Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen BDR
Vergütungsregeln gerecht gestalten
Radiologe 2010 · 50: 735–746 DOI 10.1007/s00117-010-2037-2 © Springer-Verlag 2010
8/2010 Editorial Vergütungsregeln gerecht gestalten
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Berufspolitik 30. Jahrestagung der DGS: Schwerpunkt Radiodiagnostik
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Internationales Symposium: Neue Horizonte der Radiologie
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Fachärzte im Krankenhaus: Fortbildungsnachweis zum Jahresende���� 737 Gesundheitsministerkonferenz der Länder: Mehr Entscheidungskompetenz und Mitsprache gefordert���� 738 Rechtsgutachten des BDR zur Indikation der Mammographie
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Merkblatt zum Mammographie-Screening: Gelungene Aktualisierung
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie : Nachahmenswertes Vorgehen der KVWL
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BfS-Homepage: Aktuelle diagnostische Referenzwerte
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Berufs-Haftpflicht-Versicherung für BDR-Mitglieder
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Honorarsituation: Ein bundesweites Durcheinander
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Impressum
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BDR-Adressen
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Es ist nicht anzunehmen, dass das heutige Honorierungs- und Verteilungssystem weiterentwickelt wird: Dies meinte kürzlich der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Köhler im „Standpunkt“, einem Magazin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) WestfalenLippe. Zukünftig sind neue Instrumente zur Honorarverteilung notwendig, da das System bereits so komplex geworden ist, dass ein weiterer Schritt nur noch ins Chaos führen würde. Für nicht gut gelungen hält er die Verteilung des Honorars durch die KVen. Zurückzuführen ist das seiner Ansicht nach darauf, dass die Ärzteschaft ihre Forderungen im Erweiterten Bewertungsausschuss nicht durchsetzen konnte. Mit den neuen Beschlüssen konnten jetzt zwar Fehler repariert werden, aber das war es auch. Es ist nicht das, was in den nächsten fünf bis zehn Jahren gebraucht wird. Dazu sind noch einmal andere Überlegungen erforderlich.
Die jetzigen Regelungen waren notwendig, um die Budgetierungen, Kopfpauschalen sowie die Grundlohnsummenorientierung abzulösen, aber es „wird kein System sein, dass auf Dauer zu einer planbaren, fairen und gerechten Vergütung führt“. Ganz kritisch wäre es, wenn die Politik den Vertragsärzten jetzt eine Nullrunde verordnen würde. Der jetzige Beschluss hätte keinen Bestand mehr und es müsste zu einer Umverteilung der Mittel kommen. Im KV-System ist ein derartiger Solidaritätsgedanke schwer zu beschließen. KVen, die auf erwartetes Geld verzichten müssten, würden dem verständlicherweise nicht zustimmen. In dieser Hinsicht zeigt sich der KBV-Vorsitzende allerdings optimistisch, da das Bundesgesundheitsministerium eine gewisse Erhöhung zulassen will. Man kann nur hoffen, dass das Ministerium sich durchsetzen wird. Die politischen Meinungen dazu sind durchaus geteilt. Und mit Sicherheit werden die Kassen versuchen, gegen Zuwächse Front zu machen. Viele Grüße Ihre
Sybille Jegodzinski
Der Radiologe 8 · 2010
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30. Jahrestagung der DGS
Schwerpunkt Radiodiagnostik Die diesjährige Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Senologie (DGS), die vom 1. bis 3. Juli in Hamburg unter der Kongresspräsidentschaft von Prof. Dr. Ingrid Schreer statt fand, wurde stark durch radiodiagnostische Leitmotive geprägt. Tomosynthese, Elastographie, MammaMRT, Biopsie-Techniken und last but not least das Mammographie-Screening – vielfältig war die radiologische Themenpalette, die Anlass zu vielerlei interdisziplinären Diskussionen gab. Doch zunächst vor den medizinischen Inhalten einige – zumindest für die Radiologie – ernüchternde Zahlen: Der Anteil der Radiologen in der DGS beträgt stabil niedrige 31 Prozent, bei knapp 50 Prozent Gynäkologen, der Rest verteilt sich auf die Vielzahl der übrigen Fächer innerhalb der Senologie. Und das bei der spätestens mit dem Mammographie-Screening eher ansteigenden Bedeutung des radiologischen Fachgebietes! Unproblematisch gestaltete sich die Wahl des Vorstandsmitglieds der DGS für das Fach Radiologie – wiedergewählt (und damit in zwei Jahren zu ersetzen) wurde Prof. Dr. Markus MüllerSchimpfle, Frankfurt. Zugleich wurden die Vertreter der Fächer Plastische Chirurgie (Dr. Mario Marx, Görlitz) und Innere Medizin (Prof. Dr. Andreas Schneeweiss, Heidelberg) erneut für die nächsten zwei Jahre bestätigt.
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Der Radiologe 8 · 2010
Die Mitgliederzahl steigt weiter an (mittlerweile rund 2.000), und auch die Zahl der Kongressbesucher zeigte einen Aufwärtstrend (circa 2.600 Teilnehmer). Mit besonderem Augenmerk wurde erneut die Entwicklung der Fortbildungsakademie Senologie beobachtet. Positiv ist zu vermerken, dass der Auftrag der Akademie nun ein klares Bekenntnis zur Fortbildung im Konzert mit den existierenden Akademien der interdisziplinär die Senologie gestalteten Fächern bildet, mit Prof. Dr. Thorsten Kühn aus Esslingen in der wissenschaftlichen Leitung des Beirats. Apropos Beirat: Die im wissenschaftlichen Beirat der DGS vertretene Interessengemeinschaft Programmverantwortlicher Ärzte (Dr. Norbert Uleer, Hildesheim) wie auch die AG zertifizierter Brustzentren (Prof. Dr. Thomas Beck, Rosenheim), nutzen offensichtlich die Möglichkeit zur Kommunikation und Weiterentwicklung der Kooperation und Koordination dieser wichtigen Schnittstelle. Denn eine zu diesem Schnittstellenthema stattfindende Podiumsdiskussion drehte sich weniger um dieses Thema als um die gemeinsame verantwortliche Versorgung der Patientinnen, die diesen auch genügend Zeit zur Auseinandersetzung mit der für sie neuen Thematik und Entscheidung hinsichtlich der zu gehenden Wege geben möge – trotz klarer Angaben hinsichtlich der oft kurzen Reak-
tionszeiten für empfohlene weiInsgesamt empfiehlt Houstere Schritte. sami, vor Änderung des bisSpannend und für viele siherigen präoperativen Stacherlich überraschend gestaltete gings die Evidenz für die sich die Sitzung zur Frage nach MRT durch prospektive, der Evidenz der präoperativen kontrollierte und randomiMamma-MRT. Nehmat Houssierte Studien herzustellen. sami, Sydney, Australien, stellte „The history of breast cancer die Zusammenfassung der von treatment over the last centuihr in mehreren Artikeln vorge- ry is riddled with examples in stellten Daten vor (s.a. CA Can- which expert-supported, precer J Clin 2009, Review of Pre- sumably „better“ treatment has operative Magnetic Resonance been proven to be nonbeneficial Imaging (MRI) in Breast Can- or even harmful in appropriatecer: Should MRI Be Performed ly designed trials. These incluon All Women with Newly Dia- de radical mastectomy versus gnosed, Early Stage Breast Can- modified radical mastectomy, cer? Nehmat Houssami, MBBS, mastectomy versus breast-conPhD and Daniel F. Hayes, MD). servation treatment, and highUnd drei Fragen konnten sehr dose chemotherapy with boneklar beantwortet werden: marrow transplantation versus 1. Ja, die MRT der Mamma ist standard-dose chemotherapy, die sensitivste Methode für to name a few past dogmas in die Mamma-Ca-Entdeckung. breast-cancer care. In each cli2. Nein, es gibt keine Evidenz, nical scenario, the randomized dass diese höhere Sensitivi- controlled trial has provided tät einen Vorteil für die Pa- answers that have guided the tientin hinsichtlich der be- way toward evidence-based, eftroffenen Brust und damit fective patient care.“ der lokoregionären RezidivIhre sachliche Analyse spricht rate bringt. jedenfalls sehr dafür, ruhig und 3. Immerhin gibt es für das respektvoll nachzudenken – lobulär-invasive Mamma- vielleicht tat das ja die zur PodiCa Hinweise, die auf einen umsdiskussion eingeladene und sinnvollen Einsatz der MRT leider nicht erschienene Prof. Dr. präoperativ bei dieser Histo- Christiane Kuhl.
logie schließen lassen (und die somit die S3-Leiutlinien- Markus Müller-Schimpfle empfehlung bestätigen).
Berufspolitik • Mitteilungen des BDR Die Veranstaltung wird in KoWeitere Informationen zum operation mit der Akademie für Veranstaltungsprogramm sind Fort- und Weiterbildung in der auf http://w w w.radiologieRadiologie organisiert und von berlin.info zu finden. der Ärztekammer Berlin mit Telefonische Auskünfte erteilt bis zu 32 CME-Punkten zerti- Birgit Ende (med travel GmbH, fiziert. Erlangen, Tel. 09131 898580, E-Mail:
[email protected]).
Internationales Symposium Zum sechsten Mal findet vom 29. September bis zum 2. Oktober 2010 das internationale Symposium „Neue Horizonte der Radiologie“ in Berlin statt. Die Veranstaltung vereint praktische Tipps für die alltägliche Befundung (unter Einbeziehung des Publikums mittels TED) mit neuesten Updates aus der Wissenschaft, die von Experten aus Deutschland, Europa und den USA präsentiert werden. Die Veranstalter, Prof. Dr. Bernd Hamm, Prof. Dr. Dr. KarlJürgen Wolf und PD Dr. KayGeert Hermann aus Berlin und Prof. Pablo R. Ros, MD, MPH aus Cleveland (USA), haben wieder ein Programm zusammen gestellt, bei dem die medizinischen und technischen Fortschritte der Radiologie und ihre Zukunftsperspektiven im Fokus stehen. Darunter finden sich folgende Themen:
chentumoren und Intervention • Hybridbildgebung: PET-CT • Screening und Früherkennung mittels Bildgebung: Eine kritische Bilanz • Neuroradiologie: Update
kgh
Fachärzte im Krankenhaus
Fortbildungsnachweis zum Jahresende
Ein besonderes Highlight ist Wer bereits am 1. Januar 2006 das gesundheitspolitisches Fo- fachärztlich im Krankenhaus rum am Nachmittag des 30. tätig gewesen ist, muss bis September, in dem sich Be- Ende dieses Jahres gegentriebswirtschaftler, Vertre- über der Ärztlichen Direktion ter der Kassenärztlichen Bun- nachweisen, dass die gesetzdesvereinigung, des Gemein- lich vorgeschriebene Fortbilsamen Bundesausschusses und dungspflicht erfüllt worden des Bundesministeriums für ist (siehe DER RADIOLOGE Gesundheit der Diskussion mit 1-2006 Seite M11). dem Publikum stellen. Am Mittwoch, dem 29. Sep- Insgesamt müssen in den vertember, werden für eine be- gangenen fünf Jahren 250 grenzte Teilnehmerzahl fünf Punkte erworben worden sein, Workshops als Vorprogramm von denen mindestens 150 Punkte zur fachspezifischen angeboten. Dazu gehören: • Hands-on-Kurs zur Leber- Fortbildung gehören müssen. Die Differenzierung wird selbst bildgebung mit Primovist • Hands-on-Kurs Vertebro- vorgenommen, muss aber von der Ärzt lichen Direktion • Kardiovaskuläre Bildgeund Kyphoplastie bung: CT & MRT • Intensivkurs Prostatabildge- schriftlich bestätigt werden. Für diesen ersten Fünfjah• Abdomen-Bildgebung: Upbung date • Intensivkurs Rheumabildge- reszeitraum gilt außerdem ei• Muskuloskelettale Bildgebung mit interaktiver Fallin- ne Sonderregelung: Wurde die Fortbildung vor dem 1. Janubung: Orthopädische und terpretation
ar 2006, aber nicht vor Jahresbeginn 2004 begonnen, können auch Fortbildungsmaßnahmen aus diesem Zeitraum angerechnet werden. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, hat dies keine unmittelbaren Folgen für die betreffenden Ärzte. Da es sich um eine Qualitätssicherungsmaßnahme bei zugelassenen Krankenhäusern handelt, würden mögliche Konsequenzen das Krankenhaus treffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat allerdings keine diesbezüglichen Sanktionsmechanismen vorgegeben. Auf einem anderen Blatt steht, wie die Krankenhausleitung in einem derartigen Fall innerbetrieblich vorgehen wird. je
Rheuma-Bildgebung, Kno- • Kardio-CT Hands-on-Kurs (am 28. und 29. September)
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Gesundheitsministerkonferenz der Länder
Mehr Entscheidungskompetenz und Mitsprache gefordert Bei der 83. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 30 Juni bis 1. Juli in Hannover wurde erwartungsgemäß die Forderung vom letzten Jahr präzisiert, den Ländern mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der medizinischen Versorgung zu geben. Außerdem werden klare Leitlinien zum Zulassungsverfahren von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung gefordert. Im letzten Jahr war ein umfassender Fragenkatalog formuliert worden, welche regionalen Steuerungsmöglichkeiten erforderlich sind, damit die Belange der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in den Ländern gewährleistet werden können (siehe DER RADIOLOGE 8-2009 Sei-
BDR
te 770). Eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Staatssekretäre sollte bis zu diesem Treffen Vorschläge vorlegen. Darauf aufbauend sind jetzt einstimmig weitreichende Forderungen beschlossen worden.
Einflussnahme auf allen Ebenen Die Länder wollen zukünftig Einf lussmöglichkeiten beim Gemeinsa men Bundesausschuss (G-BA) haben. Wenn es um die Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung und um sektorenübergreifende Qualitätsindikatoren geht, sind sie bei den Beratungen zwingend zu beteiligen. Ein Mitberatungsrecht fordern sie dann, wenn es um Bereiche geht, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Dies soll gleichzeitig das Recht um-
Impressum
Herausgeber Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) Träger der Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie sowie der Qualitäts-Ring-Radiologie gGmbH, zusammen mit der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG) Verantwortlich Dr. Helmut Altland, Sankt Augustin Redaktion Dr. rer. pol. Sybille Jegodzinski (je), Bad Harzburg Udo H. Cramer (uc), München Dr. Helmut Altland (ha), Sankt Augustin Dr. Klaus Hamm (kh), Chemnitz Prof. Dr. Markus Müller-Schimpfle (mms), Frankfurt/Main Weitere Autoren dieser Ausgabe Markus Henkel (mh), BDR-Geschäftsführer, München PD Dr. Kay-Geert Hermann (kgh), Institut für Radiologie, Charité, Berlin Beiträge, die nicht als Stellungnahme des Berufsverbandes gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers dar.
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Der Radiologe 8 · 2010
fassen, dass sie bei Beschlussfas- greifende Zusammenarbeit bei sungen anwesend sind. hochspezialisierten Leistungen, Auch auf Länderebene sollen seltenen Erkrankungen und die Mitwirkungsrechte ausge- Erkrankungen mit besonderen weitet werden. Hier sollen nicht Krankheitsverläufen. mehr nur die Kassenärztliche Dieser Beschluss wurde auf Vereinigung (KV) und Kran- Initiative des schleswig-holsteikenkassen bestimmend sein. nischen Gesundheitsministers § 90 SGB V soll dahin gehend ge- Dr. Heiner Garg gefasst: „Eine ändert werden, dass die Länder sektorenübergreifende Bedarfsermächtigt werden, ihre Beteili- planung kann nur dann ergungsrechte nach Maßgabe des folgreich sein, wenn eine VerLandesrechtes auszugestalten zahnung zwischen dem ambuund wahrzunehmen. lanten und dem stationären SekAußerdem wollen die Länder tor nicht zu Lasten einer der Sekverstärkt in das landesbezogene toren geht.“ Er hatte vorgeschlaVersorgungsgeschehen eingrei- gen, dass auch die jeweilige Kasfen können. Dazu gehört unter senärztliche Vereinigung zur Eranderem, dass ein Land unab- mittlung der vertragsärztlichen hängig von der aufsichtsrecht- Versorgungssituation sowie zur lichen Zuständigkeit der Kas- Ermittlung kooperationswilsen alle Verträge zwischen Kas- liger niedergelassener Ärzte besen und KV erhält und der Auf- teiligt wird. Notwendig sei „eisichtsbehörde bei Fragen der ne verlässliche Bewertung, ob Bedarfsplanung ein Beanstan- und in welcher Weise eine quadungsrecht eingeräumt wird. litativ hochwertige Versorgung Gefordert wird außerdem ein der Patienten durch den amInitiativrecht auf Landesebene. bulanten Bereich gewährleistet Abschließend wird angeregt, ist, eine sektorenübergreifendass im Grundgesetz eine Er- de Kooperation sinnvoll ist und mächtigungsklausel aufgenom- ob die Bestimmung des Kranmen wird, um zukünftige Lö- kenhauses zur ambulanten Besungen ohne Grundgesetzände- handlung zu einer Bedrohung rungen zu ermöglichen. einer niedergelassenen Praxis Jetzt soll erst wieder einmal werden kann“. die Arbeitsgruppe der StaatsDie Arbeitsgemeinschaft der sekretäre tätig werden, die un- obersten Landesgesundheitster Einbeziehung der Selbstver- behörden (AOLG) ist beaufwaltungspartner bis zum Herbst tragt worden, LösungsmöglichDetailvorschläge vorlegen soll. keiten aufzuzeigen, die bis spätestens zur 84. GMK vorliegen solSektorenübergreifende len. Die Vorschläge aus SchlesZusammenarbeit wig-Holstein sind zu berücksichtigen. Ein weiterer einstimmiger Beschluss betrifft die in § 116b je SGB V geregelte sektorenüber-
Berufspolitik • Mitteilungen des BDR
Rechtsgutachten des BDR zur Indikation der Mammographie
Merkblatt zum Mammographie-Screening
Gelungene Aktualisierung
Bei der Einladung zum MamDer Vorstand des BDR hat durch Risiko der Strahlenexposition mographie-Screening wird jeseine Justitiare ein Rechtsgut- und dem diagnostischen Nut- weils ein Merkblatt mitverachten zur Frage der Indikation zen zu stellen. Diese Entschei- schickt, das unter anderem der Mammographie außerhalb dung ist nicht auf einen kon- über Hintergründe und Ziele des Mammographie-Scree- kreten Krankheitsverdacht be- informiert. Die jetzt grundlenings fertigen lassen. Anlass schränkt. Dies entspricht we- gend aktualisierte Broschüre, waren aktuelle Bestrebungen der der Situation der Frauen herausgegeben vom Gemeindes Bundesumweltministeri- und ihren Wünschen, noch der samen Bundesausschuss und ums (BMU) und der Strahlen- Rechtslage. der Kooperationsgemeinschaft schutzkommission (SSK), anAllerdings gilt es auch Bestre- Mammographie, war dringend hand von Leitlinien und Fest- bungen entgegen zu treten, für erforderlich. legungen die Eigenverantwort- die Indikation zur MammograNach der doch etwas hausbalichkeit des mammographie- phie allein auf den Wunsch der ckenen bisherigen Darstellung renden Arztes einzuschränken. Frau abzustellen, wie dies von ei- wird jetzt mit dem neuen MerkSo verneinen die Leitlinien der nigen Initiativgruppen zuneh- blatt der Grundsatz beherzigt, SSK bekanntlich generell die mend favorisiert wird. Auch dies dass zunächst einmal die Optik Indikation für eine Mammo- ist nicht rechtens, stellen die einen Leseanreiz geben muss. graphie bei Frauen unter 50 Fachjuristen fest. Die individu- Vor allem aber wird nicht mehr und über 70 Jahren (Gruppe J elle ärztliche Einschätzung des „über die Köpfe“ der Frauen hinder Leitlinien aus 2008). Das mammographierenden Arztes weggeredet, auch wenn dies bei BMU will die Indikation auf ist unverzichtbar und auch in einer bevölkerungsbezogenen einen „konkreten Krankheits- diesen Fällen verantwortungs- Maßnahme nur mit Einschränverdacht“ beschränken. Vor- bewusst zu handhaben. Dazu ge- kungen gelten kann. Doch jetzt stand und Geschäftsführung hört auch eine verantwortungs- ist die Forderung erfüllt, dass haben sich zu diesem Thema volle Aufklärung der Frau über mehrfach im DER RADIOLO- Nutzen und Risiken der jeweils GE positioniert (unter ande- in Frage kommenden Mammorem DER RADIOLOGE 2000, graphie. (Nur) der behandelnde M 79f. und M 118, 2003, M 56f., Arzt ist schließlich verantwort2005, M 21f.): Der BDR lehnt sol- lich und haftet für seine Tätigche pauschalen Eingrenzungen keit. ab. Vielmehr ist die IndikatiDas Gutachten wird jetzt in on nach § 23 Röntgenverord- der Fachzeitschrift Medizinrecht nung vom Arzt jeweils indivi- veröffentlicht werden, interesduell nach Lage des Einzelfalls sierte Leser finden den Volltext der zu untersuchenden Frau auf der Homepage des BDR. streng nach den gesetzlichen Vorgaben, nämlich der Abwäuc gung zwischen dem konkreten
@f^gjeYlagf]fÜrme
D8DDF>I8G?@<¥ J:I<
Gjg_jYeeÜrmjÜ=j1`]jc]ffmf_ ngfÜ9jmklcj]ZkÜ^1jÜ=jYm]f roak[`]fÜÜmf\ÜÜAY`j]f
Informationsvermittlung zielgruppengerecht erfolgen muss. je
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie
BfS-Homepage
Nachahmenswertes Vorgehen der KVWL
Aktuelle diagnostische Referenzwerte
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) verweist in ihrem Jahresbericht 2009 zur Versorgungsqualität auf die guten Prüfungsergebnisse der Qualität radiologischer Leistungen, die sich über längere Zeit verstetigt darstellt. Für Praxen mit nachweislich hoher Qualität werden daher die Prüfabstände vergrößert, sie sind für weitere drei Jahre von einer Prüfung befreit. Die Einordnung erfolgt in den Stufen eins bis vier mit „ohne, geringe, erhebliche und schwerwiegende Beanstandungen“. Danach blieben im letzten Jahr bei der radiologischen Diagnostik 110 von 177 Verfahren ohne Beanstandungen und bei der Kernspintomographie elf von 15. Bei der CT-Dokumentation kam es bei keinem der 24 geprüften Ärzten zu Beanstandungen.
Die seit August 2003 geltenden legt. Berücksichtigt wurde der diagnostischen Referenzwerte Vorschlag der Europäischen sind jetzt aktualisiert und auf Union und der Internationader Homepage des Bundamtes len Strahlenschutzkommisfür Strahlenschutz veröffent- sion, dass die diagnostischen licht worden (www.bfs.de). Erst- Referenzwerte jeweils der Domals wurden auch Referenz- sis entsprechen, die 75 Prozent werte für vier CT-Untersu- der Kliniken und Praxen einchungsarten an Kindern für je- halten. weils sechs Alters- beziehungsweise Gewichtsklassen festgeje
Der KV-Vorstand ist der Ansicht, dass dies für die betreffenden Ärzte mit positiven Konsequenzen verbunden sein muss.
Radiologische Diagnostik Stufe 1 2 3 4 Gesamt
2009 110 46 13 8 177
Kernspintomographie Stufe 1 2 3 4 Gesamt
2009 11 3 1 0 15 je
Berufs-Haftpflicht-Versicherung für BDR-Mitglieder Für niedergelassene Ärzte wird rungen ihrer Beiträge konfrondie Berufs-Haftpf licht-Ver- tiert. So erhöht sich etwa der Tasicherung in Zukunft teurer, rifbeitrag für niedergelassene denn die Schadenentwick- ambulant tätige Radiologen bei lung im Bereich der Arzt-Haft- der Deutschen Ärzte-Versichepflichtrisiken ist äußerst nega- rung auf bis zu 4.358 Euro netto tiv – und das schlägt sich in dem und 10.455 Euro netto für auch neuen Arzt-Haftpflichttarif vie- stationär tätige Ärzte. ler Versicherer nieder. Der Berufsverband der DeutMediziner unterschied- schen Radiologen hat vorgesorgt: lichster Fachrichtungen wer- Wir bieten unseren Mitgliedern den mit erheblichen Preissteige- gemeinsam mit unserem Koope-
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Der Radiologe 8 · 2010
Mit dem nachfolgenden Formblatt kann ein entsprechendes Versicherungsangebot angefordert werden.
rationspartner, der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH, Bei Fragen wenden Sie sich durch einen Rahmenvertrag be- bitte an: Funk Hospital-Versicherungssonders günstige Konditionen. Bei einem Vertragsabschluss makler GmbH bis zum 30. September können Funk Ärzte Service diese günstigen Prämien noch Telefon: +49 40 35914-0 für drei Jahre festgeschrieben Fax: +49 40 35914-423 werden. Wie die Versicherungs- E-Mail: prämien sich danach gestalten, [email protected] wird derzeit verhandelt.
Berufspolitik • Mitteilungen des BDR
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Der Radiologe 8 · 2010
Berufspolitik • Mitteilungen des BDR Honorarsituation
Ein bundesweites Durcheinander Nur ein Teil der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hat die neue Vergütungssystematik mit der Einführung von qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) so umgesetzt, wie es vom Bewertungsausschuss vorgegeben war. Die meisten Landesvorsitzenden konnten bereits auf die Umfrage der Redaktion antworten und haben die Ergebnisse teils auch kommentiert. Dabei ist bei der Tabelle auf Seite 744 zu beachten, dass die Zahlenangaben nur bedingt vergleichbar sind, teilweise konnten sie nicht in das Schema eingefügt werden.
Baden-Württemberg Es gibt fünf QZV. Weggefallen ist die freie Leistung der GOP 34502, CT-Punktionen zur Schmerztherapie. Dagegen hat der Landesvorstand heftig protestiert und allen Mitgliedern, die diese Leistung in großer Zahl ausgeführt haben, empfohlen, einen Antrag auf Praxisbesonderheit zu stellen. Das Gleiche gilt auch für andere Schwerpunktleistungen, die in den Regelleistungsvolumen (RLV) und QZV nicht abgebildet werden. Das Fazit aus Baden-Württemberg: Gleiches Geld für gleiche Leistung ist graue Theorie. Die Zahlen aus Baden-Württemberg sind in der gesonderten Tabelle 2 enthalten.
zusätzliches QZV für Nuklearmedizin.
Berlin Die QZV-Werte sind deshalb so niedrig, da für das dritte Quartal 2010 eine im Vergleich zum ersten Quartal 2009 deutlich geringere Geldmenge zur Verfügung steht. Ursachen hierfür sind eine teilweise Fortschreibung der erfolgten Mittelabflüsse in Leistungen des ehemaligen Vorwegabzuges (= Stützungsabzüge für ehemals unbudgetierte Leistungen wie Akupunktur) und Rückstellungen aufgrund der RLV-Systematik in Höhe von etwa zehn Prozent. Hinzu kommt, dass der Gemeinschaftspraxis-Zuschlag nur auf die RLV-Geldmenge berechnet wird. Das sind nochmals etwa zehn Prozent Verlust. Durch eine Leistungsausweitung in 2009 gingen arithmetisch zusätzlich zehn Prozent verloren, die nur durch höhere Fallzahlen, mit entsprechend höheren Betriebskosten, wieder „reingeholt“ werden können.
Brandenburg Die Regelung vom Januar wurde etwas modifiziert (MR-Angiographie) behalten.
Bremen
CT- und MRT-Leistungen konnten im Regelleistungsvolumen untergebracht werden. Dadurch wird im dritten Quartal 2010 ein RLV-Wert für CT-/ MRT-Radiologen von 68,19 EuBayern ro bei 1093 Fällen pro Arzt erDie KV Bayerns hat sich weitge- zielt. MRT-Radiologen erhalten hend an die Einteilung des Be- 113,92 Euro bei 833 Fällen. wertungsausschusses gehalten. Im QZV sind Teilradiologie Hinzugekommen ist nur ein (6,80 Euro), MR-Angiographien (2,97 Euro) sowie Sonographie I
(1,31 Euro) und Sonographie III (0,46 Euro) untergebracht.
Hamburg
Vorgaben wird es vermutlich einen zehnprozentigen Honorarverlust geben. Hinsichtlich der QZV ist problematisch, dass sie von der KV ehemals als freie Leistungen angesehen wurden, die es zu bekämpfen gilt. Dass dies für die Fachgruppe der Radiologen nicht der Fall ist, wird mit einem professionellen Bedauern abgetan.
In Erwartung nur geringer Veränderungen wurde das Hamburger Modell weiter gefahren. Leider wurde aber der Rechenmodus geändert. Im Ergebnis zahlen jetzt die Leistungen für Röntgen und Sonographie Unterstützung für MRT und CT. Die Werte für Röntgen/Sonographie und Mammographie Nordrhein sind auf ein RLV von 16,6 Euro Mit der KV ist abgesprochen, abgestürzt. Die MRT- und CT- dass eine Konvergenzregel auf Werte sind bei etwa 140 und 100 der Basis der individuellen Euro konstant. Vergütung erfolgt, deshalb ist Ab dem vierten Quartal soll die Bedeutung der Zahlen in es eine Differenzierung mit der Tabelle relativ. Die Gewinneun QZV geben. Bei den Zah- ner behalten ihren Zugewinn, len in der Tabelle ist zu beach- die Verlierer werden derart geten, dass sie sich auf das dritte stützt, dass ihr VergütungsverQuartal beziehen und nur An- lust nicht größer ist als minus haltswerte sind. fünf Prozent zu 2008. Der Zuschlag für GemeinNiedersachsen schaftspraxen, der im letzten anMammasonographie, Mamma- gerechneten Quartal insgesamt punktion und Nuklearmedizin für die Radiologen 1,5 Millionen wurden als neue QZV einge- Euro betrug, bleibt in dieser Höführt. he erhalten und wird in das RLV Die Budget-Bescheide für das eingerechnet. dritte Quartal 2010 haben gezeigt, dass die Zahlen aus Nie- Rheinland-Pfalz dersachsen mit 17 Prozent Ho- In Rheinland-Pfalz ist es gelunnorarsteigerung eine böse Täu- gen, den Honoraranteil durch schung waren. Aufgrund fal- eine quasi Versenkung der QZV scher Morbiditätsberechnungen in den RLV abzusichern, zuhat die KV 2009 90 Millionen nächst im dritten Quartal über Euro zu viel ausgezahlt. Das eine Beibehaltung der bisheGeld muss wieder hereingeholt rigen Subgruppen (Übergangswerden mit der Folge, dass mitt- regelung). Es gibt also nur Falllerweile von den Leistungen jen- werte (FW) ohne den BAG-Zuseits des Budgets nur noch zehn schlag und durchschnittliche Prozent ausgezahlt werden, ur- Fallzahlen (FZ). sprünglich waren es 20 Prozent. Radiologen ohne CT/MRT: Hinsichtlich des Zuschlags FW 31,44 Euro, FZ 1105 für BerufsausübungsgemeinRadiologen mit CT ohne schaften (BAG) hält sich die KV MRT: FW 46,79 Euro, FZ 1061 exakt an die Beschlüsse der KBV Radiologen mit CT und MRT: und ist nicht bereit, davon abzu- FW 68,39 Euro, FZ 1238 weichen. Der KV-Vorstand verNuklearmedizin: FW 41,63 steckt sich hinter den Kranken- Euro, FZ 890 kassen und behauptet, dass sie keine Veränderungen wollen. Das Endergebnis ist letztlich Ohne eine Änderung der KBV- nicht befriedigend, aber naheDer Radiologe 8 · 2010
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744 |
Der Radiologe 8 · 2010
108,47
102,95
Interventionelle Radiologie
MRT
MR-Angiographie
399
DAS
4,77
61,88
80,59
248,96
69,85
29,78
10,13
31,80
13,78
7,34
11,69
14,46
91,30
85,90
173,04
68,36
30,70
9,75
26,02
6,88
Nordrhein
9,83
11,60
124,45
96,07
312,07
73,03
40,19
21,79
10,39
SachsenAnhalt
4,33
9,88
69,63
86,70
88,26
114,01
78,86
45,56
11,05
9,35
14,97
65,34
44,57
38,75
49,20
73,12
54,10
38,09
18,50
Schleswig- Thüringen Holstein (neue Fallwertberechnung)
Patient, auch wenn dieser mehrere Injektionen (Leistungen) erhält. 2) Anhaltswerte für das vierte Quartal, bezogen auf das dritte Quartal 3) Die Quotierung bezieht sich jeweils auf die Preise im EBM in Euro
77%
72%
69%
72%
93%
74%
78%
76%
4,08 1249
WestfalenLippe Quotierung in % 3
1) Die Fallzahlen für QZV orientieren sich an der Anzahl in 2009 individuell (LANR) erbrachter Leistungen und sind Grundlage der QZV-Budgetabrechnung. Die GOP 34502 wird in Berlin unter CT abgerechnet, jedoch nur einmal pro
127
MRT inklusive Angiographie
12
118
160
84
41
18
14
5,25
Hamburg 2 Niedersachsen
Mamma-Sonographie CT 34502
Sonographie V
NuklearmedizinTherapie Sonographie
Nuklearmedizin
Teilnuklearmedizin
QZV abweichende KV-Regelung
833
68,19 1093
2,97
113,92
146,04
Radiologen mit CT/MRT
61,18
62,61 57,26 (20,85%)
34,03
0,46
1,31
6,80
Bremen
Radiologen nur MRT
46,74
78,43 86,83 (27,34%)
62,40
220,43
CT
RLV abweichende KV-Regelung
226,10
34,57
Kurative Mammographie
28,49 11,69
23,95
10,36
1878
Sonographie III
22,14
Brandenburg
Osteodesitometrie
9,05 7,99
7,50
8,19
Sonographie II
1163
Sonographie I
4,84
13,05
5,66 1183
Berlin1
QVZ nach Vorgabe des Bewertungsausschusses Teilradiologie
RLV / Fallzahl
Bayern
Tabelle 1: RLV und QZV im III. Quartal 2010 in Euro in elf KVen
Berufspolitik • Mitteilungen des BDR Tabelle 2: RLV und QZV im III. Quartal 2010 in Euro in Baden-Württemberg RLV
Fallzahlen QZV Sonographie I Sonographie III Nuklearmedizin
Diagnostische Radiologie ohne CT & MRT
47,97
1161
1,74
Diagnostische Radiologie mit CT
45,34
1307
1,11
Diagnostische Radiologie mit CT & MRT
78,80
1384
0,58
Diagnostische Radiologie mit MRT
70,78
1087
1,82
zu alle Praxen hatten Gewinne und der BAG-Zuschlag blieb gesichert. Das Letzteres so bleibt, muss nach Ansicht des Landesverbandes ein zentrales Anliegen des Bundesverbandes sein. Im vierten Quartal ist eine neue Gruppierung geplant, die eine möglichst exakte Abbildung des Leistungsgeschehens jedes Arztes auf der Basis des vierten Quartals 2008 bringen soll, und dann quasi Individualbudget Einzelarzt als Fallwert pro Arzt und BAG-Zuschlag auf die RLV FW der Praxis wie bisher. Damit wird der bundesweite Vergleich von Fallwerten praktisch unmöglich, das Honorar bleibt aber über die Sicherung des BAG-Zuschlags der Fachgruppe erhalten.
Saarland Im Saarland hat man auf die Einrichtung von neuen QZV verzichtet, sodass lediglich die MR-Angiographie als bisherige
1,06
1,13
Interventionelle MR-Angiographie Radiologie
12,18
6,62
0,45
5,79
2,08
11,04
2,95 1,73
Leistung außerhalb des RLV Sachsen-Anhalt zielführend und nicht nachvollinnerhalb der MGV jetzt in Insgesamt gibt es neun QZV. ziehbar, vor allem in der Höhe. QZV „umbenannt“ wurde. Die- Diese schwanken dann noch Inzwischen hat sich herausse ursprünglich ja „neue“ Leis- nach Anwendung von Korrek- gestellt, dass die Berechnungen tung wird beschränkt auf die turfaktoren im Vergleich mit der KV fehlerhaft waren. TenLeistungsanforderungen in der der Fachgruppe und werden denziell sollte bei den neuen MR-Angiographie des entspre- innerhalb der RLV, die auf dem RLV-Bescheiden eine leichte chenden Quartals 2008. Vorjahresvergleichsquartal ba- Verbesserung der Verteilung herDie nicht zwischen Radio- sieren, abgestaffelt. auskommen. logen und Nuklearmediziner Der neue Fallwert im RLV differenzierten Fallwerte, Fall- Schleswig-Holstein beträgt 4,33 Euro gegenüber zahlen und damit RLV wurden Die KV Schleswig-Holstein hat- 4,47 Euro in der ersten KV-Mitfür das dritte und vierte Quar- te am 28. Juni die QZV und RLV teilung. tal mitgeteilt. Die saarländische mitgeteilt. Diese RLV haben zu Lösung ist einfach, ob sie jedoch massiven Verwerfungen in der Thüringen auch gerecht ist, wird vom Lan- neu gebildeten Fachgruppe In Thüringen wurde beschlosdesvorstand zurzeit versucht, zu „Radiologen und Nuklearme- sen, dass das seit dem zweiten klären. Das Argument der KV diziner“ geführt. Es gab Ver- Quartal 2009 (rückwirkend) Saarland für ihre Vorgehens- änderungen von minus 33 Pro- angewandte Modell auch unweise ist die angeblich homo- zent bis plus 100 Prozent des ter den aktuellen Bedingungen gene Struktur der praxisindivi- RLV gegenüber dem Vorjahr, gut genug ist, um daran festzuduellen Fallwerte, was zweifel- jeweils bezogen auf das Praxis- halten. Lediglich die MR-Angiohaft ist. RLV. Teilweise wurden – wie be- graphie wurde als weitere Zuabsichtigt – Ungerechtigkeiten schlagsoption integriert und der III. Quartal aus der Reform von 2009 aus- Leistungsbedarf dem FinanzvoFW 71,83 Euro, FZ 1065 geglichen, teilweise waren die lumen zugeordnet. IV. Quartal Veränderungen aber auch nicht FW 71, 83 Euro, FZ 1035 je/mh
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