Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen Radiologe 2015 · 55:257–274 DOI 10.1007/s00117-015-2846-4 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2015
Inhalt Editorial 257
110-150-200 – oder darf´s ein bisschen mehr sein ?
BDR
110-150-200 – oder darf´s ein bisschen mehr sein ?
Berufspolitik 258
Vorstandssitzung und Länder- ausschuss – gute Grundlage für die Delegiertenversammlung
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Delegiertenversammlung 2015 – Zukunft des Berufsverbandes – Berufsverband der Zukunft!
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Delegierte 2015
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PRESSEMITTEILUNG: Methodenfächer sagen vorerst Nein zum SpiFa
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Mitgliederangebote
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RöKo 2015 „Radiologie in Klinik und Praxis – Aktuelle Themen aus der Berufspolitik“
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Berufs-Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung: Sonder- konditionen für BDR-Mitglieder
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Aus den Ländern Rezensionen
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Bone Marrow MRI – A Pattern-Based Approach
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Social Media für die erfolgreiche Arztpraxis
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Ultraschalldiagnostik in Pädiatrie und Kinderchirurgie
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Klinische Osteologie
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Qualität 2030, Die umfassende Strategie für das Gesundheitswesen
Verschiedenes 268
In aller Kürze
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Stellenanzeigen
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Neue Mitglieder
271
Impressum
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BDR-Adressen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ach, wenn doch jeder gesagte Satz auch so gemeint wäre … Anfang März fand die 1. Lesung des GKV-VSG im Bundestag statt. Wie zu erwarten kam es zu einem Schlagabtausch bei den Themen Praxisaufkauf, Terminvergabe und Bedarfsplanung. Man hat den Eindruck, als ob eine Arbeitsgruppe Statistiker am Werke wäre. Da wird von einer Aufkaufpflicht ab einem statistischen Überversorgungsgrad von X-Prozent gesprochen. Derzeit bewegt sich die akzeptierte Spanne von 110 bis 200 % (Über)Versorgungsgrad, je nach Parteizughörigkeit. Pech nur für die Patientin/ den Patienten, die/der krank ist, und dann durch den statistischen Rost fallen muss. Demographische Berechnungen sind hilfreich, krank werden aber immer noch reale Menschen. Morbidität und Infrastruktur sind ebenfalls Komponenten, die berücksichtigt werden müssen. In stark überalterten Regionen haben Gynäkologen andere medizinische Herausforderungen als an geburtenstarken Orten, Kinderärzte benötigt man an dem einen Ort selten, an dem anderen umso mehr. Für die Radiologie sieht das anders aus: Die Radiologie, wie aber auch die anderen überwiegend diagnostischen Fächer, sind bei fast allen Präventions- und Screening-Programmen gefordert. Verbessert man also die medizinische Versorgung, so muss auch die Möglichkeit offen sein, dies flächendeckend diagnostisch zu gewährleisten. Ein Patient muss hoffentlich nicht regelmäßig zu uns in die
Praxis kommen, so dass er sicherlich auch einen kleinen Anfahrtsweg in Kauf nehmen wird. Dank eines guten Terminmanagements sind Wartezeiten dabei in aller Regel erträglich. Horrorszenarien in Bezug auf Terminvergaben – sprich monatelange Wartezeiten - beim Radiologen werden gern inszeniert, spiegeln aber selten die Realität wieder. Zuletzt hat Herr Jauch sich mit fachlich hochkarätigen Diskutanten dem Thema Terminvergabestellen gewidmet. Nach einer harmonischen Diskussion, in der die Radiologen erfreulicherweise gar nicht erwähnt wurden, war sein Fazit nur: „Ein Thema, das uns sicher noch beschäftigen wird“. In der Bundestagslesung gab es weitere gesundheitspolitische Highlights: Prof. Karl Lauterbach, SPD, hält fest an seinem bewährten Lösungsansatz, der für fast alles gilt „Wenn Arztpraxen in wohlhabenden und überversorgten Regionen aufgekauft und in die weniger gut versorgte Vorstadt verlegt werden, ist das schon eine Lösung für das Problem.“ Von Frau WidmannMauz, CDU, war zu vernehmen „Der niedergelassene freiberuflich tätige Arzt ist das Rückgrat der Versorgung in Deutschland. Haus- und Fachärzte sind Lebensbegleiter“. Jens Spahn, CDU, brachte es eigentlich auf den Punkt „Für uns ist es von hohem Wert, dass es selbstständig tätige Ärzte in der Versorgung gibt. Das ist ein Qualitätsmerkmal.“ Ach, wenn doch jeder gesagte Satz auch so gemeint wäre … Für uns ist es ein Qualitätsmerkmal für alle Patienten überall und immer da zu sein. Die Verteilung regeln wir dann schon alleine. Ihr
Helmut Altland Der Radiologe 3 · 2015
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Berufspolitik · Mitteilungen des BDR
Vorstandssitzung und Länderausschuss – gute Grundlage für die Delegiertenversammlung
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Beide Gremien tagten am Vortag zur Delegiertenversammlung, um den Mandatsträgern noch vor der kommenden Delegiertenversammlung die Möglichkeit des Austausches zu geben. Thematisch glichen sich die Tagesordnungen, Abweichungen gab es nur im Länderausschuss durch die regionalen Probleme, die erörtert wurden. So z.B. zur Kontrastmittelsubstitution. In Berlin wird die AOK Nordost, anders als zuvor im Gespräch mit Dr. Reichmuth, Landesvorsitzender, und RA Markus Henkel zugesichert, nun doch ab 1. April die Kontrastmittelsubstitution vom Bundesverband der AOK übernehmen. Dies betrifft z.B. Gadovist. Der Landesverband Berlin wird mit Unterstützung durch den BDR dagegen angehen. Des Weiteren wurde über die Rolle der KBV, die Einschätzung der Personen Dr. Gassen und Dr. Köhler, die Entwicklung GFB-SpiFa, den Fortgang der EBM-Reform, die GOÄ-Entwicklung und die generelle Ausrichtung des BDR im Reigen der fachärztlichen Interessenvertretung diskutiert. (sl)
Zu viel der Ehre – vom BDR zur BRD
Delegiertenversammlung 2015 – Zukunft des Berufsverbandes – Berufsverband der Zukunft! Gute Tradition setzt sich fort Am 21. Februar fand die jährliche Delegiertenversammlung bereits zum 9. Mal nacheinander in Berlin statt. Geleitet wurde die Sitzung bewährt vom Vorsitzenden des Länderausschusses und Landesvorsitzenden Hamburgs, Dr. Andreas Bollkämper. Formal war alles im Vorfeld wie immer perfekt durch die Geschäftsstelle organisiert, 60 von 63 Delegierten nahmen teil. (siehe Delegiertenliste Seite 261).
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Der Radiologe 3 · 2015
Bericht des Vorsitzenden – gesundheitspolitischer Rück- und Ausblick Dr. Altland berichtete kursorisch über die gesundheits- und honorarpolitisch relevanten Themen der vergangen Monate. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG), Ende 2014 beschlossen, war im vergangen Jahr einer der zentralen Kritikpunkte und gibt auch den Rahmen der berufspolitischen Aktivitäten für 2015 vor. Das Versorgungsstärkungsgesetz schwächt die Versorgung – so kann das GKV-VSG generell eingeschätzt werden.
Das besonders für die niedergelassenen Fachärzte drohende Szenario der Bedarfsplanung, der Terminservicestellen und des Praxisaufkaufs trifft auch Radiologen. Zu beachten wird sein, dass dies nicht zu einem Handel von Kassenarztsitzen führt, von dem dann Ketten profitieren. Gerade in solch stürmischen Zeiten, in denen kaum ein bewährter Eckpfeiler der bundesdeutschen Gesundheitsversorgung vor Veränderung oder Eliminierung gefeit ist, wäre eine einheitliche Facharztvertretung – als Pendant zur hausärztlichen HÄV – notwendig. Allerdings ist man davon so weit wie selten entfernt. Dr. Altland griff die Ereignisse um die Fusion von GFB und SpiFA auf, siehe hierzu unsere Veröffentlichungen in DER RADIOLOGE 2015, S. 159 ff und in die-
ser Ausgabe auf Seite 262, und erläuterte die Position des BDR. Auch hier setzt sich unsere alltägliche Erfahrung fort: Die Stellung der Radiologie ist immer schon exponiert und von Anfeindungen begleitet gewesen. Auf regionaler Ebene ist allerdings die Zusammenarbeit der verschiedenen Facharztgruppen erfreulicherweise davon unberührt(er).
ASV – in 2014 wurden erste Krankheitsbilder umgesetzt Vor kurzem erst zum Marfan-Syndrom und gynäkologische Tumoren, im Laufe des Jahres folgt Rheumatologie. Allerdings wieder ohne Radiologie im Kernteam. Da die ASV „frisches Geld“ ins System bringt, raten wir weiterhin jeder Radiologin /jedem Radiologe aktiv den Kontakt zu den Zuweisen zu suchen, auch um die ASV nicht den Kliniken zu überlassen, die daran interessiert sind, die Leistungserbringung auch in diesem Sektor an ihre Häuser zu binden.
welches wir in intensiven Gesprächen zu beheben versuchen, da wir von den Mitgliedern, die sie anwenden, durchweg positive Resonanz erhalten. Die Diskussion der Delegierten war durchaus kontrovers, aber für eine Übergangszeit kann die Tomosynthese auch als fair kalkulierter IGeL angeboten werden. Radiologie bietet immer wieder neue und schonendere Diagnostik und Methoden, die den Weg in die Regelfinanzierung finden müssen, z.B. auch Prostata-MR.
Fachinterner Wellengang Die Publikation des externen Gutachtens zum Kontrastmittelvertrieb, siehe hierzu DER RADIOLOGE 2014, S. 820 ff und 2015, S. 78, hat hohe Wellen geschlagen. Aber letztlich im positiven Sinne. Die Verträge der Anbieter sind zu Gunsten der radiologischen Praxen geändert worden. Hier hat der BDR in Sinne der Gefahrenabwehr bzw. -minimierung erfolgreich für seine Mitglieder agiert.
Honorarentwicklung – EBM - GOÄ Sowohl der EBM als auch die GOÄ sind in Arbeit bei KBV und BÄK – auch dies ist nichts Neues. Der BDR unterstützt die EBM-Überarbeitung aus eigenen Kräften, indem wir mit Hilfe von prime networks eigenständig die Neuformulierung des EBM vornehmen und alle Bereich neu durchdeklinieren. Wir hatten dazu auch in den vergangen Monaten mehrfach informiert und sind derzeit in der Endphase der EBM-Neuberechnung. Dies ist eines der wichtigsten Projekte, die der BDR seit langem durchführt und für das wir die Unterstützung aller Mitglieder benötigen. Zur GOÄ gibt es außer den vereinzelten Presseberichten nichts wirklich Neues, es gibt eine Art Informationssperre aus Richtung BÄK und PKV, Planziel soll 2016 sein. Hier werden weiterhin Gespräche von Seiten des BDR mit der BÄK geführt und auch unser Kontakt zu prime networks wird hilfreich sein können.
Kontakt zur KBV Wir haben in den vergangen Monaten stärker als je zuvor deutlich gemacht, dass Radiologie Grundversorgung ist - kaum eine Therapie ohne vorherige radiologische Diagnose – und sich von daher für uns zwingend ergibt, dass wir bei der ASV ins Kernteam gehören. Aber von der Umbzw. Durchsetzung dieser Sichtweise bei KBV und G-BA sind wir ebenso weit entfernt wie im vergangen Jahr. Bereits vor einem Jahr haben wir genau diese Themen diskutiert, siehe hierzu DER RADIOLOGE 2014, Seite 296. Die Erbringung diagnostischer Leistungen für Grundversorger ist Grundversorgung! Im Herbst hat es ein grundsätzliches Gespräch mit dem KBV-Vorsitzenden Dr. Gassen auf Vorstandsebene gegeben, Tenor freundlich, aber verhalten in der Sache.
Neue Methoden sollen auch zeitnah den PatientInnen in der GKV zu Gute kommen, deshalb ist eine Regelfinanzierung via EBM notwendig. Bei der Tomosynthese gibt es ein erhebliches Informationsdefizit bezüglich dieser Technik bei der KBV,
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Tomosynthese
Klare Haltung des BDR zu Kontrastmittelverträgen Der Radiologe 3 · 2015
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Berufspolitik · Mitteilungen des BDR Einer für Alle!
Dr. Detlef Wujciak, Halle – Neuer BDR-Vorsitzender ab 2016
Einziger Kandidaten –Vorschlag war Dr. Detlef Wujciak. Es stellte sich niemand als Gegenkandidat auf. Obwohl Dr. Wujciak durch seine langjährige Arbeit im Vorstand und auf Landesebene bekannt ist, stellt er sich und seine Positionen für die zukünftige Vorstandsarbeit und das Amt des Vorsitzenden kurz vor. Nach der anschließenden Diskussion erfolgte die Wahl mit dem Ergebnis von 55 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Dr. Altland, die anwesenden Vorstandskollegen und alle BDR-MitarbeiterInnen gratulierten ihm herzlich und sicherten ihm für die Zeit ab 2016 ihre volle Unterstützung zu.
PRT
Bericht des Finanzausschusses
Die im vergangen Jahr in Baden-Württemberg initiierte PRT-Studie ist kurz vor dem Abschluss.
Der Finanzausschuss prüfte wie immer gewissenhaft die ihm vorgelegten Unterlagen. Frau Aisch konnte, als Sprecherin des Finanzausschusses, die sachgemäße und wirtschaftlich korrekte Verwendung der Mitgliedsbeiträge bestätigten. Die Delegiertenversammlung erteilte der Kassenführung durch Dr. Ulrich Wezler einstimmig, mit einer Enthaltung, Entlastung. Die Versammlung dankte ihm für seine wie immer korrekte und umsichtige Kassenführung.
Mammographie-Screening Eine der Domänen der Radiologie ist im vergangen Jahr immer wieder kritisch publizistisch, auch aus den eigenen Reihen, ins Visier genommen worden und wir haben diese Kritik durch eine lesenswerte Stellungnahme von drei namhaften Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats des Mammographie-Screening-Programmes beleuchtet und entkräftet. (siehe hierzu DER RADIOLOGE 2014, S. 1046).
Vorwahl des Vorsitzenden Unser Vorsitzender Dr. Helmut Altland hatte bereits 2014 angekündigt, nicht die gesamte Wahlperiode zur Verfügung zu stehen. Die Delegiertenversammlung beschloss einstimmig die Vorwahl des Vorsitzenden in dieser Sitzung für den 2016 zurücktretenden Vorsitzenden Dr. Helmut Altland durchzuführen. RA Udo Cramer wurde zum Wahlleiter bestimmt, die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt ( 60 von 63 Delegierten waren anwesend). Diese Wahl musste laut Satzung zwingend geheim (§ 13 Abs. 1) durch verdeckte Wahl stattfinden, wozu die Wahlkarten verteilt wurden.
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Der Radiologe 3 · 2015
Bericht des Kassenführers Dr. Wezler präsentierte den Kassenbericht 2014, der ausgeglichen war. Durch einige kurzfristige Austritte hat sich zwar ein Minus-Wachstum ergeben, welches aber durch eine aktive Mitgliederwerbung, auch besonders in den Reihen der WeiterbildungsassistentInnen und angestellten ÄrztInnen wieder ausgeglichen werden soll.
Mitgliedsbeiträge 2015 An der vorausgegangenen Sachdiskussion und den Sachverhalt mit der EBM-Beratung durch prime networks auch eine finanzielle Verpflichtung eingegangen zu sein, die nicht aus den laufenden Erträgen beglichen werden können, orientiert, stelle Dr. Wezler sein Beitragskon-
zept für 2015 dar. Neben einer moderaten Erhöhung aller Beitragsgruppen sollen alle Mitglieder, mit Ausnahme der Weiterbildungsassistenten und der Rentner eine einmalige Umlage zahlen. In einer regen Diskussion wurde sein Anliegen von fast allen Delegierten unterstützt und die Höhe der Umlage erheblich gegenüber seines Vorschlages erhöht: 100€, die mit dem Beitrag 2015 erhoben werden. Diese Umlage soll größtenteils die EBM-Studie absichern. Die neue Beitragsordnung wurde mit Mehrheit angenommen.
Entlastung des Vorstands
Beitragsordnung 2015
Dem Vorstand wurde Entlastung erteilt. 1. Niedergelassene und Chefärzte als Einzelmitglieder, Angestellte Ärzte als (Mit-)beteiligte am MVZ, Außerordentliche Mitglieder (Industrieangehörige etc. ) 2. Bei Mitgliedschaft aller liquidationsberechtigten Ärzte einer Praxis, eines MVZ, bzw. einer Klinikabteilung**, je Mitglied 3. Oberärzte mit variabler Vergütung*, Chefärzte und niedergel. Ärzte im 1. Jahr, Vertreter, Angestellte in MVZ oder bei Niedergelassenen (ohne Beteiligung)
€ 940,–
€ 630,– **
€ 470,–
4. Oberärzte ohne variable Vergütung*, Kinderradiologen
€ 385,–
5. Assistenzärzte mit Facharztbezeichnung (im Krankenhaus)
€ 210,–
6. Ärzte in Weiterbildung, Rentner, arbeitslose Ärzte
€ 140,–
7. Halbtagsbeschäftigte (Teilzeit bis max. 20h/ Woche) 50 % des jew. o. a. Beitrages, mind. jedoch
€ 140,–
* variable Vergütung: z.B. Liquidationsrecht, Beteiligungsvergütung, Bonusvereinbarung etc. NICHT Poolbeteiligung ** Zum Nachweis der Mitgliedschaft aller Ärzte bitte Praxisbriefkopf o.ä. beilegen.
Dr. Wezler – seine Skepsis wich durch die breite Zustimmung der Versammlung
Zum Abschluss positionierte sich der BDR-Vorstand und die Delegiertenversammlung eindeutig zur neu gegründeten Deutschen Gesellschaft für muskuloskelettale Radiologie (DGMSR) e.V. Diese Gruppe findet nicht die Zustimmung des BDR, da sie der Zersplitterung des Faches lediglich Vorschub leistet. Dr. Andreas Bollkämper konnte die diesjährige Delegiertenversammlung wieder einmal Dank seiner konzentrierten Gesprächsführung überpünktlich gegen 14.30 Uhr beenden, dankte allen Delegierten für ihre konstruktive und faire Mitwirkung und wünschte eine gute Heimreise. (uc/sl)
Delegierte 2015 Baden-Württemberg
Hamburg
Dr. Karin Post, Dr. Bendix Kemke, Dr. Bernd Erdtmann, Prof. Claus Claussen, Prof. Christian Plathow, Dr. Julian Köpke, Dr. Andreas Strohmaier,
Dr. Andreas Fink, Dr. Andreas Bollkämper, Prof. Jörn Sandstede,
Bayern Dr. Andreas Forster, Dr. Thomas Hilbertz, Prof. Alexander Tschammler, Dr. Ulrich Neumaier, Dr. Thomas Ullein, Dr. Steffen Häussler, Dr. Rudolf Conrad, Dr. Volker Meusel, Prof. Volkher Engelbrecht
Berlin
Dr. Wolfram Schaeben, Dr. Stefan Both
Saarland ( nicht vertreten) Sachsen
Hessen Dr. Roland Ballreich, Dr. Norbert Schmidt, Dr. Klaus-Rainer Atzor
Dr. Marc Amler, Dr. Ute Bayer, Dr. Thomas Neumann
Sachsen-Anhalt
Mecklenburg-Vorpommern Dr. Klaus-H. Schweim
Dr. Christian Rohde, Dr. Steffen Hempel
Niedersachsen
Schleswig - Holstein
Dr. Andreas Huhnt, Dr. Ulrich Wezler, Dr. Richard Schulz, Dr. Hans-Kristian Klocke
Sönke Schmidt, Dr. Winfried Kruse, Dr. Michael Renner
Thüringen
Nordrhein Dr. Hans-Martin Puchert, Dr. Thomas Engels, Dr. Bernd Reichmuth
Dr. Frank Schniewind, Dr. Tobias Schroeter
Dr. Renate Tewaag, Dr. Andreas Ebert, Dr. Helmut Altland, Carlheinz Prömper, Dr. Bernhard Knopp, PD Dr.Alexander Stork, Lars Ilgemann
Bremen
Rheinland-Pfalz
Dr. med. Peter Schubeus, Dr. med. Markus Henschel
Dr. Günther Reinheimer, Prof. Reinhard Kubale,
Brandenburg
Jens-Uwe Streu, Dr. Michael Herzau
Westfalen-Lippe Dr. Gisela Urban, Dr. Thilo-A.Wittkämper, PD Wolfgang Krings, Dr. Eckhart Mileke, Prof. Günther Wittenberg, Dr. Christian Bartling, Dr. Bertram Braun Der Radiologe 3 · 2015
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Berufspolitik · Mitteilungen des BDR
PRESSEMITTEILUNG BDR
Methodenfächer sagen vorerst Nein zum SpiFa
Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschland (SpiFa), der durch den Zusammenschluss mit der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) zur alleinigen Vertretung der Fachärzteschaft ausgebaut werden soll, kann vorerst nicht mit dem Beitritt aller Facharztgruppen rechnen. Die Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft fachärztlicher Methodenfächer (AGMF) haben sich zunächst gegen einen Beitritt und für den Verbleib im GFB ausgesprochen. Die in der AGMF zusammengeschlossenen Fachgebiete, u.a. Radiologie, Pathologie, Nuklearmedizin, Mikrobiologie und Labormedizin, fühlen sich durch die derzeit diskutierte Satzung des SpiFa nicht ausreichend repräsentiert. So soll unter anderem einer großen Zahl selbstständiger, freier, fachärztlicher Berufsverbände ein eigenes Stimmrecht verwehrt werden, darunter den AGMF-Mitgliedsverbänden. Wie die AGMF betont, hält sie einen gemeinsamen Dachverband aller fachärztlichen Berufsverbände für äußerst sinnvoll. Allerdings müssten alle Mitglieder auch mit angemessenen Rechten ausgestattet sein.
Hier die gemeinsame Erklärung der AGMF-Mitgliedsverbände im Wortlaut: Die Fachgebiete Radiologie, Pathologie, Nuklearmedizin, Mikrobiologie und Labormedizin, die in der Arbeitsgemeinschaft ärztlicher Methodenfächer (AGMF) zusammengeschlossen sind, werden derzeit nicht aus der Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB) aus- und in den Spitzenverband Fachärzte (SpiFa) eintreten. So lautet die gemeinschaftliche
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Abstimmung auf der Basis der jeweiligen Vorstandsbeschlüsse. Die AGMF ist sehr an einem gemeinsamen Dachverband von Berufsverbänden auf gleicher Augenhöhe interessiert, die sowohl alle Fachgebiete als auch alle Versorgungsbereiche umfasst. Die Versorgung von PatientInnen muss heute gemeinschaftlich und sektorenunabhängig konzipiert werden. Mit dieser Maßgabe ist die Expertise aller medizinischen Fachrichtungen in ihrer ambulanten und stationären Ausprägung in den politischen Prozess einzubringen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht hilfreich, dass der derzeitige Satzungsentwurf des SpiFa einer großen Zahl selbstständiger, freier, fachärztlicher Berufsverbände initial ein jeweils eigenes Stimmrecht verwehrt, darunter viele, die Fachgebiete nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung vertreten und in beiden Versorgungssektoren Verantwortung tragen. Insofern ist dem SpiFa eine strukturelle Weiterentwicklung zu wünschen. Dr. med. H. Altland Berufsverband der Deutschen Radiologen e. V. Prof. Dr. med. W. Schlake Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. Prof. Dr. med. Detlef Moka Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e. V. Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Andreas Bobrowski Berufsverband Deutscher Laborärzte e. V. Prof. Dr. med. Helmut Fickenscher, i. V. D. Emrich Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie, Infektionsepidemiologie e. V. Prof. Dr. med. Christoph Groden, Berufsverband Deutscher Neuroradiologen e. V.
Wir begrüßen die neuen Mitglieder
Berlin Gediminas Lauraitis, Berlin Rheinland-Pfalz Dr. med. Andreas Trabs, Montabaur Thüringen Dr. med. Natalie Eckhardt, Erfurt
E-health Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen Am 6.3.15 fand die Anhörung dazu statt. Der BDR hat eine kritische Stellungnahme zum Gesetz abgegeben. In der AprilAusgabe des RADIOLOGEN informieren wir dazu ausführlich. (sl)
BDR
Mitgliederangebote
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Der Radiologe 3 · 2015
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Berufspolitik · Mitteilungen des BDR
RöKo 2015 „Radiologie in Klinik und Praxis – Aktuelle Themen aus der Berufspolitik“ Sie sind herzlich eingeladen zur BDR-Veranstaltung: GKV-VSG – Versorgungsstärkungsoder Schwächungsgesetz? Diskutieren Sie mit unseren Experten. Welche gesetzlichen Änderungen plant die Regierung mit dem VSG und welche sind für die Radiologie relevant?
Freitag, 15.05.2015, 16.30–17:30 Uhr, Raum Werner Was plant die Regierung? RA Markus Henkel, München GKV-VSG-Praxisaufkauf – wie wird entschädigt? Peter Goldbach, Sachverständiger, Hannover Moderation Dr. Detlef Wujciak, Halle Möchten Sie sich über den Berufsverband informieren, haben Sie honorarpolitische Fragen, wollen Sie sich niederlassen? Kommen Sie während der Röntgenkongresses an unseren Stand. Wir informieren Sie umfassend und kompetent. Wir freuen uns auf Ihren Besuch an unserem Stand J.03, Industrieforum EG-Foyer, während des gesamten Kongresses. Ihre BDR-Geschäftsstelle
Berufs-Haftpflicht- und RechtsschutzVersicherung: Sonderkonditionen für BDRMitglieder
AUSGANGSLAGE Die Berufs-Haftpflicht bildet den Hauptpfeiler im Versicherungsprogramm eines Arztes. Wegen stetig steigender Regu-
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lierungskosten für Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ziehen sich aber immer mehr Risikoträger vollständig aus dem Heilwesen-Haftpflichtgeschäft zurück.
Die Berufs-Haftpflicht-Versicherung erfüllt zwei Aufgaben. Zum einen gewährt sie Ärzten Versicherungsschutz für berechtigte Haftpflichtansprüche von Patienten. Zum anderen wehrt sie unberechtigte Forderungen ab. Klagen Patienten auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld (zivilrechtliche Ansprüche) übernimmt der Haftpflicht- Versicherer zudem die Anwalts- und Verfahrenskosten. Ärzte müssen sich gemäß § 21 (Muster-) Berufsordnung hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit versichern. Reicht der Versicherungsschutz nicht aus, kann das Ruhen der Approbation gemäß § 6 Bundesärzteordnung (BÄO) angeordnet werden. Zudem haften Ärzte bei unzureichender Absicherung mit ihrem Privatvermögen. Außerdem kann gegen den Arzt zusätzlich strafrechtlich ermittelt werden,
z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung und/oder Tötung bzw. unterlassener Hilfeleistung. Hierfür ist der Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung empfehlenswert. Auch wenn die Vorwürfe (zivilrechtlich und/oder strafrechtlich) sich als nicht zutreffend erweisen sollten, so ist die Kostenübernahme für den betroffenen Arzt zu klären. Die Zeichnung neuer Haftpflichtrisiken ist gegenwärtig für Radiologen nur noch zu sehr hohen Prämien möglich, beziehungsweise aufgrund der Annahme-Voraussetzungen der Versicherer gar nicht mehr realisierbar. Auch vor Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung wird empfohlen, einen adäquaten Preis-/Leistungs-Vergleich anzustellen.
MASSGESCHNEIDERTE LÖSUNGEN Der Berufsverband der Deutschen Radiologen e. V. (BDR) bietet seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit Funk seit über 16 Jahren einen Rahmenvertrag zur Berufs-Haftpflicht-Versicherung mit besonders günstigen Konditionen. Von diesen exklusiven Bedingungen machen bereits viele Radiologen Gebrauch. Der Rahmenvertrag zeichnet sich durch hervorragende Konditionen, ein exzellentes PreisLeistungs-Verhältnis und große Flexibilität bei der Vertragsgestaltung aus. Auch zur Rechtsschutz-Versicherung bestehen für BDR-Mitglieder Sonderkonditionen. Andere marktübliche Rechtsschutz-Lösungen sind wesentlich teurer.
IHR MEHRWERT ZUR BERUFS-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG F Ausreichende Absicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden F Prämien- und Planungssicherheit für drei Jahre F Zeichnung von ausschließlich ambulanten Risiken unter Zugrundelegung von ambulanten Prämien weiterhin möglich F Prämienneutrale Mitversicherung eines angestellten Facharztes gleicher Fachrichtung
F Beitragsneutrale Mitversicherung der Nachhaftungsversicherung für die ersten 5 Jahre nach der Berufsaufgabe F Weitreichende Regelung zum Off-Label-Use
IHR MEHRWERT ZUR SPEZIALRECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG F Absicherung des Berufs-VertragsRechtsschutz ab gerichtlicher Geltendmachung (z. B. zur Beitreibung von Patientenhonorar) F Absicherung des Sozial-Rechtsschutzes bei niedergelassenen Ärzten bereits im Widerspruchsverfahren F Absicherung des Wettbewerbs-Rechtsschutzes bei niedergelassenen Ärzten (aktiv und passiv) F Absicherung vermieteter Wohneinheiten zum günstigen Pauschalbeitrag unabhängig von der Brutto-Jahresmiete F Wartezeit nur in den Bereichen Arbeits-Rechtsschutz und Wohnungsund Grundstücks-Rechtsschutz
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN F Fachkompetente individuelle Betreuung F Abstimmung des maßgeschneiderten Exklusivproduktes auf Ihre Bedürfnisse F Weiterentwicklung der Rahmenkonditionen und kontinuierliche Beratung F Schnelle und umfassende Unterstützung und Betreuung im Schadenfall F Professionelle Schadenbearbeitung durch Juristen Die Funk Gruppe wurde 1879 in Berlin gegründet und ist heute der größte eigenständige, inhabergeführte Versicherungsmakler in Deutschland. Rund 1.050 Mitarbeiter sorgen an 33 Standorten in Deutschland und Europa für Kundennähe. Durch unsere fachliche Kompetenz und fundierte Branchenkenntnis können wir Ihnen Risiko- Management-Lösungen anbieten, die genau auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten sind. Dabei kombinieren wir alle traditionellen Tätigkeiten eines unabhängigen Versicherungsmaklers mit modernem ganzheitlichem Risiko-Management.
Mehr erfahren Sie unter: www.FUNKGRUPPE.COM
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Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH Funk Ärzte Service Olga Zöllner Valentinskamp 20 | 20354 Hamburg fon +49 40 35914-0 | fax +49 40 35914-423 e-mail
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Auch die Sonderkonditionen zur Rechtsschutz-Versicherung für angestellte und niedergelassene Ärzte können direkt bei unserem Kooperationspartner, Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH, auf Wunsch angefordert werden. BDR
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter „Mitgliederbereich“ Versicherungs-Rahmenverträge.
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Berufspolitik/Aus den Ländern· Mitteilungen des BDR
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Aus den Ländern
LV Bayern
Neue Notfalldienstregelung für Radiologen in Bayern Ab April sollen auch bayerische Radiologen – vor allem die jüngeren - zum allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst hinzugezogen werden. Verständlicherweise hat dies zu großem Unmut unter den Kollegen geführt. Der gesamte Vorstand ist gegen die Teilnahme der Radiologen und auch aller anderen methodenbezogener Facharztgruppen am hausärztlichen Bereitschaftsdienst. Mit den Radiologen würde zwar vordergründig die Arbeitsbelastung der Hausärzte reduziert, aber dies geschieht zu Lasten des Patienten, weil allgemeinmedizinisch unerfahrene Ärzte diesen Dienst übernehmen müssten. Damit steigen wohl auch die Kosten für das Gesundheitssystem, weil mangels Erfahrung unweigerlich wesentlich häufiger Einweisungen in Kliniken als ultima ratio des „hausärztlichen Radiologen“ folgen würden. Der Unmut besteht auch deshalb, weil eine Befreiung von der Dienstverpflichtung schwierig ist. Waren bisher jedenfalls die Kollegen befreit, die mit Krankenhäusern kooperieren und dort meist auch die Notfallversorgung sicherstellen (früheres sog. Bayern-3-Modell), ist dies jetzt obsolet. Damit handelt die KVB entgegen einer Absprache unseres Vorstandes mit dem Vorstand der KVB. Entsprechende Widersprüche der betroffenen Radiologen weist die KVB nun mit der Begründung zurück, dass das so genannte Bayern-3-Modell nicht mehr bestünde. Dabei zeigt sich in den Motiven ein tendenziöser und neidgeprägter Blick auf die Radiologie - das Wort von „tradierten Wettbewerbsvorteilen“ macht die Runde. Von „lukrativen Verdienstmöglichkeiten“ ist die Rede, ohne überhaupt die konkreten Verpflichtungen aus den Kooperations-
verträgen zur Kenntnis zu nehmen. Aus Sicht Ihres bayerischen Verbandes ist diese rigide neue Haltung der KVB ein Unding, sie bürdet uns eine doppelte Belastung auf. Leider sind die Lösungsmöglichkeiten begrenzt: Nach Rechtsprechung ist die Teilnahme jedes Arztes und Vertragsarztes persönliche ärztliche Pflicht. Diese kann nur durch Stellung eines Vertreters abgelöst werden, es sei denn ein Befreiungstatbestand liegt vor. Eine solche Befreiung wird jetzt mit den Bayern-3Modellen von der KVB negiert, was im Widerspruch zur bisherigen Handhabung steht (s. o.) und vor allem die Nähe zu den Befreiungstatbeständen z. B. von Belegärzten verkennt. Darauf wird in den Klageverfahren hingewiesen, die durch die Fachanwaltskanzlei der Geschäftsführer des BDR Rechtsanwälte Cramer & Henkel, München, für mehrere bayerische Radiologen geführt werden. Die Erfolgsaussichten dieser Verfahren sind allerdings auf Grund der o. a. rechtlichen Vorgaben nicht sicher. Ein eigener fachärztlicher Bereitschaftsdienst der Radiologen wie in den Organfächern ist sicher unrealistisch. Die Bereitschaftsdienstordnung der KVB (BDO-KVB) räumt diese Möglichkeit bisher der Fachgruppe der Augenärzte, Chirurgen/Orthopäden, Frauenärzte, HNOÄrzte und anderen Kollegen ein. Auch im Übrigen hat die KVB sich skeptisch gezeigt, dass ein Bedarf für einen fachärztlichen radiologischen Bereitschaftsdienst besteht. Somit bleibt nur die Möglichkeit zur Abhilfe über die Vertreterlösung: Die KVB stellt momentan einen Vertreterpool auf. Dieser wird im April 2015 wie geplant wohl noch nicht einsatzbereit sein - die KVB ist noch nicht so weit. Zugleich hat die KVB den Obleuten der Bereitschaftsdienstgruppen empfohlen, mit der Einteilung der betroffenen Fachärzte/ Radiologen zum Bereitschaftsdienst (Dienstpläne) noch zu warten. Letztendlich entscheidet darüber aber jeder Obmann selbst.
Aus unserer Sicht ist und bleibt die Vergütung der Vertreter problematisch. Ursprünglich waren keine besonderen Regelungen für die Vergütung der Vertretung im Bereitschaftsdienst vorgesehen (vgl. das Informationsschreiben zu den Zuordnungsbescheiden an die Betroffenen), sondern jeder Radiologe sollte selbst mit seinem Vertreter die Vergütung vereinbaren. Ein Wettbewerb um die Vertreter und ein florierender Vertretermarkt mit Wildwuchsfolge wären die Folge. Dagegen setzt sich der LV seit geraumer Zeit für eine angemessene Handhabung bzw. einheitliche Regelung für die Vertretervergütung ein. Um nicht in einen Strudel an überteuerten Vertreterdiensten im Zuge der attraktiven „Nachfragesituation“ für die Vertreter zu geraten, ist unsere Empfehlung, einen Tarif zu vereinbaren, der die Honorare aus den Diensten berücksichtigt: Ein Wochentag-Dienst soll also mit maximal 150 – 200 Euro vergütet werden. Die Honorareinkünfte aus der Diensttätigkeit stehen dem Radiologen zu. Auch von der KVB gibt es dazu Neues: So soll die Vertretervergütung künftig doch geregelt einheitlich werden. Der Vertreter soll mit der KVB selbst einen Vertrag über die vertretungsweise Leistungserbringung abschließen. Aber auch hier heißt es noch abwarten, wie am Ende diese Regelung wirklich aussieht. Der Verband wird darauf achten, dass sich die VertreterÄrzte ihre Dienste nicht nur von der KVB vergüten lassen, sondern noch zusätzlich von den zu vertretenden Niedergelassenen einen unangemessenen on-top-Bonus kassieren. Das Zynische daran wäre, dass mit den Radiologen genau die Facharztgruppe bestraft wird, die derzeit als einzige Facharztgruppe durch Ihre ärztliche Tätigkeit im GKV-Sektor Verluste einfährt, weil bereits seit Einführung des RLV die Kosten in der radiologischen GKV-Versorgung höher sind als die Erlöse! Nota bene: Sofern ein Kollege ohne eigene Zulassung Dienst macht, haften wir Radiologen für dessen ärztliche Tätigkeit! Der Radiologe 3 · 2015
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Aus den Ländern/In aller Kürze/Rezensionen · Mitteilungen des BDR Wir müssen dem „Vertreter“ ein Dienstzimmer zur Verfügung stellen, z.B. die radiologische Praxis. Der Landesverband wird sich weiter für einheitliche Vergütung im Umlageverfahren einsetzen, damit diese auch wirklich kommt. Betroffene Kollegen sollen sich bitte an uns wenden, um ein abgestimmtes Verfahren zu gewährleisten. Dr. med. Rudolf Conrad Ingolstadt
RA Udo Cramer München
Baden-Württemberg Am 6.2.2015 trafen sich die Baden-Württembergischen Mitglieder des BDR im Kongresszentrum Karlsruhe zur Neuwahl des zurückgetretenen Vorsitzenden (s. DER RADIOOGE 2015, S. 164). Die Versammlung sprach sich einstimmig für eine Neuwahl des gesamten Vorstandes aus. Nach dessen Rücktritt wurde der Vorstand unter Begleitung des Wahlleiters RA und Geschäftsführer des BDR insgesamt neu gewählt. Alle Kandidaten wurden ohne Gegenstimmen mit jeweils einer Enthaltung wie folgt gewählt: Vorsitzender: Dr. Julian Köpke Stellvertreter: Dr. Andreas Strohmaier 3 weitere Vorstandsmitglieder: Stefan Leutzbach, Prof. Claus Claussen, Prof. Christian Plathow.
standsmitglied Stefan Leutzbach eine kurze Zusammenfassung der letzten Tätigkeiten und Vorhaben. Die Aufgaben werden auf mehrere Schultern verteilt: Terminiert ist ein Gespräch mit dem KV-Vorstand Dr. Metke am 21.4.2015. Prof. Claussen wird sich um die Neuerung der ASV kümmern. Die PRT Studie ist angelaufen und erste Patienten sind eingeschlossen. Für die Overhead-Erhebung wurde geworben. Dr. med. Dipl.-Phys. Julian Köpke Bruchsal
RA Udo Cramer München
Am Schluss der Sitzung gaben die alten Vorstandsmitglieder und das neue Vor-
In aller Kürze
Buddha-Statue entdeckt In der rund 1000 Jahre alten Buddha-Statue konnten Forscher mittels Computertomographie einen Mönch aus China identifizieren (Drents Museum). Die Figur ist mit goldener Farbe angemalt, sie sitzt in buddhistischer Meditationshaltung und lächelt sanft. Doch hinter dem Antlitz der bis zu 1000 Jahre alten Buddha-Statue verbirgt sich in Wahrheit die Mumie eines chinesischen Mönchs! Die Statue kam im Rahmen einer Wanderausstellung erstmals nach Europa, bis vor kurzem befand sie sich im niederländischen Drents Museum in Asseln. Derzeit wird sie im Naturkunde-Museum von Budapest (Ungarn) der Öffentlichkeit präsentiert.
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Der Radiologe 3 · 2015
Die menschlichen Überreste entdeckte Erik Bruijn, Buddhismus-Experte aus Holland, bereits 1997. Doch erst im vergangenen Dezember unterzog ein Team von Forschern die Buddha-Statue im Meander Medical Centre von Amersfoort einer Computertomographie.
Die Forscher vermuten, dass sich der Mönch während einer langanhaltenden Meditation selbst mumifiziert hat. Link www. Drentsmuseum.nl (sl)
Rezensionen
Im März stellen wir Ihnen drei medizinische und zwei gesundheitspolitische, bzw. für das Praxismanagement, interessante und auch empfehlenswerte Bücher vor. Bone Marrow MRI wird als aufschlussreiche Lektüre für KollegInnen mit Vorkenntnissen bewertet. Social Media erhält eine Lese- und Kaufempfehlung weil es „gezielt auf die Fragestellungen innerhalb einer Arztpraxis eingeht“. Ultraschalldiagnostik in Pädiatrie u. Kinderchirurgie – bereits in der 4. Auflage wird empfohlen, da sich dort neben den Standardkapiteln auch einige Neuerungen finden. Klinische Osteologie ist als interdisziplinär ausgerichtetes Buch allen zu empfehlen, die genau zu diesem Ansatz Wissenswertes erfahren möchten. Qualität 2030, Strategie für das Gesundheitswesen – ein Buch, welches dem Lesenden das Schlagwort „Pay for Performance“ näher bringt. Weitere interessante Buchbesprechungen – von KollegInnen für KollegInnen – finden Sie auf unserer Webseite unter Informationen – Rezensionen. Sabine Lingelbach
Bone Marrow MRI – A Pattern-Based Approach
Lia Angela Moulopoulos, Vassilis Koutoulidis 172 Seiten, Springer; 2015, Sprache Englisch, ISBN-10: 8847053153, 127,30 €
Für das Wochenende habe ich mir die Lektüre von Bone Marrow MRI vorgenommen, ein schmaler Band von knapp 170 Seiten mit dem Untertitel „A patternbased approach“. Im ersten Kapitel werden Anatomie, Funktion, Konversion und Rekonversion, im zweiten die Pulssequenzen inkl. Chemical Shift und Diffusion Imaging abgehandelt. Im dritten Kapitel über das normale Knochenmark kommen die systematische Darstellung und Dokumentation der Knochenmarkreifung an Hand von Aufnahmen und Skizzen zu kurz. Im vierten Abschnitt werden die pathologischen Muster fokal – kleinfleckig – diffus – regional beschrieben und nach Maßgabe der T1-Signalintensität stratifiziert (signalreich, signalarm, signalfrei). Die Kriterien für das durch Rekonversion von Fettmark in hämatopoetisches Mark hervorgerufene hypointense diffuse Muster muss man sich aktiv zusammensuchen, im Übrigen
ist das Kapitel ein gelungener Einstieg in den Pattern-approach. Die nächsten Kapitel widmen sich ausführlich dem fokalen und diffusen Muster und dem Knochenmarködemmuster. Es folgen die Differentialdiagnose benigne vs. maligne Frakturen und posttherapeutische Veränderungen. Der abschließende Quick guide gibt eine zweiseitige Zusammenfassung. Das Buch ist gut geschrieben, mit didaktisch gutem Bildmaterial ausgestattet und lässt sich in einem Zug durchlesen. Wer die normale Knochenmarkreifung nicht drauf hat, benötigt eine ergänzende Informationsquelle. Der systematische Ansatz ist gut heraus gearbeitet und lässt sich in der klinischen Arbeit unmittelbar umsetzen. Eine Online-Version fehlt leider.
Prof. Dr.med. Dr.h.c. Johannes C. Böck München
Der Radiologe 3 · 2015
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Rezensionen · Mitteilungen des BDR
Social Media für die erfolgreiche Arztpraxis
Marc Däumler, Marcus M. Hotze, 307 Seiten, Springer; 2015, ISBN-10: 3642370721, 39,99 € Wenn Sie sich dieses Buch zulegen, um sich mit den klassischen Vorurteilen über Social Media und Marketing zu konfrontieren, so ist dieses Buch genau das Richtige für Sie. Wie das Vorwort schon selbst sagt: „bei Youtube schaut man Musikvideos und auf Facebook tummeln sich vornehmlich Teenager, die überwiegend unbedeutenden Schwachsinn mitteilen; der typische Social-Media Nutzer ist weiblich und unter 18 Jahre alt.“ All diese Vorurteile werden innerhalb der klar strukturierten Kapitel beleuchtet, widerlegt oder bestätigt. Doch was zeichnet dieses Buch besonders aus? Endlich ein Schriftstück, welches gezielt auf die Fragestellungen innerhalb einer Arztpraxis eingeht. Es beantwortet die alltäglichen Fragen, welche den unerfahrenen oder gar ablehnenden Arzt, Nutzer, oder denjenigen, welcher es „einfach mal machen soll“ beschäftigen. Die Einführung verspricht genau das, was sie sein soll: eine Einführung. Leicht verständlich, kritisch und hinterfragend werden Begriffe wie „PR“ sowie Fragen, welche sich daraus resultie-
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Der Radiologe 3 · 2015
rend bündig stellen, beleuchtet und beantwortet. Welche Bestandteile gehören überhaupt zu der gesamten PR-Maschinerie; benötige ich als Arztpraxis ein Corporate Design, welches sich dann am besten noch auf meiner Internetseite widerspiegelt? Die relevanten PR-Möglichkeiten als Arztpraxis werden kurz, knapp und doch umso verständlicher dargestellt und erklärt. Dieses Buch schafft den Spagat, Ihnen aufzuzeigen was Sie benötigen, es Ihnen zu erklären und ob Sie es überhaupt dürfen. Es beruhigt den interessierten Leser, schon auf der ersten Seite den Begriff HWG zu finden, denn nur zu wissen und zu erwähnen, dass es das Heilmittelwerbegesetzt gibt, reicht diesem Buch und seinen Verfassern nicht. In den folgenden Kapiteln werden Sie immer wieder auf die Formulierung „Was rät der Anwalt dazu?“ treffen. Dieses Buch berücksichtigt endlich einmal das HWG, es ist keine reine Aufzählung von allen Kanälen der PR-Möglichkeiten und der Aussage, dass Sie alles sofort umsetzen müssen. Die Verfasser zeigen Ihnen ganz klar, was Sie dürfen und von welchen Bereichen Sie rein aus juristischer Sicht besser die Finger lassen sollten. Wenn Sie sich nun dazu entschlossen haben, Ihre Praxis im Internet zu präsentieren, liefert Ihnen dieses Buch pro Kapitel eine detaillierte Anleitung. Von der bebilderten Facebook-Anmeldung, über die Eingabe eines Impressums bis hin zu der irgendwann notwendigen Delegation der Facebook-Pflege, denn je nach Anspruch werden Ihnen zwei Varianten vorgeschlagen – Speed oder Perfekt – abhängig davon, wie Ihr Zeitbudget aussieht. Die einzelnen Kapitel über Facebook, Twitter, die angsteinflößenden Bewertungsportale, Google+ sowie am Ende Youtube und Xing, sind detailliert und leicht verständlich geschrieben. Dieses Buch erklärt Ihnen nicht nur in Wort und Schrift die entsprechende Anmeldung, das „Posten“ und Einrichten der jeweiligen Profile, auch bebilderte Anleitungen geben dem Neuling eine wunderbare Einstiegshilfe. Es werden Fauxpas und Tabus aufgezeigt, so dass Sie sich am Ende sicher sein
können, dass ein OP-Tisch definitiv nicht das passende Titelbild Ihrer FacebookSeite ist, auch wenn Sie jeden Tag operieren. Nicht alle aus ärztlicher Sicht vielleicht verständliche Zusammenhänge sind am Ende für Ihren Patienten und schlussendlich für den Kunden förderlich. Dieses Buch erklärt Ihnen Schritt für Schritt, welche „Posts“ auf Twitter geeignet sind und welche nicht. Was Sie erwähnen sollten und welches Thema Sie besser auslassen sollten. Das Angenehme ist, dass Ihnen während sämtlicher Erklärungen, Hilfestellungen und Tipps immer der „Anwalt im Nacken sitzt“ und Ihnen klarmacht, dass Sie Arzt sind und durch das HWG reglementiert werden. Zusammenfassend ist dieses Buch ein idealer Leitfaden für Einsteiger, es bietet Ihnen zahlreiche Checklisten zur Vorbereitung, Umsetzung und wie Sie am Ende Ihren Erfolg kontrollieren können. Im Gegensatz zu vielen andern „PRSocial-Media Büchern“ wird hier endlich einmal auch die juristische Seite beleuchtet und das HWG mit einbezogen, so dass auch der etwas distanzierte oder kritische Leser am Ende seinen Patienten über seine Facebook-Seite ein angenehmes Wochenende wünschen kann. Dr. Christoph Labisch Herne
Ultraschalldiagnostik in Pädiatrie und Kinderchirurgie Kinderorthopäden und Kinderurologen ein dienlicher Begleiter.
Didaktische Qualität/Aufbau Der Aufbau des Buches, sortiert nach Organbereichen, mit anatomischen Skizzen und jeweils immensem Bildmaterial sowohl der Normalbefunde als auch der entsprechenden Pathologien ist großartig. Zudem ist das Buch gespickt mit kleinen Videosequenzen, die ohne großen Aufwand heruntergeladen werden können und die Pathologie noch eindrücklicher darstellen. Die Bildqualität ist zudem durch alle Kapitel exzellent.
Preis-Leistungsverhältnis Karl-Heinz Deeg, Volker Hofmann, Peter F. Hoyer 1.280 Seiten, Thieme Verlag, 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2014, ISBN-10: 3131009543, 249,99€
Inhalt Das vorliegende Buch ist die nunmehr 4. überarbeitete Auflage des Standard-Lehrbuchs der Ultraschalldiagnostik von Kindern. Es liefert Basiswissen für Einsteiger ebenso wie spezielles Fachwissen für langjährige Ultraschallexperten. In der vorliegenden Neuauflage wird wieder ein besonderes Kapitel der Herzdiagnostik gewidmet. Zudem wurden Themen wie die Lymphknotensonographie, die Elastographie, Kontrastmitteluntersuchungen und Artefakte neu aufgenommen.
Das vorliegende Buch ist zwar kein Schnäppchen, aber das Preis-LeistungsVerhältnis stimmt.
Fazit Ein grandioses Buch. Glückwunsch an die Herausgeber. Mit dieser 4. Auflage ist ihnen ein exzellentes, umfangreiches, aber noch lesbares Lehrbuch/Nachschlagewerk gelungen. Ich kann das Buch sowohl Einsteigern als auch erfahrenen Ultraschallern wärmstens empfehlen. Maren Asmussen Karlsruhe
Zielgruppe Das Buch richtet sich an alle Ärzte, die mit Ultraschalluntersuchungen von Neugeborenen bis hin zu Jugendlichen konfrontiert werden. Hierbei hilft es sowohl dem Anfänger als auch dem fortgeschrittenen Ultraschaller als Lehr- oder Nachschlagewerk. Somit ist es allen Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderradiologen,
Stellenanzeigen finden Sie auf unserer Webseite www.radiologenverband.de Für Mitglieder ein kostenloser Service
Impressum BDR Herausgeber Berufsverband der Deutschen Radiologen, Träger der Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie, zusammen mit der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG) sowie der Qualitäts-Ring-Radiologie gGmbH Verantwortlich Dr. Helmut Altland, München Redaktion Dipl.-pol. Sabine Lingelbach (sl), Berlin Udo H. Cramer (uc), München Dr. Helmut Altland (ha), München Dr. Klaus Hamm (kh), Chemnitz Weitere Autoren Dr. med. Rudolf Conrad, Landesvorsitzender Bayern, Ingolstadt Dr. med. Dipl.-Phys. Julian Köpke, Landesvorsitzender Baden-Württemberg, Bruchsal Cartoon www.atelier-x-ray.de
Beiträge, die nicht als Stellungnahme des Berufsverbandes gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers dar.
Nordwesten von Brandenburg Nachfolger(in) für radiologische Einzelpraxis gesucht Geboten Sehr gute Work-Life-Balance (4 TageWoche) Konkurrenzlose Lage (gesperrter Bezirk) Überdurchschnittlicher Leistungsumfang Überdurchschnittliche Ertragslage Gute Verkehrsanbindung, insbesondere nach Berlin Alle Schulen vor Ort Gesucht Kollege oder Kollegin, die nach einer Einarbeitungszeit im Angestelltenverhältnis gleitend die Praxis zum Sommer 2016 übernimmt. Bisher werden konventionelles Röntgen, Sono und CT angeboten. Eine Raumreserve für MR ist vorhanden. Bei Interesse bitte Kontaktaufnahme über 0172 4057 468. Näheres finden Sie im Stellenmarkt. Der Radiologe 3 · 2015
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Rezensionen · Mitteilungen des BDR
Klinische Osteologie Entstehung, Diagnostik, Prävention und Therapie aller Knochenerkrankungen nik und Praxis in Diagnostik und Therapie von Knochenkrankheiten interessiert sind, genannt werden Orthopädie, Unfallchirurgie, Innere Medizin, Physikalische Medizin, Gynäkologie, Onkologie, Radiologie, Labormedizin, Pathologie und nicht zuletzt Allgemeinmedizin.
Inhalt /Didaktik
Reiner Bartl, 360 Seiten, 1. Auflage 2014, Thieme-Verlag, ISBN-10: 3131701617, 99,99 €
Faszination Knochen „Bone is everybody´s business!“, so lautet die zentrale Botschaft, die Reiner Bartl seinen Lesern mit dem vorliegenden Buch vermitteln möchte, die Faszination für das Skelett, das weitaus größte Organ unseres Körpers. Man nimmt Reiner Bartl die eigene Begeisterung ab, die ihn dazu gebracht hat, „zum Schluss, gegen Ende seiner klinischen Laufbahn“ dieses Buch zu schreiben. Bartls Ansatz ist ein interdisziplinärer, und er fordert im Ergebnis nichts weniger als die eigene Facharztanerkennung für das Fach „Klinische Osteologie“, gleichberechtigt zwischen klassischen Fächern wie Kardiologie und Nephrologie. Und nach der Lektüre des Buches kommt Verständnis auf für diese Forderung.
Kurzbeschreibung / Zielgruppe Ein praxisrelevantes Werk zum Thema Knochenkrankheiten. Das Buch richtet sich an Ärzte aller Fachrichtungen, die an einer interdisziplinären Arbeit in Kli-
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Der Radiologe 3 · 2015
Das vorliegende Buch vermittelt einen breiten Überblick über Diagnostik und Therapie in der klinischen Osteologie. Nach einem einleitenden Kapitel über Struktur und Architektur des Skeletts, Wachstum, Umbau und Altern des Skeletts, Regulation des Knochenumbaus und Mineralstoffwechsels gibt der Autor einen Überblick in Einteilung, Diagnostik und Therapie von Knochenkrankheiten. In den folgenden Kapiteln nähert sich Bartl den Knochenkrankheiten aus unterschiedlichen Blickrichtungen: systemische Knochenkrankheiten, lokale Knochenkrankheiten, „Organe / Gewebe und Kochen“, Frakturen, „Tumor und Knochen“, „Medikamente / ionisierende Strahlen und Knochen“, usw.. Sämtliche relevanten Krankheitsbilder werden genannt und kurz, teilweise sehr kurz abgehandelt. Das Buch ist verständlich strukturiert, ein sehr gutes Register erleichtert die Orientierung. Das Bildmaterial ist gut, die Graphiken sind sehr gut. Das radiologische Bildmaterial ist ausreichend und schlüssig. Viele Tabellen mit StadienEinteilungen erhöhen die Übersichtlichkeit. Info-Boxen und Zusammenfassungen heben die wichtigsten Informationen hervor. Ein modernes Lehrbuch. Bei der Lektüre fällt jedoch auch einzelner Ballast auf, der in einer neuen Auflage entfernt werden könnte, um damit Platz für die etwas umfangreichere Darstellung einzelner Krankheitsbilder zu schaffen: Relativ umfangreiche Ausführungen über das Prozedere im Umgang mit Kontrastmitteln (u.a. Prophylaxe der kontrastmittelinduzierten Nephropathie und Prophylaxe der jodinduzierten Thyreotoxikose im CT oder Prophylaxe der
kontrastmittelinduzierten nephrogenen systemischen Fibrose bei gadoliniumhaltigen Kontrastmitteln) sind den Radiologen anderweitig gut bekannt und haben wenig mit dem eigentlichen Thema des Buches zu tun. Lange Listen von histomorphometrischen Werten von Knochen und Knochenmark haben offensichtlich direkten Eingang aus Veröffentlichungen in das Lehrbuch gefunden und sind sicher nicht nur für Radiologen zu detailliert.
Preis Der Preis ist mit 99,99 € korrekt.
Beurteilung Der Radiologe ist nicht primäre Zielgruppe des Buches, das muss man in der Bewertung des Buches verstehen. Wer sich ausschließlich über die Radiologie typischer Krankheitsbilder in der Osteologie informieren möchte, wird von dem Buch enttäuscht sein und sich wieder den Standardwerken von Prof. Freyschmidt zuwenden. Für die Beurteilung von Untersuchungen zur Bestimmung der Knochendichte bleibt das kleine Taschenbuch von Prof. Bartl „Osteoporose: Prävention, Diagnostik und Therapie“ erste Wahl. Hier liefert das vorliegende Buch keinen Mehrgewinn. Reiner Bartl gelingt es aber, seine Faszination am Fachgebiet der klinischen Osteologie zu transportieren und ermöglicht einen guten Einblick in die komplexen Zusammenhänge von Physiologie und Pathologie des Skelettsystems sowie einen Überblick über die verschiedenen Krankheitsbilder und die therapeutischen Optionen in der Osteologie. So mag er am Ende sein Ziel erreichen, „das Interesse für das Organ „Knochen“ zu wecken, den Blick für krankhafte Entwicklungen des Skeletts zu schärfen und den Mut zu einer konsequenten Behandlungsbereitschaft zu stärken“. Dem Radiologen ermöglicht es dann einen Blick über seinen Tellerrand mit einem besseren Ver-
ständnis der eigentlichen diagnostischen Arbeit im klinischen Kontext. So verstanden, schließt das Buch eine wichtige Lücke auf dem Buchmarkt. Dieses thematisch wichtige Buch wird ab Auflage 2. sicher richtig gut und seinen festen Platz als Standard-Übersichtswerk in der klinischen Osteologie einnehmen.
Dr. med. Till Wiese Hamburg
Qualität 2030, Die umfassende Strategie für das Gesundheitswesen
M. Schrappe, 400 Seiten, MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 1.Auflage, 2014, ISBN-10: 3954661403, 64,95 €
„Pay for Performance“- Qualitätsorientierte Vergütung Die neue Zauberformel für das Gesundheitssystem? Die Lösung? Jeder in der Gesundheitsbranche Tätige hat diesen „An-
glizismus“ in letzter Zeit des Öfteren vernommen. Unbestritten ist das durch das deutsche DRG-System viele Fehlanreize gesetzt werden. Ob tatsächlich, wie eingangs extrapoliert, Deutschland so erhebliche Defizite in der medizinischen Qualität aufweist, wird auch im Verlauf des Buches nicht bewiesen. Eindeutig ist jeder Therapiefehler einer zu viel der in der Zukunft deutlich reduziert werden sollte. Um die Qualität im deutschen Gesundheitssystem zu verbessern wird in diesem Buch eine umfassende Strategie aufgezeigt. Vorbild soll ich hier wieder einmal die USA sein, mit ihren Programmen „Value-based performance“ und „Premier Hospital Quality Incentive Demonstration Projekt“. In diesem Zusammenhang wird dabei auch auf die Kosten von nosokomialen Infektionen eingegangen insbesondere durch die Erhöhung der stationären Verweildauer. Allein hier entstehen im deutschen Gesundheitssystem grob interpoliert 1,5 Milliarden € Zusatzkosten. Im Weiteren werden in dem Buch die Voraussetzungen für die Qualitätsmessung beschrieben und die damit verbundenen Probleme eruiert. Es wird auf Instrumente der Qualitätsverbesserung, -messung und Bestimmung eingegangen. Kontinuierlich werden Beispiele aus den USA
angeführt. Es wird klar formuliert, welche grundlegenden Reformansätze erforderlich sind und wie diese in unser bestehendes medizinisches Gesundheitssystem eingeführt werden können. Der Schwerpunkt wird hierbei auf die Bedeutung der qualitätsbezogenen Vergütung gelegt. Zu einem umfassenden Qualitätsansatz gehören grundlegende Qualitätsreformen, die nicht von heute auf morgen umgesetzt werden können. Das Buch“ Qualität 2030“ (Analog zur Agenda 2030) soll dazu einen realistischen Zeitrahmen mit Reformansätzen aufzeigen. Das Werk richtet sich am ehesten an Experten oder an die Entscheider im Gesundheitswesen. Vereinzelt erleichtern Diagramme das Verständnis. Insgesamt handelt es sich um ein komplexes Buch, welches das Thema aus dem Bereich Gesundheitsmanagement umfangreich beleuchtet. Interessant sind die 55 Empfehlungen im Schlussteil des Buches, welche teils eine gute Verknüpfung zum klinischen Alltag herstellen. Jens Miller Starnberg
Der Radiologe 3 · 2015
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BDR-Adressen · Mitteilungen des BDR BDR-Vorstand Vorsitzender Dr. Helmut Altland BDR, August-Exter-Straße 4 81245 München Tel: 0 22 41/89 957 66 Fax: 0 22 41/89 957 64
[email protected] 1. stellvertretender Vorsitzender Prof. Dr. Bernd Hamm Institut für Radiologie, Charité Charitéplatz 1 10117 Berlin Tel: 0 30/4 50 52 70 31 Fax: 0 30/4 50 52 79 11
[email protected] 2. stellvertretender Vorsitzender Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124 09122 Chemnitz Tel: 03 71/22 01 82 Fax: 03 71/2 78 04 10
[email protected] Schriftführer Dr. Detlef Wujciak Niemeyer-Straße 23 06110 Halle/Saale Tel: 0345/6 14 00 Fax: 0345/61 40 21 0
[email protected]
BDR-Landesverbände Kassenführer Dr. Ulrich Wezler Kaiser-Wilhelm-Straße 7 31134 Hildesheim Tel: 05121/88 02 30/88 02 28
[email protected] Vorstandsmitglied Prof. Dr. med. Hermann Helmberger Klinikum Dritter Orden Zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin Menzinger Straße 44 80638 München Tel. 089 1795-2901 Fax 089 1795-2903
[email protected] Vorstandsmitglied Dr. Hans-Jürgen Romahn Rosenauer Straße 27a EsCo II 96450 Coburg Tel: 0 95 61/23 10 00 Fax: 0 95 61/23 10 069
[email protected]
BDR-Vertretungen
Länderausschuss
Geschäftsstelle August-Exter-Straße 4 81245 München Tel: 0 89/89 62 36 10 Fax: 0 89/89 62 36 12
[email protected] www.radiologenverband.de
Dr. Andreas Bollkämper Schloßgarten 5 22041 Hamburg Tel: 0 40/3 00 60 60 Fax: 0 40/3 00 60 650 laenderausschuss@radiologen verband.de
Geschäftsführer Rechtsanwalt Dipl. Kfm. Udo H. Cramer Rechtsanwalt Markus Henkel
QRR-Geschäftsstelle
Büro Berlin Redaktion Dipl.-pol. Sabine Lingelbach Robert-Koch-Platz 9, 1. OG 10115 Berlin Tel: 030/28 04 56 10 Fax: 030/28 04 56 12
[email protected]
August-Exter-Straße 4 81245 München Tel: 0 89/89 62 36 10 Fax: 0 89/89 62 36 12
Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie Vorsitzende des Direktoriums: Prof. Dr. M. Uder, Erlangen, Vorsitzender in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Jürgen Freyschmidt, Bremen Dr. Helmut Altland, München, Stellvertretender Vorsitzender Anschrift: Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel.: 0 30/91 60 70 15, Fax: 0 30/91 60 70 22, E-Mail:
[email protected], Internet: www.drgakademie.de
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Der Radiologe 3 · 2015
Baden-Württemberg Dr. med. Dipl.-Phys. Julian Köpke Radiologische Gemeinschaftspraxis Styrumstraße 10, 76646 Bruchsal Telefon 07251 9325445, Fax 03212 125 1426
[email protected] Bayern Dr. Rudolf Conrad Diagnosticum Ingolstadt Levelingstr. 21 85049 Ingolstadt Tel. 0841- 490 39 250 Fax 0841- 490 39320
[email protected] Berlin Dr. Bernd Reichmuth MVZ Am Studio Albert-Einstein-Straße 2 12489 Berlin Tel: 0 30/62 90 70 10 Fax: 0 30/62 90 70 11
[email protected] Brandenburg Dr. Frank Schniewind Friedrich-Ebert Straße 6a 19322 Wittenberge Tel: 03877/79 935 Fax: 03877/79 444
[email protected] Bremen/Bremerhaven Dr. Stefan Neumann Schwachhauser Heerstraße 54 28209 Bremen Tel: 04 21/84 13 13 0 Fax: 04 21/84 13 13 84
[email protected]
Nordrhein PD Dr. med. Alexander Stork Röntgeninstitut Düsseldorf Kaiserswerther Str. 89 40476 Düsseldorf Tel: 0211/49669 1000 Fax: 0211/49669 1009
[email protected] Rheinland-Pfalz Dr. Wolfram Schaeben Emil-Schüller-Straße 33 56068 Koblenz Tel: 0261/13 000 0 Fax: 0261/13 000 15
[email protected] Saarland Dr. Christoph Buntru Vaubanstraße 25 66740 Saarlouis Tel: 0 68 31/48 88 20 Fax: 0 68 31/12 14 02
[email protected] Sachsen Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124 09122 Chemnitz Tel: 0371/22 01 82 Fax: 0371/27 80 410
[email protected] Sachsen-Anhalt Dipl.-Med. Regina Aisch Radiologische Gemeinschaftspraxis Gerikestraße 2 – 4 39340 Haldensleben Tel. 03904 72392 Fax 03904 499183 Email
[email protected]
Hamburg Dr. Andreas Bollkämper Schloßgarten 5 22041 Hamburg Tel: 0 40/30 06 06 0 Fax: 0 40/30 06 06 50 lv.hh@ radiologenverband.de
Schleswig-Holstein Sönke Schmidt MVZ Prüner Gang Prüner Gang 16-20 24103 Kiel Tel. 0431-97447-0 Fax 0431-97447-115
[email protected]
Hessen Dr. Norbert Schmidt Gerloser Weg 20 36039 Fulda Tel: 06 61/9 02 95 40 Fax: 06 61/9 02 95 24
[email protected]
Thüringen Dr. Michael Herzau Zeitzer Straße 20 07743 Jena Tel: 0 36 41/35 80 00 Fax: 0 36 41/35 80 22
[email protected]
Mecklenburg-Vorpommern Dr. Klaus-H. Schweim Marienstraße 2-4 18439 Stralsund Tel.: 0 38 31/35 32 00 Fax: 0 38 31/25 82 70
[email protected]
Westfalen-Lippe Prof. Dr. Detlev Uhlenbrock Wilhelm-Schmidt-Straße 4 44263 Dortmund Tel: 02 31/9 43 36 Fax: 02 31/9 43 37 90
[email protected]
Niedersachsen PD Dr. Jens-Holger Grunert Georgstraße 16 30159 Hannover Tel: 05 11/12 37 170
[email protected]