisen. Entsprechend der Einflussfaktoren Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Haupt-IKPM, Neben-IKPM, Alter, Geschlecht und Entlassungsart erfolgt eine algorithmische Einstufung in die jeweilige DRG-Kategorie computerunterstützt über einen „Grouper”. Unter den DRGs gibt es zahlreiche 2er- bzw. 3er-Gruppierungen, d.h. die Diagnosegruppe kann ohne CC (Complications, Co-morbidity), mit CC oder mit MCC (major CC) klassifiziert sein. Entsprechend dem mittleren Ressourcenverbrauch wird jeder DRG ein Kostengewicht zugeordnet. Praktisch unabhängig von der Liegezeit (Ausnahme: GrenzverweildauerGrenzkostenregelungen bei Extremfällen) erfolgt die Vergütung durch Multiplikation von Fallzahl pro DRG mal dem jeweiligen Kostengewicht. Die Entgelte werden damit künftig nicht mehr krankenhausindividuell, sondern einheitlich bundesweit (bzw. eventuell regional differenziert) festgelegt.
Die DRGs für das Fach Dermatologie Die für die Dermatologie wichtigen DRGs befinden sich im wesentlichen unter der MDC 9: Erkrankungen der Haut, des subkutanen Gewebes und der Brust, sowie unter MDC 21: Verletzungen, Vergiftungen, allergische Reaktionen. Interessant ist der Vergleich der Kostengewichte für die jeweiligen DRGs in den verschiedenen Ländern, da sich damit indirekt über den Ressourcenverbrauch ein Hinweis auf die unterschiedliche Bedeutung der dermatologischen Bereiche ergibt. Beispielsweise wird die DRG 266
(Hauttransplantation und/oder Débridement bei Hautulkus oder Zellulitis, ohne CC), die die wesentlichen operativen Leistungen bei benignen und malignen Tumoren der Haut umfasst im amerikanischen AP-DRG 12.0 und im französischen GHM (grouppage homogéne des maladies) mit Kostengewichten von 1,37 bzw. 1,62 höher bewertet als im schwedischen Nord-DRG (0,97) und im schweizer AP-DRG (1,06). Schwere Hauterkrankungen ohne CC (DRG-Nr. 273) sind am höchsten im amerikanischen und schweizerischen System bewertet, während leichte Hauterkrankungen ohne CC (DRG-Nr.284) im schwedischen System am höchsten bewertet sind (Tabelle 1). Bisherige Hochrechnungen gehen von einem Erlöswert pro 1,0 Kostengewicht von ca. 4.300 DM aus. Das bedeutet, ein Fall mit DRG-Nr. 284 (leichte
Hauterkrankung ohne CC) würde nach amerikanischer Modellrechnung einen Erlös von 0,59x4.300DM=2.537DM ergeben. Mit Ausnahme von Grenzverweildauerregelungen spielt es dabei keine Rolle, wie lange der Patient stationär behandelt wurde. Die mittlere Verweildauer beträgt für diese DRG in den USA 7,83 Tage. Die Erlösermittlung nach einem DRG-System wird, nach den bisherigen Erfahrungen, zur Reduktion der stationären Verweildauern führen. In Tabelle 2 sind die mir zugänglichen mittleren Verweildauern der amerikanischen und schweizerischen Systeme gegenübergestellt. Hier liegt die mittlere Verweildauer bei DRG 272 und 273, d.h. schwere Hauterkrankungen mit bzw. ohne CC, zwischen 6,2 und 14,2 Tagen. Obgleich sowohl Kostengewichte als auch Ver-
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Kassel würden z.B. die Abteilungen HNO, Onkologie, Gastroenterologie, Dermatologie und Unfallchirurgie höhere Erlöse erzielen.
Tabelle 1
Übersicht der wichtigsten DRGs für die Dermatologie. Die Kostengewichte des amerikanischen AP-DRG sind als absolute Werte dargestellt. Die schweizerischen, schwedischen und französischen Kostengewichte wurden zum Zwecke der Vergleichbarkeit als relative Werte zum AP-DRG errechnet
DRGNr.
DRG-Text
relative Kostengewichte USA CH SWE AP-DRG AP-DRG Nord-DRG
F GHM
263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 277 278 279 280 281 282 283 284 563 564 447 448 449 450 451
Hauttransplantation und/oder Debridement bei Hautulkus oder Zellulitis, mit CC Hauttransplantation und/oder Debridement bei Hautulkus oder Zellulitis, ohne CC Hauttransplantation und/oder Debridement außer bei Hautulkus oder Zellulitis, mit CC Hauttransplantation und/oder Debridement außer bei Hautulkus oder Zellulitis, ohne CC Operationen im Perianal- und Pilonidalbereich Plastische Operationen an Haut, Unterhautgewebe und Brust Andere Operationen an Haut, Unterhautgewebe und Brust, mit CC Andere Operationen an Haut, Unterhautgewebe und Brust, ohne CC Hautulzera Schwere Hauterkrankungen mit CC Schwere Hauterkrankungen ohne CC Zellulitis, Alter > 17 Jahre, mit CC Zellulitis, Alter > 17 Jahre, ohne CC Zellulitis, Alter < 18 Jahre Verletzungen an Haut, Unterhautgewebe und Brust, Alter > 17 Jahre, mit CC Verletzungen an Haut, Unterhautgewebe und Brust, Alter > 17 Jahre, ohne CC Verletzungen an Haut, Unterhautgewebe und Brust, Alter < 18 Jahre Leichte Hauterkrankungen mit CC Leichte Hauterkrankungen ohne CC Andere Hauterkrankungen mit schweren CC Operationen an Haut und Brust mit schweren CC Allergische Reaktionen, Alter > 17 Jahre Allergische Reaktionen, Alter < 18 Jahre Vergiftungen und toxische Wirkung von Medikamenten, Alter > 17 Jahre, mit CC Vergiftungen und toxische Wirkung von Medikamenten, Alter > 17 Jahre, ohne CC Vergiftungen und toxische Wirkung von Medikamenten, Alter < 18 Jahre
3,16 1,92 2,48 1,37 0,52 0,81 1,70 0,96 1,64 1,87 1,51 1,10 0,67 0,61 0,70 0,39 0,38 0,89 0,59 1,85 4,97 0,46 0,40 1,08 0,54 0,50
4,67 3,04 2,88 1,62 0,64 1,40 1,93 0,85 2,09 1,89 1,13 1,52 0,77 0,61 0,82 0,48 0,42 1,29 0,65 0,00 0,00 0,43 0,38 0,69 0,38 0,44
4,65 2,11 3,88 1,06 0,43 0,78 1,70 0,80 2,22 1,74 1,51 1,21 0,88 0,78 0,86 0,57 0,38 1,47 0,83 1,93 3,61 0,74 0,49 0,91 0,59 0,50
3,53 3,89 2,22 0,97 0,70 1,13 1,92 0,89 1,88 1,69 1,43 1,33 0,84 0,65 0,91 0,55 0,44 1,63 0,92 1,89 2,31 0,27 0,31 0,99 0,38 0,35
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Tabelle 2
Mittlere Verweildauer pro Fall der jeweiligen DRG. Vergleich der Systeme in USA, Schweiz und Frankreich AP-DRG 12.0 DRG Nr
AP-DRG CH 2.0 MW VWD – USA
GHM MW VWD – CH
MW VWD – F
263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 277 278 279 280 281 282 283 284 562 563 447 448 449 450 451
49,51 20,36 19,34 10,18 5,46 5,71 17,30 8,33 24,98 8,97 8,50 20,17 9,78 5,46 7,49 4,62 2,50 13,73 7,83 10,79 15,05 4,36 3,31 5,20 2,76 1,81
36,30 26,50 20,10 10,80 5,20 5,10 15,80 6,60 26,30 14,20 13,10 10,70 6,90 4,60 11,60 7,30 2,70 12,70 10,60 18,20 15,50 4,10 2,00 6,60 3,60 3,60
27,3 18,7 13,6 6,5 3,2 4,8 11,5 3,6 14,7 11,0 6,2 10,4 4,6 2,9 5,5 2,6 1,9 7,9 3,4 – – 2,0 1,7 3,7 1,7 2,0
weildauern für die Bundesrepublik bereits ab 2002 neu kalkuliert werden sollen, geben diese Zahlen bereits einen Anhalt, in welche Richtung der Trend gehen wird.
Fragen und Antworten Ist es überhaupt möglich, die Diagnosen und Prozeduren der Patientenschaft sinnvoll zu gruppieren? Das Prinzip der Diagnosis Related Groups beinhaltet, dass die stationären Patienten möglichst homogenen Gruppen zugeordnet werden. Die Zuordnung nach Diagnose, Prozeduren/Operationen,Alter, Komplikationen und Co-Morbidität soll eine nach dem Ressourcenverbrauch homogene Gruppierung ergeben. Die Definitionen der in der Dermatologie häufigsten DRGs spiegeln be-
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reits von begrifflicher Seite die Problematik wieder. Beispiele:„Hauttransplantation und/oder Débridement außer bei Hautulkus oder Zellulitis, ohne CC bzw. mit CC”,„Andere Operationen an Haut, Unterhautgewebe und Brust, ohne CC”. Dies steht im Gegensatz zu gut definierten und homogenen DRGs anderer Fachgebiete wie z.B. DRG-Nr. 167 „Appendektomie ohne komplizierende Hauptdiagnose, ohne CC”, die mit einer klaren Diagnosezuordnung „Appendizitis” und einer klaren Prozedur „Appendektomie” einhergeht. Tabelle 3 demonstriert wie inhomogen die Gruppierungen der DRGs 273 und 284 sind. Aus Tabelle 4 geht ebenso hervor, dass die 8 häufigsten Diagnosen, die unter DRGNr. 266 zusammengefasst sind, grundlegend verschiedene Krankheitsentitäten betreffen, die sich erheblich im zu erbringenden personellen und materiellen Aufwand unterscheiden. Maligne, benig-
ne und semimaligne Erkrankungen werden hier als „homogene” Gruppe zusammengefasst. Ferner werden unter der Diagnose Melanom keine unterschiedlichen Stadien dieses Tumors berücksichtigt. Die Gefahr dieser inhomogenen Eingruppierung liegt darin begründet, dass sich die Qualität der Behandlung auf ein dieser DRG entsprechendes Niveau „homogenisiert”, das nicht den unterschiedlichen Stadien dieser Erkrankungen gerecht wird.
Genügen ärztliche Diagnosen kombiniert mit ärztlichen Prozeduren, um den Schweregrad der Erkrankung abzubilden? Stadium der Erkrankung, Allgemeinzustand und persönliche Situation des Patienten werden nicht eindeutig erfasst, spielen aber eine große Rolle für die stationäre Verweildauer und den materiellen und personellen Ressourceneinsatz. Weitere Patientenmerkmale, die über die ärztliche Diagnose hinausgehen (sozialer Hintergrund, nicht über Kodierungen erfassbare Einschränkungen) werden ebenso nicht erfasst.
Mögliche Manipulation der Gruppierung durch geschickte Wahl der Hauptdiagnose und möglichst vieler Nebendiagnosen? Die Hauptdiagnose ist definiert als diejenige Diagnose, die den wesentlichen medizinischen und pflegerischen Aufwand und die hieraus entstehenden Kosten während des betreffenden stationären Aufenthalts verursacht hat. Eine schwererwiegende Nebendiagnose, die nicht im Vordergrund stand, zur Hauptdiagnose zu erklären, würde beträchtliche Verschiebungen der Eingruppierung mit sich bringen. Generell besteht ein entscheidender Einfluss der Kodierungsqualität auf die Eingruppierung. Je mehr Nebendiagnosen erfasst werden, umso höher ist die Chance in die Kategorie „mit CC”oder besser noch „mit MCC”zu gelangen. Gefahr der Überkodierung!
Unpräzise Falldefinition? Was ist ein Behandlungsfall? Vor- und nachstationäre Behandlung, Rehabilitation und sektorenübergreifende Fälle werfen gegenwärtig noch offene Fragen im Zusammenhang mit der Erlösermittlung nach DRG auf.
Fallzahlen und mittlere Verweildauern (VWD) der unter DRG-Nr. 273 gruppierten Diagnosen DRG-Nr. 273 Schwere Hauterkrankungen, ohne CC Analyse der Hautklinik Kassel 1997–1998 ICD9 Diagnose Fallzahl 97/98 172 Melanom 696 Psoriasis 53 Zoster 695 Erytheme 694 bull. Dermatosen Gesamtergebnis
%
204 37,0 164 29,7 123 22,3 41 7,4 20 3,6 552 100,0 mittlere VWD AP-DRG 12.0 =
Hautklinik KS mittlere VWD 5,4 16,3 8,0 11,7 13,8 10,0 8,5
Fallzahlen und mittlere Verweildauern (VWD) der unter DRG-Nr. 284 gruppierten Diagnosen DRG-Nr. 284 Leichte Hauterkrankungen, ohne CC Analyse der Hautklinik Kassel 1997–1998 ICD9 Diagnose Fallzahl 97/98 708 692 691 701 133 693
Urtikaria Kontaktekzem u.ä. atop. Ekzem Morphea u.ä. Skabies Arzneimittelexanthem sonstige (zusammengefasst) Gesamtergebnis
%
264 18,8 241 17,2 126 9,0 99 7,1 97 6,9 72 5,1 504 35,9 1403 100,0 mittlere VWD AP-DRG 12.0 =
Werden medizinischer Fortschritt und innovative Leistungen zeitnah umgesetzt und vergütet? Letztendlich wird nur diejenige Leistung vergütet, die auch im DRG-System definiert ist. Dies bedeutet, dass durch Verzögerungen der Klassifikation und Kodierung neue Behandlungsmethoden in ihrer flächendeckenden Umsetzung verzögert werden könnten. Ähnlich der Situation im ambulanten Sektor müssten vorübergehend analoge Leistungsabrechnungen erfolgen. Die enormen Verzögerungen bis zur Klassifikation sind von dieser Seite her bestens bekannt.
Welches System für das deutsche Gesundheitswesen? Die Problematik der Übertragung eines Patientenklassifikationssystems auf deutsche Verhältnisse ergibt sich aus Sicht der Dermatologie insbesondere
Hautklinik KS mittlere VWD 8,3 10,0 9,5 12,2 7,9 7,5 9,0 7,83
aus der Tatsache, dass in den USA die Dermatologie im stationären Bereich unterrepräsentiert ist. Ein Patientenklassifikationssystem aufbauend auf dem amerikanischen System ist daher nicht in der Lage, die Leistungen der Dermatologie in der Bundesrepublik Deutschland korrekt abzubilden. Ganz gleich ob nun das französische GHM, das schweizerisches AP-DRG, die skandinavischen Nord-DRG oder ein anderes in Europa im Einsatz befindliches System für die Bundesrepublik übernommen wird – alle Systeme haben ihren Ausgangspunkt in diesem amerikanischen Vorbild.
Kostengewichte und Verweildauern? Können die ausländischen Kostengewichte bei der Übernahme eines Systems übernommen werden oder müssen neue länderspezifische Kostengewichte kalkuliert werden? Können die Durchschnittswerte für die Verweildauern übernommen werden?
DDG aktuell
Tabelle 3
Auf Basis der Selbstverwaltung soll das weitere Procedere für die Einführung des DRG-basierten Entgeltsystems festgelegt werden. Grundsätzlich bestehen hierzu drei mögliche Varianten: ◗ Komplette Übernahme eines im Ausland eingesetzten DRG-basierten Systems einschließlich der Übernahme der Bewertungsrelationen (cost weights). ◗ Nach Übernahme eines im Ausland eingesetzten DRG-basierten Systems Neuberechnung der Bewertungsrelationen auf Basis der Daten deutscher Kliniken. ◗ Angleichen eines im Ausland eingesetzten DRG-basierten Systems durch Neudefinition/-klassifikation bestimmter Leistungsgruppen und nachfolgend Neuberechnung der Bewertungsrelationen auf Basis der Daten deutscher Kliniken. Für die Politik ist sicherlich die erste Variante die interessanteste, da sie für die Umsetzung mit den wenigsten Kosten verbunden und am schnellsten zu verwirklichen ist. Diese Variante ist aber strikt abzulehnen! Budgetumverteilungen und Qualitätseinbußen wären die Folgen. In allen europäischen Ländern, in denen bisher ein DRG-basiertes System eingeführt wurde, erfolgte eine Anpassung der Bewertungsrelationen an nationale Verhältnisse – ein Prozess der jedoch langwierig und kostenintensiv ist. Dies entspräche der zweiten Variante. Der Vergleich der verschiedenen Bewertungsrelationen von USA-AP-DRG, schweizer AP-DRG, schwedischen Nord-DRG und französischen GHM zeigt drastische Unterschiede der Anteile der cost weights für das Fachgebiet der Dermatologie (Tabelle 1). Nur das Vorgehen entsprechend der dritten Variante ist zu empfehlen. Das heißt, dass ein im Ausland eingesetztes DRG-basiertes Klassifikationssystem bezüglich der Gruppierung an deutsche Verhältnisse adaptiert wird und nachfolgend die BewertungsrelaDer Hautarzt 7•2000
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Tabelle 4
Fallzahlen und mittlere Verweildauern (VWD) der unter DRG-Nr. 266 gruppierten Diagnosen DRG-Nr.266 Hauttransplantation und/oder Debridement ausser bei Hautulkus oder Zellulitis,ohne CC Analyse der Hautklinik Kassel 1997–1998 Hautklinik KS ICD9 Diagnose Fallzahl 97/98 % mittlere VWD 173 172 216 757 873-924 706 238 709
Basaliom, Karzinom etc. Melanom benigne Haut-Tu. angeb. Anomalien Verletzungen/Wunden Acne inversa Ca in situ/Präkanzerosen Narben etc. sonstige (zusammengefasst) Gesamtergebnis
771 38,0 405 20,0 201 9,9 125 6,2 73 3,6 68 3,4 54 2,7 46 2,3 284 14,0 2027 100,0 mittlere VWD AP-DRG 12.0 =
tionen auf Basis der Daten deutscher Kliniken ermittelt werden. Dieses Vorgehen ist noch aufwendiger als die zweite Variante, aber nur auf diese Weise lassen sich die Leistungen bundesdeutscher Kliniken optimal vergleichen und dementsprechend auch vergüten.
DRG-System als Vergütungssystem – in welcher Form? Diese entscheidende Frage ist gegenwärtig nicht beantwortet! Die Regelung der Vergütung über DRG-basierte Systeme kann in verschiedenartiger Weise erfolgen. Die folgenden Varianten sind möglich: ◗ DRG zur Berechnung des individuellen Klinikbudgets. Dies bedeutet Mengenverhandlungen, wie bereits jetzt bei Fallpauschalen üblich, mit möglichen Bonus-/Malus-Regelungen. ◗ DRG als Preissystem bei konstant gehaltenem Globalbudget. ◗ DRG als Preissystem ohne konstantes Globalbudget. Die erste Variante enspricht dem bisher geübten System der Budgetverhandlungen, wobei für jede Klinik die Menge der jeweiligen DRGs in einem bestimmten Zeitraum festgelegt wird und als Folge von Mengenüber- oder unterschreitungen Bonus-/Malus-Regelungen zum Zuge kommen. Die zweite Variante käme einer stetig steigenden Leistungserbringung mit konsekutiv fallendem Punktwert gleich, und damit einer Misere, wie
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10,5 13,0 5,0 3,0 13,5 13,9 9,2 10,6 10,2 10,18
sie bereits im niedergelassenen Sektor herrscht. Die dritte Variante würde mit Preisverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern einhergehen, was „mehr Markt” für das Gesundheitswesen bedeutet. Dies würde auf ein „Einkaufsmodell” mit den Krankenkassen hinauslaufen.
Schlussbemerkung ◗ Das DRG-System bietet Chancen und Gefahren. Umfassende Klassifikationen der Krankenhausleistungen erlauben eine besondere Transparenz von Leistungen, Kosten, Tarifen sowie einen Vergleich von Leistungsstatistiken zwischen den einzelnen Krankenhäusern. Man kann diesem Ansatz prinzipiell positiv gegenüberstehen, da mit diesem System auch eine Transparenz der Leistungen der einzelnen Fachgebiete gegeben ist. Stellt man sich frühzeitig auf diese Entwicklungen ein, so wird es möglich sein, das Fachgebiet der Dermatologie auch unter den neuen Rahmenbedingungen medizinisch sinnvoll und ökonomisch rentabel zu vertreten. ◗ Es besteht aber auch die Gefahr, dass medizinische Innovationen sowie medizinische Sonderfälle aufgrund der umfassenden pauschalierenden Klassifikation auf der Strecke bleiben. Günstig für dieses neue System wird der eindeutig einzustufende Standardfall sein, der nur diejenigen Kosten verursacht, die auch entspre-
chend seiner Klassifikation wieder als Erlös eingebracht werden. Der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser wird immens steigen und je nachdem, inwieweit die einzelnen Kliniken und Fachbereiche sich auf die DRGs einstellen, wird sich die Krankenhauslandschaft grundlegend verändern. ◗ Im Zusammenhang mit der Einführung eines DRG-Systems gibt es noch zahlreiche offene Fragen für die Selbstverwaltung (Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverbände der Krankenkassen), die für die Umsetzung verantwortlich ist. Unter Fachgesellschaften gehört die DDG zu den ersten, die entsprechende fachliche Vorschläge in die Arbeitsgruppen der Selbstverwaltung eingebracht haben. Es bleibt zu hoffen, dass nicht aufgrund von Kostenzwängen und Zeitmangel ein ausländisches DRG-System unverändert übernommen wird, vielmehr sollte eines der vorhandenen DRG-Systeme ausgewählt und den Verhältnissen des deutschen Gesundheitswesens angepasst werden.
DDG aktuell
Novellierung der Weiterbildungsordnung Interview mit Prof. Petres,Vorsitzender der Weiterbildungskommission der DDG
Es gibt seit Jahren kaum eine Ausgabe von DDG aktuell, in der nicht etwas über die Novellierung der Weiterbildungsordnung zu lesen ist, und sei es nur in den Protokollen des erweiterten Vorstandes. Offensichtlich ist das eine unendliche Geschichte. Wir stellten Prof. Petres, dem Vorsitzende der Weiterbildungskommission der DDG, einige Fragen:
? Wir haben eine gültige Weiterbildungsordnung. Weshalb brauchen wir eine neue? ✔ Obwohl die geltende (Muster-)Weiterbildungsordnung erst 1992 beschlossen und erst 1997 in allen Landesärztekammern umgesetzt worden war, musste den rasanten Entwicklungen in den medizinischen Fachgebieten während der letzten acht Jahre Rechnung getragen werden und deshalb eine Anpassung erfolgen. Durch die beiden Deutschen Ärztetage in Eisenach und Köln wurde die Bundesärztekammer zudem beauftragt, die (Muster-)Weiterbildungsordnung zu „deregulieren“, d. h. einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Ob dieses anspruchsvolle Vorhaben auch gelingen wird, möchte ich mit einem optimistischen „vielleicht“ kommentieren. Diese Zurückhaltung resultiert auch aus den aktuellen Vorgaben des 103. Deutschen Ärztetages 2000. In einer neuen Weiterbildungsordnung soll das geweilige Gebiet ebenso wie in der aktuellen gültigen Ordnung abschließend definiert werden. Damit werden auch einheitlich sämtliche innerhalb des Gebietes zu erwerbenden
und nachzuweisenden obligatorischen Kenntnisse und Kompetenzen festgelegt. Darüber hinaus können zusätzliche Kompetenzen (Zusatzbezeichnungen) erworben werden, die allerdings innerhalb der Gebietsgrenzen liegen müssen. Im Sinne der Richtlinie 93/16/EWG (gegenseitige Anerkennung von Diplomen) wurde von dem 103. Deutschen Ärztetag auch beschlossen, dass die nachgewiesenen Zeiten für eine Spezialisierung innerhalb eines Fachgebietes (Schwerpunkt) mindestens 3 Jahre betragen müssen, um EG-kompatibel zu sein.
? Es war zu lesen, dass die neue Weiterbildungsordnung Bausteine und Module kennt. Was ist das? ✔ Von Seiten der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer war zunächst vorgesehen, sämtliche in der aktuellen Weiterbildungsordnung bestehenden Zusatzqualifikationen (Fachkunde, Fakultative Weiterbildung, Bereich) durch die Begriffe „Baustein“ (gebietsspezifisch) und „Modul“ (gebietsübergreifend), letzteres führungsfähig, zu ersetzen. Auch die Weiterbildungskommission der DDG orientierte sich an diesen Vorgaben und erarbeitete entsprechende Vorlagen für die Bundesärztekammer. Die aktuellen Beschlüsse des Deutschen Ärztetages zwingen uns nun zu einem Umdenken, da es Bausteine und Module nicht geben wird, aber Fachkunden und Fakultative Weiterbildungen bei der anstehenden Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung entfallen werden.
? Was bedeutet dies im einzelnen? ✔ Wenn eine der bisher nicht führungsfähigen „Fakultativen Weiterbildungen“ als eigenständige Qualifikation erhalten werden soll, ist sie in einen Schwerpunkt oder eine Zusatzbezeichnung zu überführen. Andernfalls besteht nur die Möglichkeit der Reintegration in das Kernfach. Trotz des Wegfalls der „Fachkunden“ (z. B. Fachkunde in Laboruntersuchen in Haut- und Geschlechtskrankheiten) können deren gebietsbezogenen, nicht für den Gebietsarzt obligatorischen Inhalte von einem zur Weiterbildung befugten Arzt – auch während der Regelweiterbildung zum Gebietsarzt – erworben werden. Die dabei erlangten Kenntnisse können im Rahmen der Facharzt-Prüfung nachgewiesen werden. Eine entsprechende Bescheinigung wird von der Ärztekammer ausgestellt. Bei einer berufsbegleitenden oder im Rahmen einer Hospitation erfolgten Nachqualifikation müssen die Kenntnisse in einer eigenen Prüfung vor der Ärztekammer nachgewiesen und von dieser bescheinigt werden. Von besonderem Interesse auch für uns Dermatologen dürfte eine in die Weiterbildungsordnung neu eingeführte Qualifikation sein, die als „Befähigungsnachweis“ bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um ein fakultatives Weiterbildungsinstrument (Ärztekammerdiplom), das unter anderem dafür gedacht ist, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zeitnah einzuführen oder andere Qualifikationen beschreibt, die ausschließlich theoretisch Der Hautarzt 7•2000
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und/oder in Kursen berufsbegleitend zu vermitteln sind. Der Erwerb der Kenntnisse ist nicht an die Vermittlung durch einen weiterbildungsermächtigten Arzt gebunden und auch als Nachqualifikation erreichbar. Diese Befähigungsnachweise sind somit nicht unmittelbarer Bestandteil des Weiterbildungsrechts. Sie werden aber vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgeschlagen, von den Landesärztekammern beschlossen und in einem Katalog als Anhang zur Weiterbildungsordnung aufgelistet. „Zusatzbezeichnungen/Bereiche“ stellen in der Regel führungsfähige Qualifikationen (z. B. Allergologie, Phlebologie) dar, die verschiedenen Gebieten zugeordnet werden können. Neu ist dabei das von dem 103. Ärztetag beschlossene „Menü-Modell“. Demnach müssen die allgemeinen und bereichsspezifischen Basiskenntnisse von allen Gebieten gleichermaßen nachgewiesen werden, die gebietsspezifischen Kenntnisse nur für das jeweilige Fachgebiet. Damit soll vermieden werden, dass Weiterbildungsinhalte erlernt werden müssen, die nicht gebietskonform sind und somit auch nicht ausgeübt werden dürfen.
Behandlungsverfahren im Laufe der letzten Jahre stattgefunden haben. Diese werden zwar schwerpunktmäßig an nicht wenigen dermatologischen Weiterbildungsstätten angeboten, jedoch nicht flächendeckend! Auch scheinen sie mir für das Berufsbild des in der täglichen Praxis tätigen Dermatologen nicht zwingend notwendig zu sein. Um aber dennoch diese speziellen Bereiche unserem Fach zu erhalten und um dem internationalen Qualitätsanspruch gerecht zu werden, muss sich die „Kommission Weiterbildung“ der DDG dafür einsetzen, diese Zusatzbezeichnung nur für die Dermatologie zu erreichen. Diesbezügliche Sondierungsgespräche mit der Bundesärztekammer und den involvierten Nachbardisziplinen fanden statt und berechtigen auch für Bereiche, die oben nicht ausdrücklich erwähnt wurden, zu vorsichtigem Optimismus. Grundsätzlich stimme ich Ihnen allerdings zu, dass eine Inflation von Zusatzqualifikationen vermieden werden muss, da sonst tatsächlich die Gefahr besteht, dass das Kernfach ausgehöhlt wird und die allgemeine Dermatologie, wie wir sie kennen und wollen, letztendlich Schaden nimmt.
? Was ist mit den für uns Dermatologen interessanten Zusatzbezeichnungen, man denke an „Plastische Operationen“, „Andrologie“, „Onkologie“ und andere? Sind diese Zusatzbezeichnungen nicht nur auf den ersten Blick werbewirksam auf dem Praxisschild, höhlen in Wirklichkeit jedoch die Kernsubstanz unseres Faches aus? ✔ Zusatzbezeichnungen sind eine logische Folge der zunehmenden Spezialisierung innerhalb der einzelnen medizinischen Fachgebiete, denen sich auch die Dermatologie nicht entziehen kann. Bereits die Rückführung der Bereiche Allergologie und Phlebologie in das Kernfach Dermatologie würde zum einen die Weiterbildungsinhalte sprengen und zum anderen auch nicht wenige Weiterbildungsstätten überfordern. Betrachten wir nun die von Ihnen angesprochenen und von uns möglicherweise anzustrebenden Zusatzbezeichnungen „Andrologie“,„Onkologie“, aber auch „Proktologie“ und „Spezielle Operative Dermatologie“, so ist doch eindeutig festzustellen, dass gerade in diesen Bereichen Entwicklungen neuer, sehr differenzierter Untersuchungs- und
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? Die Regelung der ärztlichen Weiterbildung ist Sache der Landesärztekammern. Die Bundesärztekammer kann nur eine Musterweiterbildungsordnung erlassen. Konnten Sie für die DDG unser Fach in der Diskussion ausreichend vertreten? ✔ Ein Anliegen der Bundesärztekammer bei der jetzigen Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung ist, durch die oben skizzierten Veränderungen deren Umsetzung in den Landesärztekammern zu beschleunigen. Bei unseren zahlreichen Gesprächen in der Bundesärztekammer und insbesondere mit den Vertretern der Weiterbildungsgremien während der vergangenen Jahre hatte ich stets den Eindruck, dass die Vorträge und Vorlagen der „Kommission Weiterbildung“ der DDG akzeptiert wurden und wir so für unser Fach positiv wirken konnten. Die aktuelle Weiterbildungsordnung unterstreicht meines Erachtens diese Aussage.
? Die Weiterbildungszeit soll in unserem Fach von 4 auf 5 Jahre verlängert werden. Ist das sinnvoll, wenn man die generell viel zu langen Ausbildungszeiten in Deutschland berücksichtigt? ✔ Betrachtet man die Inhalte unserer Weiterbildung zum Hautarzt vorurteilsfrei, so wird es auch verständlich, weshalb DDG und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen gemeinsam die 5-jährige Weiterbildungszeit fordern. Eine qualitätsgesicherte Weiterbildung zum Hautarzt unter exakter Erfüllung der in den Richtlinien zur Weiterbildungsordnung vorgegebenen Items ist in einer kürzeren Zeit kaum möglich.
? Wie sieht der weitere Fahrplan der Novellierung aus? ✔ Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten erneut Anhörungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und der Berufsverbände bei der Bundesärztekammer stattfinden werden. Die verstärkte Einbindung der Berufsverbände erfolgt auf Beschluss des Ärztetages, um so eine wirksamere Interessenvertretung der ambulanten Medien sicherzustellen. Ein erster Zwischenbericht zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung wird auf dem 104. Deutschen Ärztetag 2001 in Ludwigshafen erwartet. Die inhaltliche Überarbeitung der Weiterbildungsordnung dürfte allerdings nicht vor 2003(?) abgeschlossen sein.
? Ab wann wird dann diese neue Weiterbildungsordnung greifen, ist sie für die Ärzte, die heute schon ihre Weiterbildung begonnen haben, überhaupt von Bedeutung? ✔ Wenn wir optimistischerweise davon ausgehen, dass die (Muster)Weiterbildungsordnung vom Ärztetag 2003 verabschiedet wird, dürften aufgrund unserer Erfahrungen in der Vergangenheit mindestens ein bis mehrere Jahre vergehen, bis sie von den einzelnen Landesärztekammern umgesetzt worden ist. Ärzte, die sich zur Zeit schon in der Weiterbildung befinden werden, dürfen gelassen in die Zukunft schauen, da sie die Novellierung nicht betrifft. Im übrigen werden Übergangsregelungen dafür sorgen, dass es zu keinen „Härtefällen“ kommt. Prinzipiell ist jene Weiterbil-
? Sie haben sich nun jahrelang für diese Novellierung eingesetzt, viel Kraft dafür eingesetzt. Warum? ✔ Ich liebe die Dermatologie, wie sie mir als Organfach von meinem Lehrer, dem Freiburger Ordinarius Kalkoff, mit all ihren Facetten vermittelt wurde, und wie sie sich während der letzten Jahrzehnte sowohl wissenschaftlich als auch in Klinik und Praxis weiterentwickelt hat. Das Erreichte zu bewahren und die Grenzen unseres Faches offensiv zu verteidigen ist allerdings nur möglich üb er die aktive Einflussnahme auf die immer wieder neu zu formulierenden Inhalte in der Weiterbildungsordnung. Dieses war für mich eine ehrenvolle Verpflichtung, der ich mich gerne und, ich gestehe auch, mit viel Spaß stellte. Die in der Vergangenheit erzielten Erfolge waren allerdings nur möglich im Gefolge einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit mit den Mitgliedern unserer Weiterbildungskommission und dank der aktiven Unterstützung durch die Vorstände von DDG und unseres Berufsverbandes. Wir danken für dieses Interview, aber auch für Ihren Einsatz für die Belange unserer wissenschaftlichen Gesellschaft, der DDG, im langen Prozess der Novellierung der Weiterbildungsordnung.
Dermatologie im Internet
DDG aktuell
dungsordnung für die gesamte Weiterbildungszeit gültig, die am ersten Tag der Weiterbildung zum Gebietsarzt von der jeweiligen Landesärztekammer vorgeschrieben war.
Der Arbeitskreis „Dermatologie im Internet“ ist tot, es lebe die Task-Force Klaus Hoffmann (Bochum),Wilhelm Stolz (Regensburg), Ulrich Koch (Krefeld) und Matthias Augustin (Freiburg) berichten
◗ Das Internet ist sicherlich die aufregendste Entwicklung der Kommunikationstechnologie der letzten Jahre. Die deutsche Dermatologie hat sich daher schon sehr früh mit diesem Thema befasst. Um einer gewissen Zersplitterung der Ressourcen entgegenzuwirken, wurde 1998 von DDG und BVDD der Arbeitskreis „Dermatologie im Internet“ gegründet, der die Thematik für die deutsche Dermatologie bearbeiten sollte. Hierbei handelte es sich um eine Gruppe, die bewusst zwischen dem Berufsverband und der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft angesiedelt war, um auch nach außen hin zu demonstrieren, dass es sich um ein Organ der gesamten Dermatologie handelt. ◗ Mögliche, an die Öffentlichkeit gelangende Differenzen zwischen Verbänden sollten in diesem Bereich, schon von den ersten Stunden an, unbedingt vermieden werden, um ein wirkungsvolles Instrument für die deutsche Dermatologie und eben nicht nur für einzelne Verbände, Gruppen oder Intressensfragen zu schaffen. ◗ Es wurde so im Folgenden eine gemeinsame Homepage für die deutsche Dermatologie mit dem Adressennamen „www.derma.de“ geschaffen. Diese gemeinsame Adresse für alle deutschen Dermatologen war und ist eine Leitseite, die die verschiedenen Verbände und Interessenschwerpunkte weiter verbindet. Unter dem Dach „derma.de“ sollten und sollen alle Internet-Adressen der deutschen Dermatologie gesammelt werden.
◗ Es zeigte sich jedoch schon nach dem ersten Jahr, dass diese Idee nicht völlig unangefochten war. Partikularinteressen, interessanterweise diesmal nicht von Verbänden, sondern von Einzelnen, sorgten dafür, dass die Arbeiten nur langsam vorangingen. Ohne klar ersichtlichen Grund haben einzelne Verbände oder auch Gruppen versucht, Internet-Aktivitäten außerhalb von „derma.de“ zu plazieren. Große Verlage, Online-Firmen, aber auch außerhalb der Dermatologie operierende Gruppen fingen an, zum Teil mit erheblichen finanziellen Ressourcen, für die Gesamtinteressen der Dermatologie recht zweifelhafte Internet-Angebote zu schaffen. Auch einzelne Firmen taten sich hier durch persönliche Reservierungen von Internet-Adressen unrühmlich hervor. Man muss sich wirklich fragen, wieso die Internet-Adresse der EADV privat von einem Dermatologen gehalten werden kann und warum die Adresse „hautarzt.de“ einer Firma gehört. Die Zersplitterung der Aktivitäten in der Dermatologie in viele kleine Teilbereiche begann in einer Weise, die ein rasches und entschiedenes Handeln der Vorstände unserer Verbände forderte. ◗ Nachdem zu allem Überfluss noch ein einzelnes Mitglied des Arbeitskreises zusammen mit einer Firma eine Adresse unter dem Titel „hautstadt.de“ propagierte und in den Medien sogar von einem „Megaauftritt“ der deutschen Dermatologie gesprochen wurde, wurde die Notbremse gezogen, der Arbeitskreis aufgelöst und sämtliche weiteren Internet-Aktivitäten der deutschen Dermatologie direkt den Vorständen von DDG und Berufsverband unterstellt. Der Hautarzt 7•2000
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◗ Es ist klar, dass in der Zukunft erhebliche Aktivitäten notwendig sein werden, um einen effektiven Internet-Auftritt für die deutsche Dermatologie zu schaffen. Dies wird sehr viel Geld kosten. Der Vorstand hat daher eine namentlich benannte Gruppe von vier Dermatologen (die in der Mehrheit Mitglieder sowohl des Berufsverbandes und der DDG sind) gebeten, im Interesse der deutschen Dermatologie die Internet-Aktivitäten fortzuführen. Der alte Arbeitskreis besteht somit nicht mehr. Diese vier Mitglieder wurden in eine sogenannte Task-Force berufen, die von einem Beirat kontrolliert wird. Vom neuen Arbeitskreis soll in Zukunft ein Internet-Forum ausgebaut werden, von dem alle Dermatologinnen und Dermatologen profitieren. Hierzu wird es nötig sein, auch die Kräfte der Industrie und der Verbände auf eine einzelne Adresse, die nach wie vor „derma.de“ sein soll, zu konzentrieren. Das Zersplittern der Interessen der Dermatologie im Internet soll in Zukunft unterbunden werden. Hierzu ist die Industrie, aber auch insbesondere jede Dermatologin und jeder Dermatologe aufgerufen. Es gilt, ein durch alle Verbände kontrollierbares, transparent geführtes System zu unterstützen, Einzelinteressen bestmöglich abzubilden, aber „Geschäftemacherei“ im Internet einen Riegel vorzuschieben. Nach Lage der Dinge besteht für dies insbesondere die Adresse „derma.de“. Wir wären Ihnen daher dankbar, wenn Sie regelmäßig die entsprechenden Seiten besuchen würden und wenn Sie Ihre „derma.de“ Internet-Adresse beantragen und nutzen würden.
So nicht! I
m Februar diesen Jahres erschien in der „Münsterschen Zeitung“ ein Artikel mit dem Titel „Gesünder Bräunen mit kaltem Licht“. Darin wird über ein von einer Hautfachärztin betriebenes Sonnenstudio berichtet, das mit KaltlichtBräunungsgeräten arbeitet, die „bräunen, ohne die Haut zu verbrennen“ ermöglichen. Darüber hinaus wird behauptet, dass das UVA1-Kaltlicht auch auf „T-Zell-Lymphome heilend wirkt“, woraus ein „Anti-Hautkrebs-Effekt“ abgeleitet wird. „Neben Anti-HautkrebsEffekt birgt dieses Licht auch die geringsten Risiken für den Menschen“, wird der Hersteller dieser Bestrahlungsgeräte wörtlich und namentlich zitiert. Die Arbeitsgemeinschaft Photodermatologie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft stellt zu diesem Artikel folgendes fest: ◗ Bestrahlungen mit künstlichen Lichtquellen, um aus kosmetischen Grün-
Münstersche Zeitung vom 26.02.2000
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den einen Bräunungseffekt zu erzielen, sind aus dermatologischer Sicht wegen der nicht einschätzbaren Langzeitnebenwirkungen (vorzeitige Hautalterung, erhöhtes Hautkrebsrisiko) abzulehnen.Aus diesem Grunde ist der Begriff „Gesundes Bräunen“ irreführend. Insbesondere sollte damit keine Werbung betrieben werden. ◗ Die Feststellung, dass eine Bräunung, ohne die Haut zu verbrennen, nur mit Kaltlicht-Bräunungsgeräten zu erzielen ist, ist falsch. Selbstverständlich kann eine Bräunung ohne Sonnenbrand auch mit anderen Bestrahlungsgeräten bzw. mit natürlichem Sonnenlicht induziert werden. Unberührt davon bleibt jedoch die Feststellung, dass Bräunung aus kosmetischen Gründen aus dermatologischer Sicht grundsätzlich abzulehnen ist. ◗ Der positive Effekt von UVA1-Kaltlicht auf kutane T-Zell-Lymphome bezieht sich derzeit auf einen Fallbericht, der im British Journal of Dermatology publiziert wurde, und einen Bericht über 3 Fälle von kutanen TZell-Lymphomen, die auf eine Bestrahlung mit konventionellem UVA1-Licht angesprochen haben, welcher im Journal of the American Academy of Dermatology publiziert wurde. Es ist ferner festzustellen, dass es sich hierbei um Einzelbeobachtungen handelt. Ein eventuell positiver therapeutischer Effekt von UVA1Licht auf kutane T-Zell-Lymphome muss anhand einer randomisierten, kontrollierten Studie überprüft werden, bevor der Stellenwert dieser Therapie für diese Indikation endgültig beurteilt werden kann.Aufgrund weniger einzelner Beobachtungen von einem heilenden Effekt zu sprechen, ist irreführend und medizinisch nicht gerechtfertigt. ◗ In diesem Zusammenhang einen „Anti-Hautkrebs-Effekt“ hervorzuheben, ist unzulässig und extrem irreführend. Unter dem Begriff „Haut-
Durch die Herstellung falscher Zusammenhänge und die Äußerungen wissenschaftlich nicht begründeter Tatsachen werden in diesem Artikel nicht nur die potentiellen gesundheitsschädlichen Wirkungen von UVA1-Kaltlicht verschwiegen, sondern zusätzlich nicht nachgewiesene positive Effekte versprochen. Die Arbeitsgemeinschaft Photodermatologie beobachtet mit großer Sorge, dass aus rein kommmerziellen Interessen mit solchen Darstellungen die Bevölkerung falsch informiert wird. Prof. Dr. Thomas Schwarz für die Arbeitsgemeinschaft Photodermatologie
10. Kongress der EADV im Oktober 2001 in München Z
um ersten Mal wird vom 10.–14. Oktober 2001 die Europäische Akademie für Dermato-Venerologie (EADV) in Deutschland tagen. Nach den bisherigen Kongressen in Florenz, Athen, Kopenhagen,Kreta,Brüssel,Lissabon,Dublin,Nizza, Amsterdam und Genf wird München die Ehre haben, zu diesem besonderen Ereignis die europäischen Dermatologen begrüßen zu dürfen.Als Vorsitzender des gastgebenden Komitees möchte ich schon jetzt alle deutschen Kolleginnen und Kollegen auf diese Veranstaltung aufmerksam machen und Sie bitten,in Ihrem Terminplan diese Tagung vorzumerken. Die Europäische Akademie für Dermato-Venerologie hat in den letzten Jahren eine erstaunliche Entwicklung mitgemacht.Von einem kleinen Verein, der durchaus in dem Ruf einer südländisch orientierten „Travelling society“ stand, ist die EADV zur aktuellen Repräsentantin des dermatologischen Lebens in Europa geworden. Die Tagungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. In Nizza und Amsterdam waren es bereits über 4000 Teilnehmer. In Genf werden noch mehr erwartet. Wir hoffen, dass wir in München über 5000 Teilnehmern ein interessantes Programm bieten können. Unter den Kongress-Präsidenten J. Ortonne (Nizza 1998), W. van Vloten (Amsterdam 1999) und J. Saurat (Genf 2000) hat die Programmgestaltung der EADV-Kongresse ein beachtliches Niveau erreicht, das für alle Nachfolger eine echte Herausforderung darstellt. Es war üblich, in den letzten Jahren dem EADV-Kongress ein Motto voranzustellen. Wir haben das Thema Skin and Environment: Perception and Protection ausgewählt. Zu Beginn des dritten Jahrtausends steht unser Fachgebiet vor ernsten Problemen inhaltlicher und struktureller Natur. Die Haut als das größte Organ
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krebs“ werden im allgemeinen Plattenepithelkarzinome, Basaliome und das maligne Melanom verstanden. Es wird daher in diesem Artikel fälschlich impliziert, dass UVA1-Kaltlichtbestrahlungen vor diesen Tumoren schützen. Dies ist nicht zutreffend, sondern im Gegenteil, einschlägige Untersuchungen haben gezeigt, dass auch UVA1-Licht zu einer Erhöhung des Krebsrisikos beitragen kann.
des menschlichen Körpers und Garant der Barrierefunktion stellt für zahllose Fremdstoffe den unmittelbaren Ort des Kontaktes zwischen Individuum und Umwelt dar. Physikalische, chemische, biologische und psychosoziale Einflüsse stehen in ständiger Interaktion mit der Integrität unseres Körpers, welche durch die verschiedenen Funktionen des Hautorgans vermittelt werden. Gleichzeitig bedrohen politische und gesundheitspolitische Veränderungen die Zukunft unserer Disziplin. Die Probleme sind bei aller kulturhistorischen Verschiedenheit in zahlreichen Ländern Europas sehr ähnlich. Um so wichtiger ist es, dass wir auf europäischer Ebene unsere Kräfte bündeln und gemeinsam aktiv werden. Der 10. Kongress der EADV in München soll auch dazu beitragen, europäische Differenzen zwischen Nord und Süd sowie zwischen West und Ost abzubauen. In München haben sich seit Jahrtausenden die Völkerströme von Nord nach Süd und von Ost nach West gekreuzt. Ohne die Unterschiede zu leugnen, wollen wir voneinander lernen und nach dem Subsidiaritätsprinzip einander helfen. Die zahlreichen inländischen und ausländischen Mitglieder der verschiedenen Organisationskomitees stehen dafür, dass wir uns nach besten Kräften um ein hochstehendes und ansprechendes Programm bemühen werden. Der EADV-Kongress steht in keinerlei Konkurrenz zu den bekannten deutschen Fortbildungsveranstaltungen, wie sie im Rahmen der DDG und der neu gegründeten Deutschen Dermatologischen Akademie (DDA) flächendeckend angeboten werden. Es handelt sich um ein zunächst einmaliges Ereignis; es wird sicherlich eine ganze Reihe von Jahren dauern, bis der EADV-Kongress erneut nach Deutschland kommen wird. Univ.-Prof. Dr. med. Dr. phil. Johannes Ring Der Hautarzt 7•2000
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„Skin and Environment: Perception and Protection“ 10. EADV-Kongress (10.–14. Oktober 2001, München) Organisationskomitees
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Ehrenpräsident: Otto Braun-Falco
(München)
Host Executive Committee: Johannes Ring Bernd Rüdiger Balda Michael Landthaler Dietrich Abeck
(München) (Augsburg) (Regensburg) (München)
Local Organizing Committee: Heidrun Behrendt Eva Bröcker Reinhard Breit Oliver Dörzapf Gerd Plewig Gerold Schuler
(München) (Würzburg) (München) (Augsburg) (München) (Erlangen)
Local Scientific Committee: Enno Christophers Thomas Bieber Rüdiger Fritz Harald Gollnick Rudi Happle Michael Hornstein Erhard Hölzle Alexander Knapp Thomas Luger Constantin Orfanos Hans Merk Ingrid Moll Thomas Ruzicka Wolfram Sterry Wolf-Bernhard Schill Erwin Schöpf Erich Schubert
(Kiel) (Bonn) (Dortmund) (Magdeburg) (Marburg) (Düsseldorf) (Oldenburg) (Hannover) (Münster) (Berlin) (Aachen) (Hamburg) (Düsseldorf) (Berlin) (Gießen) (Freiburg) (Würzburg)
Chairman Vice Chairman
EADV Executive Committee: José Mascaro Jean Paul Ortonne Derek Freedmann Andreas Katsambas Torello Lotti Francisco Camacho Martinez Frank Powell Diane Rosseeuw Jean-Hilaire Saurat Willem van Vloten
(Barcelona) (Nice) (Dublin) (Athen) (Firenze) (Sevilla) (Dublin) (Brussels) (Genéve) (Utrecht)
President Past President
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Congress President Vice President Treasurer Secretary
Arbeitsgemeinschaften der DDG und verwandte Gesellschaften
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Änderungen und Ergänzungen zur Adressenliste DDG aktuell 2/00 Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft Vorsitzender: Prof. Dr. Hans C. Korting Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie Ludwig-Maximilians-Universität München Frauenlobstr. 9–11, 80337 München Tel.: 089/5160-6203, Fax: 089/5160-6204
Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie Sachsen-Anhalt Vorsitzender: Prof. Dr. Hans-Dieter Göring Hautklinik und Immunologisches Zentrum Städtisches Klinikum Dessau Auenweg 38, 08847 Dessau Tel.: 0340/501-4000, Fax: 0340/501-4025 E-Mail:
[email protected]
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as machen Prof. Dr. Werner Aberer (Graz), Dr. Monika Agathos (München), Priv.-Doz. Dr. Detlef Becker (Mainz), Prof. Dr. Jochen Brasch (Kiel), Prof. Dr. Reinhard Breit (München),Prof.Dr.Thomas Diepgen (Heidelberg),Prof.Dr.Hans Drexler (Aachen), Prof. Dr. Peter Elsner (Jena), Prof. Dr. Peter Frosch (Dortmund), Prof. Dr. Thomas Fuchs (Göttingen), Dr. Johannes Geier (Göttingen), Prof.Dr.Gerhard Richter (Dresden),Prof. Dr. Jürgen Rakoski (München), Prof. Dr. Christiane Szliska (Bochum), Dr. Axel Schnuch (Göttingen), Prof. Dr. Dr. HansJoachim Schwanitz (Osnabrück), Priv.Doz. Dr. Wolfgang Uter (Osnabrück), Priv.Doz.Dr.Wolfgang Wehrmann (Münster) und Priv.-Doz. Dr. Thomas Werfel (Hannover) vom 8.–9. September 2000 in Pullach bei München? Sie moderieren in der Tagung „Kontaktallergie 2000“, zu der die Deutsche Kontaktallergiegruppe (DKG), der Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) und die Arbeitsgemeinschaft Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) einlädt, Themen aus dem großen Gebiet der Kontaktdermatitis wie:
◗ Prävention und Hautschutz ◗ Neueste Erkenntnisse der Grundlagenforschung ◗ Diagnostische Verfahren ◗ Natürlich auch Therapie ◗ Neue und wichtige Kontaktallergene sowie ◗ Qualitätssicherung jeweils in Bezug zu Arbeit und Umwelt. Sie als Dermatologe oder Arbeitsmediziner können daran teilnehmen: ◗ eine Diaklinik aus den drei Münchner Hautkliniken und dem Institut für Arbeits- und Umweltmedizin in München erleben, ◗ vielleicht sogar den DKG-Förderpreis für eine Arbeit in der klinischen Forschung auf dem Gebiet des Kontaktekzems mit 3000 DM gewinnen, ◗ Ihr Poster prämiert sehen, ◗ eine Industrieausstellung besuchen, die der Tatsache Rechnung tragen wird, dass „Kontaktallergie 2000“ sich zwar mit einem wichtigen, aber nicht dem einzigen Krankheitsbild befasst, dem unsere Aufmerksamkeit in Klinik und Praxis sicher sein muss und nicht zuletzt ◗ ein kleines Rahmenprogramm mit „Bayerischen Schmankerln“ und die großen Möglichkeiten, Münchens am Rande von „Kontaktallergie 2000“ genießen.
DDG aktuell
+++ Nachrichten aus Pullach +++ Nachrichten aus Pullach +++
Wenn Sie mehr wissen möchten über „Kontaktallergie 2000“ schauen Sie nach unter http://www.ivdk.gwdg.de/dkg oder fragen Sie Dr. Monika Agathos oder Prof. Dr. Reinhard Breit, Abteilung für Dermatologie und Allergologie, Krankenhaus München-Schwabing, Kölner Platz 1, 80804 München Tel. 089-3068-2294; Fax 089/3068-3918 oder melden sich an bei AKM GmbH Ausstellungs- & KongreßManagement, Alte Holstenstr. 1, 21031 Hamburg, Tel.: 040/7213053, Fax: 040/ 7244587, e-mail:
[email protected]
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+++ Die Glosse +++ Sie werden es nicht für möglich halten, aber ich sehne mich zurück in die alten Zeiten. Ich meine dabei nicht die guten alten Zeiten, als unser bayerischer Kini, den nur geschichtslose Neuweltler den mad king zu nennen sich erdreisten, im Starnberger See versank, auch nicht die, in denen man noch für Goldmark Kriegsanleihen zeichnen konnte, auch nicht die immerhin noch goldenen, dafür inflationsgeschüttelten zwanziger Jahre, auch nicht das Frauleinwunderland des Wiederaufbaus aus Trümmern, nein, ich sehne mich nach den wirklich guten Zeiten zurück, als das Unternehmen Volkszählung im ersten Anlauf am grünsprossenden Widerstand scheiterte. Macht kaputt, was euch kaputt macht, klang dem Volk noch in den Ohren, bevor es so richtig gelernt hatte, dass es das Volk ist. Und jeder hatte plötzlich Angst, sein klitzekleines Schnäppchen, sein herrliches Ich-bin-ein-bißchen-klüger-Gefühl könnte ihm genommen werden, wenn herauskomme, dass sein liebstes Spielzeug nach dem Sex, der berühmte fahrbare Untersatz, nicht am versicherungsintensiven Hauptwohnsitz, sondern viele absetzbare Kilometerchen vom Arbeitsplatz weg gemeldet ist, oder gar das Häuschen im Grünen vielleicht der eigenen Freundin abschreibungsteuer vermietet wurde. Da wurden dann in Bürger- und -innen-Initiativen hohe hehre sittliche Güter beschworen beim Schutz der eigenen so personenbezogenen Daten. Und solche Daten, wie sie wirklich intimer nicht mehr sein können, nämlich Informationen über den Gesundheitszustand jedes einzelnen Bürgers, wenn er denn Schutz und Hilfe zu suchen in einem Sanatorium für Leib und Seele, kurz in einem Krankenhaus, sich gezwungen sieht, verlangt nun unser lieber Multi-Kulti-Staat in einem Umfang an die demokratisch ja so umfassend überwachten Krankenkassen elektronisch zu übermitteln, von dem der deutsche Michel mit seiner Gretel nicht im Traum eine Ahnung hat, und von unserer ach so kritischen Presse auch nicht vermittelt bekommt, denn dererlei quillt nun eben nicht aus dem Ticker irgendeiner internationalen Presseagentur. Was, werden Sie sich vielleicht fragen, ist denn plötzlich in unseren Glossisten gefahren, welche Breitseite hat denn seine harmoniebedürftige Seele getroffen? Hat er vielleicht chefärztlich entrückt längst den Durchblick verloren und weiß nicht mehr, dass jeder patientengeplagte, nachtdienstermüdete und oberarztbeäugte Assi (Kurz- und Koseform für Assistenzarzt) schon immer regelmäßig Aufnahmeanzeigen und Entlassungsanzeigen auszufertigen hatte, dass kein Krankenschein punkteschwanger und entlohnungssehnend eine Tretmühlenpraxis verlässt, ohne mit Diagnosen, seit Jahresfrist auch ICD-10 codiert, verziert und beschwert zu sein? Gemach, so weltfremd und der holden Medizinkunst hingegeben ist nicht einmal ein nach seinen impaktgefaktorten Forschungsqualitäten auserwählter Universitätsprofessor.
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Aber haben Sie schon vor dieser Ausgabe von DDGaktuell etwas von Di-ar-dschis gehört oder von DRGs gelesen? Sie sind einer der wenigen eifrigen Leser von DDGaktuell, dann haben Sie davon gelesen, zuletzt im Hautarzt 51:143 (2000)! Das nur als Literaturzitat für die ganz seriösen Mitglieder unserer ehrenwerten Dermatologischen Gesellschaft, aber die lesen so etwas flatterhaftes wie eine Glosse sowieso höchstens mit Widerwillen. Der soll uns alle aber nun packen! DRG, Diagnosis Related Groups, haben Die Rasenden Globalisierer unserer Deutschen RegulierungsGesellschaft für die Krankenhäuser aus Amerika importiert. Nach diesen DRGs werden nun, wenn nicht ein Wunder aus dem Abrechnungssumpf des Gesundheitswesens geFischert wird, die Budgets für das Jahr 2003 vereinbart. Klingt für uns, die wir gerade das Millennium gefeiert haben, noch soweit entfernt. Aber im nächsten Jahr wird nach DRGs bereits probeabgerechnet, damit für das Jahr darauf danach das Budget verhandelt werden kann. Falls Sie immer noch in einer Praxis ums Überleben kämpfen dürfen, sagen Sie bitte nicht: Aha, das klingt gut, wenn der sich so echauffiert, da werden wohl endlich die kommunalen und universitären stationären Oasen ausgetrocknet, da weht diesen weisen Kameltreibern und Sklavenschindern endlich der heiße wirtschaftliche Wüstenwind ins Gesicht. Bitte nicht! Ob es uns in den Dermatologischen Kiniken schlechter oder vielleicht sogar verglichen mit den inneren Müttern der Medizin besser gehen wird, das weiß ich nicht. Im Augenblick kann man hier nur raten: „Ab nach Kassel!“, hier Rompelts kräftig beim Hin- und Herrechnen der verschiedenen DRGs. Doch wir sind auch noch Staatsbürger und nicht nur die verfehmten Halbgötter in Weiß. Die Kliniken sind bei diesen DGRs gezwungen, jede, aber auch jede Krankheit, die für die Behandlung relevant ist oder sein könnte, zu kodieren, nach dem Motto, wer gut kodiert, der fährt gut, beim Entgeld für die Krankenhausleistung nämlich. Etwa 4,5 Diagnosen pro Fall verschlüsselt ein High-Tech-Haus im Durchschnitt, um den Fall in die richtige DRG einklassifiziert zu bekommen, und alle natürlich wohl dokumentiert und elektronisch überspielt. Welche lückenlose Dokumentation entsteht da über jeden Staatsbürger bei durchschnittlich 20 Spitalsaufenthalten im Leben! Und das Ganze noch garniert durch die in der Praxis nicht so tief gestaffelten ICD-10-Codes auf den Krankenscheinen. Verstehen Sie jetzt vielleicht, dass ich die Zeiten zurücksehne, als eine Bürgerinitiative die im Rückspiegel so harmlose Volkszählung in den Brennspiegel nahm. Vor dieser gläsernen Zukunft unter big brother habe ich schlicht und einfach Angst, auch wenn mancher das wieder einmal nicht für möglich halten wird.
Latus