Monatsschr Kinderheilk 2006 · 154:90–110 DOI 10.1007/s00112-005-1290-3 © Springer Medizin Verlag 2006
Redaktion Prof. Dr. med. M. Weiß, Köln Univ. Doz. Dr. A. Zoubek, Wien
ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE
Inhalt Neuer Rubrikleiter der MOKI
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102. Jahrestagung der DGKJ
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Protokoll der Mitgliederversammlung der DGKJ
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Neufassung der Satzung der DGKJ
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Kinderarzneimittel: Ärzte und Industrie wollen an einem Strang ziehen
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Zum 60. Geburtstag von Herrn Prof. Dr. J. Ehrich
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Preisausschreibungen
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Kongresskalender, Preisverleihungen,Personalia
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Geburtstage
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Aufnahmeanträge
Prof. Dr. Michael Weiß
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Geschäftsstelle der DGKJ Wir sind für Sie wie folgt erreichbar: Eichendorffstraße 13 · D-10115 Berlin Tel.: +49 / 30 / 308 77 79-0 Fax: +49 / 30 / 308 77 79-99 E-Mail:
[email protected] Internet: www.dgkj.de
Geschäftsstelle der ÖGKJ für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung Wir sind für Sie wie folgt erreichbar: Mag. Claudia Fabisch Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz Auenbruggerplatz 30 A-8036 Graz Tel.: +43 (0) 316 385 20 61 Fax: +43 (0) 316 385 33 00 E-Mail:
[email protected] Internet: www.docs4you.at
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Vorgestellt: neuer Rubrikleiter der MOKI
Monatsschrift Kinderheilkunde 1 · 2006
9 Prof. Dr. Michael Weiß
D
ie Monatsschrift Kinderheilkunde hat einen neuen Leiter der Rubrik „Mitteilungen“: Zum 1. Januar 2006 hat Prof. Dr. Michael Weiß aus Köln diese Aufgabe übernommen. Er ist Mitherausgeber der Leitlinien der DGKJ, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der MOKI und wurde auf der 101. Jahrestagung in Bremen zum Schatzmeister der Gesellschaft ab 1. Januar 2007 gewählt. Prof. Weiß war von 1984 bis 2000 in München tätig, zuletzt im Dr. von Haunerschen Kinderspital. Im Jahr 2000 wechselte er an die Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin am Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße in Köln, deren Ärztlicher Direktor er seit nunmehr fünf Jahren ist. In den Jahren 2001 und 2004 war er überdies Leitender Arzt der Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Prof. Weiß war zwei Jahre an der Harvard Medical School in Boston (USA) tätig. Er habilitierte sich an der Medizinischen Fakultät der Universität München mit dem Thema „Zytokine und Zytokinrezeptoren“.
Julia Bathelt DGKJ-Geschäftsstelle
Mitteilungen
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin 102. Jahrestagung vom 14. bis 17. September 2006 in Mainz gemeinsam mit 44. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie 58. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin 28. Tagung der Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger
Tagungsort: Campus der Johannes GutenbergUniversität Mainz
Berufsverband der Kinderkrankenschwestern und -pfleger
Tagungs-Schwerpunkt:
Elfriede Zoller Stellv. Vorsitzende des BeKD e.V. Hannover
Prävention in Kinder- und Jugendmedizin Vorläufiges Programm*
Kongress-Sekretariat DGKJ: Priv.-Doz. Dr. Rolf Beetz, Sabine Michels Universitäts-Kinderklinik Mainz Langenbeckstr.1, 55131 Mainz Tel.: 06131 / 17-3519, Fax: 06131 / 17-6426 Email :
[email protected]
Homepage: www.kinderaerztekongress-mainz-2006.de
Tagungspräsidenten Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin: Prof. Dr. Fred Zepp Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Mainz
Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) Prof. Dr. Felix Schier Klinik für Kinderchirurgie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) Dr. Helmut Peters Landeskrankenhaus (AöR) Kinderneurologisches Zentrum des Landes Rheinland-Pfalz, Mainz
Fachausschuss Kinderkrankenpflege der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin Prof. Dr. Hermann Schulte-Wissermann Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Krefeld
8 Das Logo der Jahrestagung 2006 – nach einer Skulptur vor der Mainzer Kinderklinik
Kongress-Organisation: m:con Daniela Ruckriegel Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim Tel.: 0621 / 4106-137, Fax: 0621 / 4106-207 Email:
[email protected]
Anmeldung wissenschaftlicher Beiträge ausschließlich via Internet über die Kongress-Homepage: www.kinderaerztekongress-mainz-2006.de Einsendeschluss: 01. Mai 2006 Die Freischaltung der Abstract-Eingabeseite im Internet erfolgt voraussichtlich am 15.02.2006.
F Donnerstag, 14. September 2006 Kurse und Vorseminare Neurologische Untersuchungstechniken in Kinder- und Jugendmedizin Endoskopie-Kurs Einführung in Klinische Studien in der Pädiatrie: Planung, Durchführung, Auswertung und Publikation Methoden epidemiologischer Forschung Lysosomale Speichererkrankungen – Interaktiver workshop mit Betroffenen und ihren Familien Paediatric Basic Life Support (PBLS): Primäre Reanimation nach den neuen ILCOR-Richtlinien Grundlagen gesunder Ernährung im Säuglings- und Kindesalter DGKCH: Laparoskopie bei Kindern DGSPJ: Vorausschauende Beratung junger Eltern („Frühe Prävention und Gesundheitsförderung“)
F Freitag, 15. September 2006 Prävention - Grundlagen und Konzepte Prävention – eine gesellschaftliche Herausforderung *zahlreiche Sitzungen für angemeldete (freie) Vorträge und geplante Sitzungen kooperierender Arbeitsgruppen und Gesellschaften sind in dieser Aufstellung noch nicht aufgeführt. Monatsschrift Kinderheilkunde 1 · 2006
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Genetische Determinierung von Gesundheit und Krankheit Prävention von „Zivilisationskrankheiten“ – wie früh muss sie beginnen? Ziele und Strategien pränataler Prävention Neonatales Screening – ein wirksames Instrument zur Prävention? „Evidenz-basierte“ Prävention: Welche Präventivkonzepte sind gesichert? Prävention von Komplikationen in der Früh- und Neugeborenen-Intensivmedizin Präventionsstrategien im Erwachsenenalter – Modelle für die Pädiatrie? Neues aus der epidemiologischen Forschung Geschichte der Medizin: Historische Modelle der Prävention Ethische Aspekte der Prävention Pränatale Entstehungsmechanismen von Neoplasien im Kindesalter Endotheliale Dysfunktion – Pathophysiologische Grundlagen für Präventivkonzepte Metabolische Programmierung Ionenkanalerkrankungen – Pathophysiologische Aspekte in Nephrologie, Kardiologie und Neurologie Arzneimitteltherapie bei Kindern und Jugendlichen – wie sicher sind unsere Verordnungen? Pädiatrische Dermatologie – therapeutische und präventive Aspekte infektiöser Hauterkrankungen Gastroenterologisch-hepatologisches Symposium Zukünftige Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland Ultraschallscreening – wie effektiv? DGSPJ: Früherkennung und Frühbehandlung von Kindern mit Sprachstörungen Behandlung von zerebralen Bewegungsstörungen (Methodendarstellung und ihre Evidenzbewertung) DGSPJ-Mitgliederversammlung DGKCH: Was gibt es Neues in der Kinderchirurgie? Unfallprävention Vorbeugung von Fertilitätsstörungen
F Samstag, 16. September 2006 Prävention - Aktuelle Aspekte aus Klinik, Forschung und Praxis Vorsorgeuntersuchungen in der kinder- und jugendärztlichen Praxis Impfungen bei Immundefizienz
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Antibakterielle Infektionsprophylaxe Präventive operative Interventionen – Indikationen und Ergebnisse Entzündliche Gelenkerkrankungen Infektion und chronische Inflammation als Determinanten von Gesundheit und Krankheit Aktuelle Konzepte bei neuromuskulären Krankheiten Metabolisches Syndrom – Bedeutung für Kinder- und Jugendmedizin Folgeerkrankungen von Adipositas und Diabetes Schmerzen - Vorbeugung und Therapie Kinderradiologische Skelettdiagnostik Prävention als Chance für die Gesundheitsversorgung in Entwicklungsländern Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis Einflussmöglichkeiten auf die frühkindliche Hirnentwicklung Pädiatrie im Medizinstudium: Neues Lehren und Lernen Aktuelle Trends bei Infektionskrankheiten im Säuglings- und Kindesalter DGKJ-Mitgliederversammlung DGSPJ: Prävention von Kindesvernachlässigung und –misshandlung Versorgung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen (Überleitung versus Weiterbetreuung) DGKCH: Prävention von Folgeschäden nach Brandverletzungen und Ösophagusverätzung Vermeidung postoperativer Komplikationen nach minimalinvasiven Eingriffen Verhinderung von Spätfolgen nach Korrektur angeborener Fehlbildungen DGKCH Mitgliederversammlung
F Sonntag, 17. September 2006 Prävention: Praktische Konsequenzen für Kinderärzte und Gesellschaft „Gesunde Ernährung“ Bewegung und Sport Prävention von Übergewicht und Adipositas Arterielle Hypertonie Sozialmedizinische Aspekte der Prävention Kinder werden erwachsen – Langzeitfolgen pädiatrischer Erkrankungen Psychosoziale Rahmenbedingungen für eine gesunde Entwicklung Strategien zur Sekundär- und Tertiärprävention bei Spina bifida
Neuropädiatrische Notfälle Gesunder Schlaf Moderne Kariesprophylaxe Begleitung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher: tertiäre Prävention, Rehabilitation und Krankheitsbewältigung Sozialpädiatrie: Sozialmedizinische Präventivaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst Abschlussveranstaltung (gemeinsame öffentliche Plenarsitzung) Prävention – eine gesellschaftliche Herausforderung Diskussionsforum mit Pädiatern, Politikern, Vertretern der Kostenträger und der Industrie
F Satelliten–Symposien Cerebralparesen: Intervention mit Botulinumtoxin Prävention allergischer Erkrankungen Gastrointestinale Infektionen, Rota-VirusImpfung Infektionsprophylaxe in der Kinder- und Jugendgynäkologie, HPV-Impfung Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS) Neue Konjugat-Impfstoffe Durch Zecken übertragbare Infektionskrankheiten Prä- und Probiotika Heimparenterale Ernährung Speichererkrankungen Enzymersatztherapie bei Mucopolysaccharidose Neue Impfstoffe und Impfstrategien Antibiotikasäfte für Kinder – sind die Darreichungsformen altersentsprechend und sicher? Prävention ungewollter Schwangerschaft bei Mädchen Insulinresistenz – theoretische Grundlagen und medizinische Konsequenzen Einfluss der Ernährung im ersten Lebensjahr auf die längerfristige Entwicklung
Mitteilungen
Protokoll der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin Anlässlich der 101. Jahrestagung in Bremen am 1. Oktober 2005 in Hanse-Saal des Congress Centrum Anwesende: Laut Teilnehmerliste (hinterlegt in der Geschäftsstelle der Gesellschaft) Beginn: 17:05 h Ende: 18:35 h
F TOP 1 Festsetzung der Tagesordnung Prof. Harms begrüßt die Teilnehmer und stellt fest, dass Einladungen und Mitteilung der Tagesordnung form- und fristgerecht erfolgt sind (Monatsschrift Kinderheilkunde 2005, 153: 702f.). Anträge zur Tagesordnung sind nicht eingegangen. Nach § 12, Abs.4 besteht Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung. Prof. v. Schnakenburg wird gebeten, das Protokoll zu führen. F TOP 2 Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung der 100. Jahrestagung in Berlin vom 11.9.04 Das Protokoll der damaligen Mitgliederversammlung wurde in der Monatsschrift Kinderheilkunde 2004, 152:1355-1358 veröffentlicht. Einsprüche oder Ergänzungen ergeben sich nicht. Somit ist das Protokoll genehmigt. F TOP 3
Bericht des Präsidenten Der Präsident berichtet: • über die Vorbereitungen des IPA-Kongresses 2007 in Athen. Der Präsident ist Mitglied des Scientific Committees. • über die Umfrage zu den in den Spezialambulanzen der Hochschulkliniken be-
handelten Patienten mit seltenen und/oder chronischen Erkrankungen, deren ambulante Betreuung eigentlich durch den § 116 b des GMG geregelt werden sollte. Die Umfrage hat keine verlässlichen Zahlen ergeben, zeigt aber den erheblichen Umfang dieser ambulanten Betreuung an großen deutschen Kinderkliniken. • über die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses GBA, die zum 1.10.2005 in Kraft tritt. • über die Bemühungen des GBA zur Qualitätssicherung. Diese Aktivitäten spiegeln sich in den Vereinbarungen zum erweiterten Neugeborenenscreening und zur Versorgung von Frühgeborenen wider. Als nächstes ist noch im Oktober mit einer Vereinbarung zur Versorgung hämatologisch-onkologischer pädiatrischer Patienten zu rechnen. • über das Gespräch der DGKJ im BMGS zur Pharmakovigilanz bei Kindern am 22.9.2005 und zum geplanten Workshop des VfA mit der DGKJ am 10.11.2005 • über die Entwicklung der „Plattform Ernährung und Bewegung“ (peb), an der die DGKJ maßgeblich beteiligt ist. • über das Gespräch bei der DAKJ zum Verhältnis der pädiatrischen Fachgesellschaften und die geplante Klausurtagung • über die Notwendigkeit und die Überlegungen, künftige Präsidenten der DGKJ mehr hauptamtlich tätig werden zu lassen. Der Vorstand wird hierzu einen Vorschlag erarbeiten. • über die Gründung einer Servicegesellschaft zur Durchführung von Tagungen und Kongressen der pädiatrischen Fachgesellschaften einschließlich der Subspezialitäten
• über die vom Vorstand beschlossene und in der Pressekonferenz den Pressevertretern übergebene Resolution zur Situation der nachgeordneten Ärzte in der Weiterbildung. F TOP 4 Bericht des Schatzmeisters Prof. v. Schnakenburg legt den Kassenbericht für das Jahr 2004 vor. Es werden die Zahlen zu den Einnahmen und Ausgaben sowie der Kassenstand zum 01.01. und zum 31.12.2004 projiziert und die entscheidenden Posten erläutert. Der Kassenstand ermöglicht es, sich unmittelbar anstehenden und zukünftigen Aufgaben der Gesellschaft zu stellen und neue Projekte zu entwickeln Darüber hinaus gibt der Schatzmeister die jüngsten Angaben vom 01.09.05 zum Mitgliederstand bekannt. Zu diesem Zeitpunkt hatte unsere Gesellschaft 12.747 Mitglieder (am 01.09.04 zum Vergleich 12.400). Die DGKJ hat eine Beitragsstaffel von 4 Beitragsgruppen, in die sich die Mitglieder selbst einstufen. Auffällig ist, dass sich überraschend wenige Mitglieder zur 4. Beitragsgruppe (mit Privatliquidation) von Euro 107,00 bekennen. Bei einer zukünftigen Diskussion zu einer evtl. Beitragserhöhung wird man diese Beobachtung berücksichtigen müssen. Die Altersstruktur der Mitglieder stellt sich weiterhin als sehr günstig dar, so sind ca. 52 der Mitglieder jünger als 45 Jahre und über 20 jünger als 35 Jahre alt. Eine weitere Beobachtung ist von Interesse: In der Altersgruppe über 45 Jahre sind 41 der Mitglieder Kolleginnen und 59 Kollegen, in der Gruppe zwischen 36 und 45 Jahre 54 Kolleginnen und 45 Kollegen und in der Gruppe 35 Jahre und jünger sind 72 Kolleginnen und 28 Kollegen. F TOP 5 Bericht der Kassenprüfer 2005 Der Kassenbericht der Prüfer Dr. Götte, Berlin, und Prof. Radtke, Potsdam, erstellt unter Vorlage aller Unterlagen in der Geschäftsstelle in Berlin am 25.05.2005, wird verlesen. Bei der Durchsicht dieser Unterlagen und der Prüfung von Stichproben haben sie keine Beanstandungen festgestellt, anerkennen die ordnungsgemäße Führung der Unterlagen und empMonatsschrift Kinderheilkunde 1 · 2006
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fehlen der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes. F TOP 6 Entlastung des Vorstandes Auf Antrag von Prof. Rascher, Erlangen, entlastet die Mitgliederversammlung Schatzmeister und Vorstand (unter Enthaltung der Stimmen des Vorstandes). F TOP 7 Festsetzung der Jahresbeiträge 2006 Die Beitragsordnung für das Jahr 2006 kann so weitergeführt werden wie von der Mitgliederversammlung am 11.9.04 beschlossen. F TOP 8
Wahl der Prüfer für den Kassenbericht 2005 Vorstand und Mitgliederversammlung danken den Kassenprüfern und wählen sie erneut in das Amt für den nächsten Kassenbericht, den des Jahres 2005.
Diese nehmen die Wahl an. d) Aus dem Kreis der unter c) Gewählten wird Prof. Dr. Michael J. Lentze in den Geschäftsführenden Vorstand gewählt. Auch diese Wahl nimmt er an. e) Als Vertreter der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte/ -innen wird Herr Dr. Klaus Rodens, Langenau, in den Vorstand gewählt. Er nimmt die Wahl an.
Mit Datum des 01.01.2006 setzt sich somit der Vorstand folgend zusammen: Präsident Prof. Dr. Hansjosef Böhles, Kinder- und Jugendarzt, Universität Frankfurt/M., Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Theodor Stern Kai 7, 60596 Frankfurt
F TOP 9 Neufassung der Satzung
Vizepräsident Prof. Dr. Erik Harms, Kinder- und Jugendarzt, Universität Münster, Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Albert Schweitzer Straße 33, 48149 Münster
Die Mitgliederversammlung beschließt eine Neufassung der Satzung, ohne Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen. Die neu gefasste Satzung liegt als Anlage 1 bei (die neuen Passagen sind unterstrichen).
Schatzmeister Prof. Dr. Klaus v. Schnakenburg, Kinder- und Jugendarzt, Berghovener Str. 98, 53227 Bonn
F TOP 10
Wahl von Vorstandsmitgliedern a) Prof. Dr. med. Hansjosef Böhles, Frankfurt/M., wird zum Präsidenten für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2008 gewählt (keine Gegenstimmen, 32 Enthaltungen). Prof. Böhles nimmt die Wahl an. b) Prof. Dr. med. Michael Weiß, Köln, wird zum Schatzmeister für die Zeit vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2011 gewählt. Prof. Weiß nimmt die Wahl an. c) Als die 4 Vertreter der Subdisziplinen für die Zeit vom 01.01.06 bis 31.12.08 werden gewählt: Frau Prof. Dr. Jutta Gärtner, Göttingen, (81 Stimmen), Herr Prof. Dr. Manfred Gahr, Dresden, (84 Stimmen), Herr Prof. Dr. Michael J. Lentze, Bonn, (88 Stimmen) und Frau Prof. Dr. Charlotte M. Niemeyer, Freiburg, (77 Stimmen).
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Vorsitzender des Kongresses 2006: Prof. Dr. Fred Zepp, Kinder- und Jugendarzt, Klinik der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Kinderklinik und Kinderpoliklinik, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz Vorsitzender des Kongresses 2007: Prof. Dr. Wolfgang Rascher, Kinder- und Jugendarzt, Universität Erlangen, Kinderund Jugendklinik, Loschgestr. 15, 91054 Erlangen Vier Vertreter unterschiedlicher pädiatrischer Spezialitäten: Frau Prof. Jutta Gärtner, Kinder- und Jugendärztin, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin der Georg-August-Universität, Robert-Koch-Str. 40 , 37075 Göttingen Frau Prof. Dr. Charlotte Niemeyer, Kinder- und Jugendärztin, Universitätsklinikum Freiburg, Zentrum für Kinder- und
Jugendmedizin, Mathildenstr. 1, 79106 Freiburg Prof. Dr. Manfred Gahr, Kinder- und Jugendarzt, Universität Dresden, Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden Prof. Dr. Michael Lentze, Kinder- und Jugendarzt, Universität Bonn, Zentrum für Kinderheilkunde, Adenauerallee 119, 53113 Bonn Dem geschäftsführenden Vorstand gemäß § 10, Abs. 1, gehört Herr Prof. Lentze an. Kinder- und Jugendarzt in freier Praxis: Dr. Klaus Rodens, Kinder- und Jugendarzt, Angertorstr. 6, 89129 Langenau Vertreter für Assistenz- und Oberärzte: Dr. Detlef Schmitz, Kinder- und Jugendarzt , Klinikum der Stadt Wolfsburg , Sauerbruchstr. 7 , 38440 Wolfsburg Die Funktionen der kooptierten Mitglieder nach § 9, Abs. 2, werden folgend wahrgenommen: Vertreter des Konventes der leitenden Hochschullehrer: Prof. Dr. Klaus Michael Debatin, Kinderund Jugendarzt, Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Prittwitzstraße 43, 89075 Ulm Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin: Prof. Dr. Dietrich Niethammer, Wissenschaftskolleg zu Berlin, Wallotstr. 19, D14193 Berlin Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie: Prof. Dr. Jörg Fuchs, Universitätsklinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Kinderchirurgie, Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen Ein Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin: Prof. Dr. Harald Bode, Kinder- und Jugendarzt, Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, SPZ, Schillerstraße 15, 89077 Ulm Ein Vertreter des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte:
Dr. Wolfram Hartmann, Kinder- und Jugendarzt, BVKJ, Mielenforster Str. 2, 51096 Köln Ein Vertreter der Vereinigung Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands: Prof. Dr. Volker Hesse, Kinder- und Jugendarzt, Krankenhaus Lichtenberg, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Lindenhof, Gotlindestraße 2 20, 10365 Berlin F TOP 11 Wahl des Vorsitzenden des Jahreskongresses 2009 Zum Vorsitzenden des Jahreskongresses 2009 wird Prof. Dr. Norbert Wagner aus Dortmund gewählt. Er nimmt die Wahl an. F TOP 12
Wahl von Ehrenmitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern Zu Ehrenmitgliedern werden gewählt: Prof. Dr. med. Matthias Brandis, Freiburg, und Prof. Dr. med. Dietrich Niethammer, Tübingen. Zu korrespondierenden Mitgliedern werden gewählt: Prof. Dr. med. Heikki Peltola, Helsinki, und Frau Prof. Dr. med. Caire-Ann Siegrist, Genf. F TOP 13 Berichte der Kongress-Vorsitzende 2006 und 2007 Prof. Zepp berichtet über die Vorbereitungen der 102.Jahrestagung in Mainz vom 14.09. bis zum 17.09.2006 und Prof. Rascher über die für die 103. Jahrestagung in Nürnberg vom 13.09. bis zum 18.09.2007.
F TOP 15 Bericht aus dem Hochschullehrerkonvent Prof. Debatin, Ulm, hat sich aus aktuellem Anlass kurzfristig entschuldigen müssen. Sein Bericht wurde bereits dem Vorstand vorgetragen. Beschlüsse ergeben sich nicht. F TOP 16 Berichte aus den DGKJ-Kommissionen und Arbeitsgemeinschaften Berichte liegen schriftlich vor und werden in der Monatsschrift Kinderheilkunde veröffentlicht. Sich daraus ergebende Beschlüsse stehen nicht zur Diskussion. F TOP 17 Verschiedenes a) Prof. Riedel, Hamburg, berichtet über die Entwicklung des DRG-Systems und der Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendmedizin, auch über die Mitaufnahme von Begleitpersonen. Die DGKJ unterstützt ausdrücklich die GKinD und ihre Anstrengungen. b) Prof. Harms dankt unter Applaus der Mitgliederversammlung Herrn Prof. Huppertz für die gelungene Jahrestagung in Bremen. c) Prof. Böhles dankt im Namen der DGKJ Herrn Prof. Harms für die große Einsatzbereitschaft und die überaus intensive Arbeit in der Zeit seiner Präsidentschaft, die am 31.12.05 zu Ende geht. Die Mitglieder bringen Ihren Dank durch lang anhaltenden Applaus zum Ausdruck. Prof. Dr. Erik Harms Präsident der DGKJ Prof. Dr. Klaus v. Schnakenburg Schatzmeister der DGKJ
F TOP 14 Bericht aus dem Konvent für fachliche Zusammenarbeit Prof. Volker Wahn, Schwedt, berichtet als Sprecher des Konventes. Der Bericht liegt dem Vorstand schriftlich vor. Beschlüsse sind nicht zu fassen.
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Unter diesen Adressen sind die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde für Sie im Internet erreichbar.
Mitteilungen
Satzung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin vom 01.10.2005 Neufassung der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (die neuen Passagen sind unterstrichen)
§1 Ziele und Zweck der Gesellschaft
(1) Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V., Sitz St. Augustin, verfolgt aus-schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953 und der Abgabenord¬nung 1977 § 52.2 Abs. 2 in der Fassung vom 16.03.1976. (2) Ihre Zwecke sind: a) die wissenschaftlichen und fachlichen Belange der Kinder- und Jugendmedizin sowie die Belange der Kinder- und Jugendärzte zu fördern und den Gemeinsinn unter den Mitgliedern zu pflegen c) die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin zu pflegen, d) die Integration pädiatrischer Subspezialitäten zu fördern.
§2 Erfüllung der Aufgaben
(1) Diese Aufgaben erfüllt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V., indem sie a) jährlich Tagungen veranstaltet, b) an internationalen Tagungen auf dem gesamten Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin teilnimmt, c) durch Preise und Beihilfen die wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin unterstützt, d) Stellung nimmt zur ambulanten und klinischen Versorgung der Kinder und Jugendlichen Deutschlands, e) die Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung und die Berufsausübung der Kinder- und Jugendärzte sowie die pädiatrische Forschung unterstützt und die zuständigen Behörden, Gremien und Institutionen im In- und Ausland in allen Fragen dazu berät, f) die zuständigen Bundes- und Landesbehörden und die Öffentlichkeit auf¬merksam macht auf Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin, die für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bedeutungsvoll sind, sowie in wirkungsvoller Weise dazu beiträgt, dass im Kindes- und Jugendalter Schaden verhütet und die Gesundheit gefördert werden. (2) Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin arbeitet eng mit pädiatrischen und allen anderen medizinischen Fachgesellschaften zusammen. (3) Sie ist Mitglied in der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin
§3 Mitglieder
(1) Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin hat 1. ordentliche Mitglieder, 2. korporative Mitglieder, 3. Ehrenmitglieder, 4. korrespondierende Mitglieder, 5. außerordentliche Mitglieder und 6. fördernde Mitglieder. (2) Ordentliche Mitglieder müssen approbierte Ärzte sein. Die ordentliche Mitgliedschaft wird auf Antrag erworben. Für die Aufnahme ist der Präsident zuständig. Eine Ablehnung erfordert einen Beschluss des Vorstandes. (3) Korporative Mitglieder können Vereinigungen werden, die Spezialitäten der Kinder- und Jugendmedizin oder andere kindbezogene Fächer vertreten. Sie werden in der Mitgliederversammlung durch eine, von der jeweiligen Vereinigung autorisierte Person vertreten. Die Mitgliedschaft wird auf Antrag erworben. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. (4) Zu Ehrenmitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern können auf Vorschlag des Vorstandes Persönlichkeiten des In- und Auslandes, die sich in besonderem Maße um die Kinder- und Jugendmedizin verdient gemacht haben, von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Vorschläge aus dem Kreis der Mitglieder müssen dem Präsidenten bis sechs Wochen vor einer Mitgliederversammlung schriftlich zugeleitet werden. (5) Außerordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die an der Kinder- und Jugendmedizin interessiert sind. Die außerordentliche Mitgliedschaft wird auf Antrag erworben. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. (6) Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Vereinigungen werden, die die Ziele und Zwecke der Gesellschaft fördern wollen. Die Mitgliedschaft wird auf Antrag erworben; über den Antrag entscheidet der Vorstand.
§4 Rechte der Mitglieder und Jahresbeitrag
(1) Sämtliche Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen der Gesellschaft teilzunehmen und das Wort zu nehmen. Die ordentlichen Mitglieder sind nach den Bestimmungen dieser Satzung in der Mitgliederversammlung stimm- und wahlberechtigt sowie wählbar; außerordentliche und fördernde Mitglieder sind stimm- und wahlberechtigt. (2) Ordentliche, korporative, außerordentliche und fördernde Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu zahlen. Dieser wird für ordentliche Mitglieder von der Mitgliederversammlung, für korporative, außerordentliche und fördernde Mitglieder vom Vorstand festgesetzt. (3) Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, und solche, die aus Gesundheitsgründen ihre Berufstätigkeit vorher aufgeben, sind von den Beitragszahlungen befreit. (4) In besonderen Fällen kann der Schatzmeister auf Antrag den Jahresbeitrag ermäßigen. (5) Die Jahresbeiträge sind bis zum 31. Januar eines jeden Jahres zu entrichten.
§5 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt a) durch den Tod b) durch Verlust der Approbation c) durch Austritt Dieser ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu erklären. d) durch Ausschluss aus ,,wichtigem Grund“ Über einen schriftlich zu begründenden Antrag eines ordentlichen Mitgliedes auf Ausschluss eines Mitgliedes beschließt - nach Anhörung des Betroffenen - der Vorstand mit Dreiviertel-Mehrheit in geheimer Abstimmung. e) durch Rückstand bei der Zahlung der Mitgliedsbeiträge trotz Mahnung
§6 Organe
Organe des Vereins sind: 1. der Präsident der Gesellschaft 2. der Vorsitzende des Jahreskongresses 3. der Vorstand 4. die Mitgliederversammlung
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§7 Der Präsident der Gesellschaft
(1) Der Präsident repräsentiert die Gesellschaft; er wird durch den Vizepräsidenten vertreten. (2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und der Schatzmeister der Gesellschaft, jeder von Ihnen kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich alleine vertreten. (3) Der Präsident der Gesellschaft ist Vorsitzender des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes. Er leitet die Mitgliederversammlung. (4) Er ist zuständig für alle Aufgaben mit Ausnahme der Jahreskongresse und Entscheidungen nach § 8, Abs. 3. (5) Die Mitgliederversammlung kann nach Anhörung des Vorstandes mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder den Präsidenten der Gesellschaft abberufen. Neuwahl für den Rest der Amtszeit des abberufenen Präsidenten erfolgt gemäß § 11, Abs.1.
§8 Der Vorsitzende des Jahreskongresses
(1) Der Vorsitzende des Kongresses bereitet den Jahreskongress der Gesellschaft vor und richtet ihn in eigener Verantwortung aus. Er hat die Möglichkeit, in der wissenschaftlichen Leitung einen oder mehrere Partner zu kooptieren. (2) Der Kongress findet jährlich statt. Wenn die internationale Gesellschaft für Pädiatrie in Europa tagt, kann der Kongress ausfallen. (3) Maßnahmen der Vorbereitung und Ausführung des Jahreskongresses bedürfen insoweit der Zustimmung des Schatzmeisters als Mittel der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin für diese Zwecke in Anspruch genommen werden. Stimmt der Schatzmeister nicht zu, entscheidet der geschäftsführende Vorstand. (4) Die Abrechnung des Jahreskongresses muss dem Schatzmeister bis zum Ende des Kongressjahres vorgelegt werden.
§9 Der Vorstand
(1) Dem Vorstand gehören an: a) der Präsident der Gesellschaft b) der Vizepräsident (der zukünftige oder der ehemalige Präsident) als Vertreter des Präsidenten der Gesellschaft c) der Schatzmeister d) der Vorsitzende des Jahreskongresses e) der Vorsitzende des nächstjährigen Jahreskongresses f) vier Vertreter unterschiedlicher pädiatrische Spezialitäten g) ein Kinder- und Jugendarzt in freier Praxis h) ein Vertreter der Assistenz- und Oberärzte i) ein Vertreter des Konvents der leitenden Hochschullehrer j) der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin k) ein Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie l) ein Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin m) ein Vertreter des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte n) ein Vertreter der Vereinigung leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands Personalunion ist möglich. (2) Die Mitglieder a) - h) sind stimmberechtigt; die kooptierten Vorstandsmitglieder i) - n) besitzen Rede- aber kein Stimmrecht. (3) Alle Mitglieder des Vorstandes müssen ordentliche Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sein. (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft, soweit sie nicht anderen Organen zugewiesen sind. Er kann der Mitgliederversammlung die Bestellung eines Geschäftsführers vorschlagen. (5) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören unter anderem: a) Entscheidungen von Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung b) Beratung des Präsidenten c) Beratung des Vorsitzenden des Jahreskongresses d) Einsetzen von Kommissionen, Bestellung ihrer Vorsitzenden und Festlegung ihrer Aufgaben (6) Der Vorstand tritt in der Regel zweimal im Jahr zu ordentlichen Sitzungen zusammen, der geschäftsführende Vorstand nach Bedarf. Außerdem können außerordentliche Sitzungen stattfinden. Arbeit und Aufgabenverteilung des Vorstandes regelt eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
§ 10 Der geschäftsführende Vorstand
(1) Der geschäftsführende Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und einem in eigener Wahl ermittelten Vorstandsmitglied aus § 9, f) zusammen. (2) Der geschäftsführende Vorstand behandelt die aktuellen Geschäfte der Gesellschaft; er tritt auf Antrag eines seiner Mitglieder zusammen. (3) Der Präsident oder sein Stellvertreter führt den Vorsitz; Gäste können eingeladen werden. (4) Er ist dem gesamten Vorstand berichts- und rechenschaftspflichtig. (5) Ist der geschäftsführende Vorstand in der Sache nicht einig, entscheidet der gesamte Vorstand.
§ 11 Wahl des Vorstandes
(1) Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes nach § 9, Abs. 1 Buchstaben b) bis h). (2 ) Vorschlagsberechtigt ist jedes ordentliche Mitglied der Gesellschaft. (3) Die Wahl des Vorstandsmitgliedes aus § 9, f für den geschäftsführenden Vorstand erfolgt mit einfacher Mehrheit. (4) Die Wahl zum Vorsitzenden des Jahreskongresses erfolgt 4 Jahre vor der Jahrestagung durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Vorstand gehört er im 3. und 4. Jahr nach seiner Wahl an. Optionen für den Vorsitz des Jahreskongresses sind möglich. (5) Die Amtszeit des Präsidenten beträgt 3 Jahre. Im Anschluss an die 3-jährige Präsidententätigkeit bleibt er 1 Jahr als Vizepräsident im Amt. Der gewählte Vizepräsident wird 2 Jahre nach seiner Wahl Präsident. Die Wahlperiode des Schatzmeisters beträgt 5 Jahre, die der Kongressvorsitzenden 2 Jahre, die aller anderen Vorstandsmitglieder 3 Jahre. Beim vorzeitigen Ausscheiden erfolgt Neuwahl auf der nächst folgenden Mitgliederversammlung. Scheidet der Präsident vorzeitig aus, wird der amtierende Vizepräsident Präsident; scheidet auch der neue Präsident vorzeitig aus, wählen die Mitglieder bei der nächst folgenden Mitgliederversammlung den Präsidenten direkt.
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Mitteilungen § 12 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin statt. Der Präsident oder sein Stellvertreter beruft sie mindestens vier Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung im Mitteilungsorgan der Gesellschaft ein. (2) Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung müssen spätestens drei Monate vor der Mitgliederversammlung beim Präsidenten schriftlich eingereicht werden. Spätere Anträge zur Tagesordnung, nicht jedoch Anträge auf Satzungsänderung, können beim Vorsitzenden bis eine Woche vor Beginn der Jahrestagung eingereicht werden. Solche Anträge werden nur dann in die Tagesordnung aufgenommen, wenn das die Mitgliederversammlung vor Eintritt in die Tagesordnung mit einfacher Mehrheit beschließt. (3) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören: a) Entgegennahme des Jahresberichtes b) Entgegennahme des Berichtes des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer c) Entlastung des Vorstandes d) Wahl von zwei Rechnungsprüfern für das kommende Geschäftsjahr e) Festlegung des Jahresbeitrages f) Wahl der Vorstandsmitglieder, einschl. der Vorsitzenden der Jahreskongresse g) Wahl von Ehrenmitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern gemäß § 3, Abs.3 h) Auslobung von Preisen i) Beschlussfassung über Geschäftsordnungen, Satzungsänderungen und Wahlordnungen j) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. (5) Soweit in der Satzung nicht eine andere Mehrheit vorgesehen ist, wird mit einfacher Mehrheit - ohne Berücksichtigung der Stimmenthaltungen abgestimmt. Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. (6) Die Abstimmung ist offen, auf Antrag geheim durchzuführen. Auf Beschluss des Vorstandes kann in Ausnahmesituationen eine briefliche Abstimmung erfolgen (7) Der Vorstand kann innerhalb einer Frist von vier Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung anberaumen. Wenn mindestens 0,5 % der ordentlichen Mitglieder des Vereins schriftlich unter Angabe der Tagesordnungspunkte beim Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen, hat der Vorstand diese innerhalb einer angemessenen Frist einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat die gleichen Rechte wie eine ordentliche Mitgliederversammlung. Sie ist an die beantragte Tagesordnung gebun¬den; §12 Absatz 4 bis 6 finden in gleicher Weise Anwendung. (8) Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Präsidenten und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Sie wird im Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin veröffentlicht. (9) Korporative Mitglieder finden sich mindestens einmal pro Jahr zu einer Teilmitgliederversammlung (Konvent für fachliche Zusammenarbeit) zusammen. Sie wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit für die Dauer von drei Jahren einen Sprecher. Der Sprecher beruft die Versammlung mit einer Frist von 4 Wochen unter Ankündigung einer Tagesordnung ein und leitet sie. Aufgaben dieses Konvents sind u.a., gemeinsame Interessen der verschiedenen Spezialitäten im Rahmen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin zu vertreten und entsprechende Vorschläge für den Vorstand zu erarbeiten.
Allgemeine Regelungen § 13
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 14
Die Gesellschaft erstrebt keinerlei Gewinn. Das Vermögen der Gesellschaft und etwaige Überschüsse oder Zuwendungen dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
§ 15
Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin darf nicht zu Werbezwecken verwendet werden.
§ 16
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen dem Deutschen Roten Kreuz zu mit der Auflage, es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere für die Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter zu verwenden.
§ 17
Mit Inkrafttreten dieser neu gefassten Satzung tritt die bisher geltende Satzung in der Fassung vom 16.09.2000 außer Kraft.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Satzung oder eine künftig in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Satzung nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Satzung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die - soweit rechtlich möglich- dem am nächsten kommt, was die Vorstandsmitglieder gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Satzung gewollt haben würden, sofern sie bei Abfassung dieser Satzung oder bei einer späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in der Satzung vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht: Es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Die gewählte männliche Form gilt als geschlechtsneutral.
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Kinderarzneimittel: Ärzte und Industrie wollen an einem Strang ziehen M
itte Dezember haben die Gesundheitsminister der Europäischen Union der EG-Verordnung zu Kinderarzneimitteln zugestimmt. Bereits einen Monat zuvor hatten die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) zu einem gemeinsamen Workshop „EG-Verordnung zu Kinderarzneimitteln – Worauf müssen wir uns einstellen?“ nach Berlin geladen. Einvernehmliches Fazit der Teilnehmer aus Politik, Medizin und Industrie: Die geplante EG-Verordnung bietet gute Chancen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit im Kindesalter, aber es sind noch große Hürden bei der Umsetzung zu nehmen. Prof. Dr. Hannsjörg W. Seyberth, Vorsitzender der Kommission für Arzneimittelsicherheit im Kindesalter (KASK) der DGKJ, erwartet von der EG-Verordnung positive Folgen für die Pädiatrie. Er gehe davon aus, dass sich sowohl die Versorgungsqualität der kleinen Patienten als auch die Patientenaufklärung und die Transparenz des ärztlichen Handelns verbessern werden. Zudem erwartet er einen Innovationsschub in der klinischen Forschung und eine Zunahme der interdisziplinären Zusammenarbeit. Probleme, so Seyberth, könne allerdings die Umsetzung der Verordnung mit sich bringen. Die hierarchischen Strukturen der Hochschulmedizin stünden den dringend notwendigen horizontalen Netzwerken gegenüber. Überdies fehle es an den (Hochschul-)Kliniken an finanziellen und personellen Ressourcen. „Es gibt zu wenig Spezialisten, um die anstehenden Aufgaben in Europa zu bewältigen“, warnte Seyberth. Er forderte die mehr als 70 Teilnehmer des Workshops - Kinderärzte, Politiker sowie Vertreter von pharmazeutischen Unternehmen, Krankenkassen und Patientenverbänden - deshalb auf, schnellstmög-
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lich in einen konstruktiven Dialog miteinander einzutreten. Auch die Vertreter der pharmazeutischen Industrie begrüßten die derzeitige Fassung der EG-Verordnung. Sie sehen allerdings einige Schwierigkeiten bei der Entwicklung von Kinderarzneimitteln: Dr. Hans Weber von der Lilly Deutschland GmbH bemängelte, dass eine professionelle Durchführung klinischer Studien bei dieser Patientengruppe schwierig sei, weil es u.a. zu wenig Prüfärzte und Study Nurses gebe. Zudem gebe es medizinische Herausforderungen wie kindgerechte Darreichungsformen von Medikamenten und nicht zuletzt hohe ethische Hürden. Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des VFA, wies zudem auf die wirtschaftlichen Überlegungen der Industrie hin: „Kinderstudien sind häufig wesentlich aufwändiger als Studien für Erwachsene, zumal häufig getrennte Studien für mehrere Altersgruppen durchgeführt werden müssen.“ Die forschenden Arzneimittelhersteller würden jährlich 20 bis 25 kindgerechte Arzneimittel auf den Markt bringen, erklärte Yzer. Diese Zahl müsse jedoch erheblich gesteigert werden. „Dazu müssen Wissenschaft und Industrie an einem Strang ziehen, und der gesetzliche Rahmen muss stimmen.“ Die Europa-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt (SPD) unterstrich, mit welcher Ausdauer und Hartnäckigkeit sich Professor Seyberth für die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit im Kindesalter eingesetzt hat. Es sei auch ihm zu verdanken, dass wir diese europäische Gesetzgebung jetzt bekämen. Allerdings gibt es nach wie vor laute Gegenstimmen aus der EU: Die Kostenträger und Generikahersteller wehren sich vehement gegen die EG-Verordnung und vier Staaten – Polen, Lettland, Ungarn und die Slowakei – haben sich gegen eine Verlängerung des Pa-
tentschutzes ausgesprochen. Diese Länder haben keine forschende Arzneimittelindustrie. Auch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland halten den verlängerten Patentschutz aus Kostengründen für problematisch. Wolfgang Kaesbach vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) begrüßte den Vorstoß der EU dennoch. Er bemängelte die derzeitige Situation in Deutschland, die sowohl für die kleinen Patienten als auch für die Kinderärzte unbefriedigend sei. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fordert deshalb substantielle Fortschritte in der Therapie, mit geprüften Arzneimitteln und zu fairen Preisen. Die Teilnehmer des Workshops kritisierten, dass die 12. Novelle des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) nach wie vor nicht vollständig umgesetzt sei. Das AMG schreibt erstmals die Einrichtung einer Kommission für die pädiatrische Zulassung von Arzneimitteln vor (§ 25 Abs. 7a). Dieses Gremium soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt werden. Dennoch plädierte Dr. Edgar Werner vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) für eine zentrale Ethikkommission zur Bewertung von Kinderarzneimitteln, die von den Pädiatern selbst ins Leben gerufen werden sollte. Der geplanten EG-Verordnung steht das BMGS positiv gegenüber. Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im BMGS, bezeichnete sie als „fairen Interessenausgleich“. Ärzte, Politiker, Patienten- und Industrievertreter waren sich am Ende der Veranstaltung einig, dass noch viel zu tun sei, um die EG-Verordnung praktisch umzusetzen. Ein Vorschlag von Prof. Seyberth stieß daher auf offene Ohren: Er regte an, dass Vertreter aller Parteien in den nächsten Monaten zusammenfinden und in kleineren Gruppen über die nächsten Planungsschritte beraten sollten. Der Verordnungsentwurf der EU wurde im September 2005 vom Europäischen Parlament in erster Lesung verabschiedet und im Dezember vom EU-Ministerrat in allen Punkten bestätigt. Er verpflichtet die pharmazeutischen Unternehmen, mehr kindgerechte Medikamente zu entwickeln und vorhandene Medikamente
Mitteilungen auf ihre Wirkung bei Kindern zu testen. Werden neue Arzneimittel entwickelt, muss auch immer ihre Wirkung bei Kindern getestet werden, wenn die betreffende Krankheit auch bei Minderjährigen auftritt. Um die damit verbundenen Kosten auszugleichen, verlängert sich der Patentschutz um sechs Monate auf zehneinhalb Jahre. Als nächstes wird die Verordnung in alle EU-Sprachen übersetzt und dem Europäischen Parlament zur Zweiten Lesung vorgelegt. Diese wird voraussichtlich in etwa sechs Monaten stattfinden. Die Verordnung soll in den Mitgliedstaaten ohne weitere gesetzgeberische Schritte sofort gültig werden. Allerdings kann die praktische Arbeit erst beginnen, wenn der in der Verordnung vorgesehene Ausschuss für Kinderarzneimittel bei der euro¬päischen Zulassungsagentur EMEA eingerichtet ist. Dies soll nach dem Wunsch des EU-Parlaments und der Kommission binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten des Verordnung geschehen. Julia Bathelt DGKJ-Geschäftsstelle
Zum 60. Geburtstag Herrn Prof. Dr. Jochen Ehrich
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ie DGKJ gratuliert Herrn Prof. Dr. med. habil., D.C.M.T. (London) Jochen Ehrich herzlich zum 60. Geburtstag. Wir wünschen ihm für seine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute, beste Gesundheit und viel Erfolg! Jochen Ehrich wurde am 05.01.1946 in Braunschweig geboren. Dem Abitur folgte 1965 das Medizinstudium an der FU in Berlin mit einem Studienjahr in Lausanne. Nach dem Staatsexamen 1971 erwarb Prof. Ehrich das tropenmedizinische Diplom (D.C.M.T.) an der London School of Hygiene and Tropical Medicine. Eine experimentelle Dissertation im Institut für klinische Physiologie der FU Berlin bei Prof. Dr. K. Hierholzer zur Wirkung von Diuretika schloss er 1972 „magna cum laude“ ab. Als wissenschaftlicher Assistent an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) begann Herr Kollege Ehrich in der Abteilung für pädiatrische Nephrologie bei Herrn Prof. Dr. J. Brodehl. Nach der Facharzt-Anerkennung 1979 arbeitete er mit einem Stipendium der VW-Stiftung bis 1981 an der kooperativen Studie zum nephrotischen Syndrom. Es folgten Habilitation 1981, Oberarzternennung 1982 sowie die Ernennung zum apl. Professor für Kinderheilkunde an der MHH 1985. 1994 nahm Prof. Ehrich den Ruf auf die C3-Professor für Kinderheilkunde und Leitung der Abt. Kindernephrologie an der Charité in Berlin an. Zielstrebig
setzte Herr Ehrich seine erfolgreiche Karriere mit der Berufung zum C4-Professor für Kinderheilkunde und Leitung der Abt. für pädiatrische Nieren- und Stoffwechselerkrankungen der MHH ab Oktober 1997 fort. Hier etablierte er klinisch und wissenschaftlich aktive Arbeitsgruppen für pädiatrische Nephrologie und Endokrinologie, pädiatrische Hepatologie und Gastroenterologie sowie Stoffwechselmedizin und Neuropädiatrie. Über die Landesgrenzen hinaus ist Prof. Ehrich als nephrologischer Experte geschätzt. Ehrich war von 1994 bis 1998 Generalsekretär der UNEPSA (Union of the National European Paediatric Societies and Associations), zu deren Präsident er von 1998 bis 2000 gewählt wurde. Er wirkte über viele Jahre als Generalsekretär der European Society of Paediatric Nephrology (ESPN). Neben den wissenschaftlichen Arbeitsgebieten von Prof. Ehrich ist sein Einsatz zur psychosozialen Rehabilitation chronisch kranker Kinder hervorzuheben. Herrn Prof. Jochen Ehrich begleiten beim Start ins neue Lebensjahrzehnt die besten Wünsche seiner Berufskolleginnen und Kollegen aus dem In- und Ausland. Prof. Michael Weiß, Köln
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Stellenausschreibung für die DGKJ-Geschäftsstelle Die Dt. Ges. für Kinder- und Jugendmedizin e.V. ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschen Pädiater mit derzeit über 12.700 Mitgliedern. In der Berliner Geschäftsstelle ist vertretungsweise (wegen Elternzeit der Stelleninhaberin) zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position der
Geschäftsführung zu besetzen. Da von einer Weiterentwicklung der Aufgabenbereiche auszugehen ist, wird eine Beschäftigung auch nach der Elternzeit der jetzigen Geschäftsführerin bei entsprechender Bewährung angestrebt. Eine Teilzeitbeschäftigung ab 30 Std./Woche ist möglich. Aufgabenbereich: Leitung der kleinen Geschäftsstelle, Gremienarbeit, Kontaktaufbau und – pflege zu Politikern, Vertretern der Selbstverwaltung etc., Zuarbeit für das Präsidium, Vorbereitung der Vorstandssitzungen, Umsetzung der Beschlüsse etc. Zur Unterstützung in der Einarbeitungszeit und zur weiteren Abstimmung steht die bisherige Geschäftsführerin zur Verfügung, die auch während ihrer Elternzeit einige Teilaufgaben weiterführen wird. – Die Honorierung orientiert sich an BAT IIa und wird frei ausgehandelt. Wir erwarten folgende Qualifikation: Sehr gut abgeschlossenes Hochschulstudium (vorzugsweise der Medizin) und Promotion. Wir wünschen uns eine loyale Persönlichkeit mit hoher kommunikativer Kompetenz und Organisationstalent, die aufgeschlossen und sympathisch ist. Serviceorientierung gegenüber Mitgliedern und Vorstand und eine kollegiale Zusammenarbeit mit dem Geschäftsstellen-Team sind ideale Voraussetzungen für die ausgeschriebene Position. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Kopie Abiturzeugnis) schicken Sie bitte bis zum 15.02.2006 an: DGKJ e.V., Frau Dr. G. Olbrisch, Eichendorffstr. 13, 10115 Berlin. Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass eine Rücksendung der Unterlagen nur erfolgt, wenn ein frankierter und adressierter Rückumschlag beiliegt. Weitere Informationen zur Gesellschaft unter www.dgkj.de.
Adalbert-Czerny-Preis der DGKJ 2006 D ie Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin wird auf ihrer 102. Jahrestagung in Mainz den AdalbertCzerny-Preis 2006 verleihen. Dieser besteht aus der Adalbert-CzernyMedaille, einer Urkunde und einem Geldpreis von € 10.000,--. Mit dem Preis sollen insbesondere wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Kinderheilkunde mit Einschluss ihrer Grenzgebiete ausgezeichnet werden. Die Arbeiten brauchen noch nicht veröffentlicht zu sein, doch soll ihre Veröffentlichung noch möglichst im Bewerbungsjahr erfolgen. Um den Preis können
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sich nur Kinderärzte aus dem deutschen Sprachraum bewerben. Der Preis soll bevorzugt an den wissenschaftlichen Nachwuchs oder an Kinderärzte in freier Praxis vergeben werden. Auch Arbeiten mit mehreren Autoren kommen in Betracht. Bewerber um den Preis müssen bis spätestens 01. Mai 2006 fünf Exemplare ihrer Arbeit an den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Prof. Dr. Hansjosef Böhles, JohannWolfgang-Goethe-Universität, Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt, einreichen.
Weitere Preisausschreibungen DGPI-Forschungsförderpreis Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) schreibt im Jahre 2006 erneut den DGPI-Forschungsförderpreis für Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der „Pädiatrischen Infektiologie“ in Höhe von 10.000 € aus. Gefördert werden insbesondere pädiatrisch-infektiologische Forschungsvorhaben mit dem Ziel, Erkenntnisse zur Pathogenese, Diagnostik, Therapie oder Prophylaxe von infektiösen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlíchen zu gewinnen. Bewerber/Bewerberinnen sollen nicht älter als 40 Jahre sein. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Gutachterkommission. Die Verleihung des Preises erfolgt anlässlich der 14. Jahrestagung der DGPI vom 27.-29. April 2006 in München. Der Antrag, der das geplante Vorhaben im Detail beschreibt und nicht mehr als 15 Seiten einschließlich Literratur umfassen sollte, ist zusammen mit dem Lebenslauf in 5-facher Ausfertigung bis spätestens zum 01. März 2006 einzusenden an: Herrn Prof. Dr. med. R. Berner, 1. Vorsitzender der DGPI, Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Mathildenstr. 1, 79106 Freiburg
Alpha-1-Antitrypsin Laurell’s Training Award Dieses Forschungsstipendium fördert Projekte im Bereich des Alpha-1-Antitrypsin-Mangels. Anträge müssen bis Mitte März 2006 eingereicht sein. Einzelheiten zu den Gegebenheiten und Bedingungen des Stipendiums sowie zum Antragsverfahren erfährt man unter www. alta-award.com
Preis der Maximilian May Stiftung Mit dem von der Stiftung Maximilian May gestifteten und mit 10.000 € dotierten Preis sollen herausragende wissenschaftliche und/oder klinische Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum ausgezeichnet werden. Das Ziel der Stiftung ist die Erforschung neurodegenera-
Mitteilungen tiver Erkrankungen im Kindesalter. Der Preis wird jährlich verliehen. Für die jetzige Ausschreibungsperiode kann eine wissenschaftliche Arbeit eingereicht werden, die in der Zeit zwischen dem 01.01. und dem 31.12.05 publiziert oder zur Veröffentlichung angenommen wurde. Bewerbungsberechtigte sind Einzelpersonen oder Gruppen, die auf dem gebiet der Neurowissenschaften forschen. Bewerbungsunterlagen: 1. Vorlage der zu bewertenden Publikation Bei mehreren Autoren eine Erläuterung über den Anteil der einzelnen Autoren an der Untersuchung sowie eine Verzichtserklärung der anderen Autoren 2. Tabellarischer Lebenslauf des Bewerbers 3. Liste der Publikationen der letzten 5 Jahre Alle Unterlagen sind in 4-facher Ausfertigung ohne Ordner aber sortiert bis zum 31.03.06 einzureichen bei: Maximilian-May-Stiftung Tietlinger Weg 8 30625 Hannover
Kongresskalender F Fulda, 15.-17.03.2006
F Oldenburg, 12.-14.05.2006
20. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Stoffwechselstörungen Leitung: Irmgard Starke, PD Dr. Klaus Mohnike Information: Irmgard Starke Tel. (0391) 671 70 76, Fax: (0391) 67 19 03 61 E-Mail: irmgard.starke@medizin. uni-magdeburg.de
55. Jahrestagung der Norddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin Leitung: PD Dr. Hermann Müller Tel. 0441/ 403 2013, Fax: 0441/403 2887 E-Mail:
[email protected] Internet:www.ngkj-oldenburg2006.de
F Tübingen, 31.03.-02.04.2006 55. Jahrestagung der Süddeutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendliche e.V. gemeinsam mit der Süddeutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie Leitung: Prof. Dr. M. Hofbeck Tel. (0621) 4106 190, Fax: (0621) 4106 207 E-Mail:
[email protected] (Organisation) Internet: www.sgkj2006.de
F Magdeburg, 07.-08.04.2006 Jahrestagung der Sächsisch-Thüringischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie Leitung: PD Dr. Klaus Mohnike Tel. 0391/ 671 71 01, Fax: 0391/671 72 05 E-Mail:
[email protected] Internet: www.stgkjm.de/Jahrestagungen.htm
F München, 27.-29.04.2006
Preisverleihungen Prof. Dr. med. Wolfgang G. Sippel, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Pädiatr. Endokrinologie & Diabetologie, wurde anlässlich des 7th Joint Meeting der European Society for Paediatric Endocrinology (ESPE) und der (amerikanischen) Lawson Wilkins Pediatric Endocrine Society (LWPES) in Lyon der Andrea-Prader-Preis, die höchsten Auszeichnung der ESPE, verliehen. PD Dr. Eva Mildenberger, stellvertr. Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des VivantesKlinikums Neukölln, Berlin, hat am 01.12.2005 den Credé-Preis 2005 der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin erhalten aufgrund ihrer Arbeit „Die sauerstoffabhängige Tonusregulation der menschlichen Nabelvene“.
14. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e. V. Leitung: Prof. Dr. B. H. Belohradsky Tel. (0621) 4106 190, Fax: (0621) 4106 207 E-Mail:
[email protected] (Organisation) Internet: www.dgpi2006.de
F Basel, 03.–05.05.2006 24th Annual Meeting of the European Society for Paediatric Infectious Diseases-ESPID Leitung: Dr. U. Heininger Tel. 0041/22 908 0488, Fax 0041/ 22 732 2850 E-Mail:
[email protected] Internet: www.kenes.com/espid
F Dresden, 07.–10.06.2006 39th Annual Meeting of European Society for Pediatric Gastroenterology, Hepatology and Nutrition (ESPGHAN) Leitung: Prof. Dr. J. Henker Tel. (0351) 261 630, Fax: (0351)261 05 10 E-Mail:
[email protected] Internet: www.espghan2006.org
F Mainz, 14.09.-17.09.2006 102. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder– und Jugendmedizin Leitung: Prof. Dr. Fred Zepp Tel. (06131) 17 73 26 E-Mail:
[email protected] Internet: www.kinderaerztekongress-mainz2006.de
F Bregenz, 28.09.-30.09.2006 44. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde Leitung: Prim. Dr. B. Ausserer Tel. +43(0) 5572/ 303 23 90 E-Mail:
[email protected] Internet: www.kinder2006.at
F Leipzig, 02.-04.11.2006 16. Jahrestagung der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie Leitung: PD Dr. M. Borte, G. Bürk, Prof. Dr. V. Schuster Tel. 0341/ 909 36 03, Fax: 0341/909 36 09 E-Mail:
[email protected] Internet:www.agkjr.de
Hier erscheinen nur die Ankündigungen für wissenschaftliche Kongresse. Die Terminankündigungen für Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte der Homepage der DGKJ: www.dgkj.de/26.html
Personalia Herr PD Dr. Olaf Witt hat zum 01.08.2005 den Ruf auf die W3Professur „Klinische Kooperationseinheit Pädiatrische Onkologie“ am Deutschen Krebsforschungszentrum Universität Heidelberg angenommen. Monatsschrift Kinderheilkunde 1 · 2006
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Geburtstage Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde gratulieren herzlich ihren Mitgliedern, die im nächsten Monat einen „besonderen“ Geburtstag feiern:
F 80 Jahre und älter werden: Herr Dr. Rudolf Voigt, Darmstadt 20.02.1914 Herr Prof.Dr.med.habil. Hans-Rudolf Wiedemann, Kiel 16.02.1915 Frau MR. Dr. Martha Sommer, A-Wien 09.02.1916 Frau Dr. Eva Becker, München 02.02.1917 Herr Prof. Dr. Georg-W. Schmidt, Gießen 02.02.1917 Frau Dr. Vera Köhler, Würzburg 15.02.1918 Herr Dr. Jürgen Löw, Karlsruhe 08.02.1919 Herr Prof. Dr. Eberhard Willich, Heidelberg 19.02.1919 Frau Dr. Ingeborg Otto Hagen, 02.02.1920 Herr Dr. Karl-Justus Weihe, Kamp-Lintfort 04.02.1920 Herr Dr. Dieter Baetgen, Offenbach 08.02.1920 Frau Dr. Ruth Theil, Stuttgart 17.02.1920 Frau Dr. Gudrun Stark, Ebern 21.02.1920 Frau Dr. Hedwig Diedenhofen, Bonn 01.02.1921 Herr Dr. K.-E. Boye, Baden-Baden 05.02.1921 Frau Dr. Gisela Britz, Cottbus 05.02.1921 Herr Dr. Gerhard Hennig , Hamburg 10.02.1921 Herr Dr. W. Zschoche, Minden 10.02.1921 Frau Dr. Marianne Schmeiser, Dresden 10.02.1921 Frau Dr. Anna-Elisabeth Hage, Würzburg 18.02.1921 Herr Dr. Helmut Hosenfeld, Petersberg 18.02.1921 Herr Dr. Günther Müller, Hamm 28.02.1921 Frau Dr. Ruth Tron, Ettlingen 06.02.1922 Frau Dr. Barbara Borkowsky-Fehr, Weiden 07.02.1922 Herr Prof. Dr. Waldemar Hecker, Gräfelfing 15.02.1922 Herr Dr. H.-D. Möhring, Wiesbaden 27.02.1922 Frau Dr. Ursel Sandner, Hof 26.02.1923 Frau Dr. Elisabeth Therstappen, Duisburg 09.02.1924 Frau Dr. E. Lingemann-Pielmeyer, Düren 11.02.1924 Herr Dr. H.-J. Andree, Celle 19.02.1924 Frau Dr. Sarra Serna, Aachen 20.02.1924 Frau Dr. Gudrun Kern, Offenburg 21.02.1924 Frau Dr. Ingeborg Pohl, Darmstadt 23.02.1924 Frau Dr. Renate von Arentsschild, Berlin 28.02.1924 Herr Prof. Dr. Rolf Heinrich, Laupheim 02.02.1925
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Herr Dr. Peter Baumüller, Icking 03.02.1925 Herr Dr. Anton Mößmer, Landshut 03.02.1925 Frau Dr. Charlotte Gasser, Bremen 20.02.1925 Frau Dr. Viola Privat, Bielefeld 20.02.1925 Frau Dr. Anne-Marie Ehring, Witten 22.02.1925 Frau Dr. Marieta Constandache, Aachen 02.02.1926 Herr Dr. Horst Scharwächter, Velbert 08.02.1926 Herr Dr. Norbert Bäumer, Dortmund 16.02.1926 Frau Dr. Annemarie Röpke, Wolfenbüttel 25.02.1926
F 75 Jahre werden: Herr Dr. Wolfgang Kettwig, Schwedt 03.02.1931 Herr SR Dr. Ludwig Herzfeld, Halle 06.02.1931 Frau Dr. Felicitas Kühne, Magdeburg 06.02.1931 Herr Dr. Dietrich Müller, Hagen 07.02.1931 Frau Dr. Jutta Spieß, Braunschweig 15.02.1931 Frau Dr. Gisela Sperling, Höchberg 22.02.1931
F 70 Jahre werden: Herr Dr. Klaus Schimmel, Wurzen 01.02.1936 Herr Dr. Peter Schäfer, Hannover 02.02.1936 Herr Dr. Tibor Galos, A-Oberpullendorf 12.02.1936 Herr Univ.-Prof. Dr. Engelbert Plöchl, ASalzburg 18.02.1936 Frau AR Emmy Tauffkirchen, A-Wien 18.02.1936 Herr Prof. Dr. Karoly Mehes, H-Pecs 22.02.1936 Frau Dr. Rosemarie Bucke, Hamburg 23.02.1936 Frau Dr. Helga Günnel, Langenbernsdorf 25.02.1936 Herr Dr. Detlev Eggert, Odenthal 27.02.1936
F 65 Jahre werden: Herr Univ.-Prof. Dr. Ingomar Mutz, ALeoben 01.02.1941 Frau Dr. Dagmar Laux, Oldenburg 03.02.1941 Frau Maria Bayn, Singwitz 08.02.1941 Frau Dr. Ulrike Hoffmann, Eberswalde 09.02.1941 Herr Dr. Richard Böhme, Reinsdorf 09.02.1941 Herr Prof. Dr. Detlef Kunze, München 12.02.1941
Frau Dr. Brita Weiß, Zschorlau 12.02.1941 Herr Dr. Bijan Barsegar, A-Wien 13.02.1941 Frau Dr. Walburga Grohnberg, Sachsenheim 14.02.1941 Herr Dr. Hendrik Zieglauer, A-Braunau 19.02.1941 Herr Dr. Günter Vogelsang , Michelstadt 20.02.1941 Frau Dr. Ingeborg Kolbe, Hannover 20.02.1941 Frau Dr. Iris Liebold, Castrop-Rauxel 25.02.1941 Frau Dr. Leni Schwarz, Stuttgart 25.02.1941 Frau Dr. Almut Hasper, Seeheim-Jugenheim 27.02.1941 Herr Dr. Volker Springer, Lüdenscheid 28.02.1941 Herr Assoc.Prof.Dr.med. Jan Janda, Praha 4 28.02.1941
F 60 Jahre werden: Herr Univ.-Prof. Dr. Kurt Widhalm, A-Wien 02.02.1946 Herr Dr. Andreas Rutz, Lollar 11.02.1946 Herr Dr. Walter Stäblein, Berlin 25.02.1946 Herr Dr. Burkhard Staude, Staufenberg 25.02.1946 Sollte ein Mitglied nicht wünschen, dass sein Geburtstag in dieser Gratulationsliste erwähnt wird, bitten wir um rechtzeitige Nachricht (4 Monate vor dem Geburtstag) an die Deutsche Gesellschaft für Kinderund Jugendmedizin e.V., Eichendorffstr. 13, D-10115 Berlin.
DGKJ e. V. – Geschäftsstelle – Eichendorffstr. 13
schrift Ihre Monats ft in der ie S n e h ie Bez edscha eine Mitgli doch über
D – 10115 Berlin Fax-Nr. +49 (0) 30 / 308 77 79-99
Aufnahmeantrag Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. und bestätige, dass ich approbierte/r Ärztin/Arzt bin. Beitritt
ab 2006
Titel
ohne
Dr.
Geschlecht
männlich
weiblich
Zutreffend für mich ist folgender Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr: selbständig oder mit Einnahmen aus Privatliquiditationen 107,– Euro
Prof.
Prof. Dr.
nicht selbständig ohne Einnahmen aus Privatliquiditationen 87,– Euro für Mitglieder aus den neuen Bundesländern 67,– Euro
Name
Assistenzärzte im 1. (Berufs-)Jahr
Vorname Straße PLZ
Wohnort
47,– Euro im 1. Kalenderjahr der Mitgliedschaft
Eltern in Elternzeit 47,– Euro (mit Moki) bzw. beitragsfrei
Telefon-Nr. E-Mail Geburtsdatum
Ich bin damit einverstanden, dass meine „besonderen“ Geburtstage (60, 65, 70 etc.) in der Gratulationsliste der Monatsschrift Kinderheilkunde veröffentlicht werden.
Die Mitgliedschaft schließt den Bezug der Monatsschrift Kinderheilkunde ab Jahresbeginn ein. Die Kosten sind im Beitrag enthalten.
Ermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrags mittels Lastschrift Der Mitgliedsbeitrag soll bei Fälligkeit eingezogen werden zu Lasten meines unten angeführten Kontos. Diese Einzugsermächtigung ist jederzeit widerruflich. Sollte das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung.
Name Anschrift Konto-Nr.
Bankleitzahl
Name des Kreditinstituts Ort, Datum
Unterschrift
Monatsschrift Kinderheilkunde 1 · 2006
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ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE
Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Standesführung Mag. Claudia Fabisch Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz Auenbruggerplatz 30, A-8036 Graz Tel.: +43 (0)316 385 2061, Fax: +43 (0)316 385 3300 E-Mail:
[email protected] Internet: www.docs4you.at
Mitglieds-Anmeldung Familienname: ______________________________________________________________________________________________ Vorname: _______________________________________________
Akad. Titel: ______________________________________
Dienstanschrift: Straße: ____________________________________________________________________________________________________ PLZ: _____________________ Ort: ___________________________________________________________________________ Telefon-Nr.: __________________________________________
Fax-Nr.: _____________________________________________
E-Mail: _____________________________________________________________________________________________________ Geburtsdatum: _________________________ Geburtsort:
_______________________________
Ich bin damit einverstanden, dass meine „besonderen“ Geburtstage (60, 65, 70 etc.) in der Gratulationsliste der Monatsschrift Kinderheilkunde veröffentlicht werden.
Nationalität: ________________________________________________________________________________________________ Ort und Datum der Promotion: __________________________________________________________________________________ Seit wann und wo in pädiatrischer Facharztausbildung: ______________________________________________________________ Fachärztin / Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde seit: ___________________________________________________________ Derzeitige berufliche Tätigkeit: __________________________________________________________________________________
Datum: ________________________
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Unterschrift / Stampiglie:
Mitteilungen
Monatsschrift Kinderheilkunde 1 · 2006
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